Bürgerinnen und Bürger über die Menschenrechte des Kindes informieren – Landesregierung muss ihrer Pflicht nachkommen

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Ausgangslage

Verpflichtung KR selbst und zur Bekanntmachung

1992 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland das UN-„Übereinkommen über die Rechte des Kindes“[1], auch bekannt als „Kinderrechtskonvention.“ Mit dem Inkrafttreten 1992 und der Rücknahme geäußerter Vorbehalte verpflichteten sich Politik und Gesellschaft Kindern und Jugendlichen umfassende Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte im öffentlichen und privaten Raum zu garantieren. Die Anerkennung dieser Verpflichtung bestätigten Nordrhein-Westfalens Regierungsfraktionen im vergangenen Jahr noch einmal explizit. Ebenso explizit wurde bei dieser Gelegenheit geschildert, dass es in unserem Land noch immer dazu kommt, dass Kinder und Jugendliche in ihren anerkannten Menschenrechten verletzt werden. Offen zugegeben wird weiterhin:

„Nüchtern betrachtet muss festgestellt werden, dass die UN-KRK in zahlreichen Bereichen unzureichend umgesetzt und noch immer zu wenig bekannt ist.“[2]

Dieser Zustand ist im Jahr 2017 – also nachdem ein Vierteljahrhundert vergangen ist – nicht mehr zu tolerieren. Tatsächlich ist die Unkenntnis bezüglich der Menschenrechte der Kinder in Deutschlang erschreckend. Seit 2002 veröffentlicht das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. jährlich den sogenannten „Kinderreport“. Hierfür werden sowohl Jugendliche und Kinder ab 10 Jahren als auch Erwachsene in repräsentativen Umfragen auch zur Bekanntheit der Kinderrechte und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen befragt. Die Ergebnisse der jüngsten Befragungen im Kinderreport Deutschland 2016 verdeutlichen, dass eine Intensivierung der Anstrengung zur Bekanntmachung der Rechte von Kindern und Jugendlichen dringendst geboten ist. Die den Teilnehmern gestellte Frage lautete: „Ist dir/Ihnen bekannt, dass es weltweit geltende Rechte von Kindern gibt, die in einer UN-Kinderrechtskonvention festgelegt sind?“

Nur 15% der Kinder und Jugendlichen und sogar nur 14% der Erwachsenen wählten die Antwortmöglichkeit „da kennt ich mich ganz gut aus“. 62% der Minderjährigen und 77% der Erwachsenen gab hingegen zu: „Das Thema Kinderrechte kenne ich nur vom Namen her“ – und immerhin 23% der Kinder und Jugendlichen und 9% der Erwachsenen sagte, „davon habe ich noch nichts gehört oder gelesen“.[3]

Wenn 85% der Kinder und Jugendlichen und 86% der Erwachsenen in Deutschland Kinderrechte allenfalls vom Namen her kennen, kann niemand aufrichtig davon ausgehen, dass diese im Alltag zu jeder Zeit respektiert werden. Im Gegenteil formuliert das Kinderhilfswerk zutreffend: „Nur wer ein Recht kennt, kann sich aktiv darauf berufen und seine Umsetzung befördern oder einfordern.“[4]

Sachverständige bezeichnen Deutschland nicht umsonst als „Entwicklungsland in Sachen Kinderrechte“.[5] An dieser Stelle muss auch das Land Nordrhein-Westfalen seine Verpflichtungen wahrnehmen und alles in seinen Möglichkeiten Liegende tun, um die verhängnisvolle Unwissenheit in der Bevölkerung zu bekämpfen.

Eine Vorreiterrolle hatte sich NRW vor der Jahrtausendwende schon einmal erarbeitet, als es als einziges Bundesland neben Sachsen-Anhalt einen Kinderrechtsbeauftragten beschäftigte und zum Beispiel mit kindgerechten Publikationen vorbildliche Wege einschlug. Nachdem sich der Landtag im vergangenen Jahr leider entschied, dem Antrag der PIRATEN auf die Wiedereinsetzung eines bzw. einer unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in NRW nicht zu folgen, müssen Landesparlament und insbesondere Landesregierung sich der Verantwortung selbst stellen und Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, der fatalen Unkenntnis in Bezug auf die Rechte des Kindes entgegenzuwirken.

