Qualiltät von Polizeibewerbern in NRW auf Rekordtief

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Abgeordnete, Das Neueste, Dirk Schatz, Innenausschuss (A09), Kleine Anfragen, Persönliche Blogposts, Politik, Presse.

Wie aus einer Antwort der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage hervorgeht, steht es sehr schlecht um den dringend benötigten Polizeinachwuchs. Nicht nur, dass die Bewerberzahlen bei immer mehr Einstellungen nicht entsprechend mit ansteigen, sinkt auch die durchschnittliche Leistung beim Einstellungstest seit Jahren kontinuierlich.

Nun rächt sich, was ich im Landtag schon seit Jahren immer wieder kritisiere. Die Forderung nach immer mehr Einstellungen bei der Polizei wirkt sich gleichzeitig negativ auf die Qualität der Polizeianwärterinnen und -anwärter aus, denn bei den seit Jahren kontinuierlich steigenden Einstellungszahlen hat sich die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber dagegen kaum verändert. Immer nur mehr Polizei zu fordern geht am Ziel vorbei, wenn gleichzeitig die Qualität darunter leidet. Denn dies schadet letztlich nur dem Rechtsstaat, dem Image der Polizei und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere in einem derart sensiblen Bereich wie der inneren Sicherheit zurecht eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Leistung ihrer Polizei erwarten dürfen.

Die Leistung einer Polizeibewerberin bzw. eines Polizeibewerbers bemisst sich nach dem sogenannten Rangordnungswert (ROW). Je höher dieser ist, desto weiter oben wird die jeweilige Bewerberin bzw. der jeweilige Bewerber in eine Rangliste eingetragen. Werden, wie z.B. im Jahr 2016, 1.920 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, bekommen die ersten 1.920 Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste eine Einstellungszusage. Sagt jemand ab oder kann aus sonstigen Gründen doch nicht eingestellt werden, rückt die oder der Nächste auf der Liste nach.

Während im Jahr 2010 noch so gut wie alle letztlich eingestellten Bewerberinnen und Bewerber überdurchschnittliche Leistungen erbrachten, konnte im Jahr 2016 bereits ein knappes Drittel dieser Gruppe nur unterdurchschnittliche Leistungen vorweisen, und dies obwohl seit 2010 zusätzlich auch die durchschnittliche Leistung insgesamt signifikant gesunken ist.

Diese Zahlen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommt, dass auch die Anforderungen in sportlicher und medizinischer Hinsicht (Anforderungen, die nicht in den ROW mit einfließen) ebenfalls seit Jahren herabgesetzt werden. Während die Polizei vor einigen Jahren die sportliche Leistungsfähigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern noch selbst feststellte, reicht heute der externe Nachweis des deutschen Sportabzeichens sowie des DLRG-Rettungsschwimmerabzeichen jeweils in Bronze. Und selbst dort haben sich die Anforderungen immer weiter reduziert. Musste ein männlicher, 19-29 Jahre alter Bewerber beispielsweise im Jahr 2012 eine Laufstrecke von 3.000m noch in 13:00 Min. absolvieren, hat er heute, je nach Altersstufe (inwischen gibt es drei statt wie vorher nur eine Altersgruppe im Bereich zwischen 19 und 29 Jahren), zwischen 16:50 Min. und 17:20 Min. Zeit. Das hat nichts mehr mit Sport zu tun, das ist 3.000m Spazierengehen. Es gibt Anwärterinnen und Anwärter, bei denen sich nach(!) der Einstellung herausstellt, dass sie nicht einmal ihren Kopf unter Wasser tauchen können. Da frage ich mich schon manchmal, welcher Onkel denen wohl das Schwimmabzeichen bescheinigt hat, ohne dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.

Die Landesregierung schafft es einfach nicht, eine ausreichende Zahl an Menschen für den Polizeiberuf zu interessieren. Dies ist jedoch nicht verwunderlich. Schlechte Bezahlung, schlechte Aufstiegschancen sowie schlechte Voraussetzungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitig immer mehr Belastung und Aufgaben. Unter solchen Bedingungen reicht das Argument des sicheren Arbeitsplatzes allein nicht mehr aus.

