Veröffentlicht am von und in Kultur- und Medien (A12), Lukas Lamla, Persönliche Blogposts.

Am 24. Februar 2015 wurden im NRW Landtag Experten aus der Kunstszene zur kulturpolitischen Bewertung von Kunstverkäufen aus landeseigenen Betrieben angehört. Die durch den Verkauf der beiden Warhol Bilder „Triple Elvis“ und „Four Malons“ im November 2014 begonnene Debatte, weitete sich nach Bekanntwerden von Plänen zur Veräußerung der Kunstsammlung der ehemaligen WestLB aus. Auch die Sammlung des WDR, die aufgrund der desaströsen Finanzlage der Sendeanstalt zur Disposition stehen soll, ist nun in den Fokus der Diskussion gerückt.
 
Die Kunsthistoriker Prof. Dr. Dieter Ronte (Bonn) und Prof. Dr. Gerd Blum (Kunstakademie Münster) sprachen über den Imageschaden, den das Land Nordrhein-Westfalen in jüngster Zeit durch den Verkauf von Kunst im öffentlichen Besitz erlitten hat. Man war sich einig, dass die verkaufsfreudige Haltung der Landesregierung gegenüber der Kunst aus landeseigenen Betrieben, im absoluten Gegensatz zum Geist des jüngst verabschiedeten Kulturfördergesetzes steht. 
 
Vielmehr  versuche man in Regierungskreisen die Diskussion aus der kulturpolitischen Debatte herauszuziehen und dem weniger ästhetischen, nur auf Kosten-Nutzen bedachten Finanzressort zuzuweisen. Prof. Barbara Welzel vom Verband deutscher Kunsthistoriker wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Protestbrief ihres Verbandes von der Staatskanzlei „zuständigkeitshalber“ an das Finanzministerium weitergeleitet worden ist. Dies zeigt, dass dieser Debatte seitens der Staatskanzlei und auch von Frau Kraft als Ministerpräsidentin, dass kulturelle, ästhetische Werte fast nur noch mit deren finanziellen Nutzen gemessern werden. Besonders pikant in dieser Hinsicht ist vor allem, dass der Protestbrief des Deutschen Künstlerbundes geänzlich unbeantwortet blieb. Der Ausschuss nahm dies zur Kenntnis und entschuldigte sich formell bei Frau Knobloch vom Deutschen Künstlerbund entsprechend. Was übrig bleibt, ist der Eindruck einer neuen Qualität von Missachtung von Kunst als zweckfreier, ästhetischer Wert durch die Landesregierung.
 
Die geladenen Experten waren sich bezüglich der finanzpolitischen Dimension der Debatte um die Kunstverkäufe einig, dass das kurzfristige kapitalistische Denken keinesfalls von ökonomischem Sachverstand gekennzeichnet ist. Prof. Dr. Blum von der Kunstakademie Münster wies darauf hin, dass ein Verbleib der Sammlung in NRW für die Öffentlichkeit als Standortfaktor einen ökonomischen Wert habe, der bisher verkannt worden ist. 
 
Doch jenseits des ökonomischen Wertes von Kunstwerken, hat vor allem Prof. Dr. Barbara Welzel von der TU Dortmund, auf die Frage nach möglichen Folgen des Verkaufs von Kunstwerken im öffentlichen Besitz klare Worte gefunden. In Zukunft wären wir aufgrund des Ausverkaufs künstlerischer und ästhetischer Werte massiven Traditionsverlusten ausgesetzt. Solche Verluste gab es bisher nur in Kriegszeiten.
 
Bazon Brock, Professor für Ästhetik und Kulturvermittlung, sagte, dass hier Gemeingüter, ästhetische Werte, kurz- und mittelfristigen Bedürfnissen der jeweiligen Kassenlage zum Opfer fallen. Das Gemeingut öffentlicher Kunstbesitz wird zur Handelsware degradiert. Vor allem, wenn ein Finanzminister die Bewertung von Kunstwerken als eine Aufgabe des Kunstmarktes ansieht und diese Verkäufe den Künstlern als Dienst zur Bewertung ihrer Werke anpreist. Hier wird laut Brock „die kapitalistische Logik mit der kabarettistischen vermählt“[1].
 
Am Ende des Hearings wurde von den Vertreterinnen der bildenden Künstler, Andrea Knobloch vom Deutschen Künstlerbund und Frederike van Duiven vom Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler, die Zusammensetzung der Beteiligten am Runden Tisch des Kulturministeriums stark kritisiert. Künstlervertreter hatten zu Beginn der Planungsphase für den runden Tisch aus eigenem Antrieb Hilfe angeboten, sie wurden jedoch freundlich ausgeladen und darauf hingewiesen, dass die Debatte sie nicht direkt betrifft.[2] Beide Vertreterinnen der Künstlerverbände betonten, dass die Beteiligung von Künstlerinnen und Künstlern als Urheber bei dieser finanzpolitischen Debatte notwendig ist. 
 
Es bleibt am Ende zu hoffen, dass für den nächsten Termin des Runden Tisches die Künstlervertreter beteiligt werden. Genauso muss die Situation der WDR Sammlung mit in die Debatte um Kunst in öffentlicher Hand einbezogen werden.  
Zu guter Letzt bleibt zu würdigen, dass Frau Prof. Dr. Welzel die anwesenden Politiker eindringlich davor gewarnt hat, die Debatte um Kunstverkäufe aus öffentlicher Hand zur Parteipolitik zu machen. Sie forderte die Mitglieder des Kulturausschusses vielmehr dazu auf, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und dafür Sorge zu tragen, dass für den Kunst- und Kulturstandort NRW den Verbleib der Portigon-Sammlung für die Öffentlichkeit in unserem Land bedeutet. 
[1] Brock, Bazon: Stellungnahme Ausschuss für Kultur und Medien des Landes NRW „Kunst im Landesbesitz“, 24.02.2015. Stellungnahme 16/2613, S. 2
[2] Van Duiven, Frederike: Stellungnahme des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler in NRW e.V. zu Kunst im Landesbesitz. Hearing des Ausschusses für Kunst [sic!] und Medien am 24. 02. 2015. S. 2. Stellungnahme 16/2612
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