Nationaler Radverkehrsplan 2020 und die Situation in NRW

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[ persönlicher Blog von Oliver Bayer ] Das Bundeskabinett hat einen neuen Radverkehrsplan beschlossen, der ab 2013 gelten und den Anteil des Radverkehrs in Deutschland auf bis zu 16% steigern soll. Grüne kritisieren – zurecht, dass jedoch gleichzeitig die Bundesmittel deutlich gekürzt werden. Die Lücke zwischen Worten und Umsetzung sei groß, sagt der grüne Bundes-Verkehrspolitiker Anton Hofreiter. Dies trifft jedoch auch auf die Landesregierung in NRW zu.

Sie sieht im Entwurf des Haushaltsplans 2012 nur 12 Mio. EUR für den interkommunalen Radwegebau vor, verspricht jedoch wesentlich mehr. Für die Finanzierung von Rad- und Radschnellwegen können nicht nur Bund und Kommunen verantwortlich gemacht werden. Wer sich für die Förderung des Radverkehrs gerade im Pendlerverkehr einsetzen möchte, darf sich bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen nicht nur auf andere verlassen. Das gilt für die Bundes- wie Landesregierung NRW gleichermaßen.

[ im Blog den gesamten Beitrag lesen ]

vordenker news – September 2012

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News vom 01. September 2012

Liebe Vordenkerinnen, liebe Vordenker,

unsere Sommeredition ist da.

Herrn Rajko Aust – auf Twitter unterwegs als @AlMagnifico – ist es zu verdanken, dass Gotthard Günthers mehrteiliger Aufsatz aus der Science Fiction Zeitschrift “Startling Stories” aus den Jahren 1954/55 – The SeeTee-Mind – nun in deutscher Übersetzung vorliegt. Großartig! Ohne seine Initiative würde es diese Übersetzung nicht geben.
Eberhard von Goldammer nimmt in seiner Anmoderation den im Grunde philosophischen Aufsatz Günthers zum Anlass, gleich zwei darin enthaltene Aspekte anzudiskutieren und anhand weiterer Quellen auszubauen.
Erstens wird die Frage nach den gängigen Kosmologie-Modellen kritisch beleuchtet, dabei erfahren einige Urknall-Kritiker eine verdiente Würdigung. Zweitens werden die Bedingungen der Möglichkeit von Sprachübersetzungscomputern behandelt. Über den Kontext “Kunstsprache” ist die Brücke zurück zu ‘Leibniz Reloaded‘ geschlagen.

In unserer Reihe Metaphon bringen wir dieses Mal Cyberspasz, eine literarisch-auditive Laborinstallation, die im Spiel mit den zum Einsatz kommenden medialen Elementen unseren altvertrauten Begriff von Wirklichkeit dekonstruiert.

Darüber hinaus freuen wir uns, das Erscheinen des gleichnamigen Novellenbandes ‘Cyberspasz‘ ankündigen zu dürfen. Näheres hierzu auch unter www.kulturnotizen.de

Viel Spaß!

Nick H. aka Joachim Paul

Nur 3 Termine dieses Jahr – was haben wir gelacht!

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Ja, ja es war schon lustig mit diesem Sportausschuss! Wir hatten von diesem eher geruhsamen Ausschuss schon einiges gehört: Gesetzte Alt-Herrenrunde mit nicht wirklich vielen Themen über das Jahr, gelegentlich begehrt wegen möglicher Einladungen zu Sportevents.
Aber richtig gelacht haben, als die Termine für 2012 veröffentlicht wurden. Es sind sage und schreibe noch derer drei. Ha, was für ein Ausschuss dachte ich und ich denke vielen der anderen Abgeordneten ging es ähnlich.
Ich hatte für mich und meine Ausschüsse schon den festen Wochenstundenplan im Kopf: Montags Vorstandsitzung, Dienstag Fraktionssitzung und ab Dienstagnachmittag dann Ausschusssitzungen bis Donnerstagabend.Auf jeden Fall wollte ich auch versuchen an möglichst vielen Sitzungen teilzunehmen in den Ausschüssen in denen ich nur stellvertetendes Mitglied bin. Die Woche war so für mich durchgeplant, hinzukommend dann noch die zahlreichen Abend- und Wochenendtermine – viel, aber leistbar.
Heute habe ich die Termine für meinen KULNV (Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz) bekommen…..es sind insgesamt 4 (in Worten “vier”) Termine in diesem Jahr.
Ich hätte natürlich in die Termine der letzten Legislaturtermine schauen können, um zu sehen, wie spärlich getagt wird, darauf bin ich aber gar nicht erst gekommen – in meinem Kopf gab es bis heute die felsenfeste Vorstellung, daß die großen Ausschüsse wöchentlich, mindestens jedoch aber 14-tägig zusammenkommen.
Man, so ist doch kein Vorankommen Leute!
In den Auschüssen findet die eigentliche politische Arbeit statt, ansonsten bleiben uns große und kleine Anfragen und natürlich Gesetzesvorlagen, welche durch monatelange Lesungstermine gehen.
Ich bestreite nicht, daß die Legislative mit Bedacht vorgehen sollte, aber das Tempo was hier vorgegeben wird, spottet dem Begriff “Tempo” per se.
Wir verdienen hier gutes Geld und dafür sollte das ganze Parlament auch richtig reinklotzen! Unser Ziel kann es jetzt nur sein möglichst viele Initiativen und Gesetzesvorlagen einzubringen um den ganzen Betrieb mehr auf Trab zu bringen und die Di/Mi/Do Parlamentarier in die Aufgaben zu zwingen – und dazu gehören nicht die Schnittchenevents am Abend. Diese sind sicher wichtig zum Austausch und Kontaktpflege, aber das ist das Extra oben drauf – gearbeitet wird im Landtag Punkt!

