Generalangriff auf freie #WLAN-Netzwerke stoppen: Verschärfung der #Störerhaftung verhindern!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

dead-end-206862_640Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. Ich fordere in der nächsten Plenarsitzung in einem Antrag die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern.

Die geplante Neuregulierung der Haftung von WLAN-Anbietern versetzt Freifunk-Initiativen den Todesstoß. Sie stellt eben keine rechtliche Klarstellung dar, sondern eröffnet neue Felder für die Abmahnindustrie. Der Entwurf ist ein Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft und steht dem digitalen Wandel im Weg. Das schadet dem Internet-Standort Deutschland und insbesondere NRW und passt so gar nicht zur gerade von der Landesregierung ausgerufenen ´Digitalen Reform´ NRW 4.0.

Dienstanbieter haften bislang nicht ohne Kenntnis

Im §8 des Telemediengesetzes (TMG) ist das sogenannte Providerprivileg von Internet-Diensteanbietern geregelt. Hierin ist niedergelegt, dass Dienstanbieter für fremde Informationen, die durch ihre Netze und Angebote durchgeleitet werden, ohne eigene Kenntnis oder Mitwirkung grundsätzlich nicht verantwortlich sind.

In der deutschen Rechtsprechung gab es bisher unterschiedliche Interpretationen, ob derjenige, der einen drahtlosen Netzwerkzugang bereitstellt, ebenso als Internet-Diensteanbieter zu gelten hat, und inwieweit er von der Haftung für fremde Inhalte freigestellt ist. Aufgrund dieser Unklarheiten hat sich eine Abmahnindustrie darauf spezialisiert, Betreiber von WLAN-Netzwerken abzumahnen, indem ihnen Verantwortung für fremde Inhalte aufgrund einer angenommenen Störerhaftung zugewiesen wird.

Die Bundesregierung plant, den §8 des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Es sollen zwei weitere Absätze hinzugefügt werden, die zur rechtlichen Klarstellungen dienen sollen. Ein entsprechender Entwurf ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser gibt Anlass zu Besorgnis, denn er führt zu einer Verschlechterung der Lage von WLAN-Anbietern und ruft neue rechtliche Unsicherheiten hervor.

Zwar wird im Entwurf die Haftungsfreistellung explizit auf Betreiber von WLAN-Netzwerken ausgedehnt. Gleichzeitig wird dem Netzwerkbetreiber auferlegt “zumutbare Maßnahmen” zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Es soll, so der Entwurf, “in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen” verhindert werden, dass sich “außenstehende Dritte” unberechtigten Zugriff auf das jeweilige WLAN verschaffen.

Auferlegte Maßnahmen sabotieren Freifunk

Damit ist der Betrieb eines echten Freifunknetzes nicht mehr möglich. Dieses richtet sich ausdrücklich an jedermann im Netzbereich, ohne dass die Identität jedes Nutzers bekannt ist. Gerade durch den Verzicht auf Verschlüsselung oder Zutrittskontrolle steht ein solches Netz jedem Menschen im Einzugsbereich zur Verfügung, auch Passanten und Besuchern. Es ist schlichtweg nicht möglich, jeden im Einzugsbereich eines Freifunknetzes zu registrieren und zu identifizieren. Der “digitale Schluck Wasser”, den man seinen Nachbarn und Passanten seines Hauses anbieten möchte, wird dadurch faktisch ausgeschlossen.

Dies ist ein fatales Signal für den Standort Deutschland: In nahezu allen Ländern Europas ist ein freier WLAN-Zugang an allen Orten eine Selbstverständlichkeit. Man kann sich überall in den Städten und öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen und findet an vielen Orten freie Netzwerkzugänge ohne Registrierung und Namenspflicht. Nur in Deutschland kann es solche Zugänge dann nicht mehr geben. Damit schließt sich Deutschland selbst vom digitalen Fortschritt, Partizipation und Teilhabe im Netz aus. Die Breitbandstrategie von Bund und Ländern wird konterkariert. Breitbandzugang, der laut Bundesgerichtshof Teil der materiellen Lebensgrundlage der Menschen ist, wird verkompliziert und verwehrt.

Aber selbst ein verschlüsseltes WLAN mit Zutrittskontrolle ist nicht sicher darstellbar. Wie Passanten eines WLANs in zumutbarer Weise identifiziert werden sollen, ist vollkommen unklar und wird auch wieder Gegenstand von juristischer Klärung und neuen Abmahnwellen sein. Die Erfassung und Speicherung von Nutzern stellt ihrerseits ein Datenschutzrisiko dar. Durch die Identifikation und Vorratsdatenspeicherung innerhalb der WLANs werden Bewegungsprofile möglich. Eine solche Speicherung auf Ebene der Netzwerke ist mit dem Gebot der Datensparsamkeit nicht zu vereinen.

Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Nutzer des WLAN explizit einwilligen sollen, in der Nutzung des Dienstes keine Rechtsverletzungen zu begehen. Eine solche Einwilligung ist ein rein formaler Akt und bestätigt eine Selbstverständlichkeit, welche niemand von Rechtsverletzungen abhält, der solche zu begehen plant. Sie ist inhaltlich unwirksam und stellt Zugangsanbieter vor Probleme, eine solche Zustimmung rechtssicher einzuholen und zu dokumentieren. Die Probleme der Störerhaftung werden mit den vorgesehenen Änderungen nicht aus dem Weg geräumt, sie werden verschärft.

Vorratsdatenspeicherung bei privat betriebenen WLAN

Im vorliegenden Entwurf findet sich ein Formulierungsvorschlag, der Anbietern, die den Zugang nicht “anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen”, auferlegt, auch den Namen des Nutzers zu kennen. Dies beträfe dann neben allen Privatleuten auch alle Freifunk-Anbieter. Wie Privatleute und Freifunk-Anbieter den tatsächlichen Namen aller ihrer Besucher feststellen und speichern sollen, ist vollkommen unklar und technisch sowie rechtlich nicht sicher darstellbar.

Im Übrigen kann ein Rechtsverstoß ohnehin nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden, da alle Nutzer in einem WLAN-Netzwerk unter derselben IP im Internet unterwegs sind, und die Aufzeichnung, wer dieser Benutzer wann, welche Inhalte im Netz abgerufen hat, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Benutzer verstößt.

Zur rechtssicheren Erfüllung dieser Auflage wären sonst ausgerechnet gerade die privaten Betreiber von WLAN-Netzwerken zu einer sogenannten „Deep Packet Inspection“ sowie einer vollständigen Vorratsdatenspeicherung genötigt. Unter Deep Packet Inspection ist zu verstehen, Datenpakete inhaltlich zu überwachen und zu filtern. Es müssten sowohl der Datenteil als auch der Headerteil des Datenpaketes untersucht werden, um festzustellen und zu speichern, wer welche Inhalte wann aufgerufen hat. Ein tatsächlicher, vom Nutzer beabsichtigter Missbrauch eines offenen Netzzuganges würde damit in keinem Fall verhindert.

Spezialgesetz für Filehoster

§10 des Telemediengesetzes regelt, wann Provider für Daten haften, die sie für einen Nutzer speichern. Bislang tritt diese Haftung erst nach Kenntnis eines rechtswidrigen Vorgangs ein, auch hier profitiert der Provider von einem Haftungsprivileg für fremde Inhalte.

Dieses Privileg soll nun eingeschränkt werden. Der Entwurf sieht vor, “besonders gefahrgeneigte Dienste” zu definieren, auf die das Privileg nicht anzuwenden ist. Ein solcher Dienst sei dadurch gekennzeichnet, dass

• “die Speicherung oder Verwendung der weit überwiegenden Zahl der gespeicherten Informationen rechtswidrig erfolgt”,
• “der Diensteanbieter durch eigene Maßnahmen gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert”,
• “in vom Diensteanbieter veranlassten Werbeauftritten mit der Nichtverfolgbarkeit bei Rechtsverstößen geworben wird” oder
• “keine Möglichkeit besteht, rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten entfernen zu lassen”.

Was eine “weit überwiegende Zahl” ist, wie diese festgestellt wird und welches eigene Maßnahmen sind, eine solche Gefahr zu fördern, ist vollkommen unklar und wird Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen und neuen Abmahnungswellen sein. Prinzipiell kann jeder Speicheranbieter genutzt werden, auch illegale Inhalte abzuspeichern – es kann aber nicht die Lösung sein, ganze Dienstklassen zu kriminalisieren.

Gerade Anbieter von Cloud-Dienstleistungen in Deutschland werden sich mit Problemen der Auslegung auseinandersetzen müssen, welches den digitalen Gründerstandort Deutschland erneut schwächt. Eine Haftung für fremde Inhalte auch ohne Kenntnis davon macht den Betrieb eines solchen Dienstes unmöglich.

