Wer entlässt endlich diese völlig inkompetente Bundesregierung und ihre politischen Beamten infolge der Causa #Landesverrat?

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Politik.

De Maizière und Maas müssen gehen. Das steht für mich außer Frage. Aber bitte erst, nachdem sie ihre politischen Beamten entlassen bzw. für ihren Ruhestand gesorgt haben.

Im Zentrum des Tollhauses Bundesregierung geht es – wie bereits ausgeführt – um folgende Haupt-Protagonisten in der Causa #Landesverrat: 3 Politische Beamte: Maaßen (Chef Bundesamt für den Verfassungsschutz), Range (Generalbundesanwalt), Dr. Haber (Staatssekretärin im Bundesinnenministerium). Die Bundesregierung (2 Minister): De Maizière (Bundesinnenminister) und Maas (Bundesjustizminister).

Die Deutsche Presseagentur berichtet heute, Generalbundesanwalt Range sehe sich zu Unrecht durch seinen Vorgesetzten Heiko Maas (Bundesjustizminister) angewiesen, ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zur Frage des Vorliegens eines „Staatsgeheimnisses“, das Netzpolitik.org verraten haben soll, zu stoppen, weil es angeblich politisch nicht opportun sei. Er – Range – sehe darin einen unerträglichen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Range wird im Weiteren wie folgt zitiert: „Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber auch nicht im Internet schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze.“ Darüber zu wachen, sei Aufgabe einer freien Justiz, nicht der Politik, so der Generalbundesanwalt.

Hat dieser Generalbundesanwalt eigentlich den juristischen und politischen Knall noch nicht gehört? Er ist politischer Beamter und nicht Teil der Justiz; schon gar nicht Teil einer „unabhängigen“ oder „freien“ Justiz, die es in Deutschland nicht gibt. Unabhängig sind nämlich ausschließlich Richterinnen und Richter. Der Generalbundesanwalt ist weder „die Justiz“ noch ist er persönlich in seiner Funktion durch einen Unabhängigkeitsstatus geschützt. Er ist weisungsgebundener – wie gesagt – politischer Beamter. Steht so im Gesetz.

Als politischer Beamter untersteht er – das ist nunmal de lege lata so, solange nichts daran geändert ist (§§ 146, 147 Gerichtsverfassungsgesetz und Grundgesetz Artikel 97) – dem Weisungsrecht des Bundesjustizministers.

Bereits dieses Minimum an Rechtsverständnis scheint Range indessen zu fehlen, was ihn angesichts seiner jüngsten Äußerungen vom heutigen Tage per se disqualifiziert.

Erteilt nun dieser Justizminister die Weisung, ein Gutachten nicht einzuholen, hat er – Range – das nicht öffentlich zu bewerten, sondern der Weisung einfach zu folgen oder zurückzutreten bzw. um die Entlassung in den Ruhestand zu ersuchen. Andere Möglichkeiten bleiben ihm nicht.

Entscheidend im Lichte des politischen Weisungsrechts dürfte jedoch folgendes sein:

Der Bundesjustizminister hat kläglich versagt, indem er den Generalbundesanwalt nicht angewiesen hat, Ermittlungen gegen die Journalisten von Netzpolitik.org nicht einzuleiten bzw. diese einzustellen.

Der Justizminister hat aufgrund eigener Prüfung und rechtlicher Güterabwägung zu entscheiden, was ihm politisch aufgetragen ist, nämlich gemäß seiner Aufsichts- und Leitungsverantwortung zu handeln. Zwar hat Maas eine eigene rechtliche Einschätzung vorgenommen, aber dann nicht danach gehandelt.

Er hat es aber nicht einfach nicht getan infolge seiner eigenen Güterabwägung, die ihn im Mai dazu veranlasste, den Generalbundesanwalt wegen der problematischen Situation im Lichte der Pressefreiheit in Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrat zu warnen. Maas hatte vor diesem Hintergrund die politische und dienstliche Pflicht, den GBA anzuweisen, ihm also die Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu untersagen. Er hatte nicht zu warnen, sondern er hatte zu handeln.

Dass er es nicht tat, sondern sich stattdessen quasi verteidigend auf die „Unabhängigkeit der Justiz“ beruft, entlarvt wiederum die gleichermaßen Kompetenzlosigkeit und das völlig fehlende Rechtsverständnis dieses Justizministers. Damit hat sich dieser Justizminister Maas gleich dem GBA disqualifiziert. Ein gegen seine Rechtsauffassung handelnder Justizminister ist überflüssig! Kommt hinzu, dass dieses Unterlassen praktisch einen Gesetzesverstoß darstellt und sein politisches Versagen offenkundig wird. Denn der Verweis auf die tatsächlich nicht existierende Unabhängigkeit der Justiz ist eine Dreistigkeit in Hinblick auf die Nicht-Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verpflichtungen als Minister.

Mit anderen Worten: Der Justizminister bricht das Recht, weil es ihm opportun erscheint. Nicht durch die Weisung in Hinblick auf ein Gutachten, welches der GBA stoppen soll, sondern vielmehr in Hinblick auf seine verfassungsgemäßen Pflichten als Bundesminister gegenüber seinem weisungsgebundenen Generalbundesanwalt, indem er ihn nicht anweist, das Verfahren einzustellen.

Das alleine muss seinen, Maas´ Rücktritt zur Folge haben! Einen solchen Justizminister braucht kein Rechtsstaat.

Ähnlich verhält es sich mit dem Bundesinnenminister, der seinen politischen Beamten Maaßen nach eingehender, eigener Prüfung hätte anweisen müssen, die Strafanzeige unter direkter Ansprache der Journalisten von Netzpolitik.org (Beckedahl und Meister) zu unterlassen. Nun, Maaßen hat sich darüber nicht beklagt. Warum auch, konnte er doch so seinem Unmut darüber, dass aus seinem politischen Umfeld geheime Dokumente durchgestochen (geleaked) wurden, Luft machen.

Nun kommt in Betracht, dass de Maizière möglicherweise von dem Vorgang durch seine Staatssekretärin Dr. Haber – so las man – nicht in Kenntnis gesetzt worden ist. Ja reden die eigentlich nicht miteinander? Sollte die Staatssekretärin ihren Chef über die Absicht des BfV-Chefs nicht informiert haben und auch keine eigene Prüfung angestellt haben, ist sie mit sofortiger Wirkung zu entlassen.

Das wiederum hat aber auch zur Konsequenz, dass anzunehmen ist, dass der Innenminister sein Ministerium und auch seine Spitzenbeamten – zu ihnen gehört neben der Staatssekretärin auch der Chef des Verfassungsschutzes Maaßen! – nicht im Griff hat.

Auch der Innenminister hat es demzufolge unterlassen, seinen politischen Beamten Maaßen anzuweisen, diese Strafanzeige nicht so zu entäußern oder sie zurückzuziehen, was er aber nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage hätte tun müssen, weil er die Tragweite des Vorgangs im Lichte der Güterabwägung in Hinblick auf die Pressefreiheit hätte erkennen können und wiederum müssen. Auch der Innenminister des Bundes ist mithin seiner Aufsichts- und Weisungspflicht (folgend aus seinem verfassungsmäßig garantierten Recht) nicht nachgekommen. Und er hat seine Sorgfaltspflicht als weisungsbefugter Dienstvorgesetzter schleifen lassen.

Nicht auszudenken, was dieser Innenminister am Ende in Richtung auf seinen Verfassungsschutz-Chef sonst noch unterlässt, wenn es darum geht, die Bevölkerung vor ausufernden Überwachungsmaßnahmen zu schützen.

Auch der Rücktritt des Bundesinnenministers ist aus meiner Sicht unumgänglich!

