Oliver Bayer zur Pkw-Maut-Gesetzgebung

Veröffentlicht am von unter Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Oliver Bayer, Reden.

Mittwoch, 18. März 2015

 

Top 10. E i l a n t r a g

Verfassungswidrige Pkw-Maut-Gesetzgebung stoppen – Interessen von Nordrhein-Westfalen schützen
Eilantrag auf Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 16/8177
MdL Oliver Bayer Foto A.KnipschildUnser Redner: Oliver Bayer
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
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Protokoll der Rede von Oliver Bayer

Oliver Bayer (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer hier und am Stream im bald verrücktesten Pkw-Maut-Land der Welt! Die FDP präsentiert uns heute per Eilantrag eine neue Beschlussvorlage gegen die Dobrindt-Maut, der wir alle zustimmen können sollten. Weiterlesen »

Generalangriff auf freie #WLAN-Netzwerke stoppen: Verschärfung der #Störerhaftung verhindern!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

dead-end-206862_640Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. Ich fordere in der nächsten Plenarsitzung in einem Antrag die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern.

Die geplante Neuregulierung der Haftung von WLAN-Anbietern versetzt Freifunk-Initiativen den Todesstoß. Sie stellt eben keine rechtliche Klarstellung dar, sondern eröffnet neue Felder für die Abmahnindustrie. Der Entwurf ist ein Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft und steht dem digitalen Wandel im Weg. Das schadet dem Internet-Standort Deutschland und insbesondere NRW und passt so gar nicht zur gerade von der Landesregierung ausgerufenen ´Digitalen Reform´ NRW 4.0.

Dienstanbieter haften bislang nicht ohne Kenntnis

Im §8 des Telemediengesetzes (TMG) ist das sogenannte Providerprivileg von Internet-Diensteanbietern geregelt. Hierin ist niedergelegt, dass Dienstanbieter für fremde Informationen, die durch ihre Netze und Angebote durchgeleitet werden, ohne eigene Kenntnis oder Mitwirkung grundsätzlich nicht verantwortlich sind.

In der deutschen Rechtsprechung gab es bisher unterschiedliche Interpretationen, ob derjenige, der einen drahtlosen Netzwerkzugang bereitstellt, ebenso als Internet-Diensteanbieter zu gelten hat, und inwieweit er von der Haftung für fremde Inhalte freigestellt ist. Aufgrund dieser Unklarheiten hat sich eine Abmahnindustrie darauf spezialisiert, Betreiber von WLAN-Netzwerken abzumahnen, indem ihnen Verantwortung für fremde Inhalte aufgrund einer angenommenen Störerhaftung zugewiesen wird.

Die Bundesregierung plant, den §8 des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Es sollen zwei weitere Absätze hinzugefügt werden, die zur rechtlichen Klarstellungen dienen sollen. Ein entsprechender Entwurf ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser gibt Anlass zu Besorgnis, denn er führt zu einer Verschlechterung der Lage von WLAN-Anbietern und ruft neue rechtliche Unsicherheiten hervor.

Zwar wird im Entwurf die Haftungsfreistellung explizit auf Betreiber von WLAN-Netzwerken ausgedehnt. Gleichzeitig wird dem Netzwerkbetreiber auferlegt “zumutbare Maßnahmen” zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Es soll, so der Entwurf, “in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen” verhindert werden, dass sich “außenstehende Dritte” unberechtigten Zugriff auf das jeweilige WLAN verschaffen.

Auferlegte Maßnahmen sabotieren Freifunk

Damit ist der Betrieb eines echten Freifunknetzes nicht mehr möglich. Dieses richtet sich ausdrücklich an jedermann im Netzbereich, ohne dass die Identität jedes Nutzers bekannt ist. Gerade durch den Verzicht auf Verschlüsselung oder Zutrittskontrolle steht ein solches Netz jedem Menschen im Einzugsbereich zur Verfügung, auch Passanten und Besuchern. Es ist schlichtweg nicht möglich, jeden im Einzugsbereich eines Freifunknetzes zu registrieren und zu identifizieren. Der “digitale Schluck Wasser”, den man seinen Nachbarn und Passanten seines Hauses anbieten möchte, wird dadurch faktisch ausgeschlossen.

