April, April!

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Reingefallen? Mit folgender Geschichte haben wir euch in den April geschickt:

 

Monika Pieper in eigener Sache:

Immer wieder verschwinden im Postraum Einladungen aus den Brieffächern. Einige Abgeordnete haben sich massiv beschwert, dass sie erst im Nachhinein zufällig von einer für sie gedachten Einladung erfahren hatten. Weiterlesen »

Kostengerechtigkeit schaffen! CDU kritisiert zu Recht Ökostrom-Subventionen.

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SATIRE Am Sonntag wies uns Kai auf den Artikel “Union fordert Sofort-Stopp von Ökostrom-Subventionen” und die entsprechend alarmierenden Worte von Joachim Pfeiffer (wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag) hin.

Natürlich stimme ich Herrn Joachim Pfeiffer (CDU) völlig zu!

Wir müssen endlich die Karten auf den Tisch legen und auch bei den Erneuerbaren Energien transparent darstellen, welche Subventionen hier fließen. Letztlich ist die Forderung legitim, die Subventionen aller Energieträger zu kappen bzw. einander anzugleichen. “Es kann nicht sein”, dass wir hier einer Gruppe von privaten und kommerziellen Energieerzeugern auf Kosten des Verbrauchers feste Einnahmen garantieren. Das muss auch für Erneuerbare Energien gelten.

Genau wie bei der Kohlegewinnung und Atomanlagen müssen Ewigkeitskosten, Versicherungskosten für die Abdeckung der Maximalschäden und Endlagerungskosten bei den Erneuerbaren in die Kalkulation mit einfließen. “Es kann nicht sein”, dass die Allgemeinheit für eine endgültige Verschandelung der Landschaft und die Risiken des Entstehens von Naturkatastrophen durch zu schnell drehende Windräder haften muss und der Staat die Folgekosten übernimmt.

Bei der Atomkraft wird wenigstens ein Teil der Endlagerungskosten durch die Brennelementesteuer kompensiert. Damit können sogar teilweise die laufenden Betriebskosten des Atommülllagers Asse gedeckt werden. Solar- und Windkraftbetreiber konnten durch jahrelanges Lobbying eine vergleichbare Steuer bisher verhindern.

Schäden durch Atomunfälle in Deutschland sind mit bis zu 2,5 Milliarden Euro versichert. Dabei mit 256 Millionen Euro durch Versicherungen und 2 Milliarden Euro direkt durch die Energiekonzerne. Dazu kommen noch 300 Millionen Euro an abrufbaren EU-Mitteln.
Zwar können die Maximalschäden (6000 Milliarden Euro laut Markus Rosenbaum, Geschäftsführer der Versicherungsforen Leipzig GmbH) damit noch nicht komplett gedeckt werden, doch bei den Erneuerbaren Energien fehlt eine solche gesamtgesellschaftliche Absicherung und eine entsprechende Verantwortung durch die EU bisher. Hier versteckt man sich hinter Haftungsregeln, die für jeden Nicht-Energiebetrieb gelten könnten.

Auch bei Windrädern können schreckliche und in der Wahrscheinlichkeit mit einem AKW-GAU vergleichbare sehr sehr unwahrscheinliche Unglücke eintreten. Ein Windrad kann umfallen und dabei großen Schaden anrichten, sogar Menschen töten! Ein Windrad kann auf eine Schülergruppe fallen und Kinder verletzen. Selbst die Staumauer eines modernen Wasserkraftwerks kann – z.B. durch den gezielten Absturz eines A380 – bersten, duzende Leben vernichten und ganze Landstriche für Wochen verwüsten.
Das unverantwortliche Spiel mit der Wahrscheinlichkeit muss ein Ende haben!
Beispiel: 1991 entfielen 22,3% des Staatsbudgets der Ukraine auf Tschernobyl-Kosten. Heute sind es jährlich 5 bis 7%. Wäre Deutschland bereit, in gleicher Größenordnung für die Folgekosten der Erneuerbaren Energien aufzukommen, wenn es nötig wäre? Nein, soweit darf es erst gar nicht kommen!

Auch die versteckten Subventionen über die Forschungsförderung müssen endlich aufbereitet werden.
Während es bei Kohle und Atomenergie klar ist, wie viele Gelder genau in die entsprechende Forschung fließen, schwingt der Gedanke des Nachhaltigen bei vielen Forschungsprojekten mit, die gar nicht als Forschung zu Erneuerbaren Energien deklariert sind. Selbst im Bereich der Betriebswirtschaftslehre wird Nachhaltigkeit propagiert, niemand jedoch spricht vom “nuklearen Wirtschaften”. Eine Ideologiebremse scheint hier dringend erforderlich.

Jedem ist klar, wie die Förderung der Atomkraft funktioniert. Da gibt es erst einmal – unabhängig von der EU – EURATOM, die seit Jahrzehnten existiert und der z.B. im Zeitraum 2007-2011 Mittel in Höhe von insgesamt 3092 Millionen Euro zur Verfügung standen.
Dann gibt es in der EU das 7. Forschungsrahmenprogramm (bekannt durch INDECT u.a.) und auf Bundesebene die Institutionelle Förderung sowie die Projektförderung.
Beispielsweise hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2009 zusammen 251 Millionen Euro für Kernenergie- und 143 Millionen Euro für Kernfusionsforschung ausgegeben.

