TOP 10. Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Elementar- und Primarbereich sowie im Übergang zu weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen
Große Anfrage 3 der CDU-Fraktion Drucksache 16/2138
Antwort der Landesregierung Drucksache 16/3328 (Neudruck) Block I
Unsere Rednerin: Monika Pieper
Monika Pieper (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch von uns geht ein herzlicher Dank an alle, die sich mit dieser Anfrage beschäftigt haben, die Landesregierung und die vielen Einrichtungen. Frau Scharre nbach, betrachten wir einmal die von Ihnen geforderte Evaluation. Lassen Sie uns diese Antwort als einen Anfang nehmen. Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass das Beherrschen der deutschen Sprache in unserem Bildungssystem eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, um überhaupt den Zugang zur Bildung zu finden. Weder die soziokulturelle Herkunft noch die wirtschaftlichen Voraussetzungen des Elternhauses dürfen einen Einfluss auf den individuellen Zugang zur Bildung haben.
(Beifall von Marc Olejak [PIRATEN])
Sprachentwicklungsauffälligkeiten bei Kindern noch vor der Einschulung festzustellen und bei diesen Kindern mit individuellen Maßnahmen Sprachförderung zu betreiben, sind wichtige Aufgaben im Elementarbereich.Seit 2007 testet man vierjährige Kinder mit dem Spiel „Delfin“, und ebenfalls seit 2007 gibt es massive Kritik an diesem Test. Logopäden verziehen mittlerweile das Gesicht, wenn sie das Wort „Delfin“ nur hören. Der Test ist realitätsfern; er berücksichtigt weder kulturelle Voraussetzungen noch die Fähigkeiten von mehrsprachigen Kindern das erwähnte Frau Velte eben, noch erfasst er, ob für das Kind eine allgemeine Sprachförderung ausreichend ist oder ob es vielleicht eine Sprachtherapie benötigt. Das liegt daran, dass dieser Test starr und uns innig ist. Die Kinder werden in Rot und Grün eingeteilt: „kann er“, „kann er nicht“,„kann sie“ oder „kann sie nicht“. Die vielfältigen individuellen Ursachen für Sprachentwicklungsauffälligkeiten werden nicht berücksichtigt.Hinzu kommt das wurde gerade auch schon gesagt, dass dieser Test in einer prüfungs ähnlichen Situation stattfindet, die für die Kinder völlig ungewohnt ist. Ein fremder Mensch kommt in die Kindertageseinrichtung. Viele Kinder verweigern sich dieser Situation zu Recht. Eine Sprachstandsfeststellung ist meiner Ansicht nach ein Prozess und kein punktuelles Verfahren. Das heißt, die Erzieherinnen und Erzieher können wochen und monatelang feststellen und beobachten, wo Defizite sind und wo Förderbedarf besteht. Ich glaube, dass ein beobachtendes Verfahren sehr viel mehr als ein punktuelles Prüfen bringt.
Leider haben viele Kindertagesstätten gar nicht die Ressourcen, damit sich Erzieherinnen darum ausgiebig kümmern könnten. Ich schaue mir an, wie groß einige Gruppen und wie überlastet Erzieherinnen sind. Daher muss ich mich nicht wundern, wenn einige Kinder auch durch dieses Raster fallen. Ähnlich stellt sich das in der Schule dar. In den ersten Klassen werden zum Teil bis zu 30 Kinder unterrichtet. Dort ist es unmöglich, bei jedem Kind festzustellen, wie der Sprachstand ist, dementsprechende Förderprogramme aufzustellen und diese durchzuführen. Auf dem Papier liest es sich ganz gut, was Lehrer und Erzieherinnen alles tun und leisten sollen. Leider ist die Situation vor Ort anders. Zusammenfassend ergibt die Beantwortung dieser Großen Anfrage für mich das Bild, dass in NRW seit 2007 eine Sprachstandsfeststellung ohne Sinn und Verstand durchgeführt wird. Das aktuelle Verfahren wird der Rolle der Erzieherinnen und Erzieher nicht gerecht. Es vernachlässigt die Einbeziehung der Eltern, und die Leidtragenden sind die Kinder, die tatsächlich eine individuelle Sprachförderung benötigen. Ich appelliere an die Landesregierung, endlich dort vernünftig zu unterstützen, wo das Kind im Mittelpunkt steht und individuelle Sprachförderung geleistet wird, nämlich bei den Erzieherinnen und Erziehern.
TOP 9. Gesetz zur Änderung des Hundegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf der Piratenfraktion Drucksache 16/3439
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/4033 2. Lesung
Block I
Unsere Rednerin: Simone Brand
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zum Antrag und damit Ablehnung der Ausschussempfehlung
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat über unseren Gesetzentwurf beraten. Auch wenn er empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen, bleiben wir dabei: Nicht die Rassezugehörigkeit, sondern die gezielte Zuchtauswahl der Elterntiere und die nachfolgende Abrichtung eines Hundes machen dessen tatsächliche Gefährlichkeit aus. Es gibt keine gefährlichen Hunderassen, sondern lediglich verantwortungslose Halter. Wir fordern daher die vollständige Streichung der Liste gefährlicher Hunde aus dem Landeshundegesetz.
