Innenminister Jäger setzt die Gewaltenteilung in NRW außer Kraft!

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

Am 3.9.2015 hat sich im Landtag NRW eine gar bemerkenswerte Posse abgespielt, die nicht unerwähnt bleiben darf, weil
sie die Überheblichkeit und Allmachtsphantasie eines Teils der Landesregierung NRW´s (Innenminister, der zugleich MdL und damit Legislativteil und Exekutive ist) eo ipso dokumentiert (aus dem Plenarprotokoll vom 3.9. zum Haushalt):

„… Frau Ministerin Löhrmann, Frau Vizeministerpräsidentin, einen schönen Gruß an die Ministerpräsidentin, die offenbar einen anderen Termin hat. Sie hat ja eben kräftig gegenüber Herrn Marsching ausgeteilt – leider Gottes nur in einem recht untergeordneten, aber zumindest aus unserer Sicht durchaus wichtigen Punkt – in Bezug auf die Vorgänge in Garzweiler. Da hat sie ihn regelrecht gemaßregelt – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – und dabei Innenminister Jäger in Schutz genommen. Das kann man natürlich tun, aber eins muss man wissen: Journalisten wurden festgesetzt. Friedliche Demonstranten wurden eingekesselt, durch Werkschutzleute in Kooperation mit der Polizei bedrängt. Insofern müssen wir Augenzeugenberichten Glauben schenken, solange keine Aufklärung, insbesondere seitens der Fach- und Dienstaufsicht des Innenministeriums, geleistet worden ist.
(Minister Ralf Jäger: Das war alles im Rahmen eines Hausfriedensbruchs!)

– Herr Innenminister, es steht Ihnen nicht zu, juristisch zu beurteilen, welche Taten hier vorgelegen haben.
(Minister Ralf Jäger: Wieso das denn nicht?)

Ihre Aufgabe ist es, die Aufklärung im Hinblick auf die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu betreiben.
(Beifall von den PIRATEN)

Wir haben Gott sei Dank noch Gewaltenteilung in Nordrhein-Westfalen, sodass die Frage der Beurteilung in juristischer Hinsicht Ihnen sicherlich nicht zusteht.

(Minister Ralf Jäger: Wem denn sonst?

– Das möchte ich gerne im Protokoll haben. Ich hoffe, es wird protokolliert, dass die Frage der juristischen Beurteilung von Handlungen von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes Sache des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen ist. Das muss man sich einfach auf der Zunge zergehen lassen.

(Minister Ralf Jäger: Dann darf die Polizei bei Straftaten nicht mehr einschreiten?)
– Herr Innenminister Jäger, die Polizei darf selbstverständlich bei Straftaten jedweder Art eingreifen. Ob hier jedoch Straftaten vorgelegen haben, ist eine Beurteilung, die Ihnen gar nicht zusteht…

Wenn die Polizei gemeinsam mit dem Werksschutz gegen Demonstranten oder Aktivisten, gegen Umweltschützer vorgeht, die unter anderem durch die Grüne Jugend aufgerufen worden sind, die gegen die Vorgänge in Garzweiler protestieren, und dabei gleichzeitig die darüber berichtenden Journalisten festgesetzt werden, dann kann diese Landesregierung nur in einem Atemzug mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes und anderen Protagonisten auf Bundesebene genannt werden, die gerne gegen Journalisten in der Bundesrepublik Deutschland vorgehen und die Pressefreiheit mit Füßen treten…“

Mit dieser Äußerung – Wem denn sonst, außer ihm, dem Innenminister, steht die strafrechtliche Beurteilung von Verhalten zu – hat sich der Innenminister als nichts mehr oder weniger entlarvt hat, als ein Wortführer einer vermeintlich allmächtigen Polizeistaatsideologie, bei der die kodifizierte Gewaltenteilung zur Makulatur wird. Derselbe Innenminister NRW´s propagiert im Übrigen die Notwendigkeit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung! Dieser Innenminister ist als Bestandteil einer mutmaßlich auf dem Boden freiheitlicher, demokratischer Grundordnung agierenden Landesregierung nicht weiter tragbar.