Für die Forschung im Bereich Erneuerbare Energien sind dagegen nur 124 Millionen Euro ausgewiesen (weniger als ein Drittel). Dies allein beweist bereits, dass es sich bei den Erneuerbaren Energien keinesfalls um Zukunftstechnologien handelt. Forschungsförderungstechnisch befinden sich die Erneuerbaren Energien bereits jetzt auf dem Abstellgleis. Wieso soll also der weitere Ausbau dieser Technologien durch den kleinen Mann gefördert werden?

Hoffentlich kann die Kostengerechtigkeit bei den Energieträgern bald erreicht werden. Die Verbraucher sollten nur das zahlen, was auch an Kosten bzgl. der Energiegewinnung anfällt. Über den Staat als Solidargemeinschaft auch für Ewigkeitskosten, Versicherung und Endlagerung.
Aber doch nicht für von Politikern versprochene und staatlich garantierte Gewinne für irgendwelche Bauern, die zu blöd sind, für ihr brachliegendes Land EU-Subventionen zu beantragen und deshalb Windräder da draufsetzen oder Biogasanlagen bauen. Was zu weit geht, geht zu weit. Irgendwann muss Schluss damit sein, dass der kleine Mann für die irrsinnige Energiewende der Zahlmeister ist.

Sofortkonzept Erneuerbare Energien NRW

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Im Kern des Energiekonzepts steht der Bau eines gigantischen Wasserkraftwerks in Urdenbach südlich des Benrather Schlossparks.

APRILSCHERZ 2011 Bereits 2011 – vor genau zwei Jahren – stand die Energiewende schon einmal im Mittelpunkt eines Blogbeitrages meinerseits (formuliert als Pressemitteilung), der allerdings mangels Blog damals nicht in einem Blog veröffentlicht wurde. Dies hole ich heute nach.

PM: Piratenpartei Düsseldorf-Rath sagt „Ja“ zur großen Rheinkorrektur im Rahmen des „Sofortkonzepts Erneuerbare Energien NRW“

Düsseldorf-Rath, 01.04.2011 – Die Piratenpartei Düsseldorf-Rath unterstützt den Vorschlag „Sofortkonzept Erneuerbare Energien NRW“ der FDP-Fraktion im Landtag. Dass ein Vorschlag von der FDP käme, sei allein noch kein Ablehnungsgrund, erklärte der Rather Pirat am Donnerstagabend mit Hinweis auf die Einwände der SPD NRW. Auch sähe der Rather Pirat im Gegensatz zur CDU kein Problem darin, dass der Vorschlag „im übertriebenen Maße visionär“ sei. Gerade stark visionäre Konzepte seien notwendig, um zugunsten der Gesellschaft energiepolitische Aufgaben zu lösen.

Im Kern des Energiekonzepts steht der Bau eines gigantischen Wasserkraftwerks in Urdenbach südlich des Benrather Schlossparks, zwischen Garath und der Feste Zons im Bereich eines Altarms des Rheins. Hier befindet sich mit der Anschlussstelle Rheinfels bereits eine leistungsfähige Anbindung an das Stromnetz, die in den 1970er Jahren als Ausbaureserve für ein mögliches Kernkraftwerk der Bayer-Werke eingeplant wurde.

Die von Siemens ursprünglich für chinesische Laufwasserkraftwerke konzipierten Spezialturbinen eines chinesischen Herstellers arbeiten auch bei geringem Gefälle sehr effizient. Dennoch soll das Gefälle zusätzlich erhöht werden, um in den Leistungsbereich von 6000 MW vorzustoßen. Da der Platz für einen großen Stausee nicht ausreicht, wird der Rhein ab Urdenbach tiefergelegt: Er fließt dann anschließend unterirdisch bis Wittlaer.

Der Rhein wird auf der unterirdischen Strecke begradigt. Das ist kostengünstig und für die im Wasser lebenden Organismen auf Grund der beibehaltenen Fließgeschwindigkeit wichtig. Durch die Rheinkorrektur kreuzt der Rhein im Bereich Jan Wellem Platz die in Bau befindlichen Auto- und U-Bahn-Tunnel. Der Rhein wird jedoch einige Meter tiefer unter der U-Bahn und den Straßentunneln hindurchfließen.

Für den Schiffsverkehr gibt es zwei Alternativen: Düsseldorfer Heimatverbände verlangen, dass weiterhin ein Gewässer die Düsseldorfer Altstadt von Oberkassel trennt. Ein Kanal könnte diese Funktion erfüllen und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Schiffsverkehr aufrecht erhalten werden kann. Allerdings könnte mit einer Landgewinnung das Projekt refinanziert werden: 5km² neuen Baulandes entständen beispielsweise allein direkt zwischen der Düsseldorfer City und des besonders begehrten Areals am Kaiser-Wilhelm-Ring. Auch an der Messe ließen sich gute Preise für das neugewonnene Land erzielen.