Der NRW-Landtag ist gegen Störerhaftung

Mit Drucksache 16/4427 hat der Landtag NRW in einem gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenpartei die Landesregierung aufgefordert, auf die Beschränkung des Haftungsrisikos für die Betreiberinnen und Betreiber offener WLANs durch eine Ausweitung der Haftungsprivilegierung für Access-Provider gemäß §8 Telemediengesetz hinzuwirken sowie die stärkere Verbreitung offener Zugänge zum Internet zu fördern.

Der derzeitige Entwurfsstand des Telemedien-Änderungsgesetzes erfüllt diese Forderungen nicht nur nicht, er sorgt sogar für eine Verschlechterung der Lage. In ihrer Regierungserklärung vom 29.01.2015 hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft die Bedeutung des digitalen Wandels herausgestellt und erklärt, den notwendigen Beitrag leisten zu wollen, diesen Wandel zum Wohle des Landes, seiner Wirtschaft und seiner Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Gerade die konsequente Hinwendung zur Digitalisierung bietet Chancen für unsere Wirtschaft, wie sie die Ministerpräsidentin in ihrer Rede betonte. Auch die Bedeutung von frei zugänglichen WLAN für unser Land hat sie herausgestellt.

Der vorliegende Entwurf stellt einen Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft dar und steht dem digitalen Wandel im Weg.

Ich habe beantragt, dass der Landtag NRW folgende Feststellungen trifft:

• Der unbeschränkte Zugang zu freien Netzen an möglichst vielen Orten ist Voraussetzung eines erfolgreichen Wandels zur Informationsgesellschaft. So wird das Grundrecht auf breitbandigen Internetzugang unterstützt, welcher zur materiellen Daseinsvorsorge aller Menschen gehört.
• Betreiber offener Netzzugänge müssen dem Providerprivileg unterliegen, ganz gleich ob der Zugang per WLAN oder kabelgebunden erfolgt, ganz gleich ob der Zugang aus kommerziellen oder nicht geschäftsmäßigen Gründen zur Verfügung steht.
• Der Landtag begrüßt die Absicht, das Providerprivileg in §8 TMG grundsätzlich auch auf WLAN-Betreiber auszudehnen.
• Die vorgesehenen Kontroll-, Identifikations-, Belehrungs- und Aufzeichnungspflichten stellen Betreiber vor neue Haftungsrisiken und ungeklärte technische und rechtliche Probleme, ohne dass sie zu zusätzlicher Sicherheit vor Rechtsverletzungen führen.
• Hürden und Einschränkungen von offenen Netzwerkzugängen sind kontraproduktiv für den digitalen Wandel.
• Innovative Anbieter neuer Cloud-Dienstleistungen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

Folgende Aufforderungen an die Landesregierung soll der Landtag NRW richten:

• sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Änderung des Telemediengesetzes auf die Klarstellung beschränkt bleibt, dass die Haftungsfreistellung gem. §8 TMG auch für Anbieter von WLAN-Zugängen gilt,
• sich gegen Kontroll-, Identifikations-, Belehrungs- und Aufzeichnungspflichten einzusetzen, die WLAN-Betreibern auferlegt werden sollen,
• sich gegen die Einführung neuer “besonders gefahrgeneigter Dienste” in §10 TMG einzusetzen, welche für gespeicherte Inhalte ihrer Nutzer auch ohne Kenntnis haften sollen.


#Netzneutralität: Oettinger sieht Taliban-ähnliche Entwicklung

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

In einer Diskussionsrunde der Reihe „BMF im Dialog: Wachstumstreiber Digitalisierung” des Bundesministerium für Finanzen sprach der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger über Netzneutralität, Telemedizin und intelligente Verkehrssicherheitssysteme in einem Podium mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) und dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Timotheus Höttges. Oettinger stellte darin die These auf, dass es zugunsten von Telemedizin und Verkehrssicherheitssystemen geboten sei, auf Netzneutralität zu verzichten, er deutete an, dass es Leben gefährde, wenn solche Systeme nicht mit Vorrang im Internet bedient werden. Die Bemühungen (speziell auch aus Deutschland), Netzneutralität gesetzlich zu sichern, nannte er “Taliban-ähnliche” Entwicklungen.

Julia Reda hat den bemerkenswerten Monolog von Oettinger hier hochgeladen, und dazu hier einen lesenswerten Blogpost verfasst.

Oettinger stößt damit argumentativ in das gleiche Horm wie Angela Merkel vergangenen Dezember auf einem Vodafone-Kongress, was ich im Handelsblatt online hier kommentiert hatte: “Frau Merkel, sie spielen falsch!”

