Wahlkampfnachlese – eine Anfrage der Giordano-Bruno-Stiftung zur Gretchenfrage

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Hallo zusammen,

am 05. Juli erreichte mich eine Email von Philipp Möller, dem Pressereferenten der humanistischen Giordano-Bruno-Stiftung GBS über den Requesttracker der Piratenpartei NRW.
Herr Möller hat sich dankenswerterweise damit einverstanden erklärt, dass ich ihm öffentlich in meinem Blog antworte.
Er nahm in seiner Mail Bezug auf ein Telefoninterview, dass ich während des Wahlkampfs Herrn Christoph Schmidt von der katholischen Nachrichtenagentur KNA gegeben habe:

Mailtext P. Möller:

 … Hallo nach NRW,
soeben lese ich folgendes Interview: Link zur KNA

“KNA: Haben Kirche und Religion überhaupt einen Wert für die Piraten?

Paul: … Viele Werte und Ideale der Aufklärung, die unsere heutige Freiheit begründen, entwickelten sich jahrhundertelang unter dem Dach der christlichen Religion.”

Nun möchte ich mich nicht in den evtl. “Shitstorm” einreihen, muss aber doch auf einen kurzen Text unserer FAQs hinweisen:

Link zu Leitbild-Seite der GBS

“7. Sind die Religionen nicht doch notwendig für die Wertebildung?
Es ist eine historisch unumstößliche Tatsache, dass die fundamentalen Rechte, die wir in modernen Rechtsstaaten genießen, überwiegend nicht den Religionen entstammen, sondern in einem erbitterten Emanzipationskampf gegen die Machtansprüche der Religionen durchgesetzt werden mussten. Viele Werte wie etwa Rationalität, individuelle Selbstbestimmung oder Demokratie, die uns heute selbstverständlich erscheinen, wurden bereits im antiken Griechenland und Rom entwickelt, verschwanden aber mit der Machtübernahme des Christentums fast ein Jahrtausend von der Bildfläche. Es bedurfte schon der Renaissance, einer Zeit, in der die antiken Schriften wieder entdeckt wurden, damit sich in Europa langsam wieder die Idee der individuellen Freiheit entfalten konnte.

Auch in der Neuzeit waren es vorwiegend religionskritische Menschen, die die Werteentwicklung (etwa die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Idee der sozialen Gerechtigkeit, die Gewährung von Meinungs- und Pressefreiheit, die Anerkennung sexueller Selbstbestimmungsrechte etc.) voranbrachten. Die Idee der Menschenrechte beispielsweise wurde maßgeblich von dem Religionskritiker Thomas Paine forciert, während eine ganze Reihe von Päpsten dies als “unerträgliche Anmaßung” verdammte. Erst 1961 konnte sich Papst Johannes XXIII. zu einer gewundenen Anerkennung der Menschenrechte durchringen, jedoch hat der Vatikan als einziger Staat in Europa (neben Weißrussland) die Europäische Menschenrechtskonvention bis heute nicht ratifiziert. Nur ein Beispiel unter vielen, das zeigt, dass die Rede von den “christlichen Werten” einer genaueren Betrachtung nicht standhält.”

Ich hoffe also, dass das Interview möglichst selten gelesen wird.

Bedenkt man, dass (1) hierzulande ca. 37% der Bevölkerung konfessionsfrei sind und sich sogar unter Christen (v.a. den zwangskonfessionalisierten und “Papierchristen”) viele für eine Äquidistanz unserer Regierung zu religiösen und anderen esoterischen Gruppen ausspricht und (2) auch andere “Piratenpositionen” unter Konfessionsfreien großen Anklang finden, halte ich euer Potential für enorm und möchte euch daher davor warnen, mit solch sachlich falschen Aussagen ins Horn der Kirchen zu stoßen. Die angebliche Rolle des Christentums bei der Entwicklung unserer heutigen Werte ist genauso falsch wie nützlich für Kirchenfunktionäre, die die massive Subventionierung kirchlicher Einrichtungen durch den Staat aufrechterhalten wollen. (19,29 Mrd. in 2009, die NICHT aus Kirchensteuermitteln stammen und NICHT in soziale Einrichtungen fließen!)

Falls ihr Herrn Paul (oder seinem Referenten?) mal ein paar Hausaufgaben mit nach Hause geben wollt:
 http://www.amazon.de/Violettbuch-Kirchenfinanzen-Staat-Kirchen-finanziert/dp/3865690394
und
http://www.amazon.de/Schatten-%C3%BCber-Europa-Untergang-antiken/dp/3865690750

Obwohl ich den Rest des Interviews sehr gut finde, muss ich euch fragen:
Hat der Mann das aus strategischen Gründen gesagt oder meint er es ernst?

Welche Antwort auf diese Frage wohl die schlimmere ist fragt sich Philipp Möller,
Pressereferent der gbs (und wegen der konsequent säkularen Positionen
entschiedener Sympathisant der Piraten) aus Berlin.

Ende Mailtext P. Möller

Ja, was für eine Steilvorlage! Natürlich habe ich es strategisch ernst meinend aus strategischen Gründen gesagt, denn praktische Politik bedeutet letztlich das Finden von Mehrheiten und Gemeinsamkeiten.

Herr Möller stößt sich ausschließlich an meiner Interviewaussage: “… Viele Werte und Ideale der Aufklärung, die unsere heutige Freiheit begründen, entwickelten sich jahrhundertelang unter dem Dach der christlichen Religion.”, und verweist auf die FAQ der Giordano-Bruno-Stiftung. Den Rest des Interviews findet er “sehr gut”.

Bin ich jetzt deswegen beruhigt? Nein, nicht wirklich. Denn die Verweise auf die üblichen Statements der Giordano-Bruno-Siftung und eben diese Statements selbst zeugen von einem Mangel an dialektischem Denken und von fehlendem Geschichtsbewusstsein, dass mir Angst und Bange werden mag, bei soviel unnötiger Polarisierung. Denn Polarisierung ist keineswegs hilfreich, sie fordert eher religiös-fundamentalistische Kräfte der Remissionierung heraus, als dass sie einer Säkularisierung dient.
Auch mag ich religiösen Eifer nicht, ganz und gar nicht. Damit meine ich das, was Richard Dawkins und religiöse Fundamentalisten gemeinsam haben.
In ganz Europa ist seit den 70er Jahren ein überdeutlicher Trend zur Säkularisierung erkennbar, hoffentlich werden weder Dawkins, noch die Giordano-Bruno-Stiftung noch sonst irgendwelche Brights diesen aufhalten.

Des Weiteren sind die Institution Kirche und “die Religion” nicht dasselbe. Vor den religiösen Gefühlen Einzelner habe ich Respekt, nicht jedoch vor den Institutionen. Allerdings ist deren gesellschaftliche und politische Realität als gegeben hinzunehmen in dem Sinne, dass Politik damit umgehen muss.
Herr Möller nimmt Religion und Kirche in seiner Argumentation aber für synonym. Das ist unzulässig und auch nicht ganz fair. Schon Kierkegaard war hier weiter mit seinem “Der Einzelne und sein Gott”.

