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Vorratsdatenspeicherung: Gibt die EU das Grundrecht auf freie und unbefangene Kommunikation auf?

„Ohne eine klare Absage an die Spitzelmethode einer wahllosen Sammlung der Kommunikation der gesamten Bevölkerung gibt die EU das Grundrecht auf freie und unbefangene Kommunikation auf“, kritisiert der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer die Stellungnahme des Generalanwalts am EuGH zur Vorratsdatenspeicherung.

»Mein Appell: Der Europäische Gerichtshof sollte die Verantwortung für den Schutz unserer Grundrechte nicht auf nationale Gerichte abschieben, sondern die Vorratsdatenspeicherung als rechtsstaatswidrige Methode aus Europa verbannen. Statistiken beweisen, dass Vorratsdatenspeicherung schwere Straftaten weder zahlenmäßig merklich eindämmt noch die Aufklärungsquote erhöht. Dafür die Kontakte und Bewegungen der gesamten Bevölkerung aufzuzeichnen, ist eines Rechtsstaats nicht würdig.

Der Generalanwalt widerspricht sich selbst: Einerseits erkennt er an, dass die Sammlung von Kommunikationsdaten (‚Metadaten‘) ebenso tief in die Privatsphäre der Bürger eingreifen kann wie die inhaltliche Aufzeichnung unserer Kommunikation. Andererseits soll das Verbot einer verdachtslosen Aufzeichnung weiterhin nur für Kommunikationsinhalte gelten und nicht für Kommunikationsdaten – das ergibt keinen Sinn.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 20 Juli 2016 PM 132/16

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