NRW braucht ein eigenes Luftverkehrskonzept!

Veröffentlicht am von unter Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Homepage, Pressemitteilungen.

Während sich eine Allianz von NGOs mit der Luftverkehrswirtschaft einen ungleichen Wettbewerb um ein Bundes-Luftverkehrskonzept liefert, gehen die Belange der Menschen in Nordrhein-Westfalen unter. „SPD und Grüne aus NRW schauen tatenlos zu“, sagt Oliver Bayer, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

„Ich begrüße, dass verschiedene NGOs einen Vorschlag für ein bundesweit gültiges Luftverkehrskonzept vorgestellt haben. Es könnte tatsächlich auch ein ernstzunehmendes Gegengewicht zum Papier der Luftverkehrswirtschaft darstellen – aber NRW kann sich nicht darauf verlassen, dass sich die Bundesregierung vom Vorschlag der Luftverkehrswirtschaft lösen und die Belange des wichtigsten Bundeslandes in diesem Zusammenhang berücksichtigen wird. Das zeigte bereits die Zurückweisung eines Nachtflugverbots am Flughafen Köln-Bonn durch den Bundesverkehrsminister.

Nordrhein-Westfalen hat die größte Flughafendichte Deutschlands, kein anderes Bundesland beherbergt zwei Flughäfen der Top 7. Weiterlesen »

JVA-Mitarbeiter verklagen Land NRW:

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Pressemitteilungen.

2015-08-04 Schulz 143_Piraten_LNRW200515_cMEYER_ORIGINALSWas wusste Minister Kutschaty?

Zu den Klagen aus der Belegschaft der JVA Wuppertal-Ronsdorf sagt Dietmar Schulz, Rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Offenbar skandalöse Zustände aus der JVA Ronsdorf kommen da ans Tageslicht. Wie sollen Mitarbeiter in Gefängnissen für die Sicherheit sorgen, wenn sie tagtäglich Angst und Repressalien ausgesetzt sind?

Das Justizministerium ist in der Pflicht, den erhobenen Vorwürfen unverzüglich und bis ins letzte Detail auf den Grund zu gehen. Immerhin haben wir es hier mit einem mehrfachen Vorwurf des sogenannten ‚Bossing‘ (einer Form des Mobbing, die von Vorgesetzten ausgeht) zu tun. Keineswegs handelt es sich um bloße Beurteilungsfragen.

Ohne jeden Zweifel ist NRW-Justizminister Thomas Kutschaty in der Pflicht, die Vorwürfe aufzuklären. Wir werden die Angelegenheit im Rechtsausschuss auf die Tagesordnung setzen lassen – wir wollen wissen, wer wann was wusste und offenbar nicht gehandelt hat. Weiterlesen »

Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 2/2 –

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Presse, Pressemitteilungen, Rechtsausschuss (A14).

Ich fordere, was wir Piraten fordern und setze noch eins drauf:

tl;dr: Unabhängigkeit Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei maximaler parlamentarischer Kontrolle sowie politische Weisung nur mit qualifizierter parlamentarischer Mehrheit.

Und nun im Langtext:

Auch die aktuelle „Affäre“ um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von „netzpolitik.org“ zeigt, dass es im politischen Raum eine unheilige Allianz von Weisungsgebundenheit auf der einen und Abhängigkeit von höchstrangigen Beamten von Bundesbehörden auf der anderen Seite gibt. Folge: Gefährdung unserer Verfassung und der aus ihr fließenden Grundrechte und Gefährdung der Demokratie an sich.

I. Ausgangslage: Gegen Journalisten eines Internetblogs – netzpolitik.org – wird wegen Landesverrats ermittelt, weil die, Ihnen zugespielte Dokumente veröffentlichen (Snowden lässt grüßen!).

Da existiert ein Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz; operativer Leiter an der Schnittstelle zwischen Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst) und politischem Raum und weisungsgebunden von Seiten des Bundesinnenministers.

Da existiert ein Chef der Generalbundesanwaltschaft; operativer Leiter von strafrechtlichen Ermittlungen im Interesse von Staatsschutz, Verfassungsschutz und Geheimdiensten und gleichermaßen weisungsgebunden. Weisungen erteilt ihm der Bundesjustizminister. Hier soll es keinerlei Weisungen von Seiten des BMJV gegeben haben.

