Veröffentlicht am von und in Pressemitteilungen, Rechtsausschuss (A14).

Seit gestern müssen sich zwei ehemalige Mitarbeiter einer Steuerberatungsfirma und ein Journalist vor dem Luxemburger Bezirksgericht verteidigen. Und am 6. Juni jähren sich die Enthüllungen Edward Snowdens zum 3. Mal. Dass sich auch in Nordrhein-Westfalen eine Menge ändern muss, erklärt der Sprecher im Rechtsausschuss, Dietmar Schulz:

„Wir brauchen in Deutschland endlich eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen, die strafwürdige Fälle von Korruption, Insiderhandel, Steuervergehen oder Ethikverstößen und Ähnlichem öffentlich machen.

Whistleblower verdienen den Schutz der Gesellschaft, denn in ihrem Interesse handeln sie zumeist. Es widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden und darf doch nicht sein, dass derjenige härter bestraft wird, der eine Straftat oder die Verletzung von Grundrechten öffentlich macht als der, der sie begangen hat.

Besonders verwerflich ist für mich das heuchlerische Verhalten derjenigen, die sich in Sonntagsreden und in Interviews als Interessenswahrer der Whistleblower hervortun, bei nächster Gelegenheit aber aktiv einen besseren Schutz verhindern.

Als aktuelles Negativbeispiel sei hier exemplarisch die SPD und ihre Protagonisten genannt. Auf der einen Seite sagt der nordrhein-westfälisch SPD-Justizminister in einem Interview „Wenn Mitarbeiter ihren Job verlieren, weil sie im Unternehmen auf Straftaten hinweisen, läuft etwas schief im Land. Wenn sie im Unternehmen auf taube Ohren stoßen, muss es einen sicheren Weg geben, auch den Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu den Daten zu verschaffen.“ und hält pressewirksam Hof mit Transparency International. Auf der anderen Seite stimmt seine SPD im EU-Parlament einer Regelung zu, die Whistleblowern auferlegt, Beweise für das Vorliegen von „öffentlichem Interesse“ vorzubringen und Unternehmen gestattet, willkürlich praktisch alles zum Geschäftsgeheimnis zu erklären, um so potentielle Hinweisgeber in die Strafbarkeit und Haftung zu drängen. Solange ein weiterer SPD-Minister (Norbert Walter-Borjans) auf der Erfolgswelle in Sachen Bekämpfung von Steuerhinterziehung schwimmt und das ausschließlich durch am Rande der Legalität operierende Datendiebe als Hinweisgeber (Steuer-CD-Ankäufe) ermöglicht wird, ist der Ruf nach gesetzlichem Schutz von Whistleblowern heuchlerisch und populistisch, so richtig und notwendig er ist.

Gerade Minister und Landtagsabgeordneter Kutschaty gehörte schon 2013 zu jener SPD-Fraktion im Landtag NRW, die einen Antrag der Piratenfraktion zum Aufbau und zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern nach längerer Beratung vor nicht ganz 1 Jahr ablehnte; Drucksache 16/3437. Die Notwendigkeit des Schutzes bestand schon damals und nicht erst seit den „Panama-Papers“ 2016 und den „LuxLeaks“ Ende 2014 oder den Enthüllungen von Edward Snowdens seit 2013. Bis heute blieb die SPD untätig. Die heutige Debatte vertuscht, dass dagegen gearbeitet wird (siehe Europaparlament).“

 

Antrag
Whistleblowing – eine Form von Zivilcourage, die unterstützt und geschützt werden muss

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