Dies ist ein fatales Signal für den Standort Deutschland: In nahezu allen Ländern Europas ist ein freier WLAN-Zugang an allen Orten eine Selbstverständlichkeit. Man kann sich überall in den Städten und öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen und findet an vielen Orten freie Netzwerkzugänge ohne Registrierung und Namenspflicht. Nur in Deutschland kann es solche Zugänge dann nicht mehr geben. Damit schließt sich Deutschland selbst vom digitalen Fortschritt, Partizipation und Teilhabe im Netz aus. Die Breitbandstrategie von Bund und Ländern wird konterkariert. Breitbandzugang, der laut Bundesgerichtshof Teil der materiellen Lebensgrundlage der Menschen ist, wird verkompliziert und verwehrt.

Aber selbst ein verschlüsseltes WLAN mit Zutrittskontrolle ist nicht sicher darstellbar. Wie Passanten eines WLANs in zumutbarer Weise identifiziert werden sollen, ist vollkommen unklar und wird auch wieder Gegenstand von juristischer Klärung und neuen Abmahnwellen sein. Die Erfassung und Speicherung von Nutzern stellt ihrerseits ein Datenschutzrisiko dar. Durch die Identifikation und Vorratsdatenspeicherung innerhalb der WLANs werden Bewegungsprofile möglich. Eine solche Speicherung auf Ebene der Netzwerke ist mit dem Gebot der Datensparsamkeit nicht zu vereinen.

Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Nutzer des WLAN explizit einwilligen sollen, in der Nutzung des Dienstes keine Rechtsverletzungen zu begehen. Eine solche Einwilligung ist ein rein formaler Akt und bestätigt eine Selbstverständlichkeit, welche niemand von Rechtsverletzungen abhält, der solche zu begehen plant. Sie ist inhaltlich unwirksam und stellt Zugangsanbieter vor Probleme, eine solche Zustimmung rechtssicher einzuholen und zu dokumentieren. Die Probleme der Störerhaftung werden mit den vorgesehenen Änderungen nicht aus dem Weg geräumt, sie werden verschärft.

Vorratsdatenspeicherung bei privat betriebenen WLAN

Im vorliegenden Entwurf findet sich ein Formulierungsvorschlag, der Anbietern, die den Zugang nicht “anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen”, auferlegt, auch den Namen des Nutzers zu kennen. Dies beträfe dann neben allen Privatleuten auch alle Freifunk-Anbieter. Wie Privatleute und Freifunk-Anbieter den tatsächlichen Namen aller ihrer Besucher feststellen und speichern sollen, ist vollkommen unklar und technisch sowie rechtlich nicht sicher darstellbar.

Im Übrigen kann ein Rechtsverstoß ohnehin nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden, da alle Nutzer in einem WLAN-Netzwerk unter derselben IP im Internet unterwegs sind, und die Aufzeichnung, wer dieser Benutzer wann, welche Inhalte im Netz abgerufen hat, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Benutzer verstößt.

Zur rechtssicheren Erfüllung dieser Auflage wären sonst ausgerechnet gerade die privaten Betreiber von WLAN-Netzwerken zu einer sogenannten „Deep Packet Inspection“ sowie einer vollständigen Vorratsdatenspeicherung genötigt. Unter Deep Packet Inspection ist zu verstehen, Datenpakete inhaltlich zu überwachen und zu filtern. Es müssten sowohl der Datenteil als auch der Headerteil des Datenpaketes untersucht werden, um festzustellen und zu speichern, wer welche Inhalte wann aufgerufen hat. Ein tatsächlicher, vom Nutzer beabsichtigter Missbrauch eines offenen Netzzuganges würde damit in keinem Fall verhindert.

Spezialgesetz für Filehoster

§10 des Telemediengesetzes regelt, wann Provider für Daten haften, die sie für einen Nutzer speichern. Bislang tritt diese Haftung erst nach Kenntnis eines rechtswidrigen Vorgangs ein, auch hier profitiert der Provider von einem Haftungsprivileg für fremde Inhalte.

