Dietmar Schulz zum Urteil des VerfGH über Beamtenbesoldung

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Mittwoch, 2. Juli 2014

Top 2. Unterrichtung

durch die Landesregierung

Auswirkungen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 1. Juli zu dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land NRW

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP
Drucksache 16/6206 (Neudruck)
direkte  Abstimmung
Unser Redner: Dietmar Schulz

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Beamtenbesoldung: Klatsche für Rot/Grün

Veröffentlicht am von unter Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts.

Pressemitteilung / 01.07.2014

Zum Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes NRW zur Beamtenbesoldung sagt Dietmar Schulz, Mitkläger und Piraten-Abgeordneter im Landtag NRW:

„Der Verfassungsgerichtshof hat der Landesregierung eine volle Klatsche gegeben. Spätestens jetzt steht unmissverständlich fest: SPD und Grüne gehen nach Gutsherrenart vor, missachten die Verfassung, ignorieren sämtliche Hinweise von mindestens 20 Experten und die zahlreichen Mahnungen der Opposition.

Dabei wäre es so einfach gewesen: Man hätte lediglich das vorhandene Budget auf alle Beamten aufteilen müssen. Diese wären dann verhandlungsbereit gewesen und das Gleichbehandlungsgebot der Verfassung wäre vollumfänglich beachtet worden.

Ich fordere nun von der Landesregierung, sehr schnell nachzubessern und endlich ein Gesetz vorzulegen, das der Verfassung entspricht. Es ist an der Zeit, dass sich die Landesregierung Fehler eingesteht und handelt – aber nicht auf Kosten von Bildung, Wissenschaft, der Zukunftstechnologien und der Verkehrsinfrastruktur. Mindestens diese Bereiche dürfen nun nicht unter den Fehlern der Landesregierung leiden.“

Dietmar Schulz MdL
Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW

E-Mail: dietmar.schulz@landtag.nrw.de
Telefon: 0211 884-4647
Telefax: 0211 884-3721
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Flüchtlingskinder sind vor allem Kinder!

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Familie, Kinder, Jugend (A04), Olaf Wegner, Persönliche Blogposts.

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend im Landtag von Nordrhein-Westfalen wurde erneut der mangelnde Wille der Landesregierung zur wirklichen Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention deutlich.

In großen Wortbeiträgen werden die Kinderrechte und das Kindeswohl immer wieder als fundamentales Gut dargestellt – aber in der Praxis werden Anträge abgelehnt, die eine wirkliche Umsetzung der Kinderrechte unterstützen würden.

So sagte Frau Ministerin Ute Schäfer (Familie, Kinder, Jugend Kultur und Sport) noch in der der letzten Plenarwoche im Landtags NRW (Juni 2014) zum Änderungsantrag der Piratenfraktion (Aufnahme der Kinderrechte in das Kinderbildungsgesetz): „Deswegen möchte ich dem Hohen Hause noch mal zur Kenntnis geben, dass die UN-Kinderrechtskonvention unmittelbar geltendes Recht ist, immer, auch ohne Aufnahme ins Kinderbildungsgesetz. Sie gilt schlicht und einfach“.

Diese Aussage wird von Regierungskollegen Innenminister Ralf Jäger allerdings stark relativiert. Er erklärt in einem Bericht der Landesregierung zur Broschüre „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge – Impulspapier zur UN –Kinderrechtekonvention“ der Freien Wohlfahrtspflege NRW, der im heutigen Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend behandelt wurde, dass die UN-Kinderrechtekonvention in Deutschland zwar Gesetz seien, aber: „Wie bereits erwähnt, gibt es keinen absoluten Vorrang des Kindeswohls und daher auch kein „Primat“ der Jugendhilfe vor anderen Rechtsbereichen. Die für die RechtsteIlung von Flüchtlingen einschlägigen Gesetze, dazu zählen das SGB VIII und das Aufenthaltsgesetz, sind unter aktueller Rechtslage rechtlich gleichrangig.“

In einfacheren Worten heißt das: Die Kinderrechte sind ein Gesetzt unter vielen anderen gleichrangigen Gesetzen und wenn es zu Konflikten bei diesen Gesetzen kommt, findet eine Güterabwägung statt (die in viel zu vielen Fällen nicht zu Gunsten der Kinderrechte ausgeht).