Da gibt es einen Bundesinnenminister, der über Staatssekretäre verfügt, die ihn – glaubt man den Berichten – nicht über den Umstand informieren, dass der Chef des Verfassungsschutzes eine Strafanzeige erstattet oder dies nur beiläufig geschieht, sofern nicht eine Sache „von Gewicht“ vorliegt.

Tatsächlich obliegt es dem Generalbundesanwalt in eigener Kompetenz zu entscheiden, ob nach Prüfung von einem Anfangsverdacht auszugehen ist, der die Einleitung eines gegen Journalisten gerichteten Ermittlungsverfahrens rechtfertigt.

Eine Strafanzeige, welche unter völliger Ignoranz oder gar Missachtung des Grundrechts auf Pressefreiheit, sodann ein Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt auslöst, das seit 50 Jahren, seit der „Spiegel-Affäre“ seinesgleichen nicht kennt und lautere Journalisten unter den Verdacht des „Landesverrats“ stellt wäre demzufolge nur dann denkbar, wenn eine vorherige rechtliche Überprüfung stattgefunden hätte, ob ein Staatsgeheimnis vorlag, welches die Journalisten verraten haben und dies auch subjektiv den Tatbestand deckt, um die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in Ansehung durch eine ausländische Macht zu gefährden.

Jener Innenminister will von all dem nichts gewusst haben, liest man. Macht aber nichts, denn der Verfassungsschutzchef hat ja nichts Schlimmes gemacht, sondern nur seinen Job, weil er nicht für die Öffentlichkeit vorgesehene Dokumente als aus dem politischen Raum an die Presse durchgestochen weiß, was ihn massiv ärgert und von ihm in der Strafanzeige als „Staatsgeheimnisse“ klassifiziert werden. Nur so kann an ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats überhaupt nur gedacht werden; anderenfalls aber eher an nichts außer an eben jenes Ärgernis, welches den Verfassungsschutzchef umtreibt, dass der Politische Raum Dienst- oder Staatsgeheimnisse an die Presse und damit die Öffentlichkeit durchsticht.

Kommt hinzu, dass in den Dokumenten nichts anderes steht als das, was der Verfassungsschutzchef schon in zahlreichen öffentlichen Reden und Dossiers als unumgänglich bezeichnet, nämlich: Den Verfassungsschutz mit weitreichenden Möglichkeiten der flächendeckenden Überwachung von Kommunikation der in Deutschland und auch außerhalb Deutschlands lebenden Menschen auszustatten und hierfür auch die operativen Instrumente verfügbar zu machen oder zu halten.

Jener Justizminister, der angeblich den Generalbundesanwalt in Kenntnis dieser Strafanzeige und ihrer Problematik (Pressefreiheit) gewarnt haben will, dass ein solches Ermittlungsverfahren problematisch sei. Nein, dieser Justizminister hat keine eigene Prüfung der Rechtsfragen vorgenommen und dann den Generalbundesanwalt angewiesen, das Verfahren sofort einzustellen. Nein, er hat den Dingen ihren Lauf gelassen oder möglicherweise – auch das ist zurzeit noch nicht bekannt – den Generalbundesanwalt machen lassen, was auf´s Gleiche hinaus läuft.

Hat Maas (BMJV) den Generalbundesanwalt damit sogar bestärkt, ihn am Ende gar durch Unterlassen politischer Intervention und damit durch Unterlassen der Anwendung seines Weisungsrechts indirekt angewiesen, das Ermittlungsverfahren fortzusetzen?

Warum verkündet jener Justziminister nicht in diesen Tagen, dass er bereits seit Mai über die Strafanzeige und die Bedenken des Generalbundesanwalts im Bilde ist? Und doch – so zeigt die heutige Bundespressekonferenz – soll Maas, also der BMJV davon gewusst haben.