Wir müssen den Polizeiberuf attraktiv und modern gestalten, um mehr Menschen dafür zu interessieren. Außerdem könnte man, indem man auch Haupt- und Realschüler wieder für den Polizeidienst zulässt, die Zahl der potentiellen Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig und auf einen Schlag nahezu verdoppeln. Nur weil jemand kein Abitur hat, ist er nicht automatisch ein schlechterer Polizeibeamter, zumal auch die Bewerberinnen und Bewerber dieser Schulformen letztendlich dieselben Leistungen erbringen müssten, wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit Abitur. Zunächst müsste allerdings sichergestellt werden, dass diese Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld der eigentlichen Ausbildung die Fachhochschulreife nachholen, da es sich bei der Polizeiausbildung in NRW um ein Fachhochschulstudium handelt. Dies wäre jedoch kein großes Problem, wie entsprechende Modelle anderer Bundesländer beweisen.

Die Landesregierung sowie die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen müssen sich die Frage stellen, was für eine Polizei sie zukünftig haben möchten. Möchten sie Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die gerade noch soeben für den Polizeidienst geeignet sind oder möchten sie lieber solche einstellen, die im vorderen Drittel des Leistungsspektrums liegen? Die derzeitige Situation jedenfalls hat nicht mehr das Geringste mit Bestenauslese zu tun. Bei gerade einmal 2.625 geeigneten Bewerbern und knapp 2.000 Einstellungen im Jahr 2016 musste so gut wie jeder genommen werden, der gerade noch irgendwie geeignet war. Zumal 203 Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung im Nachhinein von sich aus zurückgezogen haben. Ich befürchte, dass das ausgerechnet 203 aus dem oberen Leistungsdrittel waren, denn solche Bewerberinnen und Bewerber bekommen natürlich auch Stellen mit deutlich besseren Konditionen in der freien Wirtschaft.

 

Die Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 16/14518 und wird ab dem 21.03.2017 in der Datenbank des Landtages NRW verfügbar sein.

Kleine Anfrage ergibt: Qualität der neu eingestellten Polizisten in NRW auf Rekordtief. „Haupt- und Realschüler wieder zur Bewerbung zulassen.“

Veröffentlicht am von unter Homepage, Pressemitteilungen.

Die Masseneinstellungen in der Polizei in Nordrhein-Westfalen schlagen sich merklich auf die Qualität der Beamten nieder. Das hat eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion NRW ergeben: Im Jahr 2016 verzeichnete die Polizei bei gerade einmal 2.625 geeigneten Bewerbern knapp 2.000 Einstellungen. „Es musste so gut wie jeder genommen werden, der gerade noch irgendwie geeignet war“, schreibt Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, in einem Blogbeitrag.

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Ehrliche und offene Evaluation kriminalpolitischer Maßnahmen ermöglichen – Kriminalitätsstatistiken reformieren

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (u.a.) dient der Polizei, der Öffentlichkeit und der Politik insbesondere zur Evaluation und kritischen Bewertung von Polizeiarbeit. Gleichzeitig steht die Statistik seit Jahren in der Kritik, anfällig für politische Beeinflussung zu sein.

Die in der öffentlichen Debatte häufig als vermeintlich objektives Messinstrument für Kriminalität genutzte PKS dient nicht selten der Überprüfung der Kriminalitätsentwicklung und somit auch als Erfolgsfaktor für kriminalpolitische bzw. konkrete polizeiliche Maßnahmen. Auch neuere Ansätze in der Polizeiarbeit, wie etwa sogenanntes Predictive Policing oder Predictive Crime basieren auf Informationen und Daten aus der PKS. Allerdings ist das Ergebnis einer Datenanalyse abhängig von der Qualität und Zuverlässigkeit der Datenquelle.

Im Rahmen einer Anhörung des Landtags beschrieben die Sachständigen wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen in ihren schriftlichen Stellungnahmen[1] massive Verzerrungen in der PKS, die durch die aktuellen Vorgaben und die polizeiliche Organisationsstruktur begünstigt werden. Eine Messung des (tatsächlichen) Erfolgs einer polizeilichen (bzw. allgemeiner einer kriminalpolitischen) Maßnahme findet nicht statt und kann auch nicht stattfinden. Dies schon deshalb, weil eine Verknüpfung mit anderen Statistiken, wie z.B. der Verurteilungsstatistik nicht möglich ist.