Meinen weiteren Argumenten vorweg schicken möchte ich auch, dass ich der Ansicht bin, dass die Blutspur des Monotheismus, die im Grunde schon mit Echnaton – jawohl, mit Echnaton! [1] – im alten Ägypten ihren Anfang nahm, höchstwarscheinlich die längste und breiteste der gesamten Menschheitsgeschichte ist, da gibt es nichts zu beschönigen.
Im Übrigen sind die historisch aus dem Monotheismus folgenden großen politischen Ideologien da mit in die Rechnung hinein zu nehmen. Denn sie haben – ebenso wie die Monotheismen – ihre strukturellen Fundamente in der klassischen, altgriechischen! Identitätsontologie – das ist aber eher ein Thema für einen philosophischen Aufsatz.
Monotheismen haben wie der Name schon sagt einen Alleinvertretungsanspruch für Wahrheit. Der Humanismus – in seiner Rolle als übergeordnetes Prinzip, wie es schon von Foucault kritisiert wird – übrigens auch ….
Nach meiner Auffassung ist der Humanismus heute tot und als Prinzipienausdruck einer europäisch geprägten Hegemonie für eine Weltzivilisation nicht tauglich (-> Vilém Flusser, Michel Foucault, Gotthard Günther u.v.a.) Da hilft es auch nix, wenn man das Adjektiv ‘evolutionär’ davor setzt.

Sicher, manch einer mag die kalte Wut kriegen, bei einem Spaziergang durch das historische Rom, wo von der alten Republik fast nichts mehr übrig ist, alles überdeckt durch Basilika hier und Basilika dort.

Von daher verstehe ich auch Herrn Möllers Link-Empfehlung des unfassbar einseitigen Buchs “Schatten über Europa” von Rolf Bergmeier nicht, die Art und Weise, wie dort der frühe Islam eher gut wegkommt, ist nur ein Beispiel einer ganzen Reihe von einseitigen und verfälschenden Darstellungen, die sich keinesfalls durch historische Quellen belegen lassen. Man mag dazu auch die Rezensionen im Amazon-Buchladen aufmerksam lesen.

Dialektisches Geschichtsverständnis jedoch setzt auf eine nicht-einseitige Interpretation der Prozesse, die zu historischen Entwicklungen geführt haben.
In der Tat ist die Frage interessant, warum der Aufstieg des Christentums und der Niedergang der Antike zeitlich nahezu zusammen fielen. Der von Bergmeier angenommene Ursache-Wirkungs-Zusammenhang entspricht einer eher monokausalen und monokontexturalen Sichtweise und wird dem historischen Prozessgeschehen in keiner Weise gerecht. Zudem bringt er die Schuldfrage, eher ein klassisches Thema der Religionen!, in unzulässiger Weise in einen Kontext der historischen Verantwortlichkeit. Kann das im Sinn einer von der GBS angestrebten humanistischen Gesellschaft sein?

Wie soll es einer Bewegung mit jenseitigem Heilsversprechen gelungen sein, schuldhaft ein Weltreich zu Fall zu bringen?
Eine andere Wahrheit ist, dass Rom ideologisch und mental ‘fertig’ war, es ist langsam verfault. Und dieser Prozess begann mit dem Verlustiggehen des großen Gegners bereits in der Zeit der Römischen Republik, mit dem Fall Karthagos.

Die Geburt der Idee der Freiheit im alten Griechenland hochleben zu lassen, so wie Sie, Herr Möller, dass in ihrer FAQ Nr.7 der GBS tun, einer Freiheit der Wenigen, der 500 reichen Bürger Athens, die auf der Basis einer Sklavenwirtschaft existierten, ist auch eher eine Argumentationsstrategie, die auf Auslassung setzt, oder die Hoffnung, dass der/die Kontrahenden es nicht merken?

Historisch Neues entsteht meist aus der Berührung unterschiedlicher Kulturen, hier dem Konflikt der griechisch-römisch geprägten Antike und dort dem nordafrikanisch-vorderasiatischen Kulturkreis, dessen alte Bezeichnung ‘hamito-semitisch’ konsequenterweise aufgrund ihrer rassistischen Belastung aufgegeben wurde. Die Idee des Jenseits kollidiert mit dem körperlichen Selbstverständnis der griechisch vorgeprägten römischen Kolonialherren. Gleichwohl passte sie in das Schema der griechischen Ontologie, was der eigentliche Religionsstifter Saulus/Paulus sich geschickt zunutze zu machen wusste.
Fest steht auch, die Idee der Null – essentiell für eine als Wissenschaft betriebene und geformte Mathematik – haben die Griechen nicht entwickelt, dafür war ihr Zahlenverständnis zu körperlich. Die Null, so belegen die spärlichen historischen Quellen [2,3], entstand eher im Dreieck Griechenland – Indien – Arabien und kam von dort zu uns. Und in ihrer Folge auch die Idee der körperlosen juristischen Person, so wie sie Eingang in unser vom römischen Recht geprägtes Bürgerliches Gesetzbuch fand. Ob eine kontinuierliche bruchlose Weiterentwicklung der europäischen Antike dorthin geführt hätte, ist als Frage müßig. Obwohl ich wage zu behaupten eher nicht, denn dann hätte die kontinuierlich erfolgende Entwicklung eines anderen zur Zeit der Antike führenden Großreichs ebenfalls dorthin führen müssen, die Chinas. Hat sie aber nicht. Eine Wissenschaft im analytischen Sinn hat China nie entwickelt, sondern irgendwann übernommen, von uns.
Die Mär vom Mittelalter als dem dunklen Zeitalter basiert auf dem romantischen Zeitgeist des 19. Jahrhunderts, dem heute offensichtlich noch viele anhängen. Am Ende der Antike bauten lediglich die Römer mit Stein, am Ende des Mittelalters ganz Europa. Es sind die kleineren, praktischen Techniken wie z.B. die Erfindung der Brille gewesen, die das Mittelalter ausmachen und dort eine weit über die Antike hinausgehende Verfeinerung erfuhren. Hexenverbrennungen und Verfolgungen sind im Übrigen ein Phänomen der Renaissance und der frühen Neuzeit.

An dem unauflöslichen Widerspruch des Clashes zwischen den beiden Kirchendogmen ‘die Bibel hat recht’ und ‘Aristoteles hat recht’ entzündete sich der Verstand der Prä-Wissenschaftler-Mönche des Mittelalters, die allmählich begannen, sich anstatt vor Gott über die Dinge zu beugen – sie sind die wahren Ahnen unserer modernen Naturwissenschaft. Noch Newton spricht vom Raum als dem Sensorium Gottes und in der klassischen Mechanik gibt es den Begriff der kanonischen (gott-gewollten) Transformation. Thomas von Aquin kann mit seiner Forderung, sich nicht auf die arabischen Kommentare zu verlassen, sondern die alten Griechen selbst ins Lateinische zu übersetzen, als früher Initiator der Aufklärung verstanden werden, eine eher dialektische Interpretation, die weder Benedikt XVI noch Richard Dawkins gefallen mag, dafür aber mir.

Die Renaissance – verstanden als Wiedergeburt der Antike – war eigentlich ein Witz. Wäre die Antike tatsächlich wiedergeboren, gäbe es immer noch keinen Buchdruck, keinen Albertus Magnus, keinen Abaelard, keinen William von Ockham, keinen Hugo de Groot und sein Völkerrecht, keinen Nikolaus von Kues, keine Orgel, keine Bach-Musik und keine Klassik, keinen Newton, keinen Leibniz und schon gar keine modernen Naturwissenschaften und auch nicht die Gedanken zur menschlichen Freiheit eines Schelling.