Und Frau Ministerin Ute Schäfer teilte dazu heute im Ausschuss Familie, Kinder und Jugend auf Nachfrage mit, dass dieser Bericht gemeinsam mit ihrem Ministerium abgestimmt wurde und dementsprechend mitgetragen wird! – Was denn nun, Frau Ministerin Schäfer? Gelten die Kinderrechte immer oder stehen bei Abwägung mit anderen Gesetzen zur Disposition? – Formaljuristisch ist wohl leider richtig was Herr Minister Jäger in seinem Bericht ausführt.

Was wäre das für ein Geschrei, wenn in Deutschland die Menschenrechte genauso relativiert würden wie die Kinderrechte.

Auch heute sind die Kinderrechte und das Kindeswohl wieder über alle Fraktionen hinweg oft genannt und hoch gelobt worden und immerhin wurde eine Expertenanhörung für Oktober 2014 zu dem Thema „Kinderrechte und minderjährige Flüchtlinge“ vereinbart.

Denn die freie Wohlfahrtspflege NRW hatte in Ihrem Impulspapier „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge“ viele gute Möglichkeiten aufgezeigt und Vorschläge gemacht, mit denen der Gesetzgeber in NRW, die Rechte minderjähriger Flüchtlinge in Sinne der UN-Kinderrechtskonvention stärken kann. Diese Vorschläge werden sehr wahrscheinlich Gegenstand der heute vereinbarten Expertenanhörung sein.

Wie danach mit den guten Vorschlägen umgegangen werden wird, muss nun abgewartet werden und es stellt sich die Frage, welches Einvernehmen bei den eingeschränkten Kinderrechten von unbegleiteten und minderjährigen Flüchtlingen, zwischen dem Innenministerium und dem Ministerium für Familie, Kinder und Jugend hergestellt wird. Wir sind gespannt!

Wir Piraten fordern, dass die Kinderrechte – genauso wie die Menschenrechte – absoluten Vorrang vor allen anderen Gesetzgebungen und Verordnungen haben. Der einfachste Weg hierzu wäre die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz.

Damit wäre auch das heute im Ausschuss besprochene Problem gelöst. Die Gesetze, die nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar sind oder den Kinderrechten sogar widersprechen, würden bei Kindern einfach nicht mehr zur Anwendung kommen.

So könnten dann auch die jungen Flüchtlinge uneingeschränkt zu ihrem Kinderrecht kommen.

 

Kinderrechte sind keine Randnotiz!

Veröffentlicht am von unter Bildung, Familie, Kinder, Jugend (A04), Olaf Wegner, Persönliche Blogposts, Politik, Schule und Weiterbildung (A15).

Wenn es um das Thema Rechte von Kindern geht, stellt sich wie bei kaum einem anderen Thema über die Fraktionsgrenzen hinweg in den Wortbeiträgen Konsens ein.

Natürlich sind Kinderrechte wichtig. Natürlich ist es gut, dass Kinderrechte durch die UN-Kinderrechtekonvention festgesetzt sind. Natürlich gehören Kinderrechte umgesetzt.

Ein Beispiel für diese Art von Wortbeiträgen, die Kinderrechte und Kindeswohl als fundamentales Gut darstellen und damit durch alle Fraktionen hindurch Kopfnicken auslösen, lieferte kürzlich in der letzten Plenarsitzung des Landtags NRW Ute Schäfer, ihres Zeichens Ministerin für Familie, Kinder, Jugend Kultur und Sport:

„Deswegen möchte ich dem Hohen Hause noch mal zur Kenntnis geben, dass die UN-Kinderrechtskonvention unmittelbar geltendes Recht ist, immer, auch ohne Aufnahme ins Kinderbildungsgesetz. Sie gilt schlicht und einfach“.

Relativiert wird die oben genannte Aussage durch den Innenminister Ralf Jäger im Bericht der Landesregierung zur Broschüre „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge – Impulspapier zur UN –Kinderrechtekonvention“ der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Er sagt darin: „…Ein absoluter Vorrang gegenüber allen anderen Belangen wird dem Wohl des Kindes durch die Formulierung in Art.3 Abs.1 der UN-Kinderrechtekonvention allerdings nicht eingeräumt, …“.