Die aktuelle Struktur der Polizeilichen Kriminalstatistik führt zu zwei Problemen. Zum einen werden die Zahlen, die öffentlichkeitswirksam durch die Innenminister präsentiert werden, in der öffentlichen Diskussion ihrem Kontext entrissen und prägen somit ein falsches Bild in der Öffentlichkeit über Kriminalität und Täterprofile, obwohl die PKS keine Aussagekraft über begangene Straftaten besitzt. So veranlassten die Schwächen der PKS z.B. auch die Bundeszentrale für politische Bildung über die Schwächen der Erfassung der „Ausländerkriminalität“ in der PKS aufzuklären.[2]

Zum anderen kann die PKS in dieser Form auch nicht als Messinstrument für den Erfolg und die Effizienz kriminalpolitischer oder konkreter exekutiver Maßnahmen dienen. Die PKS wird deshalb auch in der Wissenschaft nicht als Erkenntnisquelle für die Organisations- und Haushaltsplanung betrachtet.[3]

Um also eine fundierte Aufgabenkritik an kriminalpolitischen und konkreten exekutiven Maßnahmen vornehmen zu können, muss der Erfolg einer Maßnahme am Gesamtverlauf eines Einzelfalles gemessen werden können. Dafür bedarf es einer neuen Einheitsstatistik, die den Verlauf eines Strafverfahrens von Beginn (Anzeigenerstattung) bis zu seinem Ende (Verurteilung, Einstellung, etc.) und ggf. sogar darüber hinaus (Rückfälligkeit von Tätern, etc.) vollumfänglich und einheitlich erfasst.

II. Der Landtag stellt fest

  1. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bedarf einer Reform.
  1. Eine statistische Auswertung zur Bewertung des Erfolgs von Maßnahmen benötigt Informationen zum Gesamtverlauf eines Verfahren bzw. Einzelfalls.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Dem Landtag ein Konzept für die Umsetzung einer Einheitsstatistik vorzulegen.
  2. Sich auf allen Ebenen (auch in der Innenministerkonferenz) dafür einzusetzen, die Vorgaben zur statistischen Erfassung von Kriminalität zu überarbeiten und eine entsprechende Einheitsstatistik zu schaffen.

[1] Drs 16/4352 , Drs. 16/4315.

[2] Vgl. https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/76639/auslaenderkriminalitaet?p=all

[3] Stadler, W./Walser, W.: Fehlerquellen der Polizeilichen Kriminalstatistik, in: Liebl, K./Ohlemacher, T.: Empirische Polizeiforschung. Interdisziplinäre Perspektiven in einem sich entwickelnden Forschungsfeld, Herbolzheim 2000, S. 68-89 (80).

Polizei als Gesetzesbrecher ist unschön

Veröffentlicht am von unter Homepage, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen.

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss kommentiert den illegalen Einsatz von Helmkameras (Bodycams) der Polizei Köln“:

Fahrradstreifen der Polizei Köln haben illegal mit Helmkameras ihre Einsätze gefilmt. [1] Dies ausgerechnet unmittelbar bevor im Landtag über ein entsprechendes Gesetz diskutiert wird. Für den Einsatz von Bodycams gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Rechtsgrundlage. Klarer kann ein gesetzwidriges Verhalten nicht sein. Das sollten Polizeibeamte in NRW wissen.