Simone Brand, Tierschutz-Sprecherin der Piratenfraktion NRW: „Sämtliche Argumente sprechen gegen eine Hunderasseliste: Zum einen sprachen sich in einer Expertenanhörung 19 von 20 Sachverständigen gegen eine Sonderstellung bestimmter Rassen aus. Wissenschaftliche Untersuchungen sehen keine genetischen Ursachen für vermehrte Aggression, sondern die Haltung und falsche Erziehung von Hunden. Zudem zeigt die Statistik der vergangenen Jahre, dass sich die Hunderasseliste nicht bewährt hat. Letztendlich berichten Betroffene in Tierheimen und bei Tierschutzvereinen von einer Vielzahl von Beißvorfällen, bei denen die sogenannten Kampfhunde keine Rolle spielen, sondern vielmehr zum Beispiel Schäferhunde und überzüchtete Modehunde. Trotz all dieser Argumente stimmten die Mitglieder der anderen Fraktionen im Ausschuss gegen unseren Antrag. Für uns ist eine solche Ignoranz nicht nachvollziehbar.“
Abstimmungsergebnis: Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von SPD, Grüne, CDU und FDP abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Wir machen das heute einmal mit den Dingen. Als wir letzte Woche Mittwoch im Ausschuss beieinander saßen und über den Gesetzent wurf gesprochen haben, waren auch viele Tierschützer und Hundefreunde im Ausschuss, um sich anzuhören, wie dort debattiert wird. Als dann gegen stichhaltige Argumente mit fadenscheinigen und populistischen Argumenten der anderen Fraktionen letztendlich gegen diesen Entwurf gestimmt wurde, sind diese Tierfreunde wütend und enttäuscht aus dem Raum gelaufen. Eine Dame hat sich zu einem Satz hinreißen lassen, den ich an der Stelle jetzt nicht wiederholen möchte. Ich möchte aber gerne meinen Berliner Kollegen Christopher Lauer mit einem fast wortgleichen Satz zitieren: Wenn man von etwas keine Ahnung hat, einfach mal die Kresse halten.
(Die Rednerin hält ein Gefäß mit Kresse hoch.Beifall von den PIRATEN)
Wie gesagt, alle Aspekte aus allen Richtungen sprechen gegen diese Hunderasseliste. Herr Börner, es ist einfach falsch, wenn Sie sagen, sie habe sich bewährt. Nein, sie hat sich nicht bewährt. Wer die Statistiken richtig lesen kann, sieht, dass sich die Zahl der Beißunfälle nicht reduziert hat. Wer die Statistik dahin gehend interpretiert, hat sie entweder nicht verstanden oder kann sie nicht lesen. Ich weiß es nicht. Herr Hovenjürgen, wissenschaftlich ist dazu nichts untermauert. Ich hatte schon im Ausschuss–ich wiederhole das gerne gesagt, dass es zig wissenschaftliche Untersuchungen gibt, die besagen, erhöhte Aggressivität und Gefährlichkeit haben keine genetischen Ursachen. Dazu gibt es eine aktuelle amerikanische Studie, vorgelegt vom CDC. Das ist das Center for Disease Control and Prevention, das dem amerikanischen Gesundheitsministerium unmittelbar unterstellt ist. In dieser Studie wird das auch noch einmal belegt. Es liegt am Halter, es liegt an der Sozialisation des Hundes, es liegt nicht an einer genetischen Ursache. Wir haben auch Experten gehört zwar nicht hier, sondern 2009 in Niedersachsen. Von den 20 Experten haben sich 19 ausdrücklich gegen eine Hunderasseliste ausgesprochen. Der zwanzigste Experte war der Kinderschutzbund. Da fragt man sich natürlich, inwieweit das Hundeexperten sind. Wie ich gerade schon angesprochen habe, sagt die Statistik dazu nichts aus. Wenn Herr Abel sagt, natürlich seien größere oder stärkere Hunde gefährlich, bejahe ich dies. Deshalb wollen wir die 20/40 Regelung auch beibehalten. Darunter fallen aber dann auch Schäferhunde, Labradore und andere, die nicht in der Hunderasseliste aufgeführt sind. Das Allerletzte ist, wenn Sie mir Wählerfängerei unterstellen. Es ist doch gerade so, dass dieses Populistische, ob keiner an die Kinder denkt und dass die alle sterben würden, von den anderen Fraktionen kommt. Wir beschreiten doch eher einen unpopulären Weg, wenn wir hier an die Tiere denken.
(Martin Sebastian Abel [GRÜNE]: Wer hat das denn gesagt?)
Das war, glaube ich, in der ersten Lesung jemand aus der FDP. Ich habe mit sehr vielen Leuten gesprochen, die unmittelbar mit dem Thema befasst sind: Tierheimleiter, Tierschutzvereine usw. Viele Beißunfälle kommen gar nicht in die Statistik, weil sie nicht gemeldet werden. Das sind eben nicht diese sogenannten Kampfhunde, das sind unzählige Schäferhunde, Mischlinge, das sind häufig überzüchtete Tiere, weil diese gerade Modehunde geworden sind. Meine Damen und Herren, auch wenn der Ausschuss gegen den Gesetzentwurf entschieden hat, Sie haben ein freies Mandat. Einige von uns haben im Moment ein besonders freies Mandat. Deshalb bitte ich Sie, noch einmal in sich zu gehen, den sachhaltigen Argumenten zu folgen und für diesen Gesetzentwurf zu stimmen.
Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Kollegin Brand.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Stream! Auch ich möchte es kurz machen, denn über diese Regelsammlung haben wir schon häufiger diskutiert. Kollegin Steinmann hat die
einzelnen Punkte eben noch mal explizit aufgeführt. Ein Element möchte ich trotzdem noch herausgreifen und damit auf den Sommer des letzten Jahres zurückkommen. Sie haben es vielleicht schon erwartet. Wir Piraten haben da
mals unseren ersten Gesetzentwurf in diesem Hause eingebracht. Der Titel lautete damals: „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes“. Unser Entwurf wurde abgelehnt, vor allem mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen. Der Titel des Gesetzentwurfes, den wir heute behand eln, heißt: „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes …“. Nicht nur der Titel ist gleich, auch der Inhalt. Es geht darum, eine Frist zu definieren, ab wann eine kommunale Wiederholungswahl als Neuwahl durch zuführen ist. Diese Regelung hätte konsequente r und schneller mit unserem Gesetzentwurf kommen können. Das war aber nicht gewünscht, vielleicht auch deshalb, weil man es den Piraten nicht zugetraut oder nicht gegönnt hat. Ich weiß es nicht. Heute trägt der Gesetzentwurf den Stempel der Landesregierung. Damit ist sichergestellt, dass positiv abgestimmt wird. Das ist uns wichtig. Denn die Regelung ist notwendig, wie die über drei Jahre verschleppte Wiederholungswahl in Dortmund gezeigt hat. Dass das aktive und passive Wahlrecht bisher völlig unterschied lich behandelt wurde, war ein unhaltbarer Zustand. Nun kommen wir wenigstens zu einer annähernden Gleichbehandlung. Warum aktives und passives Wahlrecht nicht vollkommen gleichgestellt sind, bleibt das Geheimnis der Regierung. Schließlich sind in sieben an deren Bundesländern auch Neuwahlen nach sechs Monaten vorgeschrieben statt erst nach zwölf Monaten. Wenn wir diesen Unterschied akzeptieren, gehen wir also einen Kompromiss ein und zeigen damit, dass wir zu einer konstruktiven Politik der ausgestreckten Hand bereit sind. Wir würden uns nur wünschen, dass auch die Landesregierung ihr Versprechen der ausgestreckten Hand endlich in die Tat umsetzt. Bisher war davon nur wenig zu spüren. Nachtragend sind wir aber nicht, sondern wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen, weshalb ich meiner Fraktion empfehle, unserem Gesetzentwurf auch in der neuen Verpackung zuzustimmen.