Bei einem Blick in die Lebenspraxis von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und Einrichtungen, die mit ihnen zu tun haben, zeigt sich allerdings, dass der fraktionsübergreifende Konsens, der die Kinder an aller erste Stelle stellt, noch nicht im Alltag angekommen ist. Wem ist z.B. schon bewusst, dass Haftstrafen der Eltern immer auch eine Einschränkung der Rechte der Kinder nach sich ziehen? Dieses Beispiel und ein Blick in die Praxis lehren uns, dass die Kinderrechte noch nicht wirklich in den Köpfen der Menschen angekommen sind.

Es ist bei weitem nicht ausreichend ist, Gesetze zu verabschieden, so wichtig und überfällig diese Schritte auch waren. Denn geltendes Recht heißt nicht, dass die Kinderrechte bei jedem Kind und jedem Jugendlichen wirklich ankommen. Dass die Kinderrechte gelten, heißt auch nicht, dass jeder in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulen und Familienzentren wirklich weiß, was sie beinhalten oder wie sie umgesetzt werden können..

Deshalb haben wir von der Piratenfraktion im Landtag NRW einen Antrag eingereicht, indem wir die wirkliche Umsetzung der Kinderrechte fordern. Dafür wollen wir geschulte Fachkräfte, in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulen und Familienzentren, die sich täglich aktiv für die Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen. Nur so kann Partizipation von den Kindern und Jugendlichen erfahren und erlebt werden.

Leider sind viele Beteiligungsprojekte oft nur befristet und es lassen sich bei vielen Erwachsenen nach wie vor Bedenken gegenüber der Mitsprache von Kindern und Jugendlichen feststellen. Wir Piraten möchten, dass die Kinder- und Jugendpartizipation durch geschulte Fachkräfte auf allen Ebenen, gesichert ist.

Wir möchten, dass diese geschulten Fachkräfte als Ombudsperson und Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen und als Ansprechpartner für Fachkräfte und Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen, sie alle über die Rechte der Kinder informieren, und geeignete Wege der Umsetzung, anbieten. Sie sollen mit dafür sorgen, dass die Kinderrechte eingehalten und zur Grundlage für die Arbeit in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulen und Familienzentren werden kann.

Ein erster – minimaler – Ansatz dazu könnte sein, dass die vor Ort aufstellten Fachkräfte in den Institutionen zu den Kinderrechten und zu geeigneten Wegen der Umsetzung geschult werden.

Kinderrechte müssen nicht nur als Wort im Gesetz aufgenommen werden, sondern auch zum Bildungsinhalt werden und zur alltäglichen, für die Kinder und Jugendlichen erfahrbaren Anwendung kommen. Denn die Kinderrechte werden noch immer zu wenig gelebt und umgesetzt. Dabei sind sie der Kern einer bildungs- und demokratieorientierten, pädagogischen Arbeit. Auch wird zu sehr außer Acht gelassen, dass für die Um- und Durchsetzung der Kinderrechte im täglichen Leben letztendlich immer die Erwachsenen in der Verantwortung sind.

Damit also die Kinderrechte in der Lebenswirklichkeit eines jeden Kindes und Jugendlichen ankommen – real ankommen –  dafür müssen diese Rechte den Kindern und Jugendlichen im Alltag vermittelt und vor allem –  mit ihnen gelebt werden. Um ihre Rechte überhaupt bewusst wahrzunehmen brauchen Kinder und Jugendliche die ausdrückliche Unterstützung in ihrem täglichen Umfeld.

Auch ist Partizipation nicht nur der beste Kinderschutz – mit dem täglichen Umgang der gelebten Kinderrechte kann auch ein weiterer wichtiger Beitrag zur wirklichen Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention geleistet werden.Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass jedes Kind und jeder Jugendliche seine Rechte täglich lebt und täglich erfährt, dass sie wahrgenommen, beachtet und geachtet werden. Davon können Kinder und Erwachsene gemeinsam profitieren, denn wer seine Rechte „kennen und leben“ lernt, der lernt ebenfalls auf die Rechte anderer zu achten.

Kinderrechte stärken unsere Kinder! Starke Kinder stärken unsere Demokratie!

Antrag: MMD16-6107 – Kinderrechte wirklich umsetzen!

UN-Kinderrechtskonvention

Antrag: Kinderrechte wirklich umsetzen!