Ich frage mich, wie man Telemedizin und Verkehrssicherheitssysteme gestalten will, die auf eine permanente Internetverbindung angewiesen sind, wo es doch bekannt ist, das Internet mobil nicht überall zur Verfügung stehen kann, und man mit Verbindungsabbrüchen auch im stationären Internet rechnen muss. Unverständlich ist auch, wie eine Aufhebung der Netzneutralität dieses Problem lösen soll. Am unverständlichsten ist es für mich allerdings, warum der Parlamentarische Staatssekretär Kampeter und der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Telekom AG Höttges ihm diesen Unsinn nicht achtkantig um die Ohren geschlagen haben.

“Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen.”
Birgit Breuel, dt. Politikerin u. Managerin, bis 1995 Präsidentin der Treuhandanstalt

Ich kenne keine konkreten Produkte, Anwendungen, Dienste oder Forschungen aus den Bereichen Telemedizin oder intelligenter Verkehrssicherheit, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang einerseits, und der Abwesenheit von Netzneutralität andererseits angewiesen sind. Ganz im Gegenteil: Lebenswichtige oder lebensbedrohliche Systeme, wie die Tele-Operation im Organbereich oder die Kollisionswarnung im Straßenverkehr dürfen sich nicht auf Echtzeit-Internetkommunikation verlassen. Das Internet ist prinzipbedingt nicht zu 100% ausfallsicher, und das mobile Internet erst recht nicht überall lückenlos verfügbar, man denke z.B. an Unterführungen oder abgelegene Bereiche. Kein lebensgefährliches System darf sich in solchen Situtationen auf Internet verlassen müssen.

Aber vielleicht liege ich ja falsch. Inspiriert von vergleichbaren Fragen, die Julia Reda an die EU-Kommission geschickt hat, werde ich die Landesregierung in einer kleinen Anfrage folgendes fragen:

  1. Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich Telemedizin sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut oder Krankenhaus und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  2. Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich intelligenter Verkehrssicherheit und Mobilität (wie etwa Kollisionswarner) sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  3. Sind der Landesregierung sonstige Produkte bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall das Produkt, jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte mit deren (Marken-)Bezeichnungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  4. Wie bewertet die Landesregierung lebenswichtige bzw. lebensbedrohliche Systeme (wie zum Beispiel Tele-Operationen im Organbereich bzw. Kollisionswarner im Strassenverkehr), deren einwandfreies Funktionieren von Abwesenheit der Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist?
  5. Welche Schritte ergreift die Landesregierung, um Netzneutralität auf Bundes-, Landes- und Europaebene im Sinne des Landtagsbeschlusses „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!” mit der Dokumentennummer 16/5777 voranzutreiben?

Auf mein Betreiben hin gibt es einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!” mit der Dokumentennummer 16/5777 Jetzt ist die Landesregierung gefordert, diesem Beschluss Leben zu verleihen.

Na dann gute Nacht

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Keine weitere Initiative für ein Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn Mit ihrem Bericht zu den Flughäfen in NRW zeigt die Landesregierung den von Fluglärm betroffenen Bürgern die kalte Schulter. Es werden keine Alternativen aufgzeigt und weitere Initiativen sind nicht geplant – na dann gute Nacht. Der Flughafen hat ausschl ießlich Gesellschafter der öffentlichen Hand, einschließlich des […]

Verkehrspolitik der Antike

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Heute hat die Landesregierung ihren Bericht zur Sperrung der Rheinbrücke A 40 Duisburg-Neuenkamp für Lkw ab 3,5 Tonnen in Fahrtrichtung Dortmund vorgelegt. „Wieder wird sichtbar, dass die Verkehrspolitik über Jahrzehnte geschlafen und wesentliche Hausaufgaben nicht gemacht hat: Die Verkehrspolitik verharrt in alten Denkweisen. Weder Bundes- noch Landesregierung wollen umdenken. Eine tatsächliche Verkehrswende ist weit und […]

Missbräuchlicher Einsatz von Sonderpädagoginnen als heimliche Vertretungsreserve

Veröffentlicht am von unter Monika Pieper, Persönliche Blogposts, Schule und Weiterbildung (A15).

Die Antwort auf meine Kleine Anfrage „Inklusion: Missbräuchlicher Einsatz von Sonderpädagoginnen als heimliche Vertretungsreserve“ zeigt, die Landesregierung versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen. Beim Lesen der Antwort habe den Eindruck gewonnen, sie ist noch nicht einmal daran interessiert, dem Problem nachzugehen, das mir Kolleginnen geschildert haben.