Danke.
(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Dr.Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich persönlich finde den Weg, den diese Landesregierung einschlägt, alle in den Jahren 2004 bis 2005 eingeführten Befristungen der Landes
gesetzgebung wieder rückgängig zu machen, nicht so gut. Ich möchte mich aber der von CDU und FDP geäußerten Kritik nicht unbedingt anschließen. Denn es kommt halt vor, dass sich ein Gesetzgebungsverfahren verzögern kann. Deswegen halte ich diese Kritik, die am Antikorruptionsgesetz geäußert wird, nicht zwingend für tragfähig. Meine Kritik ist eher grundsätzlicher Natur. Dass diese Befristungen seinerzeit eingeführt wurden, hat einen Sinn, der auch etwas mit Entbürokratisierung zu tun hatte. Ziel war, die Landesgesetzgebung zu verschlanken und die Normenflut zu reduzieren. Wir als Gesetzgeber sollten gezwungen werden, regelmäßig zu überprüfen, ob diese Gesetze überhaupt noch Sinn machen und fortbestehen müssen. Um dies noch weitergehend zu unterstützen, wurden in nicht wenigen Gesetzen nicht nur Befristungen, sondern auch sogenannte Berichtspflichten eingesetzt, die die Landesregierung verpflichteten, dem Landtag zu berichten, welche Erfahrungen sie mit dem jeweiligen Gesetz gemacht hat. Dieses Vorgehen würde damals übrigens einstimmig beschlossen. Umso erstaunter bin ich, dass die jetzige Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen den gegenteiligen Weg einschlagen und die Befristungen und Berichtspflichten, wie beispielsweise zuletzt auch im Fünften Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Bereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales im Sommer letzten Jahres, offenkundig flächendeckend wieder abschaffen wollen. und das mit der immer noch etwas vagen Formulierung: „hat sich bewährt“. Ich streite gar nicht ab, dass sich die Gesetze bewährt haben. Die Frage ist aber, ob das in fünf oder in zehn Jahren immer noch der Fall ist. Die Befristung sollte genau diese Überprüfung sicherstellen. Wenigstens sind im vorliegenden Entwurf keine Berichtspflichten gestrichen worden, sondern lediglich die Befristung. Den Ausführungen von Herr Körfges zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens stimme ich zu. Ich hielt die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens schon damals für falsch. Das hat auch etwas mit sozialen Errungenschaften zu tun, so wie Sie es gerade gesagt haben. Aus den eben dargelegten Gründen und weil hier keine Berichtspflichten gestrichen werden,halte ich die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, für nicht so schlimm, als dass man den ursprünglichen Antrag ablehnen müsste. Der Änderungsantrag geht aus meiner Sicht in Ordnung. Daher habe ich meiner Fraktion empfohlen, diesem zuzustimmen, sich aber bei dem ursprünglichen Antrag zu enthalten.
TOP 6. Versprochen – Gebrochen: Landtag wehrt sich gegen rot-grünen Wortbruch bei der Dichtheitsprüfung und Wiedereinführung des Generalverdachts durch die Hintertür
Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/4030 Unser Redner: Hanns-Jörg Rohwedder
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und draußen, außerhalb des Landtags! Wir haben zuletzt im Februar auch über die Anforderungen einer Verordnung zur Dichtheitsprüfung debattiert. Die damaligen leisen Befürchtungen, die Regierung wolle das etwas entschärfte Gesetz durch die kommende Rechtsverordnung, die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, erneut verschärfen, bewahrheiten sich jetzt.
Das ist nichts Neues oder Ungewöhnliches: Dinge, die man in Gesetze nicht so gerne direkt hineinschreiben möchte, schreibt man in die Ausführungsverordnung. Diese Vorgehensweise ist im Grunde altbekannt und unbegabt. Es gibt dazu auch nach wie vor gar keinen Grund. Nach wie vor geht von den undichten privaten Anschlussleitungen, die Tag und Nacht, tagein, tagaus, überwiegend trocken liegen, keine Gefahr für Boden und Grundwasser aus. Die Aussagen im Trinkwasserbericht Nord-rhein-Westfalen 2009 sind nach wie vor unwidersprochen. Es gibt keine Hinweise auf ein Gefahrenpotenzial.
(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])
Ein Generalverdacht lässt sich weiterhin nicht rechtfertigen. Vielleicht geht es aber auch gar nicht um Boden und Wasserschutz, wie es immer vorgegeben wird. Hinter vorgehaltener Hand hört man von Experten und kommunalen Vertreten ganz andere Begründungen. Die Betreffenden wollen dann nicht namentlich genannt und zitiert werden. Aber zumindest zum Teil geht es um Fremdwassereinleitungen, die den Kommunen Kosten bei der Klärung verursachen, die sie schlecht auf die Bürger abwälzen können. Sollte das so sein, gilt auch hier, dass ein Großteil des Fremdwassers aus maroden Sammlern aus Kaisers Zeiten stammt, die sich in kommunaler Hand befinden, während die privaten Leitungen auch bei diesem Problem kaum eine Rolle spielen. Die geplante Verordnung wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit also immer noch nicht, noch weniger als das Gesetz selber, dem wir auch schon nicht zustimmen konnten. Seit Februar hat sich anscheinend nichts geändert. Ich wiederhole mich: In dieser Lande sregierung scheint sich niemand zu fragen, warum andere Bundesländer auch solche mit ähnlicher Regierungskonstellation sich und ihren Bürgern Vergleichbares nicht antun mögen. Ich empfehle dem Landtag, den Fraktionen hier im Landtag und damit auch meiner Fraktion sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Stein, diesem Antrag der FDP
(Lachen von den PIRATEN)
Fraktion insgesamt zuzustimmen. Auch im zweiten Halbjahr 2013 können Sie mit den Piraten keinen Generalverdacht aussprechen. Danke.
