Plenarrede: Frank Herrmann zu Sperrklauseln im Kommunalwahlgesetz

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Kommunalpolitik (A11), Reden.

Donnerstag 26.September.2013

TOP 2. Gegen Sperrklauseln – Verbot im Kommunalwahlgesetz verankern

Antrag der Piratenfraktion, Drucksache 16/3838
Block I
Unser Redner: Frank Herrmann
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung

 

Wir setzen uns für eine explizite Verankerung des Sperrklauselverbots im Kommunalwahlrecht ein. Anlass ist der erneute Vorstoß von SPD- und CDU-Politikern, eine Prozent-Hürde für Kommunalwahlen einzuführen – und das, obwohl Gerichte schon mehrfach eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen verboten haben. Sperrklauseln in der parlamentarischen Demokratie bewirken eine Einschränkung der elementaren Rechte und der Beteiligungsmöglichkeiten des Bürgers durch Wahlen. Sie verletzen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Die vermehrte Aufnahme von Sperrklauseln auf kommunaler Ebene verhindert zudem eine Parteienvielfalt, die gerade auf kommunaler Ebene wichtig und notwendig für die Wahrung aller Interessen der Bevölkerung in deren direktem Umfeld ist.

Frank Herrmann, Mitglied im Ausschuss für Kommunalpolitik: „Die etablierten Parteien sind offensichtlich der Meinung, dass es besser ist zu regieren, wenn man unter sich ist. Sie versuchen, durch Sperrklauseln unliebsame Konkurrenz wegzumobben. Wir wollen, dass die Stimmen der Bürger bei Kommunalwahlen in NRW weiterhin umfassend gehört werden. Sperren und Schranken gehören nicht aufgebaut, sondern abgebaut. Es ist eine Bereicherung für die Gesellschaft, wenn neue Ideen gehört werden und ihren Weg in die Parlamente finden.“

Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde einstimmig an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.

Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören (Frank Herrmann ist der 1. Redner):

Audiomitschnitt der kompletten Debatte als Download

Rede von SPD
Rede von CDU

Rede von Bündnis90/Grünen

Rede von FDP

Rede vom Minister Jäger (Inneres und Kommunales)

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Plenarrede: Frank Herrmann zu Kommunalwahlgesetz

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Kommunalpolitik (A11).

Mittwoch 25.September.2013

TOP 8. Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/3387
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik
Drucksache 16/3993
2. Lesung

Block I
Unser Redner: Frank Herrmann
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

 

 

 

 

Audiomitschnitt anhören:

[audio:https://cloud.piratenfraktion-nrw.de/public.php?service=files&t=332ec7bdf9588e1325aa1adefac1d16f&download]

Audiomitschnitt der Rede von Frank Herrmann

Wortprotokoll zur Rede von Frank Herrmann

Frank Herrmann (PIRATEN): Vielen Dank.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Stream! Auch ich möchte es kurz machen, denn über diese Regelsammlung haben wir schon häufiger diskutiert. Kollegin Steinmann hat die

einzelnen Punkte eben noch mal explizit aufgeführt. Ein Element möchte ich trotzdem noch herausgreifen und damit auf den Sommer des letzten Jahres zurückkommen. Sie haben es vielleicht schon erwartet. Wir Piraten haben da

