Bezüglich der Bundesratsentscheidung über das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft:
Die Piratenfraktion im Landtag NRW bedauert zutiefst, dass das heute verabschiedete Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erneut nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und somit an wichtige rechtsstaatliche Prinzipien heranreicht.
Frank Herrmann, Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz der Piratenfraktion:
„Heute, am Tag der Pressefreiheit, ist das Gesetz zur Aufhebung der Anonymität im Internet angenommen worden. Dabei hatte doch das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2012 klare Grenzen für die Ermittlungsbehörden gesetzt. Leider wollen Bundestag und Bundesrat diese Grenzen partout nicht akzeptieren. Weiterlesen »