3 Politische Beamte drehen frei. 2 Politisch Verantwortliche glänzen durch Nichtstun und schieben nun die Schuld auf ihre politisch und dienstrechtlich Untergebenen.

Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf.

Der Rücktritt bzw. die Entlassung der beiden Bundesminister (Maas und De Maizière) ist „alternativlos“, Frau Dr. Merkel, die Sie letztlich als Bundeskanzlerin für das Versagen ihrer Minister einzustehen haben!

Das wird auch die Bundeskanzlerin erkennen müssen, sonst kann sie gleich selbst ihren Hut nehmen.

Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 2/2 –

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Presse, Pressemitteilungen, Rechtsausschuss (A14).

Ich fordere, was wir Piraten fordern und setze noch eins drauf:

tl;dr: Unabhängigkeit Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei maximaler parlamentarischer Kontrolle sowie politische Weisung nur mit qualifizierter parlamentarischer Mehrheit.

Und nun im Langtext:

Auch die aktuelle „Affäre“ um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von „netzpolitik.org“ zeigt, dass es im politischen Raum eine unheilige Allianz von Weisungsgebundenheit auf der einen und Abhängigkeit von höchstrangigen Beamten von Bundesbehörden auf der anderen Seite gibt. Folge: Gefährdung unserer Verfassung und der aus ihr fließenden Grundrechte und Gefährdung der Demokratie an sich.

I. Ausgangslage: Gegen Journalisten eines Internetblogs – netzpolitik.org – wird wegen Landesverrats ermittelt, weil die, Ihnen zugespielte Dokumente veröffentlichen (Snowden lässt grüßen!).

Da existiert ein Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz; operativer Leiter an der Schnittstelle zwischen Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst) und politischem Raum und weisungsgebunden von Seiten des Bundesinnenministers.

Da existiert ein Chef der Generalbundesanwaltschaft; operativer Leiter von strafrechtlichen Ermittlungen im Interesse von Staatsschutz, Verfassungsschutz und Geheimdiensten und gleichermaßen weisungsgebunden. Weisungen erteilt ihm der Bundesjustizminister. Hier soll es keinerlei Weisungen von Seiten des BMJV gegeben haben.

Da gibt es einen Bundesinnenminister, der über Staatssekretäre verfügt, die ihn – glaubt man den Berichten – nicht über den Umstand informieren, dass der Chef des Verfassungsschutzes eine Strafanzeige erstattet oder dies nur beiläufig geschieht, sofern nicht eine Sache „von Gewicht“ vorliegt.

Tatsächlich obliegt es dem Generalbundesanwalt in eigener Kompetenz zu entscheiden, ob nach Prüfung von einem Anfangsverdacht auszugehen ist, der die Einleitung eines gegen Journalisten gerichteten Ermittlungsverfahrens rechtfertigt.

Eine Strafanzeige, welche unter völliger Ignoranz oder gar Missachtung des Grundrechts auf Pressefreiheit, sodann ein Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt auslöst, das seit 50 Jahren, seit der „Spiegel-Affäre“ seinesgleichen nicht kennt und lautere Journalisten unter den Verdacht des „Landesverrats“ stellt wäre demzufolge nur dann denkbar, wenn eine vorherige rechtliche Überprüfung stattgefunden hätte, ob ein Staatsgeheimnis vorlag, welches die Journalisten verraten haben und dies auch subjektiv den Tatbestand deckt, um die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in Ansehung durch eine ausländische Macht zu gefährden.

Jener Innenminister will von all dem nichts gewusst haben, liest man. Macht aber nichts, denn der Verfassungsschutzchef hat ja nichts Schlimmes gemacht, sondern nur seinen Job, weil er nicht für die Öffentlichkeit vorgesehene Dokumente als aus dem politischen Raum an die Presse durchgestochen weiß, was ihn massiv ärgert und von ihm in der Strafanzeige als „Staatsgeheimnisse“ klassifiziert werden. Nur so kann an ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats überhaupt nur gedacht werden; anderenfalls aber eher an nichts außer an eben jenes Ärgernis, welches den Verfassungsschutzchef umtreibt, dass der Politische Raum Dienst- oder Staatsgeheimnisse an die Presse und damit die Öffentlichkeit durchsticht.

Kommt hinzu, dass in den Dokumenten nichts anderes steht als das, was der Verfassungsschutzchef schon in zahlreichen öffentlichen Reden und Dossiers als unumgänglich bezeichnet, nämlich: Den Verfassungsschutz mit weitreichenden Möglichkeiten der flächendeckenden Überwachung von Kommunikation der in Deutschland und auch außerhalb Deutschlands lebenden Menschen auszustatten und hierfür auch die operativen Instrumente verfügbar zu machen oder zu halten.

Jener Justizminister, der angeblich den Generalbundesanwalt in Kenntnis dieser Strafanzeige und ihrer Problematik (Pressefreiheit) gewarnt haben will, dass ein solches Ermittlungsverfahren problematisch sei. Nein, dieser Justizminister hat keine eigene Prüfung der Rechtsfragen vorgenommen und dann den Generalbundesanwalt angewiesen, das Verfahren sofort einzustellen. Nein, er hat den Dingen ihren Lauf gelassen oder möglicherweise – auch das ist zurzeit noch nicht bekannt – den Generalbundesanwalt machen lassen, was auf´s Gleiche hinaus läuft.

Hat Maas (BMJV) den Generalbundesanwalt damit sogar bestärkt, ihn am Ende gar durch Unterlassen politischer Intervention und damit durch Unterlassen der Anwendung seines Weisungsrechts indirekt angewiesen, das Ermittlungsverfahren fortzusetzen?

Warum verkündet jener Justziminister nicht in diesen Tagen, dass er bereits seit Mai über die Strafanzeige und die Bedenken des Generalbundesanwalts im Bilde ist? Und doch – so zeigt die heutige Bundespressekonferenz – soll Maas, also der BMJV davon gewusst haben.

Stattdessen wiegelt Maas ab und behauptet wahrheitswidrig, er habe den Generalbundesanwalt angewiesen, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Beckedahl und Meister „ruhen“ zu lassen. Etwas, was untechnisch gesprochen der Generalbundesanwalt schon selbst seit Mitte Mai tut, will also der BMJV nun veranlasst haben. Tatsächlich ruhen die Verfahren indessen nicht, sondern werden nur deshalb zurzeit nicht weiter betrieben, weil ein Rechtsgutachten, welches bereits im Mai vom Generalbundesanwalt in Ansehung der Strafanzeige seitens des Verfassungsschutzchefs in Auftrag gegeben wurde, aussteht.

Nun hört man in der Bundespressekonferenz, dass bereits Maaßen, also der Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz vor seiner Strafanzeige eine rechtliche Begutachtung vorliegen gehabt haben soll. Ein Gutachten, das selbst unter Geheimschutz-Verschluss gehalten wird. Hört! Hört!

Die Frage muss gestellt werden: Warum geht der Staat, warum gehen die Ministerien nicht offensiv TRANSPARENT mit der später ohnehin herauskommenden Tatsachenlage und Erkenntnislage um und veröffentlichen dieses Gutachten?

Gleichzeitig wissen aber alle Beteiligten (Verfassungsschutz-Chef, Innenministerium, Generalbundesanwalt, Justizministerium), dass es sich bei den von netzpolitik.org und also den beiden Journalisten Beckedahl und Meister veröffentlichten Dokumenten zwar um sog. „Verschluss-Sachen“ (für den internen Dienstgebrauch) handelt, die zwar Dienstgeheimnisse sein mögen, aber keinesfalls Staatsgeheimnis sind. Lediglich die Klassifizierung in einem geheimen Gutachten soll die Annahme eines Staatsgeheimnisses rechtfertigen. Möglicherweise ist dem aber nicht so, weshalb die Bewertung der Vorgänge noch eine weitere Wendung wird erfahren müssen, sobald das Gutachten öffentlich sein wird.

