Kleine Anfrage 3919
Rydlewski, Birgit; Sommer, Torsten PIRATEN Drucksache 16/9902 01.10.2015 1 S.
Speicherung von personengebundenen Hinweisen (PHW); Zugriff; Information der Betroffenen.
Antwort steht aus.
Kleine Anfrage 3919
Rydlewski, Birgit; Sommer, Torsten PIRATEN Drucksache 16/9902 01.10.2015 1 S.
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Antwort steht aus.
Zum Antrag der FDP, „Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge – Entlastung bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung“ habe ich folgendes gesagt:
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Tribüne und auch im Livestream! Ich kann mich der Kollegin Maaßen in Bezug auf die handelsbilanziellen Effekte nur anschließen. Das muss natürlich entschärft werden. Lieber Uli Alda, das ist ein Punkt, den wir direkt unter „Zustimmung“ abhaken können.
Insgesamt geht es aber bei der Altersvorsorge im Moment wirklich turbulent zu. Wir sollten uns jetzt nicht nur diesen einen Part heraussuchen, den dieser FDP-Antrag beleuchtet. Ich denke, wir müssen, was die Renten- und Pensionsansprüche angeht, das Ganze wirklich groß denken, weil die Säulen zwei und drei, die private und die betriebliche Altersvorsorge, ein wenig darben. Bei der betrieblichen Altersvorsorge geht es noch; aber bei der privaten Altersvorsorge sieht es wirklich bitter aus. Die Nullzinspolitik ist hier eben genannt worden. Es ist vor allem eine dauerhaft anhaltende Niedrigzinspolitik. Ob sie so einfach vorbeigeht, wird sich zeigen. In Japan haben wir sie seit 30 Jahren.
Daher brauchen wir meines Erachtens neue Ansätze, wie wir das Ganze regeln können.
Ein Punkt, der mir in der Diskussion fehlt: Wir sagen, dass wir eine private Altersvorsorge brauchen, und schicken dann die Leute los, um sich am Aktienmarkt Pakete zu kaufen, bei denen es sich immer um hoch volatile Anlagemöglichkeiten handelt. Das müssen wir nicht unbedingt machen. Vielleicht ist es gar nicht schlecht, wenn wir kommunale Anleihen ausgeben. Es wäre gar nicht schlecht, wenn unsere Bürger einfach in die eigene Infrastruktur investieren würden. Das wäre durchaus einen Gedanken wert und meines Erachtens auch sinnvoller.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge finde ich es ärgerlich, dass dort Rückstellungen gebildet werden, die dann nicht unbedingt dem Unternehmen und auch nicht dem Einzelnen zur Verfügung stehen. Auch wenn ich die amerikanischen Rentenversicherungsmodelle sicherlich nicht loben will, sehe ich die Möglichkeit, dass man betriebliche Anteile des eigenen Unternehmens, in dem man arbeitet, als Altersvorsorge erwerben kann, als bedenkenswerten Part an.
Da sollte das Ganze breiter geöffnet werden. Da müssen wir unsere Arbeitgeber ein bisschen in Bewegung bekommen. Das wäre klasse.
Jetzt komme ich zu einem Punkt, der auch auf Bundesebene – es ist eigentlich auch ein sehr bundesaffines Thema – sehr wichtig ist. Das ist die Scheinselbstständigkeit, die aktuell durch die sogenannte Arbeit 4.0 und den digitalen Wandel befördert wird. Wir haben über den Missbrauch der Werkverträge schon Probleme. Das Ganze wird sich in Zukunft noch exponenzieren, wenn alles digital abläuft, wenn alles an Aufgaben im Prinzip ohne eine unternehmerische Hülle ablaufen kann.
Da zitiere ich Joachim Möller vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Expertengespräch des Bundestagsausschusses Digitale Agenda: Da tickt eine Zeitbombe. Das sind überhaupt nicht abgesicherte Scheinselbstständige.
Dieser Punkt stellt sogar noch die Handelsbilanzdefizite gnadenlos in den Schatten. Insofern werden wir das Ganze viel umfangreicher besprechen müssen.
Dass wir das hier im Landtag auch tun, finde ich übrigens gar nicht schlimm. Selbstverständlich muss es bundesgesetzlich geregelt werden. Gleichwohl bewegt sich ohne regelmäßige Antreiberei aus den Ländern auf Bundesebene sehr wenig.
Daher freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir werden allerdings auch für Renten- und Pensionssicherungen und -regelungen in Zukunft noch eigene Anträge einbringen. Ich freue mich auch auf diese Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Der Landtag NRW hat die Immunität eines Kollegen augehoben, dem ein Verstoß im Zusammenhang mti der Blockade einer Nazi-Demonstration vorgeworfen wird. Ich bin gegen eine solche Aufhebung, und möchte mich mit meinem Kollegen solidarisch erklären. Ich habe dazu die nachfolgende Erklärung zum Abstimmverhalten abgegeben:
Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
Bei der Abstimmung zur Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten konnte ich der Abstimmempfehlung des Rechtsausschusses nicht folgen.