Die Grünen bemängeln an dem Konzept die Eingriffe in die Naturschutzgebiete Zonser Grind, Olgansinsel und Ilverich sowie die – Landverkauf hin oder her – hohen Kosten von mindestens 6 Mrd. Euro. Als „Investition in die Zukunft“ bezeichnet dagegen die neue „Partei für Erneuerbare Energien“ FDP das Projekt. Beim Umwelt- und Klimaschutz dürfe man keinerlei Abstriche machen. Sie schlagen vor, entsprechenden Tiefbauunternehmen die S21-Verträge mit Aufträgen zur Realisierung des W21 getauften Energieprojekts abzukaufen. Dies sei auch eine gute Möglichkeit, aus dem unsinnigen Stuttgarter Bahnhofsprojekt auszusteigen, welches laut FDP-Angaben ausschließlich von der CDU forciert wurde.

#AVPAMPA – oder wenn Informatiker mehr vom Gesetz verstehen als Juristen

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Tja … da haben wir nun dieses #Gutachtengate, oder ist es doch ein #alexgate?

Nach den bislang vorliegenden Informationen ist es wohl so, dass Alex darin federführend war, das Gutachten zurückzuhalten. Offenbar haben die anderen Vorstandsmitglieder einfach geschwiegen – selbstverständlich ist auch das schlecht. Immerhin haben sich einige Vorstandsmitglieder dazu bereits erklärt.

@DerFizz hat bereits dazu gebloggt und gepodcastet hat er auch schon - danke für die offenen Worte!

Die @Bugsierine hat sich ebenfalls dazu erklärt – mir persönlich fehlt da die Einsicht, in die Scheiße gegriffen zu haben:

Auf Pastebin schwirrt derweil ein Antwortentwurf auf die im Wiki und der ML gestellten Fragen herum. Ich bin begeistert. Auf eine ganz persönliche Frage will ich hier nochmal näher eingehen. Ich fragte in Bezug auf das vor der #AVPAMPA vorliegende Gutachten:

Wieso hat der Landesvorstand die Versammlungsleitung über diesen Umstand nicht informiert

Als Antwort steht in diesem Pastebindings nun Folgendes:

Dazu gab es keine Veranlassung. Nach Ansicht des Vorstands ergab sich aus dem Gutachten kein Handlungsbedarf, und es wurden in dem Gutachten auch keine Vorschläge genannt, die in die Tagesordnung der Aufstellungsversammlung hätten einfließen müssen.

Ich, als verantwortlicher Versammlungsleiter der #AVPAMPA, bin über diesen Umstand persönlich enttäuscht – dabei geht es nicht darum, dass irgendwas in die Tagesordnung hätte eingefügt werden sollen. Es geht um Vertrauen. Alex war kurz nach der AV noch im Landtag, wo wir die Formalitäten erledigt haben – auch da kein Wort darüber. Whatever: Das ist nicht die Art der Zusammenarbeit, die ich mir so vorstelle.

Und von der persönlichen Enttäuschung mal ganz ab: der @Dave_Kay und der @mmarsching haben das ja nun schon oft genug gesagt: Wir kämpfen im Landtag um die generelle Veröffentlichung von Gutachten. Und was machen wir im Landesverband? OMFG! Speziell im Fall Alex ist es jedenfalls so, dass bei einer sofortigen Veröffentlichung des Gutachtens er persönlich nicht auf die Liste gekommen wäre. Hier lag also ein unmittelbar persönliches Interesse vor, das Gutachten zu verschleiern. Ich hatte gestern schon auf der ML geäußert, dass ich es schon strange finde, wenn ein Informatiker sich über ein Rechtsgutachten stellt. Nein, Rechtsanwälte haben nicht immer Recht. Aber … naja .. ich lass es.

Egal. Was muss nun passieren?

  • Ich halte einen Rücktritt von Alex für unumgänglich. Ob weitere Vorstandsmitglieder zurücktreten sollten, kommt auf den weiteren Verlauf an.
  • Es ist sämtlicher Schriftwechsel zu veröffentlichen, der im Rahmen dieses Gutachtens erfolgt ist – natürlich unter Achtung der Persönlichkeitsrechte, sprich mit Zustimmung der jeweiligen Sender. Nur so kann die Basis ein komplettes Bild über die Vorgänge erhalten.
  • Über die Telefonate mit der Kanzlei sind Gesprächsprotokolle anzufertigen. Hier ist mit der Kanzlei ggf. Rücksprache zu halten, ob diese dann so veröffentlicht werden dürfen.
  • Es ist dringend eine Prüfung notwendig, ob die AVPAMPA wiederholt werden muss. Hierzu sind ggf. Gutachten einzuholen, Gespräche mit Landes- und Bundeswahlleitung und mit dem Bundesvorstand zu führen. Explizit ist die seinerzeit beauftragte Kanzlei hiermit zu beauftragen. Gegebenenfalls kann auch ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben werden.

Aber was auch immer nun geschieht: Es muss schnell gehen. Aussitzen hat vielleicht mal bei Helmut Kohl funktioniert.

Mehr an dieser Stelle erstmal nicht, vor allem weil der Kollege Marsching schon vieles geschrieben hat. Oder lest den Beitrag vom XtraTobi. Auch unser ehemaliger Landespressesprecher hat viel Lesenswertes von sich gegeben. Vielleicht machen wir uns mal Gedanken zu diesen Worten und handeln künftig entsprechend. Alle: Vorstände, Mandatsträger und die Basis!