Kurze Zeit nachdem diese Umstände bekannt werden und auch, dass der Generalbundesanwalt entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben hat (der Tagesspiegel.online berichtete am Sonntag, 2.8.2015 unter Verlinkung auf die Seite des Generalbundesanwalts) passiert in der Nacht vom 2.8. auf den 3.8. plötzlich ein angeblicher Hackerangriff auf die Homepage des Generalbundesanwalts, in dessen Folge sämtliche Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts von der Seite verschwinden!

Nun könnte man allerlei Vermutungen darüber anstellen, wem solche Verfahren politisch oder sonstwie nutzen. Man könnte Mutmaßungen über Weisungen anstellen. Man könnte sogar so weit gehen, dass aus den genannten und relevanten politischen Kreisen – das können solche der Regierung sein und auch solche der nicht mehr parlamentarischen Opposition (FDP) – unter gleichzeitiger Instrumentalisierung von Verfassungsorganen (Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt) ein Staatsstreich geplant ist und durchgeführt werden soll, der die Schwächung der aktuellen Bündnis-Regierung aus CDU/CSU und SPD zum Inhalt hat; mit der Folge, dass infolge Koalitionszerwürfnis Neuwahlen erzwungen würden, in deren Folge die CDU/CSU als möglicherweise mit absoluter Mehrheit ausgestattete Alleinregierung hervor geht; ob nun mit einer wiedererstarkenden FDP im Parlament oder ohne sie. Es wäre gleich.

Und wie selbstverständlich betont das BMJV bzw. sein Pressesprecher, dass der BMJV bislang keine politische Weisung ausgebracht hat, weil nur dann eine Weisung erfolge, wenn ein Ermittlungsorgan (hier: Generalbundesanwalt) in strafrechtlich relevanter Weise von seinem Ermittlungsrecht Gebrauch macht oder keinen Gebrauch macht.

Mit anderen Worten soll hier vermittelt werden: Der Gelackmeierte ist immer der Generalbundesanwalt, weil nur der es in der Hand hat!

Wer soll das glauben, wenn man hört, dass Maas, also der BMJV schon im Mai den Generalbundesanwalt angewiesen hat, darauf zu achten, dass Ermittlungen gegenüber Journalisten im Lichte der Pressefreiheit problematisch seien und warum lässt der BMJV dann den Ermittlungen freien, weiterhin ungeprüften Lauf?

Prüft der Weisungsberechtigte und Dienstherr also nicht, wie weiter mit dem durch Strafanzeige veranlassten Ermittlungsverfahren umgegangen wird?

Das wäre lächerlich und entlarvte – falls – die völlige Inkompetenz eines Justizministers und seines gesamten Apparates in Hinblick auf die in seinem Beritt liegende Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wozu auch die Wahrung von Grundrechten durch Behörden gehört.

II. Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei größtmöglicher parlamentarischer Kontrolle unerlässlich

Über einen Umstand darf aber letztlich kein Zweifel bestehen:

Es ist zwingend erforderlich, dass in der Bundesrepublik endlich eine völlige Unabhängigkeit der Justiz und vor allem auch der Staatsanwaltschaften einschließlich der Generalbunesanwaltschaft gesetzlich fundiert hergestellt werden muss.

Das gleiche gilt hinsichtlich des Verfassungsschutzes.

Außerdem ist es unerlässlich, eine weitest gehende parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften herzustellen.

Eine ebenso weitest gehende parlamentarische und vor allem uneingeschränkte Kontrolle des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste ist ebenfalls herzustellen.

Alles unter Klarstellung, dass keine Regierung und vor allem kein einzelnes Regierungsmitglied zur Weisung gegenüber Staatsanwälten, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und ihren jeweiligen Chefs befugt sein dürfen.

Wir brauchen keine Staatlichen Behörden, die es nicht schaffen, Deutschland vor staatsfeindlichen Bestrebungen wie den NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) oder den Auswüchsen rechter (neo-nationalsozialistischer) Gesinnung, fremdenfeindlichen und damit verfassungsfeindlichen Übergriffen auf Menschen, die in unserem Land um Asyl und Schutz nachsuchen zu schützen.

Auch brauchen wir keine Staatsbehörden, die stattdessen – ob nun von einzelnen Politikern so gefordert oder operativ bzw. exekutiv von anderen Chefs von Behörden erwünscht (wie hier: Chef des BfV) – offen anstreben, flächendeckende Überwachungsmaßnahmen anlasslos und unter generalverdächtigender Weise zu implementieren.

Dies, um auf die Menschen durch die Regierungen, die sie demokratisch legitimiert haben im Endeffekt in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden und dabei nicht davor haltzumachen, unter Inkaufnahme der Verletzung elementarer, unveränderbarer Grundrechte (u.a. auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Kommunikations- und Postgeheimnisses, der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, der Pressefreiheit und am Ende der Versammlungsfreiheit) Machtstrukturen zu begründen oder zu fördern, die im besten Fall als autokratisch, im worst case-Szenario als totalitär zu bezeichnen sind; aber in keinem Fall demokratisch. Demokratie würde in diesem Fall nur noch zur Goutierung allen staatlichen Handelns nach einer Wahl mutieren und damit einer vollständigen Entdemokratisierung hoheitlicher Exekutive degradiert; nichts anderes zeichnet insoweit einen jeden Polizeistaat aus.

Was wir zurzeit erleben ist ein Missbrauch staatlicher Weisungsbefugnisse und damit staatlicher Gewalt oder die nachgerade blinde Außerachtlassung staatlicher, demokratisch legitimierter Weisungsrechte, um bloß nicht dem Verdacht zu erliegen, politisch angewiesen zu haben, wo politische Weisung erlaubt und auch im Lichte der Verfassung angezeigt ist.

Dabei weisen sich nun die Protagonisten wechselseitig die Verantwortlichkeiten zu und können dies ungehindert tun, weil es an eindeutigem Regelungswerk fehlt.

Genau dieses Vakuum in der öffentlichen Wahrnehmung, das daraus entsteht, dass Weisungsrechte zwar bestehen, diese aber angeblich nie ausgeübt werden – wer auch immer das glauben soll?! – gilt es zu schließen und damit solchen Weisungsrechten ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.

Dazu gilt es, dieser Möglichkeit der politischen Weisung im Interesse des Rechtsstaats unumwunden Einhalt zu gebieten.

Eine deutsche Regierung, die nicht Verfassungskonformität und jeden Verdacht, gegen die Verfassung zu verstoßen unmissverständlich geißelt und auch personell Zug um Zug bekämpft, ist anderenfalls der Stimmen nicht wert, die sie in diese Machtstellung brachten.

III. Wir brauchen eine Therapie:

Die Therapie lautet: Stärkung der Demokratie durch Transparenz politischen – auch parlamentarischen und vor allem exekutiven – Handelns und optimale (gesellschaftliche und soziale) politische Teilhabe unter größtmöglicher Wahrung von Privatsphäre, informationeller Selbstbestimmung und der Gewährleistung unabdingbarer Gewaltenteilung.

Optimierung der Gewaltenteilung haben wir Piraten herzustellen versucht; im Kleinen als Anfang … und ohne politischen Erfolg, weil der politische Wille der in Regierung verantworteten Parteien fehlt: Durch Anträge auf Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, respektive der Staatsanwaltschaften. Durch Initiativen im Landtag Nordrhein-Westfalens und im Landtag von Schleswig-Holstein. Erfolglos, weil wortreich von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen niederargumentiert und niedergestimmt.

Fragt sich, warum das so ist. Es ist eine Frage der Zementierung von Macht! Keine Frage.