Dieses Privileg soll nun eingeschränkt werden. Der Entwurf sieht vor, “besonders gefahrgeneigte Dienste” zu definieren, auf die das Privileg nicht anzuwenden ist. Ein solcher Dienst sei dadurch gekennzeichnet, dass

• “die Speicherung oder Verwendung der weit überwiegenden Zahl der gespeicherten Informationen rechtswidrig erfolgt”,
• “der Diensteanbieter durch eigene Maßnahmen gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert”,
• “in vom Diensteanbieter veranlassten Werbeauftritten mit der Nichtverfolgbarkeit bei Rechtsverstößen geworben wird” oder
• “keine Möglichkeit besteht, rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten entfernen zu lassen”.

Was eine “weit überwiegende Zahl” ist, wie diese festgestellt wird und welches eigene Maßnahmen sind, eine solche Gefahr zu fördern, ist vollkommen unklar und wird Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen und neuen Abmahnungswellen sein. Prinzipiell kann jeder Speicheranbieter genutzt werden, auch illegale Inhalte abzuspeichern – es kann aber nicht die Lösung sein, ganze Dienstklassen zu kriminalisieren.

Gerade Anbieter von Cloud-Dienstleistungen in Deutschland werden sich mit Problemen der Auslegung auseinandersetzen müssen, welches den digitalen Gründerstandort Deutschland erneut schwächt. Eine Haftung für fremde Inhalte auch ohne Kenntnis davon macht den Betrieb eines solchen Dienstes unmöglich.

Der NRW-Landtag ist gegen Störerhaftung

Mit Drucksache 16/4427 hat der Landtag NRW in einem gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenpartei die Landesregierung aufgefordert, auf die Beschränkung des Haftungsrisikos für die Betreiberinnen und Betreiber offener WLANs durch eine Ausweitung der Haftungsprivilegierung für Access-Provider gemäß §8 Telemediengesetz hinzuwirken sowie die stärkere Verbreitung offener Zugänge zum Internet zu fördern.

Der derzeitige Entwurfsstand des Telemedien-Änderungsgesetzes erfüllt diese Forderungen nicht nur nicht, er sorgt sogar für eine Verschlechterung der Lage. In ihrer Regierungserklärung vom 29.01.2015 hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft die Bedeutung des digitalen Wandels herausgestellt und erklärt, den notwendigen Beitrag leisten zu wollen, diesen Wandel zum Wohle des Landes, seiner Wirtschaft und seiner Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Gerade die konsequente Hinwendung zur Digitalisierung bietet Chancen für unsere Wirtschaft, wie sie die Ministerpräsidentin in ihrer Rede betonte. Auch die Bedeutung von frei zugänglichen WLAN für unser Land hat sie herausgestellt.

Der vorliegende Entwurf stellt einen Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft dar und steht dem digitalen Wandel im Weg.

Ich habe beantragt, dass der Landtag NRW folgende Feststellungen trifft:

• Der unbeschränkte Zugang zu freien Netzen an möglichst vielen Orten ist Voraussetzung eines erfolgreichen Wandels zur Informationsgesellschaft. So wird das Grundrecht auf breitbandigen Internetzugang unterstützt, welcher zur materiellen Daseinsvorsorge aller Menschen gehört.
• Betreiber offener Netzzugänge müssen dem Providerprivileg unterliegen, ganz gleich ob der Zugang per WLAN oder kabelgebunden erfolgt, ganz gleich ob der Zugang aus kommerziellen oder nicht geschäftsmäßigen Gründen zur Verfügung steht.
• Der Landtag begrüßt die Absicht, das Providerprivileg in §8 TMG grundsätzlich auch auf WLAN-Betreiber auszudehnen.
• Die vorgesehenen Kontroll-, Identifikations-, Belehrungs- und Aufzeichnungspflichten stellen Betreiber vor neue Haftungsrisiken und ungeklärte technische und rechtliche Probleme, ohne dass sie zu zusätzlicher Sicherheit vor Rechtsverletzungen führen.
• Hürden und Einschränkungen von offenen Netzwerkzugängen sind kontraproduktiv für den digitalen Wandel.
• Innovative Anbieter neuer Cloud-Dienstleistungen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

