Verfassungsschutzbericht: Mehr Personal ohne Konzept ist sinnlos und gefährlich

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Zum heute vorgestellten Verfassungsschutzbericht NRW sagt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:

„Es ist bitter, dass terroristische Anschläge immer wieder dazu benutzt werden, die Sicherheits- und Geheimdienste weiter aufzublähen. Gerade die Rückkehrer aus syrischen Kriegsgebieten brauchen eher psychologische Hilfe und Unterstützung. Internationale Studien zeigen, dass nur von einem sehr geringen Anteil der Kriegsrückkehrer eine Gefährdung ausgeht. Hier nur auf Überwachung zu setzen, kann die Radikalisierung geradezu fördern. Auch der ständige Ausbau der technischen Überwachung und der rechtlichen Befugnisse der Geheimdienste spielt dem Terror in die Hände, denn unsere Grundrechte werden immer weiter eingeschränkt. Weiterlesen »

Einladung zum nächsten Fanhearing am 9. Juni um 18 Uhr

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FußballplatzAm Dienstag, 9. Juni 2015, treffen wir uns um 18 Uhr zum 10. Fanhearing der Piratenfraktion im Landtag NRW.

Die Piratenfraktion NRW veranstaltet regelmäßig Fanhearings zum Thema Fanrechte und Sicherheit rund um die Fußballstadien im Landtag NRW. In den Diskussionsrunden mit Fußballfans bekommen alle beteiligten Gruppen wie Fanprojekte, Fans, Vertreter von Polizei und Vereinen die Möglichkeit, ihre Sicht auf die Situation in Fußballstadien und auf aktuelle Probleme bei Fußballspielen darzustellen. Die Beiträge fließen in die Politik der Piratenfraktion ein, um langfristige Lösungsansätze zum Thema Gewalt in Fußballstadien zu entwickeln. Denn unser Ziel ist es, im Dialog mit den Menschen Politik zu machen und nicht über die Köpfe der Beteiligten hinweg.

Diesmal nehmen wir das Ende der Saison zum Anlass, das letzte halbe Jahr Revue passieren zu lassen.

Unsere Themenvorschläge: Weiterlesen »

Piratenpartei: Desolater Stil innerparteilichen Umgangs

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MegafonVorgestern habe ich einen Blogpost zum Ende der politischen Willensbildung in der Piratenpartei veröffentlicht. Dies ist einer der meistgelesenen Beiträge in meinem Blog geworden (ich wünschte, andere Themen würden ähnliche Resonanz erzeugen). Für meine Ausssage darin, der Landesverband Hessen hätte sein Programm gelöscht und stünde nun ohne da, bin ich von zwei Vorstandsmitgliedern des Landesverband via Twitter kritisiert worden. Diese, und einige weitere Tweets sind so bezeichnend für den destruktiven Stil des innerparteilichen Umgangs, dass ich sie Euch zeigen möchte.

Der politische Geschäftsführer der Piraten Hessen Alexander Schnapper derailte schon in seiner ersten Antwort auf meinen Beitrag, ein Paradebeispiel für den Kommunikationsstil unter Piraten. Kritik wird grundsätzlich personalisiert, hier die Qualifikation des kritisierenden infrage gestellt.

Der Generalsekretär der Piratenpartei Hessen Robin Geddert nutzt die typische “alles falsch recherchiert”-Verteidigung, die bei Piraten ausgesprochen beliebt ist.