Gleichermaßen verhält es sich mit den Bestrebungen des BfV, die massenhafte, selektorengesteuerte Kommunikations-Überwachung Deutschlands und der hier lebenden Menschen zu implementieren. Und selbstverständlich ist da die Vorratsdatenspeicherung nur ein Anfang.

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall.

Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden darf. Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit. Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet selbstverständlich dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

Piraten fordern daher die Herstellung und Bewahrung einer völlig politisch unabhängigen Justiz und besonders der Staatsanwaltschaften einschließlich des Generalbundesanwalts und der Verfassungsschutzbehörden.

Gleichzeitig fordern Piraten eine unverzügliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle von Justiz und Verfassungsschutz. Bereits die Möglichkeit des Verdachts von Einflussnahme durch die Politik ist zu beseitigen. Eine Kontrolle ist unterdessen unerlässlich.

Soweit dennoch an politische Weisungen zu denken ist, müssen politische Weisungen in diese Richtung (Justiz, Staatsanwaltschaftn etc., Verfassungsschutz, Nachrichten-/Geheimdienst) auf Länderebene und auf Bundesebene dort, wo dies aus Gründen der Staatssicherheit oder zum Zweck der Wahrung von Grundrechten unerlässlich ist, einer qualifizierten Mehrheit in den Parlamenten im Sinne von Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz unterworfen werden und dürfen keiner Einzelverantwortung (keinem Einzelweisungsrecht z.B. eines Ministers) anheim gestellt sein.

Menschen in Deutschland! Wehret den Anfängen von Unfreiheit durch staatliche Gewalt und durch die Schaffung von Instrumenten staatlicher Überwachungsmaßnahmen und ihre flächendeckende, verdachtsunabhängige Anwendung!

Was muss ich da noch anfügen?

Richtig: Wählt und fördert ‪#‎Piraten‬! Denn die ‪#‎Piratenpartei‬ ist nach nunmehr als Totalausfall in punkto Bürgerrechte zu konstatierender FDP die einzige bürgerrechtliche Bewegung und politische Kraft, die im Zeitalter der digitalen Revolution glaubhaft mit Antworten auf die vielen Fragen von Freiheit und Teilhabe aufwarten kann und die freiheitlichen Interessen der Menschen in unserem Land und in Europa unvorbelastet vertreten kann. Alle anderen Parteien haben sich systematisch und politisch in den vergangenen Jahrzehnten als untauglich erwiesen, jene Antworten ernstlich suchen und geben zu wollen.

Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 1/2 –

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Abgeordnete, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Presse, Pressemitteilungen, Rechtsausschuss (A14).

Der Skandal um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Netzpolitik.org, respektive Markus Beckedahl und Andre Meister weitet sich aus und nimmt mittlerweile Konturen eines Staatsstreichs an.

Es ist inzwischen nicht nur der Generalbundesanwalt, der in den Ruhestand gehört, sondern Bundesjustizminister Maas muss seinen Hut gleich mitnehmen! Den Bundesinnenminister darf er ins Schlepptau nehmen!

Apparatschik Maas versucht ganz offensichtlich – wenn der Tagesspiegelbericht stimmt – seinen oder wessen Kopf auch immer zu retten. Die SPD rettet er damit nicht, glaubt man aktuellen Umfragen, wonach die CDU/CSU die absolute Mehrheit bekäme, wäre morgen Wahl.

Er, Maas, hat sein Ministerium und vor allem seine Dienstuntergebenen nicht im Griff oder spielt mit ihnen im Sinne von Instrumentalisierung; Genaueres weiß man nicht.

Das gleiche gilt für de Maizière, sollte es zutreffen, dass die Staatssekretärin ihn nicht informierte, was ich persönlich für ausgeschlossen halte.

Es ist offenbar so, dass die Öffentlichkeit an der Nase herum geführt werden soll, während im politischen Berlin hinter den Kulissen der GroKo die übelsten Strippen gezogen werden, die man sich contra Demokratie und pro machtpolitischem Streben denken kann.

Man soll annehmen, dass ein weisungsgebundener, politischer Beamter (Generalbundesanwalt Range) sich aufgrund einer Strafanzeige eines anderen weisungsgebundenen politischen Beamten (Verfassungsschutzchef Maaßen) selbst zum Zerlegungssprengkörper macht und politisch Amok läuft?! Aber die Vorgesetzten eiern rum und hüllen sich in Schweigen, Tarnen, Täuschen und Verpissen.

Entweder der Generalbundesanwalt wurde von Maas angewiesen, das Ermittlungsverfahren durch Zustellungen an Beckedahl und Meister (netzpolitik.org) öffentlich zu machen oder er, der FDP-Mann wollte durch eigenmächtiges Tun den ersten Schritt zum Sturz von Heiko Maas gehen und sich dadurch entlasten oder schützen, dass er es öffentlich machte. Quasi ein Hilferuf vermittels netzpolitik.org durch den Generalbundesanwalt. Zugegeben, eine etwas andere Sichtweise auf die Person des Generalbundesanwalts; aber denkbar. Dennoch hilft ihm das nicht, denn seine Konsequenz als Getriebener hätte eine Weigerung und sein persönliches Ersuchen sein können, ihn in den Ruhestand zu versetzen. Den Angriff auf die Pressefreiheit rechtfertigt das nämlich nicht!

Warum ermittelt er nicht in Sachen NSA-/BND-Skandal? Ist klar…. er ist weisungsgebunden und die Bundesregierung will nicht, dass indirekt oder direkt gegen amerikanische Strukturen ermittelt wird. Die Gründe dafür können an dieser Stelle zunächst dahinstehen.

Das ganze hat aus meiner Sicht eine Tendenz zum Staatsstreich, wenn es nicht ein Stück aus dem Tollhaus ist.

Eine Drehbuchannahme:
Geheime (VS) Dokumente werden aus dem politischen Raum an Journalisten und Öffentlichkeit durchgestochen (egal ob durch politische Intriganten oder durch Whistleblower) — Geheimdienstchef weiß nicht, wer aus dem politischen Raum agiert, hat Nase voll und stellt Strafanzeige — Generalbundesanwalt nimmt Anfangsermittlungen auf (muss er), aber erkennt die Brisanz des Tuns, will sich absichern (Gutachten über Staatsgeheimnis-Status der Dokumente) und ermittelt zunächst nicht weiter — Generalbundesanwalt kriegt Druck von Anzeigenerstatter (Verfassungsschutzchef), der auf Weisung des Innenministers (CDU) agiert und Vorgesetztem Justizminister (SPD), der glaubt, man könne so dem CDU-Lager (Innenressort und Verfassungsschutz … beide Köpfe CDU-Männer) schaden. Das gelingt nicht. Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts werden von seiner Homepage gelöscht, unmittelbar nachdem der Tagesspiegel.de sie verlinkt. Die Pressemitteilung (ich habe sie gelesen!), die Range entlasten könnte und damit Maas BElastet, aus dem Monat Mai, ist weg! — Range wird der Öffentlichkeit als Täter präsentiert, als Unhold wider die Verfassung — in Wahrheit sind die Täter diejenigen, die die Verfassung schützen müssen. Minister der Bundesrepublik Deutschland und dabei die einen, welche Macht erweitern wollen und die anderen, die dem keinen Einhalt mehr bieten können.

