Zukunft des Semestertickets nach den Vertragskündigungen

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Oliver Bayer, ÖPNV, Persönliche Blogposts.

Der VRR hat die Verträge mit den Hochschulen über das Semesterticket zum Wintersemester 2015/16 gekündigt. Das Ziel sind Verhandlungen und Verträge über neue und deutlich höhere Beiträge, möglich ist aber auch ein Wegfall des Semestertickets an mehreren Hochschulstandorten in NRW mit massiven Folgen für die Verkehrspolitik in NRW – u.a. durch den Umstieg vieler Studenten auf das Auto und die auch formal an das Semesterticket gebundenen reduzierten Stellplätze und verbesserten ÖPNV-Anbindungen.

Für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 20. November 2014 haben wir den Tagesordnungspunkt „Zukunft des Semestertickets nach den Vertragskündigungen“ beantragt. In der Vergangenheit hat sich das Verkehrsministerium für die Thematik nicht zuständig gefühlt. Daher stellen wir dazu zunächst Fragen, die sich direkt an das Verkehrsministerium richten und dessen Zuständigkeit unterstreichen. Wir behalten uns vor, im Dezember auch noch einmal Vertreter des VRR in den Ausschuss einzuladen.

 

Wir bitten dazu um einen schriftlichen Bericht der Landesregierung mit der Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Sind die Verkehrsinfrastruktureinrichtungen an den Hochschulen und des Landes heute noch geeignet, einen entsprechenden plötzlichen Modal-Shift auszuhalten?
  • Wie geht die Landesregierung damit um, dass die Hochschulen infolge des Erfolgs des solidarischen Semestertickets beträchtliche Teile ihrer bisher vorgehaltenen und bewirtschafteten Stellplätze zurückbauen oder anderweitig nutzen konnten?
  • Wie bewertet die Landesregierung die Preispolitik des VRR und die aktuelle Entwicklung im Rahmen der klima- und verkehrspolitischen Ziele des Landes? Wie kann die Landesregierung im Sinne der klima- und verkehrspolitischen Ziele einer unerwünschten Entwicklung entgegenwirken?
  • Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen dieses Preissprungs für mehrere hunderttausend Menschen auf die Verkehrsinfrastrukturen in NRW ein? Ist mit weiteren Engpässen, der Verkürzung von Instandhaltungsintervallen und in der Folge weiteren Kosten für das Land zu rechnen?

Flughafen Köln/Bonn – Sukzessive bauliche Erweiterungen

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Bürgerbeteiligung/Transparenz, Bürgerrechte, Oliver Bayer, Persönliche Blogposts.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat 2013 der Klage entsprochen, dass die sukzessiven baulichen Erweiterungen des Flughafens einer Salamitaktik entsprächen und deshalb zu kritisieren seien. Jetzt wird die Klage beim Bundesverwaltungsgericht erneut behandelt.

Für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 20. November 2014 haben wir den Tagesordnungspunkt „Flughafen Köln/Bonn – Sukzessive bauliche Erweiterungen“ beantragt. Wir erwarten dabei keine umfassende Behandlung aller Themen rund um den Flughafen Köln/Bonn, wohl aber eine aktuelle Stellungnahme der Landesregierung und Hinweise darauf, an welchen Stellen wir weiterfragen und weiterarbeiten müssen.

 

Wir bitten dazu um einen schriftlichen Bericht der Landesregierung mit der Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Stimmt die Landesregierung der seit Jahren praktizierten baulichen Erweiterung des Flughafens Köln/Bonn zu? Ist die Landesregierung der Auffassung, dass diese Erweiterungen keiner besonderen Genehmigung bedürfen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist?
  • Wie reagiert die Landesregierung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts kurz- und langfristig? Wird derzeit ein Szenario erarbeitet, um den Betrieb des Flughafens und insbesondere der möglicherweise vom Urteil betroffenen Gebäude zu gewährleisten?
  • Wie verhält sich die Landesregierung zu den zunehmenden Klagen und Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich des andauernden und tendenziell trotz besseren Fluggeräts zunehmenden Fluglärms gerade in den Nachtstunden?
  • Wie positioniert sich die Landesregierung zu den Befunden hinsichtlich der Gesundheitsbelastungen durch Lärmexposition gerade in den Nachtstunden infolge des Flugbetriebs?
  • Wie beurteilt die Landesregierung die nächtlichen Passagierflüge?
  • Kann die Landesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Lärmexposition gerade in den Nachtstunden infolge des Flugbetriebs beziffern? Wenn nicht: Wann gedenkt die Landesregierung diese Wissenslücke zu schließen?