Walter-Borjans legt sich mit 10-Mrd-Forderung für Flüchtlinge ins Zeug aber bleibt den 3. Nachtragshaushalt für 2015 schuldig!

Veröffentlicht am von unter Haushalts- und Finanzausschuss (A07), Homepage, Persönliche Blogposts, uncategorized.

Zur Forderung des NRW-Finanzministers Walter-Borjans an den Bund in Höhe von 10 Mrd EUR für 2016:

Mit verhaltener Freude nehme ich zur Kenntnis, dass der Finanzminister – wenn auch recht spät – das Heft des Handelns in Anbetracht des sich erwartbar rasant nach oben entwickelnden Flüchtlings- und Asylbewerberaufkommens endlich in die Hand nimmt. Die Konkretisierung der notwendigen Forderung von 10 Mrd EUR durch Walter-Borjans deckt sich im Wesentlichen mit unserem Ultimatum vom 18.August des Jahres welches in der Haushaltsdebatte am 3. September bekräftigt wurde. Ein Zuwarten auf einen Flüchtlingsgipfel Ende September in Berlin oder auf eine nächste Plenarwoche im Landtag NRW Anfang Oktober verbietet sich. Hier muss umgehend gehandelt und gezahlt werden, zumal die Landesregierung schon mindestens 1 Monat hinter den Entwicklungen hinterher hinkt. Weiterlesen »

War die Anwesenheit des Innenministers in Dortmund hilfreich oder nur behindernder Marketinggag?

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

War die Anwesenheit des Innenministers in Dortmund hilfreich oder nur behindernder Marketinggag?

Kleine Anfrage 3862

Düngel, Daniel; Rydlewski, Birgit u.a. PIRATEN Drucksache 16/9714 09.09.2015 2 S.

Empfang von Flüchtlingen durch freiwillige Helfer am Dortmunder Hauptbahnhof; Räumung eines Zugangs durch die Polizei; Interview vor Ort durch den Minister für Inneres und Kommunales Jäger

Antwort steht noch aus.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

Unabhängige Wahlbeoabachter für die OB-Wahl Köln JETZT!

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Kommunales, Persönliche Blogposts.

Ich fordere unabhängige Wahlbeobachter für die Vorbereitung und Durchführung der OB-Wahl in Köln.
Ab sofort und bis zur amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses.
Nach den nun zahlreichen Wahl-Desastern bei Kommunalwahl und in der Vorbereitung der OB-Wahl in Köln einschließlich des nun schon 2. Rücktritts einer/eines Wahlleiters/Wahlleiterin und der seit über 1 Jahr unsäglichen Performance der Kommunalaufsicht im SPD-geführten Innenministerium sowie der peinlichen SPD-Wahlwerbungs-Kampagne (Rundschreiben mit amtlich anmutendem Charakter) ist es im Macht-Gerangel in der Dom-Stadt an der Zeit, die Wahrung demokratischer Grundsätze zur Vermeidung weiterer Steigerung der Politik- und Politiker-Verdrossenheit der Menschen auch kommunal als unerlässlich zu bezeichnen. Das hat entgegen IM Jäger auch nichts mehr mit Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zu tun, sondern dient letztlich der Wahrung der freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung in unserem Land.

Abgesehen davon: Der „Klüngel“ in Köln (und auch andernorts) muss ein Ende haben!