Wenn wir eines aus dem dunklen Kapitel der Nazi-Diktatur gelernt haben sollten, dann jenes: Es ist dringend notwendig, sich der braunen Brut frühzeitig und entschlossen entgegenzustellen! Wenn rechte Demagogen Arm in Arm mit Rechtsextremen und Rechtsterroristen kommen, muss sich jeder Demokrat ihnen entgegenstellen und sagen: Nicht in unserer Stadt! Nicht durch unsere Straße! Unsere Nachbarn bedrohst Du nicht!
Allenthalben fordert man mehr Zivilcourage – und dann schützt man braune Horden, die Hitlergrußzeigend durch unsere Straßen ziehen, während Gegendemonstranten mit Mitteln des Strafrechts verfolgt werden. Welch fatale Fehleinschätzung der Gefahren!
Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, doch was ist mit der Meinungsfreiheit der Menschen im Land, die das Nazigift in ihrer Nachbarschaft nicht verbreitet sehen wollen? Zählt das automatisch weniger? Was ist mit der wehrhaften Demokratie, die sich den Antidemokraten in den Weg stellt, gilt das nicht mehr?
Verstehen Sie mich nicht falsch: Hier geht es nicht darum, einen Kollegen vor der Durchsetzung einer gerechten Strafe zu schützen – hier geht es darum, alle Menschen zu schützen, die sich Nazis in den Weg stellen – egal ob sie als Abgeordneter privilegiert sind oder nicht. Denn antifaschistischen Widerstand leistet man nicht mit Lichterketten oder Online-Petitionen – Widerstand leistet man aktiv auf der Straße.
Und nachher soll bitte keiner erzählen, er habe von nichts gewusst.
Danke für die Aufmerksamkeit.
„Ein Haus ist eine Arche, um der Flut zu entrinnen.“ – Katherine Mansfield
Die zahlreichen flüchtenden Menschen, die zur Zeit zu uns nach Nordrhein-Westfalen kommen, werden teils notdürftig in Turnhallen, teils in Zelten unter freiem Himmel untergebracht. Beides kann nur eine Notlösung sein, und der Winter naht. Unter den Flüchtlingen sind Kinder, Kranke und alte Leute, denen solche Provisorien nicht zugemutet werden dürfen.
Langfristig ist die dezentrale Unterbringung in Wohnungen „mitten im Leben“ die beste Lösung, damit geflohene Menschen möglichst schnell zur Ruhe finden, und sich in die Gesellschaft einfügen können. Aber auch eine kurzfristige Unterbringung muss in einer sicheren und angemessenen Wohnstätte sein.
Die Landesregierung NRW ist aufgefordert, alle eigenen Möglichkeiten zur menschenwürdigen Unterbringung auszuschöpfen. Dazu eignen sich grundsätzlich auch eigene Immobilien, sowie die des Bundes in NRW, mindestens jedenfalls, wenn sie derzeit ungenutzt sind. Dazu sind insbesondere auch leerstehende Kasernen des Bundes ins Auge zu fassen, die Baumärkten und Turnhallen sowie Zeltstädten vorzuziehen wären, zumindest soweit damit aus Kriegsgebieten geflohene Menschen nicht zusätzlich traumatisiert werden können.
Auch in Gästewohnungen des Landes, seiner Behörden und landeseigener Betriebe können Flüchtlingsfamilien wohnen. Solche Wohnungen des Bundes in NRW sind dafür ebenfalls geeignet. Die Unterbringung von Flüchtlingen hat dabei sicher Vorrang vor der von solchen Gästen, die sich auch eine Hotelunterbringung leisten könnten.
Gleichzeitig stehen in NRW zahlreiche Gewerbeimmobilien, Büroetagen und –Gebäude leer. Die Leerstände ziehen sich oft schon seit Jahren hin, und eine Unterbringung unter einem festen Dach ist allemal besser als in einem zugigen Zelt. Wasseranschlüsse und Elektrizität sind vorhanden, sanitäre Einrichtungen lassen sich schneller hinzufügen.
Ich habe drei kleine Anfragen gestellt, die das Land auffordern, die beschriebenen Formen der Unterbringung zu prüfen und stärker zu nutzen. Diese findet ihr hier:
Damit ist diese kleine Serie von Anfragen sicher nicht abgeschlossen, da gibt es gewiss noch sehr viel mehr geeignete, tolle Ideen. Gerne nehme ich weitere Anregungen entgegen.
Wie sollte der WDR-Rundfunkrat künftig arbeiten?
Ein Gastbeitrag für das „Meinungsbarometer Digitaler Rundfunk“.