Daniel Düngel: Warum persönliche Meinungen ins Blog gehören und nicht in eine PM

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Wir diskutieren ja in der Fraktion seit einigen Tagen mal wieder um das Thema Öffentlichkeitsarbeit. Nachdem wir uns in der Vorwoche ja schon einige Regeln bezüglich PMs gegeben haben (die jetzt aber doch irgendwie unglücklich sind), ging es letzten Dienstag um die Frage, ob persönliche Blogposts auf die Fraktionsseite gehören oder nicht. Ich habe dazu am Dienstag einen Antrag gestellt, der, für mich überraschend, relativ lang diskutiert wurde.

„Ich beantrage, dass jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, auf unserem Blog Beiträge einzustellen. Zudem sollen bereits existierende persönliche Blogposts angeteasert und verlinkt werden dürfen.“

So lautete mein Antrag. [Weiterlesen …]

Öffentlich oder Nichtöffentlich, das ist hier die Frage … (Daniel Düngel)

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Im Rahmen der Diskussion um die Anzeige gegen Minister Walter-Borjans ist parteiintern sehr häufig die Frage aufgekommen, warum diese Themen nichtöffentlich behandelt wurden. Intention war natürlich, die Anzeigenerstattung zu verhindern oder so zu modifizieren, dass sie auf eine breitere Basis bauen kann.

 

Nachbetrachtet muss ich für mich klar und deutlich sagen, dass es falsch war, die Diskussion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Die Argumentation, mit der wir hier gehandelt haben, ist in der Tat die, die auch andere Parteien für vorgeschobene Gründe nehmen, Diskussionen in nichtöffentlichen Sitzungen durchzuführen. Das ist für uns als Piraten nicht akzeptabel. Um es klar und deutlich zu sagen: Ich habe der Nichtöffentlichkeit zugestimmt. Ich habe in der Hoffnung gehandelt, dass wir diese Sache noch abwenden können. Die weitere Nichtöffentlichkeit ist nicht mehr begründet worden und auch nicht zur Abstimmung gekommen – es wurde implizit so weiter gehandelt, bis zur Information an den Landesvorstand, die ich angeleiert habe und die Ankündigung der PK (die ich nach wie vor für den Umständen entsprechend als richtig ansehe). [Weiterlesen …]

Anzeige gegen den Finanzminister (Daniel Düngel)

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Am heutigen Freitag haben meine Fraktionskollegen Dirk Schatz und Nico Kern gemeinsam mit dem bekannten Rechtsanwalt Udo Vetter und dem schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Dudda Strafanzeige gegen den Finanzminister Walter-Borjans gestellt. Wir sind bereits am Dienstag in der Fraktionssitzung über diesen Schritt informiert worden. Die Versuche, diesen Schritt zu verhindern bzw. erst alle politischen Mittel auszuschöpfen sind leider nicht erfolgreich gewesen. Just in diesem Moment findet eine spontan einberufene Pressekonferenz hierzu statt. [Weiterlesen…]

 

Vakanzen der Schulleitungen in NRW

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Vakanzen der Schulleitungen in NRW

Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 339 vom 15. August 2012
Drucksache 16/630

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 339 mit Schreiben vom 13. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Die Schulleitungsstellen zahlreicher nordrhein-westfälischer Schulen sind unbesetzt. Besonders häufig sind Grundschulen und hier wiederum Konfessionsgrundschulen von Vakanzen der Schulleitung betroffen. Diese schwächen die Selbstverwaltung der Schulen und stellen für die Schüler, Eltern und Lehrerkollegien der betroffenen Schulen oftmals eine unangenehme Situation dar. Außerdem erschwert das Auswahlverfahren für die Schulleiterstellen eine zügige Besetzung dieser.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung ist sich bewusst, dass jede einzelne nicht besetzte Leitungsstelle für die betroffenen Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern eine besondere Belastung darstellt.

