Ein Thema in dem ich sehr fest bin… mal sehen, was ich hier finde
UPDATE: Nachdem ich jetzt alles durch bin: Hier werden wir viel zu diskutieren haben, los geht’s!
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließe, dass Kapitel “Trennung von Staat und Religion” in das Wahlprogramm 2017 aufzunehmen.
Der Antrag ist modular abzustimmen.
Trennung von Staat und Religion
Modul 1 – Präambel
Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine moderne, pluralistische und freie Gesellschaft ein. In einer solchen muss sich der Staat weltanschaulich neutral verhalten. Die Piratenpartei NRW fordert daher die konsequente Trennung von Staat und Religion und die strikte Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen/Religionen. Beide zusammen bilden die Grundlage der Freiheit und sind Voraussetzung für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Religion. Diese Freiheit bedeutet nicht nur die Freiheit, die eigene Religion selbst zu wählen und auszuüben, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung und das Recht, frei von einem Glauben zu leben. Im Interesse einer pluralistischen Gesellschaft ist es Aufgabe des Staates, diese Religionsfreiheit zu garantieren.
Fürrede
Hier nix zu meckern!
Annehmen!
Modul 2 – Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates
Um die staatliche Neutralität gegenüber den Menschen aller Weltanschauungen und Religionszugehörigkeiten herzustellen, wird die Streichung jeglicher Gottesbezüge in der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen von Nordrhein-Westfalen gefordert. Religiöse Symbole sind aus staatlichen Einrichtungen zu entfernen. Staatliche Gebäude und Einrichtungen sind bei Neuerrichtung nicht “einzusegnen”. Überhaupt sind religiöse Handlungen bei staatlichen Veranstaltungen zu unterlassen, d. h. dass zum Beispiel Staatsakte, staatliche Gedenk- und Trauerfeiern ohne religiöse Bezüge zu gestalten sind. Die grundsätzliche Eidesformel ist neutral zu fassen. Eidablegenden soll es freistehen, dem Eid eine persönlich gewählte religiöse Bekräftigung anzuhängen. Weiterhin sind die Verhaltensvorschriften, die der Allgemeinheit aufgrund religiöser Auffassungen auferlegt werden, in den Feiertagsgesetzen zu streichen.
Dazwischenrede
Oh-kay… mit dem letzten Absatz habe ich Bauchschmerzen:
Die meisten Einschränkungen – so lässt sich argumentieren – werden nicht aufgrund “religiöser Auffassungen” auferlegt, sondern um den “öffentlichen Frieden” zu wahren. Zack, der Absatz ist ausgehebelt. Nicht immer ist es gut, wenn man etwas lieber verschwurbelt schreibt, als klare Ansagen zu machen!
Modul 3 – Neutrales öffentliches Bildungswesen
Zu den Kernaufgaben der Schulen gehören die Vermittlung von Wissen, die Anleitung zu kritischem Denken und die Förderung sozialer Kompetenzen. Wir wollen deshalb, dass alle Schülerinnen und Schüler zur Einübung der Toleranz sowie zum Kennenlernen der verschiedenen Kulturen und Religionen unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit einen Ethikunterricht als Pflichtfach erhalten. Inhalt dieses Pflichtfachs sollten die ethischen Grundlagen des Zusammenlebens, die weltanschaulichen Grundlagen unserer Kultur und die Inhalte der großen Religionen sein. Dieser Ethikunterricht soll an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen den Religionsunterricht ersetzen. An staatlichen und staatlich geförderten Schulen und Kindergärten sollen die Kinder und Jugendliche keine besondere religiöse oder weltanschauliche Prägung erhalten. Dabei ist zu gewährleisten, dass für alle Kinder eine staatliche oder staatlich geförderte Schule bzw. ein Kindergarten in zumutbarer Entfernung liegt.
Dazwischenrede
Wie definiert sich eine “zumutbare Entfernung”? Sind mit “staatlichen Schulen” etwa “öffentliche Schulen” gemeint und was sind “staatlich geförderte Schulen”? Ersatzschulen? (Schulgesetz kennen würde helfen!) Was ist mit den Unterrichtsinhalten in Ergänzungsschulen – oder internationalen Schulen? (fiktives Beispiel iranische Schule (Iran = Staatsreligion!))
Modul 4 – Neutrale soziale Einrichtungen fördern
Der religiöse Bevölkerungsanteil in Deutschland nimmt immer stärker ab. Inzwischen sind schon ca. 38% der Bevölkerung konfessionell ungebunden. Daher kann eine Übergabe von sozialen Einrichtungen wie bspw. Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen aus öffentlicher Hand in die Hand der Kirchen nicht gerechtfertigt werden. Im Gegenteil: Soziale Einrichtungen, die derzeit in kirchlicher Hand sind, sollen, wenn möglich, in die öffentliche Hand überführt werden, da die Kosten auch heute schon größtenteils oder ganz vom Staat und den Betroffenen getragen werden.
