WP039: Junge Menschen sind unsere Zukunft

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Ein Antrag, der sich mit einem “bedeutet dies auch” an einen anderen Antrag anschließt – Leute, wenn ihr modular abstimmen wollt, macht das doch in einem Antrag… Kinder- und Jugnedbeteiligung also wieder!

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen in einem Kapitel “Kinder- und Jugendpolitik zukunftsgerecht gestalten” für das Wahlprogramm 2017 folgenden Text hinzuzufügen:

Junge Menschen sind unsere Zukunft

Wer die Zukunft von jungen Menschen gestalten will, muss junge Menschen auch an der Gestaltung teilhaben lassen.

Modul 1) Die PIRATEN NRW setzen sich daher für eine Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre ein.

Modul 2) Die PIRATEN NRW setzen sich daher für eine Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 14 Jahre ein.

Modul 3) Die PIRATEN NRW setzen sich daher für ein Wahlrecht bei Kommunal- und Landtagswahlen ab Geburt ein.

Antragsbegründung

Die Absenkung des Wahlalters in NRW ist in aller Munde. Es gibt im Land eine große Mehrheit dafür – aus parteitaktischen Gründen allerdings nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Es ist gut, wenn wir Piraten uns hierzu erneut positionieren. Die Altersgrenze 16 ist bis auf CDU-Kreise weitgehen unumstritten. Der Landesjugendring, als Vertreter verbandlich organisierter Jugendliche befürwortet die Altersgrenze 14. Diskutieren sollten wir in dem Zusammenhang aber auch, ob wir darüber hinaus gehen wollen.

Interessant in dem Zusammenhang ist auch, dass sich der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Sachverständigengespräch im Landtag derart äußerte, dass er Altersgrenzen für verfassungswidrig halte.

Ungeachtet dessen denke ich, dass wir mit einer Absenkung auf 14 ein Alleinstellungsmerkmal der nordrhein-westfälischen Parteien herausarbeiten und ein klares Statement geben können.

Zustimmung

Zu Modul 1! Gerne später mehr, wenn politische Bildung in NRW ausgebaut wurde und wieder den Stellenwert hat, den sie haben sollte! Aber bitte mit Änderung, denn kommunal kann man schon ab 16 Wählen…

Modul 1 (in geänderter Form) annehmen

WP038: Bestehende Beteiligungssstrukturen evaluieren

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Ein Antrag, der sich mit einem “bedeutet dies auch” an einen anderen Antrag anschließt – Leute, wenn ihr modular abstimmen wollt, macht das doch in einem Antrag… Kinder- und Jugnedbeteiligung also wieder!

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen in einem Kapitel “Kinder- und Jugendpolitik zukunftsgerecht gestalten” für das Wahlprogramm 2017 folgenden Text hinzuzufügen:

Bestehende Beteiligungsstrukturen evaluieren

Für das Land NRW bedeutet dies auch, dass bestehende Beteiligungsstrukturen wie SchülerInnen-Vertretungen oder Kinder- und Jugendräte überprüft werden müssen. In diesen Evaluationsprozess sind die Betroffenen einzubinden um eine umfassende Bewertung der vorhandenen Strukturen zu erhalten und bedarfsgerechte Veränderungen herbeizuführen.

Antragsbegründung

Gerne wird vorgehalten, dass es in NRW schon umfassende Beteililigungsmöglichkeiten gibt. Leider sind dennoch viele Kinder und Jugendliche davon ausgeschlossen. Fraglich ist auch, wie diese Beteiligungsstrukturen tatsächlich wirken.

Zustimmung

Schwierig. Weil immer mit dem vorherigen Antrag zu lesen (was ich noch soeben hinbekomme). Ja, Evaluieren kostet nix, vielleicht findet sich dann auch eine konkrete Forderung… kann man also machen und den Antrag

Annehmen

WP037: Kinder und Jugendliche beteiligen!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Ein Thema in dem ich sehr fest bin… mal sehen, was ich hier finde ?

UPDATE: Nachdem ich jetzt alles durch bin: Hier werden wir viel zu diskutieren haben, los geht’s!

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen in einem Kapitel “Kinder- und Jugendpolitik zukunftsgerecht gestalten” für das Wahlprogramm 2017 folgenden Text hinzuzufügen:

Kinder und Jugendliche beteiligen!

Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bekommen, sich an Entscheidungsprozessen aktiv zu beteiligen. Kinder und Jugendliche sollen vor allem in ihrer eigenen Lebenswelt, wie z. B. in Kita, Schule, Jugendzentrum oder Politik, mitbestimmen können. Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv einzubringen und an der Gestaltung ihres Alltages beteiligen zu können.

Antragsbegründung

Wenn Kinder frühzeitig in Entscheidungen einbezogen werden, können ihre Bedürfnisse besser berücksichtigt werden. Zudem lernen Kinder so, wie man diskutiert, Interessen vertritt und Sachverhalte abwägt.

Beispiel Kita: Kinder sollen mitbestimmen können, welche Spielsachen angeschafft werden. Beispiel Schule: Kinder/Jugendliche sollen mitbestimmen können, wie die Klasse gestaltet werden soll. Beispiel Jugendzentrum: Kinder/Jugendliche sollen mitbestimmen, was sie während des Ferienprogramms machen und ggf. auch an der Planung beteiligt sein. Beispiel Politik: Kinder/Jugendliche sollen mitbestimmen, wie ein Spielplatz in der Stadt bebaut werden soll.

Zustimmung

Was soll ich zu diesem Antrag sagen? Ich habe schon das “Wahlrecht” der U18 auf dem Parteitag auf der Bühne unterstützt. Sobald sie dazu in der Lage sind, sollten auch Kinder und Jugendliche über ihr Leben soweit wie nur irgend möglich bestimmen dürfen. Die Angst mancher Erwachsener, Kinder machten dann alles kaputt, kann und will ich nicht verstehen! Weniger Angst! Mehr Mut!

Zustimmung!

WP036: Trennung von Staat und Religion

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Ein Thema in dem ich sehr fest bin… mal sehen, was ich hier finde ?

UPDATE: Nachdem ich jetzt alles durch bin: Hier werden wir viel zu diskutieren haben, los geht’s!

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließe, dass Kapitel “Trennung von Staat und Religion” in das Wahlprogramm 2017 aufzunehmen.

Der Antrag ist modular abzustimmen.

Trennung von Staat und Religion

Modul 1 – Präambel

Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine moderne, pluralistische und freie Gesellschaft ein. In einer solchen muss sich der Staat weltanschaulich neutral verhalten. Die Piratenpartei NRW fordert daher die konsequente Trennung von Staat und Religion und die strikte Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen/Religionen. Beide zusammen bilden die Grundlage der Freiheit und sind Voraussetzung für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Religion. Diese Freiheit bedeutet nicht nur die Freiheit, die eigene Religion selbst zu wählen und auszuüben, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung und das Recht, frei von einem Glauben zu leben. Im Interesse einer pluralistischen Gesellschaft ist es Aufgabe des Staates, diese Religionsfreiheit zu garantieren.

