Flughafen Köln/Bonn – Sukzessive bauliche Erweiterungen

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Bürgerbeteiligung/Transparenz, Bürgerrechte, Oliver Bayer, Persönliche Blogposts.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat 2013 der Klage entsprochen, dass die sukzessiven baulichen Erweiterungen des Flughafens einer Salamitaktik entsprächen und deshalb zu kritisieren seien. Jetzt wird die Klage beim Bundesverwaltungsgericht erneut behandelt.

Für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 20. November 2014 haben wir den Tagesordnungspunkt „Flughafen Köln/Bonn – Sukzessive bauliche Erweiterungen“ beantragt. Wir erwarten dabei keine umfassende Behandlung aller Themen rund um den Flughafen Köln/Bonn, wohl aber eine aktuelle Stellungnahme der Landesregierung und Hinweise darauf, an welchen Stellen wir weiterfragen und weiterarbeiten müssen.

 

Wir bitten dazu um einen schriftlichen Bericht der Landesregierung mit der Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Stimmt die Landesregierung der seit Jahren praktizierten baulichen Erweiterung des Flughafens Köln/Bonn zu? Ist die Landesregierung der Auffassung, dass diese Erweiterungen keiner besonderen Genehmigung bedürfen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist?
  • Wie reagiert die Landesregierung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts kurz- und langfristig? Wird derzeit ein Szenario erarbeitet, um den Betrieb des Flughafens und insbesondere der möglicherweise vom Urteil betroffenen Gebäude zu gewährleisten?
  • Wie verhält sich die Landesregierung zu den zunehmenden Klagen und Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich des andauernden und tendenziell trotz besseren Fluggeräts zunehmenden Fluglärms gerade in den Nachtstunden?
  • Wie positioniert sich die Landesregierung zu den Befunden hinsichtlich der Gesundheitsbelastungen durch Lärmexposition gerade in den Nachtstunden infolge des Flugbetriebs?
  • Wie beurteilt die Landesregierung die nächtlichen Passagierflüge?
  • Kann die Landesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Lärmexposition gerade in den Nachtstunden infolge des Flugbetriebs beziffern? Wenn nicht: Wann gedenkt die Landesregierung diese Wissenslücke zu schließen?

Freihandelsabkommen

Veröffentlicht am von unter Kai Schmalenbach, Persönliche Blogposts.

In der heutigen Plenardebatte um unseren Antrag zu CETA sang Minister Duin aus meiner Sicht, ein Loblied auf Freihandelsbkommen. Meine Zwischenfrage dazu wollte er nicht zulasssen, weswegen ich eine Kurzintervention angemeldet habe. Die war jedoch verkürzt auf eine Frage und zwar folgende:

„Herr Minister nach dem sie hier ein Loblied auf Freihandelabkommen gesungen haben, stelle ich ihnen die Frage, ob sie sich vorstellen können, dass sie in Afrika jemanden finden, der mit ihnen in ihr Lied einstimmt?“
Stille im Saal und ratlose Blicke überall. Der Minister antwortete, dass er sich außer Stande sehe , diese Frage zu beantworten.
Auf Grund der Ratlosigkeit, ob meiner Frage, möchte ich diesen Beitrag des „Report Mainz“ nachliefern, um meine Frage zu erläutern.

Wie die EU ihre Wirtschaftsinteressen in Entwicklungsländern durchsetzt

Das „#Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist ein Schuss in den Ofen. #LSR jetzt abschaffen!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

newspaper-502778_640Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7149 für den heutigen Plenartag eingereicht. Er wird im Landtag – zunächst ohne Debatte – an die zuständigen Ausschüsse, nämlich den Ausschuss für Kultur und Medien (federführend) und an den Wirtschaftsausschuss (mitberatend) überwiesen, eine Debatte im Plenum wird dann nach der jeweiligen Beratung im Ausschuss erfolgen. Im Ausschuss haben wir dann die Gelegenheit, Experten zum Scheitern dieses Vorhabens zu befragen.

Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ sollte ursprünglich bewirken, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, auch Snippets genannt, für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Allein den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, solche kleinen Ausschnitte zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen, beispielsweise beim Suchmaschinenanbieter Google, wäre demnach nicht mehr zulässig gewesen, soweit nicht eine Regelung bzw. Lizenzierung mit dem jeweiligen Verlag getroffen wurde. Im Gegenzug hätten Suchmaschinenbetreiber eine angemessene Vergütung an die Verlage zahlen müssen.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 vorgesehen war, wurde das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat – nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2013 – am 1. August 2013 in Kraft.

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hatte bereits am 27. November 2012 eine Stellungnahme zum damals geplanten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ veröffentlicht. Es prophezeite, dass das geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „leer laufen“ werde. Verleger würden nicht aus Suchindexen gelöscht werden wollen, gleichzeitig seien Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu zahlen. Dies könne zur Vergabe von Gratislizenzen und damit zu einem hohen Aufwand ohne direkten Mehrwert führen. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass sich das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“ und inländische Nutzer benachteiligen würde. Der Regierungsentwurf lasse sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen“, daher fehle „jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden“.

Wie zuvor von den Kritikern des Gesetzes befürchtet, setzte nach Inkrafttreten des „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ eine Rechtsunsicherheit ein, und einige Anbieter von Newsaggregatoren stellten ihre Dienstleistung ein. Die Berliner Verwertungsgesellschaft VG Media, die etwa 200 digitale verlegerische Angebote vertritt, und der Suchmachinenbetreiber Google stritten sich in den vergangenen Monaten um die Anzeige von Snippets der durch die VG Media vertretenen Verleger in den Google-Suchergebnissen. Daraufhin kündigte Google zunächst an, die entsprechenden Angebote ab dem 9. Oktober 2014 aus ihrem Index zu streichen. Nach Bitten der VG Media verschob Google die Streichung auf den 23. Oktober 2014. Am Tag zuvor, am 22. Oktober, räumte die VG Media Google ein “widerrufliches Gratisrecht” ein, die Angebote der von ihnen vertretenen Unternehmen vorläufig kostenfrei nutzen zu dürfen. Die VG Media sah sich “angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen”.

Während Google durch diese Gratislizenz gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht, sind die kleinen deutschen Anbieter von Newsaggregatoren und Suchmaschinen extrem benachteiligt. Sie dürfen ohne Lizenz keine Snippets verwenden und können aufgrund ihrer geringen Größe kaum auf Gratislizenzen hoffen. Die Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet noch frei zur Benutzung oder lizenzpflichtig ist, trifft sie nach wie vor.

Der Plan der Verleger, an den Einnahmen des de-facto-Monopolisten Google partizipieren zu können, ist trotz des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ gescheitert.

Ich beantrage, dass der Landtag feststellen soll:

  1. Das Ziel, Verleger an den Einnahmen des großen Suchmaschinenbetreibers Google für die Anzeige von kleinsten Snippets derer Verlagsangebote zu beteiligen, wurde durch die Einführung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ nicht erreicht.
  2. Durch die Erteilung von Gratislizenzen für große Anbieter wird deren Marktmacht gestärkt. Kleine Anbieter werden benachteiligt – auch und gerade solche aus Deutschland und NRW.
  3. Ein Gesetz, welches seinen ursprünglichen Auftrag nicht erfüllt, sondern nur seine schädlichen Nebenwirkungen entfaltet, ist überflüssig und muss abgeschafft werden.

Ich beantrage, die Landesregierung aufzufordern,

  1. auf allen politischen Ebenen auf die Abschaffung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ hinzuwirken;
  2. eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, das Urheberrechtsgesetz dahingehend zu ändern, dass die für das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ vorgenommenen Änderungen wieder zurückgenommen werden.

Rede: Erst Bürokratie-, jetzt Datenmonster – NRW muss PKW-Maut stoppen. Keine Totalüberwachung in NRW!

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Donnerstag 05. November 2014 Top 1. A k t u e l l e S t u n d e Erst Bürokratie-, jetzt Datenmonster – NRW muss PKW-Maut stoppen. Keine Totalüberwachung in NRW! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/7213 in Verbindung damit Interessen von Nordrhein-Westfalen werden übergangen – Pkw-Maut schadet Tourismus, […]

Ich dampfe weiter

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Kai Schmalenbach, Persönliche Blogposts.

heute  hat das OVG  Münster ein gutes Urteil gefällt.