Dazu kann ich nur feststellen, dass es sich um die von mir beschriebene um die Beschlusslage des Landesverbandes Hessen handelt. Er hat auf seinem Landesparteitag 2014.1 im Oktober 2014 in Kassel beschlossen, das Programm zum 31.12.2014 “auslaufen” zu lassen und anschließend durch ein neues zu ersetzen. Herr Geddert liegt leider falsch mit seiner Schlussfolgerung. Ein neues Programm ist bislang noch nicht beschlossen. Die Einreichungsfrist des kommenden Parteitages Ende Juni ist bereits vorbei, die vorliegenden Anträge kann man hier nachlesen:
http://wiki.piratenpartei.de/HE:Landesparteitage/2015.1/Anträge

Bezeichnend ist der Tweet des Bundesvorsitzenden der Piratenpartei Stefan Körner. Er schrieb:

Ich kann natürlich falsch liegen, aber die Koinzidenz zu dem Blogpost zum Ende der innerparteilichen Willensbildung, in dem ich die elektronischen Beteiligungsmöglichkeiten zum Beispiel durch Liquid Democracy-Tools als “Vision für die Zukunft” bezeichnete, ist augenfällig. Vorraussetzend, er bezieht sich mit seinem – ansonsten zusammenhanglosen – Tweet auf meinen Blogpost, erkennt man auch hieran wieder zwei typische Kommunikationsmuster der Piraten: Das Reden über- anstatt miteinander, hier in Form eines “Nonmention”-Tweets ohne konkrete Namensnennung des gemeinten, und Derailing-Argumenten, hier: Dass jeder, der auf elektronische Beteiligung setzt, der Überwachung durch den NSA Vorschub leistet.

Als letztes möchte ich exemplarisch für die (wenigen) beleidigenden Kommentare, die ich erhielt, einen Tweet von Bernhard Koim, Kreistagsabgeordneter der Piratenpartei in Gotha zeigen, ohne weiteren Kommentar.

Das ein solcher Umgang zwischen Parteimitgliedern, mindestens aber zwischen Mandatsträgern der Piratenpartei untereinander, zudem in der Öffentlichkeit, untragbar ist, versteht sich eigentlich von selbst – die Piratenpartei trägt solches Verhalten aber konsequenzlos schon seit Jahren. Und das ist das weitere, zentrale Problem der Piraten.

Maßnahmen zur Überwachung mobiler Telekommunikation

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Stellungnahme Birgit Rydlewski, Torsten Sommer und Gastautor

Vor einigen Wochen haben unsere Landtagsabgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer mehrere Kleine Anfragen (3331 bis 3336, Drucksachen-Nummern 16/8478 bis 16/8483) betreffend die Nutzung von Maßnahmen zur Überwachung mobiler Telekommunikation durch nordrhein-westfälische Behörden gestellt. Diese bezogen sich auf die Nutzung von

  • nicht individualisierten Funkzellenabfragen
  • Ortungsimpulsen (sog. „Stille SMS“)
  • W-Lan-Catchern und
  • IMSI-Catchern

– und  zwar jeweils durch

  • die Dortmunder Polizei
  • die Düsseldorfer Polizei
  • das Landeskriminalamt und
  • den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz

(Dokumentenlinks am Ende des Artikels)

im Zeitraum von 01.01.2014 bis heute. Außerdem baten sie um Angabe von Anlass und Ort der Maßnahme (und gegebenenfalls Zuordnung der Maßnahme zu einer Straftatengruppe). Aus den Antworten der Landesregierung eingegangenen Antworten ergeben sich ein paar interessante Erkenntnisse – und neue Fragen.


Der W-Lan-Catcher als Mittel der technischen Überwachung scheint sich keiner allzu großen Beliebtheit zu erfreuen – er wurde nur einmal eingesetzt.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz scheint ebenfalls eher andere Quellen zu nutzen, denn auf sein Betreiben wurde nur einmal ein IMSI-Catcher in Düsseldorf eingesetzt.

Größerer Beliebtheit erfreuen sich die nicht individualisierten Funkzellenabfragen, die in kleinerer Zahl (in Düsseldorf zwei durch das LKA und 144 durch die Düsseldorfer Polizei; 58 in Dortmund durch die Dortmunder Polizei) im nachgefragten Zeitraum eingesetzt wurden.

Mit Abstand am häufigsten eingesetzt wurden die sogenannten „Stillen SMS“ (technischen Impulse zur Ortung des Endgerätes), und zwar in 8.575 Fällen durch die Düsseldorfer Polizei, in 39.259 Fällen durch das LKA und in 107.669 Fällen durch die Dortmunder Polizei.