Erste Posse: Wahlzettel im Bezirk Rodenkirchen „falsch“ wurden ausgezählt und der Wahlleiter spielte es runter (Mai 2014). SPD bis zum für die Kommunalaufsicht zuständigen Innenminister Jäger weigerten sich mit Händen und Füßen, einer Neuauszählung zuzustimmen. Ein Gericht musste es richten.
Folge 1: Feststellung, dass Stimmen von SPD und CDU vertauscht wurden. Folge 2: Machtverlust der SPD im Rat und Verlust des Ratssitzes des heutigen OB-Kandidaten Jochen Ott (SPD). Folge 3: Rücktritt des Kreiswahlleiters Kahlen (SPD).
Zweite Posse: Im August 2015 produziert und verschickt die SPD Köln 20.000 Wurfsendungen als Wahlwerbung. Sie haben den Anschein einer offiziellen Mitteilung des Wahlamts der Stadt Köln mit dem Stadwappen Kölns und sorgen für Verwirrung in er Kölner Bürgerschaft.
Dritte Posse: Die Stadtverwaltung Köln lässt Wahlzettel drucken, verschickt diese zur Briefwahl und lässt in ihren Bürgerzentren vorgezogen zur OB-Wahl abstimmen. Die Wahlzettel entsprechen nicht den Vorgaben. Über 50.000 bereits abgegebene Stimmen werden für ungültig erklärt. Die Wahl wird verschoben. Die neue Wahlleiterin Klein tritt zurück. Operativ verantwortlich für die Wahlorganisation ist ein Gruppenleiter, der der CDU angehört, seine Chefin ist parteilos und der Abteilungsleiter wiederum gehört der CDU an. Chef der Verwaltung der Millionenstadt ist OB Roters (SPD).

Köln, Millionenstadt und Aushängeschild NRWs gleicht nach außen einem Tollhaus. Kabarettist Jürgen Becker bezeichnet Köln als den Idiotenhügel der Nation. Roters schweigt und alle finden das alles ganz furchtbar.

Die gläsernde Stadtverwaltung ist genauso wichtig wie der gläserne Staat. Darauf hat „der NICHTgläserne Bürger“ (TM) einen unbedingten Anspruch. Ob die beiden aussichtsreichsten Kandidaten zur OB-Wahl dafür stehen, wage ich zu bezweifeln, denn egal ob SPD oder parteilos…. Getrieben werden sie von den Interessen derer, die sie protegieren. So wird die parteilose Kandidatin Reker von CDU und FDP gepusht bekennt sich zu den Grünen, die sie ins Rennen geschickt haben. Parteilos wird dabei als Markenzeichen für Unabhängigkeit geführt. Parteipolitisch unabhängig kann indessen nur derjenige sein, der sein Engagement frei von jeder Protektion bestreitet. Das ist auch bei Reker nicht der Fall. Alles andere ist Etikettenschwindel, wenn man zudem bedenkt, dass Reker als Sozialdezernentin bereits Bestandteil des Systems „Stadtverwaltung Köln“ ist.

Wahlbeoabachtung in diesem offenbar von kollektiver Führungs- und Organisationsschwäche gepeinigten Köln scheint die einzige Garantie zu sein, dass man am Ende mit einer akzeptablen Wahlbeteiligung rechnen kann und nach der Wahl nicht der schale Beigeschmack von Wahlmanipulation zurück bleibt, die jenseits von parteipolitischem Wettbewerb anzusiedeln wäre.

NRW braucht klare Ansagen für den Luftverkehr

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Abgeordnete, Anträge, Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Oliver Bayer, Persönliche Blogposts, Politik.

Wir in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt durch ein Landesluftverkehrskonzept eigene Punkte setzen und unserer Verantwortung gerecht werden. Wir können uns in NRW nicht darauf verlassen, dass die Bundesregierung sich vollumfänglich um nordrhein-westfälische Belange kümmern wird. Das zeigte bereits die Zurückweisung eines Nachtflugverbots am Flughafen Köln-Bonn durch den Bundesverkehrsminister.

Derzeit spricht nichts dafür, abzuwarten. Vieles spricht dafür, in NRW aktiv zu werden. Doch leider blockieren sich hier in NRW SPD und Grüne gegenseitig. Die NRW-Luftverkehrskonzeption aus dem Jahr 2000  („gültig” bis 2010) ist völlig veraltet.

Nordrhein-Westfalen braucht ein neues eigenes Luftverkehrskonzept!

Die Piratenfraktion im Landtag NRW hat bereits im Februar eine eigene parlamentarische Initiative dazu angekündigt und bringt nun den Antrag „NRW braucht ein Landesluftverkehrskonzept!“ ein.