In dem Sinne … Frohe Ostern!

 

Update 31.03.2013, 18:40 Uhr:

Sorry, ich habe etwas sehr wichtiges vergessen: Chrissie hat sehr schnell ihren Teil der #gutachtengate-Kommunikation auf pastebin gepostet und damit ebenfalls ein großes Stück zur Aufklärung beigetragen. DANKE!

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Über ein Gutachten

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Na also. Da ist es wieder. Pünktlich zum Osterfest hat die Piratenpartei in NRW ein neues Gate! Nach der aktuellen Faktenlage hat der Landesvorstand vorsätzlich ein Gutachten zurückgehalten, dass Nichteinhaltung der Einladungsfrist zur Aufstellungsversammlung sehr kritisch sieht und aufzeigt dass es mit der Gültigkeit der Landesliste Probleme geben könnte. Dieses Gutachten lag dem Landesvorstand anscheinend bereits vor Durchführung der AV vor, jedoch wurde die Veröffentlichung vorsätzlich verzögert, aus nicht weiter genannten Gründen.

Im Landtag NRW kritisieren die @20Piraten regelmäßig, dass die Regierung Gutachten zurückhält, welche nicht ihrer Meinung entsprechen. Jetzt haben wir einen sehr ähnlich gelagerten Fall im eigenen Landesvorstand. Konkret nimmt sich ein Informatiker heraus, besser über eine juristische Fach Einschätzung beurteilen zu können, als der begutachtende Jurist. Ich frage mich, wie wir im Landtag so weiter argumentieren können?!

In einem veröffentlichten Briefwechsel fällt der Vorschlag, das Gutachten so lange zurückzuhalten, bis weitere Informationen an den Juristen gegeben wurden um das Gutachten in die „richtige“ Richtung zu verändern. Warum der beauftragte Anwalt nicht sofort alle Informationen bekommen hat bleibt unklar.

In solchen Situationen frage ich mich immer wieder, ob auch in unserer Amtszeit eine solche Fehleinschätzung möglich gewesen wäre. Da niemand unfehlbar ist, kann ich das für die Entscheidung pro Durchführung der Aufstellungsversammlung nicht ausschließen, aber ganz klar sagen, dass bei uns die Meinung des extra beauftragen Fachmanns etwas gezählt hätte. Vor allen anderen Dingen wäre das Gutachten nicht so lange nichtöffentlich geblieben.

Ich persönlich weiß nicht, was ich davon halten soll, dass eine Person in diesem Vorstand die Macht hat, ein solches Gutachten einfach zurück zu halten. Ein einziger (ehrlicher/mutiger) hätte gereicht und per pastebin wären die Informationen öffentlich gewesen. Das der ganze Vorstand dicht gehalten hat spricht doch Bände. Die Mädels muss man nicht auf Unterlassung verklagen, dass machen die schon von ganz alleine…

Ich bin persönlich enttäuscht, dass ich mir den Hintern aufgerissen habe, um eine gute Wahlleitung zu machen, dass ich den schweren Gang antreten und vier Leuten telefonisch + persönlich mitteilen musste, dass sie doch nicht gewählt wurden, dass ich mich dermaßen gestresst habe, dass ich nach der AV erstmal zwei Wochen flach lag… und wofür? Damit jetzt raus kommt, dass der Vorstand vor der Aufstellungsversammlung eine Gutachter-Einschätzung hatte, “dass Ding wird ungültig sein”?

Na vielen Dank auch!

Am meisten aber enttäuscht mich, das kein Vorstandsmitglied den gesunden Menschenverstand oder die Eier hatte, dieses Gutachten offen zu legen. Die Liste sähe verdientermaßen anders aus. Meinem bescheidenen Blickwinkel nach haben hier Personen ihre Karriere und ihr eigenes Wohl über die Ziele des Amtes gestellt, in das sie gewählt wurden. Man kann über vieles diskutieren, aber diesen “Verrat” an den eigenen Idealen und der Partei, die einen in das Amt gebracht haben, hätte ich eher bei Altparteien vermutet. Sicher jedoch nicht in unserer Mitte.

UPDATE 31.03.2013

Die bugsierine hat gebloggt und ich habe dort geantwortet… (oh! “Dein Kommentar muss noch moderiert werden.” ich poste es mal hier rein…)

Hmmm… “grotesk”… lecker! Vorsicht bei der Wortwahl!

Du findest, dass mein Blogpost (http://www.marsching.de/2013/03/30/ueber-ein-gutachten/) beschimpfend ist? Glaub mir, liebe Stephy, das ist die dreimal entschärfte Version, da kann von beschimpfen keine Rede mehr sein. Ich habe mit dem Einzug in den Landtag und dem neuen Vorstand so viele Hoffnungen verbunden – beide haben anfangs enttäuscht, aber die Fraktion hat sich weiterentwickelt… der Vorstand geht statt dessen bei jedem Problem drei Schritte zurück.