Es besagt, dass die E-Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz NRW fällt und bestätigt damit unsere Auffassung schon vor der Debatte um das NiSchG. Damals herrschte in der Partei einigermaßen Verwunderung darüber, warum wir im Landtag über die E-Zigarette reden, denn sie wird mit keinem Wort im Gesetz erwähnt sondern ausschließlich in der Begründung und später in der Antwort auf unsere kleine Anfrage.

Nicht nur, dass die E-Zigarette nicht wirklich im Gesetz steht, auch, warum sie überhaupt unter das Gesetz fallen sollte wurde niemals klar und daran hat auch die Debatte  rein gar nichts geändert. Noch bis heute rieb ich mir verwundert die Augen darüber, dass man die E-Zigarette nicht überall einfach dampfen darf, denn bis heute ist uns weder ein Beleg dafür bekannt, dass die E-Zigarette dritte schädigt, noch liegt das überhaupt im Bereich des vorstellbaren für mich und statt sie zu verteufeln und alles zu versuchen, einen Feldzug gegen die E-Zigarette zu führen, täte Ministerin Steffens gut daran, sich über eine Regelung zur E-Zigarette Gedanken zu machen.

Nun, das Problem ist, ich bin mir sicher, das passiert bereits und zwar nicht in Form einer sinnvollen Regelung, sondern in Form einer Gesetzesänderung, die die E-Zigarette ausdrücklich inkludiert, was allerdings die Frage in mir aufwirft, warum das nicht sofort geschehen ist. Wie dem auch sei, ich bin gespannt darauf, was uns im Dezember, allerspätestens aber im Januar im Plenum dazu erwartet. Das Urteil heute war gut und richtig, eine Garantie dafür, dass NRW auch auf lange Sicht in der Gastronomie dampfen darf ist das aber nicht, der Feldzug der Ministerin gegen die E-Zigarette hat heute einen Dämpfer erfahren, aber ich fürchte, damit wird sie sich nicht zufrieden geben. Die Dampfer täten also gut daran, nicht allzu lange zu jubeln und stattdessen schon mal Kampagnen gegen das Erwartbare zu planen, aber wie es auch immer kommen mag, ich dampfe weiter.

 

Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen #CETA stoppen!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

flag-472394_640Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7150 für die kommenden Plenartage eingereicht. Er wird am Donnerstag, den 06.11., etwa gegen 14:30 Uhr im Landtag NRW debattiert und abgestimmt werden.

Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) steht nach fünfjähriger Beratungszeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit kurz vor seinem Abschluss. Am 26. September 2014 wurde von den Vertragsparteien eine Erklärung zum Abschluss der Verhandlungen unterzeichnet. CETA gilt auch als Blaupause für das sich in den Beratungen befindliche Freihandelskommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa, TTIP.

An CETA ist vielfache Kritik laut geworden. Es heble demokratische Kontrolle aus und bevorzuge einseitig die Interessen internationaler Großkonzerne. Die Vereinbarungen sind den Parlamentariern von Bund und Ländern nicht zur Verfügung gestellt worden. Eine transparente öffentliche Debatte fand bisher ebenso wenig statt.

Wegen unklarer Rechtsbegriffe im Abkommen und der fehlenden institutionellen Unabhängigkeit privater Schiedsgerichte könnten Maßnahmen und Auflagen des Landes zum Grundrechts-, Menschenrechts-, Sozial-, Arbeits-, Verbraucher-, Natur- oder Umweltschutz dem Risiko unüberschaubarer Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden.

Die privaten Schiedsgerichte, die internationale Unternehmen zur Durchsetzung ihrer Interessen anrufen können, werden ad-hoc gebildet, wobei die Verdienstmöglichkeiten der Schiedsrichter mit der Zahl der Verfahren steigen. Es gibt keine Rechtsmittel gegen einen Schiedsspruch. Selbst wenn der Staat obsiegt, ist eine vollständige Erstattung seiner Rechtsverteidigungskosten nicht gewährleistet, so dass alleine schon das hohe Kostenrisiko eine Kommune oder ein Land veranlassen kann, auf ihr Regulierungsrecht zu verzichten.