Oswald Spenglers ‘Untergang des Abendlandes’ – wenngleich umstritten – kann hier lehrreich sein im Entwickeln eines Verständnisses für historische Prozesse. Was Arnold Toynbee recht ist, kann mir billig sein. Was? Der Pirat wagt es, diesen rechtskonservativen Kerl zu erwähnen? Ja, und die Legitimation dafür hole ich mir beim linken Adorno: “Spengler hat kaum einen Gegner gefunden, der sich ihm gewachsen gezeigt hätte: das Vergessen wirkt als Ausflucht”.

Des Weiteren verweise ich darauf, dass es bereits vor einiger Zeit einen Briefwechsel zwischen meinem geschätzten Freund und ehemaligem akademischen Lehrer, Herrn Eberhard von Goldammer und Herrn Schmidt-Salomon von der Giordano-Bruno-Stiftung gegeben hat. Der letzte Brief von Herrn von Goldammer wurde von Herrn Schmidt-Salomon bis heute nicht beantwortet. Der Briefwechsel kann hier nachgelesen werden.
Profunde Religionskritik beginnt heute mit John Leslie Mackie – dessen Name auf der HP der Giordano-Bruno-Stiftung nicht einmal erwähnt wird – und hört mit Gotthard Günther lange nicht auf. Es steht zu befürchten, dass die GBS hier die philosophische Auseinandersetzung auf gehobenem Niveau scheut.

Wer nach der katholischen Sexualmoral lebt, entwickelt schlimmstenfalls eine ecclesiogene Sexualneurose, ein Psychiater kann da in der Regel helfen. Wer allerdings Wissenschaft – in der die Prinzipien der begrenzten Gültigkeit und das des korrigierbaren Erkenntnisfehlers regieren – zum Glauben macht, läuft Gefahr, gleich ein Fall für den Pathologen zu werden.

Wer der Vernunft Altäre baut, verrät nicht nur die Vernunft, sondern unser Konzept von Rationalität und Wissenschaft insgesamt.

In diesem Sinne,

Nick H. aka Joachim Paul

Quellennachweise

[1] Assmann, Jan; Moses der Ägypter, Frankfurt a.M. 2000
[2] Borst, Arno; Computus – Zeit und Zahl in der Geschichte Europas, Berlin 1990
[3] Kaplan, Robert; Die Geschichte der Null, München 2003

 

Der Düsseldorfer Flughafen und Abschiebungen nach dem Dublin II – Abkommen

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Kleine Anfrage 284

Der Düsseldorfer Flughafen und Abschiebungen nach dem Dublin II – Abkommen

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Diese finden allerdings nicht nur in Zielländer statt, deren Staatsangehörigkeit die asylsuchende Person (vermutlich) hat, sondern auch in Länder, die nach der sog. Dublin II – Verordnung für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig sind. Das ist dasjenige europäische Land, in dem ein Asylsuchender zuerst EU-Boden betritt bzw. dass ein Schengen-Visum ausgestellt hat.

Viele Mitgliedstaaten verfügen jedoch über keine Standards bei der Durchführung von Asylverfahren, die den Mindeststandards des Flüchtlingsschutzes erfüllen würden. Aus diesem Grund führt Deutschland nach Griechenland seit Anfang 2011 keine Rücküberstellungen mehr durch und macht von seinem „Selbsteintrittsrecht” gebrauch, d.h. die Asylverfahren werden in Deutschland durchgeführt. In andere süd- und südosteuropäische Staaten, wie Italien, Malta Ungarn oder Bulgarien wird jedoch weiterhin abgeschoben, obwohl der Flüchtlingsschutz dort keinesfalls gewährleistet ist.

Das Asylverfahrensgesetz schließt den einstweiligen Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung aus (sog. Eilrechtsausschluss). Hinzu kommt, dass es gängige Praxis ist, dass die Asylsuchenden erst während der Abschiebung darüber informiert werden, dass ein Überstellungsbeschluss vorliegt, und ihnen damit faktisch die Beantragung gerichtlichen Rechtsschutzes unmöglich gemacht wird. Diese Praxis wird von Flüchtlingsorganisationen seit geraumer Zeit gerügt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011, legt die Bewertung nahe, dass sie auch mit Unionsrecht nicht vereinbar ist (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 in den Rechtssachen C-411/10 und C-493/10 – N.S. und M.E. – zum grundrechtskonformen Vollzug von Überstellungen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin – VO II))

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Personen wurden im o.g. Zeitraum auf Grundlage der Dublin II – Verordnung vom Düsseldorfer Flughafen aus abgeschoben (bitte nach Zielländern und Anzahl sowie Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

2. In wie vielen Fällen wurde der Überstellungsbeschluss den Betreffenden erst am Überstellungstag – also bei der Abholung zum Flughafen bzw. am Flughafen – übergeben?

Monika Pieper

 Antwort

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 284 vom 23. Juli 2012 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN
Drucksache 16/420

Der Düsseldorfer Flughafen und Abschiebungen nach dem Dublin II – Abkommen

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 284 mit Schreiben vom 17. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet.  

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Diese finden allerdings nicht nur in Zielländer statt, deren Staatsangehörigkeit die asylsu-chende Person (vermutlich) hat, sondern auch in Länder, die nach der sog. Dublin II – Ver-ordnung für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig sind. Das ist dasjenige europäische Land, in dem ein Asylsuchender zuerst EU-Boden betritt bzw. dass ein Schengen-Visum ausgestellt hat.

Viele Mitgliedstaaten verfügen jedoch über keine Standards bei der Durchführung von Asyl-verfahren, die den Mindeststandards des Flüchtlingsschutzes erfüllen würden. Aus diesem Grund führt Deutschland nach Griechenland seit Anfang 2011 keine Rücküberstellungen mehr durch und macht von seinem „Selbsteintrittsrecht” gebrauch, d.h. die Asylverfahren werden in Deutschland durchgeführt. In andere süd- und südosteuropäische Staaten, wie Italien, Malta Ungarn oder Bulgarien wird jedoch weiterhin abgeschoben, obwohl der Flüchtlingsschutz dort keinesfalls gewährleistet ist.

Das Asylverfahrensgesetz schließt den einstweiligen Rechtsschutz gegen Abschiebungsan-ordnungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung aus (sog. Eilrechtsausschluss). Hinzu kommt, dass es gängige Praxis ist, dass die Asylsuchenden erst während der Abschiebung darüber informiert werden, dass ein Überstellungsbeschluss vorliegt, und ihnen damit fak-tisch die Beantragung gerichtlichen Rechtsschutzes unmöglich gemacht wird. Diese Praxis wird von Flüchtlingsorganisationen seit geraumer Zeit gerügt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011, legt die Bewertung nahe, dass sie auch mit Unionsrecht nicht vereinbar ist (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 in den Rechts-sachen C-411/10 und C-493/10 – N.S. und M.E. – zum grundrechtskonformen Vollzug von Überstellungen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin – VO II))

1. Wie viele Personen wurden im o.g. Zeitraum auf Grundlage der Dublin II – Ver-ordnung vom Düsseldorfer Flughafen aus abgeschoben (bitte nach Zielländern und Anzahl sowie Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt nicht über die erbetenen Daten. Es wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

2. In wie vielen Fällen wurde der Überstellungsbeschluss den Betreffenden erst am Überstellungstag – also bei der Abholung zum Flughafen bzw. am Flughafen – übergeben?