Diese Bundesregierung ist dermaßen verlottert und kraft GroKo oder mangels schlagkräftiger Opposition beinahe autokratisch machtbesessen, was nur dadurch „geschützt“ werden kann, dass durch Massenüberwachung ihrer Bürger ein Korrektiv für Auflehnung gesucht werden muss. Alle daran operativ Beteiligten – insbesondere Innen- und Justizminister – müssen funktionieren. Politische Gegner sind auch innerhalb der Koalition zu identifizieren und gefügig zu machen. Das wiederum gelingt nur gegenüber Juniorpartnern wie einer SPD, die um ihr eigenes Profil ringt und es nicht mehr schafft, sich zu lösen (siehe die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung). Da nützt gerade auch ein nur noch willfährig agierender SPD-Minister, der im Hamsterrad läuft und um des puren Machterhalts willen notfalls auch die Verfassung bricht.

Neuwahlen? Das kann die SPD nicht wollen und weil das so ist, ist die GroKo derzeit einzig gefährlich für unsere Demokratie und unsere Grundwerte.

Unsere Themen und Erfolge im dritten Jahr im Landtag NRW: 2014/2015

Veröffentlicht am von unter Piraten wirken.

Motiv Piraten Wirken 2015 (c) Vege_fotolia„MegaBits. MegaHerz. MegaStark.“ Das Motto der Landesregierung für eine Digitalisierungsoffensive erinnert an MegaPerls®. Die Werbung verspricht maximale Kraft bei geringer Dosierung. Aber übertragen auf die Ankündigungen der Landesregierung entpuppt sich diese Verheißung als megaleer. Mit einem geringen finanziellen Einsatz die maximale Digitalisierung unseres Landes erreichen zu wollen, funktioniert nicht.

Allmählich wacht die Landesregierung aus ihrem Dornröschenschlaf auf. Aber dabei handelt sie planlos, ziellos, kraftlos. Sie klebt Piraten-Etiketten auf leere Tüten. Viele Fragen bleiben offen, vor allem in Bezug auf die Finanzierung. Zentrale Herausforderungen des digitalen Wandels wie der Breitbandausbau, die Stärkung von Medienbildung und digitalem Lernen, Datenschutz sowie Open Government und E-Government werden gar nicht bzw. nur ansatzweise oder verspätet angegangen.

Hier kommen wir ins Spiel: Wir haben in unserem dritten Jahr im Landtag NRW zahlreiche Schwerpunkte rund um eine digitale Reform gesetzt. Wir haben damit die Landesregierung vor uns hergetrieben und unter Druck gesetzt – im Sinne einer zukunftsweisenden Digital-Politik – getreu unserem Motto: Klarmachen zum Ändern! Weiterlesen »

Unsere Themen und Erfolge im ersten Jahr im Landtag NRW: 2012/2013

Veröffentlicht am von unter Piraten wirken.

Motiv PiWi10Man nehme: 20 völlig unterschiedliche Menschen, die nach einem rasanten Wahlkampf plötzlich Abgeordnete sind. 50 leere Räume, die es zu beziehen gilt. Und über 50 engagierte Mitarbeiter, die die „Politiker aus Notwehr“ unterstützen wollen. Das Ziel: andere Politik machen. So sind die Piraten am 13. Mai 2012 in das Abenteuer Landtag gestartet. Mit Erfolg?

9673 geleerte Kaffeetassen, 365 Tage, mehr als 310 parlamentarische Initiativen und rund zehn Gates später steht fest: Das Leben als Politik-Neulinge geht ebenso rasant auf und ab wie das historisch anmutende Akten-Transportsystem des Landtags. Und dennoch haben wir einiges geschafft. Diese exemplarische Übersicht zeigt schwarz auf weiß – oder besser schwarz auf orange: Piraten wirken!

Viele Schritte hin zu unseren Zielen, Politik für alle Menschen nachvollziehbar zu machen, die Bürger stärker an politischen Prozessen teilhaben zu lassen und Nordrhein-Westfalen mit frischen Ideen voranzubringen, sind bereits getan. Viele weitere werden folgen. Auch in Zukunft wollen wir unermüdlich Missstände und Ungerechtigkeiten aufdecken und bekämpfen – getreu unserem Motto: Klarmachen zum Ändern! Weiterlesen »

Düstere Zeiten

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Düstere Woche. 

Nach diversen Übergriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten (Freital, Meißen), nach der Erkenntnis, dass Gewalttaten von Rechten zunehmen, gestern die Abstimmung für eine Asylrechtsverschärfung. Kaum Gegenproteste.

Heute nach NSU und gegen alle Erkenntnisse Abstimmung für mehr Befugnisse des Verfassungsschutzes, mehr Geld, mehr Mitarbeiter*innen, mehr Straffreiheit bei Informant*innen. Kaum Gegenproteste.

Ich weiß nicht mehr so recht weiter. Was für einen Text schreibt man dann? 

Einen erklärenden, um noch drei bis fünf Bürger*innen zu erreichen? 

Einen wütenden, in der Erkenntnis, dass Demos offenbar hauptsächlich was bringen, wenn sie rechts motiviert sind?

Einen traurigen, weil gefühlt alles im Umkreis nur noch Abwehrkämpfe sind gegen ein in sich rassistisches System mit einer Mehrheit in der Mitte der Gesellschaft?

Einen ohnmächtigen, weil man den Sinn nicht mehr sieht darin, weiterzumachen?

Einen aufwieglerischen, weil irgendwie noch ein wenig Hoffnung in einer radikalen Linken steckt? 

Oder einfach gar keinen mehr?

Rassismusprävention bei Polizei und Justiz in Nordrhein-Westfalen

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Gastbeitrag: Autor: Mathias Collet (Persönlicher Mitarbeiter)

Im Mai hatten wir in einer Kleinen Anfrage das Thema „Rassismusprävention bei Polizei und Justiz in Nordrhein-Westfalen“ aufgegriffen. In dieser Anfrage (Kleine Anfrage 3447, LT-Drs. 16/8748) hatten wir die Landesregierung zu verschiedenen Themenkomplexen befragt.

Zum einen hatten wir wissen wollen, wie weit die Landesregierung mit der Umsetzung des Antrags „Alltagsrassismus und rechte Gewalt bekämpfen – Erfassung politisch rechts motivierter Straftaten verbessern“ (LT-Drs. 16/6122) ist, der am 24. Juni 2014 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der PIRATEN im Landtag beschlossen wurde.

Die Antwort der Landesregierung zu den dort aufgeführten sieben Punkten ist dieses Mal recht ausführlich ausgefallen (das ist ja nicht immer so…) und bekundet den generellen Willen zur Bekämpfung von Alltagsrassismus und rechter Gewalt in all diesen Punkten. 

Es zeigt sich aber schnell, dass wir von Seiten des Parlaments (meint: oft erst einmal von Seiten der PIRATEN, bevor dann – vielleicht – die anderen Fraktionen auf den anfahrenden Zug aufspringen oder auch nicht) sehr genau hinsehen müssen, ob und in welchem Tempo die grundsätzlich für gut befundenen Maßnahmen denn dann auch faktisch umgesetzt werden. Denn schon beim ersten Punkt, der „grundlegenden Überarbeitung des Themenfeldkatalogs PMK unter Hinzuziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft“, zeigt sich, dass die Mühlen im Land gerne mal etwas langsamer mahlen, denn, so die Landesregierung, die

„Ständige Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder (IMK) hat auf ihrer 199. Sitzung vom 11. bis 13.06.2014 den Sachstand […] zur Kenntnis genommen und die Gremien der Länder und des Bundes unter anderem damit beauftragt, den Themenfeldkatalog politisch motivierter Kriminalität (PMK) zu überarbeiten sowie darüber hinaus das gesamte Definitionssystem PMK zu überprüfen. Infolge dieser Beschlusslage wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Bund-Länder-Arbeitsgruppe kriminalpolizeilicher Meldedienst – politisch motivierter Kriminalität; BLAG KPMD-PMK) unter Beteiligung von Polizei, Verfassungsschutz sowie Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingerichtet.“

Hey, klingt ja an sich super! Nur: Das war vor einem Jahr! Wir hätten natürlich gerne gewusst, was mittlerweile in dieser Arbeitsgruppe so herausgekommen ist…

In unserer zweiten Frage hatten wir die Landesregierung befragt, wie sie – angesichts diverser aktueller Vorfälle – zur Frage der Errichtung unabhängiger, externer und ziviler Beschwerde- und Ermittlungsstellen zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens steht. Hier fasst sich die Landesregierung leider sehr kurz und verweist auf Ihre Antwort zur Kleinen Anfrage 2609 (LT-Drs. 16/6589) von Frank Herrmann zur Thematik der Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen.