(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Vizepräsident Dr.Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Rohwedder.
Kein Maulkorb für Kritiker – Öffentliche Kritik an Polizeieinsätzen muss weiter möglich sein
Antrag der Piratenfraktion, Drucksache 16/4022 Unser Redner: Daniel Düngel
Unsere Abstimmungsempfehlung zum CDU-Antrag: Enthaltung (für den Fall von Einzelabstimmung: Ja/Ja/Nein)
Unsere Abstimmungsempfehlung zum Piratenantrag: Zustimmung
Der Polizeieinsatz während des Champions-League-Spiels von FC Schalke 04 gegen PAOK Saloniki ist höchst umstritten. Er wurde von vielen Beteiligten scharf kritisiert. Aufgrund der öffentlichen Kritik von Schalke 04 an dem Polizeieinsatz kündigte Innenminister Jäger an, dass die Polizei auf Schalke keine Ordnerfunktion mehr übernehmen wird. Öffentliche Kritik an Polizeieinsätzen ist aber eine wichtige Voraussetzung, um Aufklärung und Transparenz zu ermöglichen. Nur so lässt sich Vertrauen in die Polizeiarbeit wieder herstellen. Darum verlangen wir, die Punkte 1 und 2 der gemeinsamen Erklärung vom 14.09.2013 zwischen dem FC Schalke 04 und dem Innenministerium zu streichen. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich Schalke 04, seine Kritik nicht mehr öffentlich zu äußern. Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, im Dialog mit allen Beteiligten neue Sicherheitskonzepte mit weniger Polizeipräsenz zu erarbeiten.
Daniel Düngel, Mitglied im Sportausschuss: „Es kann nicht im Interesse von Frau Kraft und schon gar nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein, wenn Kritik nicht mehr öffentlich erlaubt ist. Dieses von Herrn Jäger ausgehende Signal ist schädlich für unsere Demokratie. Die Ministerpräsidentin muss eingreifen. Sie muss Transparenz und Offenheit auch von Herrn Jäger einfordern.“
Frank Herrmann, Obmann im Innenausschuss: „Innenminister Jäger hat sich als völlig inkompetent im Umgang mit den Fans, Vereinen und Fanvertretern erwiesen. Mit den von ihm angeordneten überzogenen und gefährlichen Maßnahmen sowie dem Kritikverbot an Polizeieinsätzen hat er sämtliches Vertrauen bei den Fans verspielt. Das ist ein innenpolitisches Desaster. Einen gleichberechtigten und vorurteilsfreien Dialog mit allen Beteiligten wird es aufgrund seines unverantwortlichen Verhaltens auf lange Zeit nicht mehr geben können. Wir werden im Innenausschuss weiter auf die Notwendigkeit eines Dialogs auf Augenhöhe mit den Fans drängen. Wir fordern Frau Kraft noch einmal auf, ihren Scharfmacher zurückzupfeifen und unserer Forderung ,Menschenrechte enden nicht am Stadiontor‘ endlich Gehör zu verschaffen.“
Abstimmungsergebnis: beide Anträge wurden abgelehnt
TOP3. Zweites Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung
Überweisung an den Ausschuss für Kommunalpolitik, Drucksache 16/3968
Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/3964
1. Lesung
Block I
Unser Redner: Dietmar Schulz
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
TOP 2. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014
Gesetzentwurf der Landesregierung
Überweisung des Haushaltsgesetzes 2014, Drucksache 16/3800
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/3801
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/4000
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/3802
Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/4024
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/3966
1. Lesung Unsere 1. Redner: Joachim Paul
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Ich möchte mich gleich Herrn Priggen anschließen und noch einmal sagen: Das Ergebnis der Bundestagswahl ist zu akzeptieren. Daher auch von meiner Fraktion herzliche Glückwünsche und in einigen anderen Fällen auch Beileid!
(Vereinzelt Heiterkeit)
Das Wichtigste, das man über diese Bundestagswahl sagen kann, ist: Die Piraten sind nicht drin. Wir wären sicherlich eine Bereicherung für den Bundestag gewesen, gerade was unsere Unkonventionalität oder – wie Herr Priggen gerade sagte – unsere „marxistische Schwarmintelligenz“ anbelangt.
Demokratie ist aber mehr als nur der Gang zur Wahlurne. Als außerparlamentarische Kraft im Bund werden wir weiter mithelfen, die auch im Wahlkampf unter den Teppich gekehrten zentralen Probleme zu thematisieren: der zunehmende Verlust von Privatheit und Diskretion durch staatliche Schnüffeleien – eigentlich ein Selbstverrat der westlichen Demokratien –, die fehlenden Konsequenzen aus der zur Staatsschuldenkrise umgewidmeten Finanzmarktkrise, die drohenden Elendsökonomien durch die Sparpolitik, das Auseinanderbrechen des EuroRaums, die drohende Altersarmut durch eine falsche Rentenpolitik und die weitere ökonomische Spaltung unserer Gesellschaft.
Zahlreiche unserer Politikkonzepte sind bislang öffentlich nicht ausreichend diskutiert worden. Wir Piraten sind nach wie vor die Einzigen, die das neue Handlungsfeld „Politik und Technologie“ überhaupt auf dem Schirm haben. Hier trifft uns leider vielleicht die Umkehr des Gorbatschow-Wortes: „Wer zu früh kommt, den bestrafen die Ahnungslosen“.
Wir sind angetreten als ein politisches Langfristprojekt und müssen jetzt die Erfahrung machen, dass wir uns auch einmal an die eigene Nase zu fassen haben. Das Wahlergebnis bestätigt zudem: Es gibt keine politische Wechselstimmung in Deutschland; es gibt keine glaubhafte Alternative durch Rot-Grün. Schwarz, Rot oder Grün – die Krise wird ausgesessen. Es offenbart sich ein erstaunliches Ausmaß politischer Reserven des Aussitzens in krisenhaften Zeiten.