Stattdessen wiegelt Maas ab und behauptet wahrheitswidrig, er habe den Generalbundesanwalt angewiesen, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Beckedahl und Meister „ruhen“ zu lassen. Etwas, was untechnisch gesprochen der Generalbundesanwalt schon selbst seit Mitte Mai tut, will also der BMJV nun veranlasst haben. Tatsächlich ruhen die Verfahren indessen nicht, sondern werden nur deshalb zurzeit nicht weiter betrieben, weil ein Rechtsgutachten, welches bereits im Mai vom Generalbundesanwalt in Ansehung der Strafanzeige seitens des Verfassungsschutzchefs in Auftrag gegeben wurde, aussteht.

Nun hört man in der Bundespressekonferenz, dass bereits Maaßen, also der Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz vor seiner Strafanzeige eine rechtliche Begutachtung vorliegen gehabt haben soll. Ein Gutachten, das selbst unter Geheimschutz-Verschluss gehalten wird. Hört! Hört!

Die Frage muss gestellt werden: Warum geht der Staat, warum gehen die Ministerien nicht offensiv TRANSPARENT mit der später ohnehin herauskommenden Tatsachenlage und Erkenntnislage um und veröffentlichen dieses Gutachten?

Gleichzeitig wissen aber alle Beteiligten (Verfassungsschutz-Chef, Innenministerium, Generalbundesanwalt, Justizministerium), dass es sich bei den von netzpolitik.org und also den beiden Journalisten Beckedahl und Meister veröffentlichten Dokumenten zwar um sog. „Verschluss-Sachen“ (für den internen Dienstgebrauch) handelt, die zwar Dienstgeheimnisse sein mögen, aber keinesfalls Staatsgeheimnis sind. Lediglich die Klassifizierung in einem geheimen Gutachten soll die Annahme eines Staatsgeheimnisses rechtfertigen. Möglicherweise ist dem aber nicht so, weshalb die Bewertung der Vorgänge noch eine weitere Wendung wird erfahren müssen, sobald das Gutachten öffentlich sein wird.

Kurze Zeit nachdem diese Umstände bekannt werden und auch, dass der Generalbundesanwalt entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben hat (der Tagesspiegel.online berichtete am Sonntag, 2.8.2015 unter Verlinkung auf die Seite des Generalbundesanwalts) passiert in der Nacht vom 2.8. auf den 3.8. plötzlich ein angeblicher Hackerangriff auf die Homepage des Generalbundesanwalts, in dessen Folge sämtliche Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts von der Seite verschwinden!

Nun könnte man allerlei Vermutungen darüber anstellen, wem solche Verfahren politisch oder sonstwie nutzen. Man könnte Mutmaßungen über Weisungen anstellen. Man könnte sogar so weit gehen, dass aus den genannten und relevanten politischen Kreisen – das können solche der Regierung sein und auch solche der nicht mehr parlamentarischen Opposition (FDP) – unter gleichzeitiger Instrumentalisierung von Verfassungsorganen (Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt) ein Staatsstreich geplant ist und durchgeführt werden soll, der die Schwächung der aktuellen Bündnis-Regierung aus CDU/CSU und SPD zum Inhalt hat; mit der Folge, dass infolge Koalitionszerwürfnis Neuwahlen erzwungen würden, in deren Folge die CDU/CSU als möglicherweise mit absoluter Mehrheit ausgestattete Alleinregierung hervor geht; ob nun mit einer wiedererstarkenden FDP im Parlament oder ohne sie. Es wäre gleich.

Und wie selbstverständlich betont das BMJV bzw. sein Pressesprecher, dass der BMJV bislang keine politische Weisung ausgebracht hat, weil nur dann eine Weisung erfolge, wenn ein Ermittlungsorgan (hier: Generalbundesanwalt) in strafrechtlich relevanter Weise von seinem Ermittlungsrecht Gebrauch macht oder keinen Gebrauch macht.

Mit anderen Worten soll hier vermittelt werden: Der Gelackmeierte ist immer der Generalbundesanwalt, weil nur der es in der Hand hat!

Wer soll das glauben, wenn man hört, dass Maas, also der BMJV schon im Mai den Generalbundesanwalt angewiesen hat, darauf zu achten, dass Ermittlungen gegenüber Journalisten im Lichte der Pressefreiheit problematisch seien und warum lässt der BMJV dann den Ermittlungen freien, weiterhin ungeprüften Lauf?

Prüft der Weisungsberechtigte und Dienstherr also nicht, wie weiter mit dem durch Strafanzeige veranlassten Ermittlungsverfahren umgegangen wird?