Fürrede
Hier nix zu meckern!

Annehmen!

Modul 2 – Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates

Um die staatliche Neutralität gegenüber den Menschen aller Weltanschauungen und Religionszugehörigkeiten herzustellen, wird die Streichung jeglicher Gottesbezüge in der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen von Nordrhein-Westfalen gefordert. Religiöse Symbole sind aus staatlichen Einrichtungen zu entfernen. Staatliche Gebäude und Einrichtungen sind bei Neuerrichtung nicht “einzusegnen”. Überhaupt sind religiöse Handlungen bei staatlichen Veranstaltungen zu unterlassen, d. h. dass zum Beispiel Staatsakte, staatliche Gedenk- und Trauerfeiern ohne religiöse Bezüge zu gestalten sind. Die grundsätzliche Eidesformel ist neutral zu fassen. Eidablegenden soll es freistehen, dem Eid eine persönlich gewählte religiöse Bekräftigung anzuhängen. Weiterhin sind die Verhaltensvorschriften, die der Allgemeinheit aufgrund religiöser Auffassungen auferlegt werden, in den Feiertagsgesetzen zu streichen.

Dazwischenrede

Oh-kay… mit dem letzten Absatz habe ich Bauchschmerzen:

Die meisten Einschränkungen – so lässt sich argumentieren – werden nicht aufgrund “religiöser Auffassungen” auferlegt, sondern um den “öffentlichen Frieden” zu wahren. Zack, der Absatz ist ausgehebelt. Nicht immer ist es gut, wenn man etwas lieber verschwurbelt schreibt, als klare Ansagen zu machen!

Modul 3 – Neutrales öffentliches Bildungswesen

Zu den Kernaufgaben der Schulen gehören die Vermittlung von Wissen, die Anleitung zu kritischem Denken und die Förderung sozialer Kompetenzen. Wir wollen deshalb, dass alle Schülerinnen und Schüler zur Einübung der Toleranz sowie zum Kennenlernen der verschiedenen Kulturen und Religionen unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit einen Ethikunterricht als Pflichtfach erhalten. Inhalt dieses Pflichtfachs sollten die ethischen Grundlagen des Zusammenlebens, die weltanschaulichen Grundlagen unserer Kultur und die Inhalte der großen Religionen sein. Dieser Ethikunterricht soll an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen den Religionsunterricht ersetzen. An staatlichen und staatlich geförderten Schulen und Kindergärten sollen die Kinder und Jugendliche keine besondere religiöse oder weltanschauliche Prägung erhalten. Dabei ist zu gewährleisten, dass für alle Kinder eine staatliche oder staatlich geförderte Schule bzw. ein Kindergarten in zumutbarer Entfernung liegt.

Dazwischenrede

Wie definiert sich eine “zumutbare Entfernung”? Sind mit “staatlichen Schulen” etwa “öffentliche Schulen” gemeint und was sind “staatlich geförderte Schulen”? Ersatzschulen? (Schulgesetz kennen würde helfen!) Was ist mit den Unterrichtsinhalten in Ergänzungsschulen – oder internationalen Schulen? (fiktives Beispiel iranische Schule (Iran = Staatsreligion!))

Modul 4 – Neutrale soziale Einrichtungen fördern

Der religiöse Bevölkerungsanteil in Deutschland nimmt immer stärker ab. Inzwischen sind schon ca. 38% der Bevölkerung konfessionell ungebunden. Daher kann eine Übergabe von sozialen Einrichtungen wie bspw. Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen aus öffentlicher Hand in die Hand der Kirchen nicht gerechtfertigt werden. Im Gegenteil: Soziale Einrichtungen, die derzeit in kirchlicher Hand sind, sollen, wenn möglich, in die öffentliche Hand überführt werden, da die Kosten auch heute schon größtenteils oder ganz vom Staat und den Betroffenen getragen werden.

Gegenrede

Die 38% sind eine deutschlandweite Zahl, inkl. der sehr religionsfernen neuen Bundesländer. Hier würde mir für ein NRW-Wahlprogramm die NRW-Zahl gefallen! ?

Soziale Einrichtungen “in die Hand der Kirchen geben”…? Bitte wie? Die Träger sind an sehr enge Vorgaben gebunden. Der Text ist mir zu polemisch.

Auch wenn ich gegen das kirchliche Arbeitsrecht bin usw., kirchenkritik sollte sachlich sein, dann kann man sogar mit den schwarzröcken reden. Glaubt mir… ich mache das im LT regelmäßig!

Bitte ändern! So unsachlich und polemisch bitte

Ablehnen!

Modul 5 – Staatsverträge

Bestehende Konkordate, Staatskirchenverträge und entsprechende Staatsverträge mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf Landesebene von Nordrhein-Westfalen sind aufzulösen, da sie immer eine Gefährdung der weltanschaulichen Neutralität des Staates darstellen. Neue Konkordate, Staatskirchenverträge und entsprechende Staatsverträge mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften dürfen nicht mehr abgeschlossen werden.

Gegenrede

Diesen Absatz halte ich ähnlich wie WP001 für unsinnig. Konkordate sind im Grunde(!) nichts anderes als Verträge mit einem anderen Staat. Es gibt eben auch Staatskirchenverträge die ganz banale Dinge wie Vermögensaufteilungen aufgrund alter Verbindlichkeiten (Reichsdeputationshauptschluss 1803) regeln – oder den Vertrag mit den jüdischen Gemeinden über die Pflege alter jüdischer Friedhöfe – will den irgendwer “auflösen”?

Besser fände ich die Forderung, sich jeden Vertrag genau anzusehen und dann mit konkreten Änderungen zu kommen. Selbst die kirchen sehen ein, dass einiges in diesen Verträgen veraltet ist und weg kann! Generelle Abschaffung ist NICHT der richtige Weg.

Ablehnen!

Modul 6 – Finanzierung und Subventionen

Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen (Art. 140 Grundgesetz) ist umzusetzen. Die Staatsleistungen an die Kirchen sowie die direkte und indirekte Finanzierung einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa die staatliche Bezahlung der Klerikergehälter und der Theologieausbildung, sind zu beenden. Darunter fallen auch die versteckten Leistungen wie z.B. die der Kommunen für kirchliche Baulasten, kirchliches Personal oder Dienst- und Materialleistungen an kirchliche Einrichtungen. Für die staatliche Bezuschussung von gemeinnützigen Projekten oder Organisationen der einzelnen Glaubensgemeinschaften müssen die gleichen Grundlagen gelten wie für andere Träger. Alle über allgemeine Gemeinnützigkeitsbestimmungen hinausgehenden Steuerprivilegien von Glaubensgemeinschaften sind abzuschaffen. Die Kirchensteuer ist abzuschaffen. Der Staat darf keine Verwaltungsaufgaben für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften übernehmen. Steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile (wie Freistellung von Grundsteuern, Grunderwerbssteuern, Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten u. Ä.) der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind abzuschaffen.

