Unsere Fraktion hat gestern mit einer großen Mehrheit der Änderung der
Geschäftsordnung des Landtags zugestimmt. Die Diskussion in der
Fraktionssitzung von Dienstag war dabei eine der heftigeren zu einem
politischen Thema in der letzten Zeit. Obwohl die Abstimmung selber recht
unspektakulär war (Zustimmung zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen
ist nichts besonderes) wollte ich eine persönliche Erklärung zu meinem
Abstimmungsverhalten abgeben.
Ich hatte angekündigt, diese Erklärung nach der Abstimmung durchführen zu
wollen. Leider kam mir in Nico Kern mit einer eigenen Erklärung vor der
Abstimmung zuvor. Seine Erklärung hatte dabei meiner Meinung nach mehr den
Charakter eines Beitrags zur Debatte, denn in einer Abstimmungserklärung.
Sei’s drum.
Auf bitten zweier MdL habe ich dann meinen Beitrag nicht mündlich
vorgetragen, sondern zu Protokoll gegeben. Dann habe ich mich sofort
darüber geärgert. Dann habe ich darüber nachgedacht, dass später eh nur das
Protokoll gelesen wird. Dann habe ich mich wieder darüber geärgert. Ein
Gefühlschaos!
Am Ende siegt die Einsicht, beim nächsten Mal vorzutragen. Dafür sind wir
im Parlament. Dafür sind wir im Plenum. Oder um es mit Kai Schmalenbachs
Worten zu sagen: „Wir geben hier unsere politische Meinung zum besten!
Punkt!“
Hier also die Erklärung zur Änderung der Geschäftsordnung:
Persönliche Stellungnahme zum Abstimmungsverhalten zu Antrag “Neufassung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen”
Ich habe dem gemeinsamen Antrag zur “Neufassung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen” zugestimmmt. Ich habe das – nach langer Diskussion in der Fraktion – mit einigen Bauchschmerzen getan. Die Schmerzen sind dabei bei einigen meiner Kollegen anscheinend so groß, dass sie sich gegen die Neufassung entschieden haben.
Ich möchte klar stellen, dass diese neue Geschäftsordnung eine klare Verbesserung ist. Es werden Minderheitenrechte gestärkt, “Parlamentarische Gepflogenheiten” verschriftlicht, Regeln im Petitionsausschuss an die Realität angepasst. Auch wurden Regeln aus den Anlagen in den Haupttext übernommen – mehr Lesbarkeit bedeutet mehr Transparenz – und auch uneinheitliches Abstimmungsverhalten soll protokolliert werden. Auch die Kurzintervention ist ein großartiges Mittel der parlamentarischen Auseinandersetzung. Diese Punkte unterstütze ich zusammen mit meiner Fraktion.
Trotzdem habe ich ein paar Kritikpunkte, die mir die Entscheidung schwer machen. Die Mehrheit der Fraktionen wollte Streaming, Audiomitschnitte oder ähnliches nicht verpflichtend machen. Stattdessen sind diese Anfragen in eine andere Arbeitsgruppe geschoben worden. Die Willensbekundung ist aber kein technisches Problem.
Auch unsere Vorschläge zur Belebung der Parlamentsdebatten wurden nicht übernommen. Die fixe Reihenfolge der Redebeiträge zu flexibilisieren oder eine Mittagspause einzuführen, damit Abgeordnete nicht 14 Stunden durchgängig im Plenum sitzen müssen.
Am meisten aber störe ich mich bei unserem Vorschlag zur elektronischen Auszählung namentlicher Abstimmungen. Statt nach vorne zu blicken und die Vision der bis heute gültigen Geschäftsordnung aufzunehmen, wird die Formulierung im §43(2) gestrichen, dass die namentliche Abstimmung auch „durch Zuhilfenahme einer elektronischen Abstimmungsanlage“ durchgeführt werden kann. Stattdessen hebe man „gerne die Hand“.
Dieser Punkt, diese Rückwärtsgewandte Sichtweise schmerzt sehr. Ich werde mich dafür einsetzen, dass meine Fraktion einige dieser Punkte noch einmal prüfen lässt und in den gemeinsamen Arbeitskreis einbringt.
Dieser Stellungnahme schließen sich die folgenden Abgeordneten an: Joachim Paul, Monika Pieper, Marc „grumpy“ Olejak, Lukas Lamla, Simone Brand, Kai Schmalenbach, Olaf Wegner, Hans-Jörg Rohwedder, Torsten Sommer, Frank Hermann, Dietmar Schulz und Stefan Fricke.
Durch Sitzungsdienst an der Abstimmung nicht teilgenommen, aber grundsätzlich der Stellungnahme angeschlossen haben sich Daniel Düngel und Oliver Bayer.