Die Entscheidung über den Einsatz von Sonderpädagogen in der Inklusion liegt alleine in der Verantwortung den Schulleitungen. Angesichts der Schwierigkeiten mit der oftmals knappen Personaldecke Unterrichtsausfall zu vermeiden, bleibt den Schulleitern gar keine Wahl, als die Sonderpädagogen zu Vertretungen im Fachunterricht einzusetzen. Da Qualitätsstandards die schulische Inklusion fehlen, kommt es in der Praxis also immer wieder dazu, dass die sonderpädagogische Unterstützung hinten runterfällt. Nicht ausreichend Zeit für die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen mit Bedarfen an sonderpädagogischer Unterstützung zu haben, ist für die Sonderpädagogen in der Inklusion unbefriedigend und belastend. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler ist es noch schlimmer. Meiner Meinung nach begünstigen es die gegebenen Rahmenbedingungen, dass es zur sträflichen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht gegenüber den betroffenen Schülern kommt.

Daneben gibt die Landesregierung dem gemeinsamen Planen von Unterricht den Vorrang den vor dem gemeinsamen Unterrichte in der Klasse. Doppelbesetzung im Unterricht scheint demnach nicht so wichtig. Vielleicht reicht der Landesregierung demnächst auch ein Inklusionsordner in jeder Klasse zum inklusiven Arbeiten. Gerade möglichst viel Doppelbesetzung ist jedoch eine Grundvoraussetzung für gelingende Inklusion.

Wir fordern endlich Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass die Sonderpädagoginnen da eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden, nämlich in den inklusiven Klassen. Solange es diese Qualitätsstandards nicht gibt, können Schulleiter weiterhin die Sonderpädagoginnen als Vertretungsreserve nutzen, Inklusion fällt aus. Den missbräuchlichen Einsatzmöglichkeiten stehen Tür und Tor offen.

 

Hier geht´s zu meinem Pressestatement

Wird § 96 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung rechtmäßig angewendet?

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Kleine Anfrage 3198

Sommer, Torsten PIRATEN Drucksache 16/8061 03.03.2015 3 S.

Darstellung uneinheitlicher Anwendung der Gemeindeordnung durch die Kommunalaufsichtsbehörden hinsichtlich (des Zeitpunkts) der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder der Behandlung des Jahresfehlbetrages einer Kommune; Fragen: Erforderlichkeit einer Änderung der Vorschrift angesichts der vom Innenminister vertretenen Rechtsauffassung, Möglichkeit einer Außerkraftsetzung eindeutiger Rechtsvorschriften durch behördliche Verfügungen, Pflicht des Innenministers, für die identische Bescheidung identischer Rechtsvorgänge zu sorgen.

Antwort MIK Drucksache 16/8237 20.03.2015 4 S.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

Anhörung Kunstverkäufe

Veröffentlicht am von unter Kultur- und Medien (A12), Lukas Lamla, Persönliche Blogposts.

Am 24. Februar 2015 wurden im NRW Landtag Experten aus der Kunstszene zur kulturpolitischen Bewertung von Kunstverkäufen aus landeseigenen Betrieben angehört. Die durch den Verkauf der beiden Warhol Bilder „Triple Elvis“ und „Four Malons“ im November 2014 begonnene Debatte, weitete sich nach Bekanntwerden von Plänen zur Veräußerung der Kunstsammlung der ehemaligen WestLB aus. Auch die Sammlung des WDR, die aufgrund der desaströsen Finanzlage der Sendeanstalt zur Disposition stehen soll, ist nun in den Fokus der Diskussion gerückt.
 
Die Kunsthistoriker Prof. Dr. Dieter Ronte (Bonn) und Prof. Dr. Gerd Blum (Kunstakademie Münster) sprachen über den Imageschaden, den das Land Nordrhein-Westfalen in jüngster Zeit durch den Verkauf von Kunst im öffentlichen Besitz erlitten hat. Man war sich einig, dass die verkaufsfreudige Haltung der Landesregierung gegenüber der Kunst aus landeseigenen Betrieben, im absoluten Gegensatz zum Geist des jüngst verabschiedeten Kulturfördergesetzes steht. 
 