Die für die Stellenbesetzungen zuständigen Bezirksregierungen versuchen, Vakanzen so schnell wie möglich zu schließen. Es wird nicht nur zügig ausgeschrieben, sondern auch durch gezielte Ansprache potentieller Bewerberinnen und Bewerber versucht, zeitnahe Wiederbesetzungen zu erreichen.

1. Wie viele Schulen welcher Schulformen und Schularten sind ohne eigene Besetzung der Schulleitung ins Schuljahr 2012/13 gestartet?

Die Anzahl der Schulen pro Schulform, deren Stellen für die Leiterinnen oder Leiter aktuell nicht besetzt sind, ergibt sich aus der anliegenden Übersicht (Anlage 1), die den Stand vom 16. August 2012 wiedergibt. Bezüglich der Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen wird ergänzend darauf hingewiesen, dass nach einer aktuellen Umfrage bei den Bezirksregierungen alle Leitungsstellen besetzt bzw. die Leitung durch eine beauftragte Person wahrgenommen wird.

2. Wie werden vakante Schulleitungen in den verschiedenen Schulformen vertreten?

§ 60 Absatz 2 des Schulgesetzes bestimmt für alle Schulformen einheitlich folgende Vertretungsreihenfolge: Im Fall der Verhinderung der Schulleiterin oder des Schulleiters übernimmt zunächst die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter die Leitung. Bei deren oder dessen Verhinderung tritt – sofern vorhanden – ein anderes Mitglied der Schulleitung ein. Wenn diese Vertretungsoptionen nicht möglich sind, tritt eine andere beauftragte Lehrkraft oder die dienstälteste Lehrerin oder der dienstälteste Lehrer der Schule ein.

3. Wie viele Schulleitungen aus welchen Schulformen werden voraussichtlich zum 01.02. bzw. 01.08. eines jeden Jahres bis zum 01.08.2014 die gesetzliche Altersgrenze erreichen und somit im Regelfall aus dem Landesdienst ausscheiden?

Die Eintritte in den Ruhestand mit Erreichen der Regelaltersgrenze ergeben sich aus folgender Übersicht:

 

Zeitpunkt der
Zurruhesetzung
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Weiterbildungskolleg
Gesamtschule
Förderschule
Berufskolleg
Summe
01.02.20132576622351
01.08.20133051454453
01.02.2014377816237686
01.08.20144112720133895
Gesamt1333122463131621285
 

4. Welche Maßnahmen verfolgt die Landesregierung um die Position der Schulleitung der verschiedenen Schulformen attraktiver zu machen?

Der Aufwand an den Schulen für Verwaltungsaufgaben wurde und wird weiter reduziert. Darüber hinaus sind im Rahmen eines Modellvorhabens an beteiligten Schulen sogenannte Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten eingesetzt, um die Schulen und insbesondere die Schulleitungen von administrativen Aufgaben zu entlasten. Lehrerinnen und Lehrer, die einen Einsatz in der Schulleitung anstreben, werden frühzeitig und umfassend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Mit dem Haushaltsentwurf 2012 werden für den Ausbau der Leitungszeit 224 zusätzliche Stellen bereitgestellt. Hierdurch wird die Leitungszeit insbesondere in den großen Schulsystemen verbessert. Bereits mit dem Haushalt 2011 hat die Landesregierung die Leitungszeit an Grundschulen um drei Wochenstunden erhöht, was einem Stellenvolumen von 340 Stellen entspricht.

5. Gibt es von Seiten der Landesregierung Pläne, das Verfahren zur Stellenbesetzungen von Schulleitern zu vereinfachen?

 Die Besetzung von Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter erfolgt auf Grundlage einer eingehenden Qualifizierung vor der Übernahme des neuen Amtes, die mit einer Eignungsfeststellung abschließt. Die wissenschaftliche Evaluation durch die Freie Universität Berlin hat die gründliche konzeptionelle Anlage, die Zuverlässigkeit, die Differenzierungsfähigkeit und organisatorische Handhabbarkeit des Verfahrens bestätigt. Aufgrund der Transparenz und der gegebenen Objektivität erfährt es sowohl bei den Kandidatinnen und Kandidaten als auch bei den Beobachterinnen und Beobachtern eine hohe Akzeptanz. Gleichwohl arbeitet die Landesregierung an weiteren Verbesserungen wie z. B. der Berücksichtigung der Bewertung von Unterricht im Eignungsfeststellungsverfahren oder der Einbeziehung der Grundschulen.