Folgende Aufforderungen an die Landesregierung soll der Landtag NRW richten:

• sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Änderung des Telemediengesetzes auf die Klarstellung beschränkt bleibt, dass die Haftungsfreistellung gem. §8 TMG auch für Anbieter von WLAN-Zugängen gilt,
• sich gegen Kontroll-, Identifikations-, Belehrungs- und Aufzeichnungspflichten einzusetzen, die WLAN-Betreibern auferlegt werden sollen,
• sich gegen die Einführung neuer “besonders gefahrgeneigter Dienste” in §10 TMG einzusetzen, welche für gespeicherte Inhalte ihrer Nutzer auch ohne Kenntnis haften sollen.


Online-Frasi HEUTE 06.03. – 19 Uhr

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Mitmachen.

Vom 18. bis 20. März 2015 steht die nächste Plenarsitzung an. Und das heißt auch: wir mumblen wieder und machen unsere Online-Frasi für ALLE!

Heute, Freitag, 06.03.2015, ab 19 Uhr, Mumble: Gliederungen/Nordrhein-Westfalen/temporäre Räume/Fraktion

In unserer Online-Fraktionssitzung diskutierten wir mit allen Interessierten unsere Anträge, die wir für die kommende Plenarsitzung vorbereiteten.

Also macht mit!

Hier geht´s zur Tagesordnung und zum Live-Protokoll
https://pad.piratenfraktion-nrw.de/p/Frasiprotokolle_Mumble_20150306

Folgende Anträge stehen zur Diskussion:

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Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

man-358969_640Wir haben heute zu einem CDU-Antrag, der eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert, einen Entschließungsantrag eingereicht:

“Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!” (Drucksache 16/7849).

Dazu habe ich das folgende Pressestatement abgegeben:


Die Vorratsdatenspeicherung ist ein datenschutztechnischer Alptraum. Mit ihr
werden die Kommunikationsdaten und damit die persönlichen Informationen über
Millionen Bürger anlasslos, massenhaft und grundlos gespeichert. Demgegenüber
steht die anlassbezogene Datenspeicherung, bei der in einem Verdachts- oder
Ermittlungsfall selbstverständlich ganz gezielt Daten von bestimmten
Verdächtigen gesammelt werden.

In der Debatte gehen diese beiden Arten von Datenspeicherung wild durcheinander.
Die eine wird mit der anderen begründet. Diese absichtsvolle Vermischung darf
nicht toleriert werden. Verwerflich ist auch die Instrumentalisierung der Opfer
der Anschläge von Paris, um die Vorratsdatenspeicherun zu rechtfertigen.

Bisherige Versuche auf bundesdeutscher oder europäischer Ebene, eine anlasslose
Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind an verfassungsrechtlichen Bedenken
gescheitert. In Deutschland darf es keine Einführung der Vorratsdatenspeicherung
gegen die Grundrechte geben. Sicherheit gibt es nur durch mehr Freiheit, nicht
durch den Abbau von Freiheitsrechten. Der beste Datenschutz ist immer noch,
sowenig Daten wie möglich zu sammeln. Und Datenschutz erhöht unser aller
Sicherheit.

Vorratsdatenspeicherung ablehnen

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Innenausschuss (A09).

Zum Entschließungsantrag
Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen! Drucksache 16/7849

zum Antrag der CDU-Fraktion „Nordrhein-Westfalen fordert eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung“

Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher:

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein datenschutztechnischer Alptraum. Mit ihr werden die Kommunikationsdaten und damit die persönlichen Informationen über Millionen Bürger anlasslos, massenhaft und grundlos gespeichert. Demgegenüber steht die anlassbezogene Datenspeicherung, bei der in einem Verdachts- oder Ermittlungsfall selbstverständlich ganz gezielt Daten von bestimmten Verdächtigen gesammelt werden. Weiterlesen »

Daniel Schwerd zur personellen Verstärkung der Sicherheitsbehörden

Veröffentlicht am von unter Innenausschuss (A09), Reden.