Aktuelle Ereignisse wie der Skandal um den Vertrag zu „Gottschalk live“ und die Löschung der Hart-aber-fair-Sendung „Nieder mit den Ampelmännchen“ aus der WDR-Mediathek haben die Arbeit des Rundfunkrates in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Diese beiden Ereignisse sind unterschiedlich zu bewerten und betreffen verschiedene Bereiche der Kompetenzen des Rundfunkrates.
Gerade das Zustandekommen des Vertrages mit Thomas Gottschalk und die Diskussion im Anschluss an die Absetzung der Sendung zeigen, wie wichtig und sinnvoll die Arbeit des WDR-Rundfunkrates sein könnte. An dieser Stelle benutze ich ganz bewusst den Konjunktiv, da diese Verträge am Rundfunkrat vorbei geschlossen worden sind und damit die Kontrollfunktion des Rundfunkrates ausgehebelt wurde. Man sollte also eher dafür plädieren, die Befugnisse des Rundfunkrates auszubauen, statt seine Arbeit in Frage zu stellen. Bis zur Gottschalk-Affäre musste von den Gremien keine Zustimmung eingeholt werden, wenn es sich um werbefinanzierte Produktionen gehandelt hat. Hier ist die Sachlage mittlerweile eine andere, denn in der Folge wurde mit den ARD-Intendanten eine Ausweitung der Kompetenzen vereinbart, so dass solche Geschehnisse in Zukunft vermieden werden sollen. Das ist begrüßenswert.
Die Verbannung der Plasberg-Sendung aus der WDR-Mediathek dagegen zeigt ein Defizit anderer Art auf. Die mediale Kritik, die im Anschluss an die Löschung losgetreten wurde, und die dem Rundfunkrat eine Form der Zensur vorgeworfen hat, geht in dieser Hinsicht meiner Meinung nach ins Leere, sowohl auf struktureller sowie auch auf rein inhaltlicher Ebene. Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass es sich bei der Empfehlung des Rundfunkrates, die Sendung aus der Mediathek zu entfernen, tatsächlich um nichts weiter als eine reine Handlungsempfehlung gehandelt hat. Der Rundfunkrat besitzt keinerlei Befugnis, die Umsetzung seiner Empfehlung zu erzwingen, die Entscheidungsgewalt liegt allein beim Intendanten. Man kann also nicht von einem Eingriff in die Programmhoheit seitens des Rundfunkrates sprechen.
Inhaltlich lässt sich über die Entfernung der Sendung aus der Mediathek streiten. Zwar handelt es sich nicht, wie in einigen Printmedien zu lesen war, um einen Akt der Zensur, trotzdem hat die ARD in dieser Angelegenheit keine gute Figur abgegeben und alles andere als überlegt gehandelt. Das Verhalten des Senders lässt sich als eine Art missglückter, negativer Qualitätssicherung beschreiben. Die Sendung kann man am ehesten, um es freundlich auszudrücken, als qualitativ schlecht bezeichnen. Und diese Einsicht schien sich nach entsprechenden Protesten auch innerhalb des Senders durchzusetzen. Die sicherlich kurzsichtige Entscheidung, die Sendung dann aus der Mediathek zu entfernen, betrachte ich als problematisch. Meines Erachtens wäre das richtige Vorgehen hier gewesen, die Sendung in kommentierter Form und mit einer entsprechenden Gegendarstellung weiterhin für die Zuschauer bereitzustellen. Dies wäre die journalistisch korrekte und dem berufsspezifischen Ethos entsprechende Vorgehensweise gewesen. Auch lässt sich in der heutigen Zeit eine Sendung auch gar nicht mehr einfach „löschen“. Das Internet vergisst nichts: Die Sendung ist weiterhin auf YouTube abrufbar. Die Wirkung der Verbannung aus der Mediathek war somit konträr zu dem, was eigentlich intendiert war. Letztlich zeigt sich an dieser Stelle das Eintreten des sogenannten Streisand-Effekts, also des Phänomens, dass gewisse Informationen und Zusammenhänge gerade dann besondere Aufmerksamkeit erlangen, wenn man sie zu unterdrücken versucht.
Im vorliegenden Fall lag meiner Meinung nach der Rundfunkrat mit seiner Empfehlung falsch, dennoch würde ich weiterhin dafür plädieren, die Kompetenzen und Befugnisse des Gremiums eher zu stärken als zu beschneiden. Allerdings sollte dann auch dafür Sorge getragen werden, dass inhaltliche Expertise angewendet wird. Darum haben wir uns auf politischer Ebene stets dafür eingesetzt, dass die Mitglieder des Rundfunkrates in Zukunft nicht länger aus den Reihen der parlamentarischen Fraktionen generiert, sondern analog zu unserer Vorgehensweise per öffentlicher Ausschreibung möglichst nach qualitativen Gesichtspunkten staatsfern ausgewählt werden.