Nach § 31 Abs. 1 Satz 4 AsylVfG ist dem Asylsuchenden im Dublin-II-Verfahren der Rück-überstellungsbescheid durch das BAMF zuzustellen. Das Bundesamt übermittelte die Rück-überstellungsbescheide in der Praxis an die Ausländerbehörden bislang mit der Bitte, diese – möglichst am Überstellungstag – gem. § 31 Abs. 1 Satz 5 AsylVfG zuzustellen.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt über keine statistischen Daten, in wie vielen Fällen Ausländerbehörden in NRW von dieser Vorgabe des Bundesamtes abgewichen sind.

Inzwischen hat das Bundesamt eine Verfahrensänderung bekannt gegeben. Sobald die Zu-ständigkeit eines anderen Dublin-Mitgliedstaates feststeht und die Modalitäten eines konkre-ten Überstellungstermins abgestimmt sind, wird das Bundesamt der zuständigen Ausländer-behörde den Dublin-Bescheid zum Zwecke der Zustellung mit einem Vorlauf von ca. zwei Wochen vor dem geplanten Überstellungstermin übersenden.

Mit Runderlass vom 26.07.2012 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales die Aus-länderbehörden angewiesen, in den Fällen, in denen die Zustellung der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassenen Rücküberstellungsentscheidungen nach § 34a Abs. 1 S. 5 AsylVfG an den Betroffenen unmittelbar durch die Ausländerbehörde erfolgt, den Be-scheid unverzüglich nach Eingang bei der Ausländerbehörde und nach Möglichkeit mindes-tens eine Woche vor dem Überstellungstermin dem Betroffenen oder dessen Bevollmächtig-ten zuzustellen.

Der Düsseldorfer Flughafen und das Asyl-Schnellverfahren

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Kleine Anfrage 283

Der Düsseldorfer Flughafen und das Asyl-Schnellverfahren

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes werden Asylsuchende, die über einen sog. „sicheren Drittstaat” einreisen oder die keinen gültigen Pass vorlegen können, im Transit- Bereich festgehalten und einem beschleunigten Asylverfahren unterzogen.

Voraussetzung für die Durchführung eines Flughafenverfahrens ist, dass die Unterbringung auf dem Flughafengelände möglich ist.

Der Flughafen Düsseldorf verfügt über eine solche Einrichtung und ist damit neben Frankfurt am Main, München, Hamburg und Berlin einer von fünf deutschen Flughäfen, an denen das Flughafenverfahren durchgeführt wird. Zuständig für die Unterbringung, Verpflegung und sonstigen Versorgung von Asylbewerbern, und damit auch für die Unterbringung während des Flughafenverfahrens, sind die Länder.

Das Flughafenverfahren ist seit seiner Einführung Gegenstand harscher Kritik von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. So warf PRO ASYL dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederholt vor, Anhörungen im Flughafenverfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Darüber hinaus werde der Zugang zu Rechtsberatung und anwaltlicher Unterstützung erheblich erschwert. In einem Urteil vom 2. Februar 2012 kritisiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das „Schellverfahren”, da es das Recht auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren verletze.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition zu einer Abschaffung des Flughafenverfahrens bekannt und möchte sich für eine Aussetzung dieser Praxis in Düsseldorf einsetzen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Transitbereich des Flughafens Düsseldorf festgehalten und durchliefen dort das sog. Flughafenverfahren nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)?

2. Wie viele der dort gestellten Asylanträge wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet” abgelehnt?

3. Wie vielen der am Düsseldorfer Flughafen ankommenden Asylsuchenden wurde in den Jahren 2011 und 2012 nach Überprüfung durch die Gerichte auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Einreise in die Bundesrepublik gestattet?

4. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2011 und 2012 aus dem Transitbereich des Düsseldorfer Flughafens zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte den Grund für die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung und die Staatsangehörigkeit der Betroffenen mit angeben)?

5. Wann wird die Praxis des Flughafenverfahrens in Düsseldorf, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ausgesetzt?

Monika Pieper

 

Antwort

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 283 vom 23. Juli 2012 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN Drucksache 16/419

Der Düsseldorfer Flughafen und das Asyl-Schnellverfahren

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 283 mit Schreiben vom 17. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

Nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes werden Asylsuchende, die über einen sog. „siche-ren Drittstaat” einreisen oder die keinen gültigen Pass vorlegen können, im Transit-Bereich festgehalten und einem beschleunigten Asylverfahren unterzogen.

Voraussetzung für die Durchführung eines Flughafenverfahrens ist, dass die Unterbringung auf dem Flughafengelände möglich ist.

Der Flughafen Düsseldorf verfügt über eine solche Einrichtung und ist damit neben Frankfurt am Main, München, Hamburg und Berlin einer von fünf deutschen Flughäfen, an denen das Flughafenverfahren durchgeführt wird. Zuständig für die Unterbringung, Verpflegung und sonstigen Versorgung von Asylbewerbern, und damit auch für die Unterbringung während des Flughafenverfahrens, sind die Länder.

Das Flughafenverfahren ist seit seiner Einführung Gegenstand harscher Kritik von Flücht-lings- und Menschenrechtsorganisationen. So warf PRO ASYL dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederholt vor, Anhörungen im Flughafenverfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Darüber hinaus werde der Zugang zu Rechtsberatung und anwaltli-cher Unterstützung erheblich erschwert. In einem Urteil vom 2. Februar 2012 kritisiert derEuropäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das „Schellverfahren”, da es das Recht auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren verletze.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition zu einer Abschaffung des Flughafenverfahrens bekannt und möchte sich für eine Aussetzung dieser Praxis in Düsseldorf einsetzen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Durchführung des sog. Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylVfG obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Länder sind in diesem Zusammenhang ausschließlich für die Unterbringung, Verpfle-gung und sonstige Versorgung der Asylbewerber zuständig.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Transitbereich des Flughafens Düsseldorf festgehalten und durchliefen dort das sog. Flughafenver-fahren nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt hierzu über keine eigenen Informationen.

Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 10.02.2012, insbesondere zu Frage 8 (BT-Drs 17/8577) und vom 27.04.2012, insbe-sondere zu Frage 9 (BT-Drs. 17/9465) wird verwiesen.

2. Wie viele der dort gestellten Asylanträge wurden durch das Bundesamt für Mig-ration und Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet” abgelehnt?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Wie vielen der am Düsseldorfer Flughafen ankommenden Personen wurde in den Jahren 2011 und 2012 nach Überprüfung durch die Gerichte auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Einreise in die Bundesrepublik gestattet?

Siehe Antwort zu Frage 1.

4. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2011 und 2012 aus dem Transitbereich des Düsseldorfer Flughafens zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte den Grund für die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung und die Staatsangehörig-keit der Betroffenen mit angeben)?

Siehe Antwort zu Frage 1.

5. Wann wird die Praxis des Flughafenverfahrens in Düsseldorf, wie im Koalitions-vertrag angekündigt, ausgesetzt?

Eine Aussetzung des sogenannten Flughafenverfahrens in Düsseldorf durch das Land NRW ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da es sich um ein Verfahren in der Zuständigkeit des Bundes handelt.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich einer Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Rheinland-Pfalz anschließen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Flug-hafenasylverfahren nach § 18 a des Asylverfahrensgesetzes abzuschaffen.