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zitierte Herrn Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, schon vor zwei Jahren mit den Worten:

„Die Ergebnisse des Kinderreports 2015 zeigen, dass wir in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte brauchen, die Kinder und Erwachsene erreicht. Kinderrechte sind kein Gedöns, sie gehören ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit.“[6]

Diese Aussage hat nicht an Gültigkeit verloren. Der jüngst glücklicherweise nochmals bekundete Wille, „dafür Sorge zu tragen, dass die UN-Kinderrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen einen höheren Bekanntheitsgrad erlangt“[7], muss sich nun in konkreten Maßnahmen niederschlagen, wie sie auch von Bürgern im Beteiligungsverfahren „Digitaler Kompass“[8] online und in Workshops in Zusammenarbeit mit der Piratenfraktion erarbeitet wurden.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Kinderrechte sind Menschenrechte. Das Land Nordrhein-Westfalen und seine Regierung bekennen sich weiterhin zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und den daraus erwachsenden Verpflichtungen.
  2. Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass Kinder in Nordrhein-Westfalen nicht in ihren Menschenrechten verletzt werden und steht hier umso mehr in Verantwortung, solange kein Landesbeauftragter für die Rechte und Belange von Kindern mit dieser Aufgabe betraut ist.
  3. Damit Kinder und Jugendliche in ihren Rechten respektiert werden, müssen diese sowohl ihnen als auch allen anderen bekannt sein. Zu viele Menschen in unserem Land kennen „Kinderrechte“ jedoch nur vom Namen her oder sogar gar nicht.
  4. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine ihrem Alter angemessene Beteiligung in allen sie betreffenden Fragen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  1. endlich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um alle Menschen in Nordrhein-Westfalen über die Menschenrechte der Kinder zu informieren und dafür erforderliche finanzielle Mittel bereitzustellen.
  2. sicherzustellen, dass die Aufklärung über die Rechte von Kindern und Jugendlichen und Hilfsangebote für in ihren Rechten verletze Minderjährige Teil der Ausbildung aller Fachkräfte wird, deren Handeln Kinder betrifft – und dafür Sorge zu tragen, dass das bereits tätige Personal bei Bedarf Fortbildungen zu diesen Inhalten erhält.
  3. Kindern und Jugendlichen Informationen über ihre Rechte, Hilfsangebote und Beteiligungsmöglichkeiten leicht zugänglich zu machen und altersgerecht zu präsentieren. Sie sollen in dieser Form insbesondere auch auf den Webseiten aller Bildungseinrichtungen zu finden sein.
  4. Kinder und Jugendliche verschiedenen Alters insbesondere insofern am Prozess zu beteiligen, als dass sie die Möglichkeit erhalten, Missstände und Schwierigkeiten in Bezug auf die Achtung ihrer Rechte aus ihrer Sicht zu schildern und ihre Beschwerden und Wünschen in der Realisierung der oben genannten Maßnahmen bestmöglich zu berücksichtigen.

[1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CRC/crc_de.pdf.

[2] Drs. 16/12116, S.1.

[3] Deutsches Kinderhilfswerk e.V.: „Kinderreport Deutschland 2016“, S.10.

https://images.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/2_Kinderrechte/2.2_Kinderreport_2015_2016/Kinderreport_2016_Deutsches_Kinderhilfswerk.pdf?_ga=1.109763589.1899096621.1473865514.

[4] Ebd. S.9.

[5] APr 16/1350, S.11.

[6] http://www.familie-in-nrw.de/archiv-meldungen.html?&no_cache=1&tx_prnews[showUid]=1097&tx_prnews[originalPid]=1669&tx_prnews[tstamp]=1424358062&tx_prnews[rel]=1109%2C1106%2C1105%2C1104%2C1103%2C1101%2C1097%2C1096.