Wahlkampfnachlese II – Die Linke Konsequenz

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Die Linke hat es nicht geschafft, bei der letzten Landtagswahl in NRW erneut in den Landtag einzuziehen.
Hernach scheint es auf den ersten Blick überflüssig und verschwendete Zeit, darauf noch schriftlich einzugehen – auch vor dem Hintergrund der um sich greifenden Selbstauflösungserscheinungen der Partei in NRW auf kommunaler Ebene.

Anlass für diesen Blogbeitrag ist ein Artikel von Martin Kreickenbaum auf der World Socialist WebSite WSWS, den ich nicht unwidersprochen lassen möchte.
Kreickenbaum kritisiert in seinem Aufsatz aus seinem Blickwinkel Inkonsistenzen und Vagheiten im Wahlprogramm und Herrn Michele Marsching, damals Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes NRW der Piratenpartei, und mich explizit als Listenkandidaten.

Die Kritik Kreickenbaums am Wahlprogramm der Piraten ist sehr konsequent – vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ‘Die Linke’ ja eine mehr oder weniger statische Ideologie besitzt, aus der sich politische Positionen per Ableitung quasi ‘ganz natürlich und von selbst’ ergeben. Das grundsätzliche Vorgehen der Piraten, Programmteile und Positionspapiere aus der Basis und den Arbeitskreisen heraus – mit sehr viel konstruktivem Streit – zu entwickeln über die gemeinsame Einsicht, dass nur das zu einem guten Programm gehört, was auch möglichst viele wenn nicht gar alle Parteimitglieder aus sich selbst heraus wollen oder wenigstens mit tragen können, kann nicht über die ideologische Brille eines Denk-Systems verstanden werden, das seine Einsichten aus übergeordneten Prinzipien gewinnt, bzw. dessen Gerüst durch einen hierarchisch strukturierten Rationalitätsbegriff gebildet wird.

Die inhaltliche Präzisierung und Schärfung von Programm und Parteiprofil ist ein stetiger Prozess, der sich aus den – jeweils partiellen – Lebenswirklichkeiten und Einsichten der Parteimitglieder und der Gesellschaft speist und nicht über die Ableitung aus einer Theorie. Eine Theorie des Vorgehens z.B. der Open Source-Bewegung gab es vorher auch nicht. Das Vorgehen dieser transnationalen technischen Bewegung entstand aus den unterschiedlichen Aktivitäten vieler Einzelner.

Die Idee “Netzwerk”, so wie sie schon von Vilém Flusser und anderen in den 80ern kolportiert wurde und die letztlich mehr ist als ‘nur’ ein Kommunikationsnetz, erschließt sich vielen – nicht allen! – Mitgliedern der Partei ‘Die Linke’ nicht einmal im Ansatz. Allein deshalb muss der Partei jedwede Zukunftsfähigkeit abgesprochen werden.

Des Weiteren kritisiert Kreickenbaum mich persönlich als “Anhänger der systemtheoretischen Ideen von Heinz von Foerster, Francisco Varela, Humberto Maturana und Niklas Luhmann”. Diese “Spielart des radialen Konstruktivismus”, so der Autor, gehe “von selbstreferentiell operierenden autopoietischen Systemen aus. Gesellschaftliche Teilsysteme wie die Wirtschaft, das Recht und die Politik sind danach zwar lose miteinander verbunden, funktionieren aber nach ihrer je eigenen Logik und können sich untereinander kaum beeinflussen. In der Politik gehe es daher in erster Linie um Macht und nicht um Steuerung von gesellschaftlichen Prozessen”.

Juhu. Weiter heißt es, dass diese Theorieströmung “nicht nur erzkonservativ” sei, sondern auch noch “zynisch”, da sie “den Erhalt des Status quo gewissermaßen als logische Notwendigkeit” betrachte.