Die dazugehörige Antwort der Landesregierung findet sich hier.

In dieser Antwort verweist sie auf den Koalitionsvertrag 2012-2017 von NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen, der vorsehe, „das Beschwerdemanagement im Bereich der Polizei fortzuentwickeln.“ Als Ergebnis dieses Prozesses wurde dem Landtag Nordrhein-Westfalen mit Datum vom 12. August 2014 erstmals ein Beschwerdebericht vorgelegt (LT-Vorlage 16/2083). Es sei beabsichtigt, dieses „Beschwerdemanagement kontinuierlich fortzuentwickeln“.

Und das war’s dann auch. Unsere Forderung (und die des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung – mehr dazu weiter unten) nach der Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen wird von der Landesregierung rundweg abgelehnt. Die Begründung: Es gebe für Betroffene zum einen die Möglichkeit, sich bei den jeweiligen Polizeidienststellen zu beschweren. Dies münde dann entweder in Disziplinarmaßnahmen oder auch strafrechtliche Ermittlungen. Und das sei dann auch völlig ausreichend, denn „soweit Hinweise auf strafrechtlich relevantes Fehlverhalten einzelner Beamtinnen und Beamter bestehen, wird diesen demzufolge im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens in mit erfahrenen Dezernentinnen bzw. Dezernenten besetzten Sonderdezernaten nach Recht und Gesetz nachgegangen.“ Hierdurch sei „die gebotene Objektivität und Neutralität gewährleistet.“

Zum anderen hätten „die Bürgerinnen und Bürger jederzeit die Möglichkeit, den Petitionsausschuss des Landtags anzurufen. Die Landesregierung sieht daher keine Notwendigkeit, in Konkurrenz zu diesen in- und externen Beschwerdemöglichkeiten eine weitere Beschwerdeinstanz zu schaffen.“

Tja, soweit die Landesregierung. Wir sehen das nach wie vor anders, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Die bislang bekannt gewordenen Vorfälle sind wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs, denn von 3.960 Beschwerden insgesamt gegen NRW-Polizisten im Jahr 2013 führten lediglich zwei zu Disziplinar- und/oder Strafverfahren. Die pure Existenz einer unabhängigen (!) Beschwerdestelle würde es von Polizeigewalt Betroffenen möglich machen, sich an eben diese wenden zu können – und dies nicht bei der Institution Polizei selbst (über die sie sich gerade beschweren wollen) machen zu müssen. Dies dürfte zu einer deutlichen Steigerung der Bereitschaft von Betroffenen führen, sich über polizeiliches Fehlverhalten zu beschweren – die Dunkelziffer in diesem Bereich dürfte derzeit ausgesprochen hoch sein („bringt ja eh nichts…“)
  • Selbst wenn die zuständige Polizeibehörde bzw. deren Leiter*innen aufklärungswillig sein sollten, ist es immer eine Belastung für das Klima innerhalb dieser Behörde, wenn Kolleg*innen aus der einen Abteilung gegen ihre Kolleg*innen aus einer anderen Abteilung ermitteln (müssen). Schnell gilt jemand als „Nestbeschmutzer“ gilt, wenn eine Aussage erfolgt. Hier ist es deutlich sinnvoller, wenn solche Ermittlungen von vornherein von einer eigenen, unabhängigen, außen stehenden Institution geführt werden – z.B. einer Beschwerdestelle. Das wäre auch ein klares Signal dafür, schon von vornherein durch eine institutionelle Trennung eine Vermischung verschiedener innerbehördlicher Interessen („Betriebsfrieden“ vs. „Aufklärung“) auszuschließen. Dieses Signal ginge nicht nur nach „außen“, sondern auch nach „innen“, nämlich an die vielen Polizist*innen, die von den Exzessen einer Minderheit unter ihren Kolleg*innen ebenfalls wenig begeistert sind, weil sie ihre tägliche Arbeit konterkarieren und in den Dreck ziehen. Wir wollen durch die Möglichkeit einer unabhängigen Beschwerdestelle letztlich auch die Beamtinnen und Beamten selbst stärken und durch eine transparente Aufarbeitung verlorenes Vertrauen der Menschen in die Polizei zurückgewinnen. Die Möglichkeit, sich außerhalb ihrer Dienststelle über Fehlverhalten von Kolleg*innen beschweren zu können, ist ein Wunsch, der von vielen Polizist*innen selbst immer und immer wieder geäußert wird und der es noch unverständlicher macht, dass die Landesregierung diesen Ruf nicht hören will. Wie sehr die Notwendigkeit dafür besteht, zeigen ganz aktuell die Vorkommnisse um ein SEK-Team in Köln…

Soweit es den Petitionsausschuss des Landtags angeht, so ist dieser grundsätzlich erst einmal für Beschwerden über alle Landesbehörden zuständig – das gibt ihm eine Generalzuständigkeit für alle möglichen Kümmernisse und macht ihn zu einem wichtigen Kontrollorgan des Landtags. Ich wage aber zu bezweifeln, dass dieses Gremium den Menschen im Land überhaupt in größerem Ausmaß bekannt ist. 

Darüber hinaus spricht aus meiner Sicht überhaupt nichts dagegen, diesem so generell agierenden Gremium eine spezielle Institution zur Seite zu stellen, die sich mit einem sehr speziellen Teil behördlichen Fehlverhaltens befasst. Tatsächlich könnte eine solche Beschwerde- oder Ombudsstelle auch Teil des Petitionsausschusses sein, was den großen Vorteil hätte, dass sie dann auch Teil der Legislative und nicht der Exekutive wäre.

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind diesen Schritt übrigens schon gegangen und haben im letzten Jahr solche unabhängigen Beschwerdestellen geschaffen.

Wir bleiben natürlich an diesem wichtigen Thema dran und haben daher gestern im Plenum einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung dazu auffordert, 

„… einen Runden Tisch unter Teilnahme der Landesregierung, der Landtagsfraktionen und der Polizeigewerkschaften einzuberufen, der sich mit der Einführung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle befassen soll. Die genannten Teilnehmer sollen den Runden Tisch dann alsbald um Sachverständige aus der Wissenschaft erweitern. Der Runde Tisch soll unter Abwägung aller beteiligten Interessen klären, wie und in welchem Umfang eine solche Stelle ausgestattet sein könnte. Ziel soll es sein, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, so dass dieser noch in dieser Legislaturperiode im Landtag beraten und entschieden werden kann.“

Unsere dritte Frage bezog sich darauf, welche Konsequenzen die Landesregierung aus dem neuesten Bericht des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 15. Mai 2015 zieht. Hier sieht die Landesregierung in erster Linie die Bundesregierung am Zug (weil sich der Bericht an diese wendet), prüft aber „aktuell die Ergebnisse auf ihre Bedeutung und ihre Konsequenzen für Nordrhein-Westfalen“ und verweist im Weiteren auf ihre Antwort zu Frage 1.