[7] Drs. 16/1216, S.14.

[8] http://www.digitaler-kompass.de/.

Zum Weltkindertag: Bekämpfung Kinderarmut und ein Kinderbeauftragter zentrale Anliegen

Veröffentlicht am von unter Familie, Kinder, Jugend (A04), Homepage.

Daniel Düngel, Familien- und Jugendpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, zum heutigen Weltkindertag:

Der Weltkindertag ist heute wichtiger denn je. Insbesondere die aktuellen Meldungen über die steigende Kinderarmut in NRW zeigen: wir müssen umdenken und eine Politik für junge und mit jungen Menschen in den Vordergrund stellen. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, um unseren Kindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Außerdem braucht Nordrhein-Westfalen ein echtes Jugendparlament, damit Kinder in der Politik ihre Stimme einbringen können.


Olaf Wegner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend:

Zum Weltkindertag wiederholen wir unsere dringlichste Forderung: wir brauchen einen unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen. Diese Person soll als Ansprechpartner und als beständige Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. Sie ist für die Umsetzung der UN-Kinderrechtkonvention auf allen Ebenen von zentraler Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land.

Kein Beauftragter für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW

Veröffentlicht am von unter Familie, Kinder, Jugend (A04), Homepage.

Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend hat sich heute gegen die Umsetzung der Menschenrechte der Kinder (UN-KRK) entschieden

Die Fraktionen SPD, CDU und Grüne haben heute gegen den von den Piraten eingebrachten Antrag „Einrichtung und Besetzung einer Stelle einer/eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“ gestimmt. Sie stellten sich damit ganz klar gegen die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention).

Begründet haben sie diese Entscheidung damit, dass sie starke Bedenken haben, ob ein solcher Beauftragter/eine solche Beauftragte für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen förderlich ist. Dabei wäre, wie der UN Ausschuss für die Rechte des Kindes feststellt (1), eine solche Stelle wichtig, um die Umsetzung der Menschenrechte der Kinder auf Landesebene voranzutreiben und zu erreichen.

Olaf Wegner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend

Ich bin schockiert mit welcher Selbstgefälligkeit sich die anderen Fraktionen über die Menschenrechte hinwegsetzen. Ich hätte nie für möglich gehalten, dass in diesem Landtag die Menschenrechte so ignoriert werden.

Weiterlesen »

16.04.2016 „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in den Schulen in NRW“

Veröffentlicht am von unter Ankündigungen, Mitmachen.

Das Barcamp: Ein Austausch- und Vernetzungstreffen der besonderen Art!

Samstag, 16. April 2016
Villa Media, Viehhofstrasse 125, 42117 Wuppertal
Einlass: 09:30 Uhr mit Frühstück  / Beginn: 10:00 Uhr / Ende: 17:00 Uhr

Nach der erfolgreichen Veranstaltung im September 2015 („Mitbestimmung in NRW! – Ein Menschenrecht von Kindern und Jugendlichen“) diskutieren wir dieses Mal in einem Barcamp über die Rechte und Chancen der Mitbestimmung in der Schule.

Wie können Kinder und Jugendliche in der Schule mitbestimmen? Wie werden sie über ihre Möglichkeiten der Mitbestimmung informiert? Welche Einflussmöglichkeiten haben sie tatsächlich? Weiterlesen »

Einrichtung und Besetzung einer Stelle einer/eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen

Veröffentlicht am von unter Anträge, uncategorized.

Donnerstag, 28. Januar 2016, TOP 10, ca. 15.35 Uhr

Einrichtung und Besetzung einer Stelle einer/eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/10781

NRW braucht einen unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen. Die Stelle muss umgehend eingerichtet und besetzt werden, um die UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes einzuhalten.


