Piraten und die Landtagswahl in Tirol

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Um als Partei für die Landtagswahl in Tirol zugelassen zu werden, benötigen die Piraten dort nicht weniger als 1% der Wählerstimmen vorab als Unterstützer. Zu allem Überfluss muss jede dieser Unterschriften beglaubigt werden, oder unmittelbar in Gegenwart eines Gemeindebeamten vor Ort unterschrieben sein. Eine Regelung, die praktisch nicht zu erfüllen ist.

Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn eine/r der jetzigen Abgeordneten seine Unterstützung ausspricht, wird diese Hürde gesenkt.

Ich habe die Abgeordneten des Tiroler Landtags angeschrieben, ob jemand der Piratenpartei Tirol – ungeachtet eventuell vorhandener inhaltlicher Differenzen – ihre/seine Unterstützung aussprechen möchte. Ich bin sehr gespannt, ob ein/e Abgeordnete/r dort den Piraten und der Demokratie eine Chance gibt, und halte Euch auf dem Laufenden.

Sehr geehrte Abgeordnete des Tiroler Landtages,

die Piratenpartei Tirol möchte an der kommenden Wahl zum Tiroler Landtag teilnehmen. Da die Piratenpartei bisher in Tirol noch an keiner Landtagswahl teilgenommen hat, müssen laut Landtagswahlordnung Unterstützungserklärungen durch die Bevölkerung geleistet werden. Nach der geltenden Regelung werden ein Prozent der abgegebenen Wählerstimmen der letzten Landtagswahl an Unterstützungserklärungen benötigt.

Die aktuelle Landtagswahlordnung sieht vor, dass potentielle Unterstützer entweder in den Gemeindeämtern vor einer/m Gemeindebeamten/in direkt unterschreiben müssen – oder eine notariell/gerichtlich beglaubigte Unterstützererklärung vorliegen muss. Es hat sich herausgestellt, dass es nahezu unmöglich ist, mit knappen Ressourcen an der Tiroler Demokratie zu partizipieren.

Eine Regelung, die ursprünglich demokratiefeindliche oder populistische Splitterparteien und „Spaßparteien“, daran hindern sollte eine Plattform zu erhalten, ist ebenso eine unverhältnismäßige Hürde für Parteien mit ernsthaftem und demokratischem Ansatz, wie im Falle der PIRATEN, geworden.

Glücklicherweise sieht eben diese Landtagswahlordnung eine Regelung vor, die diese Schwelle erheblich reduzieren würde.

Ausschnitt aus der TLWO 4. Abschnitt, §29, Absatz 4:
„…Wird ein Wahlvorschlag von einem Abgeordneten zum Tiroler Landtag schriftlich unterstützt, so ersetzt eine solche dem Wahlvorschlag angeschlossene Unterstützungserklärung ein Drittel der erforderlichen Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten, aufgerundet auf die nächstfolgende ganze Zahl. Ein Abgeordneter darf auf diese Weise in jedem Wahlkreis nur eine Wählergruppe unterstützen.“

Daher die Bitte und der Appell an Ihr Demokratieverständnis, uns trotz gegebenenfalls vorhandener inhaltlicher Differenzen die Möglichkeit zu geben, an der Landtagswahl teilnehmen zu dürfen und uns Ihre schriftliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Auch wenn Sie sich gegen eine schriftliche Unterstützung aussprechen sollten, würden wir uns freuen, wenn diesbezüglich eine Stellungnahme Ihrerseits erfolgen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Wir hören zu!

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Heute gab es vor dem Landtag NRW eine gemeinsame Demo vom Deutschen Beamtenbund (dbb), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Polizei-Gewerkschaft (GdP) und Ver.di. Hintergrund war der landesweite Warnstreik im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes. Die Kundgebung wird als Reaktion auf das negative Signal der Arbeitgeber verstanden, immer noch kein Angebot vorgelegt zu haben. Die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung in NRW fordern 6,5 Prozent mehr Einkommen. Weiterlesen »

Die Piraten laden Euch zum Girls’ Day im Landtag ein!