Gegenrede

“Die Kirchensteuer ist abzuschaffen.” – das entscheidet der Verein, der den Beitrag erhebt und nicht der Staat… allgemein trieft dieser Absatz von Unschärfen und nicht korrekten Anfeindungen gegen die Kirche (“staatliche Bezahlung der Klerikergehälter”, “versteckten Leistungen […] für […] kirchliches Personal”).

“Der Staat darf keine Verwaltungsaufgaben für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften übernehmen.” – hier meine Zustimmung. Aufgrund der Erfahrung, die wir mit der Speicherung der Religionszugehörigkeit im 3. Reich gemacht haben sollten wir hier eine klare Trennung machen. Der Staat soll nicht wissen (müssen) zu welcher Religionsgemeinschaft ich gehöre!

Nochmal: Jeden Vertrag und jedes Gesetz ansehen, ja! Aber einfach nur allgemein gegen die Kirchen zu schießen halte ich für zu kurzsichtigen Aktionismus.

Ablehnen!

Modul 7 – Datenschutz

Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darf von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden.

Fürrede

Ich unterstütze die Forderung, dass die Zugehörigkeit zu einer Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile gegenüber dem Staat haben darf. Die Kirche soll ihren Vereinsbeitrag selber einkassieren, wie jede andere Vereinigung auch – egal ob der Staat daran noch Geld verdient oder nicht! Daher hier klare Zustimmung!

Annehmen!

Modul 8 – Gleichbehandlung der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften mit anderen Organisationen

Der Sonderstatus einzelner Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts ist zu beenden, die Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sind nach dem allgemeinen Vereinsrecht zu behandeln. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden. Bis diese Umstrukturierung vollzogen ist, muss die Kirchenaustrittserklärung gebührenfrei und formlos als einseitige Willenserklärung möglich sein. Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, sind zu streichen. Insbesondere soll sich die Landesregierung für eine Streichung des so genannte Blasphemieparagraph §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) einsetzen. Da keine Staatskirche existiert, sind Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als NGO einzustufen.

Dazwischenrede

Ja, aber! Ich gehe mit fast allen Forderungen dieses Absatzes, nur mit der Abschaffung des §166 habe ich Probleme. Ich habe keine Lösung für meine Bauchschmerzen in diesem Bereich, aber jemanden aufgrund seines Glaubens zu beschimpfen ist eben nicht durch den Paragraphen zur Beleidigung gedeckt. Daher müssen wir nachdenken, wie und ob eine solche Beschimpfung (“Juden sind Schweine!” anyone?) belangt werden kann/können soll.

Zudem schießen die Autoren auch hier wieder etwas über ihr Ziel hinaus. Wir sind in NRW. Wir entscheiden hier nicht, ob “Religionsgemeinschaften in […] internationalen Gremien konsequent als NGO” eingestuft werden. Das überlassen wir bitte den internationalen Gremien!

Modul 9 – Staatliche Forschung und Lehre

Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. Insofern sollen in staatlichen Einrichtungen religiöse Lehren nur unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten sind daher abzuschaffen. Die Besetzung von Lehrstühlen darf nicht beeinflusst sein von Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften; für die Besetzung von Lehrstühlen darf ausschließlich die Eignung und Qualifikation der Kandidaten ausschlaggebend sein. Insbesondere Konkordatslehrstühle sind abzuschaffen. Staatliche Zuschüsse zu kircheneigenen Universitäten und Hochschulen sind einzustellen.

Dazwischenrede

Ja, bis auf den letzten Satz! Die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe bietet eben neben “Religions- und Gemeindepädagogik” auch (“ganz normal”) Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik und Pflege. Die KatHo NRW (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen) bietet neben Religionspädagogik eben auch Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung, Heilpädagogik, Netzwerl und Sozialmanagement, Suchthilfe/Suchttherapie, Pflegewissenschaft, Pflegemanagement, Schulleitungsmanagement, … soll man auch diese Studiengänge nicht mehr bezuschussen?

Modul 10 – Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen

In allen kirchlichen Einrichtungen müssen das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang Anwendung finden. Insbesondere dürfen die Rechte der Beschäftigten in diesen Einrichtungen über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus nicht beschnitten werden. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder die private Lebensführung des Einzelnen darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein für Beschäftigte, die keine Tendenzträger sind.

Fürrede

Machen! Das kirchliche Sonderarbeitsrecht muss weg!

Annehmen!

Modul 11 – Seelsorge und Missionierung

Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere ist die staatliche Finanzierung der JVA- und Polizeiseelsorge einzustellen und durch einen weltanschaulich neutralen psychologischen Betreuungsdienst zu ersetzen.

Fürrede

Ja, kann man so machen! Wobei… warum steht da das Wort “Missionierung”? Sowohl in den JVA, als auch bei der Polizeiseelsorge ist festgeschrieben, dass Gespräche freiwillig sind. Nun ja. Wenn das gestrichen wird, sage ich

Annehmen!

Modul 12 – Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine Vertreter von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Rundfunkräten dürfen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften daher keinen Sitz haben. Außerhalb der Werbeblöcke darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zur Missionierung benutzt werden. Öffentlich-rechtliche Kirchenredaktionen wirken in der Regel als verlängerter Arm der kirchlichen Medienarbeit und sind daher aufzulösen.

Gegenrede

Nee! Entweder “Da keine Staatskirche existiert, sind Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als NGO einzustufen.” – dann aber auch mit der gleichberechtigten Möglichkeit(!) einen Sitz in den Rundfunkräten zu erhalten. Oder wir sind diese kirchenfeindliche Partei, die Religionsgemeinschaften diskriminiert… ich will das nicht sein!

Ablehnen!

Modul 13 – Weltanschauliche Neutralität von Kontrollinstanzen

Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine Vertreter von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Kontrollinstanzen (wie Ethikräten, Bundesprüfstellen, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u.ä.) dürfen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften daher keinen Sitz haben.

Gegenrede

Siehe oben. Alle NGOs sind gleich zu behandeln!

Ablehnen!

Antragsbegründung:

http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2
Die Piratenpartei hat bei ihrem Bundesparteitag in Offenbach 2011 die Trennung von Staat und Religion in ihrem Grundsatzprogramm verankert. Mit dem vorliegenden Antrag soll diese Grundposition in detaillierter Form in das Programm der Piratenpartei NRW aufgenommen werden. Der Antrag ist nicht gegen den religiösen Glauben und nicht gegen Gläubige gerichtet. Der Staat soll sich neutral verhalten und die historisch bedingte Bevorzugung der organisierten Glaubensgemeinschaften beenden. Damit wird die religiöse und weltanschauliche Vielfalt gewährleistet.

Gegenrede

Doch. Der Antrag trieft in Teilen von Gegnerschaft gegen die Kirchen. Es wird eben nicht auf Neutralität geachtet, sondern wieder Sonderregelungen für kirchliches Handeln (“dürfen das und das nicht!”) gefordert. Weltanschauliche Neutralität sieht anders aus!