mals unseren ersten Gesetzentwurf in diesem Hause eingebracht. Der Titel lautete damals:Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes“. Unser Entwurf wurde abgelehnt, vor allem mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen. Der Titel des Gesetzentwurfes, den wir heute behand eln, heißt: „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes …“. Nicht nur der Titel ist gleich, auch der Inhalt. Es geht darum, eine Frist zu definieren, ab wann eine kommunale Wiederholungswahl als Neuwahl durch zuführen ist. Diese Regelung hätte konsequente r und schneller mit unserem Gesetzentwurf kommen können. Das war aber nicht gewünscht, vielleicht auch deshalb, weil man es den Piraten nicht zugetraut oder nicht gegönnt hat. Ich weiß es nicht. Heute trägt der Gesetzentwurf den Stempel der Landesregierung. Damit ist sichergestellt, dass positiv abgestimmt wird. Das ist uns wichtig. Denn die Regelung ist notwendig, wie die über drei Jahre verschleppte Wiederholungswahl in Dortmund gezeigt hat. Dass das aktive und passive Wahlrecht bisher völlig unterschied lich behandelt wurde, war ein unhaltbarer Zustand. Nun kommen wir wenigstens zu einer annähernden Gleichbehandlung. Warum aktives und passives  Wahlrecht nicht vollkommen gleichgestellt sind, bleibt das Geheimnis der Regierung. Schließlich sind in sieben an deren Bundesländern auch Neuwahlen nach sechs Monaten vorgeschrieben statt erst nach zwölf Monaten. Wenn wir diesen Unterschied akzeptieren, gehen wir also einen Kompromiss ein und zeigen damit, dass wir zu einer konstruktiven Politik der ausgestreckten Hand bereit sind. Wir würden uns nur wünschen, dass auch die Landesregierung ihr Versprechen der ausgestreckten Hand endlich in die Tat umsetzt. Bisher war davon nur wenig zu spüren. Nachtragend sind wir aber nicht, sondern wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen, weshalb ich meiner Fraktion empfehle, unserem Gesetzentwurf auch in der neuen Verpackung zuzustimmen.

 

Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr.Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege.

 

Antrag: Kein Maulkorb für Kritiker – Öffentliche Kritik an Polizeieinsätzen muss weiter möglich sein

Veröffentlicht am von unter Anträge, Daniel Düngel, Frank Herrmann.

17.09.2013

Kein Maulkorb für Kritiker – Öffentliche Kritik an Polizeieinsätzen muss weiter möglich sein

Urheber: Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/4022

Der Antrag wurde abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP.

Antrag: Kein Maulkorb für Kritiker – Öffentliche Kritik an Polizeieinsätzen muss weiter möglich sein

Veröffentlicht am von unter Anträge, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09).

17.09.2013

Antrag PIRATEN

Kein Maulkorb für Kritiker – Öffentliche Kritik an Polizeieinsätzen muss weiter möglich sein

Drucksache 16/4022

Hintergrund: Polizeieinsatz am 21.08.2013 in Gelsenkirchen im Stadion während eines Fußballspiels des FC Schalke 04 und nachfolgende Äußerungen zum Einsatz. Möglichkeit der Kritik an staatlichem Handeln ohne Sanktionen; Einberufung eines Runden Tisches mit Fangruppierungen; regelmäßiger Austausch mit Fußball-Vereinen und Fans; mit allen Beteiligten Erarbeitung neuer Sicherheitskonzepte, mit weniger Polizeipräsenz

Jäger muss den Kritiker-Maulkorb zurücknehmen!

Veröffentlicht am von unter Daniel Düngel, Frank Herrmann, Homepage, Pressemitteilungen.

Kein Maulkorb für Kritiker – Öffentliche Kritik an Polizeieinsätzen muss weiter möglich sein

Die gemeinsame Erklärung von Schalke 04 und Minister Jäger wird Thema im Landtag NRW: Die Piraten beantragen, dass sich Jäger öffentlich für den von ihm verhängten Kritiker-Maulkorb entschuldigt. Außerdem sollen die Gespräche mit Fußballfans und Vereinen intensiviert werden.

Daniel Düngel, Abgeordneter der Piratenfraktion und Mitglied im Sportausschuss des Landtags NRW:

„Wir verlangen, dass die Ministerpräsidentin den im Koalitionsvertrag vereinbarten Anspruch an Offenheit und Transparenz staatlichen Handels erfüllt und dafür sorgt, dass Vereine bei Bedarf künftig sehr wohl öffentlich die Polizeiarbeit in Stadien kritisieren dürfen. Weiterlesen »

Keine Datenweitergabe an die Datei „Gewalttäter Sport“ durch NRW-Behörden

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Homepage, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen.