Vielmehr  versuche man in Regierungskreisen die Diskussion aus der kulturpolitischen Debatte herauszuziehen und dem weniger ästhetischen, nur auf Kosten-Nutzen bedachten Finanzressort zuzuweisen. Prof. Barbara Welzel vom Verband deutscher Kunsthistoriker wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Protestbrief ihres Verbandes von der Staatskanzlei „zuständigkeitshalber“ an das Finanzministerium weitergeleitet worden ist. Dies zeigt, dass dieser Debatte seitens der Staatskanzlei und auch von Frau Kraft als Ministerpräsidentin, dass kulturelle, ästhetische Werte fast nur noch mit deren finanziellen Nutzen gemessern werden. Besonders pikant in dieser Hinsicht ist vor allem, dass der Protestbrief des Deutschen Künstlerbundes geänzlich unbeantwortet blieb. Der Ausschuss nahm dies zur Kenntnis und entschuldigte sich formell bei Frau Knobloch vom Deutschen Künstlerbund entsprechend. Was übrig bleibt, ist der Eindruck einer neuen Qualität von Missachtung von Kunst als zweckfreier, ästhetischer Wert durch die Landesregierung.
 
Die geladenen Experten waren sich bezüglich der finanzpolitischen Dimension der Debatte um die Kunstverkäufe einig, dass das kurzfristige kapitalistische Denken keinesfalls von ökonomischem Sachverstand gekennzeichnet ist. Prof. Dr. Blum von der Kunstakademie Münster wies darauf hin, dass ein Verbleib der Sammlung in NRW für die Öffentlichkeit als Standortfaktor einen ökonomischen Wert habe, der bisher verkannt worden ist. 
 
Doch jenseits des ökonomischen Wertes von Kunstwerken, hat vor allem Prof. Dr. Barbara Welzel von der TU Dortmund, auf die Frage nach möglichen Folgen des Verkaufs von Kunstwerken im öffentlichen Besitz klare Worte gefunden. In Zukunft wären wir aufgrund des Ausverkaufs künstlerischer und ästhetischer Werte massiven Traditionsverlusten ausgesetzt. Solche Verluste gab es bisher nur in Kriegszeiten.
 
Bazon Brock, Professor für Ästhetik und Kulturvermittlung, sagte, dass hier Gemeingüter, ästhetische Werte, kurz- und mittelfristigen Bedürfnissen der jeweiligen Kassenlage zum Opfer fallen. Das Gemeingut öffentlicher Kunstbesitz wird zur Handelsware degradiert. Vor allem, wenn ein Finanzminister die Bewertung von Kunstwerken als eine Aufgabe des Kunstmarktes ansieht und diese Verkäufe den Künstlern als Dienst zur Bewertung ihrer Werke anpreist. Hier wird laut Brock „die kapitalistische Logik mit der kabarettistischen vermählt“[1].
 
Am Ende des Hearings wurde von den Vertreterinnen der bildenden Künstler, Andrea Knobloch vom Deutschen Künstlerbund und Frederike van Duiven vom Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler, die Zusammensetzung der Beteiligten am Runden Tisch des Kulturministeriums stark kritisiert. Künstlervertreter hatten zu Beginn der Planungsphase für den runden Tisch aus eigenem Antrieb Hilfe angeboten, sie wurden jedoch freundlich ausgeladen und darauf hingewiesen, dass die Debatte sie nicht direkt betrifft.[2] Beide Vertreterinnen der Künstlerverbände betonten, dass die Beteiligung von Künstlerinnen und Künstlern als Urheber bei dieser finanzpolitischen Debatte notwendig ist. 
 
Es bleibt am Ende zu hoffen, dass für den nächsten Termin des Runden Tisches die Künstlervertreter beteiligt werden. Genauso muss die Situation der WDR Sammlung mit in die Debatte um Kunst in öffentlicher Hand einbezogen werden.  
Zu guter Letzt bleibt zu würdigen, dass Frau Prof. Dr. Welzel die anwesenden Politiker eindringlich davor gewarnt hat, die Debatte um Kunstverkäufe aus öffentlicher Hand zur Parteipolitik zu machen. Sie forderte die Mitglieder des Kulturausschusses vielmehr dazu auf, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und dafür Sorge zu tragen, dass für den Kunst- und Kulturstandort NRW den Verbleib der Portigon-Sammlung für die Öffentlichkeit in unserem Land bedeutet. 
[1] Brock, Bazon: Stellungnahme Ausschuss für Kultur und Medien des Landes NRW „Kunst im Landesbesitz“, 24.02.2015. Stellungnahme 16/2613, S. 2
[2] Van Duiven, Frederike: Stellungnahme des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler in NRW e.V. zu Kunst im Landesbesitz. Hearing des Ausschusses für Kunst [sic!] und Medien am 24. 02. 2015. S. 2. Stellungnahme 16/2612
Unsere Position:

Zur Kategorie “Politische Informationssendung” im deutschsprachigen Fernsehen

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

tvsetYep. Fernsehen lohnt wieder. Seit einiger Zeit hat die Kategorie der politischen Informationssendungen eine völlig neue Qualitätsstufe erreicht.