Minister Groschek fährt beim Luftverkehr eine augenscheinlich unabgestimmte Linie. Man gewinnt den Eindruck: Was im Kabinett keine Mehrheit findet, das setzt er einfach über den Bund durch. Offiziell wartet man auf das Luftverkehrskonzept des Bundes, welches weit weniger überfällig ist als ein Landesluftverkehrskonzept.

Dabei erzählt selbst Alexander Dobrindt der Presse unter dem Titel Groschek macht seine Hausaufgaben nicht – Zitat – „Wie sich der Flughafen Düsseldorf entwickelt, liegt nicht allein in der Entscheidung des Bundes.“

Dabei muss es doch das ureigene Interesse des Landes sein, selbst aktiv zu werden. Das Land selbst hat doch Ziele. Die Landesregierung rühmt sich für das Klimaschutzgesetz, ja dann gehört dazu auch ein Landesluftverkehrskonzept.

Im LEP-Entwurf werden Ziele genannt, aber in Sachen Luftverkehr stützt sich der Entwurf auf die Zahlen aus den 90er-Jahren, das sind die aus der NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 – aus dem Jahr 2000. Weeze ist da noch ein „voraussichtlich frei werdender Militärflugplatz“.

NRW ist das Land mit dem dichtesten Flughafennetz, mit dem größten Ballungsraum, in dem in dichtbesiedelten Gebiet einer der drei wichtigsten Flughäfen Deutschlands liegt. Ein Land wie Nordrhein-Westfalen muss als Land – nicht hinten herum über Kommissionen – die Verantwortung für seine Menschen und seine Flughäfen übernehmen. Mit seinen Zielen und hohen Anforderungen muss es auch den Mut haben, voranzugehen und Ansprüche vorzulegen.

Wenn sich das Kabinett nicht für eine Richtung entscheiden kann, dann soll es meinetwegen Schnick-Schnack-Schnuck spielen, aber seine Entscheidungsschwäche nicht an denen auslassen, die endlich eine klare Ansage erwarten: sowohl die Anwohner und von Fluglärm und Luftbelastung Betroffenen, als auch die Wirtschaft und die Flughäfen. Wir brauchen Leitlinien und wir brauchen Klarheit.

Wir sollten offen und transparent über die Aufgaben und Anforderungen sprechen. Da hilft es zum Beispiel nicht, dass die Landesregierung ständig wiederholt, es gäbe keine Subventionen „des Landes“ für die Regionalflughäfen. Nicht aus dem Landeshaushalt, aber natürlich gibt es Subventionen der Öffentlichen Hand. Und die gehören auf den Tisch.

Und wenn die von der Gesellschaft getragenen direkten und indirekten Kosten zu hoch sind, dann kann so ein Flughafen nicht erhalten werden. Dann wird auch ein Regionalflughafen geschlossen.

Dass ausgerechnet der einzig profitable Flughafen Düsseldorf nun vollständig privatisiert werden soll, ist bezeichnend.

Uns ist die Einbindung des Luftverkehrs in ein Gesamtverkehrskonzept wichtig, das auch alle Verkehrsmittel mit einbezieht. Als Teil einer modernen Verkehrswende. Dazu gehört natürlich der – langfristige – Ausbau alternativer Schienen-Verbindungen.

In dichten Ballungsräumen darf es keine Nachtflüge geben.

Zur Bewertung von Lärm und Schadstoffen sollen die neusten Erkenntnisse berücksichtigt werden, die dann auch eine standardisierte Bewertung und Vergleichbarkeit garantieren. Zur Vermeidung von Lärm und Schadstoffen müssen in NRW endlich Werkzeuge eingesetzt werden, die eine spürbare Lenkungswirkung haben. Also zum Beispiel lärm- und zeitabhängige Gebühren in wirksamer Form.

Wir dürfen nicht das Luxusproblem schönerer Slot-Vergaben über die Gesundheit der Menschen stellen.