Gegenrede
Die 38% sind eine deutschlandweite Zahl, inkl. der sehr religionsfernen neuen Bundesländer. Hier würde mir für ein NRW-Wahlprogramm die NRW-Zahl gefallen!
Soziale Einrichtungen “in die Hand der Kirchen geben”…? Bitte wie? Die Träger sind an sehr enge Vorgaben gebunden. Der Text ist mir zu polemisch.
Auch wenn ich gegen das kirchliche Arbeitsrecht bin usw., kirchenkritik sollte sachlich sein, dann kann man sogar mit den schwarzröcken reden. Glaubt mir… ich mache das im LT regelmäßig!
Bitte ändern! So unsachlich und polemisch bitte
Ablehnen!
Modul 5 – Staatsverträge
Bestehende Konkordate, Staatskirchenverträge und entsprechende Staatsverträge mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf Landesebene von Nordrhein-Westfalen sind aufzulösen, da sie immer eine Gefährdung der weltanschaulichen Neutralität des Staates darstellen. Neue Konkordate, Staatskirchenverträge und entsprechende Staatsverträge mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften dürfen nicht mehr abgeschlossen werden.
Gegenrede
Diesen Absatz halte ich ähnlich wie WP001 für unsinnig. Konkordate sind im Grunde(!) nichts anderes als Verträge mit einem anderen Staat. Es gibt eben auch Staatskirchenverträge die ganz banale Dinge wie Vermögensaufteilungen aufgrund alter Verbindlichkeiten (Reichsdeputationshauptschluss 1803) regeln – oder den Vertrag mit den jüdischen Gemeinden über die Pflege alter jüdischer Friedhöfe – will den irgendwer “auflösen”?
Besser fände ich die Forderung, sich jeden Vertrag genau anzusehen und dann mit konkreten Änderungen zu kommen. Selbst die kirchen sehen ein, dass einiges in diesen Verträgen veraltet ist und weg kann! Generelle Abschaffung ist NICHT der richtige Weg.
Ablehnen!
Modul 6 – Finanzierung und Subventionen
Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen (Art. 140 Grundgesetz) ist umzusetzen. Die Staatsleistungen an die Kirchen sowie die direkte und indirekte Finanzierung einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa die staatliche Bezahlung der Klerikergehälter und der Theologieausbildung, sind zu beenden. Darunter fallen auch die versteckten Leistungen wie z.B. die der Kommunen für kirchliche Baulasten, kirchliches Personal oder Dienst- und Materialleistungen an kirchliche Einrichtungen. Für die staatliche Bezuschussung von gemeinnützigen Projekten oder Organisationen der einzelnen Glaubensgemeinschaften müssen die gleichen Grundlagen gelten wie für andere Träger. Alle über allgemeine Gemeinnützigkeitsbestimmungen hinausgehenden Steuerprivilegien von Glaubensgemeinschaften sind abzuschaffen. Die Kirchensteuer ist abzuschaffen. Der Staat darf keine Verwaltungsaufgaben für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften übernehmen. Steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile (wie Freistellung von Grundsteuern, Grunderwerbssteuern, Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten u. Ä.) der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind abzuschaffen.
Gegenrede
“Die Kirchensteuer ist abzuschaffen.” – das entscheidet der Verein, der den Beitrag erhebt und nicht der Staat… allgemein trieft dieser Absatz von Unschärfen und nicht korrekten Anfeindungen gegen die Kirche (“staatliche Bezahlung der Klerikergehälter”, “versteckten Leistungen […] für […] kirchliches Personal”).
“Der Staat darf keine Verwaltungsaufgaben für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften übernehmen.” – hier meine Zustimmung. Aufgrund der Erfahrung, die wir mit der Speicherung der Religionszugehörigkeit im 3. Reich gemacht haben sollten wir hier eine klare Trennung machen. Der Staat soll nicht wissen (müssen) zu welcher Religionsgemeinschaft ich gehöre!
Nochmal: Jeden Vertrag und jedes Gesetz ansehen, ja! Aber einfach nur allgemein gegen die Kirchen zu schießen halte ich für zu kurzsichtigen Aktionismus.
Ablehnen!
Modul 7 – Datenschutz
Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darf von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden.
Fürrede
Ich unterstütze die Forderung, dass die Zugehörigkeit zu einer Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile gegenüber dem Staat haben darf. Die Kirche soll ihren Vereinsbeitrag selber einkassieren, wie jede andere Vereinigung auch – egal ob der Staat daran noch Geld verdient oder nicht! Daher hier klare Zustimmung!
Annehmen!
Modul 8 – Gleichbehandlung der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften mit anderen Organisationen
Der Sonderstatus einzelner Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts ist zu beenden, die Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sind nach dem allgemeinen Vereinsrecht zu behandeln. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden. Bis diese Umstrukturierung vollzogen ist, muss die Kirchenaustrittserklärung gebührenfrei und formlos als einseitige Willenserklärung möglich sein. Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, sind zu streichen. Insbesondere soll sich die Landesregierung für eine Streichung des so genannte Blasphemieparagraph §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) einsetzen. Da keine Staatskirche existiert, sind Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als NGO einzustufen.