Dürfen wir aktuell Hoffnungen auf die SPD setzen? Eines steht fest: Ihrer Glaubwürdigkeit ist die SPD etwas schuldig.
Es müssen endlich Einnahmeverbesserungen zur vernünftigen Durchfinanzierung der Länder- und Kommunalhaushalte umgesetzt werden. Für diesen Fall sind wir ganz auf Ihrer Seite, meine Damen und Herren von der SPD. In diesem Jahr stieg die Wahlbeteiligung zwar geringfügig, dies darf aber keineswegs als Ende der Legitimationskrise dieser parlamentarischen Demokratie betrachtet werden. Auch an diesem Sonntag ist eine große Zahl von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern nicht zur Wahl gegangen.
Über die Motive dafür brauchen wir gar nicht zu spekulieren. In einer ganzen Reihe von Studien wird sehr deutlich festgestellt: Die Menschen fühlen sich von den etablierten Parteien nicht mehr vertreten. Echte Unterschiede werden nicht mehr gesehen, weil es sie nicht mehr gibt. Es werden Marken verkauft, keine Inhalte. Wundern wir uns also nicht, wenn uns dieses System irgendwann um die Ohren fliegt.
Die CDU hat es wieder geschafft. Sie stellt die größte Fraktion und wird wahrscheinlich die Regierung bilden. Man darf gespannt sein, wer sich ihr diesmal zum Fraß vorwirft. Manche Kröten sind vielleicht auch zu groß. Herr Laschet hat es im „Handelsblatt“ ja schon gesagt: Steuererhöhungen werden prinzipiell nicht mehr ausgeschlossen.
Die CDU hat diesen Wahlerfolg mit einer Kampagne geschafft, die so tut, als ob es in diesem Land keine Probleme gibt und die Kanzlerin alles im Griff hat. Beides ist falsch und wird schon bald wieder die Tagesordnung bestimmen. Denn die sogenannte Eurokrise ist noch längst nicht überwunden. Die schon jetzt aufgelaufenen Kosten werden uns künftig für staatliches Handeln fehlen, und es wird noch einiges auf uns zukommen. Die Wahl bedeutet: Auch in Zukunft werden die Vermögenenden und die Krisenverursacher an den Kosten nicht beteiligt.
Immerhin aber wird die CDU jetzt nicht mehr von einer nur ihrer Klientel verpflichteten FDP gedrängt. In vier Jahren kann man sich also nicht mehr damit hinausreden.
Ich fürchte, wir müssen uns auf weitere vier Jahre wachsende Ungleichheit einstellen. Das Armutsrisiko ist gestiegen, die Privatvermögen auch. Ursula von der Leyen verteidigt sich damit, dass in der Zeit der rotgrünen Bundesregierung die Ungleichheit noch stärker angewachsen sei. Da kann man nur sagen: Herzlichen Glückwunsch, Frau von der Leyen! Nach aktuellen Zahlen der Bundesregierung ist das Armutsrisiko seit 2005 auf 15,2 % gestiegen. Das heißt, dass fast jeder sechste Mensch in dieser Republik davon bedroht ist. Das sind 12,5 Millionen Menschen, 12,5 Millionen Schicksale. Ich finde, wir sollten uns was schämen.
(Beifall von den PIRATEN)
Der Umstand, dass in der Zeit von 1998 bis 2004 das Armutsrisiko deutlich stärker gestiegen ist, entschuldigt das Versagen der letzten Bundesregierungen überhaupt nicht, ist aber vielleicht eine wichtige Erklärung für das individuelle Ergebnis der SPD.
Eurokrise und Armut sind nur zwei Themen von vielen, die uns weiterhin beschäftigen werden. Wir werden auch morgen sehen, dass die Kanzlerin diese Probleme nicht im Griff hat. Schon gar nicht hat die Bundeskanzlerin das Problem der Finanzierung der Bundesländer im Griff. Das sieht man schon, wenn man den Entwurf unseres NRW-Haushalts aufschlägt.
Den einzelnen Ressorts Finanzmittel für ihren Haushalt und dessen einzelne Titel zur Verfügung zu stellen, das ist die Hauptaufgabe eines Abgeordneten in unserem Land. Auf dieser Budgethoheit beruht die Würde des Hohen Hauses, dem wir angehören.
Umso mulmiger wird mir, wenn ich die neueren Veränderungen und die tatsächlichen Kompetenzen betrachte. Ich fühle mich da so ein bisschen wie auf einem zugefrorenen See, in dem nach allen Seiten Sprünge klaffen. Was können wir Abgeordneten eigentlich noch entscheiden, wenn in einem vorher nie dagewesenen Ausmaß staatliche Mittel als Bürgschaft und Rettungsschirm eingesetzt werden, die jede politische Entscheidung über einen kleinen Betrag ad absurdum führt?
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang auch eine kleine systemische Betrachtung. Die Betonung liegt auf „systemisch“, nicht auf „marxistisch“; das ist nämlich etwas völlig anderes.
Aktuell zeichnet sich ab, dass die Politik der sogenannten Rettung Griechenlands gescheitert ist. Sie hat der dortigen Bevölkerung großes Elend beschert und die Hoffnung, aus eigener Kraft die Forderungen der Banken zu bewältigen, zunichte gemacht. Der Schuldenschnitt wird kommen und damit die Einlösung der zugesagten 310 Milliarden € laut Bundesfinanzministerium bzw. der 770 Milliarden € laut ifo-Institut. Keiner weiß, wie der Bund das bezahlen soll. Glaubt hier jemand, dass die Bundesländer dabei ungeschoren davonkommen? – Ich nicht.
