„Die bisherigen Anstrengungen der Landesregierung auch in NRW die Voraussetzungen für die Beteiligung der Bürger an der Energiewende zu verbessern, reichen bei weitem nicht aus. Noch immer stellen sich viele Bürger die Fragen nach den Kosten, und wer daran verdient. Man kann die Menschen im Land für die Energiewende nur begeistern, wenn man sie informiert, keinerlei Daten verheimlicht und die Hürden für eine Beteiligung so gering wie nur irgend möglich hält. Jeder, der direkt beteiligt ist, identifiziert sich nicht nur mit seiner eigenen Anlage, er ist Teil des großen Gesellschaftsprojektes ‚Umbau der Energieversorgung‘.“
Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde einstimmig an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (federführend), sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen.
Wir sehen in dem von der Landesregierung vorgelegten „Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen“ keine neue Regelung, die rechtsstaatlichen Erfordernissen genügt und die Grundrechte der Bürger angemessen beachtet. Das gesamte Gesetz ist mit der heißen Nadel gestrickt. Nicht einmal drei Monate hat man sich Zeit gelassen, um ein ordentliches Verfassungsschutzgesetz zu verabschieden.
Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion: „Es wird hier ein Gesetz verabschiedet, das in der vorliegenden Fassung in weiten Teilen verfassungswidrig ist, wie auch die Sachverständigen der Anhörung in großen Teilen feststellten. Eine entsprechende Klage gegen das Gesetz wird unsererseits bereits geprüft. Innenminister Jäger wollte mit großen Schritten voran gehen und den modernsten Verfassungsschutz Deutschlands etablieren. Das Einzige, das er mit diesem Gesetz geschaffen hat, ist ein Verfassungsschutz der nun alleine auf der Grundlage seines eigenen Ermessens noch mehr darf als vorher und das ohne eine ausreichende richterliche Kontrolle. Durch dieses Gesetz, darf der Verfassungsschutz nun sogar offiziell an unseren Schulen tätig werden und dort definieren, welche Gedanken er für verfassungswidrig hält und welche nicht. Wehe dem, der anders denkt.“
Frank Herrmann: „Wir vertreten die Auffassung, dass die politische Bildung nicht zu den Aufgaben eines Nachrichtendienstes gehört. Aufklären durch Information zum Extremismus müssen andere Organisationen und Einrichtungen. Der Verfassungsschutz sollte auch keine Ausstiegsprogramme für Rechtsextremisten und Salafisten anbieten. Zivilgesellschaftliche Programme sind erfolgreicher, und es besteht nicht die Gefahr, dass Ausstiegswillige als Informationsbeschaffer missbraucht werden. Eine externe und wissenschaftliche Kontrolle erlaubt zudem größtmögliche Transparenz. Auch aus diesen Gründen halten wir den gegenwärtigen konzeptionellen Ansatz des Verfassungsschutzes für falsch: Es fehlt ja bereits an der nachrichtendienstlichen Qualitätssicherung, da kann ein zusätzliches Aufgabenfeld eher zu Verstrickung und Verzettelung führen. Denn auch hier gilt: Weniger Aufgaben, aber die dann zumindest gewissenhaft.“
Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU bei Enthaltung der FDP abgelehnt.
Ein umfassendes Informationsrecht unterstützt die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Es gewährleistet die Teilhabe der Menschen an politischen Prozessen. Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet Regierungen und Behörden in Nordrhein-Westfalen aber lediglich dazu, Informationen auf Anfrage herauszugeben. Wir wollen einen Paradigmenwechsel: Ein Transparenzgesetz soll öffentliche Stellen verpflichten, alle ihnen zur Verfügung stehenden Informationen von sich aus zu veröffentlichen, solange keine Rechte Dritter entgegenstehen.
1. Lesung
Block II
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend -, an den Hauptausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
Unser 1. Redner: Frank Herrmann
Frank Herrmann, Mitglied im Ausschuss für Kommunalpolitik: „Die Kommunen müssen bestmöglich bei der Umsetzung der Ziele des Transparenzgesetzes begleitet werden. Denn in Nordrhein-Westfalen haben wir es mit einem sehr hohen Kommunalisierungsgrad zu tun und hier liegt der größte Datenschatz verborgen. Diesen wollen wir mit dem vorliegenden Gesetz heben und zu einem Gewinn für alle Bürger machen.“
Abstimmungsergebnis: Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innenausschuss (federführend), an den Hauptausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk überwiesen.
Ein umfassendes Informationsrecht unterstützt die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Es gewährleistet die Teilhabe der Menschen an politischen Prozessen. Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet Regierungen und Behörden in Nordrhein-Westfalen aber lediglich dazu, Informationen auf Anfrage herauszugeben. Wir wollen einen Paradigmenwechsel: Ein Transparenzgesetz soll öffentliche Stellen verpflichten, alle ihnen zur Verfügung stehenden Informationen von sich aus zu veröffentlichen, solange keine Rechte Dritter entgegenstehen.
1. Lesung
Block II
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend -, an den Hauptausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
Unser 2. Redner: Michele Marsching
Michele Marsching, Abgeordneter der Piratenfraktion:„Uns geht es darum, gemeinsam mit allen Fraktionen und den zahlreichen Initiativen für mehr Transparenz in NRW an einem Transparenzgesetz zu feilen, dass dem Informationsbedürfnis der Menschen am besten gerecht wird. Wir setzen uns für ein Gesetz ein, das auch die Kommunen einbezieht und sämtliche mit Steuermitteln finanzierten Informationen offenlegt. Das umfasst die Vergabe von Fördermitteln und Baugenehmigungen ebenso wie Mietspiegel oder behördeninterne Gutachten.“
Abstimmungsergebnis: Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innenausschuss (federführend), an den Hauptausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk überwiesen.