Wir brauchen Transparenz und eine wissenschaftliche Evaluation der Effizienz von Funkzellenabfragen, stillen SMS und Co!
Die Anzahl der durchgeführten Funkzellenabfragen in NRW steigt weiter an: Von 138 in 2010, 2.674 in 2011, über 3.545 in 2012, waren es 4.145 in 2013. Im ersten Quartal 2014 waren es bereits 972 Funkzellenabfragen. Eigentlich als letztes Mittel in der Polizeiarbeit gedacht, wenn andere Maßnahmen nicht mehr fruchten, verkommt die Funkzellenabfrage damit zum Routineinstrument. Die Funkzellenabfrage wird nicht nur häufiger, sondern auch für weitaus mehr Straftaten genutzt. Jede neunte Funkzellenabfrage wird bei Straftaten angewendet, die nicht zum ursprünglich vorgesehenen Straftatenkatalog von §100a Absatz 2 StPO zählen.