WP036: Trennung von Staat und Religion

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Ein Thema in dem ich sehr fest bin… mal sehen, was ich hier finde ?

UPDATE: Nachdem ich jetzt alles durch bin: Hier werden wir viel zu diskutieren haben, los geht’s!

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließe, dass Kapitel “Trennung von Staat und Religion” in das Wahlprogramm 2017 aufzunehmen.

Der Antrag ist modular abzustimmen.

Trennung von Staat und Religion

Modul 1 – Präambel

Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine moderne, pluralistische und freie Gesellschaft ein. In einer solchen muss sich der Staat weltanschaulich neutral verhalten. Die Piratenpartei NRW fordert daher die konsequente Trennung von Staat und Religion und die strikte Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen/Religionen. Beide zusammen bilden die Grundlage der Freiheit und sind Voraussetzung für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Religion. Diese Freiheit bedeutet nicht nur die Freiheit, die eigene Religion selbst zu wählen und auszuüben, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung und das Recht, frei von einem Glauben zu leben. Im Interesse einer pluralistischen Gesellschaft ist es Aufgabe des Staates, diese Religionsfreiheit zu garantieren.

Fürrede
Hier nix zu meckern!

Annehmen!

Modul 2 – Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates

Um die staatliche Neutralität gegenüber den Menschen aller Weltanschauungen und Religionszugehörigkeiten herzustellen, wird die Streichung jeglicher Gottesbezüge in der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen von Nordrhein-Westfalen gefordert. Religiöse Symbole sind aus staatlichen Einrichtungen zu entfernen. Staatliche Gebäude und Einrichtungen sind bei Neuerrichtung nicht “einzusegnen”. Überhaupt sind religiöse Handlungen bei staatlichen Veranstaltungen zu unterlassen, d. h. dass zum Beispiel Staatsakte, staatliche Gedenk- und Trauerfeiern ohne religiöse Bezüge zu gestalten sind. Die grundsätzliche Eidesformel ist neutral zu fassen. Eidablegenden soll es freistehen, dem Eid eine persönlich gewählte religiöse Bekräftigung anzuhängen. Weiterhin sind die Verhaltensvorschriften, die der Allgemeinheit aufgrund religiöser Auffassungen auferlegt werden, in den Feiertagsgesetzen zu streichen.

Dazwischenrede

Oh-kay… mit dem letzten Absatz habe ich Bauchschmerzen:

Die meisten Einschränkungen – so lässt sich argumentieren – werden nicht aufgrund “religiöser Auffassungen” auferlegt, sondern um den “öffentlichen Frieden” zu wahren. Zack, der Absatz ist ausgehebelt. Nicht immer ist es gut, wenn man etwas lieber verschwurbelt schreibt, als klare Ansagen zu machen!

Modul 3 – Neutrales öffentliches Bildungswesen

Zu den Kernaufgaben der Schulen gehören die Vermittlung von Wissen, die Anleitung zu kritischem Denken und die Förderung sozialer Kompetenzen. Wir wollen deshalb, dass alle Schülerinnen und Schüler zur Einübung der Toleranz sowie zum Kennenlernen der verschiedenen Kulturen und Religionen unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit einen Ethikunterricht als Pflichtfach erhalten. Inhalt dieses Pflichtfachs sollten die ethischen Grundlagen des Zusammenlebens, die weltanschaulichen Grundlagen unserer Kultur und die Inhalte der großen Religionen sein. Dieser Ethikunterricht soll an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen den Religionsunterricht ersetzen. An staatlichen und staatlich geförderten Schulen und Kindergärten sollen die Kinder und Jugendliche keine besondere religiöse oder weltanschauliche Prägung erhalten. Dabei ist zu gewährleisten, dass für alle Kinder eine staatliche oder staatlich geförderte Schule bzw. ein Kindergarten in zumutbarer Entfernung liegt.

Dazwischenrede

Wie definiert sich eine “zumutbare Entfernung”? Sind mit “staatlichen Schulen” etwa “öffentliche Schulen” gemeint und was sind “staatlich geförderte Schulen”? Ersatzschulen? (Schulgesetz kennen würde helfen!) Was ist mit den Unterrichtsinhalten in Ergänzungsschulen – oder internationalen Schulen? (fiktives Beispiel iranische Schule (Iran = Staatsreligion!))

Modul 4 – Neutrale soziale Einrichtungen fördern

Der religiöse Bevölkerungsanteil in Deutschland nimmt immer stärker ab. Inzwischen sind schon ca. 38% der Bevölkerung konfessionell ungebunden. Daher kann eine Übergabe von sozialen Einrichtungen wie bspw. Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen aus öffentlicher Hand in die Hand der Kirchen nicht gerechtfertigt werden. Im Gegenteil: Soziale Einrichtungen, die derzeit in kirchlicher Hand sind, sollen, wenn möglich, in die öffentliche Hand überführt werden, da die Kosten auch heute schon größtenteils oder ganz vom Staat und den Betroffenen getragen werden.

Gegenrede

Die 38% sind eine deutschlandweite Zahl, inkl. der sehr religionsfernen neuen Bundesländer. Hier würde mir für ein NRW-Wahlprogramm die NRW-Zahl gefallen! ?

Soziale Einrichtungen “in die Hand der Kirchen geben”…? Bitte wie? Die Träger sind an sehr enge Vorgaben gebunden. Der Text ist mir zu polemisch.

Auch wenn ich gegen das kirchliche Arbeitsrecht bin usw., kirchenkritik sollte sachlich sein, dann kann man sogar mit den schwarzröcken reden. Glaubt mir… ich mache das im LT regelmäßig!

Bitte ändern! So unsachlich und polemisch bitte

Ablehnen!

Modul 5 – Staatsverträge

Bestehende Konkordate, Staatskirchenverträge und entsprechende Staatsverträge mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf Landesebene von Nordrhein-Westfalen sind aufzulösen, da sie immer eine Gefährdung der weltanschaulichen Neutralität des Staates darstellen. Neue Konkordate, Staatskirchenverträge und entsprechende Staatsverträge mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften dürfen nicht mehr abgeschlossen werden.

Gegenrede

Diesen Absatz halte ich ähnlich wie WP001 für unsinnig. Konkordate sind im Grunde(!) nichts anderes als Verträge mit einem anderen Staat. Es gibt eben auch Staatskirchenverträge die ganz banale Dinge wie Vermögensaufteilungen aufgrund alter Verbindlichkeiten (Reichsdeputationshauptschluss 1803) regeln – oder den Vertrag mit den jüdischen Gemeinden über die Pflege alter jüdischer Friedhöfe – will den irgendwer “auflösen”?

Besser fände ich die Forderung, sich jeden Vertrag genau anzusehen und dann mit konkreten Änderungen zu kommen. Selbst die kirchen sehen ein, dass einiges in diesen Verträgen veraltet ist und weg kann! Generelle Abschaffung ist NICHT der richtige Weg.

Ablehnen!