Die durchschnittliche Belast- barkeit der dargebotenen Informationen, die Qualität der Kommentare sowie der Wahrheitsgehalt der Recherchen nahm erheblich zu durch zwei Sendeformate, die ihresgleichen suchen. Erstaunlich: Beide Formate haben ihre Heimat im ZDF, die “Heuteshow” und “Die Anstalt“.

Mehr braucht kein Mensch.

So long, Nick H.

Anhörung Abschiebungshaftvollzug – Warum?

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

Hier gibt es Antworten auf die Frage, wieso wir eine Anhörung zum Übergangsgesetz für den Abschiebungshaftvollzug beantragen

 

Was ist euer Problem mit dem Gesetzentwurf zum Abschiebungshaftvollzug? 

Es ist wichtig, gerade nach dem großen Flüchtlingsskandal rund um Burbach und der Situation in Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen sowie wichtiger gerichtlicher Entscheidungen zum Abschiebungshaftvollzug, einen humanen Abschiebungshaftvollzug in einem eindeutigen Gesetz zu formulieren. Dieser Verpflichtung ist die Landesregierung auch ein halbes Jahr nach der Schließung des ehemaligen Abschiebungshaftgefängnisses, der JVA Büren, nicht nachgekommen, sondern hat einen richtigen Gesetzentwurf verschleppt.

Obwohl längst absehbar war, dass auf eine Rückführung oder die Überstellung in ein anderes EU-Land wartende Abschiebehäftlinge nicht in normalen Gefängnissen festgehalten werden dürfen, befand sich in Büren bis zum 26. Juli 2014 Europas größtes Abschiebegefängnis; eine Einrichtung, in der seit 2010 nicht weniger als 5.000 Abschiebehäftlinge gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht wurden. Im Juli 2014 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Abschiebehäftlinge nicht in normalen Gefängnissen festgehalten werden dürfen, solange sie auf eine Rückführung oder die Überstellung in ein anderes EU-Land warten. Die  Landesregierung in NRW sah diese Vorgaben an eine spezielle Hafteinrichtung in der JVA Büren auch nach dem Urteil als erfüllt an und hielt zunächst am Standort Büren fest. Erst das BGH-Urteil vom 25. Juli.2014, dass die JVA Büren die Voraussetzungen einer speziellen Hafteinrichtung nicht erfüllt, veranlasste die Landesregierung, Flüchtlinge nach Berlin zu verlegen. Im Dezember 2014 legten die regierungstragenden Fraktionen dann einen Gesetzentwurf für ein Fünf-Paragrafengesetz vor, das die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen JVA als spezielles Abschiebungshaftgefängnis vorschreiben soll, aber Fragen über die Ausgestaltung außen vor lässt. Die Landesregierung will zwar in einer Rechtsverordnung weitere Regelungen treffen, die aber außerhalb des Gesetzes stünden und es offen ließen, ob damit der Rechtsprechung der Gerichtshöfe Sorge getragen werden würde. Das Trennungsgebot zwischen Strafvollzug und Abschiebungshaftvollzug ist kein Selbstzweck, sondern muss in der Ausgestaltung des Vollzuges berücksichtigt werden. Dabei gilt wie so oft: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb wollen wir eine Anhörung beantragen.

Was sagt ihr zu den Vorwürfen, dass ihr jetzt zulasst, das Geflüchtete erst einmal weiterhin nach Berlin transportiert werden müssen statt in Büren untergebracht werden zu können?

Dass weiterhin Menschen in aufwendigen Transporten zwischen NRW und Berlin hin- und hergefahren werden müssen, finden wir schrecklich. Die Geflüchteten, die oft schon sehr viel durchgemacht haben, werden damit weiterem Stress ausgesetzt, den wir eigentlich verhindern wollen. Wir haben unsere Entscheidung gründlich überlegt und vorab viel darüber diskutiert.

Die Pläne der Landesregierung, schnell wieder in einer nicht fertiggestellten JVA Büren ohne entsprechende Standards und Regelungen an eine humane Abschiebungshaft, halten wir allerdings für grundlegend falsch. In dem Gesetzentwurf gibt es keine Ausführungen, wie den Standards entsprochen werden sollen. SPD und Grüne geben sich, der Landesregierung, einen Freifahrtschein. Die vergangen Monate haben gezeigt, dass wir in NRW noch weit weg von einem humanen und verantwortungsbewussten Umgang mit Geflüchteten sind.