Das wäre lächerlich und entlarvte – falls – die völlige Inkompetenz eines Justizministers und seines gesamten Apparates in Hinblick auf die in seinem Beritt liegende Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wozu auch die Wahrung von Grundrechten durch Behörden gehört.

II. Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei größtmöglicher parlamentarischer Kontrolle unerlässlich

Über einen Umstand darf aber letztlich kein Zweifel bestehen:

Es ist zwingend erforderlich, dass in der Bundesrepublik endlich eine völlige Unabhängigkeit der Justiz und vor allem auch der Staatsanwaltschaften einschließlich der Generalbunesanwaltschaft gesetzlich fundiert hergestellt werden muss.

Das gleiche gilt hinsichtlich des Verfassungsschutzes.

Außerdem ist es unerlässlich, eine weitest gehende parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften herzustellen.

Eine ebenso weitest gehende parlamentarische und vor allem uneingeschränkte Kontrolle des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste ist ebenfalls herzustellen.

Alles unter Klarstellung, dass keine Regierung und vor allem kein einzelnes Regierungsmitglied zur Weisung gegenüber Staatsanwälten, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und ihren jeweiligen Chefs befugt sein dürfen.

Wir brauchen keine Staatlichen Behörden, die es nicht schaffen, Deutschland vor staatsfeindlichen Bestrebungen wie den NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) oder den Auswüchsen rechter (neo-nationalsozialistischer) Gesinnung, fremdenfeindlichen und damit verfassungsfeindlichen Übergriffen auf Menschen, die in unserem Land um Asyl und Schutz nachsuchen zu schützen.

Auch brauchen wir keine Staatsbehörden, die stattdessen – ob nun von einzelnen Politikern so gefordert oder operativ bzw. exekutiv von anderen Chefs von Behörden erwünscht (wie hier: Chef des BfV) – offen anstreben, flächendeckende Überwachungsmaßnahmen anlasslos und unter generalverdächtigender Weise zu implementieren.

Dies, um auf die Menschen durch die Regierungen, die sie demokratisch legitimiert haben im Endeffekt in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden und dabei nicht davor haltzumachen, unter Inkaufnahme der Verletzung elementarer, unveränderbarer Grundrechte (u.a. auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Kommunikations- und Postgeheimnisses, der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, der Pressefreiheit und am Ende der Versammlungsfreiheit) Machtstrukturen zu begründen oder zu fördern, die im besten Fall als autokratisch, im worst case-Szenario als totalitär zu bezeichnen sind; aber in keinem Fall demokratisch. Demokratie würde in diesem Fall nur noch zur Goutierung allen staatlichen Handelns nach einer Wahl mutieren und damit einer vollständigen Entdemokratisierung hoheitlicher Exekutive degradiert; nichts anderes zeichnet insoweit einen jeden Polizeistaat aus.

Was wir zurzeit erleben ist ein Missbrauch staatlicher Weisungsbefugnisse und damit staatlicher Gewalt oder die nachgerade blinde Außerachtlassung staatlicher, demokratisch legitimierter Weisungsrechte, um bloß nicht dem Verdacht zu erliegen, politisch angewiesen zu haben, wo politische Weisung erlaubt und auch im Lichte der Verfassung angezeigt ist.

Dabei weisen sich nun die Protagonisten wechselseitig die Verantwortlichkeiten zu und können dies ungehindert tun, weil es an eindeutigem Regelungswerk fehlt.

Genau dieses Vakuum in der öffentlichen Wahrnehmung, das daraus entsteht, dass Weisungsrechte zwar bestehen, diese aber angeblich nie ausgeübt werden – wer auch immer das glauben soll?! – gilt es zu schließen und damit solchen Weisungsrechten ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.

Dazu gilt es, dieser Möglichkeit der politischen Weisung im Interesse des Rechtsstaats unumwunden Einhalt zu gebieten.

Eine deutsche Regierung, die nicht Verfassungskonformität und jeden Verdacht, gegen die Verfassung zu verstoßen unmissverständlich geißelt und auch personell Zug um Zug bekämpft, ist anderenfalls der Stimmen nicht wert, die sie in diese Machtstellung brachten.