Auffällig ist bereits auf den ersten Blick der große Unterschied zwischen den Zahlen für Dortmund und Düsseldorf: Auch wenn man berücksichtigt, dass beim Versand solcher Ortungsimpulse in jedem einzelnen Fall in der Regel eine Vielzahl von Ortungsimpulsen versandt wird, weil teilweise die versandten Ortungsimpulse ohne Wirkung bleiben (z. B. wenn das Endgerät ausgeschaltet ist oder im Ausland betrieben wird), bleibt die erstaunliche Tatsache, dass die Dortmunder Polizei mehr zwölfmal so viele Ortungsimpulse verschickt hat wie die Düsseldorfer Polizei.

Interessant sind aber auch die Dinge, die sich nicht direkt aus den Antworten selbst ergeben, sondern daraus, dass sie nicht beantwortet wurden (und werden konnten):

So liegen für den Einsatz der nicht individualisierten Funkzellenabfragen durch das LKA in Düsseldorf „bedingt durch datenschutzrechtliche Löschfristen […] nur noch Daten für den Zeitraum 21.04.2014 bis 21.04.2015 vor.“ Beim Einsatz durch die Kreispolizeibehörden Dortmund und Düsseldorf hingegen schienen keine relevanten Löschfristen einschlägig gewesen zu sein, denn hier wurde die Antwort für den Zeitraum ab dem 01.01.2104 gegeben.

Die Zuordnung der aufgeführten Maßnahmen zu konkreten Anlässen scheitert ebenfalls an mangelnder Erfassung oder an ihrer schieren Zahl. So verweist die Landesregierung auf ihre Antwort (Drucksache 16/6051) auf unsere Große Anfrage 10 (Drucksache 16/5215) und ihre dortige Vorbemerkung, dass „bei der Beantwortung […] nicht auf statistische Daten aus gesetzlichen Berichtspflichten zurückgegriffen werden [konnte], da keine der hier angefragten Maßnahmen von der nach § 100b Abs. 5 und § 100g Abs. 4 StPO abschließend normierten Erhebungs- und Berichtspflicht erfasst wird.“ Und weiter, dass es „wegen der hohen Aktenanzahl […] es aus Sicht der Landesregierung in keinster Weise zu rechtfertigen [war], die Strafverfolgungsbehörden mit der Einzelfallauswertung zuungunsten ihrer eigentlichen Aufgaben zu belasten.“

Mit anderen Worten: Zwar werden die Überwachungsinstrumente selbst in einer Vielzahl von Fällen eingesetzt, die Dokumentation dieser Überwachung aber (und damit natürlich auch ihre Überprüfbarkeit) scheitert daran, dass sie nicht (bundes-)gesetzlich vorgegeben oder angeblich zu aufwändig ist!

Auf diesen Missstand haben die Piraten bereits im letzten Jahr reagiert und mit unserem Antrag vom 24. Juni 2014 (Drucksache 16/6118) eine Erhebungsmatrix für diese Maßnahmen gefordert, um den Einsatz dieser oftmals sehr tief in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen auch überprüfen zu können. In der dazu geführten Plenardebatte am 02. Juli 2014 (Plenarprotokoll 16/62, Seite 6226 ff.) allerdings waren alle anderen Parteien der Auffassung, eine solche Erhebungsmatrix sei schwierig in der Umsetzung oder gar völlig überflüssig, weil

„weitere Verpflichtungen angesichts der strengen Voraussetzungen in der StPO entbehrlich sind“ (Hans-Willi Körfges, SPD)

„unsere nordrhein-westfälischen Ermittler diese Instrumente verantwortungsbewusst einsetzen“, daher bestehe „für die Einführung einer kleinteiligeren Erhebungsmatrix […] schon faktisch keine erkennbare Notwendigkeit“ (Gregor Golland, CDU)

es unklar sei, „welchen Aufwand diese Anfrage auch in den Behörden mit sich bringt und wie man das vernünftig umsetzen kann.“ (Matthi Bolte, GRÜNE)

dies unter Datenschutzaspekten problematisch sei, weil „eine solche statistische Erhebung dazu führen [würde], Daten zu aggregieren, die personenbezogen sind oder personenbeziehbar sind.“ (Dr. Robert Orth, FDP)