Dazu passt auch, dass die Landesregierung von notwendigen (d.h. rechtlich notwendigen) Umbaumaßnahmen der ehemaligen JVA Büren in einer Höhe von 20 Millionen Euro ausgeht. Die Umbaumaßnahmen können damit bis zur geplanten Inbetriebnahme im April dieses Jahres nicht ansatzweise umgesetzt worden sein.

Nichtsdestotrotz hätten wir uns auf einen Kompromiss eingelassen, der unsere Sorgen zwar nicht auflöst, aber das Potenzial hätte, sie zu mindern. Wir fordern einen starken Beirat, der die Einhaltung der Standards und rechtlichen Anforderungen kontrolliert, den Schutz besonderer Schutzbedürftiger überprüft und die Umbaumaßnahmen begleitet. Der Beirat würde als Sprachrohr der Flüchtlinge für Öffentlichkeit sorgen, wäre sie benötigt.

Habt ihr einen Kompromissvorschlag?

Wenn es um Menschen und schwere Schicksale geht, sind Kompromisse kaum machbar.

Wir finden es schlechten Stil, dass die Landesregierung trotz vieler Anzeichen und Gutachten vor dem BGH-Urteil und weiteren sechs Monaten nach dem Urteil des BGH nicht in der Lage war, einen vollumfänglichen, den Anforderungen gerecht werdenden Gesetzentwurf vorzulegen, um dann festzustellen, dass es angeblich kurzfristig eines unausgegorenen Übergangsgesetzes bedarf.

Nichtsdestotrotz hätten wir uns vor dem Hintergrund der Transporte nach Berlin auf ein Übergangsgesetz eingelassen, wären Regelungen zur Sicherstellung hoher Standards eingebracht worden, die unsere Zweifel an der sachgerechten Ausgestaltung wenn nicht verschwinden lassen, zumindest mildern können.

Gibt es keine bessere Einrichtung als eine ehemalige Justizvollzugsanstalt?

Die Landesregierung gibt an, dass sie die möglichen Liegenschaften geprüft hätte und dabei Büren die beste Wahl gewesen ist. Es sind allerdings auch nur ehemalige JVAs geprüft worden. Das halten wir für falsch. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Anlage komplett nach hohen Standards und gerichtlichen Erkenntnissen neu zu bauen. So etwas ist aber gar nicht in Erwägung gezogen worden. Mit einem kurzfristigen Übergangsgesetz werden wir den Standort Büren ohne große Debatte als Abschiebungshaftanstalt zementieren.

Seid ihr nicht gegen Abschiebungshaft? Warum lehnt ihr das Gesetz dann nicht einfach ab?

Wir Piraten sind gegen Abschiebungen und gegen Abschiebungshaft – das ist klar. Wenn wir das Übergangsgesetz ablehnten, würde es ohne juristische Prüfung von den regierungstragenden Fraktionen angenommen. Ohne eine intensive Debatte darf dies nicht passieren.

Würde es nicht ausreichen, die Exekutive zur Verordnung über die Abschiebungshaft zu ermächtigen?

Nein! Die Landesregierung (= Exekutive) hat ihren Vertrauensvorschuss in Hinblick auf Flüchtlingspolitik zunächst einmal aufgebraucht. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die Exekutive zur Rechtssetzung zu ermächtigen. Damit wird jedoch die Legislative (= Parlament) auf eine nachträgliche Kontrolle beschränkt und hat keine Möglichkeit, auf das Rechtssetzungsverfahren Einfluss zu nehmen. Das halten wir angesichts der bisherigen Erfahrungen bezüglich der Landesregierung in Hinblick auf Flüchtlings- und Integrationspolitik für keinen gangbaren Weg. Das Mindeste, was wir hätten erwarten dürfen, wäre nach immerhin bald einem halben Jahr die Vorlage zumindest eines Referentenentwurfs bzgl. einer entsprechenden Verordnung gewesen. Diese Zeit hat die Landesregierung nicht genutzt, sondern trotz der erkannten Notwendigkeiten glatt verschlafen. Ein ordentliches parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren erscheint unter diesen Bedingungen unausweichlich, zumal die Regierungskoalition aktuell die als Kompromiss vorgeschlagene Einrichtung eines Beirats für die Abschiebeeinrichtung der ehemaligen JVA Büren rundheraus abgelehnt hat.

 

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf
„Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Ab-schiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – AHaftVollzG NRW)“
Drs. 16/7545