III. Wir brauchen eine Therapie:

Die Therapie lautet: Stärkung der Demokratie durch Transparenz politischen – auch parlamentarischen und vor allem exekutiven – Handelns und optimale (gesellschaftliche und soziale) politische Teilhabe unter größtmöglicher Wahrung von Privatsphäre, informationeller Selbstbestimmung und der Gewährleistung unabdingbarer Gewaltenteilung.

Optimierung der Gewaltenteilung haben wir Piraten herzustellen versucht; im Kleinen als Anfang … und ohne politischen Erfolg, weil der politische Wille der in Regierung verantworteten Parteien fehlt: Durch Anträge auf Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, respektive der Staatsanwaltschaften. Durch Initiativen im Landtag Nordrhein-Westfalens und im Landtag von Schleswig-Holstein. Erfolglos, weil wortreich von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen niederargumentiert und niedergestimmt.

Fragt sich, warum das so ist. Es ist eine Frage der Zementierung von Macht! Keine Frage.

Gleichermaßen verhält es sich mit den Bestrebungen des BfV, die massenhafte, selektorengesteuerte Kommunikations-Überwachung Deutschlands und der hier lebenden Menschen zu implementieren. Und selbstverständlich ist da die Vorratsdatenspeicherung nur ein Anfang.

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall.

Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden darf. Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit. Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet selbstverständlich dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

Piraten fordern daher die Herstellung und Bewahrung einer völlig politisch unabhängigen Justiz und besonders der Staatsanwaltschaften einschließlich des Generalbundesanwalts und der Verfassungsschutzbehörden.

Gleichzeitig fordern Piraten eine unverzügliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle von Justiz und Verfassungsschutz. Bereits die Möglichkeit des Verdachts von Einflussnahme durch die Politik ist zu beseitigen. Eine Kontrolle ist unterdessen unerlässlich.

Soweit dennoch an politische Weisungen zu denken ist, müssen politische Weisungen in diese Richtung (Justiz, Staatsanwaltschaftn etc., Verfassungsschutz, Nachrichten-/Geheimdienst) auf Länderebene und auf Bundesebene dort, wo dies aus Gründen der Staatssicherheit oder zum Zweck der Wahrung von Grundrechten unerlässlich ist, einer qualifizierten Mehrheit in den Parlamenten im Sinne von Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz unterworfen werden und dürfen keiner Einzelverantwortung (keinem Einzelweisungsrecht z.B. eines Ministers) anheim gestellt sein.

Menschen in Deutschland! Wehret den Anfängen von Unfreiheit durch staatliche Gewalt und durch die Schaffung von Instrumenten staatlicher Überwachungsmaßnahmen und ihre flächendeckende, verdachtsunabhängige Anwendung!

Was muss ich da noch anfügen?

Richtig: Wählt und fördert ‪#‎Piraten‬! Denn die ‪#‎Piratenpartei‬ ist nach nunmehr als Totalausfall in punkto Bürgerrechte zu konstatierender FDP die einzige bürgerrechtliche Bewegung und politische Kraft, die im Zeitalter der digitalen Revolution glaubhaft mit Antworten auf die vielen Fragen von Freiheit und Teilhabe aufwarten kann und die freiheitlichen Interessen der Menschen in unserem Land und in Europa unvorbelastet vertreten kann. Alle anderen Parteien haben sich systematisch und politisch in den vergangenen Jahrzehnten als untauglich erwiesen, jene Antworten ernstlich suchen und geben zu wollen.

Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 1/2 –

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Abgeordnete, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Presse, Pressemitteilungen, Rechtsausschuss (A14).

Der Skandal um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Netzpolitik.org, respektive Markus Beckedahl und Andre Meister weitet sich aus und nimmt mittlerweile Konturen eines Staatsstreichs an.

Es ist inzwischen nicht nur der Generalbundesanwalt, der in den Ruhestand gehört, sondern Bundesjustizminister Maas muss seinen Hut gleich mitnehmen! Den Bundesinnenminister darf er ins Schlepptau nehmen!

Apparatschik Maas versucht ganz offensichtlich – wenn der Tagesspiegelbericht stimmt – seinen oder wessen Kopf auch immer zu retten. Die SPD rettet er damit nicht, glaubt man aktuellen Umfragen, wonach die CDU/CSU die absolute Mehrheit bekäme, wäre morgen Wahl.