Modul 6 – Finanzierung und Subventionen

Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen (Art. 140 Grundgesetz) ist umzusetzen. Die Staatsleistungen an die Kirchen sowie die direkte und indirekte Finanzierung einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa die staatliche Bezahlung der Klerikergehälter und der Theologieausbildung, sind zu beenden. Darunter fallen auch die versteckten Leistungen wie z.B. die der Kommunen für kirchliche Baulasten, kirchliches Personal oder Dienst- und Materialleistungen an kirchliche Einrichtungen. Für die staatliche Bezuschussung von gemeinnützigen Projekten oder Organisationen der einzelnen Glaubensgemeinschaften müssen die gleichen Grundlagen gelten wie für andere Träger. Alle über allgemeine Gemeinnützigkeitsbestimmungen hinausgehenden Steuerprivilegien von Glaubensgemeinschaften sind abzuschaffen. Die Kirchensteuer ist abzuschaffen. Der Staat darf keine Verwaltungsaufgaben für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften übernehmen. Steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile (wie Freistellung von Grundsteuern, Grunderwerbssteuern, Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten u. Ä.) der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind abzuschaffen.

Gegenrede

“Die Kirchensteuer ist abzuschaffen.” – das entscheidet der Verein, der den Beitrag erhebt und nicht der Staat… allgemein trieft dieser Absatz von Unschärfen und nicht korrekten Anfeindungen gegen die Kirche (“staatliche Bezahlung der Klerikergehälter”, “versteckten Leistungen […] für […] kirchliches Personal”).

“Der Staat darf keine Verwaltungsaufgaben für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften übernehmen.” – hier meine Zustimmung. Aufgrund der Erfahrung, die wir mit der Speicherung der Religionszugehörigkeit im 3. Reich gemacht haben sollten wir hier eine klare Trennung machen. Der Staat soll nicht wissen (müssen) zu welcher Religionsgemeinschaft ich gehöre!

Nochmal: Jeden Vertrag und jedes Gesetz ansehen, ja! Aber einfach nur allgemein gegen die Kirchen zu schießen halte ich für zu kurzsichtigen Aktionismus.

Ablehnen!

Modul 7 – Datenschutz

Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darf von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden.

Fürrede

Ich unterstütze die Forderung, dass die Zugehörigkeit zu einer Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile gegenüber dem Staat haben darf. Die Kirche soll ihren Vereinsbeitrag selber einkassieren, wie jede andere Vereinigung auch – egal ob der Staat daran noch Geld verdient oder nicht! Daher hier klare Zustimmung!

Annehmen!

Modul 8 – Gleichbehandlung der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften mit anderen Organisationen

Der Sonderstatus einzelner Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts ist zu beenden, die Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sind nach dem allgemeinen Vereinsrecht zu behandeln. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden. Bis diese Umstrukturierung vollzogen ist, muss die Kirchenaustrittserklärung gebührenfrei und formlos als einseitige Willenserklärung möglich sein. Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, sind zu streichen. Insbesondere soll sich die Landesregierung für eine Streichung des so genannte Blasphemieparagraph §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) einsetzen. Da keine Staatskirche existiert, sind Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als NGO einzustufen.

Dazwischenrede

Ja, aber! Ich gehe mit fast allen Forderungen dieses Absatzes, nur mit der Abschaffung des §166 habe ich Probleme. Ich habe keine Lösung für meine Bauchschmerzen in diesem Bereich, aber jemanden aufgrund seines Glaubens zu beschimpfen ist eben nicht durch den Paragraphen zur Beleidigung gedeckt. Daher müssen wir nachdenken, wie und ob eine solche Beschimpfung (“Juden sind Schweine!” anyone?) belangt werden kann/können soll.

Zudem schießen die Autoren auch hier wieder etwas über ihr Ziel hinaus. Wir sind in NRW. Wir entscheiden hier nicht, ob “Religionsgemeinschaften in […] internationalen Gremien konsequent als NGO” eingestuft werden. Das überlassen wir bitte den internationalen Gremien!

Modul 9 – Staatliche Forschung und Lehre

Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. Insofern sollen in staatlichen Einrichtungen religiöse Lehren nur unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten sind daher abzuschaffen. Die Besetzung von Lehrstühlen darf nicht beeinflusst sein von Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften; für die Besetzung von Lehrstühlen darf ausschließlich die Eignung und Qualifikation der Kandidaten ausschlaggebend sein. Insbesondere Konkordatslehrstühle sind abzuschaffen. Staatliche Zuschüsse zu kircheneigenen Universitäten und Hochschulen sind einzustellen.

Dazwischenrede

Ja, bis auf den letzten Satz! Die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe bietet eben neben “Religions- und Gemeindepädagogik” auch (“ganz normal”) Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik und Pflege. Die KatHo NRW (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen) bietet neben Religionspädagogik eben auch Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung, Heilpädagogik, Netzwerl und Sozialmanagement, Suchthilfe/Suchttherapie, Pflegewissenschaft, Pflegemanagement, Schulleitungsmanagement, … soll man auch diese Studiengänge nicht mehr bezuschussen?

Modul 10 – Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen

In allen kirchlichen Einrichtungen müssen das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang Anwendung finden. Insbesondere dürfen die Rechte der Beschäftigten in diesen Einrichtungen über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus nicht beschnitten werden. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder die private Lebensführung des Einzelnen darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein für Beschäftigte, die keine Tendenzträger sind.

Fürrede

Machen! Das kirchliche Sonderarbeitsrecht muss weg!

Annehmen!

Modul 11 – Seelsorge und Missionierung

Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere ist die staatliche Finanzierung der JVA- und Polizeiseelsorge einzustellen und durch einen weltanschaulich neutralen psychologischen Betreuungsdienst zu ersetzen.

Fürrede

Ja, kann man so machen! Wobei… warum steht da das Wort “Missionierung”? Sowohl in den JVA, als auch bei der Polizeiseelsorge ist festgeschrieben, dass Gespräche freiwillig sind. Nun ja. Wenn das gestrichen wird, sage ich

Annehmen!

Modul 12 – Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine Vertreter von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Rundfunkräten dürfen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften daher keinen Sitz haben. Außerhalb der Werbeblöcke darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zur Missionierung benutzt werden. Öffentlich-rechtliche Kirchenredaktionen wirken in der Regel als verlängerter Arm der kirchlichen Medienarbeit und sind daher aufzulösen.

Gegenrede

Nee! Entweder “Da keine Staatskirche existiert, sind Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als NGO einzustufen.” – dann aber auch mit der gleichberechtigten Möglichkeit(!) einen Sitz in den Rundfunkräten zu erhalten. Oder wir sind diese kirchenfeindliche Partei, die Religionsgemeinschaften diskriminiert… ich will das nicht sein!

Ablehnen!

Modul 13 – Weltanschauliche Neutralität von Kontrollinstanzen

Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine Vertreter von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Kontrollinstanzen (wie Ethikräten, Bundesprüfstellen, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u.ä.) dürfen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften daher keinen Sitz haben.

Gegenrede

Siehe oben. Alle NGOs sind gleich zu behandeln!