Ich hätte da einen Tipp für die Landesregierung: Im aktuellen Bericht des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination), zu finden hier unter

heißt es auf Seite 6 unter 11 d): 

the Committee urges the State party to intensify efforts to effectively combat and end any practice of racial profiling by federal and state (Länder) law enforcement officials, including by:

[…]

(d) Establishing independent complaints mechanisms at both federal and Länder levels to investigate acts of racial discrimination committed by law enforcement officials;
Übersetzung: 

Der Ausschuss drängt den Vertragsstaat, seine Bemühungen um eine effektive Bekämpfung und Beendigung aller Praktiken des „racial profiling“ sowohl durch Bundes- als auch Landespolizeibeamt*innen zu intensivieren, auch durch

[…] 

(d) die Einführung unabhängiger Beschwerdemechanismen sowohl auf Bundes- als auch Länderebene zur Ermittlung in Fällen von Rassendiskriminierung durch Mitglieder von Polizei-/Strafvollzugsbehörden;

Unsere Frage vier bezog sich auf die Anzahl der Fälle von rassistisch motivierten Beleidigungen, Übergriffen oder Misshandlungen durch Polizisten bzw. Beschwerden darüber, die in NRW in den Kalenderjahren 2012 bis 2014, sowie im laufenden Jahr bis zum heutigen Tage bekannt geworden sind. 

Die Antwort enthält eine Auflistung der (sieben) Disziplinarverfahren von 2013 und 2014 („Für das Jahr 2012 und 2015 wurden keine Ereignisse gemeldet“ – huh?) und – in der Anlage – eine lange Liste der Beschwerden und Petitionen nur aus dem Jahr 2014 bis heute, denn „Im Beschwerdebereich werden Akten mit personenbezogenen Daten  gem. § 13 AktOPol NRW (Erlass IM 43-58.02.01 vom 23. Oktober 2006) in der Regel nach einem Jahr vernichtet.“ 

Ach, zu dumm, dass hier wieder der Datenschutz gnadenlos zuschlägt… Aber wir wollen hier nicht zu ungerecht sein: Dass die Akten selbst vernichtet wurden, ist aus Datenschutzgründen nachvollziehbar – aber dann sollten natürlich jährlich alle Fälle in der (wie in der Auflistung) verkürzten Fassung erfasst werden. Aber vielleicht ändert sich das ja durch die stetige „Fortentwicklung des Beschwerdemanagements in NRW“ – wir werden sehen…

Wenn mensch sich diese Liste der Beschwerden aus nur eineinhalb Jahren (40 in 2014, 10 im laufenden Jahr) dann ansieht, dann drängt sich angesichts der Vielzahl der Fälle (auch wenn die durchaus vorhandenen abwegigen Fälle herausgerechnet werden) die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle geradezu auf. Und nicht vergessen: Wir reden an dieser Stelle nur über die Fälle mit rassistisch motiviertem Hintergrund – die Gesamtzahl der Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten ist um ein Vielfaches höher!

Frage fünf bezog sich auf die Weiterentwicklung einer Fehlerkultur in den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden; die Landesregierung setzt hier vor allem auf eine entsprechende Aus- und Fortbildung ihrer Führungskräfte und verweist betreffend „dezidierte Angaben zum Beschwerdeaufkommen und Zielen eines qualifizierten Beschwerdemanagements“ auf die in Kürze anstehende Veröffentlichung des aktuellen Beschwerdeberichtes. Auch diesen werden wir natürlich an dieser Stelle etwas näher in Augenschein nehmen.

Es bleibt spannend…

Ausufernde mobile Überwachung in NRW: Detaildaten angefragt

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

2015-06-11 00_32_37-Kleine Anfrage - MMD16-8914.pdfVor einigen Wochen stellten Kollegin Birgit Rydlewski und Kollege Torsten Sommer mehrere kleine Anfragen, um einen Überblick über die mobile Telekommunikationsüberwachung in Dortmund und Düsseldorf zu erhalten. Gefragt wurde jeweils nach mobiler Überwachung durch örtliche Polizei, dem LKA und dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz.

Die Anfrage richtete sich explizit auf die Nutzung von

Aufgeschlüsselt nach Häufigkeit der Nutzung im Zeitraum ab 01.01.2014 zeichnete sich ein Bild ausufernder tausendfacher Überwachung.

In der Antwort wurde deutlich, dass es sich bei den Überwachungsinstrumenten nicht um ein Mittel handelt, welches mit Bedacht eingesetzt wird, sondern es wurden alleine in Dortmund über 100.000 Stille SMS versendet, um Personen zu orten. Eine inhaltliche Zuordnung zu Straftaten konnte die Landesregierung nicht liefern. Damit besteht im Nachhinein keine Kontrolle darüber, ob die Grundrechtseingriffe berechtigt waren oder nicht.

Vorausgegangen war eine große Anfrage der Piratenfraktion, in der wir nach detaillierten Daten gefragt hatten. Unsere Anfrage nach Erstellung einer Matrix, die die Daten detailliert auflistet und Gründen für die Überwachungsmaßnahmen der jeweiligen Straftat zuordnet, wurde abgelehnt.

Als Reaktion darauf haben wir uns dazu entschlossen, weitere gemeinsame kleine Anfragen nach den Daten aller weiteren Polizeibehörden in NRW zu versenden, um einen Überblick der Überwachungshäufigkeit im Land und damit die Detaildaten zu erhalten, die man uns zuvor verwehrt hat. Damit der Umfang einer kleinen Anfrage nicht gesprengt wird, haben wir für jede Kreispolizei separat gefragt. Von Aachen, Bielefeld und Bochum bis Warendorf, Wesel und Wuppertal. Die kleinen Anfragen findet Ihr alle auf meiner Kleinen-Anfragen-Seite (Nummern 124 bis 168).

Zudem habe ich für Köln und Bonn exemplarisch ebenfalls nach den Daten der Überwachung durch das Landeskriminalamt und des Verfassungsschutzes gefragt (Nummern 169 bis 172), wie sie die Kollegen für Dortmund und Düsseldorf erfragt hatten.

Die Landesregierung wird in etwa vier Wochen antworten. Wir dürfen gespannt sein.

Verfassungsschutzbericht: Mehr Personal ohne Konzept ist sinnlos und gefährlich

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Innenausschuss (A09).

Zum heute vorgestellten Verfassungsschutzbericht NRW sagt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:

„Es ist bitter, dass terroristische Anschläge immer wieder dazu benutzt werden, die Sicherheits- und Geheimdienste weiter aufzublähen. Gerade die Rückkehrer aus syrischen Kriegsgebieten brauchen eher psychologische Hilfe und Unterstützung. Internationale Studien zeigen, dass nur von einem sehr geringen Anteil der Kriegsrückkehrer eine Gefährdung ausgeht. Hier nur auf Überwachung zu setzen, kann die Radikalisierung geradezu fördern. Auch der ständige Ausbau der technischen Überwachung und der rechtlichen Befugnisse der Geheimdienste spielt dem Terror in die Hände, denn unsere Grundrechte werden immer weiter eingeschränkt. Weiterlesen »

Maßnahmen zur Überwachung mobiler Telekommunikation

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Stellungnahme Birgit Rydlewski, Torsten Sommer und Gastautor

Vor einigen Wochen haben unsere Landtagsabgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer mehrere Kleine Anfragen (3331 bis 3336, Drucksachen-Nummern 16/8478 bis 16/8483) betreffend die Nutzung von Maßnahmen zur Überwachung mobiler Telekommunikation durch nordrhein-westfälische Behörden gestellt. Diese bezogen sich auf die Nutzung von

  • nicht individualisierten Funkzellenabfragen
  • Ortungsimpulsen (sog. „Stille SMS“)
  • W-Lan-Catchern und
  • IMSI-Catchern

– und  zwar jeweils durch

  • die Dortmunder Polizei
  • die Düsseldorfer Polizei
  • das Landeskriminalamt und
  • den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz

(Dokumentenlinks am Ende des Artikels)

im Zeitraum von 01.01.2014 bis heute. Außerdem baten sie um Angabe von Anlass und Ort der Maßnahme (und gegebenenfalls Zuordnung der Maßnahme zu einer Straftatengruppe). Aus den Antworten der Landesregierung eingegangenen Antworten ergeben sich ein paar interessante Erkenntnisse – und neue Fragen.