 

Der Düsseldorfer Flughafen als europäisches Drehkreuz für Abschiebungen

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Antwort erscheint am 27. August 2012 mit der Drucksachennummer 16/652

Kleine Anfrage 282

Der Düsseldorfer Flughafen als europäisches Drehkreuz für Abschiebungen

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen. Zwar werden immer noch mit Abstand die meisten Abschiebungen über den Flughafen Frankfurt am Main durchgeführt, doch wurden im Jahr 2010 von den deutschlandweit insgesamt 6.907 Menschen, die auf dem Luftweg abgeschoben wurden, immerhin 924 über den Düsseldorfer Flughafen transportiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/5460). Das heißt, im Schnitt werden über den Düsseldorfer Flughafen jeden Tag knapp drei Menschen zwangsweise außer Landes gebracht.

Insbesondere für Sammelabschiebungen, die von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert oder durchgeführt werden, spielt Düsseldorf seit 2009 eine zunehmend wichtige Rolle. Allein in den Kosovo sowie nach Serbien fanden in den Jahren 2010 und 2011 dreizehn Charterabschiebungen statt, also im Schnitt im Zweimonats-Rhythmus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/7288).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Abschiebungen auf dem Luftweg wurden in den Jahren 2010 und 2011 vom Düsseldorfer Flughafen aus durchgeführt (bitte nach Zielländern und (vermuteter) Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

2. Wie viele Abschiebungen wurden als Sammelabschiebungen in einem eigens gecharterten Flugzeug durchgeführt (bitte nach Datum und Zielländern aufschlüsseln)?

3. Welche dieser Abschiebungsaktionen wurden von FRONTEX (der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) koordiniert bzw. unter FRONTEX-Beteiligung durchgeführt (bitte nach Datum, Zielländern, Zwischenlandungen und beteiligten EU-Ländern aufschlüsseln)?

4. Welche Kosten entstehen dem Land NRW für die jeweiligen Abschiebungsaktionen im Sinne von Frage 2 und 3 (bitte aufschlüsseln nach Kosten für die Inanspruchnahme von Sicherheitsdiensten, für die Pass- oder Passersatzpapierbeschaffung, für die Feststellung der Reisefähigkeit durch Ärzte, für die Inanspruchnahme von Charterflügen, für FRONTEX-Flüge sowie für sonstige Kosten)?

Monika Pieper

 

Antwort

Der Minister für Inneres und Kommunales

hat die Kleine Anfrage 282 mit Schreiben vom 21. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen. Zwar werden immer noch mit Abstand die meisten Abschiebungen über den Flughafen Frankfurt am Main durchgeführt, doch wurden im Jahr 2010 von den deutschlandweit insgesamt 6.907 Menschen, die auf dem Luftweg abgeschoben wurden, immerhin 924 über den Düsseldorfer Flughafen transportiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/5460). Das heißt, im Schnitt werden über den Düsseldorfer Flughafen jeden Tag knapp drei Menschen zwangsweise außer Landes gebracht.

Insbesondere für Sammelabschiebungen, die von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert oder durchgeführt werden, spielt Düsseldorf seit 2009 eine zunehmend wichtige Rolle. Allein in den Kosovo sowie nach Serbien fanden in den Jahren 2010 und 2011 dreizehn Charterabschiebungen statt, also im Schnitt im Zweimonats-Rhythmus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/7288).

Vorbemerkung der Landesregierung

Hinsichtlich der von der Fragestellerin erbetenen Daten wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

Die Bundesregierung beantwortet alljährlich Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke im Bundestag über die Abschiebungen im abgelaufenen Kalenderjahr und gibt detailliert Auskunft über die bundesweiten Abschiebungen auf dem Luft-, Land- oder Seeweg,

Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung, Zurückschiebung unbegleiteter Minderjähriger, EU-Sammelabschiebungen, deutsche Beteiligung an FRONTEX-Einsätzen, Einsatz von Polizei- und Sicherheitskräften, Zwischenfälle, Widerstandshandlungen, Abbruch von Abschiebeversuchen, Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen u.a.

Für das Jahr 2010 lassen sich die meisten Angaben der von der Fragestellerin selbst zitierten Antwort der Bundesregierung vom 12.04.2011 (BT-Drs.17/5460) entnehmen. Für das Jahr 2011 können entsprechende Angaben der Antwort der Bundesregierung vom 02.03.2012 (BT-Drs. 17/8834) entnommen werden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Welche Abschiebungen auf dem Luftweg wurden in den Jahren 2010 und 2011 vom Düsseldorfer Flughafen aus durchgeführt (bitte nach Zielländern und (vermuteter) Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt nicht über die erbetenen Daten. Ich bitte die Angaben den BT-Drucksachen 17/5460 und 17/8834 zu entnehmen.

Hinsichtlich darüber hinausgehender Fragen wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

2. Wie viele Abschiebungen wurden als Sammelabschiebungen in einem eigens gecharterten Flugzeug durchgeführt (bitte nach Datum und Zielländern aufschlüsseln)?

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt nicht über die erbetenen Zahlen. Ich bitte die Angaben den BT-Drucksachen 17/7288 und 17/8834 zu entnehmen.

Hinsichtlich darüber hinausgehender Fragen wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

3. Welche dieser Abschiebungsaktionen wurden von FRONTEX (der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) koordiniert bzw. unter FRONTEX-Beteiligung durchgeführt (bitte nach Datum, Zielländern, Zwischenlandungen und beteiligten EU-Ländern aufschlüsseln)?

Siehe Antwort zu Frage 2.

4. Welche Kosten entstehen dem Land NRW für die jeweiligen Abschiebungsaktionen im Sinne von Frage 2 und 3 (bitte aufschlüsseln nach Kosten für die Inanspruchnahme von Sicherheitsdiensten, für die Pass- oder Passersatzpapierbeschaffung, für die Feststellung der Reisefähigkeit durch Ärzte, für die Inanspruchnahme von Charterflügen, für FRONTEX-Flüge sowie für sonstige Kosten)?

Bei Sammelchartern ab Düsseldorf entfielen auf NRW im maßgeblichen Zeitraum die in nachstehender Tabelle dargestellten Kosten:

 

 Charterflüge nach    Datum    Frontex    Flugkosten NRW    Verpflegung    Begl.- Arzt  
 Kosovo    07.12.2011   100%            
     10.11.2011   100%            
     18.08.2011   100%     434,21    
     16.06.2011   100%            
     12.04.2011   100%     307,95    
     15.02.2011   100%            
     07.12.2010   100%            
     11.08.2010   100%            
     22.06.2010   100%            
     20.05.2010   100%            
     17.03.2010         36,492,16        
     16.02.2010   100%            
 Nigeria    29.06.2011   80% 200,87        
     04.05.2010   100%            
     18.03.2010   100%            
     03.03.2010   100%            
     21.01.2010   100%            
 Serbien    08.11.2011   100%            
     20.09.2011   100%            
     31.05.2011   100%            
     05.04.2011         30,340,00 363,59 315,00
     09.12.2010         30,210,00 179,98    
     02.09.2010         29,980,00 652,02    
     27.04.2010         30,190,00 190,25    
 Türkei    18.10.2011         33,402,00     500,00
     01.03.2011         31,247,00        
     28.09.2010         33,392,59        
     11.05.2010         49,200,00 214,00    
 Georgien    13.04.2010   100%            
 Summe:             304,654,62   2,342,00 815,00

 Eine weitergehende Darstellung aller Abschiebungskosten, die bereits im Vorfeld der jeweiligen Rückführung entstanden sind (z.B. Kosten der Passersatzpapierbeschaffung oder der Überprüfung der der Reisefähigkeit) ist nicht möglich. Diese Kosten müssten in nicht vertretbarem Aufwand personenscharf ermittelt werden.