Wer wenn nicht ich – außer vielleicht noch Achim Müller – weiß, wie überlastet man als Vorstand sein kann. Ich habe ein Vierteljahr Entwicklung meines Kindes völlig verpasst, obwohl ich viel davon “zu Hause” war. Trotzdem haben wir noch die Arbeit im Vorstand gemacht. Wir haben nicht immer die richtigen oder “gute” Entscheidungen getroffen – aber wenigstens haben wir etwas entschieden.

Zudem war ich einer der Wenigen, die sich schon 2011 in Soest für die Bezahlung von Vorständen ausgesprochen haben. Ich bin iirc das einzige Vorstandsmitglied, dass seine Fahrtkosten zurückgefordert hat aus der Logik, dass ich in der Parteizeit eben kein Geld verdienen kann. Minus und Minus ergibt eben auf dem Konto nicht Plus! Ich weiß das! Das ich auf mein Geld über ein Jahr warten musste ist eine andere Geschichte…

Das alles hat aber GAR NIX mit dem Gutachten zu tun. Auch nicht mir der Veröffentlichung. Die kostet 2 Minuten Zeit. Oder einen Tweet weniger schreiben. Oder ein Funpic weniger bei Facebook. Das ist keine Entschuldigung!

Ich möchte aber noch deine Frage beantworten, was wäre wenn: Wäre das Gutachten korrekterweise am 22.1. veröffentlicht worden, hätten wir nach der AV mehr Anfechtungen gehabt. Die Leute wären auf die Barrikaden gegangen. Sie hätten evtl. geklagt und DANN hätten wir Rechtssicherheit gehabt. Kein informatiker, der es besser weiß als studierte Juristen (das trifft dann auch auf mich zu!) und keine Rechtsabteilung, die sich unsicher ist. Wir hätten evtl. die AV wiederholt und eine neue Liste gewählt. So wie es jetzt auch möglich erscheint. Mit dem Zurückhalten habt ihr nichts verbessert.

Sicher ist nur: nicht ist sicher – und sicher nicht sicherer!

Plenarrede “Abschaffung der Störerhaftung”

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Am Freitag, den 22.03.2013, Top 6., redete ich zu unserem Antrag “Abschaffung der Störerhaftung”.

Dabei handelt es sich um ein Bundesthema – wir können aus dem Landtag also nur die Regierung auffordern, sich im Bundesrat entsprechend zu verhalten- Seitens der Grünen und der SPD kam Zustimmung zu unserem Antrag, irgendwas mit “Offenen Scheunentoren”. Die Antworten der CDU und FDP auf meine Rede waren vorhersehbar. Die Behandlung dieses Antrags geht dann in den Ausschüssen weiter. Ich bin sehr gespannt.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Opfer der Abmahnindustrie! Heute werde ich Ihr Gerechtigkeitsempfinden strapazieren. Ich entführe Sie in die Niederungen der deutschen Rechtsprechung, der sogenannten Störerhaftung. Da man komplexe, trockene Dinge am besten in bekannten Bildern erklärt, erzähle ich Ihnen dazu eine kleine Geschichte:

Stellen Sie sich vor: An Ihrer Tür klingelt ein Passant und fragt Sie, ob er Ihr Telefon benutzen dürfe. Da Sie eine Deutschlandflatrate haben, ist das kein Problem. Und weil Sie wohlerzogen sind, hören Sie dem fremden Telefongespräch nicht zu.

Einige Wochen später erhalten Sie den Brief eines Anwalts mit einer vierstelligen Rechnung. Es stellt sich heraus, dass sich der Mensch einen Maserati bestellt hat, aber nicht bezahlen kann. Weil er das von Ihrem Telefon aus gemacht hat, werden Sie als Mitverursacher haftbar gemacht.

Klingt bizarr! Warten Sie ab, es geht noch bizarrer:

Am nächsten Tag – es ist schönes Wetter – gehen Sie spazieren und lassen Ihr Fenster zu Hause geöffnet. Auch das rächt sich: Ein paar Wochen später finden Sie wieder Post von einem Rechtsanwalt. Ein Passant hat nämlich durch Ihr Fenster gegriffen, sich Ihr Telefon geangelt und einen Lamborghini bestellt, den er nicht bezahlen kann.

Und wieder sind Sie als Mitverursacher haftbar, weil Sie nämlich Ihr Telefon nicht ausreichend vor unberechtigter Benutzung gesichert haben.

Das finden Sie ungerecht? – Seien Sie gewiss: Wir auch!

(Beifall von den PIRATEN)

Leider ist genau das geltende Rechtsprechung: Wenn jemand Ihren Internetanschluss benutzt und damit einen Urheberrechtsverstoß begeht, werden Sie als Mitstörer auf Unterlassung haftbar gemacht, unabhängig davon, ob Sie von dem Verstoß wussten oder nicht, auch dann, wenn Sie nicht einmal explizit erlaubt haben, dass Ihr Anschluss benutzt wird, jedenfalls dann, wenn Sie Ihren Anschluss nicht verschlüsseln.

Dieses Risiko betrifft keineswegs nur Privatleute. Auch wenn Hotels oder Cafés ihren Inter-netanschluss für ihre Gäste freigeben, haften sie als Mitstörer für die Verstöße ihrer Besucher. Das ist so, als würden Kneipiers für Verbrechen mithaften, zu denen sich ein Gast am Münztelefon im Gang verabredet hat.