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Wann?
Montag, 22. April 2013

Wo?
Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Warum?
An diesem Tag möchten wir euch Mädchen
Berufsfelder vorstellen, an die Ihr bislang vielleicht noch
nicht gedacht habt.

Was gibt’s?
10.00 Uhr Einlass
10.30 Uhr Eröffnung im Plenarsaal
11.30 Uhr zahlreiche Infostände warten auch Euch

Beim Girl’s Day im Landtag habt ihr die Möglichkeit, euch über Berufe aus den Bereichen Technik,
Handwerk und Naturwissenschaften zu informieren und diese auch praktisch zu erleben.

Was kostet’s?
Die Teilnahme ist natürlich kostenlos!

Auf Anfrage erstatten wir einen Anteil der Fahrtkosten.
Die Teilnehmerinnenanzahl ist begrenzt. Meldet euch daher bitte schnell und verbindlich bei uns an. Eine offizielle Teilnahmebestätigung verschickt der Landtag NRW. Wenn ihr teilnehmt, seid bitte unbedingt pünktlich, da es nicht
für alle Mädchen Platz im Plenarsaal gibt. Einige werden die Begrüßung nur über eine Leinwand in einem anderen Saal verfolgen können!

Fragen?
Fragt Andrea!
Ruft an: 0211 884-4667
Oder mailt an: andrea.spiller@landtag.nrw.de

ÖPNV: kein Ticket, keine Kontrolle, keine Barriere

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Die Pressemitteilung von der Seite der Piratenfraktion.

Zu der VRR-Idee, Zugangskontrollen für Bahnsteige zu errichten, sagt Oliver Bayer, ÖPNV-Experte und Baupolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Nach Pariser Vorbild Bahnsteig-Sperren bauen zu wollen, ist für NRW-Verhältnisse eine völlig überflüssige und aberwitzige Idee. Die Anlagen sollen die Zahl der Schwarzfahrer verringern, stattdessen erzeugen sie nur eine Vielzahl anderer Probleme: Das Errichten solcher Anlagen kostet erheblich viel Geld, man benötigt die Flächen, Kontrolleure auf den Bahnsteigen, Wartungspersonal und vor allem ein einheitliches System der Fahrkarten. Während man heute mit Semestertickets, Gruppentickets, Fernverkehrtickets und Musical-Karten Bus und Bahn fahren kann, müsste man alle Karten vereinheitlichen und maschinenlesbar gestalten. Die Anlagen müssten unter dem Aspekt der Inklusion von selbstverständlich sämtlichen Menschen bedienbar sein. Vor allem im Berufsverkehr würden Zugangskontrollen den Pendlerfluss erheblich behindern und verzögern. Solche Warteschlangen wären der perfekte Arbeitsplatz für Taschendiebe.

Kurzum: Bahnsteig-Sperren braucht in NRW kein Mensch. Anstatt Barrieren aufzubauen, sollte sich der VRR lieber Gedanken machen, wie er die Menschen zum häufigeren Bus- und Bahnfahren animieren könnte. Die Piraten schlagen da den ticketlosen ÖPNV vor: kein Ticket, keine Kontrolle, keine Barriere.“

Die Piraten im Landtag NRW fordern in den aktuellen Haushaltsberatungen einen Ideenwettbewerb unter dem Motto „Fahrscheinlose Kommune“: Mit diesem Projekt soll Raum für neue, zukunftsweisende Ideen im Bereich Mobilität und Stadtraumplanung geschaffen werden.

Umfangreiche Argumentation gegen Zugangskontrollen für Bahnsteige:

  • Ausgangspunkt: Martin Husmann, Vorstand VRR, will Zugangskontrollsysteme für Bahnsteige einführen.
  • Zitat Husmann: “Dadurch werden Menschen daran gehindert, ohne gültigen Fahrschein Bus und Bahn zu fahren”
  • Er will ebenfalls das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 € erhöhen

Hintergrund:

  • Ab dem 1.9.1965 hatte die Deutsche Bundesbahn die bis dahin üblichen Bahnsteigsperren abgeschafft.
  • Bis 1974 wurden sämtliche Anlagen rückgebaut.
  • In der Reichsbahn der ehemaligen DDR wurden Bahnsteigkarten- und Sperren abgeschafft.
  • Der Verkehrsverbund Nürnberg hatte sie zuletzt 2003 abgeschafft.
  • Eigentlich bräuchten die Zugangskontrollen dazu noch eine „Brötchentaste“ wie sie auf Parkautomaten zu finden ist:
  • „40 Euro für zwei Croissants“

Unsere Gegenargumentation:

  • Die Anlagen kosten Geld in Herstellung, Betrieb und Wartung
  • Die Flächen könnten anderweitig genutzt werden
  • Behinderung der betrieblichen Abläufe (insbesondere in Rush-Hour)
  • Zugangskontrollsystem bündeln die Menschenströme, das verlangsamt das Passieren
  • Langsamer Durchgang
  • Unplanmäßige Fehlfunktionen verzögern Durchlauf
  • Die restlichen Fahrgäste müssten warten
  • Wartebereiche füllen sich (Erhöhte Gefahr der Taschendiebe)
  • Es können gar nicht alle Bahnhöfe ausgestattet werden
  • Nur ausgewählte Bahnhöfe -> Lücken im System
  • Schwarzfahrer wird es auch mit einem Zugangskontrollsystem geben – sie nutzen eben andere Einstiegspunkte
  • Durch das Zugangskontrollsystem wird die Zahl der Kontrolleure womöglich gesenkt, dadurch wird Schwarzfahrer am Zugangskontrollsystem vorbei attraktiver (Schlupflöcher)
  • Es müssten alle Tickets automatisch erkannt werden, einschließlich sämtlicher Semestertickets, Konzertkarten, Messetickets Fernverkehrstickets (auch die Karten der Schweizer Nationalbahn mit City-Anschluss in Deutschland), Tickets der Fluggesellschaften mit Kooperationsabkommen mit der DB…
  • Inklusionsaspekt (barrierefreier Zugang)
  • Datenschutzrichtlinien müssten beachtet werden
  • Logik der Bestrafung begründet selbstverstärkenden Kreislauf: Steigender Fahrpreis-> mehr Schwarzfahrer -> Weniger Gewinn-> steigender Fahrpreis…
  • Wenn alle den Fahrpreis zahlen, dann wäre dieser Kreislauf durchbrochen -> dann kann man die Tickets aber auch streichen und die Kosten direkt umlegen.
  • Fahrpreise sind nur Teil der Gesamtkalkulation:  Subventionen werden ohnehin von allen gezahlt
  • Kosten der Zugangskontrollen sind besser investiert in mehr Fahrzeuge, einen höheren Takt und besseren Service!

Über eine unbefriedigende Terminsituation

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Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen möchte in den nächsten Wochen einen Parteitag abhalten. So weit so klar. Die Absicht dazu ist seit mehreren Wochen, gerüchteweise Monaten bekannt. Gestern erreichte mich per E-Mail die Anfrage wo meine Satzungsänderungsanträge zu finden seien. Ich habe völlig überrascht gefragt, nach welcher Frist am Samstag abend Anträge fertig sein müssen.

Daraufhin antwortete der Absender komplett verdutzt, ob ich die 42-tägige Frist nicht kenne. “Klar kenne ich die, aber dazu muss es doch einen Parteitag geben…”, nach meinem Wissen hat der Vorstand bisher keine Entscheidung getroffen, ich bin gut vernetzt, das hätte ich mitbekommen.

Meine Nachforschungen haben ergeben, dass eine der Bewerbungen für den Parteitag tatsächlich in 42 Tagen beginnen sollte. Verwundert habe ich mir die Augen gerieben: kann es wirklich sein, dass eine Frist abläuft, bevor die Entscheidung für einen Parteitag getroffen wurde? Ich mag altmodisch klingen, aber eine solche Frist kann doch nur dann eingehalten werden, wenn sie öffentlich bekannt ist?