Er, Maas, hat sein Ministerium und vor allem seine Dienstuntergebenen nicht im Griff oder spielt mit ihnen im Sinne von Instrumentalisierung; Genaueres weiß man nicht.

Das gleiche gilt für de Maizière, sollte es zutreffen, dass die Staatssekretärin ihn nicht informierte, was ich persönlich für ausgeschlossen halte.

Es ist offenbar so, dass die Öffentlichkeit an der Nase herum geführt werden soll, während im politischen Berlin hinter den Kulissen der GroKo die übelsten Strippen gezogen werden, die man sich contra Demokratie und pro machtpolitischem Streben denken kann.

Man soll annehmen, dass ein weisungsgebundener, politischer Beamter (Generalbundesanwalt Range) sich aufgrund einer Strafanzeige eines anderen weisungsgebundenen politischen Beamten (Verfassungsschutzchef Maaßen) selbst zum Zerlegungssprengkörper macht und politisch Amok läuft?! Aber die Vorgesetzten eiern rum und hüllen sich in Schweigen, Tarnen, Täuschen und Verpissen.

Entweder der Generalbundesanwalt wurde von Maas angewiesen, das Ermittlungsverfahren durch Zustellungen an Beckedahl und Meister (netzpolitik.org) öffentlich zu machen oder er, der FDP-Mann wollte durch eigenmächtiges Tun den ersten Schritt zum Sturz von Heiko Maas gehen und sich dadurch entlasten oder schützen, dass er es öffentlich machte. Quasi ein Hilferuf vermittels netzpolitik.org durch den Generalbundesanwalt. Zugegeben, eine etwas andere Sichtweise auf die Person des Generalbundesanwalts; aber denkbar. Dennoch hilft ihm das nicht, denn seine Konsequenz als Getriebener hätte eine Weigerung und sein persönliches Ersuchen sein können, ihn in den Ruhestand zu versetzen. Den Angriff auf die Pressefreiheit rechtfertigt das nämlich nicht!

Warum ermittelt er nicht in Sachen NSA-/BND-Skandal? Ist klar…. er ist weisungsgebunden und die Bundesregierung will nicht, dass indirekt oder direkt gegen amerikanische Strukturen ermittelt wird. Die Gründe dafür können an dieser Stelle zunächst dahinstehen.

Das ganze hat aus meiner Sicht eine Tendenz zum Staatsstreich, wenn es nicht ein Stück aus dem Tollhaus ist.

Eine Drehbuchannahme:
Geheime (VS) Dokumente werden aus dem politischen Raum an Journalisten und Öffentlichkeit durchgestochen (egal ob durch politische Intriganten oder durch Whistleblower) — Geheimdienstchef weiß nicht, wer aus dem politischen Raum agiert, hat Nase voll und stellt Strafanzeige — Generalbundesanwalt nimmt Anfangsermittlungen auf (muss er), aber erkennt die Brisanz des Tuns, will sich absichern (Gutachten über Staatsgeheimnis-Status der Dokumente) und ermittelt zunächst nicht weiter — Generalbundesanwalt kriegt Druck von Anzeigenerstatter (Verfassungsschutzchef), der auf Weisung des Innenministers (CDU) agiert und Vorgesetztem Justizminister (SPD), der glaubt, man könne so dem CDU-Lager (Innenressort und Verfassungsschutz … beide Köpfe CDU-Männer) schaden. Das gelingt nicht. Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts werden von seiner Homepage gelöscht, unmittelbar nachdem der Tagesspiegel.de sie verlinkt. Die Pressemitteilung (ich habe sie gelesen!), die Range entlasten könnte und damit Maas BElastet, aus dem Monat Mai, ist weg! — Range wird der Öffentlichkeit als Täter präsentiert, als Unhold wider die Verfassung — in Wahrheit sind die Täter diejenigen, die die Verfassung schützen müssen. Minister der Bundesrepublik Deutschland und dabei die einen, welche Macht erweitern wollen und die anderen, die dem keinen Einhalt mehr bieten können.

