Veröffentlicht am von und in Bürgerrechte, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

DSC_0012In den letzten Wochen war im Bereich der Sicherheitspolitik rund um Fußballspiele wieder eine Menge los. Nach dem zuversichtlichen Abschluss des letzten Jahres mit dem Pilotversuch „Lageangepasste Reduzierung der polizeilichen Präsenz bei Fußballspielen“ und der Einsicht von Innenminister Jäger, dass die Aussagekraft von Erkenntnissen der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS) nach den Kölner HoGeSa-Ausschreitungen unzureichend sei, scheint es nun ein Rollback der alten Konzepte zu geben.

Intensivtäterkonzept und unsinnige Zahlenspiele

Ganz nach dem Motto „Zuckerbrot und Peitsche“ hat unser Innenminister parallel zu dem sehr erfolgversprechenden und unterstützenswerten Pilotprojekt – bei Nicht-Risikospielen die Präsenz der Polizei zu reduzieren und diese deeskalierend aus dem Sichtfeld der Fans zu entfernen – ein Konzept für Vorverurteilungen in die Wege geleitet. Zukünftig sollen Ermittlungsverfahren gegen nicht näher definierte sogenannte „Intensivtäter“ bei der Staatsanwaltschaft des Angeklagten-Wohnsitzes zentralisiert werden. Dies bedeutet nicht nur eine Abkehr vom Tatortprinzip, sondern verstößt aufgrund der Täterorientierung des Konzepts zugleich gegen die Unschuldsvermutung.

Nicht nur von Fanvertreten hagelt es Kritik: Auch der Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen e.V. zeigt sich wenig erfreut über die zu erwartende Mehrbelastung der Justiz. In der Pressemitteilung heißt es, die Verfahren würden sich verlängern und das Konzept werde besonders NRW stark belasten – u. a. weil hier die meisten Fußballvereine ansässig sind. Für uns Piraten war auch sehr schnell klar, dass der angekündigt intensive Austausch von Informationen, Mutmaßungen und Verdächtigungen zwischen Richtern, Staatsanwälten und Kriminalbeamten faire Verfahren unmöglich machen wird. Am kommenden Donnerstag werden wir über das Konzept im Innenausschuss sprechen und meine Fraktion wird das Vorhaben in aller Schärfe kritisieren. Uns stört insbesondere die völlige Unbestimmtheit und Willkürlichkeit der Definition, wer oder was ein Intensivtäter ist. Aus dem Pool der umstrittenen Datei Gewalttäter Sport (DGS) sollen solche „Intensivtäter“ heraussortiert werden. Dabei ist der Begriff „Gewalttäter“ durch Politik und Sicherheitsbehörden doch schon bei den mehr als 13.000 Eintragungen in die DGS auf Biegen und Brechen ausgedehnt worden, was 2013 einen Rüffel des Verwaltungsgerichts Münster zur Folge hatte.

Die Basis für eine Einstufung als sogenannter Intensivtäter oder auch Gewalttäter darf nur die Anzahl tatsächlicher Verurteilungen wegen schwerer Gewaltdelikte sein, nicht irgendwelche Mutmaßungen und Vorverurteilungen der Ermittlungsbehörden wegen Landfriedensbruchs. Auf keinen Fall dürfen die ZIS-Zahlen ins Feld geführt werden, denn hier geben Polizeibeamte und SKB bekanntermaßen nur sehr grobe und ungefilterte Einschätzungen über das Gewaltpotential ab. Professor Feltes hat zuletzt empfohlen, die Zahlen der ZIS komplett zu ignorieren und noch im letzten Jahr musste unser Innenminister kleinlaut zugeben, dass die Zahlen nicht dazu taugten, das Potential von rechten Gewalttätern rund um den Fußballsport auch nur annähernd einzuschätzen. Die Reform der ZIS haben wir hier im Landtag mehrfach thematisiert, u. a. in einer Anhörung. Trotz der berechtigten Kritik der Experten wurde eine Reform durch Rot-Grün aber abgelehnt.
Fazit: Statt den Pilotversuch zur Reduzierung von Polizeikräften bei Fußballspielen weiter auszubauen, statt z.B. die polizeiliche Nachbereitung transparenter zu gestalten und zu diesem Zweck Berichte aus der Fanszene einzuholen, werden Fanrechte wieder beschnitten und eine Lex Fußball geschaffen.

