Top 1. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6500
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Herr Kollege Börschel, Ihre auf Stigmatisierung hinauslaufenden Anwürfe bezüglich der Linken gebe ich gerne zurück.
(Heiterkeit von Martin Börschel [SPD])
Wie Sie wissen, wählen Ihre Kolleginnen und Kollegen in Thüringen morgen einen linken Ministerpräsidenten.
Die Piratenfraktion in NRW schlägt dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags insgesamt sechs Haushaltsänderungsanträge im Bereich der Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge vor. Neu einrichten möchten wir ein dezentrales Beschwerdemanagement in den Landeseinrichtungen, angelehnt an den sächsischen Heim-TÜV, und wir wollen die Willkommenskultur rund um die Landesaufnahmen fördern. Dafür veranschlagen wir eine Summe von 2.930.000 Millionen Euro. Aufgrund der jahrelangen Vernachlässigung der Landeseinrichtungen für Asylbewerber durch die Landesregierung ist die Einrichtung eines transparenten, unabhängigen und dezentralen Beschwerde- und Qualitätsmanagements nach dem Modell des sächsischen „Heim-TÜV“ unerlässlich. Die letzten Monate haben außerdem gezeigt, dass es bitter nötig ist, Kontakte zwischen Einwohnern der Städte rund um die Landeseinrichtungen und den Schutzsuchenden in den Einrichtungen im Sinne einer Willkommenskultur zu fördern, um auf allen Seiten etwaige Ängste abzubauen.
Wir brauchen eine flüchtlingspolitische Wende in NRW. Dafür soll auch unser Antrag „Förderung der dezentralen Unterbringung in Wohnungen“ sorgen. 40 Millionen Euro stehen den Kommunen für die Errichtung eines kommunalen Auszugsmanagements zur Verfügung. Die Kommunen erhalten z. B. Gelder für Personalstellen, die Flüchtlinge dabei unterstützen, geeignete Wohnungen zu finden. Viele Städte in NRW machen es bereits vor und bescheinigen der dezentralen Unterbringung im Wohnumfeld, viel humaner und sogar kostengünstiger zu sein. Die zusätzlichen Gelder für die Flüchtlingsaufnahme, die den Kommunen auf dem Flüchtlingsgipfel in Aussicht gestellt wurden, sollen in humane, praktische und vor allem nachhaltige Konzepte fließen. Die Umsetzung dieses Antrags würde garantieren, dass das Geld bei denen ankommt, für die es vorgesehen ist. Bilder von überfüllten Einrichtungen und Problemen rund um die Einrichtungen können so vermieden werden und setzen sich nicht in den Köpfen der Anwohner fest.
Ein weiteres Problem in NRW ist die mangelnde Betreuung, Versorgung und Beratung der Flüchtlinge in ihren medizinischen, sozialen, rechtlichen und psychologischen Belangen. NRW fördert zwar seit vielen Jahren Personalstellen in diesen Bereichen, aber eine Anpassung an die stetig steigende Zahl Hilfesuchender wurde verpasst. Die Stellen in diesem Bereich müssen nun verdoppelt werden, da auch immer mehr Bürgerkriegsflüchtlinge Hilfe und Schutz in Deutschland suchen. NRW hatte noch 2012 die soziale Beratung mit 146,60 Euro pro Flüchtling gefördert. 2013 waren es noch 109 Euro und 2014 dann lediglich noch 75 Euro pro Flüchtling. Viele Probleme in den Einrichtungen für Flüchtlinge wären durch eine nominale Anpassung der sozialen Betreuung und Beratung an die steigenden Zahlen vermeidbar gewesen.
Ähnlich verhält es sich mit der Förderung der Flüchtlingsarbeit des Flüchtlingsrates in NRW. Seit dem Haushaltsjahr 2011 wurde dieser Titel nicht erhöht, deshalb sollte der Haushaltstitel um 70.000 Euro gesteigert werden. Der Flüchtlingsrat ist das Sprachrohr der Flüchtlinge in NRW. Seit zwei Jahren nimmt der Flüchtlingsrat aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen aber immer mehr Aufgaben wahr: In vielen Anhörungen im Landtag, auf Veranstaltungen, bei Runden Tischen usw. garantiert der Flüchtlingsrat, dass die Perspektive der Flüchtlinge Berücksichtigung erhält. Die Aufarbeitung der Vernachlässigungen und Misshandlungen in den Landesaufnahmen wird der Flüchtlingsrat zudem begleiten. Wegen der schrecklichen Vorfälle hat sich die Arbeitsbelastung für die Flüchtlingsarbeit also noch einmal massiv erhöht, weswegen es unabdingbar ist, weitere Personalstellen zu fördern.