Diese Bundesregierung ist dermaßen verlottert und kraft GroKo oder mangels schlagkräftiger Opposition beinahe autokratisch machtbesessen, was nur dadurch „geschützt“ werden kann, dass durch Massenüberwachung ihrer Bürger ein Korrektiv für Auflehnung gesucht werden muss. Alle daran operativ Beteiligten – insbesondere Innen- und Justizminister – müssen funktionieren. Politische Gegner sind auch innerhalb der Koalition zu identifizieren und gefügig zu machen. Das wiederum gelingt nur gegenüber Juniorpartnern wie einer SPD, die um ihr eigenes Profil ringt und es nicht mehr schafft, sich zu lösen (siehe die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung). Da nützt gerade auch ein nur noch willfährig agierender SPD-Minister, der im Hamsterrad läuft und um des puren Machterhalts willen notfalls auch die Verfassung bricht.

Neuwahlen? Das kann die SPD nicht wollen und weil das so ist, ist die GroKo derzeit einzig gefährlich für unsere Demokratie und unsere Grundwerte.

Landesregierung bekommt jetzt die Quittung für überhastete Inklusion

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Pressemitteilungen.

Mehr als 50 NRW-Kommunen wehren sich gegen hohe Kosten bei der Umsetzung von Inklusion in Schulen. Sie haben beim NRW-Verfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erhoben. Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Jetzt tritt genau das ein, wovor wir schon vor zwei Jahren gewarnt haben:  Ministerin Löhrmann fährt die Inklusion gegen die Wand. Wer für sich in Anspruch nimmt, kein Kind zurücklassen zu wollen, muss auch die Verantwortung für das Gelingen von Inklusion übernehmen. Eine angemessene Finanzierung ist dafür die Grundvoraussetzung.  Die Kommunen sind mit der Finanzierung überfordert. Durch die miserable Umsetzung der Inklusion leiden jetzt am meisten die Schülerinnen und Schüler, die unsere ganz besondere Aufmerksamkeit dringend brauchen.“ Weiterlesen »

Wie reagiert ein Flüchtling auf Schüsse?

Veröffentlicht am von unter Homepage, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen.

Zu dem SEK-Einsatz in der Flüchtlingsunterbringung Bonn-Endenich am Samstagabend sagt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:

„Wenn 200 Bewohner der Flüchtlingsunterbringung in Sicherheit gebracht wurden, deutet das auf eine massive Überbelegung hin. Das ehemalige Altenheim war nur für 120 Flüchtlinge ausgelegt. Fehlende Rückzugsräume und mangelhafte Betreuung führen dabei immer wieder zu Stresssituationen. Nicht behandelte Flucht-Traumata können auch nach Monaten und Jahren noch ausbrechen. Gerade in einer Stresssituation kann dann der Einsatz von Waffen, das Geräusch von Schüssen, zu völlig irrationales Verhalten führen. Auch wenn es im Moment noch nicht belegt ist, deutet viel auf eine Panikreaktion des Flüchtlings hin. Weiterlesen »

Netzpolitik.org: Generalbundesanwalt schießt in falsche Richtung

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Pressemitteilungen.

2015-07-31 Joachim Paul Netzpolitik 453_Piraten_LNRW210515_cMEYER_ORIGINALS-2Zu den Ermittlungen des Generalbundesanwaltes Harald Range gegen die beiden Netzpolitik-Redakteure André Meister und Markus Beckedahl, sagt Joachim Paul, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Was wir hier erleben, ist in puncto Gewaltenteilung ein Skandal. Mit den Ermittlungen gibt der Generalbundesanwalt Deutschland und die Pressefreiheit weltweit der Lächerlichkeit preis. Er lässt sich von der Bundesregierung instrumentalisieren. Er weigert sich, den Überwachungsskandal selbst aufzuklären und will jetzt die Journalisten daran hindern, seinen Job zu machen. Das ist ein Schlag ins Gesicht sämtlicher Journalisten. Wir appellieren an alle Redakteure, sich hiervon nicht einschüchtern zu lassen – hier müssen wir alle jenseits sonst eventueller Meinungsverschiedenheiten aufstehen.