Beschwerde- und unabhängige Ermittlungsstellen

Ein sehr wichtiges Anliegen der Piratenfraktion im Landtag ist die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Bürger und Polizei in NRW. Immer wieder zeigt sich, dass die Polizei ein strukturelles Problem hat, wo es darum geht, eigenes Fehlverhalten z. B. bei Fußballspielen aufzuklären. Deshalb haben im Jahre 2013 nicht weniger als 3.960 Beschwerden gegen Polizeibeamte in NRW lediglich zu zwei Disziplinar- und/oder Strafverfahren geführt. Fälle von strittigem Polizeiverhalten, das einer unabhängigen Überprüfung bedurft hätte, gibt es in NRW genug, dennoch ist grundsätzlich diejenige Polizeibehörde für die Bearbeitung zuständig, deren Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter betroffen ist. So hat die Polizeibehörde in Gelsenkirchen die Anzeigen und Beschwerden von Fans nach dem Blocksturm beim Fußballspiel FC Schalke 04 gegen PAOK Saloniki am 21.08.2013 selbst bearbeitet. Trotz der Ankündigung, dieses fatale Ereignis komplett aufklären zu wollen, gibt es immer noch keinen Bericht des Innenministeriums über die vielen Fehlentscheidungen bei diesem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz, der zu mehr als 80 Verletzten geführt hat. Und noch ein weiterer Polizeieinsatz in Gelsenkirchen müsste dringend unabhängig aufgearbeitet werden: Nach einem Faustschlag eines Beamten Anfang des Jahres starb ein mutmaßlicher Gewalttäter und Brandstifter im Krankenhaus. Gegen vier am Einsatz beteiligte Polizisten wird ermittelt. Der Fall wirft viele Fragen auf, so wurde die interne Ermittlung im Polizeipräsidium Gelsenkirchen etwa u.a. von einem Mitarbeiter durchgeführt, der zu einem der vier Beamten in einem verwandtschaftlichen Verhältnis steht. Des Weiteren gibt es Zeugenberichte, die den Ablauf des Geschehens in einer Weise beschreiben, die von der offiziellen Version abweicht. Das böse Wort „Vertuschung“ macht die Runde und die BAG der kritischen Polizisten hat die Einrichtung „einer Mordkommission aus einem anderen Bundesland“ gefordert.

In anderen Staaten gibt es unabhängige Stellen zur Untersuchung von Beschwerden gegen Polizisten schon sehr lange. Betroffene haben dort ein Recht darauf, dass ihr Fall unabhängig, unverzüglich und öffentlich überprüfbar untersucht wird. Auch wird die Sicht des Betroffenen stark in die Ermittlung einbezogen. Es ist auch von enormer Wichtigkeit, dass Stellen eingerichtet werden, an die sich Polizeibeamte selbst und anonym wenden können. Wie schwer es ist, gegen Kollegen auszusagen, zeigt der Fall der menschenverachtenden Anfeindungen gegen eine Polizeianwärterin in Aachen. Dieser Fall wäre gewiss nicht über Monate hinweg unentdeckt geblieben, wenn die junge Frau sich anonym an eine Hinweisgeberstelle für Polizisten hätte wenden können. Wir wollen daher, dass sich ebenso Polizeibeamte ohne Einhaltung des Dienstwegs an die in NRW einzurichtende Beschwerdestelle wenden können.

Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind im letzten Jahr den richtigen Schritt gegangen und haben unabhängige Beschwerdestellen für Bürger und Polizei geschaffen. Rheinland-Pfalz hat seit einigen Monaten einen Polizeibeauftragten. Beide Ansätze bedürfen zwar noch Nachbesserungen, immerhin hat man aber in unseren Nachbarbundesländern eingesehen, dass die deutsche Blockadehaltung aufhören muss. NRW ist von dieser Einsicht noch weit entfernt: Auf meine Anfrage, ob die Einrichtung solcher Stellen geplant sei, wurde mir nur mit einem lapidaren Nein geantwortet. Trotz eines Beschwerdeberichts, wie er zum ersten Mal 2014 erstellt wurde, kann die Landesregierung zum Inhalt von fast 4.000 Beschwerden keinerlei Aussagen treffen. Sie weiß weder, ob es vermehrt zu Beschwerden im Bereich von Fußballspielen kommt oder ob Beschwerden erfolgen, weil sich Betroffene durch Polizisten diskriminiert fühlen. Das heißt allerdings im Umkehrschluss auch, dass keine spezifischen Maßnahmen ergriffen werden können, um Fehlverhalten qualitativ auszuwerten und so zukünftig zu verhindern. Eine reine quantitative Auswertung des Beschwerdeaufkommens trägt nicht zu einer verbesserten Fehlerkorrektur- und kultur der Polizei bei und dürfte sich strenggenommen auch nicht Beschwerdemanagement nennen.

Rückblick auf das 9. Fanhearing

Das Thema Beschwerdestellen wurde auch beim letzten Fanhearing am 19. Januar 2015 ausführlich besprochen. Die Fanseite bezeichnete die Antwort der Landesregierung auf meine kleine Anfrage dort als eine Frechheit. Empört zeigten sich die Fans darüber, dass die die Untersuchung von Beschwerden gegen den Polizeieinsatz auf Schalke einfach eingestellt worden seien, und sie bezweifelten, ob dies bei einer unabhängigen Stelle genauso passiert wäre. Das Einstellen von Ermittlungen gegen Polizeibeamte ohne jede Begründung führt zu einem großen Vertrauensverlust in der Szene. Es zeigt sich, wie überfällig vertrauensbildende Maßnahmen durch eine unabhängige Stelle wären und wie wichtig es ist, dass die Politik als Vermittlerin zwischen Polizei und Fans agiert und die Voraussetzungen für das Vertrauen schafft.

Leider scheint es wieder vermehrt zu schweren polizeilichen Eingriffen zu kommen: Die Fans berichteten, dass zurzeit wieder Meldeauflagen und Bereichsbetretungsverbote nach dem Gießkannenprinzip verhängt würden. Bundesweit machte hierzu das Beispiel Freiburg Schlagzeilen. Auch die Anhörung im Landtag NRW zu Meldeauflagen zeigte, wie verhärtet die Fronten sind: Während die Fanprojekte und die Wissenschaft die Wirkung dieser stark in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen bezweifelten und Evaluationen forderten, konnten die Polizeigewerkschaften nicht einmal genau angeben, wie viele Meldeauflagen in NRW verhängt worden waren, zeigten sich aber dennoch von der positiven Wirkung des Mittels felsenfest überzeugt. Ein Experte der Piratenfraktion und Fanprojektmitarbeiter berichtete beim Fanhearing von seinen Erfahrungen in der Anhörung. Mehrmals sei ihm das Wort entzogen worden, weil er auch über die Wirkung von polizeilicher Gewalt auf die Fans gesprochen habe. Auch deshalb wurde beim Fanhearing die Bedeutung der Unabhängigkeit von Fanprojekten erneut unterstrichen. Diese soll zukünftig noch dadurch gestärkt werden, dass für die Berufsgruppe ein Zeugnisverweigerungsrecht gefordert werden soll, wie es Anwälte, Geistliche und Journalisten haben. Darüber wird auf verschiedenen Ebenen verhandelt.

Ein positives Fazit wurde über das Pilotprojekt gezogen: Weniger Polizeipräsenz rund um die Stadien wirke deeskalierend und diese Strategie solle ausgeweitet werden. Die Fans gaben aber zu bedenken, dass die Zahlen der ZIS nicht zur Einstufung von Spielen als Risikospiele taugten, und haben als Beispiel die Ausschreitungen rund um das Spiel Hertha BSC gegen Schalke 04 am 18.10. genannt. Die beiden Fangruppierungen seien seit Jahren völlig verfeindet, daher hätte das Spiel als Risikospiel eingeschätzt werden müssen. Ein solches Übersehen wäre nicht passiert, hätte man die Expertise der Fans in die Bewertung der Lage einbezogen.