Olaf Wegner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend:

Die Interessen und Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen brauchen eine Vertretung in der Politik. Es ist nicht nachvollziehbar und ein Skandal, dass NRW die Menschenrechtsverträge der UN schon seit Jahren missachtet und keinen unabhängigen Beauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen hat.

2016-01-28_Olaf Wegner Landesbeauftragter Kinder Jugend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitschnitt der kompletten Debatte: Weiterlesen »

Anhörung Kinderbildungsgesetz

Veröffentlicht am von unter Familie, Kinder, Jugend (A04), Homepage.

Am Donnerstag, 17.09.2015 gibt es die Anhörung zu unserer Gesetzesänderung zum Kinderbildungsgesetz.

Die Kinderrechte, insbesondere die Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten, werden viel zu wenig beachtet. Dabei sind sie der Kern einer bildungs- und demokratieorientierten pädagogischen Arbeit. Jedes Kind muss seine Rechte erfahren und wahrnehmen können. Das wollen wir mit unserer Initiative erreichen.

Zu dem Thema haben wir am 12.09.2015 auch die Veranstaltung „Mitbestimmung in NRW. Ein Menschenrecht für Kinder und Jugendliche“ gemacht.

Hier ein paar Statements aus der Diskussion.


Die Gesetzesänderung in der letzten Plenardebatte 30.04.2015

Veranstaltung 12.09.: Mitbestimmung in NRW

Veröffentlicht am von unter Ankündigungen, Bürgerrechte, Das Neueste, Familie, Kinder, Jugend (A04), Featured, Homepage, Mitmachen, Themen, uncategorized.

051pre_Piraten_7JLNRW_cMEYER_ORIGINALS„Mitbestimmung in NRW. Ein Menschenrecht für Kinder und Jugendliche.“
Ein Austausch- und Vernetzungstreffen der besonderen Art

12.09.2015 / Beginn: 10 Uhr / Ort: Unperfekthaus in Essen

Mitbestimmung in NRW. Ein Menschenrecht für Kinder und Jugendliche.

 

Der Landtag NRW beschäftigt sich in Kürze mit den Möglichkeiten, wie sich Kinder und Jugendliche in Kindertageseinrichtungen einbringen können. Denn selbst in Kindergärten spielen Kinderrechte noch immer eine untergeordnete Rolle. Dass für die Kinder Partizipation und Mitbestimmung in Kindertageseinrichtungen nicht formell sichergestellt sind, ist nicht hinnehmbar. Wir haben daher einen Gesetzentwurf eingebracht, zu dem am Donnerstag, 17.09.2015, Sachverständige gehört werden.

Im Vorfeld dieser öffentlichen Anhörung laden wir für Samstag, 12.09.2015, zu einem Austausch- und Vernetzungstreffen der besonderen Art in Essen ein: Kinder, Jugendliche und Erwachsene diskutieren gemeinsam, wie die Rechte der Nicht-Volljährigen gestärkt werden können.

Olaf Wegner, unser Sozialpolitischer Sprecher, sagt: „Wir sind fast ausgebucht und ich freue mich vor allem, dass sich viele Jugendliche angemeldet haben. Das zeigt, dass Kinder und Jugendliche ihr Umfeld gestalten und mitbestimmen wollen. Diesen Wunsch sollten wir Erwachsenen respektieren. Den Kindern und Jugendlichen ist der Austausch mit den Erwachsenen enorm wichtig!“

Die Eckdaten:

Datum:    Samstag, 12. September 2015
Einlass:   10:00 Uhr mit einem Frühstücks-Buffet
Beginn:   10:30 Uhr
Ende:      17:00 Uhr
Ort:         Unperfekthaus / Friedrich-Ebert-Straße 18 / 45127 Essen

Die Themen des Tages:

  • Partizipation und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen
  • UN-Menschrechtskonvention über die Rechte der Kinder
  • Absenkung vs. Abschaffung des Mindestwahlalters
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft

 

Unser Gesetzentwurf: Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes

Anhörung in der 63. Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am Donnerstag, 17. September 2015, 14.00 Uhr, Raum E3-A0. (öffentlich mit Livestream auf www.landtag.nrw.de)

 

Weiterlesen »

Flüchtlingskinder sind vor allem Kinder!