Wer dabei sagt, dass es Gesetzgeber, Exekutive und öffentlichen Anteilseignern – allen zusammen nicht möglich sein soll, hier lenkend einzugreifen – der kann sich auch gleich ganz zurücklehnen.

Leider tut die Landesregierung genau das. Anstatt an Ihre eigenen Ziele, an das Klimaschutzgesetz sowie an wirtschaftliche und planerische Ziele des Landes zu denken. Dabei wäre alles so einfach…

Frei nach Ministerpräsidentin Kraft: „Können wir es schaffen? Yo, wir schaffen das! Wir in Nordrhein-Westfalen!“

Schnelles Internet: ein Grundbedürfnis.

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Die Versorgung mit schnellem Internet ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Der Bundesgerichtshof hat Breitband-Internet sogar zu den materiellen Lebensgrundlagen gezählt. Doch der Ausbau mit schnellem Internet stockt. Eine staatliche Förderung muss also her, um diese Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge zu erfüllen. Doch wie macht man das richtig?

Wir hören in der Debatte permanent das Argument von der Technologieneutralität: Breitband-Ausbauförderung müsse technologieneutral sein sein, heißt es. Das Argument hörte ich zum Beispiel letzte Woche im Wirtschaftsausschuss im Landtag

Wenn man dem Landwirt das Futter für die Ochsen subventioniert, die der dann vor den Pflug spannt, dann das ist technologieneutral: Auch so ein Ochsengespann erfüllt die vorgesehene Aufgabe, denn damit kann man das Feld umpflügen. Ist das sinnvoll? Sollte es nicht eher bei so einer Förderung – jetzt hier im Beispiel – um moderne Traktoren gehen?

Förderung soll nicht technologieneutral
sein, Förderung muss technologiepositiv sein.
Es geht nicht darum, etwas zu fördern, was das Ausbauziel gerade so erreicht – es geht um die nachhaltige Erfüllung eines Auftrages, um eine Zukunftsvision.

Das stellt aber das Koaxialkupferkabel nicht dar, das ist nun mal die Technologie aus den 90er Jahren.
Uns steht der Sprung in die Gigabit-Gesellschaft bevor. Der Bedarf an Bandbreite wächst exponentiell: Derzeit kann man etwa alle 12 Monate eine Verdoppelung des Bandbreitenbedarfs beobachten. Das ist eine Exponentialfunktion, die wächst dramatisch. Man kennt die Folge: Im ersten Jahr eine Verdoppelung, im Jahr danach eine Vervierfachung, dann 8, 16, 32, 64, 128, 256, 512 und so weiter und so weiter.

Eine ganz ähnliche Wachstumskurve gibt es zum Beispiel bei Prozessorleistungen – das sogenannte Moore’sche Gesetz besagt, dass sich Prozessorleistung alle etwa 18 Monate verdoppelt. Diese Beobachtung kann man bereits seit 40 Jahren machen – man sollte also besser nicht davon ausgehen, dass dieses dramatische Wachstum bei den Bandbreiten nicht ebenfalls anhält. An den mathematischen Gesetzmäßigkeiten von Exponentialfunktionen führt nun mal kein Weg vorbei.

Was also stellt ein Ausbauziel von 50 Mbit/s dar, wie es sich die Landesregierung gesetzt hat? Gehen wir von einem Ausbaustand von 4 Mbit/s aus, was bedeutet dann so ein Ziel ganz konkret? 4-8-16-32-64:
Nach 4 Jahren reicht ein solcher Ausbau also absehbar nicht mehr aus.
Was macht es also für einen Sinn, die Fördermittel der nächsten Jahre in eine Technologie stecken, die das Förderende nicht mal überlebt, zum Beispiel in VDSL-Vectoring? Dann stehen wir 2020 wieder genau da, wo wir jetzt sind. So leid mir das tut: Nur Glasfaser ist diejenige Technologie, die diese Zukunftsvision derzeit erfüllt – und wenn wir eine bessere finden, dann lassen sie uns diese fördern.

