Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und liebe Zuschauer! Die Diskussion im zuständigen Ausschuss, in dem wir die Rechtsverordnung beraten haben, ergab keine neuen Argumente und Fakten. Diese Verordnung dient einfach nur dem einen Zweck: das Gesetz wieder zu verschärfen, dessen erster Entwurf minimal verändert wurde, um Druck aus der Diskussion zu nehmen. Man wollte versuchen, den zu Recht erbosten Bürgern Sand in die Augen zu streuen. Weiterlesen »
Landesförderung des Atomkraftwerksbetreibers, der für den THTR 300 in Hamm-Uentrop verantwortlich ist – neue Verpflichtungen aus dem aktuell verhandelten Er-gänzungsvertrag
TOP 6. Versprochen – Gebrochen: Landtag wehrt sich gegen rot-grünen Wortbruch bei der Dichtheitsprüfung und Wiedereinführung des Generalverdachts durch die Hintertür
Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/4030 Unser Redner: Hanns-Jörg Rohwedder
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und draußen, außerhalb des Landtags! Wir haben zuletzt im Februar auch über die Anforderungen einer Verordnung zur Dichtheitsprüfung debattiert. Die damaligen leisen Befürchtungen, die Regierung wolle das etwas entschärfte Gesetz durch die kommende Rechtsverordnung, die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, erneut verschärfen, bewahrheiten sich jetzt.
Das ist nichts Neues oder Ungewöhnliches: Dinge, die man in Gesetze nicht so gerne direkt hineinschreiben möchte, schreibt man in die Ausführungsverordnung. Diese Vorgehensweise ist im Grunde altbekannt und unbegabt. Es gibt dazu auch nach wie vor gar keinen Grund. Nach wie vor geht von den undichten privaten Anschlussleitungen, die Tag und Nacht, tagein, tagaus, überwiegend trocken liegen, keine Gefahr für Boden und Grundwasser aus. Die Aussagen im Trinkwasserbericht Nord-rhein-Westfalen 2009 sind nach wie vor unwidersprochen. Es gibt keine Hinweise auf ein Gefahrenpotenzial.
(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])
Ein Generalverdacht lässt sich weiterhin nicht rechtfertigen. Vielleicht geht es aber auch gar nicht um Boden und Wasserschutz, wie es immer vorgegeben wird. Hinter vorgehaltener Hand hört man von Experten und kommunalen Vertreten ganz andere Begründungen. Die Betreffenden wollen dann nicht namentlich genannt und zitiert werden. Aber zumindest zum Teil geht es um Fremdwassereinleitungen, die den Kommunen Kosten bei der Klärung verursachen, die sie schlecht auf die Bürger abwälzen können. Sollte das so sein, gilt auch hier, dass ein Großteil des Fremdwassers aus maroden Sammlern aus Kaisers Zeiten stammt, die sich in kommunaler Hand befinden, während die privaten Leitungen auch bei diesem Problem kaum eine Rolle spielen. Die geplante Verordnung wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit also immer noch nicht, noch weniger als das Gesetz selber, dem wir auch schon nicht zustimmen konnten. Seit Februar hat sich anscheinend nichts geändert. Ich wiederhole mich: In dieser Lande sregierung scheint sich niemand zu fragen, warum andere Bundesländer auch solche mit ähnlicher Regierungskonstellation sich und ihren Bürgern Vergleichbares nicht antun mögen. Ich empfehle dem Landtag, den Fraktionen hier im Landtag und damit auch meiner Fraktion sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Stein, diesem Antrag der FDP
(Lachen von den PIRATEN)
Fraktion insgesamt zuzustimmen. Auch im zweiten Halbjahr 2013 können Sie mit den Piraten keinen Generalverdacht aussprechen. Danke.
(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Vizepräsident Dr.Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Rohwedder.