Diese Landesregierung hat schon etliche Gesetze verabschieden lassen, die im Nachgang vom Landesverfassungsgerichtshof kassiert worden sind.
Doch daraus hat man nichts gelernt. Stattdessen macht die CDU jetzt mit, sodass sich drei Altparteien eine Klatsche vom Verfassungsgerichtshof abholen werden. Das zeigt nur, wie wirksam kleine Parteien und Initiativen im Kommunalen die Machenschaften von SPD/CDU und inzwischen Grüne aufdecken und verhindern. Die Postenschacherei im Kommunalen, die Verschwendung von Steuergeldern für persönliche Projekte einiger Oberbürgermeister, das Gerangel um gut dotierte Geschäftsführerposten kommunaler Ausgründungen – all das soll durch eine Sperrklausel verhindert werden. Aber der Abschied von den Geld- und Machttrögen fällt anscheinend so schwer, dass man selbst Verfassungsgerichtsurteile ignoriert. Das neben den großen Altparteien, die es sich jahrzehntelang auf Kosten der Steuerzahler haben gut gehen lassen auch die Grünen mitmachen, ist ein Schlag ins Gesicht der gesamten Grünen-Basis in NRW.
Nach der Entscheidung der Grünen-Landtagsfraktion zu Datteln IV, zeigen auch Grüne-Politiker erneut sehr deutlich, dass ihnen Machterhalt über alles liegt. Nicht kleine Parteien und Bürgerinitiativen zerstören die kommunale Demokratie, sondern Gesetze von SPD/CDU/Grüne.
Dem Trend zu mehr demokratischer Beteiligung außerhalb von Parteien wollen SPD/CDU/Grüne einen Riegel vorschieben. Statt daran zu arbeiten, dass die Wahlbeteiligung steigt, werden immer mehr Menschen vom demokratischen Prozess ausgeschlossen.
Die Verfassungsgerichtsurteile von 1999 und 2008 beschreiben deutlich, dass es im Kommunalen nur unter ganz engen, nachgewiesenen Bedingungen eine Sperrklausel im Kommunalen geben darf.
Hier geht es weder um Vermutungen oder Befürchtungen, es geht um wissenschaftliche Beweise. Diese Beweise konnten bisher in zwei Gutachten nicht vorgelegt werden, weil es diese Nachweise nicht gibt. Politische Geisterfahrer halt.
Weder ist ein Rat bisher arbeitsunfähig, noch hat sich durch die Anzahl verschiedener Parteien in den Räten das Arbeitsaufkommen dermaßen gesteigert, das es nicht mehr ehrenamtlich bewältigt werden könnte. Und wenn eine Haushaltsdebatte im Kommunalen jetzt 4 statt 3 Stunden dauert, zeigt hauptsächlich das in den kommunalen Haushalten einiges schief läuft.
Die Verfassungskommission im Landtag ist für die Verfassungsänderungen in dieser Legislatur eingesetzt. Von allen Fraktionen im Einvernehmen.
Dass jetzt dieses Einvernehmen von SPD, CDU und Grüne aufgekündigt wurde, macht die Arbeit in der Verfassungskommission extrem schwer. Dazu wird die Piratenfraktion jetzt selbstverständlich auch alle zurückgestellten Verfassungsänderungen in den Landtag einbringen.
Hierbei handelt es sich zunächst um:
Verbraucherschutz als Staatsziel
Ausländerwahlrecht in den Kommunen
Ausländerwahlrecht mit Lebensmittelpunkt Regelung
Auflösung aller Religionsbezüge in der Verfassung, wie in WRV Art. 138 codifiziert
Wahlalter offen und ohne ideologische Scheuklappen bewerten
Kommunalfinanzen auf transparente Füße stellen
Weshalb wir keine Partnerschaft mit der ÖPP-Mafia brauchen!
Immer noch und immer wieder soll uns der Nutzen sogenannter Öffentlich-Privater-Partnerschaften (ÖPP) bzw. Public Private Partnerships (PPP) nahe gebracht werden. Die Befürworter präsentieren ÖPP als „neue, innovative“ Lösung für Finanzierungsprobleme bei der Verkehrsinfrastruktur. Doch ÖPP löst diese Probleme nicht und innovativ ist ÖPP auch nicht – nicht einmal neu. Dennoch gibt es kaum positive Beispiele. Die wenigen müssen als Beweis für das komplette Luftschloss herhalten.
Mit wirklich neuen Technologien und dem Wandel der Gesellschaft können und müssen wir die Probleme mit der Verkehrsinfrastruktur anders lösen als vor 30 Jahren. ÖPP brächte dagegen eine Verschlimmbesserung, um eine kaputte Verkehrspolitik weiter zu betreiben.
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