Solange brauchen wir eine Glasfaser-Strategie, die zum Ziel hat, Glasfaser bis in jedes Haus, bis in jedes Unternehmen zu legen. In Deutschland ist Schleswig-Holstein mit einer Anschlussquote von 23 % Glasfaser-Vorbild. In NRW sind es dagegen aktuell nur 7 %. Für Einzellagen bieten sich Funklösungen an. Vectoring, das Ausquetschen der letzten Bits aus dem Kupferkabel ist eine Brückentechnologie, das kann der Markt leisten.

Und es macht keinen Sinn, das Geld den Monopolisten hinterherzuwerfen, damit diese sich herablassen, gnädigerweise die Infrastruktur auszubauen: Wenn öffentliche Mittel in diesen Summen in die Hand genommen werden, dann gehört das Ergebnis, gehört das damit geschaffene Netz, die damit geschaffenen langfristigen Infrastrukturwerte auch in Bürgerhand. Daher bevorzugen wir entsprechende Betreibermodelle. Am besten durch OpenAccess-Modelle, die sich langfristig selbst refinanzieren.

An weitaus besseren Lösungen als den hier bislang diskutierten mangelte es also nicht. Sie sind technisch ausgereift und es gibt genügend überzeugende Referenzmodelle. Sie sind finanzierbar und fürs Gemeinwesen weitaus vorteilhafter als alles, was hier so vorgeschlagen wurde.

Bei Politik geht es um Visionen, und nicht um Verwaltung des Status Quo. Technologie kann unser Leben zum Besseren wenden – wenn man sie denn gestaltet, und nicht nur reagiert. Doch leider verweigert sich die Realpolitik, angesichts der vorgebrachten Kritik steckt man den Kopf in den Sand. Doch noch ist es nicht zu spät, ich hoffe, dass man sich von den besseren Argumenten leiten lässt.

Wir haben für das aktuelle Plenum einen Antrag eingereicht:
Ohne
Glasfaser-Strategie verhindert die Landesregierung den Sprung in die Gigabit-Gesellschaft

Wir brauchen eine #Glasfaser-Strategie für unser Land

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

light-579290_1280

Die Versorgung mit schnellem Internet ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Der Bundesgerichtshof hat Breitband-Internet sogar zu den materiellen Lebensgrundlagen gezählt. Doch der Ausbau mit schnellem Internet stockt. Eine staatliche Förderung muss also her, um diese Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge zu erfüllen. Doch wie macht man das richtig?

Wir hören in der Debatte permanent das Argument von der Technologieneutralität: Breitband-Ausbauförderung müsse technologieneutral sein sein, heißt es. Das Argument hörte ich zum Beispiel letzte Woche im Wirtschaftsausschuss im Landtag.

Wenn man dem Landwirt das Futter für die Ochsen subventioniert, die der dann vor den Pflug spannt, dann das ist technologieneutral: Auch so ein Ochsengespann erfüllt die vorgesehene Aufgabe, denn damit kann man das Feld umpflügen. Ist das sinnvoll? Sollte es nicht eher bei so einer Förderung – jetzt hier im Beispiel – um moderne Traktoren gehen?

Förderung soll nicht technologieneutral sein, Förderung muss technologiepositiv sein. Es geht nicht darum, etwas zu fördern, was das Ausbauziel gerade so erreicht – es geht um die nachhaltige Erfüllung eines Auftrages, um eine Zukunftsvision.

Das stellt aber das Koaxialkupferkabel nicht dar, das ist nun mal die Technologie aus den 90er Jahren.
Uns steht der Sprung in die Gigabit-Gesellschaft bevor. Der Bedarf an Bandbreite wächst exponentiell: Derzeit kann man etwa alle 12 Monate eine Verdoppelung des Bandbreitenbedarfs beobachten. Das ist eine Exponentialfunktion, die wächst dramatisch. Man kennt die Folge: Im ersten Jahr eine Verdoppelung, im Jahr danach eine Vervierfachung, dann 8, 16, 32, 64, 128, 256, 512 und so weiter und so weiter.

