Vorverurteilungen sind vorprogrammiert
Zur Vorstellung des Intensivtäterkonzepts der Landesregierung
Dietmar Schulz, Stellv. Fraktionsvorsitzender und Justizpolitischer Sprecher:
„Das vorgestellte Konzept zur Bekämpfung von sogenannten Intensivtätern im Umfeld des Fußballs hebt das in Deutschland geltende Tatortprinzip aus den Angeln. Zuständigkeiten von Gerichten mit ihren zugeordneten Staatsanwaltschaften sowie deren Hilfsbeamte bei den Polizeibehörden dürfen nicht zur personellen Verfügungsmasse des Innenministers und Justizministers werden. Das vorgelegte Konzept ist ein populistisches Foul der Landesregierung zur Imageverbesserung.
Das Ganze ist keine Besonderheit im Umfeld von Gewalttaten im Umfeld von Fußballspielen. Es ist damit erst recht nicht mit den Aufgaben der ermittelnden Polizei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaften vereinbar. Die angekündigte Sonderbehandlung von Gewalttätern nach dem ´Modell Kutschaty-Jäger´ verstößt gegen das Tatortprinzip. Justizminister Kutschaty lässt sich damit zum Steigbügelhalter für Jägers Politik der harten Hand degradieren. Die Kreation eines eigenen ´Fußballstrafrechts NRW´ stellt auch ein verfassungsrechtlich bedenkliches Kratzen am Bundesrecht dar. Es geht deutlich über das Verordnungsrecht nach dem Polizeiorganisationsgesetz hinaus.“
Frank Herrmann, Sprecher im Innenausschuss:
„Die Landesregierung hat ein Konzept für Vorurteile vorgestellt. Durch den intensiven Austausch von Informationen, Mutmaßungen und Verdächtigungen zwischen Richter, Staatsanwalt und Kriminalbeamten werden faire Verfahren unmöglich gemacht. Richter hatten schon immer Zugriff auf das Strafregister eines Angeklagten. Jetzt soll die Justiz auch das gesammelte Halbwissen und willkürliche Bewertungen szenekundiger Beamter an die Hand bekommen. Das Duo Infernale Minister Jäger und Minister Kutschaty greift die Unabhängigkeit der Rechtssprechung an.
Es bleibt unklar, wer oder was ein Intensivtäter ist. Schon den Begriff Gewalttäter rund um Sportereignisse haben Politik und Sicherheitsbehörden auf Biegen und Brechen ausgedehnt. Basis für die Definition eines sogenannten Intensivtäters darf nur die Anzahl der tatsächlichen Verurteilungen von schweren Delikten sein. Mutmaßungen und Vorverurteilungen der Ermittlungsbehörden sind hier fehl am Platz. Das ganze Konzept ist offensichtlich auf die Beeinflussung der Gerichte ausgelegt. Die Politik in NRW war auf einem guten Weg, zwischen Polizei und Fans zu vermitteln. Mit dem vorgelegten Konzept legt Innenminister Jäger jetzt wieder die Lunte ans Pulverfass.“