Euer Satellit bewegt etwas

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Es ist viel passiert in den letzten Wochen:
Viele von uns haben bereits ihre Jungfernreden gehalten, obwohl der eigentliche Politikbetrieb erst nach der Sommerpause losgeht.
meineRede
Der Aufbau der Fraktion schreitet gut voran, das Presseteam steht, einige Fachreferenten sind eingestellt und viele von uns haben bereits ihren persönlichen Mitarbeiter gefunden.
Und doch ist da so eine Ungeduld von vielen Seiten gepaart mit Ängsten wir würden uns als Fraktion gar abwenden, von der Basis ausgrenzen, man höre nichts von uns, ja wir wären gar wie ein Satellit in den Orbit entschwunden.
Zeitgleich wurde mir schmerzhaft bewußt, daß ich als MdL nicht mehr einfach meine Meinung sagen darf, ohne mir dafür Tadel einzuhandeln.
Wie kann ich nur? Schließlich sieht man mich jetzt doch anders, misst meinen Aussagen mehr Gewicht zu.
Als man mich auf einen hohen Platz der Landesliste gewählt hat, war ich unglaublich Stolz für diese Partei bald im Landtag politisch arbeiten zu dürfen – endlich nach einer langen Zeit, in der wir gegen Windmühlen der Ignoranz der Medien und der Überheblichkeit der anderen Parteien angekämpft haben. Ich war Stolz aus unserer Mitte ausgewählt worden zu sein und habe nur das eine Ziel das Beste für das Land und unsere Ziele zu erreichen.
Aber mir ist es mir auch sehr wichtig, daß ich ein Teil von uns Baispiraten bin und als solcher gesehen werde. Basisdemokratie ist eines der Gründe, wehalb ich damals zu den Piraten gekommen bin. Alle sind gleichwertig, alle Meinungen zählen gleich!
Nichtsdestotrotz bitte ich Euch auch weiter um Euer Vertrauen, daß ich Meinungsäußerungen aus meiner Erfahrung in der Partei und letztlich meiner Menschenkenntnis heraus äußere, wenn ich denke, daß diese der Sache dienen. Ich will nicht manipulieren, nein, erst recht bin ich kein “Königsmacher”, ich habe nur ungeschickt versucht, jemanden, der sich Kilometer unter Wert verkauft hat, noch ein bißchen mehr Raum zu geben um von seinen Kenntnissen zu erzählen.
Ich habe im Moment das Gefühl, daß egal was man macht, es entsprechend verdreht negativ interpretiert wird.
Wahrscheinlich sind es nur einzelne – hoffe ich – doch es ist schon eine krude Situation.

Eigentlich wollte ich aber von etwas anderem berichten. Es geht um die beiden letzten Plenartage vor der Sommerpause:
Während dieser Tage passierte etwas, was wir in einer solchen Geschwindigkeit und Dimension nicht für möglich gehalten hätten.
Protokolle
Die Abgeordneten stimmten nicht mehr nach Fraktionszwang einheitlich ab und applaudierten durch die Bänke zu Beiträgen, die ihnen gefielen egal welches Partei mitglied vorne am Pult stand.
Der Landtagspräsident hatte bei den Abstimmungen auf einmal Mühe die Übersicht zu behalten, denn sonst hieß es immer: Mit “ja” stimmten die Fraktionen x und y, mit “nein” stimmten die Fraktionen a und b, Fraktion c enthält sich.
Jetzt aber: Äh, ich stelle fest, daß Fraktion a und Teile von b und c für “ja” stimmen und da sehe ich “nein” Stimmen bei a und c und wohl auch einige Enthaltungen usw. usw.
Das war ein großer Augenblick, ich schaute in die Runde der Parlamentarier, sah wie sie alle sichtlich Freude an der Sitzung hatten und hatte feuchte Augen.
Sicher wird es nicht immer bei zukünftigen Abstimmungen so sein, aber es war ein Anfang, ein erster Schritt in Richtung selbstbestimmter, mitdenkender Abgeordnete.
Es ist ein wesentliches Ziel unserer Arbeit, daß fraktionsübergreifend die bestmögliche Lösung gefunden wird und dafür sind die ersten Dinge bereitet.
Euer kleiner Satellit, der doch weiter mitten unter Euch weilt, bewegt etwas.
Wir sind gespannt wie es weiter geht!

Ausbildungsordnung Grundschule

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Kleine Anfrage 119

Ausbildungsordnung Grundschule

Im Gesetz zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) wird in §1 Abs. 3 geregelt wie bei einem Anmeldeüberhang zu verfahren ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Kommen bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule für das Schuljahr 2012/2013 ausschließlich die unter §1 Abs. 3 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) genannten fünf Kriterien zum Tragen?

2. Wenn andere Kriterien zum Tragen kommen, welche sind das?

3. Falls andere Kriterien zutreffen, wo sind eben diese Kriterien geregelt?

Monika Pieper

 

 Antwort

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 119 vom 16. Juli 2012 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN

Drucksache 16/236

Ausbildungsordnung Grundschule

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung

hat die Kleine Anfrage 119 mit Schreiben vom 7. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsi-dentin beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Im Gesetz zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) wird in §1 Abs. 3 geregelt wie bei einem Anmeldeüberhang zu verfahren ist.

1. Kommen bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule für das Schuljahr 2012/2013 ausschließlich die unter § 1 Abs. 3 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) genannten fünf Kriterien zum Tragen?

Ja

2. Wenn andere Kriterien zum Tragen kommen, welche sind das?

3. Falls andere Kriterien zutreffen, wo sind eben diese Kriterien geregelt?

Abgesehen von den Kriterien in § 1 Abs. 3 AO-GS haben bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern (Nr. 1.23 der Verwaltungsvorschriften zur AO-GS – BASS 13-11 Nr. 1.2). Diese Klarstellung ergibt sich aus den Merkmalen einer Bekenntnis-schule, wie sie in Art. 12 Abs. 6 der Landesverfassung und § 26 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) bestimmt sind. Sie ist der Anwendung der Vorschriften des § 46 Abs. 3 SchulG und des § 1 Abs. 2 und 3 AO-GS vorgeschaltet.

Stellenausschreibung persönlicher Mitarbeiter

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Kennziffer: 24-001

Zur Unterstützung meiner parlamentarischen Aufgaben suche ich, Simone Brand, baldmöglichst einen persönlichen Mitarbeiter beliebigen Geschlechts als erweitertes Gehirn, rechte Hand, Ordnungs-Mentor, Rückenfreihalter, Organisator, Arbeitwegschaufler, Zuarbeiter, Koordinator etc. – keinen Assistenten, sondern einen Mitstreiter.

Folgende Aufgaben werden auf Dich zukommen:

  • Administrative Tätigkeiten wie allgemeine Schreibarbeiten, telefonische und schriftliche Anfragenbearbeitung;
  • Organisation, Terminkoordination, Veranstaltungsplanung;
  • Strukturierung von Arbeit, selbständige Organisation eines MdL, Literaturrecherche;
  • Pressearbeit
  • Aufbereitung wichtiger Anfragen und Informationen;
  • Unterstützung bei allen Aufgaben, die im Zuge der Mandatstätigkeit anfallen.