Nicht nur, dass diese Anwürfe bar jedweder Kenntnis des Radikalen Konstruktivismus RK sind, ich bin definitiv kein Anhänger des RK, auch wenn ich aus diversen Gründen viele Sympathien für Varela, Maturana und Heinz von Foerster hege. Was meine Sichtweise auf Luhmann betrifft, so ist Kreickenbaum einem Fundamentalirrtum aufgesessen. Das wäre durch eine gleichwohl fundiertere Recherche vermeidbar gewesen. Dann hätte der Kritiker nämlich entdecken müssen, dass sich auf der von mir herausgegebenen WebSite www.vordenker.de Arbeiten des Luhmann-Kritikers Walter L. Bühl finden, “Das Ende der zweiwertigen Soziologie“, “Die Grenzen der Autopoiesis” und “Luhmanns Flucht in die Paradoxie“, die ich nahezu vollumfänglich unterschreiben kann.
Annmerkungen zu meinem Verhältnis etwa zum logisch-philosophischen Werk eines Gotthard Günther trifft der Kritiker hingegen nicht. Traut er sich nicht?
Weitere Kommentare – so zu Kreickenbaums jeder rationalen Grundlage entbehrenden und daher völlig aus der Luft gegriffenen Sicht auf mein Verhältnis zur Agenda 2010 – schenke ich mir. Polemik – notwendig in der politischen Auseinandersetzung – und gleichwohl unerfreuliche Klitterung seien dem Herrn beide zugestanden. Es war ja Wahlkampf.

Abschließend bemerkenswert scheint mir jedoch, dass in der Kritik Kreickenbaums implizit ein leider bei vielen Linken weithin etablierter Denkfehler auftaucht – man nimmt Kapitalismus und Marktwirtschaft gern für synonym – und stellt sich somit selbst als Opfer neoliberaler Gehirnwäsche dar.
Der Turbo-Kapitalismus, wie wir ihn heute erleben, kann jedoch in erster Linie als ein Protektionismus begriffen werden, ein Protektionismus, der im Interesse diverser Kapitalkonzentrationen die Marktteilnahme möglichst vieler potentieller Konkurrenten verhindert. Selbstverständlich ist das eine verkürzte Betrachtung. Eine detailliertere Ausführung verdient einen eigenen Aufsatz und muss daher nicht Bestandteil dieser Replik sein.

Stattdessen gönne ich mir meinerseits noch ein bisschen Polemik: Onkel Karl war sicher ein großer Denker. Er hätte – würde er noch leben – seine Theorien ggf. teilweise revidiert und/oder weiterentwickelt, anstatt sich darauf zu beschränken, politische Handlungen aus seinem geschichtlichen Konzept lediglich abzuleiten. Marx wäre heute Pirat.

Ich bleibe dabei, die Partei ‘Die Linke’ handelt schlüssig.
Wer seine politischen Ideen- und Theoriegebäude weitestgehend fertig hat, braucht sich nur noch ums Personal zu streiten.
Das tut die Partei ‘Die Linke’ in bitterer Konsequenz.
Sie nimmt dabei sogar tiefe psychische Traumata bei ihren Mitgliedern in Kauf. Ideologisch notwendiger Verschnitt eben.

In diesem Sinne,

Nick H. aka Joachim Paul

Einblick in AO-SF Gutachten für Eltern in Bochum und Herne

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Kleine Anfrage 296

Einblick in AO-SF Gutachten für Eltern in Bochum und Herne

In Bochum und Herne wurde von der kommunalen Schulaufsicht angeordnet, Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, Einsicht in die erstellten Gutachten zu geben. Während es bislang üblich war, in einem beratenden Gespräch gemeinsam mit den Eltern, die beste Lösung für ein Kind zu finden, wird den Eltern nun zusätzlich Einblick in das Gutachten gewährt. Diese Gutachten enthalten neben den Informationen zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand des Kindes auch Angaben zum Sozial- und Arbeitsverhalten. Nicht selten enthalten sind auch Angaben zu den Lebensbedingungen des Kindes. Da hier die familiären Hintergründe und sich daraus ergebende Erschwernisse geschildert werden, ist es bei der derzeitigen Vorgehensweise nicht mehr möglich, gerade im letztgenannten Bereich konkrete und oftmals wichtige Angaben zu machen, da sie eben nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern betreffen und von Eltern als verletzend empfunden werden können. Die Gutachten AO-SF beinhalten zusätzlich häufig Stellungnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, anderer psychologischer Dienste und/oder des Jugendamtes. Die Einsichtnahme der Eltern in die Gutachten ist bei der Unterstützung und Förderung von Schülern und deren Familien nicht immer hilfreich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Gibt es diese Verfahrensweise, außer in Bochum und Herne, auch in anderen Städten in NRW?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr ein, dass durch diese Einsichtnahme, Kriterien für eine Fördermaßnahmenempfehlung nicht deutlich dargestellt werden?

3. Handeln die verantwortlichen Schulaufsichtsbeamten hier mit Billigung dieser Verfahrensweise durch das Schulministerium?

4. Ist es im Sinne der Landesregierung, dass Eltern flächendeckend in NRW Einsicht in die Gutachten nach AO-SF erhalten?

5. Sieht die Landesregierung sinnvolle alternative Vorgehensweisen der Information und Beteiligung von Eltern, ohne die direkte Einsichtnahme in das Gutachten?