Der W-Lan-Catcher als Mittel der technischen Überwachung scheint sich keiner allzu großen Beliebtheit zu erfreuen – er wurde nur einmal eingesetzt.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz scheint ebenfalls eher andere Quellen zu nutzen, denn auf sein Betreiben wurde nur einmal ein IMSI-Catcher in Düsseldorf eingesetzt.

Größerer Beliebtheit erfreuen sich die nicht individualisierten Funkzellenabfragen, die in kleinerer Zahl (in Düsseldorf zwei durch das LKA und 144 durch die Düsseldorfer Polizei; 58 in Dortmund durch die Dortmunder Polizei) im nachgefragten Zeitraum eingesetzt wurden.

Mit Abstand am häufigsten eingesetzt wurden die sogenannten „Stillen SMS“ (technischen Impulse zur Ortung des Endgerätes), und zwar in 8.575 Fällen durch die Düsseldorfer Polizei, in 39.259 Fällen durch das LKA und in 107.669 Fällen durch die Dortmunder Polizei.

Auffällig ist bereits auf den ersten Blick der große Unterschied zwischen den Zahlen für Dortmund und Düsseldorf: Auch wenn man berücksichtigt, dass beim Versand solcher Ortungsimpulse in jedem einzelnen Fall in der Regel eine Vielzahl von Ortungsimpulsen versandt wird, weil teilweise die versandten Ortungsimpulse ohne Wirkung bleiben (z. B. wenn das Endgerät ausgeschaltet ist oder im Ausland betrieben wird), bleibt die erstaunliche Tatsache, dass die Dortmunder Polizei mehr zwölfmal so viele Ortungsimpulse verschickt hat wie die Düsseldorfer Polizei.

Interessant sind aber auch die Dinge, die sich nicht direkt aus den Antworten selbst ergeben, sondern daraus, dass sie nicht beantwortet wurden (und werden konnten):

So liegen für den Einsatz der nicht individualisierten Funkzellenabfragen durch das LKA in Düsseldorf „bedingt durch datenschutzrechtliche Löschfristen […] nur noch Daten für den Zeitraum 21.04.2014 bis 21.04.2015 vor.“ Beim Einsatz durch die Kreispolizeibehörden Dortmund und Düsseldorf hingegen schienen keine relevanten Löschfristen einschlägig gewesen zu sein, denn hier wurde die Antwort für den Zeitraum ab dem 01.01.2104 gegeben.

Die Zuordnung der aufgeführten Maßnahmen zu konkreten Anlässen scheitert ebenfalls an mangelnder Erfassung oder an ihrer schieren Zahl. So verweist die Landesregierung auf ihre Antwort (Drucksache 16/6051) auf unsere Große Anfrage 10 (Drucksache 16/5215) und ihre dortige Vorbemerkung, dass „bei der Beantwortung […] nicht auf statistische Daten aus gesetzlichen Berichtspflichten zurückgegriffen werden [konnte], da keine der hier angefragten Maßnahmen von der nach § 100b Abs. 5 und § 100g Abs. 4 StPO abschließend normierten Erhebungs- und Berichtspflicht erfasst wird.“ Und weiter, dass es „wegen der hohen Aktenanzahl […] es aus Sicht der Landesregierung in keinster Weise zu rechtfertigen [war], die Strafverfolgungsbehörden mit der Einzelfallauswertung zuungunsten ihrer eigentlichen Aufgaben zu belasten.“

Mit anderen Worten: Zwar werden die Überwachungsinstrumente selbst in einer Vielzahl von Fällen eingesetzt, die Dokumentation dieser Überwachung aber (und damit natürlich auch ihre Überprüfbarkeit) scheitert daran, dass sie nicht (bundes-)gesetzlich vorgegeben oder angeblich zu aufwändig ist!

Auf diesen Missstand haben die Piraten bereits im letzten Jahr reagiert und mit unserem Antrag vom 24. Juni 2014 (Drucksache 16/6118) eine Erhebungsmatrix für diese Maßnahmen gefordert, um den Einsatz dieser oftmals sehr tief in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen auch überprüfen zu können. In der dazu geführten Plenardebatte am 02. Juli 2014 (Plenarprotokoll 16/62, Seite 6226 ff.) allerdings waren alle anderen Parteien der Auffassung, eine solche Erhebungsmatrix sei schwierig in der Umsetzung oder gar völlig überflüssig, weil

„weitere Verpflichtungen angesichts der strengen Voraussetzungen in der StPO entbehrlich sind“ (Hans-Willi Körfges, SPD)

„unsere nordrhein-westfälischen Ermittler diese Instrumente verantwortungsbewusst einsetzen“, daher bestehe „für die Einführung einer kleinteiligeren Erhebungsmatrix […] schon faktisch keine erkennbare Notwendigkeit“ (Gregor Golland, CDU)

es unklar sei, „welchen Aufwand diese Anfrage auch in den Behörden mit sich bringt und wie man das vernünftig umsetzen kann.“ (Matthi Bolte, GRÜNE)

dies unter Datenschutzaspekten problematisch sei, weil „eine solche statistische Erhebung dazu führen [würde], Daten zu aggregieren, die personenbezogen sind oder personenbeziehbar sind.“ (Dr. Robert Orth, FDP)

Während man also bei der SPD grundsätzlich nicht versteht, dass das Gewaltmonopol kontrolliert werden muss, ist das blinde Vertrauen bei der CDU auch nach den Morden des NSU, den anschließenden Vertuschungen und dem systematischen Landesverrat der Dienste und Polizeibehörden nur noch als bürgerrechtsfeindlich einzustufen.

Den Grünen ist immer noch nicht bewusst, dass Polizeibehörden selbstverständlich ihre Arbeit sinnvoll dokumentieren müssen. Vor allem, wenn sie in Grundrechte eingreift. Die FDP springt mit dem Datenschutzargument an dieser Stelle viel zu kurz, ist doch davon auszugehen, dass die Polizei doch hoffentlich weiß, wen sie überwacht. Oder ist das alles dann doch wieder eine anlasslose Massenüberwachung?

Aber das kann uns die Landesregierung dann bei unserer nächsten Kleinen Anfrage beantworten, in der wir Aufklärung darüber erwarten, warum es solch eklatante Unterschiede bei der Nutzung von s.g. „stillen SMS“ zwischen den einzelnen Polizeidirektionen gibt. Dazu erwarten wir Antwort darauf, was sich hinter der Bezeichnung „Sonstige“ bei den aufgelisteten Straftaten verbirgt. Schließlich sind andere Straftaten selbst mit nur einem Fall kategorisiert.

Wir erwarten Antworten. Das Ausweichen, Vertuschen und Verschweigen muss ein Ende haben. Das Gewaltmonopol funktioniert in einer Demokratie nur nach dem Prinzip der wenigst möglichen Eingriffe in den Kernbereich des privaten Lebens und das muss entsprechend dokumentiert werden. Sonst ist, genau wie bei den Diensten, eine legislative Kontrolle durch das Parlament nicht möglich.

Dokumente:
Verfassungsschutz bez. Düsseldorf
Verfassungsschutz bez. Dortmund
LKA in Dortmund
Kreispolizeibehörde in Düsseldorf
Kreispolizeibehörde in Dortmund
LKA in Düsseldorf

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!