heute hat das OVG Münster ein gutes Urteil gefällt.
Es besagt, dass die E-Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz NRW fällt und bestätigt damit unsere Auffassung schon vor der Debatte um das NiSchG. Damals herrschte in der Partei einigermaßen Verwunderung darüber, warum wir im Landtag über die E-Zigarette reden, denn sie wird mit keinem Wort im Gesetz erwähnt sondern ausschließlich in der Begründung und später in der Antwort auf unsere kleine Anfrage.
Nicht nur, dass die E-Zigarette nicht wirklich im Gesetz steht, auch, warum sie überhaupt unter das Gesetz fallen sollte wurde niemals klar und daran hat auch die Debatte rein gar nichts geändert. Noch bis heute rieb ich mir verwundert die Augen darüber, dass man die E-Zigarette nicht überall einfach dampfen darf, denn bis heute ist uns weder ein Beleg dafür bekannt, dass die E-Zigarette dritte schädigt, noch liegt das überhaupt im Bereich des vorstellbaren für mich und statt sie zu verteufeln und alles zu versuchen, einen Feldzug gegen die E-Zigarette zu führen, täte Ministerin Steffens gut daran, sich über eine Regelung zur E-Zigarette Gedanken zu machen.
Nun, das Problem ist, ich bin mir sicher, das passiert bereits und zwar nicht in Form einer sinnvollen Regelung, sondern in Form einer Gesetzesänderung, die die E-Zigarette ausdrücklich inkludiert, was allerdings die Frage in mir aufwirft, warum das nicht sofort geschehen ist. Wie dem auch sei, ich bin gespannt darauf, was uns im Dezember, allerspätestens aber im Januar im Plenum dazu erwartet. Das Urteil heute war gut und richtig, eine Garantie dafür, dass NRW auch auf lange Sicht in der Gastronomie dampfen darf ist das aber nicht, der Feldzug der Ministerin gegen die E-Zigarette hat heute einen Dämpfer erfahren, aber ich fürchte, damit wird sie sich nicht zufrieden geben. Die Dampfer täten also gut daran, nicht allzu lange zu jubeln und stattdessen schon mal Kampagnen gegen das Erwartbare zu planen, aber wie es auch immer kommen mag, ich dampfe weiter.
tbe
Die wiederholten Versuche, Liquid-Verdampfer und das Zubehör in die Ecke der Zigarette oder noch weiter zu schieben werden so schnell nicht aufhören.
Allerdings wurde im Urteil auch klar gestellt, dass der Passivdampf, sofern vorhanden, nicht im dem Passivrauch vergleichbar ist. Das wird ein entsprechendes Verbot hoffentlich erschweren.
Ansonsten hilft es nur, viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Solltet ihr Sachverständige brauchen, so können wir euch mit Sicherheit jemanden vermitteln.
tbe
AG Dampf