Monika Pieper

Antwort

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung

hat die Kleine Anfrage 296 mit Schreiben vom 29. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In Bochum und Herne wurde von der kommunalen Schulaufsicht angeordnet, Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, Einsicht in die erstellten Gutachten zu geben. Während es bislang üblich war, in einem beratenden Gespräch ge-meinsam mit den Eltern, die beste Lösung für ein Kind zu finden, wird den Eltern nun zusätz-lich Einblick in das Gutachten gewährt. Diese Gutachten enthalten neben den Informationen zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand des Kindes auch Angaben zum Sozial- und Arbeitsverhalten. Nicht selten enthalten sind auch Angaben zu den Lebensbedingungen des Kindes. Da hier die familiären Hintergründe und sich daraus ergebende Erschwernisse ge-schildert werden, ist es bei der derzeitigen Vorgehensweise nicht mehr möglich, gerade im letztgenannten Bereich konkrete und oftmals wichtige Angaben zu machen, da sie eben nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern betreffen und von Eltern als verletzend empfun-den werden können. Die Gutachten AO-SF beinhalten zusätzlich häufig Stellungnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, anderer psychologischer Dienste und/oder des Jugendam-tes. Die Einsichtnahme der Eltern in die Gutachten ist bei der Unterstützung und Förderung von Schülern und deren Familien nicht immer hilfreich.

Vorbemerkung der Landesregierung

Auskunfts- und Einsichtsrechte der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler sind in §120 Absatz 7 Schulgesetz gesetzlich normiert.

§ 12 Absatz 6 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsverordnung gemäß § 52 SchulG vom 25. April 2005 – AO-SF) konkretisiert diese gesetzliche Grundlage wie folgt:

„Die Schulaufsichtsbehörde gibt den Eltern auf Wunsch Einsicht in das Gutachten sowie die Unterlagen, auf denen es beruht.”

Dem Wunsch der Eltern nachzukommen zielt darauf, eine selbstverständliche Offenheit und Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten zu praktizieren. Auch gehört es zur professionellen Beratung, die Eltern über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Grundsätzlich und auch schulfachlich wird ein offener und transparenter Umgang mit dem pädagogischen Gutachteninhalt nicht als hinderlich für die Unterstützung und Förderung der Schülerinnen und Schüler eingeschätzt, da die Eltern sehr wichtige Partner für ein erfolgrei-ches Umsetzen der konkreten Fördermaßnahmen im Zusammenspiel aller am schulischen Erziehungsprozess Beteiligten sind.

1. Gibt es diese Verfahrensweise, außer in Bochum und Herne, auch in anderen Städten in NRW?

3. Handeln die verantwortlichen Schulaufsichtsbeamten hier mit Billigung dieser Verfahrensweise durch das Schulministerium?

Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Gewährung von Einsicht in die für eine behördliche Entscheidung maßgeblichen Unter-lagen ist ein tragender Grundsatz, der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt und in § 12 Abs. 6 AO-SF Niederschlag gefunden hat. Damit eine Bürgerin oder ein Bürger die Entscheidung überprüfen kann, muss sie/ er feststellen können, von welchen Grundlagen die Behörde ausgegangen ist. Im Verfahren auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes ist das Gutachten die zentrale Entscheidungsgrundlage. Es ist daher nur folgerichtig, wenn § 12 Abs. 6 AO-SF ausdrücklich feststellt, dass den Eltern auf Wunsch Einsicht in das Gut-achten und in die Unterlagen, auf die es beruht, gewährt. Das kann auch durch Überlassung einer Kopie geschehen.

Die Landesregierung geht davon aus, dass diese gesetzlichen Vorgaben landesweit umge-setzt werden.

Eine Nachfrage in den Bezirksregierungen ergab, dass bezüglich der Verfahrensweise ge-mäß § 12 Absatz 6 AO-SF keine Probleme bekannt sind. In einigen Schulämtern wird das erstellte Pädagogische Gutachten den Eltern im Zuge der Entscheidung über den festgestell-ten sonderpädagogischen Förderbedarf grundsätzlich zugeschickt, was den rechtlichen Grundlagen (§ 12 Absatz 6) entspricht.

2. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr ein, dass durch diese Einsichtnahme, Kriterien für eine Fördermaßnahmenempfehlung nicht deutlich dargestellt werden?

Die Landesregierung sieht grundsätzlich keine Gefahr, dass durch den Anspruch auf Ein-sichtnahme der Eltern in diese erstellten Pädagogischen Gutachten Förderempfehlungen beeinträchtigt werden.