Veröffentlicht am von unter Anträge, Bildung, Bürgerbeteiligung/Transparenz, Bürgerrechte, Daniel Düngel, Das Neueste, Familie, Kinder, Jugend (A04), Monika Pieper, Olaf Wegner, Politik, Schule und Weiterbildung (A15).

Nordrhein-Westfalen braucht geschulte Fachkräfte in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Familienzentren für die konkrete Informationsvermittlung und Umsetzung der Kinderrechte.

MMD16-6107

Dieser Antrag ist zur nächsten Plenarwoche (erste Woche im Juli ’14) von uns eingebracht worden.

Dieser Antrag wird nach der Sommerpause im Ausschuss Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie im Ausschuss Schule und Weiterbildung behandelt werden.

Weiterer Blogartikel zum Thema Kinderrechte

UN-Kinderrechtskonvention

Erst der Nutzen, dann die Vertretbarkeit

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Persönliche Blogposts.

Zu dem Kommentar in der WAZ vom 20.06.2014 anlässlich der Antwort auf unsere Großen Anfrage zur Überwachung und Datenzugriff im Bereich der Telekommunikation erwidere ich:

Erst der Nutzen, dann die Vertretbarkeit

Der Kommentar „Elektronik, die vertretbar ist. Die Methoden der NRW-Polizei“ thematisierte den ansteigenden Gebrauch von Funkzellenabfragen, stillen SMS und Co durch die Polizei NRW. Die Ermittlungsmethoden seien im Kampf gegen Terrorismus und Gewaltverbrechen vertretbar. Als Beispiel für den vermeintlichen Nutzen dieser Methoden wurde der Fall Mirco aus Grefrath angeführt, bei dem die Polizei 240.000 Mobilfunkdaten ausgewertet haben soll.

Zu aller erst: Der Fall Mirco hat uns sicherlich alle bewegt. Aber: Genau aus diesem Grund darf der schreckliche Mord an dem Jungen nicht zur Legitimierung ausufernder Überwachungsmaßnahmen genutzt werden. Der Fall Mirco gilt als einer der schwierigsten Kriminalfälle Deutschlands. Monatelang hatten Ermittler tausende Indizien ausgewertet. Bevor die Verkehrsdaten abgefragt wurden, kannten die Ermittler allerdings bereits die DNA des Mörders und sein Automodell. Auch hatten sie das Wohnumfeld eingegrenzt. Ob die Funkzellenabfragen für die Aufklärung wirklich notwendig waren, ist also gar nicht sicher. Die Aufklärungsquote bei Morden liegt seit Jahrzehnten bei über 95%.

Gleichzeitig werden Funkzellenabfragen inzwischen inflationär für immer mehr Straftaten genutzt- und nicht, wie vorgesehen, als letztes Mittel in der Verfolgung schwerer Straftaten. Damit verkommen sie zum Routineinstrument. Bei jeder Funkzellenabfrage werden oft tausende Menschen erfasst. Forscher der Universität Stanford haben gezeigt, dass bei der Funkzellenabfrage erfasste Verkehrsdaten viel über unser Leben und Verhalten aussagen können, und leicht Verhaltens- und Bewegungsprofile erstellt werden können. Es geht also in der Diskussion nicht um ein bisschen Datenschutz, sondern um grundrechtsbewusste, verhältnismäßige und evidenzbasierte Polizeiarbeit. So müssen wir das Thema auch diskutieren.

Antrag: Keine Abschiebung von verfolgten und diskriminierten Minderheiten in den Westbalkan!

Veröffentlicht am von unter Anträge, Integration (A19), Simone Brand.

24.06.2014

Keine Abschiebung von verfolgten und diskriminierten Minderheiten in den Westbalkan!

Antrag PIRATEN
Drucksache 16/6119
Kurzübersicht:
Sofortiger Abschiebestopp für diskriminierte Minderheiten wie Sinti und Roma in Länder des Westbalkans; Ablehnung der Deklarierung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten (Gesetzesvorhaben BT Drs 15/1528)

Antrag: Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen, Stille SMS und Einsätze von IMSI-Catchern – Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle

Veröffentlicht am von unter Anträge, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09).

24.06.2014

Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen, Stille SMS und Einsätze von IMSI-Catchern – Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle

Antrag PIRATEN

Drucksache 16/6118