Eine ganz ähnliche Wachstumskurve gibt es zum Beispiel bei Prozessorleistungen – das sogenannte Moore’sche Gesetz besagt, dass sich Prozessorleistung alle etwa 18 Monate verdoppelt. Diese Beobachtung kann man bereits seit 40 Jahren machen – man sollte also besser nicht davon ausgehen, dass dieses dramatische Wachstum bei den Bandbreiten nicht ebenfalls anhält. An den mathematischen Gesetzmäßigkeiten von Exponentialfunktionen führt nun mal kein Weg vorbei.

Was also stellt ein Ausbauziel von 50 Mbit/s dar, wie es sich die Landesregierung gesetzt hat? Gehen wir von einem Ausbaustand von 4 Mbit/s aus, was bedeutet dann so ein Ziel ganz konkret? 4-8-16-32-64: Nach 4 Jahren reicht ein solcher Ausbau also absehbar nicht mehr aus. Was macht es also für einen Sinn, die Fördermittel der nächsten Jahre in eine Technologie stecken, die das Förderende nicht mal überlebt, zum Beispiel in VDSL-Vectoring? Dann stehen wir 2020 wieder genau da, wo wir jetzt sind. So leid mir das tut: Nur Glasfaser ist diejenige Technologie, die diese Zukunftsvision derzeit erfüllt – und wenn wir eine bessere finden, dann lassen sie uns diese fördern.

Solange brauchen wir eine Glasfaser-Strategie, die zum Ziel hat, Glasfaser bis in jedes Haus, bis in jedes Unternehmen zu legen. In Deutschland ist Schleswig-Holstein mit einer Anschlussquote von 23 % Glasfaser-Vorbild. In NRW sind es dagegen aktuell nur 7 %. Für Einzellagen bieten sich Funklösungen an. Vectoring, das Ausquetschen der letzten Bits aus dem Kupferkabel ist eine Brückentechnologie, das kann der Markt leisten.

Und es macht keinen Sinn, das Geld den Monopolisten hinterherzuwerfen, damit diese sich herablassen, gnädigerweise die Infrastruktur auszubauen: Wenn öffentliche Mittel in diesen Summen in die Hand genommen werden, dann gehört das Ergebnis, gehört das damit geschaffene Netz, die damit geschaffenen langfristigen Infrastrukturwerte auch in Bürgerhand. Daher bevorzugen wir entsprechende Betreibermodelle. Am besten durch OpenAccess-Modelle, die sich langfristig selbst refinanzieren.

An weitaus besseren Lösungen als den hier bislang diskutierten mangelte es also nicht. Sie sind technisch ausgereift und es gibt genügend überzeugende Referenzmodelle. Sie sind finanzierbar und fürs Gemeinwesen weitaus vorteilhafter als alles, was hier so vorgeschlagen wurde.

Bei Politik geht es um Visionen, und nicht um Verwaltung des Status Quo. Technologie kann unser Leben zum Besseren wenden – wenn man sie denn gestaltet, und nicht nur reagiert. Doch leider verweigert sich die Realpolitik, angesichts der vorgebrachten Kritik steckt man den Kopf in den Sand. Doch noch ist es nicht zu spät, ich hoffe, dass man sich von den besseren Argumenten leiten lässt.

Wir haben für das aktuelle Plenum einen Antrag eingereicht:
Ohne Glasfaser-Strategie verhindert die Landesregierung den Sprung in die Gigabit-Gesellschaft

Nichtbeachtung der Ausweis- und Auskunftspflicht durch Polizist*innen

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Kleine Anfrage 3840

Rydlewski, Birgit; Sommer, Torsten PIRATEN Drucksache 16/9682 03.09.2015 2 S.

Sicherstellung der Ausweispflicht von Polizisten gegenüber Bürgern; Sanktionen; Auskunftspflicht von Polizisten anderer Bundesländer während Einsätzen in Nordrhein-Westfalen; Einführung einer Kennzeichnungspflicht

Antwort MIK Drucksache 16/9914 02.10.2015 3 S.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!