Veröffentlicht am von in Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzausschuss (A07), Reden.

Mittwoch, 05. November 2014

Top 4. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Nachtragshaushaltsgesetz 2014)

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/6700
Dietmar Schulz MdL/Foto A.KnipschildUnsere Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Herrn Mostofizadeh gefällt die dritte Lesung nicht, die morgen stattfindet. Sie steht nun einmal so im Gesetz, und man muss sicher nicht überrascht sein, wenn morgen möglicherweise keine neuen Erkenntnisse vonseiten der Opposition kommen.

Aber es besteht immerhin die Möglichkeit, bis morgen vonseiten der Landesregierung oder regierungstragenden Fraktionen das ich sage mal Ei des Kolumbus hier vorne zu präsentieren. Das wird aber wahrscheinlich ebenso wenig geschehen.

Von daher bleibt es dabei, dass nicht nur der Haushalt 2014, sondern auch der Entwurf 2015 relativ kraftlos und zudem nicht geeignet sind, NRW als zukunftsfähig zu ertüchtigen. Vielmehr ist es nach wie vor so, dass der Nachtragshaushalt, über den wir beraten, im Prinzip ein bestes Beispiel dafür ist, wie man an Symptomen herumdoktert. Der Landeshaushalt bröckelt weiter, und das wird durch den Nachtragshaushalt auch eindeutig dokumentiert. Ich möchte einige Fakten herausnehmen. Natürlich sind Mehrausgaben zu tätigen, die sich im Laufe des Jahres 2014 ergeben haben. Zu erwähnen wären hier die Personalausgaben, ebenso der Hilfsfonds im Zusammenhang mit dem Orkan „Ela“. Auch im Zusammenhang mit der Ersatzschulfinanzierung müssen Mehrausgaben getätigt werden, was allerdings wiederum mit der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2014 zu tun hat.

Es gibt auch Mehrausgaben bei Kofinanzierungsmitteln für die Städtebauförderung. All das ist richtig.

Nur: Bedarf es tatsächlich einer Erhöhung der Nettoneuverschuldung um 800 Millionen € auf 3,2 Milliarden €, über die wir jetzt beraten, bevor wir über die Veränderung der Beamtenbesoldung sprechen? Ich finde es nicht in Ordnung vielleicht ist das ein Opfer der Regulierung der Tagesordnung , dass die Beamtenbesoldung, die ein wesentlicher Kostenfaktor im Nachtragshaushalt ist, erst nach der Beratung über den Nachtragshaushalt zur Sprache kommt. Möglicherweise ist da aber irgendwie …

(Christof Rasche [FDP]: Im Einvernehmen mit den Piraten!)

Ich bin davon überzeugt, dass das im Einvernehmen erfolgte, Herr Rasche.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist Ihnen aber egal!)

Aber es ändert nichts daran: Ich persönlich hätte es besser gefunden, wenn die Faktoren, die zum Nachtragshaushalt führen, vorher beraten worden wären. Sei es drum! Sowohl dem Nachtragshaushalt als auch dem Haushalt fehlen intelligente Ansätze zur Konsolidierung der Landesfinanzen.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die kommen jetzt!)

Wenn die kommen, ist das super.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ne, von Ihnen!)

Der Nachtragshaushalt hilft da nicht ab. Er ist und bleibt ein Notnagel, der die verfehlte Haushaltspolitik des Landes erst recht als eine Politik von Versuch und Irrtum zeitigt. Das Ergebnis war eine Haushaltssperre infolge des Urteils des Verfassungsgerichtshofs in Münster, welches ebenfalls nicht hätte sein müssen, wenn die Landesregierung und auch die sie tragenden Fraktionen im Rahmen der Anhörung am 18. Juni 2013 auf die 20 Sachverständigen gehört hätten. 600 Millionen € zusätzlicher Konsolidierungsbedarf ab 2015 wird durch die erhöhte Nettoneuverschuldung ausgewiesen, um am Ende dem verfassungsmäßigen Petitum der Schuldenbremse gerecht werden zu können. Hier wird ja immer nach vorne getragen, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen würden das erreichen. Nach allen Berechnungen wird das nicht möglich sein.

Herr Finanzminister, 2014 wollten Sie 700 Millionen € einsparen, und zwar bei den Beamten. Das ist schiefgegangen. Dann muss man wirklich einmal sagen: Wäre Finanzpolitik in NRW da beziehe ich die Steuerschätzung durchaus ein, die natürlich nicht immer valide sein kann, sondern durchaus variabel ist, aber man muss sich den Nachtragshaushalt in Verbindung mit dem Haushalt 2014 ansehen spekulationssteuerpflichtig, könnten wir uns den Nachtragshaushalt möglicherweise ersparen. Dann würden wir auch weitere Sparbemühungen in den nächsten Jahren möglicherweise nicht auf Kosten der notwendigen und wichtigen Investitionen im Lande Nordrhein-Westfalen bewerkstelligen. Im Moment sehe ich da jedenfalls schwarz. Unter Berücksichtigung aller genannten Umstände habe ich meiner Fraktion jedenfalls empfohlen, den Nachtragshaushalt abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. Für die Landesregierung spricht der Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans.

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