Die Piratenfraktion setzt sich für die medizinische Betreuung von allen Menschen in Deutschland ein. Deshalb schlagen wir einen Haushaltstitel „Modellkommune für die anonyme Krankenkarte“ vor. Kommunen können aus diesem Haushaltstitel Gelder erhalten, wenn sie durch eine anonyme Krankenkarte – analog dem niedersächsischen Konzept – die medizinische Versorgung für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus sicherstellen.
Mit diesen Vorschlägen möchten wir unseren Beitrag liefern, die Flüchtlingsunterbringung zu verbessern und der Perspektive der Flüchtlinge endlich mehr Raum in der Flüchtlingspolitik geben.
Nach den Enthüllungen der „Luxemburg Leaks“: Ruinösen Steuerwettbewerb in der Europäischen Union endlich wirksam bekämpfen – die Zeit der Lippenbekenntnisse ist vorbei!
Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW zum Bericht des Finanzministers zu den Luxemburg-Leaks, der in der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses besprochen wird:
Der Finanzminister versteckt sich hinter der Steuerverwaltung. Er bleibt eine Antworten auf die Frage schuldig, was das Finanzministerium wusste und inwieweit es kraft seiner Aufsichtspflicht Frühwarnsysteme greifen ließ.
Auch sagt er nichts dazu, wie er aktiv Steuerschlupflöcher im eigenen Bundesland schließen wird und was er konkret dafür tut. Diese Steuervermeidungsstrategien sind zwar legal, aber sie sind politisch und moralisch besonders für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht akzeptabel. Der Landesfinanzminister kann hier nicht den schwarzen Peter an den Bund weitergeben. Weiterlesen »
Auswirkungen der Luxemburger Steuertricks auf NRW-Haushalt befürchtet / Wir beantragen Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses
Die Luxemburg-Leaks über die geheimen Absprachen, die das Großherzogtum Luxemburg mit deutschen Unternehmen getroffen hat, könnten auch Auswirkungen auf NRW und die staatlich kontrollierten Betriebe haben. Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Den veröffentlichten Unterlagen ist zu entnehmen, dass auch mindestens zwei Körperschaften öffentlichen Rechts geheime Absprachen getroffen und zwielichtige Steuertricks angewandt haben sollen: Das Versorgungswerk der Zahnärzte Westfalen-Lippe und die Ärzteversorgung Westfalen Lippe/Ärztekammer Westfalen-Lippe stehen unter der Aufsicht des Finanzministeriums NRW. Sollten diese Betriebe tatsächlich an der Steuerkasse vorbei ihre Gelder angelegt haben, wäre dies ein Skandal sondergleichen.
Hier ist Aufklärung dringend notwendig. Deswegen haben wir eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag NRW beantragt. Wir setzen darauf, dass auch die übrigen Fraktionen die Dringlichkeit einsehen und somit das notwendige Quorum erreicht wird. Weiterlesen »
Top 14. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Nachtragshaushaltsgesetz 2014)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6700
Abstimmungsempfehlung: Ausschussüberweisung Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Stream! Gestern hatte ich gesagt: Mal sehen, was sich bis heute ergibt. Das Ei des Kolumbus steht nicht hier. Es hat sich also gegenüber gestern nichts Wesentliches verändert. Allerdings berichtet die Presse heute über eine außerordentlich schlechte Halbzeitbilanz der Landesregierung auch in haushalts- und finanzpolitischer Hinsicht. Das geht quer durch die gesamte Presselandschaft. Letztendlich wird das auch durch den uns vorliegenden und hier zur dritten Lesung anstehenden Nachtragshaushalt dokumentiert. Weiterlesen »
Top 6. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7147
in Verbindung damit
Keine weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu Lasten junger Familien
Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/7170 Unsere Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Überweisung in die Ausschüsse
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Dietmar Schulz (PIRATEN): Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Wir reden hier über eine 30%ige Steuererhöhung im Bereich der Grunderwerbsteuer, vorgetragen von Rot-Grün.
Jetzt könnte man, Herr Kollege Lindner oder Herr Kollege Möbius, natürlich fragen: Ja, was passiert hier eigentlich? Springen jetzt die regierungstragenden Fraktionen ihrem Finanzminister ins Kreuz oder helfen sie ihm, oder was passiert hier eigentlich vor dem Hintergrund des Umstandes, dass der Finanzminister dieses Landes im Verlaufe des ganzen Jahres immer wieder betont hat, dass die Bemühungen des Landes zur Konsolidierung des Haushalts auch unabhängig von der Frage der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster auf einem guten Weg seien und man auch auf einem guten Weg zur Konsolidierung des Haushalts auch ohne solche Steuererhöhungspläne sei? Weiterlesen »
Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Sehr geehrter Herr Kollege Witzel, ich greife das gleich mal auf. Sie sprachen die anstehenden Urteile an. Ja, in der Tat, da sind wir vor allen Dingen auf juristischer Seite, aber auch als Haushälter und Finanzleute sicherlich sehr gespannt, was dabei herauskommen wird.