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Familie, Kinder, Jugend (A04), Olaf Wegner, Persönliche Blogposts.

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend im Landtag von Nordrhein-Westfalen wurde erneut der mangelnde Wille der Landesregierung zur wirklichen Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention deutlich.

In großen Wortbeiträgen werden die Kinderrechte und das Kindeswohl immer wieder als fundamentales Gut dargestellt – aber in der Praxis werden Anträge abgelehnt, die eine wirkliche Umsetzung der Kinderrechte unterstützen würden.

So sagte Frau Ministerin Ute Schäfer (Familie, Kinder, Jugend Kultur und Sport) noch in der der letzten Plenarwoche im Landtags NRW (Juni 2014) zum Änderungsantrag der Piratenfraktion (Aufnahme der Kinderrechte in das Kinderbildungsgesetz): „Deswegen möchte ich dem Hohen Hause noch mal zur Kenntnis geben, dass die UN-Kinderrechtskonvention unmittelbar geltendes Recht ist, immer, auch ohne Aufnahme ins Kinderbildungsgesetz. Sie gilt schlicht und einfach“.

Diese Aussage wird von Regierungskollegen Innenminister Ralf Jäger allerdings stark relativiert. Er erklärt in einem Bericht der Landesregierung zur Broschüre „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge – Impulspapier zur UN –Kinderrechtekonvention“ der Freien Wohlfahrtspflege NRW, der im heutigen Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend behandelt wurde, dass die UN-Kinderrechtekonvention in Deutschland zwar Gesetz seien, aber: „Wie bereits erwähnt, gibt es keinen absoluten Vorrang des Kindeswohls und daher auch kein „Primat“ der Jugendhilfe vor anderen Rechtsbereichen. Die für die RechtsteIlung von Flüchtlingen einschlägigen Gesetze, dazu zählen das SGB VIII und das Aufenthaltsgesetz, sind unter aktueller Rechtslage rechtlich gleichrangig.“

In einfacheren Worten heißt das: Die Kinderrechte sind ein Gesetzt unter vielen anderen gleichrangigen Gesetzen und wenn es zu Konflikten bei diesen Gesetzen kommt, findet eine Güterabwägung statt (die in viel zu vielen Fällen nicht zu Gunsten der Kinderrechte ausgeht).

Und Frau Ministerin Ute Schäfer teilte dazu heute im Ausschuss Familie, Kinder und Jugend auf Nachfrage mit, dass dieser Bericht gemeinsam mit ihrem Ministerium abgestimmt wurde und dementsprechend mitgetragen wird! – Was denn nun, Frau Ministerin Schäfer? Gelten die Kinderrechte immer oder stehen bei Abwägung mit anderen Gesetzen zur Disposition? – Formaljuristisch ist wohl leider richtig was Herr Minister Jäger in seinem Bericht ausführt.

Was wäre das für ein Geschrei, wenn in Deutschland die Menschenrechte genauso relativiert würden wie die Kinderrechte.

Auch heute sind die Kinderrechte und das Kindeswohl wieder über alle Fraktionen hinweg oft genannt und hoch gelobt worden und immerhin wurde eine Expertenanhörung für Oktober 2014 zu dem Thema „Kinderrechte und minderjährige Flüchtlinge“ vereinbart.

Denn die freie Wohlfahrtspflege NRW hatte in Ihrem Impulspapier „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge“ viele gute Möglichkeiten aufgezeigt und Vorschläge gemacht, mit denen der Gesetzgeber in NRW, die Rechte minderjähriger Flüchtlinge in Sinne der UN-Kinderrechtskonvention stärken kann. Diese Vorschläge werden sehr wahrscheinlich Gegenstand der heute vereinbarten Expertenanhörung sein.