8.690 Speicherungen zu 5.513 Personen wurden durch die Polizeibehörden in NRW in die Datei „Gewalttäter Sport“ vorgenommen. Das ergibt die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Frank Herrmann zu Nordrhein-Westfalens Beitrag zur Datei Gewalttäter Sport. Damit stammt ein riesiger Anteil des Datensatzes der Datei „Gewalttäter Sport“ aus NRW.

Frank Herrmann, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW und Mitglied im Innenausschuss:

„Die Eintragungen erfolgen nicht aufgrund von Gewaltkriminalität-Delikten wie Mord und Totschlag, sondern z. B. wegen eingeleiteter Ermittlungsverfahren wegen Landfriedens-bruchs oder wegen Ingewahrsamnahmen. Teilweise reichen auch einfache Personalienfeststellungen, um in der Datei gespeichert zu werden. Weiterlesen »

Mehr als zehn Funkzellenabfragen in NRW pro Tag – Wie geht die Polizei vor und was bedeutet das für unseren Grundrechtsschutz?

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

Mehr als zehn Mal jeden Tag checkt die Polizei NRW, welche Handys sich in einer vorgegebenen Region aufhalten. Das ergab eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag NRW. Die Landesregierung wurde aufgefordert, Auskunft über den Umfang der Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten im Zuge der Bekämpfung von schwerer Kriminalität zu geben. Die Anfrage brachte erschreckende Zahlen ans Licht: 10.330 Funkzellenabfragen führte die Polizei innerhalb von 2 ½ Jahren in NRW durch – von Polizeiarbeit mit Augenmaß kann hier keine Rede mehr sein.

Eine Funkzellenabfrage ist eine Ermittlungsmethode, bei der die Mobilfunkdaten aller der in der Zelle befindlichen Handys an die Polizei übermittelt werden. Führt man in solch einer Funkzelle während der Abfrage ein Telefonat, werden Daten über den Anschluss des Telefonierenden und des Gesprächspartners sowie Dauer des Anrufes gespeichert. Pro Abfrage und Zelle können so schnell weit über tausend Handys erfasst werden. Man spricht hier von nichtindividualisierten Funkzellenabfragen, weil nicht nach einem bekannten Täter gefahndet, sondern auf gut Glück die Nadel im Heuhaufen gesucht wird. Sollte die Polizei Grund zur Annahme haben, dass der Täter zur Zeit seines Verbrechens telefonierte, darf sie unter – eigentlich – eingegrenzten Umständen eine Funkzellenabfrage durchführen. Die Mobilfunkdaten der Funkzellenabfrage werden dabei meist mit anderen Daten verglichen, um Muster und Überschneidungen festzustellen und damit weitere Ermittlungserkenntnisse zu gewinnen. Weil diese Art der Rasterfahndung stark in die Rechte unbeteiligter Betroffener eingreift, soll die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage eigentlich eine Ultima Ratio in der polizeilichen Polizeiarbeit darstellen; das heißt, sie soll als letztes Mittel genutzt werden, wenn Ermittlungsansätze fehlen und andere Ermittlungsmethoden wenig erfolgsversprechend sind. Auch sollen Funkzellenabfragen nur bei schwerwiegenden Straftaten genutzt werden, deren erhebliche Bedeutung im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden muss.

Genau das scheint allerdings nicht der Fall zu sein. Die hohe Anzahl der Abfragen lässt darauf schließen, dass die Funkzellenabfrage offensichtlich zum Standardinstrument der Polizei geworden ist. Vergleicht man die Zahlen der Funkzellenabfragen in NRW mit denen in anderen Bundesländernund rechnet diese auf den Bund hoch, kann man gut und gerne auf eine Zahl von 50 Funkzellenabfragen pro Tag in Deutschland kommen. Bei der Bandbreite und Vielzahl der Straftaten, für die eine Funkzellenabfrage genutzt wurde, müssen wir davon ausgehen, dass ein Großteil der Abfragen aufgrund wenig schwerwiegender Straftaten stattfand und dass die Einzelfallprüfung zu lax gehalten wird. Zielgerichtete, grundrechteachtende und angemessene Polizeiarbeit sieht anders.