Dazu kommt, dass die Bundesbank im Verrechnungssystem TARGET2 bereits 550 Milliarden € für zahlreiche Banken finanziert hat, die auf dem Geldmarkt nichts mehr bekommen. Hier stehen wir wirklich nicht an einem ruhigen Punkt, sondern wir sitzen auf einem Pulverfass. Wir befinden uns in einem dynamischen Prozess: Die Banken haben ihre Gewinne gesichert, ihre Boni ausgezahlt, über die Politik gelästert, ihre Verluste der Bevölkerung aufgebrummt. Das generiert starke Anreize, es weiter so zu treiben und Staaten und Parlamente noch mehr in Schwierigkeiten zu bringen. Es gibt keine Lösung, bevor nicht endlich die Politik wieder das politische Primat erkämpft und einen deutlichen Schlussstrich unter die Machenschaften der Banken zieht. Ich sage bewusst „Machenschaften“, weil ich dieses Verhalten – obwohl weitgehend legal – für prinzipiell kriminell halte.
In einem solchen dramatischen Zeitgeschehen Business as usual zu machen und darüber zu sprechen, ob wir für Kopiergeräte im Innenministerium – Einzelplan 3, Seite 21 – 84.000 € ausgeben wollen, mag beruhigend für unsere Psyche sein, ist aber im Grunde völlig absurd.
Aber ich will meine Aufgabe als Abgeordneter ernst nehmen und mir den von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsentwurf ansehen.
Die Unterfinanzierung wichtiger Staatsausgaben, zum Beispiel der Hochschulen, tut weh. Aber wie kann man im Land noch gute Politik machen, wenn im Bund die Einnahmenseite so weit hinuntergefahren wird? Aufgrund der Steuersenkungen der letzten zwölf Jahre fehlen Milliardenbeträge – allein in den letzten drei Jahren 150 Milliarden €; die Hälfte davon für die Länderhaushalte.
Steuersenkungen kamen im Wesentlichen den großen Unternehmen und Vermögen zugute. Das Geldvermögen privater Haushalte hat sich in den letzten zwanzig Jahren fast verdoppelt. Von den Steuersenkungen erwarteten die rot-grünen und schwarz-gelben Regierungen unter anderem Investitionen in Arbeitsplätze. Aber was ist passiert? Schlechte, unterbezahlte Arbeitsplätze wurden geschaffen. Ansonsten versteht man heute unter Investition den Kauf riskanter Wertpapiere.
Mit dem Geld, das dem Staat fehlt, hätte man viele ordentlich bezahlte Arbeitsplätze für Erzieherinnen, Pflegekräfte, Lehrerinnen und Sozialarbeiterinnen schaffen können – wenn es denn irgendjemandem tatsächlich um Arbeitsplätze gegangen wäre. Stattdessen werden dicke Keile in die Bevölkerung getrieben.
Die Schere geht immer weiter auseinander. Die reichsten 10 % besitzen inzwischen teuflische 66,6 % des gesamten Nettovermögens in Deutschland, die vermögendsten 0,1 % immerhin noch 22,5 % des Gesamtvermögens. Immer mehr Arbeitnehmer leben unter prekären Bedingungen, während Vermögende immer vermögender werden. Wohlstand wandert nach oben. Unten macht sich Frust breit, der sich auch gegen die parlamentarische Demokratie richtet, also im Grunde gegen uns alle hier.
Steuererleichterungen für die Vermögenden brächten weitaus mehr Schaden als Nutzen. Deshalb sollten wir gemeinsam darum kämpfen, dass auf Bundesebene eine Politik gemacht wird, die uns ermöglicht, unseren Pflichten gegenüber den Bürgern nachzukommen: Infrastruktur sanieren, allen Kindern Chancen geben, Zukunft sichern.
Uns mit den Einnahmen zu bescheiden, die man uns von der Bundesebene zugedenkt, das ist mir ein wenig zu passiv und vielleicht sogar zu masochistisch. Wir müssen Forderungen aufstellen und für das Land NRW kämpfen.
Ich musste mich gerade wirklich wundern, denn ich bin mit Herrn Lindner völlig einer Meinung: Die Mehrwertsteuer ist da der falsche Weg, absolut der falsche Weg, weil es genau diejenigen trifft, die es eigentlich nicht treffen sollte.
Die wirkungsvollste Maßnahme wäre die Wiedereinführung einer moderaten Vermögensteuer. Bei nur einem halben Prozent für Körperschaften und 1 % für Private sowie einem Freibetrag von 1 Million € Geldvermögen könnte man bundesweit 20 Milliarden € jährlich einnehmen. Für Nordrhein-Westfalen wären das etwa 4,3 Milliarden €. Das würde uns doch schon mal weiterhelfen für den Haushalt hier. Es würde im Grunde sogar die strukturelle Unterfinanzierung unseres schönen Bundeslandes beseitigen. Weniger als 1 % der Bevölkerung wäre betroffen. Wir müssten uns auch keine Sorgen mehr wegen der Schuldenbremse machen.
Nicht nur die Zahl der Armen oder von Armut bedrohten Menschen ist gestiegen, sondern auch die Zahl der sehr Vermögenden und Superreichen. Allein die Zahl der Millionäre wuchs in den letzten acht Jahren von 742.000 auf 892.000. Das ist eine Steigerung um ein Fünftel. Und: Nicht nur die Zahl der Millionäre ist dramatisch gestiegen. Auch deren Vermögen wächst nach der kleinen Krisendelle wieder ungebremst und sogar beschleunigt. Inzwischen beträgt es sagenhafte 2,4 mal 10 hoch 12. Das sind 12 Nullen, also 2.400 Milliarden oder 2,4 Billionen €.
Genau hinter dieser doppelten Entwicklung, dem gleichzeitigen starken Ansteigen von Armut und Reichtum über einen längeren Zeitraum, steckt der gesellschaftliche Skandal. Denn Deutschland ist beileibe kein armes Land. Deutschland ist ein reiches Land, in mehrfacher Hinsicht. Bloß ist der Reichtum immer ungleicher verteilt.
Um es ganz klar zu sagen: Wir wollen Reichtum nicht abschaffen. Im Gegenteil! Wir wollen Armut abschaffen. Die ökonomische Ungleichheit fügt der Volkswirtschaft großen Schaden zu.
Erstens finden Investitionen nicht statt, weil zum Beispiel junge Erfinderinnen den Banken keine Sicherheiten bieten können, wenn sie nicht aus wohlhabenden Elternhäusern kommen.