Während man also bei der SPD grundsätzlich nicht versteht, dass das Gewaltmonopol kontrolliert werden muss, ist das blinde Vertrauen bei der CDU auch nach den Morden des NSU, den anschließenden Vertuschungen und dem systematischen Landesverrat der Dienste und Polizeibehörden nur noch als bürgerrechtsfeindlich einzustufen.

Den Grünen ist immer noch nicht bewusst, dass Polizeibehörden selbstverständlich ihre Arbeit sinnvoll dokumentieren müssen. Vor allem, wenn sie in Grundrechte eingreift. Die FDP springt mit dem Datenschutzargument an dieser Stelle viel zu kurz, ist doch davon auszugehen, dass die Polizei doch hoffentlich weiß, wen sie überwacht. Oder ist das alles dann doch wieder eine anlasslose Massenüberwachung?

Aber das kann uns die Landesregierung dann bei unserer nächsten Kleinen Anfrage beantworten, in der wir Aufklärung darüber erwarten, warum es solch eklatante Unterschiede bei der Nutzung von s.g. „stillen SMS“ zwischen den einzelnen Polizeidirektionen gibt. Dazu erwarten wir Antwort darauf, was sich hinter der Bezeichnung „Sonstige“ bei den aufgelisteten Straftaten verbirgt. Schließlich sind andere Straftaten selbst mit nur einem Fall kategorisiert.

Wir erwarten Antworten. Das Ausweichen, Vertuschen und Verschweigen muss ein Ende haben. Das Gewaltmonopol funktioniert in einer Demokratie nur nach dem Prinzip der wenigst möglichen Eingriffe in den Kernbereich des privaten Lebens und das muss entsprechend dokumentiert werden. Sonst ist, genau wie bei den Diensten, eine legislative Kontrolle durch das Parlament nicht möglich.

Dokumente:
Verfassungsschutz bez. Düsseldorf
Verfassungsschutz bez. Dortmund
LKA in Dortmund
Kreispolizeibehörde in Düsseldorf
Kreispolizeibehörde in Dortmund
LKA in Düsseldorf

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

Verstärkter Einsatz von Funkzellenabfragen und stiller SMS in NRW

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Pressemitteilungen.

In NRW, insbesondere in Dortmund und Düsseldorf, wurden verstärkt nicht individualisierte Funkzellenabfragen und sogenannte stille SMS eingesetzt. Das haben Kleine Anfragen der Piratenfraktion NRW ergeben. In Düsseldorf wurden von Januar 2014 bis heute zwei nicht individualisierte Funkzellenabfragen durch das Landeskriminalamt und 144 durch die Düsseldorfer Polizei durchgeführt. In Dortmund hat die Polizei 58 individualisierte Funkzellenabfragen eingesetzt.

Mit Abstand am häufigsten eingesetzt wurden die sogenannten stillen SMS, technische Impulse zur Ortung des Endgerätes: in 8.575 Fällen durch die Düsseldorfer Polizei, in 39.259 Fällen durch das LKA und in 107.669 Fällen durch die Dortmunder Polizei. Weiterlesen »

Kleine Anfragen zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung in NRW – Stellungnahme zu den Antworten der Landesregierung

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Stellungnahme Torsten Sommer, Birgit Rydlewski und Gastautor

Vor einigen Wochen haben unsere Landtagsabgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer mehrere Kleine Anfragen (3331 bis 3336, Drucksachen-Nummern 16/8478 bis 16/8483) betreffend die Nutzung von Maßnahmen zur Überwachung mobiler Telekommunikation durch nordrhein-westfälische Behörden gestellt. Diese bezogen sich auf die Nutzung von

