GEMA, ich will mein Geld zurück!

Am 14. November wurde vom Kammergericht Berlin zu der Klage von Bruno Kramm und der Piratenpartei Deutschland geurteilt, dass die GEMA keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen darf. Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte. Der Richter folgte dabei dem Urteil, das bereits in der Klage Vogel gegen die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof gefällt wurde.

Das Urteil, das die Band „Das Ich“ (Bruno Kramm und Stefan Ackermann) gegen die GEMA erstritten hat, ermöglicht es Euch (den Urhebern), die von der GEMA zu Unrecht an die Verleger ausgeschütteten Tantiemen zurückzufordern, soweit nicht bereits Verjährung eingetreten ist. Der Rückforderungsanspruch verjährt – wie alle Ansprüche – nach 3 Jahren. Das bedeutet, dass er demnächst, nämlich am 31.12.2016 verjährt, soweit es um die Ausschüttungen für 2013 geht.

Es wird daher dringend empfohlen, umgehend einen Anwalt mit der Erhebung einer Klage gegen die GEMA zu beauftragen, die vor Verjährungseintritt (31.12.2016) bei dem zuständigen Berliner Gericht (Sitz der GEMA ist Berlin) eingereicht werden muss, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. An sich würde hierfür auch ein Mahnbescheid ausreichen. Da aber die Höhe der an die Verleger geflossenen Tantiemen nur der GEMA bekannt ist, muss der Klageweg beschritten werden: Klage auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Zahlung für den noch nicht verjährten Zeitraum. Wenn man den Rückforderungsanspruch für 2013 nicht verlieren will.

Deshalb haben wir diese Kontaktseite eingerichtet, um Euch als Urheber kurzfristig zu helfen, Ansprüche gegenüber der GEMA geltend zu machen. Nach Benutzung des unten stehenden Kontaktformulars (Eingabe von Name und Telefonnummer), kontaktieren wir Euch, um Euch im weiteren Vorgehen zu unterstützen und um Euch Eure Möglichkeiten darzustellen. Die Kontaktaufnahme mit und Beratung durch uns hat keine Auswirkungen auf die Verjährung.

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Mit der Eingabe dieser Felder erteile ich der Piratenpartei Deutschland die Erlaubnis zur Speicherung von Name und Telefonummer für die Dauer von 3 Monaten. Danach werden diese Daten gelöscht.