Um Ihr Gerechtigkeitsempfinden noch ein wenig weiter zu belasten: Es gibt eine Industrie, die von dieser Haftung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das sind nämlich diejenigen, deren Geschäftszweck im Vermieten von Internetzugängen besteht. Die haften nicht für Verstöße ihrer Kunden.

Der Bundesgerichtshof nannte in einem Urteil am 24. Januar 2013 die Versorgung mit Internet ein Grundrecht.

(Beifall von den PIRATEN)

Es ist Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass alle Menschen Zugang dazu haben, auch solche mit wenig Geld. Gleichzeitig machen sich viele Kommunen Gedanken darüber, wie sie für ihre Besucher kostenlose WLAN-Zugänge bereitstellen können. Dabei gibt es eine einfache Lösung, die weder den Staat noch die Kommunen oder die Bürger einen Cent kos-ten würde: Die Inhaber eines Internetanschlusses könnten die nicht genutzte Bandbreite ihrer Flatrate für die Allgemeinheit freigeben. Die Vertraulichkeit der Internetkommunikation und -daten sowie die benötigte Bandbreite des Nutzers blieben dabei gewahrt.

Natürlich sind nur wenige Menschen unter diesem schwebenden Haftungsrisiko bereit, ihre Internetanschlüsse zu teilen. Die aktuelle Rechtslage nutzt nur einer Abmahnindustrie, die durch die restriktive Auslegung der Haftungsfrage ihre Abmahnungen mit Einnahmegarantie versenden kann.

(Beifall von den PIRATEN)

Die zehn größten Kanzleien in diesem Sektor machen 80 % des gesamten Abmahnvolumens von Urheberrechtsverstößen aus. Die Summe dieser Kostennoten liegt seit Jahren im dreistelligen Millionenbereich jährlich. Die größte Kanzlei hat in diesen Sachen allein im Jahr 2010 Rechnungen von zusammengenommen 80 Millionen € verschickt.

Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme für den Bundesrat vom 26. Februar keinen Handlungsbedarf gesehen. Sie setzt darauf, dass sich die Rechtsprechung schon in die richtige Richtung entwickeln werde.

Das hilft den 110.420 Menschen, die im vergangenen Jahr eine Abmahnung bekommen haben, nicht weiter. Wir fordern Sie auf, sich für die Abschaffung dieser Rechtsunsicherheit einzusetzen und das beschriebene Teilen von Internetzugängen zu ermöglichen, damit noch mehr Menschen einen Zugang zur vielfältigen Teilhabe an Kultur, Wissen, Unterhal-tung, Bildung und Arbeit im Internet bekommen können. – Vielen Dank!

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Plenarrede “Landesregierung muss eigenes Mittelstandsgesetz ernst nehmen”

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Am Freitag, den 22.03.2013, Top 4., redete ich zum Antrag “Landesregierung muss eigenes Mittelstandsgesetz ernst nehmen – Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen der Clearingstelle Mittelstand zur Prüfung vorlegen” der CDU. Anträge dieser Art und diesen Inhaltes hatten wir jetzt ein paar. Aber seht selbst.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dies ist inzwischen der dritte Antrag der CDU, mit dem sie erreichen will, dass ein Gesetz bzw. eine Verordnung von der Clearingstelle Mittelstand überprüft wird. Diesmal soll die neue Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz durch die Lobbytruppe der Clearingstelle geprüft werden.

Inhaltlich sind diese CDU-Anträge fast gleich. Ich weise Sie freundlich darauf hin, dass man solche Schriftstücke im anderen Zusammenhang als „Spam” bezeichnet.

(Beifall von den PIRATEN und Daniela Schneckenburger [GRÜNE])

Leider sind die Filter der Landtags-IT noch nicht so ausgereift, dass sie uns vor diesen An-trägen der CDU bewahren. Ich hoffe, dass wir jetzt nicht in jedem Plenum solch einen geklonten Antrag behandeln müssen.

Aber zur Sache: Inhaltlich teilen wir sogar einige Kritikpunkte der CDU an der vorgelegten Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz. Der Aufwand der Verfahrensanforderungen, die in dieser Verordnung festgelegt werden, ist sowohl für die öffentlichen Auftraggeber als auch für die Unternehmen enorm. Auf Praktikabilität, Verständlichkeit oder Klarheit scheint bei der Formulierung der 46-seitigen Verordnung kein sonderlich großer Wert gelegt worden zu sein. Auch wenn wir als Piraten das Tariftreue- und Vergabegesetz begrüßen, halten wir die zugehörige Verordnung für sehr wenig gelungen.

