Veröffentlicht am von und in Das Neueste, Innenausschuss (A09).

Zum Entschließungsantrag
Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen! Drucksache 16/7849

zum Antrag der CDU-Fraktion „Nordrhein-Westfalen fordert eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung“

Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher:

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein datenschutztechnischer Alptraum. Mit ihr werden die Kommunikationsdaten und damit die persönlichen Informationen über Millionen Bürger anlasslos, massenhaft und grundlos gespeichert. Demgegenüber steht die anlassbezogene Datenspeicherung, bei der in einem Verdachts- oder Ermittlungsfall selbstverständlich ganz gezielt Daten von bestimmten Verdächtigen gesammelt werden.

 

In der Debatte gehen diese beiden Arten von Datenspeicherung wild durcheinander. Die eine wird mit der anderen begründet. Diese absichtsvolle Vermischung darf nicht toleriert werden. Verwerflich ist auch die Instrumentalisierung der Opfer der Anschläge von Paris, um die Vorratsdatenspeicherun zu rechtfertigen.

 

Bisherige Versuche auf bundesdeutscher oder europäischer Ebene, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert. In Deutschland darf es keine Einführung der Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte geben. Sicherheit gibt es nur durch mehr Freiheit, nicht durch den Abbau von Freiheitsrechten. Der beste Datenschutz ist immer noch, sowenig Daten wie möglich zu sammeln. Und Datenschutz erhöht unser aller Sicherheit.

 

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