Ablehnen!

Antragsbegründung:

http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2
Die Piratenpartei hat bei ihrem Bundesparteitag in Offenbach 2011 die Trennung von Staat und Religion in ihrem Grundsatzprogramm verankert. Mit dem vorliegenden Antrag soll diese Grundposition in detaillierter Form in das Programm der Piratenpartei NRW aufgenommen werden. Der Antrag ist nicht gegen den religiösen Glauben und nicht gegen Gläubige gerichtet. Der Staat soll sich neutral verhalten und die historisch bedingte Bevorzugung der organisierten Glaubensgemeinschaften beenden. Damit wird die religiöse und weltanschauliche Vielfalt gewährleistet.

Gegenrede

Doch. Der Antrag trieft in Teilen von Gegnerschaft gegen die Kirchen. Es wird eben nicht auf Neutralität geachtet, sondern wieder Sonderregelungen für kirchliches Handeln (“dürfen das und das nicht!”) gefordert. Weltanschauliche Neutralität sieht anders aus!

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Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel “Geschlechter- und Familienpolitik” an geeigneter Stelle einzufügen:

Der Antrag ist modular abzustimmen.

Geschlechter- und Familienpolitik

Modul 1 – Familie hat viele Gesichter

Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Wir setzen uns dafür ein, dass die Politik den vielfältigen Lebensstilen gerecht wird. Jeder Mensch muss sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Bevorzugung oder Benachteiligung Einzelner gründen.

Modul 2 – Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung

Wir stehen für eine Politik, welche die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Daher wollen wir geschlechtszuweisende Operationen, welche ohne Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden, abschaffen. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden sowie den Zwang zu geschlechtseindeutigen Vornamen ablehnen.

Modul 3 – Ehe und Adoption für alle

Wir fordern auf Bundesebene die Ehe für alle, unabhängig von der Form der Lebensgemeinschaft. Ebenso soll für Lebensgemeinschaften jeglicher Zusammensetzung das Adoptionsrecht gelten. Dies wollen wir durch eine entsprechende Initative Nordrhein- Westfalens im Bundesrat bewirken.

Modul 4 – Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir bekennen uns zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ist zu ermöglichen. Eine historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

Modul 5 – Freie Selbstbestimmung und Familienförderung

Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig angesehen und vor dem Gesetz jeweils gleich gestellt werden müssen.

Modul 6 – Anerkennung von sexueller Verfolgung als Asylgrund

In vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert. Diese Nachstellungen, gleich ob sie staatlich gelenkt oder nur geduldet sind, müssen als Asylgrund anerkannt werden. Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Modul 7 – Bekämpfung von Homophobie und Transphobie

Homophobie oder Transphobie bezeichnen eine soziale Aversion gegenüber Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen. Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen setzt sich für die Unterstützung von Initiativen ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung um Homophobie und Transphobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken. Straftaten mit homophobem oder transphobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik separat aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen.

Modul 8 – Ablehnung von gesetzlichen Quoten

Gesetzlich bestimmte Quoten für Personen in Wirtschaft, Verwaltung oder auf Listen bei Wahlen zur Volksvertretung lehnen wir, egal auf­grund welchen Merkmals, ab. Stattdessen wollen wir die jeweiligen gesellschaftlichen Zugangshürden minimieren und so für eine wirkliche Gleichberechtigung aller Menschen sorgen.

Modul 9 – Mitwirkung von Eltern

Die Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass Bildungsinstitutionen Eltern als Bildungspartner wahr- und ernst nehmen. Elterngremien in Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Schulen und Ganztagesbetreuung müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und sie brauchen einen rechtlichen Status, der eine demokratisch legitimierte Mitwirkung in der jeweiligen Institution, auf kommunaler- und Landesebene, ermöglicht.

Modul 10 – Qualitätsoffensive in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Ganztagesbetreuung

Betreuung und Bildung müssen sich in erster Linie am Wohl und den berechtigten Interessen der Kinder orientieren. Daher muss hier der Grundsatz herrschen: Qualität vor Quantität! Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr wurde in den vergangenen Jahren in NRW massiv vorangetrieben. Die personelle Ausstattung und deren Qualifikation sind dabei bisher nicht hinreichend den gewachsenen Anforderungen angepasst worden. Die Piratenpartei NRW fordert daher:

  • einen Erzieher-Kind-Schlüssel, der dem ungleich höheren Betreuungsaufwand der Kinder unter 3 Jahren und den gestiegenen Anforderungen an sprachliche und motorische Förderung, Inklusion und Integration deutlicher Rechnung trägt,
  • eine Verkleinerung der Gruppengrößen,
  • eine Aufwertung des Erzieherberufes durch bessere Aus- und Weiterbildungsbedingungen, sowie angemessene Bezahlung
  • und die Landesmittel für Kindertagesbetreuung entsprechend aufzustocken.

Antragsbegründung:

http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2

Fürrede

Auch hier wieder etwas mehr Text, so leid es mir tut:

Prinzipiell sind alle hier vorgeschlagenen Schritte richtig und gut. Allerdings gehen sie mir in Teilen nicht weit genug. Warum fordern die PIRATEN die #ehefueralle? Konsequent wäre doch zu fragen: Welche Vorteile gegenüber dem Staat hat eine Ehe und warum? Sollte nicht jeder Mensch gleich behandelt werden (z.B. steuerlich), egal ob ein Mann mit einem Mann verheiratet ist, in wilder Ehe mit einer Frau lebt, eine Lebensgemeinschaft mit der Mutter seiner Kinder, seiner neuen Freundin und den 3 Kindern hat oder eben alleine lebt?

Warum sollte eine allein lebende Frau, die ein Kind adoptiert weniger gute Mutter sein, als eine Alleinerziehende Mutter mit leiblichen Kindern?

Über all diese Module könnte man nochmal mit dem libertärsten Mop drüber gehen, den man findet. ?

Bis dahin bin ich allerdings als Zwischenschritt für diesen Text.

Annehmen!

WP035: Transferleistungsfreies Lohnniveau sicherstellen (solange kein BGE eingeführt ist)

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel “Geschlechter- und Familienpolitik” an geeigneter Stelle einzufügen:

Der Antrag ist modular abzustimmen.

Geschlechter- und Familienpolitik

Modul 1 – Familie hat viele Gesichter

Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Wir setzen uns dafür ein, dass die Politik den vielfältigen Lebensstilen gerecht wird. Jeder Mensch muss sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Bevorzugung oder Benachteiligung Einzelner gründen.

Modul 2 – Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung

Wir stehen für eine Politik, welche die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Daher wollen wir geschlechtszuweisende Operationen, welche ohne Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden, abschaffen. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden sowie den Zwang zu geschlechtseindeutigen Vornamen ablehnen.

Modul 3 – Ehe und Adoption für alle

Wir fordern auf Bundesebene die Ehe für alle, unabhängig von der Form der Lebensgemeinschaft. Ebenso soll für Lebensgemeinschaften jeglicher Zusammensetzung das Adoptionsrecht gelten. Dies wollen wir durch eine entsprechende Initative Nordrhein- Westfalens im Bundesrat bewirken.