  • nicht individualisierten Funkzellenabfragen
  • Ortungsimpulsen (sog. „Stille SMS“)
  • W-Lan-Catchern und
  • IMSI-Catchern

– und  zwar jeweils durch

  • die Dortmunder Polizei 
  • die Düsseldorfer Polizei
  • das Landeskriminalamt und 
  • den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz

(Dokumentenlinks siehe unten (ab 26.5. online))

im Zeitraum von 01.01.2014 bis heute. Außerdem baten sie um Angabe von Anlass und Ort der Maßnahme (und gegebenenfalls Zuordnung der Maßnahme zu einer Straftatengruppe). Aus den Antworten der Landesregierung eingegangenen Antworten ergeben sich ein paar interessante Erkenntnisse – und neue Fragen. 

   
Der W-Lan-Catcher als Mittel der technischen Überwachung scheint sich keiner allzu großen Beliebtheit zu erfreuen – er wurde nur einmal eingesetzt.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz scheint ebenfalls eher andere Quellen zu nutzen, denn auf sein Betreiben wurde nur einmal ein IMSI-Catcher in Düsseldorf eingesetzt.

Größerer Beliebtheit erfreuen sich die nicht individualisierten Funkzellenabfragen, die in kleinerer Zahl (in Düsseldorf zwei durch das LKA und 144 durch die Düsseldorfer Polizei; 58 in Dortmund durch die Dortmunder Polizei) im nachgefragten Zeitraum eingesetzt wurden.

Mit Abstand am häufigsten eingesetzt wurden die sogenannten „Stillen SMS“ (technischen Impulse zur Ortung des Endgerätes), und zwar in 8.575 Fällen durch die Düsseldorfer Polizei, in 39.259 Fällen durch das LKA und in 107.669 Fällen durch die Dortmunder Polizei.

Auffällig ist bereits auf den ersten Blick der große Unterschied zwischen den Zahlen für Dortmund und Düsseldorf: Auch wenn man berücksichtigt, dass beim Versand solcher Ortungsimpulse in jedem einzelnen Fall in der Regel eine Vielzahl von Ortungsimpulsen versandt wird, weil teilweise die versandten Ortungsimpulse ohne Wirkung bleiben (z.B. wenn das Endgerät ausgeschaltet ist oder im Ausland betrieben wird), bleibt die erstaunliche Tatsache, dass die Dortmunder Polizei mehr zwölfmal so viele Ortungsimpulse verschickt hat wie die Düsseldorfer Polizei.

Interessant sind aber auch die Dinge, die sich nicht direkt aus den Antworten selbst ergeben, sondern daraus, dass sie nicht beantwortet wurden (und werden konnten):

So liegen für den Einsatz der nichtindividualisierten Funkzellenabfragen durch das LKA in Düsseldorf „bedingt durch datenschutzrechtliche Löschfristen […] nur noch Daten für den Zeitraum 21.04.2014 bis 21.04.2015 vor.“ Beim Einsatz durch die Kreispolizeibehörden Dortmund und Düsseldorf hingegen schienen keine relevanten Löschfristen einschlägig gewesen zu sein, denn hier wurde die Antwort für den Zeitraum ab dem 01.01.2104 gegeben.

Die Zuordnung der aufgeführten Maßnahmen zu konkreten Anlässen scheitert ebenfalls an mangelnder Erfassung oder an ihrer schieren Zahl. So verweist die Landesregierung auf ihre Antwort (Drucksache 16/6051) auf unsere Große Anfrage 10 (Drucksache 16/5215) und ihre dortige Vorbemerkung, dass „bei der Beantwortung […] nicht auf statistische Daten aus gesetzlichen Berichtspflichten zurückgegriffen werden [konnte], da keine der hier angefragten Maßnahmen von der nach § 100b Abs. 5 und § 100g Abs. 4 StPO abschließend normierten Erhebungs- und Berichtspflicht erfasst wird.“ Und weiter, dass es „wegen der hohen Aktenanzahl […] es aus Sicht der Landesregierung in keinster Weise zu rechtfertigen [war], die Strafverfolgungsbehörden mit der Einzelfallauswertung zuungunsten ihrer eigentlichen Aufgaben zu belasten.“

Mit anderen Worten: Zwar werden die Überwachungsinstrumente selbst in einer Vielzahl von Fällen eingesetzt, die Dokumentation dieser Überwachung aber (und damit natürlich auch ihre Überprüfbarkeit) scheitert daran, dass sie nicht (bundes-)gesetzlich vorgegeben oder schlicht und einfach zu aufwändig ist!