Für noch weniger gelungen halten wir allerdings den vorliegenden Antrag der CDU. Denn anstatt Vorschläge zu machen, wie man die Verordnung verbessern könnte, besteht die Lösung aus Sicht der CDU einzig darin, die Verordnung von der Clearingstelle Mittelstand überprüfen zu lassen. Bei dieser Clearingstelle Mittelstand handelt es sich jedoch um nichts anderes als ein geheim tagendes Lobbygremium. Auch wenn in diesem Fall die Verordnung schon vorliegt, möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf die generelle Arbeitsweise dieses Gremiums aufmerksam machen:

Einmalig in Deutschland erhalten durch diese Clearingstelle bezahlte Interessenvertreter der Wirtschaft per Gesetz die Erlaubnis, an neuen Gesetzen der Landesregierung mitzuarbeiten – und das normalerweise lange bevor die demokratisch gewählten Abgeordneten im Landtag die Entwürfe zu Gesicht bekommen. Das ist ein Unding!

(Lothar Hegemann [CDU]: Das ist doch üblich!)

Wir haben immer kritisiert, dass die Clearingstelle Mittelstand ein Einfallstor für Lobbyismus sein wird. Unsere schlimmsten Befürchtungen wurden bestätigt. Die Landesregierung hat es geschafft, mit der Clearingstelle Mittelstand den Lobbyismus im Gesetzgebungsprozess zu institutionalisieren und das Parlament weiter zu schwächen. Dass ein solches Gremium auf die heiße Gegenliebe der CDU stößt, wundert mich nicht. Aber es ist nach wie vor der Abgeordnete, der Gesetze gestalten, über sie beraten und sie entscheiden soll, und nicht eine Lobbyinstanz.

(Beifall von den PIRATEN)

Ihren Antrag lehnen wir genauso ab wie die fast wortgleichen Anträge von Ihnen zuvor.

Das Gleiche gilt für die Clearingstelle Mittelstand. Geheim tagende Lobbygremien sind mit dem Demokratieverständnis der Piraten nicht vereinbar.

(Beifall von den PIRATEN)

Damit scheinen wir hier im Parlament leider ziemlich alleine zu sein. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege.

Plenarrede “NRWs Wirtschaft braucht Freiräume”

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Am Donnerstag, den 21.03.2013, Top 14., redete ich zum Antrag “Nordrhein-Westfalens Wirtschaft braucht Freiräume statt neuer Abgaben und mehr Bürokratie” der CDU. Ich empfand das als Trollantrag.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! „Wenn du glaubst, etwas als Wahrheit erkannt zu haben, so halte es dem anderen hin wie einen Mantel, in den er hineinschlüpfen kann, schlage es ihm aber nicht wie ein nasses Handtuch um die Ohren.” Das ist ein Zitat von Max Frisch.

Verehrte CDU-Fraktion, an den Gesetzen, die Sie in Ihrem Antrag nennen, gibt es gewiss viel zu kritisieren. Sie wissen, dass auch die Piratenfraktion beispielsweise am Nichtraucherschutzgesetz und am Mittelstandsförderungsgesetz einiges auszusetzen hatte, wenn bisweilen auch aus anderen Gründen als Sie. Auch an den Gesetzen, die die Piraten grundsätzlich mittragen, gibt es gewiss berechtigte Kritikpunkte. Warum aber verpacken Sie Ihre Feststellungen in einen Antrag, der vor Schmähkritik, Polemik und Angstmache nur so trieft? Warum malen Sie ein Schreckgespenst von Deindustrialisierung an die Wand, das wirklich keinen mehr hinter dem Ofen hervorlockt? Warum fordern Sie pauschal den Rückzug von Gesetzen ohne eigene Änderungsvorschläge für die damit adressierten Probleme vorzulegen?

(Beifall von den PIRATEN)

Diese Schwarz-weiß-Malerei repräsentiert einen Politikstil, den die Piraten ablehnen. Diesen Antrag können wir in dieser Form nicht unterstützen.

(Beifall von den PIRATEN)

Wie wäre es, wenn Sie stattdessen konstruktive Kritik äußern würden, wenn Sie die von Ihnen als problematisch erkannten Punkte benennen und nicht in Polemik verpacken würden, wenn Sie eigene Änderungsvorschläge zu den kritisierten Gesetzen einreichen würden? Das wären Anträge, mit denen man sich auseinandersetzen könnte und die womöglich die Unterstützung der Piratenfraktion finden würden. Lassen Sie uns gemeinsam Verbesserungsvorschläge unterbreiten, anstatt stets den Holzhammer herauszuholen.

Ich lade Sie herzlich ein, mit uns Piraten in die Sacharbeit einzusteigen. Dann lassen Sie uns testen, wie ernst es die Regierung mit der von ihr mehrfach beschworenen ausgestreckten Hand und mit der von ihr ausgerufenen Koalition der Einladung meint? – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd.

Plenarrede “Fahrplan Breitbandausbau für NRW”

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Am Donnerstag, den 21.03.2013, Top 9., redete ich zu unserem Antrag “Fahrplan Breitbandausbau für Nordrhein-Westfalen”. Hier muss dringend was passieren – zwar hat rot/grün im Koalitionsvertrag den Ausbau bis 2018 beschlossen, passiert ist allerdings nichts. Es scheint, als müssten wir die Regierung noch mal an ihren Koalitionsvertrag erinnern, und in der Umsetzung auf die Sprünge helfen.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Surferinnen und Surfer! Breitbandinternet ist heute in seiner Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wichtig wie die anderen großen Infrastrukturträger, wie Straßen oder Schienen. Wir sind uns alle einig, dass der wirtschaftliche Erfolg unseres Landes zum großen Teil darauf beruht, eine gut ausgebaute Infrastruktur zu haben.