Wie danach mit den guten Vorschlägen umgegangen werden wird, muss nun abgewartet werden und es stellt sich die Frage, welches Einvernehmen bei den eingeschränkten Kinderrechten von unbegleiteten und minderjährigen Flüchtlingen, zwischen dem Innenministerium und dem Ministerium für Familie, Kinder und Jugend hergestellt wird. Wir sind gespannt!

Wir Piraten fordern, dass die Kinderrechte – genauso wie die Menschenrechte – absoluten Vorrang vor allen anderen Gesetzgebungen und Verordnungen haben. Der einfachste Weg hierzu wäre die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz.

Damit wäre auch das heute im Ausschuss besprochene Problem gelöst. Die Gesetze, die nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar sind oder den Kinderrechten sogar widersprechen, würden bei Kindern einfach nicht mehr zur Anwendung kommen.

So könnten dann auch die jungen Flüchtlinge uneingeschränkt zu ihrem Kinderrecht kommen.

 

Kinderrechte sind keine Randnotiz!

Veröffentlicht am von unter Bildung, Familie, Kinder, Jugend (A04), Olaf Wegner, Persönliche Blogposts, Politik, Schule und Weiterbildung (A15).

Wenn es um das Thema Rechte von Kindern geht, stellt sich wie bei kaum einem anderen Thema über die Fraktionsgrenzen hinweg in den Wortbeiträgen Konsens ein.

Natürlich sind Kinderrechte wichtig. Natürlich ist es gut, dass Kinderrechte durch die UN-Kinderrechtekonvention festgesetzt sind. Natürlich gehören Kinderrechte umgesetzt.

Ein Beispiel für diese Art von Wortbeiträgen, die Kinderrechte und Kindeswohl als fundamentales Gut darstellen und damit durch alle Fraktionen hindurch Kopfnicken auslösen, lieferte kürzlich in der letzten Plenarsitzung des Landtags NRW Ute Schäfer, ihres Zeichens Ministerin für Familie, Kinder, Jugend Kultur und Sport:

„Deswegen möchte ich dem Hohen Hause noch mal zur Kenntnis geben, dass die UN-Kinderrechtskonvention unmittelbar geltendes Recht ist, immer, auch ohne Aufnahme ins Kinderbildungsgesetz. Sie gilt schlicht und einfach“.

Relativiert wird die oben genannte Aussage durch den Innenminister Ralf Jäger im Bericht der Landesregierung zur Broschüre „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge – Impulspapier zur UN –Kinderrechtekonvention“ der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Er sagt darin: „…Ein absoluter Vorrang gegenüber allen anderen Belangen wird dem Wohl des Kindes durch die Formulierung in Art.3 Abs.1 der UN-Kinderrechtekonvention allerdings nicht eingeräumt, …“.

Bei einem Blick in die Lebenspraxis von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und Einrichtungen, die mit ihnen zu tun haben, zeigt sich allerdings, dass der fraktionsübergreifende Konsens, der die Kinder an aller erste Stelle stellt, noch nicht im Alltag angekommen ist. Wem ist z.B. schon bewusst, dass Haftstrafen der Eltern immer auch eine Einschränkung der Rechte der Kinder nach sich ziehen? Dieses Beispiel und ein Blick in die Praxis lehren uns, dass die Kinderrechte noch nicht wirklich in den Köpfen der Menschen angekommen sind.

Es ist bei weitem nicht ausreichend ist, Gesetze zu verabschieden, so wichtig und überfällig diese Schritte auch waren. Denn geltendes Recht heißt nicht, dass die Kinderrechte bei jedem Kind und jedem Jugendlichen wirklich ankommen. Dass die Kinderrechte gelten, heißt auch nicht, dass jeder in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulen und Familienzentren wirklich weiß, was sie beinhalten oder wie sie umgesetzt werden können..