Modul 4 – Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir bekennen uns zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ist zu ermöglichen. Eine historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

Modul 5 – Freie Selbstbestimmung und Familienförderung

Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig angesehen und vor dem Gesetz jeweils gleich gestellt werden müssen.

Modul 6 – Anerkennung von sexueller Verfolgung als Asylgrund

In vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert. Diese Nachstellungen, gleich ob sie staatlich gelenkt oder nur geduldet sind, müssen als Asylgrund anerkannt werden. Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Modul 7 – Bekämpfung von Homophobie und Transphobie

Homophobie oder Transphobie bezeichnen eine soziale Aversion gegenüber Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen. Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen setzt sich für die Unterstützung von Initiativen ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung um Homophobie und Transphobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken. Straftaten mit homophobem oder transphobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik separat aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen.

Modul 8 – Ablehnung von gesetzlichen Quoten

Gesetzlich bestimmte Quoten für Personen in Wirtschaft, Verwaltung oder auf Listen bei Wahlen zur Volksvertretung lehnen wir, egal auf­grund welchen Merkmals, ab. Stattdessen wollen wir die jeweiligen gesellschaftlichen Zugangshürden minimieren und so für eine wirkliche Gleichberechtigung aller Menschen sorgen.

Modul 9 – Mitwirkung von Eltern

Die Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass Bildungsinstitutionen Eltern als Bildungspartner wahr- und ernst nehmen. Elterngremien in Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Schulen und Ganztagesbetreuung müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und sie brauchen einen rechtlichen Status, der eine demokratisch legitimierte Mitwirkung in der jeweiligen Institution, auf kommunaler- und Landesebene, ermöglicht.

Modul 10 – Qualitätsoffensive in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Ganztagesbetreuung

Betreuung und Bildung müssen sich in erster Linie am Wohl und den berechtigten Interessen der Kinder orientieren. Daher muss hier der Grundsatz herrschen: Qualität vor Quantität! Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr wurde in den vergangenen Jahren in NRW massiv vorangetrieben. Die personelle Ausstattung und deren Qualifikation sind dabei bisher nicht hinreichend den gewachsenen Anforderungen angepasst worden. Die Piratenpartei NRW fordert daher:

  • einen Erzieher-Kind-Schlüssel, der dem ungleich höheren Betreuungsaufwand der Kinder unter 3 Jahren und den gestiegenen Anforderungen an sprachliche und motorische Förderung, Inklusion und Integration deutlicher Rechnung trägt,
  • eine Verkleinerung der Gruppengrößen,
  • eine Aufwertung des Erzieherberufes durch bessere Aus- und Weiterbildungsbedingungen, sowie angemessene Bezahlung
  • und die Landesmittel für Kindertagesbetreuung entsprechend aufzustocken.

Antragsbegründung:

http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2

Fürrede

Auch hier wieder etwas mehr Text, so leid es mir tut:

Prinzipiell sind alle hier vorgeschlagenen Schritte richtig und gut. Allerdings gehen sie mir in Teilen nicht weit genug. Warum fordern die PIRATEN die #ehefueralle? Konsequent wäre doch zu fragen: Welche Vorteile gegenüber dem Staat hat eine Ehe und warum? Sollte nicht jeder Mensch gleich behandelt werden (z.B. steuerlich), egal ob ein Mann mit einem Mann verheiratet ist, in wilder Ehe mit einer Frau lebt, eine Lebensgemeinschaft mit der Mutter seiner Kinder, seiner neuen Freundin und den 3 Kindern hat oder eben alleine lebt?

Warum sollte eine allein lebende Frau, die ein Kind adoptiert weniger gute Mutter sein, als eine Alleinerziehende Mutter mit leiblichen Kindern?

Über all diese Module könnte man nochmal mit dem libertärsten Mop drüber gehen, den man findet. ?

Bis dahin bin ich allerdings als Zwischenschritt für diesen Text.

Annehmen!

WP034: Geschlechter- und Familienpolitik

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel “Geschlechter- und Familienpolitik” an geeigneter Stelle einzufügen:

Der Antrag ist modular abzustimmen.

Geschlechter- und Familienpolitik

Modul 1 – Familie hat viele Gesichter

Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Wir setzen uns dafür ein, dass die Politik den vielfältigen Lebensstilen gerecht wird. Jeder Mensch muss sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Bevorzugung oder Benachteiligung Einzelner gründen.

Modul 2 – Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung

Wir stehen für eine Politik, welche die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Daher wollen wir geschlechtszuweisende Operationen, welche ohne Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden, abschaffen. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden sowie den Zwang zu geschlechtseindeutigen Vornamen ablehnen.

Modul 3 – Ehe und Adoption für alle

Wir fordern auf Bundesebene die Ehe für alle, unabhängig von der Form der Lebensgemeinschaft. Ebenso soll für Lebensgemeinschaften jeglicher Zusammensetzung das Adoptionsrecht gelten. Dies wollen wir durch eine entsprechende Initative Nordrhein- Westfalens im Bundesrat bewirken.

Modul 4 – Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir bekennen uns zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ist zu ermöglichen. Eine historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

Modul 5 – Freie Selbstbestimmung und Familienförderung

Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig angesehen und vor dem Gesetz jeweils gleich gestellt werden müssen.

Modul 6 – Anerkennung von sexueller Verfolgung als Asylgrund

In vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert. Diese Nachstellungen, gleich ob sie staatlich gelenkt oder nur geduldet sind, müssen als Asylgrund anerkannt werden. Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Modul 7 – Bekämpfung von Homophobie und Transphobie

Homophobie oder Transphobie bezeichnen eine soziale Aversion gegenüber Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen. Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen setzt sich für die Unterstützung von Initiativen ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung um Homophobie und Transphobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken. Straftaten mit homophobem oder transphobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik separat aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen.

Modul 8 – Ablehnung von gesetzlichen Quoten

Gesetzlich bestimmte Quoten für Personen in Wirtschaft, Verwaltung oder auf Listen bei Wahlen zur Volksvertretung lehnen wir, egal auf­grund welchen Merkmals, ab. Stattdessen wollen wir die jeweiligen gesellschaftlichen Zugangshürden minimieren und so für eine wirkliche Gleichberechtigung aller Menschen sorgen.

Modul 9 – Mitwirkung von Eltern

Die Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass Bildungsinstitutionen Eltern als Bildungspartner wahr- und ernst nehmen. Elterngremien in Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Schulen und Ganztagesbetreuung müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und sie brauchen einen rechtlichen Status, der eine demokratisch legitimierte Mitwirkung in der jeweiligen Institution, auf kommunaler- und Landesebene, ermöglicht.