Schiedsverfahren zwischen demokratischen Rechtstaaten etablieren unnötigerweise eine doppelte Gerichtsbarkeit, da ausländische Konzerne gegen Beschränkungen gleichzeitig vor staatlichen Gerichten vorgehen und vor dem privaten Schiedsgericht Entschädigung fordern können. Auch die kommunalen Spitzenverbände wenden sich in einem gemeinsamen Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen vom Oktober 2014 gegen eine solche Schiedsgerichtsbarkeit. Sie sehen in den transatlantischen Freihandelsabkommen eine Gefährdung der kommunalen Rechte.

Weiter besteht die Ansicht, dass CETA die demokratischen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern vielfach beschränken. So sollen staatliche Genehmigungsverfahren laut CETA „so einfach wie möglich“ und ohne „unangemessene Verzögerung oder Verkomplizierung“ zu gestalten sein. Bei so unbestimmten Rechtsbegriffen könnte schon eine Beteiligung der Öffentlichkeit oder Umweltverträglichkeitsgutachten als „unangemessen“ oder „kompliziert“ angesehen werden.

Auch dort wo das Abkommen den bestehenden Standards entsprechen soll, könnte es die gewählten Volksvertretungen an zukünftigen Änderungen hindern, etwa wenn Umwelt oder Verbraucher auf der Grundlage neuer Erkenntnisse oder einer neuen Bewertung besser geschützt werden sollen. Es ist zudem vollkommen unklar, ob das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW als „ungerechtfertigte Diskriminierung“ oder „unnötige Handelsbeschränkung“ im Sinne von CETA verworfen würde.
Im Kapitel über „Rechte am geistigen Eigentum“ finden sich zahlreiche Ansätze des von der europäischen Öffentlichkeit und vom Europäischen Parlament mehrheitlich abgelehnten ACTA-Abkommens wieder. So soll etwa privaten Internetprovidern die Durchsetzung von Urheberrechten aufgebürdet werden, wodurch die Interpretation von Gesetzen privatwirtschaftlichen Firmen überlassen würde. Bestimmte Urheberrechtsverstöße könnten sogar unter das Strafrecht fallen. CETA würde die Spielräume bei der für die laufende Legislaturperiode anvisierte und mittlerweile auch seitens der Kommission geforderte EU-Urheberrechtsreform massiv einschränken.

CETA geht über bestehende Freihandelsabkommen nicht nur insofern hinaus, als es neben Handel und Dienstleistungen erstmals für jegliche „wirtschaftliche Tätigkeit“ gelten soll, beispielsweise auch für den Abbau und die Weiterverarbeitung natürlicher Ressourcen. Erstmals sollen von dem geplanten CETA-Abkommen zudem nur noch solche Bereiche ausgenommen sein, die in dem Abkommen ausdrücklich aufgeführt sind (sog. Negativliste). Aufgrund dessen ist intransparent und nicht vorhersehbar, in welchen Bereichen das Abkommen Anwendung finden wird. Aufgrund der Komplexität des Abkommens besteht ein hohes Risiko, dass die definierten Ausnahmen lückenhaft sind und das Abkommen somit Auswirkungen auf Politikfelder entfaltet, die nach derzeitigem Stand gar nicht absehbar sind.

Wir fordern daher vom Landtag, folgendes festzustellen:

  1. Der Entstehungsprozess von CETA ist in höchstem Maße intransparent. Der Ausschluss von Parlamentariern auf EU-, EU-Länder, Bundes- und Länderebene sowie das Fehlen einer breiten zivilgesellschaftlichen Debatte ist zu verurteilen.
  2. CETA enthält zahlreiche unbestimmte Klauseln und Rechtsbegriffe und stellt daher Staat, Gesellschaft und heimische Wirtschaft vor ungewisse Risiken.
  3. Private Schiedsgerichtsverfahren sind in Abkommen zwischen demokratischen Rechtsstaaten unnötig.
  4. Ein vollständiger Ausschluss von Kultur, Bildung und Presse ist nicht vorgesehen, es gibt zahlreiche Schlupflöcher und Ausnahmen.
  5. CETA geht weit über die Zuständigkeiten der EU hinaus. Ein vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kommt ebenso zu dem Schluss, dass es sich bei CETA um ein „gemischtes Abkommen“ handelt, welches die Zustimmung aller Mitgliedsländer erforderlich macht.
  6. CETA greift in die Zuständigkeiten der Länder, insbesondere in den Bereichen Kultur- und Medienpolitik, ein. Das Abkommen bedarf auch der Ratifizierung durch den Bundesrat.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf,