Mir fallen gerade die ganzen Versuche der Satzungsnerds ein, die U-Boot-Satzung “wasserdicht” zu machen. Ein böswilliger Vorstand sollte keine Möglichkeit mehr haben, an der Einberufung eines Parteitags vorbeizukommen. Einen *räusper* entscheidungsarmen Vorstand hatte da wohl keiner im Sinn.

Jetzt gibt ein Vorstand also evtl. (die Entscheidung ist ja noch nicht getroffen) erst nach Ablauf der Einreichungsfrist bekannt, dass er zu einem Parteitag einlädt. Welch Zufall, dass der oberste Satzungsverbesserer in diesem Vorstandsmitglied ist…

Natürlich sollen Änderungsanträge einfach immer dann gestellt werden, wenn sie fertig formuliert sind. Das Vorstandspostfach hütet seit einiger Zeit zwei Vorschläge von mir. Aber wir alle wissen, dass die Piraten in letzter Sekunde noch viele tolle Ideen haben.

Was also tun? Mein Bauchgefühl sagt, dass eine Menge Leute meckern werden, da keine Frist eingehalten werden kann zu einem Termin, der nicht einmal bekannt ist… trotzdem Frau und Kind krank waren habe ich also den Samstag in meinen Notizen gegraben und brav meine Anträge eingereicht, man weiß ja nie…

Warum sich die Vorstandsmitglieder auf diesen Eiertanz einlassen, konnte ich schon bei der Aufstellungsversammlung nicht verstehen. Wer in einer solchen Weise in der Kritik steht, wie der aktuelle Vorstand, muss sich doch an den eigenen Haaren aus dem Sumpf ziehen können. Da lege ich doch einen Termin fest, der klar aussagt: Planungssicherheit für die Mitglieder ist mir das wichtigste!

Bitte lieber Vorstand ladet zu einem vernünftigen Termin mit genügend Vorlauf ein. Gebt die Bewerbungen bekannt und die Entscheidung. Ladet RECHTZEITIG ein und gebt den Mitgliedern die Chance, ihre Rechte wahr zu nehmen. Eine weitere Satzungsänderung dazu schwirrt in meinem Kopf herum und geht euch bald zu. Hoffentlich ist die geheime Frist dann noch nicht abgelaufen.

KellerCast #017 vom 01.03.2013

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Nach einmonatiger Pause berichten @teilerdoehrden und @grmpyoldman über die $Dinge vom Landtag NRW bis zum 01.03.13.

Neben einer sehr ausführlichen Inhaltsliste über Urlaub, EU, Anträge, Sitzungen, Ausschüsse, Plenum, Lobby, Kleinkram kommen auch noch 7 Termine dazu.

Wir haben Probleme im Metacafé – Die .torrents zu Folge #017 findet Ihr wie immer in den RSS-Feeds:
Video-Torrents (mp4) in mobil (*_mob*) & gut (*_low*)
Audio-Torrent (mp3)
Komplett-Torrents (Audio & Video)

Der Folge #017 erster Teil:

BienenKeller #017#1 bei Metacafé

Der Folge #017 andrer Teil:

BienenKeller #017#2 bei Metacafé

halber Ewigkeitsrückblick 01.03.13:

  • Teiler:
  • 06:40 SmallTalk – terminliche Selbstkritik

Über den GO-Ausschuss

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Wir haben es getan. Immer wieder, mehrere Male schon. Wir sind hingegangen. Zu einer “geheimen” Arbeitsgruppe. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Hinterzimmerpolitik. Intransparente Absprachen. Oder doch nicht?

Im Landtag hat sich ein “Arbeitsgruppe zur Novellierung der Geschäftsordnung und Stärkung der Demokratie in Nordrhein-Westfalen” gegründet. Ganz aufgeregt sind Monika als politische Geschäftsführern und ich als “Trüffelschwein” zu dieser Gruppe getigert. Das war unsere Chance! Modernisierung der Demokratie, Aufbruch zu neuen Beteiligungsmöglichkeiten usw… usf…

Leider stellte sich die Arbeitsgruppe als ein Personenkreis dar, der nach dem gängigen Landtagsprinzip “Wir sind nur eine Kaffeerunde” arbeitet (das macht z.B. die Runde der PGF so, um ihre Absprachen zu treffen). Die Informationen sind nicht wirklich “geheim” aber Diskretion wird implizit vorausgesetzt. Das Meiste ist auch wirklich uninteressant, betriebsinterne Abläufe, mündet am Ende in einen Antrag an das Plenum – und ist damit öffentlich und transparent.