Deshalb haben wir von der Piratenfraktion im Landtag NRW einen Antrag eingereicht, indem wir die wirkliche Umsetzung der Kinderrechte fordern. Dafür wollen wir geschulte Fachkräfte, in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulen und Familienzentren, die sich täglich aktiv für die Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen. Nur so kann Partizipation von den Kindern und Jugendlichen erfahren und erlebt werden.

Leider sind viele Beteiligungsprojekte oft nur befristet und es lassen sich bei vielen Erwachsenen nach wie vor Bedenken gegenüber der Mitsprache von Kindern und Jugendlichen feststellen. Wir Piraten möchten, dass die Kinder- und Jugendpartizipation durch geschulte Fachkräfte auf allen Ebenen, gesichert ist.

Wir möchten, dass diese geschulten Fachkräfte als Ombudsperson und Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen und als Ansprechpartner für Fachkräfte und Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen, sie alle über die Rechte der Kinder informieren, und geeignete Wege der Umsetzung, anbieten. Sie sollen mit dafür sorgen, dass die Kinderrechte eingehalten und zur Grundlage für die Arbeit in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulen und Familienzentren werden kann.

Ein erster – minimaler – Ansatz dazu könnte sein, dass die vor Ort aufstellten Fachkräfte in den Institutionen zu den Kinderrechten und zu geeigneten Wegen der Umsetzung geschult werden.

Kinderrechte müssen nicht nur als Wort im Gesetz aufgenommen werden, sondern auch zum Bildungsinhalt werden und zur alltäglichen, für die Kinder und Jugendlichen erfahrbaren Anwendung kommen. Denn die Kinderrechte werden noch immer zu wenig gelebt und umgesetzt. Dabei sind sie der Kern einer bildungs- und demokratieorientierten, pädagogischen Arbeit. Auch wird zu sehr außer Acht gelassen, dass für die Um- und Durchsetzung der Kinderrechte im täglichen Leben letztendlich immer die Erwachsenen in der Verantwortung sind.

Damit also die Kinderrechte in der Lebenswirklichkeit eines jeden Kindes und Jugendlichen ankommen – real ankommen –  dafür müssen diese Rechte den Kindern und Jugendlichen im Alltag vermittelt und vor allem –  mit ihnen gelebt werden. Um ihre Rechte überhaupt bewusst wahrzunehmen brauchen Kinder und Jugendliche die ausdrückliche Unterstützung in ihrem täglichen Umfeld.

Auch ist Partizipation nicht nur der beste Kinderschutz – mit dem täglichen Umgang der gelebten Kinderrechte kann auch ein weiterer wichtiger Beitrag zur wirklichen Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention geleistet werden.Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass jedes Kind und jeder Jugendliche seine Rechte täglich lebt und täglich erfährt, dass sie wahrgenommen, beachtet und geachtet werden. Davon können Kinder und Erwachsene gemeinsam profitieren, denn wer seine Rechte „kennen und leben“ lernt, der lernt ebenfalls auf die Rechte anderer zu achten.

Kinderrechte stärken unsere Kinder! Starke Kinder stärken unsere Demokratie!

Antrag: MMD16-6107 – Kinderrechte wirklich umsetzen!

UN-Kinderrechtskonvention

Antrag: Kinderrechte wirklich umsetzen!

Veröffentlicht am von unter Anträge, Bildung, Bürgerbeteiligung/Transparenz, Bürgerrechte, Daniel Düngel, Das Neueste, Familie, Kinder, Jugend (A04), Monika Pieper, Olaf Wegner, Politik, Schule und Weiterbildung (A15).

Nordrhein-Westfalen braucht geschulte Fachkräfte in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Familienzentren für die konkrete Informationsvermittlung und Umsetzung der Kinderrechte.

MMD16-6107

Dieser Antrag ist zur nächsten Plenarwoche (erste Woche im Juli ’14) von uns eingebracht worden.

Dieser Antrag wird nach der Sommerpause im Ausschuss Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie im Ausschuss Schule und Weiterbildung behandelt werden.

Weiterer Blogartikel zum Thema Kinderrechte

UN-Kinderrechtskonvention