Anstatt wie wild geworden auf Journalisten loszugehen, sollte der Generalbundesanwalt lieber gegen die tatsächlich zu Verdächtigenden vorgehen und unsere Anzeige in der BND-Affäre bearbeiten.“ Weiterlesen »

Berichterstattung unerwünscht? Markenrechte contra Pressefreiheit

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen.

Dürfen Journalisten weiterhin das Polizei-Logo benutzen, um Artikel über die Polizei-Arbeit zu bebildern? Das Nachrichtenportal „Netzpolitik.org“ wurde dafür abgemahnt. Auf unsere Kleine Anfrage hat nun das Innenministerium geantwortet. Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss, kommentiert:

„Die freie Presseberichterstattung über die Polizei darf nicht durch die Polizei selbst behindert werden.

Die Abmahnung des Nachrichtenportals Netzpolitik.org hat gezeigt, dass dem Minister offenbar das notwendige Augenmaß für die Nutzung der Markenrechtefehlt. Dass das Ministerium zukünftig keine Presseorgane für die Nutzung der Polizei-Logos in der Berichterstattung mehr abmahnen will, ist ein erster Schritt. Ich fordere Innenminister Jäger auf, auch die bestehende Abmahnung gegenüber Netzpolitik.org zurückzunehmen.“ Weiterlesen »

Zukünftige Besitzverhältnisse der Jülicher Castoren

Veröffentlicht am von unter Hanns-Jörg Rohwedder, Persönliche Blogposts, Pressemitteilungen.

Unter der Voraussetzung, dass die beabsichtigte Bündelung der Nuklearkompetenzen in Jülich unter dem Dach der EWN durchgeführt wird, stellen sich Fragen nach den Besitzverhältnissen der Castoren. Während die EWN zu 100% dem Bund gehört, gehört das FZJ zu 10% dem Land. Unklar ist bei dieser Konstruktion, ob das Land dennoch seinen Einfluss auf die Zukunft der Castoren behält, weil es möglicherweise an der Finanzierung der Castorenlagerung und eventuellen Entsorgung weiter beteiligt ist. NRW ist schließlich auch im AVR-Aufsichtsrat vertreten, ohne AVR-Eigentümer zu sein, weil es 30% der Entsorgungskosten bezahlt.

Das Ministerium hat nun unsere Fragen beantwortet – Hanns-Jörg Rohwedder, Umweltpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, kommentiert:

„Ich sehe eine massive Diskrepanz. Einerseits würde der ‚mittelbare Besitzanteil des Landes‘ an den Castoren ‚untergehen‘, wenn die neu zu gründende Entsorgungsfirma unter der EWN Besitzer der Castoren wird. Andererseits finden noch Verhandlungen statt und ‚vorgesehen ist, dass das Land auch im Aufsichtsrat der neu strukturierten AVR vertreten ist und weiterhin Informations- und Beteiligungsrechte hat‘ – trotz untergegangenen Besitzanteils?

Zu den Kosten lässt sich noch nichts sagen, aber zwei Aufsichtsratssitze für das Land NRW sind der aktuelle Verhandlungsstand.

Diese Antwort beruhigt nicht! Die Befürchtung bleibt bestehen, dass das Land seine Verantwortung abgibt und je nach Verhandlungsergebnis sogar trotz untergegangenen Besitzanteils auf Kosten sitzen bleibt – ohne Mitspracherecht und damit ohne Verantwortung, denn ob das engültige Verhandlungsergebnis mit dem übereinstimmt, was nach jetzigem Verhandlungsstand vorgesehen ist, also angestrebt wird, steht in den Sternen.

Das Land darf sich nicht durch Tricksereien aus der Verantwortung stehlen! Die Betreiber haben die Kosten zu tragen! Der Nuklearabfall stammt aus einem Leistungsreaktor und darf nicht exportiert werden! Transporte sind zu vermeiden, in Jülich muss ein neues Zwischenlager errichtet werden, das sowohl den Ansprüchen an Erdbebensicherheit genügt als auch die Anforderungen der neuesten Rechtsprechung zur Sicherheit bei Flugzeugabstürzen (‚Brunsbüttel-Urteil‘) vollumfänglich berücksichtigt.“

 

Download der Antwort auf die Kleine Anfrage „Zukünftige Besitzverhältnisse der Jülicher Castoren“