Wir klagen gegen das „Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in NRW“ beim Verfassungsgerichtshof in Münster. Die Klage betrifft die neuen Regelungen, mit denen der NRW-Geheimdienst die Abgeordneten beobachten darf, wie auch die Behandlung öffentlicher Angelegenheiten des Verfassungsschutzes im so genannten Kontrollgremium. Dieses Gesetz wurde seinerzeit mit den Stimmen von SPD und Grüne verabschiedet und trat am 28. Juni 2013 in Kraft.
Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Es ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich, dass der NRW-Geheimdienst nach wie vor das Recht hat, gewählte Mitglieder des Landtags, aber auch Mitglieder des Bundestags und des europäischen Parlaments zu beobachten. Die Abgeordneten haben die Aufgabe, die Geheimdienste zu kontrollieren, nicht umgekehrt. Verfassungsfeindliche Parteien können verboten werden, eine Beobachtung von Abgeordneten ist daher nicht erforderlich.
Es ist außerdem ein Unding, dass nun öffentliche Fragen des Verfassungs-schutzes im Kontrollgremium behandelt werden sollen. Weiterlesen »