Bei der heutigen Anhörung zur Erhaltung von (digitalem) Kulturgut bestätigten die Sachverständigen die Gefährdung des nordrhein-westfälischen Kulturgutes.
Lukas Lamla, Kulturpolitischer Sprecher:
Die Sachverständigen haben bestätigt, dass am Archivgesetz NRW Verbesserungen vorgenommen werden sollten. Es darf kein Archivgut zweiter Klasse geben, deshalb muss zukünftig auch kommunales Sammlungsgut vor dem Verkauf geschützt werden – schließlich ist Kulturgut keine Handelsware und sollte nicht zur Haushaltssanierung der Kommunen verscherbelt werden. Außerdem müssen die Regelungen zur digitalen Archivierung und Digitalisierung klarer gefasst werden. Wir fordern, dass möglichst viele kulturell wertvolle Unterlagen den Menschen im Internet zugänglich gemacht und auch weiterverwendet werden können. Kultur gehört allen Menschen. Weiterlesen »