Zweitens bietet der Arbeitsmarkt keine Sicherheit. Befristete oder schlecht bezahlte Tätigkeiten werden nicht mit voller Kreativität und vollem Engagement geleistet, wenn die Arbeitnehmer nicht über Vermögen verfügen, sondern durch Sichumsehen ihre Zukunft absichern müssen. Zeitverträge und schlechte Anfangsgehälter nehmen dem Arbeitsprozess viel Energie, viel Kreativität und schädigen damit unsere Innovationskraft.
(Beifall von den PIRATEN)
Drittens nimmt ein großes Vermögen den Antrieb, etwas aufzubauen und zu unternehmen. Stattdessen wird „Aus Geld mehr Geld machen“ delegiert, an Fonds beispielsweise, und nur noch auf kurzfristige Rendite gesehen – bis hin zur Zerstörung gewinnbringender Unternehmen mitsamt ihrer Arbeitsplätze. Aufbauen dauert lange und erfordert Antrieb und zielgerichtetes Handeln. Zerstört ist schnell, und die Fonds wenden sich neuen Spielzeugen zu.
Viertens generieren große Vermögen besondere Einflussmöglichkeiten. Gegenüber Arbeitnehmern führen sie zu Ausbeutung, gegenüber Kunden zu schlechter Qualität, gegenüber Anlegern zu riskantem Verhalten, das die Anleger ihr Vermögen kostet. Ein demokratieverträglicher Markt sieht völlig anders aus.
Die Ungleichverteilung ist nicht nur ungerecht. Es werden auch die beiden wichtigen Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft systemisch untergraben, nämlich dass sich Leistung lohnen muss und dass die starken Schultern die schwachen mittragen sollen.
Selbst nach den sehr vorsichtigen Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des DIW, kann bei einer Wiedereinführung der Vermögensteuer mit erheblichen zusätzlichen Einnahmen gerechnet werden.
Vier Bundesländer – Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen – bereiten eine Bundesratsinitiative vor und haben deshalb das DIW beauftragt, die Aufkommens und Verteilungswirkungen zu untersuchen. Danach ist selbst bei einem außerordentlich hohen Freibetrag von 2 Millionen € Barvermögen und einer so erfolgenden Beschränkung auf weniger als 150.000 natürliche und gut 160.000 juristische Personen und unter Einbeziehung sowohl von Steuervermeidungsstrategien als auch der entstehenden Erhebungskosten – Steuerfahndung – mit einem jährlichen zusätzlichen Steueraufkommen in Höhe von annähernd 12 Milliarden € zu rechnen. Auf Nordrhein-Westfalen entfielen davon möglicherweise mehr als 3 Milliarden € – ein Betrag, der jede Debatte über knappe Kassen und Schuldenbremse nahezu überflüssig macht.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, wir Piraten unterstützen diese Initiative und hoffen, dass sie erfolgreich ist. Eine gerechte Gesellschaft braucht eine faire Teilhabe aller.
(Beifall von den PIRATEN)
Trotzdem gibt es viele in unserem Saal, die nicht gerne Vermögen besteuern wollen. Für die möchte ich noch anfügen, was mit den Arbeitseinkommen passiert; denn das ist ja eigentlich viel schlimmer.
Es gibt einen Grundfreibetrag von 6.681 € im Jahr. Das heißt, wenn jemand pro Monat 560 € brutto verdient, muss er Steuern zahlen. Ist das nicht absurd? Wer zum Beispiel 900 € im Monat verdient, zahlt überschlägig gerechnet etwa 79 € Steuern. Dazu kommen dann noch die Sozialabgaben. Ein Mensch mit so niedrigem Einkommen kann sich keine richtige Wohnung leisten – schon gar nicht mit Kindern; da nützt auch das Kindergeld nichts. Er oder viel, viel öfter sie ist vom kulturellen Leben weitgehend abgeschnitten. Biolebensmittel stehen nicht auf dem Tisch. Solchen Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen, das finde ich schäbig.
Aber auch auf die Art und Weise kommen hohe Beträge an Lohnsteuer zusammen, fünfmal so viel wie bei der Einkommensteuer auf alle anderen Einkommensarten wie Gewinne, Mieteinnahmen, Zinsen, usw. Davon finanziert sich der Staat zum großen Teil. Und dann werden die Vermögenden geschont. Eigentlich müsste die Vermögensteuer schon deswegen eingeführt werden, damit die Niedrigeinkommen nicht mehr besteuert werden müssen.
Tatsächlich kann überhaupt nicht die Rede davon sein, dass die Mehrheit der Menschen in diesem Land über ihre Verhältnisse gelebt hat – es sei denn, wir reden über die ökologischen Grenzen dieses Planeten. Aber genau das tun wir eben nicht.
Hier wird unterschlagen, was diese Gesellschaft ausmacht, nämlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigenstunde ist seit 1991 von knapp 30 € auf rund 40 € – in den Preisen von 2000 – enorm gewachsen. Von einem Zwang, den Gürtel enger zu schnallen, kann in dieser Hinsicht also wirklich nicht die Rede sein.
Auch das bereits diskutierte private Geldvermögen gibt hierzu keinen Anlass. Es liegt heute mit 5 Billionen, also 5.000 Milliarden €, mehr als doppelt so hoch wie 1990. Das Bundesfinanzministerium schätzt das gesamte Nettovermögen in Deutschland auf schier fantastische 8,6 Billionen €. Allein die vermögendsten 10 % besitzen fast 5,2 Billionen € netto Geld- und Immobilienvermögen. Der größere Teil davon wurde geerbt. Allein das private Geldvermögen ist mehr als doppelt so groß wie die gesamten Schulden des Staates.
Das Gegenteil dessen, was uns diese Regierung predigt, ist also wahr: Die finanziellen Gesamtspielräume sind im Prinzip größer geworden.
Während also einerseits die Einkommens- und Vermögenskonzentration wächst, steht andererseits der geschaffene Reichtum nicht mehr zur Verfügung, um notwendige Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen.
Finanzminister Walter-Borjans hat das heute mit sehr moderaten Worten gesagt: Die Einnahmenseite ist auch zu beleuchten. – Von daher könnte man sich auf seine Linie stellen. Aber im Prinzip erfolgt auch mit dem neuen Haushalt eine Form von Mängelverwaltung.