Auf diesen Missstand haben die Piraten bereits im letzten Jahr reagiert und mit unserem Antrag vom 24. Juni 2014 (Drucksache 16/6118) eine Erhebungsmatrix für diese Maßnahmen gefordert, um den Einsatz dieser oftmals sehr tief in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen auch überprüfen zu können. In der dazu geführten Plenardebatte am 02. Juli 2014 (Plenarprotokoll 16/62, Seite 6226 ff.) allerdings waren alle anderen Parteien der Auffassung, eine solche Erhebungsmatrix sei schwierig in der Umsetzung oder gar völlig überflüssig, weil

„weitere Verpflichtungen angesichts der strengen Voraussetzungen in der StPO entbehrlich sind“ (Hans-Willi Körfges, SPD)

„unsere nordrhein-westfälischen Ermittler diese Instrumente verantwortungsbewusst einsetzen“, daher bestehe „für die Einführung einer kleinteiligeren Erhebungsmatrix […] schon faktisch keine erkennbare Notwendigkeit“ (Gregor Golland, CDU)

es unklar sei, „welchen Aufwand diese Anfrage auch in den Behörden mit sich bringt und wie man das vernünftig umsetzen kann.“ (Matthi Bolte, GRÜNE)

dies unter Datenschutzaspekten problematisch sei, weil „eine solche statistische Erhebung dazu führen [würde], Daten zu aggregieren, die personenbezogen sind oder personenbeziehbar sind.“ (Dr. Robert Orth, FDP)

Während man also bei der SPD grundsätzlich nicht versteht, dass das Gewaltmonopol kontrolliert werden muss, ist das blinde Vertrauen bei der CDU auch nach den Morden des NSU, den anschließenden Vertuschungen und dem systematischen Landesverrat der Dienste und Polizeibehörden nur noch als bürgerrechtsfeindlich einzustufen.

Den Grünen ist immer noch nicht bewusst, dass Polizeibehörden selbstverständlich ihre Arbeit sinnvoll dokumentieren müssen. Vor allem, wenn sie in Grundrechte eingreift. Die FDP springt mit dem Datenschutzargument an dieser Stelle viel zu kurz, ist doch davon auszugehen, dass die Polizei doch hoffentlich weiß, wen sie überwacht. Oder ist das alles dann doch wieder eine anlasslose Massenüberwachung?

Aber das kann uns die Landesregierung dann bei unserer nächsten Kleinen Anfrage beantworten, in der wir Aufklärung darüber erwarten, warum es solch eklatante Unterschiede bei der Nutzung von s.g. „stillen SMS“ zwischen den einzelnen Polizeidirektionen gibt. Dazu erwarten wir Antwort darauf, was sich hinter der Bezeichnung „Sonstige“ bei den aufgelisteten Straftaten verbirgt. Schließlich sind andere Straftaten selbst mit nur einem Fall kategorisiert.

Wir erwarten Antworten. Das Ausweichen, Vertuschen und Verschweigen muss ein Ende haben. Das Gewaltmonopol funktioniert in einer Demokratie nur nach dem Prinzip der wenigst möglichen Eingriffe in den Kernbereich des privaten Lebens und das muss entsprechend dokumentiert werden. Sonst ist, genau wie bei den Diensten, eine legislative Kontrolle durch das Parlament nicht möglich.