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Innenminister Jäger verhagelt Fans den Saisonstart: Schlechte Stimmung statt Fankultur

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

Beim Pokalspiel Rot-Weiss Essen gegen Fortuna Düsseldorf wird es im Stadion kein Bier geben. Damit wird einem Maßnahmenvorschlag der halbjährlichen Innenministerkonferenz vom Juni 2015 stattgegeben. In dem Beschluss heißt es: „Die IMK erachtet ein Alkoholverkaufsverbot in Stadien, im Stadionumfeld und ein Alkoholkonsumverbot im Öffentlichen Personenverkehr bei risikobehafteten Spielbegegnungen als Maßnahme, die zu einer Verringerung von Aggressionsdelikten führen kann.“ Insbesondere setzte sich der nordrhein-westfälische Innenminister für diesen Beschluss ein und forderte in einem Brief Mitte Juli verschiedene Vereine auf, bei Risikospielen weniger Gästekarten anzubieten und auf Bier zu verzichten. Die Reduzierung von Gästekartenkontingenten wurde zwar zum Glück nicht umgesetzt, aber in Essen wird es am Samstag kein Bier im Stadion geben – zumindest nicht außerhalb des VIP-Bereichs.

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenaussschuss kommentiert:

„Es scheint ein Ritual von Innenminister Jäger zu sein, am Anfang der Saison besonders drastische neue Maßnahmen gegen Fans anzukündigen. Die Saison fängt gerade erst an, und schon wird durch den Minister in der Öffentlichkeit ein schlechtes Gefühl erzeugt, dass rund um die Stadien eine besondere Gefährdungslange herrsche. Laut ihm helfen da nur weitere Repressionsmaßnahmen und deshalb müssen nun alle Besucherinnen und Besucher auf ihr Bier zum Spiel verzichten. Statt zwischen Fans und Polizei zu vermitteln, wird so zusätzlicher Frust aufgebaut: Tausende friedliche Fans sind von der Maßnahme betroffen und verstehen diesen weiteren staatlichen Eingriff in ihre Freizeitgestaltung nicht. Statt auf die weitere Reduzierung von Gästekarten und Alkoholverbote zu setzten, sollte Herr Jäger sich lieber auf sein Pilotprojekt zur Reduzierung von Polizeikräften bei Fußballspielen konzentrieren, denn dies war offenbar erfolgreich. Denn wenn man Herrn Jägers Logik bis zum Schluss folgen würde, hieße das sogar: gar keine Fans gleich gar keine Störungen. Dass es im VIP-Bereich bei RWE noch Bier geben wird, wird bei ‚einfachen‘ Besuchern auch nicht zur Begeisterung beitragen. Deeskalation sieht anders aus!“

Skandalanordnung von Massengentests bei „jungen Mädchen und Frauen“ in Krefeld

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Deine Meinung!, Homepage, Persönliche Blogposts, Rechtsausschuss (A14).

Ein skandalöser Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom heutigen Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Krefeld infolge bisher ausgebliebenen Ermittlungserfolgs in einem Fall von Säuglingstötung löst sog. „Massengentest“ (DNA-Reihenuntersuchung) aus. Der tote Säugling wurde vor 3 Wochen im Krefelder Südpark aufgefunden. Dies berichtet u.a. die Rheinische Post Online und FOCUS online. So heißt es:

 

„Untersucht werden sollen alle jungen Mädchen und Frauen, die ein Kind gebären können. Dieser DNA-Test sei freiwillig. Frauen, die diesen Test ablehnen, sind grundsätzlich nicht automatisch verdächtig. Es werden jedoch seitens der Polizei weitere Ermittlungen, insbesondere im Umfeld der Frau durchgeführt, um einen Tatverdacht sicher ausschließen zu können.“ Weiterlesen »

Vereinbarung zwischen FC Schalke 04 und Innenminister Jäger: Kritik an Polizeieinsätzen auf Schalke zukünftig nur noch im stillen Kämmerlein

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

Das Possenspiel um die Kritik am Einsatz der Gelsenkirchener Polizei beim Spiel Schalke 04 gegen PAOK Saloniki vor gut drei Wochen reißt nicht ab. Nachdem sich das Schalke-Vorstandsmitglied Peter Peters zunächst hinter die Vereinsmitglieder und Fans gestellt und den bis heute nicht nachvollziehbar begründeten Blocksturm der Polizei kritisiert hatte, erklärte Innenminister Jäger am vergangenen Donnerstag, dass zukünftig die Polizei nicht mehr vor Ort präsent sein werde. Heute, am Samstagmorgen, haben sich Jäger und Peters getroffen und eine Erklärung verabschiedet, nach der in Zukunft Kritik seitens des Vereins nur noch nicht öffentlich geäußert werden soll!