Ideal wären folgende Eigenschaften und Kenntnisse:

  • ausgeprägte Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sowie einen strukturierten selbständigen und effizienten Arbeitsstil;
  • Einen kommunikativen, team- und zielorientierten Arbeitsstil;
  • Gute Umgangsformen und kommunikative Fähigkeiten;
  • Fähigkeit zum interdisziplinären Denken und Handeln – Generalist statt Fachidiot;
  • Stets die Nerven und die Ruhe zu behalten, Gelassenheit, Belastbarkeit, Urteilsvermögen, Übersicht im Chaos und turbulenten Zeiten;
  • Sicheren Umgang mit gängigen Computeranwendungen sowie Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Anwendungen einzuarbeiten.
  • Kenntnisse der Nordrhein-westfälischen Politik, der Inhalte der PIRATEN und politisches Gespür;
  • idealerweise Interesse an den Themenfeldern Verbraucherschutz und Innenpolitik
  • gute Englischkenntnisse – gerne auch eine andere Fremdsprache
  • gesunder Menschenverstand

Parlamentarische Erfahrung wäre ein Pluspunkt. Arbeitsorte werden Düsseldorf und Bochum sein. Zudem können Reisetätigkeiten in NRW und Deutschland anfallen. Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Die Entlohnung und Arbeitszeit erfolgt nach Vereinbarung.

Ich biete eine interessante, herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit im Zuge meines Mandats im Landtag NRW. Wir werden viele Arbeitswege gemeinsam kennenlernen müssen. Du kommst in keine von mir vorgefertigte Struktur. Dadurch hast du die Möglichkeit dir einen großen Teil deines Arbeitsalltags selbst zu gestalten.

Wir Piraten sind ein bunter Haufen verschiedenster Charaktere, die angetreten sind, vieles an der Art und Weise zu verändern, wie Politik gemacht wird. Wir wollen mutig jede menge Neues probieren, Bewährtes verbessern und Überkommenes abschaffen. Du hast also die Möglichkeit mit uns neue Wege zu finden, zu gestalten, zu verändern und zu verbessern.

Wenn du dir vorstellen kannst, mich mit Freude und Begeisterung bei den auf uns zukommenden Aufgaben zu unterstützen und den Anforderungen weitgehend entsprichst, sende bitte eine aussagekräftige Bewerbung samt Lebenslauf, Arbeitszeugnissen mit Gehaltsvorstellung und der Angabe des frühestmöglichen Dienstbeginns.

per E-Mail in einer einzigen PDF-Datei an

sbrand (ät) piratenfraktion-nrw (punk) de

oder per Post an

Simone Brand

Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

Wie ist denn so die parlamentarische Arbeit?

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….wurde ich letzte Woche von einer Journalistin gefragt.
Ich lachte hysterisch auf – innerlich – nach außen gab es ein freundliches Lächeln.
Was wir die letzten 2 ½ Wochen gemacht haben, hat so gar nichts mit parlamentarischer Arbeit zu tun.
Wer denkt, dass man nach dem Einzug in den Landtag Montag darauf anfangen kann politisch zu arbeiten, der hat sich gewaltig geschnitten.
Wir haben ab dem 14.Mai begonnen eine komplett neue Fraktion aus dem Boden zu stampfen vom Startpunkt Zero aus.
Wir hatten nichts, nada außer einem kleinen Raum in den wir mit 20 Piraten gerade so rein passten und  vier Tage später dann zum Glück einen Konferenzsaal, in dem wir mit mehr Luft unsere Sitzungen abhalten.
Ich denke, dass die meisten von uns die Vorstellung hatten, dass wir neben den persönlichen Mitarbeitern zusätzlich noch ein Sekretariats-Team einstellen und gut ist. Weit gefehlt!
Wir werden hier in den kommenden Wochen eine Busladung von Leuten einstellen von der Schreibkraft über den Justiziar bis zum Fachreferenten.
Wir haben uns eine Geschäftsordnung gegeben, brauchen noch eine Finanzordnung und müssen uns entscheiden, wen wir in welche Ausschüsse entsenden.
Die ersten beiden Wochen waren für uns besonders anstrengend, da einige von uns noch arbeiten mussten. Das führte regelmäßig zu Sitzungen bis in die späten Abendstunden – 13 Stunden Tage waren keine Ausnahme.
Ich bin froh, dass wir zwei Interimsgeschäftsführer eingestellt haben, die uns bis Ende August helfen werden die Fraktion auf arbeitsfähige Füße zu stellen. Personalentscheidungen treffen wir letztendlich zwar selbst, aber sie sichten und suchen und machen Vorschläge und haben mit ihrer Erfahrung in der parlamentarischen Arbeit viele Ratschläge und Hilfestellungen zu bieten.
Unsere Sitzungen sind alle hier  zu finden, den link zum stream findet ihr dort auch, ich möchte Euch daher hier nicht mit Details langweilen.
Letztendlich geht die eigentliche „parlamentarische Arbeit“ erst nach der Sommerpause los – ja, find ich auch traurig – die Mühlen mahlen hier langsam. Für uns als Frischlinge gibt es aber dadurch die Chance gut aufgestellt zu sein, bevor es dann richtig losgeht.
Daher bitte ich Euch etwas Geduld zu haben, bevor wir von kleinen und großen Anfragen, von Gesetzesentwürfen und Ausschussergebnissen berichten.
Wir sind herzlich empfangen worden, sowohl von den anderen Abgeordneten, als auch insbesondere von der Verwaltung, wir hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Der Wille über die Fraktionen hinweg zusammen zu arbeiten, wie es in der Zeit der Minderheitsregierung erforderlich war,  ist bei vielen vorhanden.
Auf geht’s – ich habe ein gutes Gefühl!

mein Weg nach Düsseldorf – 3.Teil

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- viel Fernsehen und ein paar Tränen -