Es wurde ja auch im Rahmen der heutigen Debatte schon mehrfach das Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster vom 1. Juli angesprochen. Frau Kollegin Gebhard, Sie haben dafür danke ich Ihnen übrigens zum wiederholten Male, wie auch schon letzte Woche im Ausschuss, akribisch genaue oder besonders pointierte Ausführungen zur Bewertung des Urteils aufseiten der regierungstragenden Fraktionen, aber letztendlich auch der Landesregierung gemacht.
Allerdings ist mir aufgefallen, Frau Kollegin Gebhard, dass Sie zur Einhaltung des Abstandsgebots etwas ganz Besonderes gesagt haben. Sie haben nämlich das Abstandsgebot das wird man im Protokoll noch einmal nachlesen können auf den Vergleich zwischen der Vergütung im öffentlichen Dienst und der Beamtenbesoldung bezogen. Sie haben also eine Tarifstufe im öffentlichen Dienst mit einer Besoldungsstufe bei den Beamten verglichen. Das meint das Abstandsgebot aber gerade nicht, sondern das Abstandsgebot muss natürlich innerhalb der jeweiligen Besoldungsstufen gewahrt sein.
(Heike Gebhard [SPD]: Das habe ich aber auch gemeint!)
Gut. Vielleicht war das ein Missverständnis. Das kann natürlich sein.
(Heike Gebhard [SPD]: Ich habe beides gemeint!)
Aber wenn wir an Strukturpolitik denken und auf der einen Seite an eine ausreichende Alimentation der Beamtinnen und Beamten denken, müssen wir auf der anderen Seite natürlich auch an eine ausreichende Vergütung derjenigen denken, die im öffentlichen Dienst als Angestellte ähnliche Tätigkeiten ausüben. Vielleicht muss der Finanzminister künftig noch ein bisschen mehr in die Tasche greifen, um genau diesen Abstand zwischen den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und den Beamtinnen und Beamten wenigstens weiter anzunähern. Ich spreche da insbesondere den Bereich der Lehrerschaft an;
(Beifall von Dr. Joachim Paul [PIRATEN])
denn wir haben im öffentlichen Dienst die Situation, dass ein angestellter Deutschlehrer, der denselben Unterricht wie sein beamteter Kollege gibt, weniger verdient. Darüber sollte man in Zukunft auch einmal nachdenken. Man sollte sich weniger mit der Frage beschäftigen, wie viel weniger die Beamten bekommen können, um strukturelle Haushaltsdefizite auszugleichen, sondern dafür sorgen, dass das, was hier immer so gerne als gerecht apostrophiert wird, im Lande Nordrhein-Westfalen auch tatsächlich stattfindet.
(Beifall von den PIRATEN)
Hinzu kommt noch folgender Umstand: Wie gerade die Anhörung zu dem hier beratenen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz ergeben hat, hinkt NRW im Vergleich zu nahezu allen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland bei der Besoldung absolut hinterher. In diesem Zusammenhang geht es in der Tat um die Jagd nach den Köpfen. Die guten Leute überlegen sich natürlich zehn Mal, ob sie sich in NRW bewerben. Sie bewerben sich möglicherweise in Bayern oder in Rheinland-Pfalz oder woanders, aber gerade nicht in Nordrhein-Westfalen. Die guten Leute werden nicht mehr in Nordrhein-Westfalen bleiben wollen.
Das Gleiche gilt für neue gute Leute, nämlich den Nachwuchs. Das hat der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Landesverband NRW, Herr Lehmann, in dieser Anhörung, aber auch an anderer Stelle mehr als deutlich gemacht. Den guten Nachwuchs wird man selbstverständlich nur über die Alimentation ködern und bekommen können. Das stellt der hier vorliegende Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten, definitiv nicht sicher.
Es mag zwar sein, dass dieser Gesetzentwurf so, wie er uns vorliegt, etwas verfassungsgemäßer ist als das Gesetz, das der Verfassungsgerichtshof kassiert hat. Er ist aber immer noch nicht verfassungsgemäß. Das haben der Vertreter der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes NRW und der Vertreter des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW in der Anhörung mehr als eindeutig konstatiert und die wissen ja, wovon sie reden. Schließlich waren sie auch diejenigen, die in dem vorigen Beratungsverfahren immer wieder massiv betont haben, wie verfassungswidrig das alles ist, was hier im Landtag beraten wird und am Ende auch verabschiedet worden ist. Sie sagen, der neue Entwurf sei etwas verfassungsgemäßer, aber eben immer noch nicht verfassungsgemäß.