Dokumente:

Verfassungsschutz bez. Düsseldorf

Verfassungsschutz bez. Dortmund

LKA in Dortmund

Kreispolizeibehörde in Düsseldorf 

Kreispolizeibehörde in Dortmund

LKA in Düsseldorf

Per Amtsausstattung in die vorinstallierte Überwachung

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Für viele Mandatsträger herrscht so etwas wie Weihnachtsstimmung im Landtag. Denn es gibt eine funkelnagelneue Amtsausstattung. Mit potenten Laptops, 13 und 15 Zoll, ein PC mit 22″ Monitor, sogar Hybriden wie ein Surface und ein Lenovo Helix stehen zur Auswahl. Alle technisch gut ausgestattet und Nagel neu.

Ein Grund sich zu freuen? Für die Hersteller der Hard- und Software sowie die diversen Dienste schon. Denn im Gegensatz zur letzten Amtsausstattung ist es diesmal nicht möglich ein alternatives Betriebssystem auf den Rechnern zu installieren. Dank vorgesetztem BIOS- oder besser UEFI-Passwort. Und zusätzlich ist sowohl das TPM Modul aktiviert, die Schnittstellen werden überwacht und jeder neu verbundene Datenträger wird gescannt. Alles im Zeichen der „Sicherheit“.

Nur gewinnen wir auch hier wieder nur die Illusion von Sicherheit. Die Rechner sind selbstverständlich alle mit Windows ausgestattet und auch die Software, die angeschlossene Speichergeräte scannt ist nicht als Open Source verfügbar. Was dort alles sonst noch gescannt, gemeldet, übertragen wird oder was auch immer kann ich nicht überprüfen. Selbstverständlich darf ich das auch nicht extern prüfen lassen. Und selbstverständlich kann ich keine eigene Software installieren. Keine Mailverschlüsselung, kein OpenVPN, etc. Komplette, vorinstallierte Überwachung.

Damit ist meine komplette Arbeit und Kommunikation über diese Amtsausstattung von vornherein kompromittiert. Wer das zur Kommunikation mit seinen Wählern nutzt, handelt grob fahrlässig. Nun kann man anführen das der Landtagsabgeordnete in NRW doch gut versorgt ist und sich ohne Probleme ein eigenes Endgerät leisten kann. Dem kann ich zustimmen. Nur darf ich leider mein eigenes Endgerät nicht im Plenarsaal des Landtags nutzen. Dort sind maximal eigene Tablets oder baugleiche Hybridgeräte erlaubt. Keine echten Arbeitsgeräte. Und da ich etwa ein mal pro Monat mehrere Arbeitstage von Morgens bis Abends im Plenum verbringe, und das gerne, wird meine Arbeit hier effektiv unterbunden. Von einer freien Ausübung des Mandats sind wir damit in etwa soweit weg, wie Deutschland von einer Marsmission.

Nächster Einwand: Aber das ist doch im IT Gremium des Landtags abgestimmt worden und da seid ihr beteiligt. Ja sind wir. Als kleinste Fraktion mit aktuellen Umfragewerten zwischen 1 % und 2 %. Und etwa so groß ist unser Einfluss dort. Und bitte, bitte, bitte, kommt mir keiner mit der Grünen Fraktion. Die wollten für die Unterstützung der allumfassenden Überwachung diesmal nicht mal einen Feldhamster. Ströbele ist bei den Grünen so einmalig wie es Leutheusser-Schnarrenberger bei der FDP war. Keine von beiden Parteien wird Freiheit jemals als Primärziel vertreten. Freiheit ist für diese Parteien immer nur ein Tauschmittel für Bäume (Grüne) oder zügellosen Kapitalismus (FDP).

Fazit: Die allumfassende Überwachung betrifft inzwischen den Bürger und seine demokratisch gewählten Vertreter gleichermaßen. Das darf niemanden überraschen. Ein Ende ist nicht in Sicht. SPD und CDU treiben das voran. Grüne und FDP sind willige Helfershelfer. Wir Piraten sind durch viele eigene Fehler zur Zeit aus dem Spiel. Es hat sich zwar inzwischen Vieles innerparteilich verbessert (und ja, ich weiß das auch noch viel zu tun ist), nur weiß das außerhalb der Piratenbubble niemand. Und es interessiert sich auch kaum noch jemand dafür. Ändern wir den letzten Punkt oder leben wir in Orwells Vision, ohne zu klagen, das ist unsere Wahl in NRW. Spätestens 2017.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

Top 12. Daniel Schwerd zum Breitbandausbau durch bürgerschaftliches Engagement

Veröffentlicht am von unter Kultur- und Medien (A12), Reden.