Es ist schwer zu glauben, aber in der gemeinsamen Erklärung steht tatsächlich:

„Kritik und unterschiedliche Bewertungen von Sicherheitsfragen bei Fußallspielen werden künftig zwischen den Partnern Schalke 04 und der Polizei erörtert, nicht aber öffentlich.“

Gerade jetzt, wo dringend geklärt werden müsste, ob die Polizei vielleicht durch einen Übersetzungsfehler von falschen Voraussetzungen bei der Beurteilung des Einsatzes ausgegangen ist, wird der Vereinsführung ein Maulkorb verpasst. Das ist absurd! Auch das Vorstandsmitglied Peter Peters muss sich hier erklären und darlegen, was ihn zu einer solchen Erklärung veranlasst hat und warum er den Fans und Mitgliedern des Vereins nun so in den Rücken fällt!

Natürlich gehört Gewalt nicht ins Stadion, und gekämpft werden muss auf dem Rasen, nicht auf den Zuschauertribünen. Aber wenn eine Polizeihundertschaft während eines Spiels in voller Kampfmontur in einen voll besetzten Fanblock einmarschiert und 80 Personen mit Pfefferspray und Schlagstöcken verletzt, dann muss hier Kritik möglich sein. Der Innenminister hat dazu offensichtlich jede Übersicht verloren. Natürlich sollte eine Polizei keine Fehler machen, aber wenn das dann doch passiert, dann muss mit aller Transparenz öffentlich aufgeklärt werden, damit das Vertrauen in die Fähigkeiten und das Verantwortungsbewusstsein der Beamten erhalten bleibt. Geheimhaltungsvereinbarungen sind genau der falsche Weg.

Wir werden den bereits von uns angeforderten weiteren Bericht zu den Vorfällen auf jeden Fall umgehend veröffentlichen.

Der von der Polizei bisher vorgelegte Bericht zu den Vorfällen ist nämlich äußerst dürftig und führt als alleinige Begründung für den Einsatz eine Fahne mit gelber Sonne und der Aufschrift ‚Nord-Mazedonien‘ auf. Diese soll die griechischen Fans so sehr aufgeregt haben, dass ein Platzsturm – nach Aussage der Polizei ‚unmittelbar‘ – bevorstand und deshalb die Fahne aus dem Schalker Fan-Block entfernt werden sollte. Die besagte Fahne trug allerdings neben der gelben Sonne nur die Inschrift ‚Komiti Düsseldorf‘, den Namen des Fan-Clubs, der dieses Fahne schon zu vielen Spielen ins Stadion mitgebracht hatte. Die Polizei hat diese nicht ganz unbedeutende Unstimmigkeit bisher in keiner Weise aufgeklärt! Fortsetzung folgt…

Antrag: Verantwortlichkeit für Blockupy-Fiasko in Frankfurt a.M. aufklären und polizeiliche Missstände beseitigen – NRW braucht eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Veröffentlicht am von unter Anträge, Innenausschuss (A09).

20.06.2013

Verantwortlichkeit für Blockupy-Fiasko klären – NRW braucht eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Bei den Blockupy-Protesten in Frankfurt am Main haben Polizisten 900 Demonstranten unrechtmäßig eingekesselt und über insgesamt neun Stunden festgehalten. Das Verhalten einiger Einsatzkräfte war völlig unverhältnismäßig und erfüllte in vielen Fällen den Tatbestand der Körperverletzung. Die Polizisten, zu denen auch Beamte aus NRW gehörten, waren vermummt und trugen weder Namens- noch Nummernkennzeichnungen. So war es Betroffenen und Zeugen nicht möglich, sie zu identifizieren. Wir fordern, dass sich der Landtag Nordrhein-Westfalen dafür einsetzt, dass die Verantwortlichen für das Blockupy-Fiasko suspendiert und gegebenenfalls strafrechtlich belangt werden. Zudem muss die Landesregierung Maßnahmen treffen, um die Wiederholung eines solchen Vorfalls zu verhindern.

Urheber: Piraten

Drucksache 16/3247