Veröffentlicht am von in Familie, Kinder, Jugend (A04).

Am Donnerstag, 17.09.2015 gibt es die Anhörung zu unserer Gesetzesänderung zum Kinderbildungsgesetz.

Die Kinderrechte, insbesondere die Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten, werden viel zu wenig beachtet. Dabei sind sie der Kern einer bildungs- und demokratieorientierten pädagogischen Arbeit. Jedes Kind muss seine Rechte erfahren und wahrnehmen können. Das wollen wir mit unserer Initiative erreichen.

Zu dem Thema haben wir am 12.09.2015 auch die Veranstaltung „Mitbestimmung in NRW. Ein Menschenrecht für Kinder und Jugendliche“ gemacht.

Hier ein paar Statements aus der Diskussion.


Die Gesetzesänderung in der letzten Plenardebatte 30.04.2015

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