Es mag sein, dass die Größe oder die Anzahl der oppositionellen Kräfte hier im Landtag vielleicht nicht ausreichen wird, um gegebenenfalls auch den neuen Gesetzentwurf noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben jedoch in der Anhörung deutlich erkennen lassen, dass sie weiterhin an der Prüfung des demnächst verabschiedeten Gesetzes festhalten werden. Dann wird man sehen, was am Ende dabei herauskommt. Es gibt also immer noch Klagen von Richterinnen und Richtern. Die Anhörung hat noch einen weiteren besonderen Punkt ergeben. Hier wird es so dargestellt, als sei am 22. August 2014 ein großer Konsens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Landesregierung und der Beamtenschaft erzielt worden. Das ist gar nicht der Fall. Die Anhörung hat eindeutig ergeben: Nicht einmal alle Vertreter oder Organisationen oder Verbände der Beamtenschaft sind überhaupt eingeladen gewesen geschweige denn, dass sie da waren.
Sie haben im Übrigen auch in der Anhörung bekundet, dass sie ihren Mitgliedern nicht empfohlen hätten, diesen Konsens zu unterschreiben, wenn es sich um einen Tarifabschluss gehandelt hätte, den es im Beamtenrecht nun einmal nicht gibt. Das ist von mehreren Vertretern der Beamten unter anderem vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, unter anderem von der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, unter anderem vom Bund der Richter und Staatsanwälte gesagt worden. Auch Herr Lehmann von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft hat sich nicht besonders positiv geäußert, was diesen Gesetzentwurf angeht. Es gibt auch noch einige andere ich kann sie jetzt gar nicht alle aufzählen , die mehr als enttäuscht darüber sind, in welcher Art und Weise man mit ihnen verfährt.
Wir haben im vorigen Beratungsverfahren zum dann gekippten Gesetz an dieser Stelle gesagt: Es ist erforderlich, dass die Landesregierung sich mit allen Beamtinnen und Beamten an den Tisch setzt. Das ist genau nicht erfolgt. Wir sehen in diesem Gesetzentwurf, wenn überhaupt, lediglich eine notwendige teilweise Umsetzung eines Richterspruchs, aber eben keine Politik der Landesregierung. Hier wird einfach einer Entscheidung hinterhergerannt, wie es so oft der Fall ist siehe auch die Haushaltssperre, die dann als notwendige Folge des Richterspruchs von Münster über das Land Nordrhein-Westfalen verhängt worden ist. Man eilt mit allen möglichen Maßnahmen immer wieder neuen Erkenntnissen hinterher. Das ist keine Gestaltung, sondern Reparatur. Reparatur steht nun einmal einer Gestaltung definitiv entgegen. Hier geht nichts nach vorne insbesondere nicht im Bereich der Alimentation der Beamtenschaft.
Entgegen der Haltung der regierungstragenden Fraktionen hier im Plenum und auch entgegen der Haltung der CDU als der größten Oppositionsfraktion empfehle ich jedenfalls meiner Fraktion, diesem Gesetzentwurf nicht beizutreten, sich dazu nicht einmal zu enthalten, sondern ihn schlicht und ergreifend abzulehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schulz. Nun spricht für die Landesregierung der Finanzminister, Herr Dr. Walter-Borjans.
Top 4. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Nachtragshaushaltsgesetz 2014)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6700 Unsere Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören
Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Herrn Mostofizadeh gefällt die dritte Lesung nicht, die morgen stattfindet. Sie steht nun einmal so im Gesetz, und man muss sicher nicht überrascht sein, wenn morgen möglicherweise keine neuen Erkenntnisse vonseiten der Opposition kommen.
Aber es besteht immerhin die Möglichkeit, bis morgen vonseiten der Landesregierung oder regierungstragenden Fraktionen das ich sage mal Ei des Kolumbus hier vorne zu präsentieren. Das wird aber wahrscheinlich ebenso wenig geschehen. Weiterlesen »
Zur heutigen Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss zur bevorstehenden Versteigerung zweier Warhol-Kunstwerke sagt Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Ich bin sprachlos über die gutsherrenartige Entscheidung in völliger Intransparenz! Der Sommerschlussverkauf der Kunst ist eröffnet.
Minister Walter-Borjans hat es heute bestätigt: er war von Anfang an in den Verkauf involviert und informierte niemanden. Im Geheimen stimmte er der Versteigerung zu, in der Hoffnung, keiner bekäme es mit. Dabei hätte ihm das große öffentliche Interesse klar sein müssen.
Heute, wo seine Hinterzimmer-Politik entlarvt wurde, versteckt er sich hinter Geheimhaltungsklauseln Weiterlesen »