Modul 10 – Qualitätsoffensive in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Ganztagesbetreuung

Betreuung und Bildung müssen sich in erster Linie am Wohl und den berechtigten Interessen der Kinder orientieren. Daher muss hier der Grundsatz herrschen: Qualität vor Quantität! Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr wurde in den vergangenen Jahren in NRW massiv vorangetrieben. Die personelle Ausstattung und deren Qualifikation sind dabei bisher nicht hinreichend den gewachsenen Anforderungen angepasst worden. Die Piratenpartei NRW fordert daher:

  • einen Erzieher-Kind-Schlüssel, der dem ungleich höheren Betreuungsaufwand der Kinder unter 3 Jahren und den gestiegenen Anforderungen an sprachliche und motorische Förderung, Inklusion und Integration deutlicher Rechnung trägt,
  • eine Verkleinerung der Gruppengrößen,
  • eine Aufwertung des Erzieherberufes durch bessere Aus- und Weiterbildungsbedingungen, sowie angemessene Bezahlung
  • und die Landesmittel für Kindertagesbetreuung entsprechend aufzustocken.

Antragsbegründung:

http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2

Fürrede

Auch hier wieder etwas mehr Text, so leid es mir tut:

Prinzipiell sind alle hier vorgeschlagenen Schritte richtig und gut. Allerdings gehen sie mir in Teilen nicht weit genug. Warum fordern die PIRATEN die #ehefueralle? Konsequent wäre doch zu fragen: Welche Vorteile gegenüber dem Staat hat eine Ehe und warum? Sollte nicht jeder Mensch gleich behandelt werden (z.B. steuerlich), egal ob ein Mann mit einem Mann verheiratet ist, in wilder Ehe mit einer Frau lebt, eine Lebensgemeinschaft mit der Mutter seiner Kinder, seiner neuen Freundin und den 3 Kindern hat oder eben alleine lebt?

Warum sollte eine allein lebende Frau, die ein Kind adoptiert weniger gute Mutter sein, als eine Alleinerziehende Mutter mit leiblichen Kindern?

Über all diese Module könnte man nochmal mit dem libertärsten Mop drüber gehen, den man findet. ?

Bis dahin bin ich allerdings als Zwischenschritt für diesen Text.

Annehmen!

WP034: Geschlechter- und Familienpolitik

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel “Geschlechter- und Familienpolitik” an geeigneter Stelle einzufügen:

Der Antrag ist modular abzustimmen.

Geschlechter- und Familienpolitik

Modul 1 – Familie hat viele Gesichter

Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Wir setzen uns dafür ein, dass die Politik den vielfältigen Lebensstilen gerecht wird. Jeder Mensch muss sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Bevorzugung oder Benachteiligung Einzelner gründen.

Modul 2 – Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung

Wir stehen für eine Politik, welche die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Daher wollen wir geschlechtszuweisende Operationen, welche ohne Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden, abschaffen. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden sowie den Zwang zu geschlechtseindeutigen Vornamen ablehnen.

Modul 3 – Ehe und Adoption für alle

Wir fordern auf Bundesebene die Ehe für alle, unabhängig von der Form der Lebensgemeinschaft. Ebenso soll für Lebensgemeinschaften jeglicher Zusammensetzung das Adoptionsrecht gelten. Dies wollen wir durch eine entsprechende Initative Nordrhein- Westfalens im Bundesrat bewirken.

Modul 4 – Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir bekennen uns zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ist zu ermöglichen. Eine historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

Modul 5 – Freie Selbstbestimmung und Familienförderung

Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig angesehen und vor dem Gesetz jeweils gleich gestellt werden müssen.

Modul 6 – Anerkennung von sexueller Verfolgung als Asylgrund

In vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert. Diese Nachstellungen, gleich ob sie staatlich gelenkt oder nur geduldet sind, müssen als Asylgrund anerkannt werden. Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Modul 7 – Bekämpfung von Homophobie und Transphobie

Homophobie oder Transphobie bezeichnen eine soziale Aversion gegenüber Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen. Die Piratenpartei Nordrhein- Westfalen setzt sich für die Unterstützung von Initiativen ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung um Homophobie und Transphobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken. Straftaten mit homophobem oder transphobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik separat aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen.

Modul 8 – Ablehnung von gesetzlichen Quoten

Gesetzlich bestimmte Quoten für Personen in Wirtschaft, Verwaltung oder auf Listen bei Wahlen zur Volksvertretung lehnen wir, egal auf­grund welchen Merkmals, ab. Stattdessen wollen wir die jeweiligen gesellschaftlichen Zugangshürden minimieren und so für eine wirkliche Gleichberechtigung aller Menschen sorgen.

Modul 9 – Mitwirkung von Eltern

Die Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass Bildungsinstitutionen Eltern als Bildungspartner wahr- und ernst nehmen. Elterngremien in Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Schulen und Ganztagesbetreuung müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und sie brauchen einen rechtlichen Status, der eine demokratisch legitimierte Mitwirkung in der jeweiligen Institution, auf kommunaler- und Landesebene, ermöglicht.

Modul 10 – Qualitätsoffensive in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Ganztagesbetreuung

Betreuung und Bildung müssen sich in erster Linie am Wohl und den berechtigten Interessen der Kinder orientieren. Daher muss hier der Grundsatz herrschen: Qualität vor Quantität! Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr wurde in den vergangenen Jahren in NRW massiv vorangetrieben. Die personelle Ausstattung und deren Qualifikation sind dabei bisher nicht hinreichend den gewachsenen Anforderungen angepasst worden. Die Piratenpartei NRW fordert daher:

  • einen Erzieher-Kind-Schlüssel, der dem ungleich höheren Betreuungsaufwand der Kinder unter 3 Jahren und den gestiegenen Anforderungen an sprachliche und motorische Förderung, Inklusion und Integration deutlicher Rechnung trägt,
  • eine Verkleinerung der Gruppengrößen,
  • eine Aufwertung des Erzieherberufes durch bessere Aus- und Weiterbildungsbedingungen, sowie angemessene Bezahlung
  • und die Landesmittel für Kindertagesbetreuung entsprechend aufzustocken.

Antragsbegründung:

http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2

Fürrede

Auch hier wieder etwas mehr Text, so leid es mir tut:

Prinzipiell sind alle hier vorgeschlagenen Schritte richtig und gut. Allerdings gehen sie mir in Teilen nicht weit genug. Warum fordern die PIRATEN die #ehefueralle? Konsequent wäre doch zu fragen: Welche Vorteile gegenüber dem Staat hat eine Ehe und warum? Sollte nicht jeder Mensch gleich behandelt werden (z.B. steuerlich), egal ob ein Mann mit einem Mann verheiratet ist, in wilder Ehe mit einer Frau lebt, eine Lebensgemeinschaft mit der Mutter seiner Kinder, seiner neuen Freundin und den 3 Kindern hat oder eben alleine lebt?

Warum sollte eine allein lebende Frau, die ein Kind adoptiert weniger gute Mutter sein, als eine Alleinerziehende Mutter mit leiblichen Kindern?

Über all diese Module könnte man nochmal mit dem libertärsten Mop drüber gehen, den man findet. ?

Bis dahin bin ich allerdings als Zwischenschritt für diesen Text.

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