Wir müssen daher endlich anfangen, uns dem Ausbau der digitalen Infrastruktur mit der gleichen Energie zu widmen.

(Beifall von den PIRATEN)

Das Thema „Breitbandinfrastruktur” hat dabei eine doppelte gesellschaftliche Bedeutung. Es geht um die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen an der Gesellschaft. Das Internet hat die Art und Weise, in der wir zusammenleben, arbeiten und unsere Freizeit gestalten, radikal verändert. In Zukunft wird die Bedeutung des Internets in allen gesellschaftlichen Bereichen noch zunehmen: Fernarbeit, E-Government, E-Learning sind einige Stichworte.

Der Bundesgerichtshof bezeichnet den Zugang zum Breitbandinternet bereits als Teil der materiellen Lebensgrundlage. Umso erschreckender ist es, dass immer noch Tausende Bürger in Nordrhein-Westfalen keinen Zugang zu einer zeitgemäßen Internetversorgung haben. Auch für Bürger im ländlichen Raum oder in einer Kommune mit angespannter Haushaltslage muss das Land sicherstellen, dass Breitbandinternet flächendeckend zur Verfügung steht.

(Beifall von den PIRATEN)

2 MBit/s im Downstream als Internetgrundversorgung zu definieren, wie es die Landesregierung tut, entspricht Technik von vorgestern. Das reicht heute nicht mehr aus.

(Beifall von den PIRATEN)

Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Bedeutung vom Breitbandinternet für die Volkswirt-schaft. Investitionen in schnelle Breitbandnetze rechnen sich. Unternehmen profitieren von schnellen Internetverbindungen, mit deren Hilfe sie innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln und anbieten können. Regionen, die mit dieser Entwicklung nicht mithalten können, werden in Zukunft wirtschaftlich zurückfallen.

Die Landesregierung verfolgt angeblich das Ziel, bis 2018 eine flächendeckende Breitband-infrastruktur von mindestens 50 MBit/s zu ermöglichen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings erkennen wir bislang keine Anstrengungen, wie die Regierung das bewerkstelligen will. Weder der Wirtschafts- noch der Landwirtschaftsminister können angeben, wie die nächsten fünf Jahre konkret genutzt werden sollen, um das Ausbauziel zu erreichen.

Wir fordern die Landesregierung auf, darzulegen, wie sie dieses Ziel erreichen will. Mit welchen Instrumenten und Mitteln wollen Sie in welcher Zeit eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur erreichen?

Darauf aufbauend wollen wir mit den anderen Fraktionen hier im Haus einen konkreten Fahrplan bis 2018 erarbeiten. Denn es gibt zahlreiche ungeklärte Fragen:

Der Netzausbau ist privatwirtschaftlich organisiert. Wie können wir erreichen, dass auch dort eine Breitbandinfrastruktur entsteht, wo es sich derzeit nicht lohnt? Bisher wird diese Wirt-schaftlichkeitslücke mit Landesfördermitteln überbrückt.

Wie können wir dafür sorgen, dass die Telekommunikationsanbieter angemessen an den Kosten beteiligt werden? Denn sie verdienen anschließend durch die Nutzung der Infrastruktur ihr Geld.

Oder noch besser: Wie können wir dafür sorgen, dass die Netze nach dem Ausbau in Nutzerhand bleiben, wenn sie schon mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?

Wie können wir die staatlichen Ausgaben so gering wie möglich halten? Denn es gilt wie immer, mit möglichst wenig Landesmitteln möglichst viel zu erreichen. Wir müssen uns dazu auch Gedanken um das gesamte Regulierungsdesign machen.

Was ist mit Kommunen, die selbst die entsprechende Infrastruktur bereitstellen wollen?

Schließlich: Reicht der Fokus auf den Ausbau des Downstreams aus, oder müssen wir nicht auch die Upstream-Bandbreite viel stärker in den Blick nehmen?

Das sind nur einige grundlegende Fragen. Wir halten es für entscheidend, darüber endlich zu einem parteiübergreifenden Diskussionsprozess zu kommen.

Wir haben zwei kurzfristige Übergangsmaßnahmen vorgeschlagen, um den Breitbandausbau in NRW schon jetzt zu beschleunigen:

Erstens muss die Definition der Internetgrundversorgung in einem ersten Schritt von 2 MBit/s auf mindestens 6 MBit/s erhöht werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Das würde dafür sorgen, dass auch die Kommunen staatlich gefördert werden könnten, die derzeit über eine anachronistisch langsame Anbindung verfügen.

Zweitens haben wir gefordert, dass auch finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt werden, sich an den Förderprogrammen des Landes zu beteiligen. Diese Forderung hat Rot-Grün schon kurz nach unserer Beantragung erfüllt. Dafür unser Dank!

(Matthi Bolte [GRÜNE]: So sind wir!)

Dennoch kann es sich hierbei nur um einen allerersten Schritt handeln. Wir fordern: Machen sie den Breitbandausbau zur Chefsache! Denn unser Land braucht neue Impulse in diesem Bereich. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schwerd.