Donnerstag, 21. Mai 2015

 

Top 12. Nordrhein-Westfalen braucht schnelles Internet – Bürgerschaftliches Engagement beim Breitbandausbau stärken und fördern

Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/8647
MdL Daniel Schwerd, Foto von Tobias EckrichUnser Redner: Daniel Schwerd
Abstimmung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
Audiomitschnitt der Rede von Daniel Schwerd anhören

Audiomitschnitt der Rede von Daniel Schwerd als Download

 

 

Protokoll der Rede von Daniel Schwerd

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und am Stream! Ich musste schon ein klein wenig schmunzeln, als ich den Antrag las. Hat die Unterwanderung der CDU durch Piraten erste Erfolge?

(Beifall von den PIRATEN)

Erleben wir, wie christdemokratische Digitalpolitik auf Piratenkurs schwenkt? Wir haben ja nichts dagegen, wenn sich gute Ideen verbreiten. Sie wissen doch: copy, remix, share. Vielleicht hätten Sie dem Antrag noch den Titel „Netz in Bürgerhand“ geben sollen. Dann wäre er noch besser. Spaß beiseite. Wir bekommen ja mit, mit welchen Ideen die CDU sonst noch auf dem Feld der Netzpolitik herumgeistert: Aufweichung von Datenschutzstandards, Einführung des Zwei-Klassen-Internets, Vorratsdatenspeicherung, Vertuschung von Überwachung usw., usw. Eine Verwechslungsgefahr in Bezug auf unsere Parteien ist also zum Glück nicht gegeben. Weiterlesen »

Datenschutzbericht: ein dickes Aufgabenheft für die Landesregierung

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen.

Zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sagt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW für Privatspähre und Datenschutz:

„Der Bericht zeigt die vielen offenen Baustellen beim Datenschutz. Es wird bei Weitem nicht deutlich genug vor den Gefahren für die Privatheit der Menschen in NRW gewarnt. Es sind nicht nur ´einige neue Entwicklungen´, wie Geschäftsmodelle von Kfz- oder Krankenversicherungen, die uns Albträume bescheren sollten. Es ist der ganze Bereich des ´Big Data´, der sich bisher weitestgehend unreguliert entwickelt. Hier müssen dringend Rahmenbedingungen definiert werden. Weiterlesen »

Freie Fahrt für freie Bürger gibt es nicht mehr

Veröffentlicht am von unter Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Das Neueste, Homepage, Innenausschuss (A09).

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Pkw-Maut-Gesetz wird voraussichtlich bereits ab nächstem Jahr ein privater Betreiber auf Basis des bisherigen LKW-Maut-Systems alle Pkw mit den Mautbrücken fotografieren. Nach erfolgter Kennzeichen-Erkennung werden dann die Daten mit einem Zentralregister der Mautzahler abgeglichen. Die dazu notwendige Gesetzesänderung wurde in letzter Minute im Bundestag noch eingefügt.

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss:

Viele Menschen haben die mit der Dobrindt-Maut eingeführte Überwachung des Fahrverhaltens überhaupt noch nicht erfasst. Es ist ein Skandal, das sich die Politik in Berlin sich nur mit sich selbst und gegenseitigen Wahl-Geschenken beschäftigt und den Autoverkehr der vollständigen Überwachung unterwirft. Die Menschen in Deutschland werden von dieser Regierung nicht nur beim BND/NSA-Skandal, sondern jetzt auch auf der Straße verraten und verkauft. Der Betrieb von Autobahnen durch private Investoren ist auch schon angekündigt. Weiterlesen »