In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend im Landtag von Nordrhein-Westfalen wurde erneut der mangelnde Wille der Landesregierung zur wirklichen Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention deutlich.
In großen Wortbeiträgen werden die Kinderrechte und das Kindeswohl immer wieder als fundamentales Gut dargestellt – aber in der Praxis werden Anträge abgelehnt, die eine wirkliche Umsetzung der Kinderrechte unterstützen würden.
So sagte Frau Ministerin Ute Schäfer (Familie, Kinder, Jugend Kultur und Sport) noch in der der letzten Plenarwoche im Landtags NRW (Juni 2014) zum Änderungsantrag der Piratenfraktion (Aufnahme der Kinderrechte in das Kinderbildungsgesetz): „Deswegen möchte ich dem Hohen Hause noch mal zur Kenntnis geben, dass die UN-Kinderrechtskonvention unmittelbar geltendes Recht ist, immer, auch ohne Aufnahme ins Kinderbildungsgesetz. Sie gilt schlicht und einfach“.
Diese Aussage wird von Regierungskollegen Innenminister Ralf Jäger allerdings stark relativiert. Er erklärt in einem Bericht der Landesregierung zur Broschüre „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge – Impulspapier zur UN –Kinderrechtekonvention“ der Freien Wohlfahrtspflege NRW, der im heutigen Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend behandelt wurde, dass die UN-Kinderrechtekonvention in Deutschland zwar Gesetz seien, aber: „Wie bereits erwähnt, gibt es keinen absoluten Vorrang des Kindeswohls und daher auch kein „Primat“ der Jugendhilfe vor anderen Rechtsbereichen. Die für die RechtsteIlung von Flüchtlingen einschlägigen Gesetze, dazu zählen das SGB VIII und das Aufenthaltsgesetz, sind unter aktueller Rechtslage rechtlich gleichrangig.“
In einfacheren Worten heißt das: Die Kinderrechte sind ein Gesetzt unter vielen anderen gleichrangigen Gesetzen und wenn es zu Konflikten bei diesen Gesetzen kommt, findet eine Güterabwägung statt (die in viel zu vielen Fällen nicht zu Gunsten der Kinderrechte ausgeht).
Und Frau Ministerin Ute Schäfer teilte dazu heute im Ausschuss Familie, Kinder und Jugend auf Nachfrage mit, dass dieser Bericht gemeinsam mit ihrem Ministerium abgestimmt wurde und dementsprechend mitgetragen wird! – Was denn nun, Frau Ministerin Schäfer? Gelten die Kinderrechte immer oder stehen bei Abwägung mit anderen Gesetzen zur Disposition? – Formaljuristisch ist wohl leider richtig was Herr Minister Jäger in seinem Bericht ausführt.
Was wäre das für ein Geschrei, wenn in Deutschland die Menschenrechte genauso relativiert würden wie die Kinderrechte.
Auch heute sind die Kinderrechte und das Kindeswohl wieder über alle Fraktionen hinweg oft genannt und hoch gelobt worden und immerhin wurde eine Expertenanhörung für Oktober 2014 zu dem Thema „Kinderrechte und minderjährige Flüchtlinge“ vereinbart.
Denn die freie Wohlfahrtspflege NRW hatte in Ihrem Impulspapier „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge“ viele gute Möglichkeiten aufgezeigt und Vorschläge gemacht, mit denen der Gesetzgeber in NRW, die Rechte minderjähriger Flüchtlinge in Sinne der UN-Kinderrechtskonvention stärken kann. Diese Vorschläge werden sehr wahrscheinlich Gegenstand der heute vereinbarten Expertenanhörung sein.
Wie danach mit den guten Vorschlägen umgegangen werden wird, muss nun abgewartet werden und es stellt sich die Frage, welches Einvernehmen bei den eingeschränkten Kinderrechten von unbegleiteten und minderjährigen Flüchtlingen, zwischen dem Innenministerium und dem Ministerium für Familie, Kinder und Jugend hergestellt wird. Wir sind gespannt!
Wir Piraten fordern, dass die Kinderrechte – genauso wie die Menschenrechte – absoluten Vorrang vor allen anderen Gesetzgebungen und Verordnungen haben. Der einfachste Weg hierzu wäre die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz.
Damit wäre auch das heute im Ausschuss besprochene Problem gelöst. Die Gesetze, die nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar sind oder den Kinderrechten sogar widersprechen, würden bei Kindern einfach nicht mehr zur Anwendung kommen.
So könnten dann auch die jungen Flüchtlinge uneingeschränkt zu ihrem Kinderrecht kommen.