Dazwischenrede
Ja, aber! Ich gehe mit fast allen Forderungen dieses Absatzes, nur mit der Abschaffung des §166 habe ich Probleme. Ich habe keine Lösung für meine Bauchschmerzen in diesem Bereich, aber jemanden aufgrund seines Glaubens zu beschimpfen ist eben nicht durch den Paragraphen zur Beleidigung gedeckt. Daher müssen wir nachdenken, wie und ob eine solche Beschimpfung (“Juden sind Schweine!” anyone?) belangt werden kann/können soll.
Zudem schießen die Autoren auch hier wieder etwas über ihr Ziel hinaus. Wir sind in NRW. Wir entscheiden hier nicht, ob “Religionsgemeinschaften in […] internationalen Gremien konsequent als NGO” eingestuft werden. Das überlassen wir bitte den internationalen Gremien!
Modul 9 – Staatliche Forschung und Lehre
Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. Insofern sollen in staatlichen Einrichtungen religiöse Lehren nur unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten sind daher abzuschaffen. Die Besetzung von Lehrstühlen darf nicht beeinflusst sein von Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften; für die Besetzung von Lehrstühlen darf ausschließlich die Eignung und Qualifikation der Kandidaten ausschlaggebend sein. Insbesondere Konkordatslehrstühle sind abzuschaffen. Staatliche Zuschüsse zu kircheneigenen Universitäten und Hochschulen sind einzustellen.
Dazwischenrede
Ja, bis auf den letzten Satz! Die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe bietet eben neben “Religions- und Gemeindepädagogik” auch (“ganz normal”) Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik und Pflege. Die KatHo NRW (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen) bietet neben Religionspädagogik eben auch Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung, Heilpädagogik, Netzwerl und Sozialmanagement, Suchthilfe/Suchttherapie, Pflegewissenschaft, Pflegemanagement, Schulleitungsmanagement, … soll man auch diese Studiengänge nicht mehr bezuschussen?
Modul 10 – Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen
In allen kirchlichen Einrichtungen müssen das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang Anwendung finden. Insbesondere dürfen die Rechte der Beschäftigten in diesen Einrichtungen über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus nicht beschnitten werden. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder die private Lebensführung des Einzelnen darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein für Beschäftigte, die keine Tendenzträger sind.
Fürrede
Machen! Das kirchliche Sonderarbeitsrecht muss weg!
Annehmen!
Modul 11 – Seelsorge und Missionierung
Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere ist die staatliche Finanzierung der JVA- und Polizeiseelsorge einzustellen und durch einen weltanschaulich neutralen psychologischen Betreuungsdienst zu ersetzen.
Fürrede
Ja, kann man so machen! Wobei… warum steht da das Wort “Missionierung”? Sowohl in den JVA, als auch bei der Polizeiseelsorge ist festgeschrieben, dass Gespräche freiwillig sind. Nun ja. Wenn das gestrichen wird, sage ich
Annehmen!
Modul 12 – Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine Vertreter von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Rundfunkräten dürfen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften daher keinen Sitz haben. Außerhalb der Werbeblöcke darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zur Missionierung benutzt werden. Öffentlich-rechtliche Kirchenredaktionen wirken in der Regel als verlängerter Arm der kirchlichen Medienarbeit und sind daher aufzulösen.
Gegenrede
Nee! Entweder “Da keine Staatskirche existiert, sind Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als NGO einzustufen.” – dann aber auch mit der gleichberechtigten Möglichkeit(!) einen Sitz in den Rundfunkräten zu erhalten. Oder wir sind diese kirchenfeindliche Partei, die Religionsgemeinschaften diskriminiert… ich will das nicht sein!
Ablehnen!
Modul 13 – Weltanschauliche Neutralität von Kontrollinstanzen
Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine Vertreter von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Kontrollinstanzen (wie Ethikräten, Bundesprüfstellen, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u.ä.) dürfen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften daher keinen Sitz haben.
Gegenrede
Siehe oben. Alle NGOs sind gleich zu behandeln!
Ablehnen!
Antragsbegründung:
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2
Die Piratenpartei hat bei ihrem Bundesparteitag in Offenbach 2011 die Trennung von Staat und Religion in ihrem Grundsatzprogramm verankert. Mit dem vorliegenden Antrag soll diese Grundposition in detaillierter Form in das Programm der Piratenpartei NRW aufgenommen werden. Der Antrag ist nicht gegen den religiösen Glauben und nicht gegen Gläubige gerichtet. Der Staat soll sich neutral verhalten und die historisch bedingte Bevorzugung der organisierten Glaubensgemeinschaften beenden. Damit wird die religiöse und weltanschauliche Vielfalt gewährleistet.
Gegenrede
Doch. Der Antrag trieft in Teilen von Gegnerschaft gegen die Kirchen. Es wird eben nicht auf Neutralität geachtet, sondern wieder Sonderregelungen für kirchliches Handeln (“dürfen das und das nicht!”) gefordert. Weltanschauliche Neutralität sieht anders aus!