Es ist Karfreitag am Nachmittag und ich komme endlich wieder dazu etwas zu schreiben.
Was für eine Woche!
Ich werde Euch nicht langweilen und über jedes Interview und die ganzen anderen Aktivitäten schreiben, die hinter mir liegen, sondern mich auf die Ereignisse konzentrieren, die mich selbst am meisten beeindruckt haben.
Letzten Freitag hatten wir im Wahlkampfbüro in Essen in Form von Nick Leifert und seinem Team das ZDF zu Besuch.
Ich hatte erst keinen Parkplatz gefunden und kam abgehetzt an und da stand er auch schon mitten im Raum und strahlte mich an. Der überaus sympathische erste Eindruck von Herrn Leifert sollte sich im Laufe der nächsten Stunden als nicht falsch erweisen.
Nach einem Rundgang durch die Räumlichkeiten des g2a setzten wir uns mit ihm im Besprechungsraum zusammen.
Seinen ursprünglichen Plan , im Gespräch ein paar O-Töne einzufangen und zum Schluss das Kamerateam dazu zu holen, welches die Wahlkampfaktivitäten in dem anderen Raum abfilmte, veränderte er sehr schnell, nachdem er die ersten Statements von uns gehört hatte. Rasch holte er nach den ersten Minuten sein Team dazu, um von Anfang an zu drehen.
Er hatte schon vor dem Treffen viel von den uns leitenden Grundideen verstanden und stellte daher gute Fragen und hörte sehr interessiert zu. Wir unterhielten uns 1 ½ Stunden und bekamen hervorragend Raum, um unsere Inhalte und Überzeugungen darzustellen.
Am Ende war Herr Leifert tief beeindruckt.
Er hatte wohl nicht damit gerechnet so viele „zeigewürdige“ Aussagen von uns zu erhalten. Mit tiefsten bedauern äußerte er, dass er für den Bericht doch nur 3 ½ Minuten Zeit hätte und er so gerne viele unserer Statements als O-Ton bringen würde.
Ich bemerkte, es wäre dann wohl bald mal Zeit für eine Sondersendung, was er dahingehend kommentierte, das könnte in der Tat bald notwendig sein.
Wir verabschiedeten uns in bestgelaunter Stimmung und ich denke beide Seiten gingen mit einem sehr guten Gefühl aus dem Termin.
Am Nachmittag kam dann der Besuch von der ARD.
Das Ganze lief wesentlich unspektakulärer und routinierter ab. Man wollte nur mit dem „Spitzenkandidaten“ sprechen und so wurde Joachim alleine interviewt. Nach einer knappen Stunde war alles vorbei.
Nach einem weiteren Wochenende mit Infostand, Arbeit und dem Tag der politischen Arbeit, machte sich am Sonntagabend eine erste Erschöpfung bei mir breit. Seit vier Wochen hatte ich kein Wochenende mehr gehabt und ich bin wahnsinnig müde um 21:00 Uhr ins Bett gekrochen.
Montag war mein letzter Arbeitstag in meiner Firma, bevor ich meinen Jahresurlaub antrat.
Ich hatte am Samstagnachmittag bereits einen Beitrag in unser Intranet gestellt, um die Mitarbeiter von meinen Plänen zu unterrichten, was dazu führte, dass im Laufe des Tages immer wieder jemand in der Tür stand um sich zu verabschieden.
Die Supervisoren kamen direkt als ganze Gruppe mit einem riesigen Blumenstrauß und meine Kollegin hatte auch eine nette Überraschung besorgt. Ich hatte mindestens ein Dutzend Mal Tränen in den Augen, der Abschied ist mir nicht leichtgefallen. Viele habe ich damit versucht zu trösten, dass wir ja erst mal die 5% erreichen müssen und ich vielleicht ab dem 14.Mai wieder in meinem Büro sitze. Na, ja daran glauben tut niemand wirklich.
Ab Montag schlich sich dann wider langsam der kleine Troll Adrenalin bei mir ein, denn am Mittwoch sollte das aufregendste Ereignis seit der Nominierung in Münster erfolgen: Mein erster Liveauftritt im Fernsehen hier.
Ich sah am Nachmittag mit Schrecken, dass nun überraschenderweise neben Herrn Müller-Vogg und Herrn Kleinert auch Peter Tauber von der CDU an der Runde teilnehmen sollte.
Planten die ein 3 gegen 1 Szenario? Sollte ich live filetiert werden?
Mit riesen Schritten näherte sich der Mittwochabend und egal ob unter der Dusche, beim Zähneputzen oder beim Autofahren immer wieder stellte ich mir mögliche Fragen und Situationen während der Sendung vor. Der Tag kam und mit Ausschlafen war leider nichts. Ich hatte kurzfristig noch einen Interviewtermin für 10:00 Uhr morgens in Essen gelegt bekommen – egal, mittlerweile schaffen solche Zeitungsinterviews mich vom Stress abzulenken.
Mein Zug kam um 17:49 Uhr. Als ich gerade losgefahren war, bat mich Stefan Urbach per twitter schöne Grüße an Peter Lauber auszurichten und wie das bei twitter nun mal so ist, kommunizierte ich kurz danach mit Peter selbst und ich dachte, so schlimm kann es heute Abend ja gar nicht werden. (Die genaue Erklärung zu Bibern und Ottern bist Du mir noch schuldig, Peter!)
Am Maintower angekommen begrüßte mich eine Dame vom Sicherheitsdienst und sagte: Bitte fahren Sie in die 53. Etage! Schluck! Klar war mir bewusst, dass der Turm hoch ist und ich hatte mir ja schon eine Sendung der Meinungsmacher angeschaut, aber 53. Etage ist ziemlich hoch, für jemanden, der bisweilen etwas Höhenangst hat. (Ich bekämpfe das seit Jahren erfolgreich mit Bungee- oder Tandemfallschirmsprüngen dann und wann – Konfrontationstherapie vom feinsten.)
Oben angekommen werde ich freundlich empfangen und nach einer Begrüßung mit Herrn Müller-Vogg direkt zur Maske befördert. Die Dame dort klagte mir ihr Leid mit der HD-Technik und den größer gewordenen Anforderungen an ihre Schminkkünste. Es ist ja auch wirklich erschreckend, wie verkratert plötzlich manche Leute aussehen, wenn sie in HD gesendet werden.
Zurück in der Lounge traf ich auf die restlichen Teilnehmer der Sendung. Zusätzlich war unser Musikpirat mit von der Partie, was mich sehr erfreute.
Die nächste halbe Stunde unterhielten wir uns ganz entspannt über unterschiedlichste Dinge, aber auch bereits über Piraten, Urheberrecht und wie ich zu der Partei gekommen bin. Alle sprachen mir Mut zu, das wäre alles nicht so schlimm. Peter und ich mussten uns dann, auf Wunsch von Herrn Müller-Vogg, für die Sendung wieder siezen, was schon komisch war.
Fünfzehn Minuten vor Sendebeginn ging es hoch ins Studio. Hier war es ganz ruhig und fast gemütlich. Wir wurden verkabelt und unterhielten uns die ganze Zeit weiter.
Eine Minute vor der Sendung dann kurz wieder der Fluchttrieb, den ich aus früheren Prüfungssituationen kenne. Ich dachte: Ich will hier jetzt sofort raus, was mache ich hier eigentlich!
Wir gingen auf Sendung.
Es ist immer wieder das gleiche bei mir: Nach wenigen Minuten wurde ich ganz ruhig, auch wenn natürlich die Grundspannung während der Sendung anhielt.
Ich hatte das Gefühl für alle Fragen gewappnet zu sein und hatte ein trotziges „Frag mich doch, frag mich doch!“ im Kopf.
Die Situation entspannte sich dann völlig, als Peter Tauber präzise die Problematik des veralteten Urheberechts im digitalen Zeitalter und das Recht auf die Privatkopie erläuterte und er damit in wahrer Piratenmanier argumentierte. Man konnte sich fast entspannt zurücklehnen.
Gegen Ende konnte ich noch die Untersuchungen zu dem Musikerwerb von filesharern platzieren, wonach dann prompt das Thema gewechselt wurde und dann war die Zeit auch schon um. Letztendlich hatten sich die analoge und die digitale Welt gegenüber gesessen, aber nicht, wie ich befürchtet hatte, im Verhältnis 3:1 sondern 2:2. Als die Kameras aus waren, sprach Herr Müller-Vogg Peter Tauber auch direkt darauf an, was das denn jetzt war.
Danach plauschten wir noch alle zusammen eine halbe Stunde bei einem Glas Wein in der Lounge als ob nichts gewesen war.
Fazit: Ein bisschen Aufregung und Adrenalin ist sicher nicht verkehrt vor einem Auftritt, aber macht Euch nicht verrückt, wenn ihr demnächst mal ins Fernsehen müsst – ist alles halb so schlimm, und gebissen wird nur vor der Kamera.
Feuertaufe bewältigt – ich fühle mich gut.
Auf zu neuen Wahlkampftaten!