Auch wurde vorgeschlagen, den Fanreiseverkehr weiter auszubauen. Sonderzüge für Fans würden gut angenommen, aber lange Strecken ohne Halt erzeugten schlechte Stimmung. Die Toiletten in den Zügen funktionierten oft nicht und man könne sich unterwegs nicht mit Essen und Getränken versorgen. Am besten seien von den Vereinen selbst organisierte Züge mit eigenen Ordnern; Bielefeld führe dies schon seit 20 Jahren mustergültig vor. Leider gebe es aber immer weniger Sonderzüge, das Angebot an Waggons werde immer kleiner. Das Thema Fanreiseverkehr habe ich in die Bahnsprechstunde im Landtag mitgenommen und werde die Anregungen dort anbringen.

Kurz angeschnitten wurde auch das Thema HoGeSa. Meine Anfrage nach Präventionsprogrammen gegen Rechtsextremismus brachte zum Vorschein, dass es keine spezifischen Angebote für Erwachsene gibt. Hier sahen auch die Teilnehmer des Fanhearings Nachholbedarf. Des Weiteren wurde diskutiert, wie sich die Pegida-Bewegung und ihre Ableger auf die Fußballfankultur auswirken werden. Viele Vereine wie Aachen, Braunschweig und Duisburg sind schon zu Zeiten vor Pegida und Co. gegenüber den rechten Fangruppierungen eingeknickt, es bleibt abzuwarten, wie sich die Fußballvereine angesicht des gesamtgesellschaftlichen Rechtsrucks verhalten werden. Das Thema muss jedenfalls weiter vertieft werden und allen muss klar sein, dass die Mär vom unpolitischen Sport genau das ist: ein Märchen. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit darf keinen Platz im Fußball haben. Das haben wir auch im Landtag immer wieder angemahnt und werden das Problem im Ausschuss weiter diskutieren.

Intensiv diskutiert wurde das private Strafen-System des DFB, dessen Satzung privatrechtliche Sanktionen gegen Mitgliedsvereine erlaubt. Mit hohen Geldstrafen soll der gastgebende Club für das Fehlverhalten von Fans haften. Dabei geht es um empfindlich hohe Strafen, die die Vereine an die mutmaßlichen Störer weiterreichen. Dieses Verfahren ist umstritten, denn das DFB-Sportgericht ist eine zivilrechtliche Verbandsverwaltung, die die Entscheidung ordentlicher Gerichte nicht ersetzt. Das Vorgehen des DFB-Sportgerichts wird neuerdings durch das sogenannte „9-Punkte-Papier (Verfolgung und Ahndung von Zuschauerfehlverhalten)“ unterstützt. Viele Fanhilfen kritisieren dieses Papier: Es fehle u.a. an konkreten Definitionen, was z. B. eine grob unsportliche Verunglimpfung sein soll. Fan-Kritik am Verband kann damit schon als Verunglimpfung geahndet werden. Vor allem wird die Pyrodiskussion befeuert, denn bei sachgerechter Anwendung von Feuerwerkskörpern kommt es nicht zu Schäden, dennoch ziehen Pyroaktionen im Stadion saftige Bußgelder nach sich. Der DFB will mit hohen Strafen dafür sorgen, dass Pyrotechnik aus dem Stadion verbannt wird, obwohl dieses Mittel für die meisten aktiven Fangruppierungen zu ihrer Kultur gehört. Der unsachgemäße Umgang mit Pyrotechnik birgt ohne Zweifel Verletzungsgefahren, das Abbrennen von geprüfter Pyrotechnik in definierten Bereichen des Stadions wäre aber ein denkbarer Kompromiss.

Beim nächsten Fanhearing im Mai/Juni werden wir diese Thematik weiterverfolgen und uns u.a Themen wie der Funkzellenabfrage und der Fehlspeicherungen in Dateien widmen.

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