Veröffentlicht am von , und in Das Neueste, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen.

Bezüglich der Bundesratsentscheidung über das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft:

Die Piratenfraktion im Landtag NRW bedauert zutiefst, dass das heute verabschiedete Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erneut nicht an die Vorgaben des Bundes­verfassungsgerichtes und somit an wichtige rechtsstaatliche Prinzipien heranreicht.

 

Frank Herrmann, Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz der Piratenfraktion:

„Heute, am Tag der Pressefreiheit, ist das Gesetz zur Aufhebung der Anonymität im Internet angenommen worden. Dabei hatte doch das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2012 klare Grenzen für die Ermittlungs­behörden gesetzt. Leider wollen Bundestag und Bundesrat diese Grenzen partout nicht akzeptieren. Auch die NRW-Landesregierung sollte spätestens durch die Anhörung im Landtag mitbekommen haben, dass die Novelle in der jetzigen Form wieder nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Rot-Grün ignoriert jegliche Kritik – das ist ein trauriges Zeugnis.“

 

Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion:

„Mit der Bestandsdatenauskunft werden die rechtlichen Grundlagen für den Überwachungsstaat geschaffen. Ordnungsbehörden können jederzeit nachverfolgen, wo ich bin, mit wem ich telefoniere und wem ich welche SMS schreibe – technisch möglich, mit Blick auf meine Privatsphäre ein Skandal. Ermittlungsbehörden werden unser Verhalten im Internet ausspähen: Weil Facebook, Skype & Co. als Telekommuni­kationsanbieter gelten, müssen auch diese Anbieter die Passwörter ihrer Kunden rausgeben. Dass unsere Internetnutzung weniger geschützt wird als das Briefgeheimnis, ist katastrophal.“

 

Die Anhörung zur Bestandsdatenauskunft fand auf Antrag der Piratenfraktion am 18. April 2013 im Landtag NRW statt. Die dort geladenen Experten sprachen sich einvernehmlich für die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen aus. Alle Sach­verständigen bezeichneten den heute verabschiedeten Gesetzentwurf als in Teilen verfassungswidrig.

3 Kommentare an “Bestandsdatenauskunft: Rot-Grün ignoriert Bürgerrechte”

    • ulrics

      Dann heißt es jetzt durch die Fraktionen der Piraten möglichst schnell eine Klage gegen das Schnüffelgesetz einzureichen. Am Besten noch bevor es in Kraft tritt.

      Daneben könnten die Bürger sich noch an den Bundespräsidenten wenden.

    • acepoint

      Kurze Frage: »Rot-Grün ignoriert jegliche Kritik – das ist ein trauriges Zeugnis.«

      Laut http://bestandsdatenauskunft.de/?p=280 hat NRW im Bundesrat gegen das Gesetz gestimmt. Wie muss ich den zitierten Vorwurf dann einordnen?

    • Frank Herrmann

      Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich nur enthalten, nicht dagegen gestimmt. Diesen Unterschied berücksichtigt die Übersicht von bestandsdatenauskunft.de leider nicht. Koalitionsverträge haben idR einen Passus, das sich die Partner im Bundesrat enthalten, wenn sie sich in der Sache nicht einig sind. So ist das hier gewesen, denn der grüne Partner hat es nicht geschafft, den roten zu einer Ablehnung zu bewegen…

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  1.  Grundrechte werden durch die Bestandsdatenauskunft weiter eingeschränkt | Kompass – Die Piratenzeitung

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