Veröffentlicht am von in Frank Herrmann, Persönliche Blogposts.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat angekündigt, im kommenden Jahr 46,5 Millionen Euro mehr in die Betreuung der Flüchtlinge zu investieren, als ursprünglich geplant. Aber kommt dieses Geld auch tatsächlich den Flüchtlingen zugute oder werden dadurch lediglich die Kassen der Kommunen entlastet?

Wir sagen: Dieses zusätzliche Geld dient bislang lediglich einer Umverteilung vom Land zu den Kommunen. Bislang bekamen die Kommunen lediglich einen Teil ihrer Aufwendungen erstattet. Bei den Flüchtlingen wird von dem zusätzlichen Geld nichts ankommen, wenn jetzt nicht gleichzeitig gesetzlich verbindliche Standards für die Versorgung und Unterbringung beschlossen werden.

Wir bleiben bei unserer Forderung, das zusätzliches Geld nur bei der Einhaltung von Unterbringungsstandards wie beispielsweise Mindestquadratmeter oder adäquate Betreuung gezahlt werden darf. Mehr Geld für schimmelige Baracken darf es nicht geben! Auf Mindeststandards bei der Versorgung darf niemals verzichtet werden und die Menschenwürde darf nicht dem Rotstift zum Opfer fallen! Alle Asylsuchenden haben Anspruch auf medizinische Versorgung, psychologische und soziale Hilfe und eine ordentliche Verfahrensberatung. Dass nun die Aufwendungen für Beratungen verdoppelt werden sollen, ist angesichts der bisherigen, eklatanten Unterfinanzierung mehr als notwendig.

Die dringend notwendige Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme ist leider nicht beschlossen worden. Das zusätzliche Geld sollte für ein kommunales Auszugsmanagement eingesetzt werden, bei dem den Flüchtlingen geholfen wird, eigene Wohnungen zu finden. Die Unterbringung im Wohnumfeld ist viel humaner und auch kostengünstiger. Wir erwarten von der Landesregierung in den nächsten Tagen noch deutliche Zeichen für stärkeres Engagement und werden am Donnerstag in der Sitzung des Innenausschuss erneut auf Lösungsvorschläge hinweisen.

 

Frank Herrmann MdL
Flüchtlingspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW

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