Freitag, 30. Januar 2015

 

TOP 3. Bürger wirksam schützen statt überwachen – Sicherheit braucht personalstarke Sicherheitsbehörden statt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Antrag der Fraktion der   FDP
Drucksache 16/7775
in Verbindung damit
direkte Abstimmung

Nordrhein-Westfalen fordert eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/7772

Mdl Daniel Schwerd/Foto A.KnipschildRedner: Daniel Schwerd
Abstimmungsempfehlung:
FDP-Antrag: Zustimmung
CDU-Antrag: Ablehnung
Audiomitschnitt der Rede von Daniel Schwerd anhören

Audiomitschnitt der Rede von Daniel Schwerd als Download

Protokoll der Rede von Daniel Schwerd

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne und am Stream! Lassen Sie mich bitte zu Beginn einige Dinge klarstellen.

Immer wenn wir von Vorratsdatenspeicherung sprechen, meinen wir die anlasslose, massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten, eine unbegründete Speicherung von persönlichen Informationen über Millionen von Menschen. Das steckt schon im Wortbestandteil „Vorrat“. Damit ist eine Speicherung im Voraus und auf Halde gemeint, die man später womöglich gar nicht mehr braucht. Ein datenschutzrechtlicher Albtraum! Übrigens: Daran ändert auch die Verwendung irgendwelcher euphemistischen Narrative wie „Mindestspeicherung“ nichts. Weiterlesen »

Haushalt 2015

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, uncategorized.

Wir sind angetreten, um es anders zu machen. Um den Parlamentarismus bürgerfreundlicher zu gestalten. Und da für uns 5 Minuten ehrliche und offene Debatte wichtiger sind, als 40 Minuten Schaumschlägerei, haben wir uns dazu entschlossen, die heutige Rede zum Haushalt 2015 in zwei unterschiedlichen Versionen vorzubereiten:

In einer kurzen, knappen Rede – die sich ausschließlich auf Inhalte konzentriert – wird Joachim Paul vor das Plenum treten.

Wer an den ausführlichen Erklärungen wirklich interessiert ist, kann gern die folgende XXL-Version anschauen 🙂

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Sicherheit statt Freiheit: CDU beschließt Innenpolitik von vorgestern

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

turtle-416914_640Folgenden Gastbeitrag von mir hat das Neue Deutschland am 17.12. in der Print-Ausgabe und online veröffentlicht:

Auf ihren Kölner Parteitag in der vergangenen Woche hat die CDU ein Positionspapier zur inneren Sicherheit beschlossen, das sämtliche Schubladen der Angstmache aufmacht: Salafisten, ausländische Einbrecherbanden, Crystal Meth, jugendliche Verbrecher, Cyberkriminelle und Pädophile werden darin als akute Bedrohung ausgemacht. Selbst die Warnung vor dem Internet, das kein »rechtsfreier Raum« sein dürfe, war nicht zu abgedroschen, um sie nicht in dem Text mit dem Titel »Mit einem starken Staat für Freiheit und Sicherheit« unterzubringen. Die Autoren setzen darin auf das ganze Gruselarsenal von Sicherheitsinstrumenten, das uns seit Jahren schon verfolgt. Schon im zweiten Satz wird die innere Sicherheit als Grundrecht der Menschen definiert. Das »Supergrundrecht« des ehemaligen Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) lässt grüßen. Von Freiheit ist im weiteren Verlauf nicht mehr die Rede. Wie die CDU diese sichern und schützen will, bleibt also offen.

Die Christdemokraten fordern in dem Text die Vorratsdatenspeicherung, eine spezielle Technik zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation und die Verstärkung der Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der anlasslosen Datensammlung finden keine Erwähnung, ebenso wenig die umfassende Missachtung unserer Privatsphäre durch Maßnahmen westlicher Geheimdienste – Stichwort NSA. Dabei sind doch gerade Datensammlungen ein beliebtes Ziel von Kriminellen – solche Informationshalden erhöhen die Unsicherheit der Bürger und Unternehmen, genauso wie die Kompromittierung von Hard- und Software durch staatliche Trojaner und Wanzen auf unseren Computern.