Jeder ist hier betroffen und wer zur falschen Zeit in der falschen Funkzelle war, gegen den wird ermittelt, ohne Grund und ohne Verdacht. Müssen wir jetzt, wenn wir unbeobachtet sein wollen, das Handy zu Hause lassen oder die Batterie rausnehmen? Diese Dauerüberwachung der Bürger muss abgestellt werden. Die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage gehört abgeschafft, vor allem bei nicht schwerwiegender Kriminalität! Zu groß ist der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und in die Rechte unbescholtener Bürger, zu gering die bisher präsentierten Erfolge – bei steigendem Gebrauch dieser Ermittlungsmethode. Deshalb müssen die bisherigen Funkzellenabfragen weiter auf den Prüfstand. Hier will die Piratenfraktion in den kommenden Wochen ansetzen. Wir fordern den Landesdatenschutzbeauftragen auf, die Praxis bei der Funkzellenabfrage zu überprüfen so wie es auch schon der Datenschutzbeauftragte in Berlin tat – und dabei gewaltige Mängel feststellte.

Es fehlen noch weitere wichtige Erkenntnisse, um das Ausmaß der Funkzellenabfragen in seiner gesamten Tragweite zu begreifen. So gibt die Antwort der Landesregierung keinerlei Hinweise darauf, wie lange die Funkzellenüberwachung in den einzelnen Fällen jeweils andauerte. Mit jeder Minute und jeder Stunde, die eine Funkzellenabfrage dauert, potenziert sich der Überwachungsskandal, denn mehr und mehr Daten werden gesammelt. Eine Große Anfrage in Schleswig-Holstein ergab zum Beispiel, dass die Polizei dort tatsächlich über einen Monat lang alle Mobilfunkdaten einer Funkzelle erfasste.

Auch weist die Statistik über die Hintergründe der jeweiligen Funkzellenabfragen große Lücken auf. Eine regelmäßige statistische Aufarbeitung der genutzten nichtindividualisierten Funkzellenabfragen ist rechtlich bislang nicht vorgesehen. Ein Unding, das die parlamentarische Kontrolle und Bewertung dieser polizeilichen Ermittlungsmethode erschwert. Deshalb werden wir weitere Informationen und  die Einführung eines jährlichen Berichts auf Basis einer umfassenden Statistik einfordern. Denn die Ergebnisse der Kleinen Anfrage zeigen, dass bei fast jeder zweiten Funkzellenabfrage nicht festgehalten wurde aufgrund welcher Straftat die Funkzellenabfrage angeordnet wurde. Zahlen, wie viele hundert oder tausend Datensätze pro Abfrage erfasst wurden, nennt das Innenministerium auch keine. Dadurch ist es unmöglich das Ausmaß der Überwachung klar zu beziffern und damit für die Politik und uns betroffene Bürger greifbar zu machen.

Mitte 2011 schrieben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern: „Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass die Erhebung von Verkehrsdaten erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten zulässt. Verkehrsdaten können das soziale Netz des Betroffenen widerspiegeln; allein aus ihnen kann die Verbindung zu Parteien, Gewerkschaften oder Bürgerinitiativen deutlich werden“.

Die kleine Anfrage zum Gebrauch der Funkzellenabfrage zeigt erneut: Die Summe der Überwachungsmethoden hat einen Punkt erreicht, an dem wir nicht mehr von einer freien Gesellschaft sprechen können. Hier muss endlich umgesteuert werden. Wir brauchen mehr Transparenz über bestehende Überwachung, die Generalüberprüfung aller Methoden in Hinblick auf Grundrechte und Effektivität, und letztendlich starke Initiativen zum Aufbau von echter Privatsphäre in der digitalen Welt.