Bereits im Jahr 2008 hat das Deutsche Institut für Urbanistik in Berlin, das Difu, den notwendigen kommunalen Investitionsbedarf mit mehr als 704 Milliarden € beziffert. Die tatsächliche kommunale Investitionstätigkeit bleibt nicht nur weit hinter diesem Wert zurück, sondern ist sogar kontinuierlich rückläufig. Allein im Bildungsbereich besteht ein jährlicher Mehrinvestitionsbedarf von 45 Milliarden €, zum Beispiel für Ganztagsbetreuung, Schulinfrastruktur oder die hier dauernd Thema seiende Inklusion.
Im April dieses Jahres konstatierte die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW:
„Nach Schätzungen der Kommunen beträgt der Investitionsrückstau inzwischen 128 Mrd. Euro und damit etwa 20 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr.“
Der Sanierungsstau baut sich also sogar auf. Jeden Tag gehen so gesellschaftliche Werte in Millionenhöhe verloren.
Verfallende Infrastrukturen – also kaputte Straßen, marode Brücken, bröckelnde Schulen –, nicht gewartete Züge und Gleise, baufällige Hochschulen, ungepflegte Grünanlagen usw. können überall – auch bei uns in Nordrhein-Westfalen – besichtigt werden.
Von diesem Erbe, das wir an unsere Kinder weitergeben, wird aber nicht erzählt, wenn wir über Schuldenbremsen sprechen. Wenn aber dem Staat systematisch die Mittel entzogen werden, die erforderlich sind, um die öffentliche Infrastruktur wenigstens zu erhalten, dann übergeben wir unseren Kindern ein Land, in dem selbst zentrale Einrichtungen einer modernen, leistungs- und wettbewerbsfähigen sowie lebenswerten Gesellschaft nicht mehr funktionieren. Leidtragende der öffentlichen Sparmaßnahmen sind die Menschen, die auf die Leistungen des Staates eher angewiesen sind als Vermögende; das ist klar. Allein die Steuerreformen seit 1998 haben bis heute hochgerechnet zu Steuerausfällen von unglaublichen 470 Milliarden € geführt – Geld, das heute fehlt.
Es gibt in der Bevölkerung einen breiten Konsens darüber, dass es in unserer Gesellschaft wieder gerechter zugehen muss und dass dazu unabdingbar die Beteiligung aller leistungsfähigen Menschen, Organisationen und Unternehmen zählt.
Neben der Wiedereinführung der Vermögensteuer müssen wir auch über eine sachte und verantwortungsvolle Anhebung des Spitzensteuersatzes reden. Wie hoch ist wohl die Bereitschaft, höhere Grenzsteuern zu zahlen, wenn davon nur die Vermögenden und Reichen profitieren, wenn davon Banken saniert werden, die ihren Managern millionenschwere Abfindungen zahlen? Wie hoch mag andersherum die Bereitschaft sein, wenn davon Schulen saniert werden, der öffentliche Nahverkehr ausgebaut wird und Kinderbetreuungsplätze statt Betreuungsgeld angeboten werden?
Darüber hinaus müssen wir dringend – ich weiß, das ist ein heißes Thema – auch mal über die Erbschaftsteuer wenigstens sprechen.
Last, but not least: Wer über Einnahmen spricht, darf über die Finanztransaktionsteuer nicht schweigen. Momentan sieht es damit ja nicht gut aus. Aber wir wissen, dass die Bankenrettungen den Staat, das heißt die Bürgerinnen und Bürger, Unsummen gekostet haben und noch lange kosten werden. Allein die Rettung der Hypo Real Estate schlägt mit 150 Milliarden € zu Buche. 150 Milliarden €, die ausschließlich über die Steuern ganz normal verdienender Menschen finanziert wurden und werden, nur für eine Bank!
Zur Erinnerung: Das strukturelle Haushaltsdefizit in Nordrhein-Westfalen liegt bei etwa 4 Milliarden €. Verglichen mit den Summen, die für die Rettung systemrelevanter Banken aufgebracht wurden, ein Witz, eine Fußnote! Um mit Hilmar Kopper zu reden: Peanuts!
Die Liberalisierung und die Deregulierung der internationalen Finanzmärkte, woran nicht zuletzt auch die rot-grüne Bundesregierung beteiligt war, haben zur Bildung großer Spekulationsblasen geführt, die wesentlich und ursächlich für die große Krise waren. Die Besteuerung, wenn nicht gar Verhinderung spekulativer Geschäfte ist nicht nur ein Beitrag zur Finanzierung der staatlichen Ausgaben, sondern auch ein Weg zurück in eine gesellschaftlich sinnvolle Wirtschaftstätigkeit. Wir können damit zu hohe Schulden verhindern.
Last, but not least: Schulden findet niemand gut. Niemand ist der Meinung, Schulden seien unproblematisch. Natürlich muss es das Bestreben eines seriös und nachhaltig wirtschaftenden Haushälters sein, Schulden, die momentan unvermeidlich sind, mittel- und langfristig auszugleichen. So weit sind wir uns alle einig. Aber diese Feststellung darf nicht als Verständigung über die pauschale Ablehnung von Schulden missverstanden werden.
Entscheidend für die Finanzpolitik des Landes muss das Verantwortungsgefühl für die Bürgerinnen und Bürger sein, das Verantwortungsgefühl für die wichtigsten Aufgaben des Staates, für die zivilisatorische Qualität unseres Zusammenlebens, für das Alltagsleben in den Kommunen, für die Infrastruktur usw. Ich plädiere dafür, für eine gerechte Verbesserung der Einnahmenseite zu kämpfen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden; denn sonst gilt das Wort, dass die Demokratie, deren Aufgabe es ist, ein selbstbestimmtes Leben aller zu gewährleisten, ihrer Leistungspflicht nicht nachkommt. Und das möchten wir gerne verhindern. – Vielen herzlichen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Dr. Paul.
Förderung der Schulträger beim Ausbau des gemeinsamen Lernens; Bereitstellung von angemessenen Finanzmitteln im Landeshaushalt 2014 für notwendige Investitionen; Benachrichtigung des Landtags über den Stand der Planung, insbesondere der Lehrerstellenzuweisung und der Klassengrößen