Weiterhin wird das Internet als rechtsfreier Raum dargestellt. Es sei ein Deckmantel für Straftaten, heißt es, die Videoplattform »Youtube« diene der Miliz Islamischer Staat als Werbemittel und Vorratsdaten seien notwendig zur Bekämpfung von Kinderpornografie, die mittlerweile vor allem online ihre Verbreitung findet. Die Chancen des World Wide Web werden dagegen nicht erwähnt. Und auch nicht die Gefahren einer ausufernden Überwachung, die immer mehr Bereiche unseres täglichen Lebens einnehmen. Man denke nur an die Elektronische Gesundheitskarten, die seit geraumer Zeit an die Krankenversicherten verteilt werden.

Nach Vorstellung der CDU reicht das alles noch nicht. So wollen die Christdemokraten mit mehr Videokameras im öffentlichen Raum und softwarebasierten Kriminalitätsprognosen die innere Sicherheit erhöhen – ob das durch mehr Technik überhaupt möglich ist, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Durch Kameras wurde jedenfalls noch kein einziges Verbrechen verhindert – weder in der Berliner U-Bahn noch auf einem Münchener S-Bahn-Gleis. Und das Vorhersagen von möglichen Verbrechen erinnert an Zukunftsdystopien, in denen programmierten Algorithmen mehr Vertrauen entgegengebracht wird als Menschen. Mehr als bedenklich sind außerdem die zur Sprache gebrachten Beschränkungen der Reisefreiheit, zum Beispiel durch den Entzug von Pässen. Selbst die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit wird zur Terrorbekämpfung gefordert, als ob sich dadurch ein potenzieller Attentäter von seinem Vorhaben abbringen lassen würde.

Die CDU will darüber hinaus das Strafrecht verschärfen. Nach ihren Vorstellungen soll seltener Jugend- und mehr Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Auch das ist eine Forderung aus der innenpolitischen Mottenkiste. Die Androhung härterer Strafen hat nur in wenigen Ausnahmefällen zu einer niedrigeren Kriminalitätsrate geführt. Das sollten eigentlich auch Konservative wissen, schließlich ist das Lesen von Polizeistatistiken kein Privileg der politischen Linken.

Es scheint, als wolle die CDU ihre Reihen nach rechts schließen. Offenbar hat der Einzug der Alternative für Deutschland in mehrere Landtage bereits Folgen auf den Parteitag in Köln gehabt. Anders ist der Schwenk nach rechts kaum zu erklären.

Sicherheit hat keinen Vorrang vor Freiheit. Vielmehr muss beides sorgfältig ausgewogen werden. Absolute Sicherheit werden die Behörden niemals gewährleisten können, auch nicht durch exzessivste Überwachung. Und umgekehrt gibt es keine Sicherheit ohne Freiheit – diese Erkenntnis ist bei der CDU offensichtlich noch nicht angekommen.

NRW muss PKW-Maut stoppen: keine Totalüberwachung in NRW

Veröffentlicht am von unter Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Das Neueste, Homepage, Innenausschuss (A09).

Oliver Bayer, Sprecher im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zur Aktuellen Stunde zur PKW-Maut:

Der Patientin Verkehrsinfrastruktur geht es nicht gut. Eine jahrzehntelange falsche Verkehrspolitik haben sie stark geschwächt. Und jetzt verabreicht Stillstands-Minister Dobrindt mit der PKW-Maut ein Placebo. Aber ausgerechnet dieses Placebo hat Nebenwirkungen: es nervt fürchterlich, schadet dem kleinen Grenzverkehr und dem Tourismus und bringt keine wirklichen Einnahmen. Im Gegenteil, die PKW-Maut blockiert zuverlässig wirksame Lösungen gegen den Verfall der Infrastruktur. Die Pläne schaffen ein teures und ineffektives Bürokratie- und Datenmonster und stellen keine Lösung für die Verkehrsprobleme dar.

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