Die in VV 12.12 zu § 12 AO-SF dargestellten Informationsbereiche des Pädagogischen Gut-achtens sehen Aussagen zum Lebensumfeld, also eine sogenannte systemorientierte Kind-Umfeld Analyse vor, die professionell dokumentiert sein soll. Das Pädagogische Gutachten bildet im beratenden Gespräch mit den Eltern die Grundlage für die empfohlenen konkreten Fördermaßnahmen.

4. Ist es im Sinne der Landesregierung, dass Eltern flächendeckend in NRW Einsicht in die Gutachten nach AO-SF erhalten?

§ 12 Absatz 6 der AO-SF regelt nach Ansicht der Landesregierung den Umgang mit den Pädagogischen Gutachten bislang rechtlich zufriedenstellend, um dem Anspruch der Erzie-hungsberechtigten auf Transparenz nachzukommen und eine vertrauensvolle Zusammenar-beit zu entwickeln, zu fördern und zu pflegen.

5. Sieht die Landesregierung sinnvolle alternative Vorgehensweisen der Informati-on und Beteiligung von Eltern, ohne die direkte Einsichtnahme in das Gutachten?

Nein.

Burnout-Syndrom bei Lehrern

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Kleine Anfrage 297

Burnout-Syndrom bei Lehrern

Viele Lehrer klagen über immer schwierigere Schüler, immer mehr Verwaltungsaufwand und weitere zusätzliche Belastungen. Durch die steigenden Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen kommt es zunehmend häufig zu langfristigen Erkrankungen bei Lehrern. Die Anzahl von Burnout- Fällen nimmt scheinbar deutlich zu. Die Umstellung auf ein inklusives Schulsystem wird vor allem in der Übergangsphase zu einer weiteren Belastung der Kollegien führen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Zahl der Lehrer, die in Nordrhein-Westfalen aktuell an einem Burnout Syndrom erkrankt sind? (Bitte nach Schulformen aufgegliedert)

2. Wie hoch war die Anzahl der Erkrankungen in den vergangenen fünf Jahren im Vergleich?

3. Wie wird der durch langfristige Erkrankungen entstehende Unterrichtsausfall kompensiert?

4. Welche Präventionsmaßnahmen sind vorgesehen um weitere Erkrankungen in Zukunft zu vermeiden?

5. Wie schätzt die Landesregierung die Mehrbelastung ein, die durch die Einführung eines inklusiven Schulsystems für die Lehrer entsteht?

Monika Pieper

 Antwort

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung

hat die Kleine Anfrage 297 mit Schreiben vom 29. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Viele Lehrer klagen über immer schwierigere Schüler, immer mehr Verwaltungsaufwand und weitere zusätzliche Belastungen. Durch die steigenden Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen kommt es zunehmend häufig zu langfristigen Erkrankungen bei Lehrern. Die Anzahl von Burnout- Fällen nimmt scheinbar deutlich zu. Die Umstellung auf ein inklusives Schulsystem wird vor allem in der Übergangsphase zu einer weiteren Belastung der Kollegien führen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ist der Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen. Die Schulen werden in vielfältiger Weise bei der Förderung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Lehrkräfte unterstützt. Zahlreiche Institutionen, wie z.B. der überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheits-technische Dienst, der schulpsychologische Dienst, die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen oder die kommunalen Schulträger engagieren sich für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung der Lehrkräfte. Langfristige Erkrankungen von Lehrkräften werden von der Schulaufsicht im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX in den Blick genommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

1. Wie hoch ist die Zahl der Lehrer, die in Nordrhein-Westfalen aktuell an einem Burnout Syndrom erkrankt sind? (Bitte nach Schulformen aufgegliedert)

2. Wie hoch war die Anzahl der Erkrankungen in den vergangenen fünf Jahren im Vergleich?

Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben zu den Ursachen krankheitsbedingter Fehlzeiten von Beschäftigten vor.

3. Wie wird der durch langfristige Erkrankungen entstehende Unterrichtsausfall kompensiert?

Ein vorrangiges Ziel der Landesregierung ist es, Unterrichtsausfall auch bei langfristigen Er-krankungen von Lehrkräften zu verhindern. Hierzu stehen im Wesentlichen folgende Instru-mente zur Verfügung:

Für alle Schulformen werden mit dem Programm „Flexible Mittel für den Vertretungsunter-richt” aktuell im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 45,862 Mio. EUR bis voraussichtlich Ende November 2012 zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln wird ins-besondere bei längerfristigen Erkrankungen der befristete Einsatz von Vertretungslehrkräften ermöglicht.