  1. auf allen politischen Ebenen darauf hinzuwirken, dass CETA in der derzeitigen Form weder unterzeichnet bzw. ratifiziert wird.
  2. auf allen politischen Ebenen die Zustimmungspflicht aller EU-Mitgliedstaaten sowie insbesondere des deutschen Bundesrats zum CETA-Abkommen einzufordern.
  3. sich auf allen politischen Ebenen für die Herausnahme der Investorenschutzklauseln und Negativlisten aus dem CETA-Abkommen einzusetzen.
  4. eine breite gesellschaftliche und politische Debatte zum CETA-Abkommen zu fördern.
  5. im Bundesrat gegebenenfalls gegen das CETA-Abkommen zu votieren.

Podcast zum NSU Untersuchungsausschuss in NRW

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Am Montag diese Woche haben Birgit, Michael, Mathias, Robert und Torsten einen Podcast in der Kreisgeschäftsstelle der Piraten Dortmund, Märkischen Straße 64 zum NSU Untersuchungsausschuss NRW aufgezeichnet.

Dieser wurde auch gleichzeitig ins Netz gestreamt und Hörer*innen konnten Fragen stellen. Dafür wurde ein sogenanntes Pad eingerichtet, welches auch rege als Live-Chat genutzt wurde. Thematisiert wurden unter anderem Fallstricke des Ausschusses, Aussichten und mögliche Ziele.

Die Aufzeichnung, die wir euch heute zur Verfügung stellen, ist sowohl für Einsteiger, wie auch für Menschen die im Thema drin sind hochinteressant.

Hinweise:

  • Der Podcast beginnt mit etwas Verzögerung
  • PUA = Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

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Weiterführende Informationen:

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

Runder Tisch G8/G9 – kein Ende in Sicht

Veröffentlicht am von unter Monika Pieper, Persönliche Blogposts, Pressemitteilungen, Schule und Weiterbildung (A15).

Zum Runden Tisch zu G8/G9 sagt Monika Pieper, Schulpolitische Sprecherin der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Die Ergebnisse des Runden Tisches sind nicht überraschend, dennoch enttäuschend. Anstatt über eine echte Weiterentwicklung des Gymnasiums zu reden, wurde vorrangig erörtert, wie der Status Quo erhalten werden kann. Unter dem Motto ‚Wie kann ich das G8 erträglich gestalten‘ wurde die Chance vertan, über innovative Modelle des Gymnasiums zu diskutieren, wie es in vielen anderen Bundesländern der Fall ist. So wird in Baden-Württemberg über ein ‚Abitur im eigenen Takt‘ nachgedacht. Flexible Gestaltung der Oberstufe von 2 bis 4 Jahren, Individualisierung der Lerngeschwindigkeit in der Sekundarstufe I sind Themen, die es gelohnt hätte in den Fokus zu stellen. Stattdessen stehen möglichst konsensual verabschiedete Schönheitsreparaturen und ein herzliches ‚weiter so‘ im Fokus. Weiterlesen »

PKW-Maut: Erst Bürokratie-, jetzt Datenmonster – Aktuelle Stunde zur gigantischen Überwachungsinfrastruktur

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Mit Hilfe der CDU aus NRW bastelt Minister Dobrindt aus der völlig sinnlosen PKW-Maut eine Überwachungsinfrastruktur, die Begehrlichkeiten weckt. Sie stellt die Möglichkeiten der LKW-Maut und aller bisherigen Überwachungsstrukturen in Deutschland deutlich in den Schatten. Am Donnerstag (6. November 2014) wird im Landtag NRW auf Antrag der Piratenfraktion diese Aktuelle Stunde beraten: Erst Bürokratie-, jetzt […]