Was untergeht sind manche Vorschläge der Opposition (vor allem die wirklich progressiven Ideen dieser neuen Partei aus dem Internet) und die Arbeitsweise / Argumente mit denen solche Vorschläge abgelehnt werden. Damit unsere Vorschläge öffentlich werden und der geneigte Leser auch außerhalb dieser Arbeitsgruppe die Möglichkeit hat nachzuvollziehen, was wir nicht unversucht gelassen haben, veröffentliche ich ein paar Beispiele aus unserer Arbeit. Man beachte: Diese AG ist auch für die Abgeordnetennebeneinkünfte zuständig geworden, da die Regelungen dazu in einem Anhang der GO stehen. Zeitgleich beschäftigt sich der Hauptaussschuss damit, um eine rechtliche Hülle für Anhörungen und Beratungen zu bieten.

1. Vorschlag: Nutzung der möglichkeit elektronischer Abstimmungen auf Antrag

Begründung: Damit wäre die Möglichkeit eröffnet, mehr und schnellere namentliche Abstimmungen durchzuführen. Der einzelne Abgeordnete kann sich nicht mehr hinter seiner Fraktion verstecken, wie es nach unserem Gefühl allzu häufig passiert, vor allem bei Themen die rein logisch ein anderes Vortum bedingen. Um die Fraktionsdisziplin zu brechen wäre ein solches transparentes Abstimmungsverhalten positiv. Immerhin bietet die aktuelle GO in §43 (2) schon eine solche Möglichkeit…

Antwort: “Wir von der SPD stehen auf Handheben. Wir finden diesen neumodischen Kram blöd und wollen so etwas nicht in der GO sehen.” – “Aber es steht doch schon in der GO!” – “Achso? Na dann beantragen wir hiermit die Streichung dieses Satzes!”

2. Vorschlag: Einführung einer Mittagspause

Begründung: Nachdem die “wichtigsten” Themen am Anfang der Beratungen besprochen wurden wird es regelmäßig Mittagszeit und selbst die hartgesottensten Abgeordneten, die im Plenarsaal bleiben wollen würden müssen irgendwann etwas essen. Damit leert sich der Saal regelmäßig und alle Veranstaltungen zwischen etwa 12 und 14 Uhr führen ein Schattendasein. Daher haben wir gefordert eine Pause von einer Stunde ab etwa 13 Uhr einzuführen, in der die Abgeodneten etwas essen können um am Ende frisch gestärkt in die weiteren Beratungen gehen zu können. Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht darauf, ein Abgeordneter anscheinend nicht.

Antwort: Eine Pause haben wir nie gemacht, dann würden die Plenartage noch länger dauern und die Arbeit würde noch schwerer. Machen wir nicht!

2. Alternative: Dann machen wir eine Abstimmungspause, damit wenigstens die Abstimmungen von allen wahrgenommen werden können ohne dass man sein Essen schlingen muss. Theoretisch kann man die Redner ja im Büro hören und in der Kantine sehen. Zudem haben wir das schon einmal gemacht (von 12-14 Uhr keine Abstimmungen), das ist doch gut gelaufen. Antwort: Eine Abstimmungspause von zwei Stunden verzögert den Ablauf zu sehr, dann würden die Plenartage noch länger dauern und die Arbeit würde noch schwerer. Machen wir nicht!

2. Alternative 2: Wie sieht es mit einer Stunde aus? Immerhin könnte man dann sicher sein innerhalb einer Stunde ohne Hetze etwas Nahrung aufnehmen zu können…?

Antwort: Na gut, eine Stunde können wir machen. Aber in der “unnwichtigen” Zeit von 12-13 Uhr wo wir eh vorhaben keine Abstimmungen durchzuführen weil da Fragestunde und aktuelle Stunde liegen.

to be continued…….