Darüber hinaus gibt es für die Grundschulen zusätzlich eine Vertretungsreserve im Umfang von 900 Stellen. Grundschulen können bei dem jeweils zuständigen Schulamt Lehrkräfte aus dieser Vertretungsreserve anfordern.

Ferner stehen den Schulen 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Mit diesen Stellen erhalten die Schulen zusätzliches Potenzial, um ihre schulinternen Vertretungskon-zepte zu optimieren und damit den vorgesehenen Unterricht sowie differenzierte Förderan-gebote zu realisieren.

4. Welche Präventionsmaßnahmen sind vorgesehen, um weitere Erkrankungen in Zukunft zu vermeiden?

Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX sind im konkreten Einzelfall dienstrechtliche oder schulorganisatorische Präventionsmaß-nahmen vorgesehen. Dienstrechtliche Maßnahmen sind beispielsweise die gestufte Wieder-eingliederung in den Berufsalltag, Teilzeiten, Abordnungen oder Versetzungen. Bei den schulorganisatorischen Maßnahmen kommen zum Beispiel Veränderungen des Stunden-plans, Entscheidungen über eine Klassenleitung, Vereinbarungen zu Freistunden oder über den Umfang außerunterrichtlicher Verpflichtungen in Betracht.

Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes können die an den Schulen durchgeführ-ten Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze gemäß § 5 ArbSchG Anknüpfungspunkte für Maßnahmen sein. Insbesondere bei der regelmäßigen Ermittlung der Gefährdungspoten-ziale der Arbeitsplätze, der Veranlassung der Gefahrenbeseitigung und der Dokumentation von Tätigkeiten steht der überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische

Dienst umfänglich zur fachlichen Unterstützung der Schulleitungen bereit. Ergänzend dazu wird an den Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf schrittweise eine Erhebung der psycho-sozialen Belastungen der Lehrkräfte durchgeführt, um insoweit zusätzliche Erkennt-nisse über Probleme und Maßnahmemöglichkeiten zu gewinnen. Hierzu wird der sog. COP-SOQ-Fragebogen (Copenhagen psycho-social questionnaire) eingesetzt, der von der unab-hängigen Freiburger Forschungsstelle für Arbeits- und Sozialmedizin weiterentwickelt wurde, die die Erhebung im Auftrag des Landes durchführt. Es ist beabsichtigt, diese auf weitere Bezirksregierungen auszudehnen.

Die Landesregierung fördert die Gesundheit von Lehrkräften auch über die schulpsychologi-schen Dienste, die es in allen Kreisen und kreisfreien Städten gibt, sowie über das Landes-programm „Bildung und Gesundheit”. Das ist das gemeinsame Programm der Landesregie-rung Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung, der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, des BKK Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, der AOK (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Westfalen-Lippe) und der BARMER zur Förderung der integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und Schu-len.

5. Wie schätzt die Landesregierung die Mehrbelastung ein, die durch die Einfüh-rung eines inklusiven Schulsystems für die Lehrer entsteht?

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist für die Bundesrepublik – und somit auch für die Länder – eine große Aufgabe für alle gesellschaftlichen Bereiche, selbstver-ständlich auch für den schulischen Bereich. Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem ist ein langfristiger, mehrjähriger Prozess, der schrittweise, sorgsam, zielgerichtet und nachhal-tig, aber konsequent gegangen wird. Somit handelt es sich nicht um eine technokratische „Einführung”. Der Begriff „Einführung” suggeriert, dass dann in einem zeitlichen Zusammen-hang “Vollzug bzw. Umsetzung” erfolgt und somit die Aufgabe abgeschlossen ist.

Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem baut in Nordrhein-Westfalen auf einer langjähri-gen Erfahrungstradition des Gemeinsamen Unterrichts auf und wird nun konsequent weiter entwickelt. Mittlerweile werden in Nordrhein-Westfalen in der Primarstufe und in der Sekun-darstufe I rund 20 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem För-derbedarf integrativ unterrichtet. Folglich hat eine entsprechende Anzahl an Lehrkräften bereits – in unterschiedlichem Ausmaß – Erfahrung mit dem gemeinsamen Lernen. Durch Fort-bildung und andere Unterstützungsmaßnahmen wird dieser Prozess begleitet.

Es liegen keine konkreten Erkenntnisse oder Daten vor, inwieweit ein „inklusives Schulsys-tem” Mehrbelastung und in diesem Zusammenhang Anzeichen von „Burnout-Syndrom” ent-stehen lässt. Hingegen gibt es eine Vielzahl an Erfahrungsberichten von Lehrkräften, die nach anfänglicher Skepsis das Unterrichten im Gemeinsamen Unterricht als gewinnbringend empfinden.