Das Oberverwaltungsgericht NRW hat heute in drei Urteilen entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mithilfe von eZigaretten verdampft und inhaltiert werden, keine Arznzeimittel sind; dementsprechend sind die eZigaretten selbst keine Medizinprodukte.
Kai Schmalenbach, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Das komplette rot-grüne Nichtraucherschutzgesetz (NischG) war eine Farce – die Entscheidung aber, die eZigaretten dort zu integrieren, die schwachsinnigste Tatsache überhaupt. Das OVG bestätigt, dass die Warnung des Gesundheitsministeriums vor den flüssigen Arzneimitteln nicht rechtens war. Ministerin Steffens muss spätestens heute einsehen, dass sie mit ihrer Aggression gegen eZigaretten auf dem Holzweg ist. Sie demolierte vorsätzlich das Image der eZigaretten, sie schädigte die Unternehmen, deren Umsätze nach der Warnung in den Keller rasselten, sie bevormundet die Bürger – selbst die, die mit Blick auf ihre Mitmenschen dampfen anstatt rauchen wollen. Weiterlesen »