12 Kommentare an “Spaß mit Antworten auf kleine Anfragen”

      • VolkerBY

        Unsere Bespassungsministerin Steffens hält von Hörensagen mehr als von Wissenschaft – sie schreibt ja, dass sie sich den „Wertungen der renommierten Einrichtungen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) angeschlossen.“ hat – also nichts wissenschaftliches, sondern Ahnungen, Meinungen, herbei fabuliertes.

        Ich meine auch, dass Alufolie auf dem Kopf den Gestank von Fürzen mindert – versuchen Sie das einmal Frau Steffens – ist das nun wissenschaftlich? Genauso wenig wie diese Antwort.

        Dazu noch diese Unverfrorenheit auf die weiteren Fragen mit „s. Antwort zu Frage 1.“ zu antworten, obwohl eine Antwort zu den Fragen daraus nicht zu Extrahieren ist.

        Sie sollte einmal aus ihrem Elfenbeiturm herabsteigen statt mit solchem Unfug weiter Steuermittel zu verbrennen, unsinnge Verordnungen zu erlassen und wie geschehen Studien / Gutachten zu unterschlagen, deren Ergebnisse verhindert hätten, dass es klatschende Ohrfeigen vor Gericht gibt – siehe: „4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Eilbeschluss vom 1. August 2013 der Stadt Marl vorläufig untersagt, nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen.“

        Leider kann man solch ignorante PolitikerInnen -noch- nicht dafür belangen, wissentlich Steuermittel zu verschwenden.

        Und da wundere sich noch jemand über den Begriff Ökofaschismus & über die Politikverdrossenheit!

      • Dietmar Schulz

        Es ist doch schön zu wissen, dass das erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen – wohlbemerkt ein Untergericht und zudem im Bundesland Hessen und also nicht in NRW ansässig – einen mindestens so hohen Stellenwert genießt wie die Auffassung von Gesundheitsministerin Steffens und der Landesregierung NRW 😉 Sieht man einmal darüber hinweg, dass die Einschätzung des in einem anderen Bundesland ansässigen Verwaltungsgerichts in einem Streit zwischen einem Lehrer und einer in Hessen ansässigen Schulbehörde auf untergerichtlicher Ebene keinen rechtlichen Reflex auf andere Bundesländer entfaltet und sieht man ferner davon ab, dass die Landesregierung in der Antwort auf die kleine Anfrage es nichtmal für erwähnenswert hält, mitzuteilen, dass das Urteil des VG Gießen nicht rechtskräftig ist!!!, gilt das Folgendes: Erstaunlich ist, dass sich das Gericht offenbar die Sachkunde des BfR und des DKFZ (letzteres eine Stiftung des Landes Baden-Württemberg), die – ich kenne die Akte nicht – mutmaßlich zum Parteivortrag der beklagten Schulbehörde gehört haben dürfte, zueigen macht, ohne nach einer förmlichen Beweiserhebung auf das Petitum von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu bauen. Stattdessen wird im Urteil nicht unmaßgeblich auf die Vorbildfunktion von Lehrern hingewiesen…. nun ja … „Prävention vor risikobehaftetem Verhalten“ http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-giessen-urteil-5-k-455-12-gi-e-zigartette-schule-lehrer-nichtraucherschutz/
        Aufklärung vor dem Hintergerund offenen Diskurses unter Einschluss sämtlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse ist offenbar auch in Hessen kein oportunes Mittel der Wahl. Das schreit förmlich nach einer „Fragestunde“ 🙂

      • Anja Melton

        Die Anfrage wurde mit diesem Schreiben nicht beantwortet. (Ganz und gar nicht / überhaupt nicht / nicht im geringsten / nicht einmal ansatzweise).

        Wenn eine Fraktion im Landtag eine detaillierte Anfrage stellt, so kann sie auch eine detaillierte Antwort erwarten.
        Ich schlage deshalb vor, die Anfrage noch einmal zu stellen.
        Ferner schlage ich vor, Erkundigungen über eventuelle rechtliche Möglichkeiten einzuziehen, was eine derartige „Beantwortung“ offizieller Anfragen einer Fraktion im Landtag betrifft.

      • Anja Melton

        Die Anfrage wurde mit diesem Schreiben nicht beantwortet. (Ganz und gar nicht / überhaupt nicht / nicht im geringsten / nicht einmal ansatzweise).

        Wenn eine Fraktion im Landtag eine detaillierte Anfrage stellt, so kann sie auch eine detaillierte Antwort erwarten.
        Ich schlage deshalb vor, die Anfrage noch einmal zu stellen. U.U. in verschärfter Form.
        Ferner schlage ich vor, Erkundigungen über eventuelle rechtliche Möglichkeiten einzuziehen, was eine derartige „Beantwortung“ offizieller Anfragen einer Fraktion im Landtag betrifft.

      • Aki

        Einfach unglaublich was diese Frau von sich gibt.
        Arrogant und unverschämt.

      • Thomas

        Ich schlage vor, dass ihr euch nicht länger mit Leuten abgebt, deren Meinung längst gekauft ist, das ist reine Zeitverschwendung.
        Formuliert eine Klage fürs Verfassungsgericht, wegen Verletzung unserer Grundrechte, für den Fall, dass der EU Beschluss in 2 Wochen tatsächlich gefasst und anschliessend in deutsches Recht eingebaut werden soll und lasst die gute Frau Steffens so hatrt gegen diese Wand laufen, dass sie davon so weit abprallt, dass sie den Rückweg in die Politik nicht mehr findet.
        Ansonsten kann ich euch nur reaten, schaut doch mal nach Möglichkeiten im Voraus eine Unterlassungsklage einzureichen.
        Ich kenne die Gesetzgebung dazu nicht, aber statt abzuwarten und sich hinterher dagegen zu wehren müsste es doch machbar sein diese selbstherrlichen Besserwisser davon abzuhalten unsere Grundrechte zu verletzen bevor sie das tun, denn die Absicht dazu haben sie ja klar bekundet.

      • Peter

        Nunja…
        Wenn man die Antworten von ihr und ihren „Gläubigen“ auf Abgeordnetenwatch liest, dann wundert einen diese Farce von Antwort auf die kleine Anfrage nicht wirklich. Diese Frau ist so aus der Welt gerückt, da werden wohl auch keine erneuten Anfragen helfen.
        Naja… bald sind Wahlen und die derzeitigen Umfragen für die Grünen liegen im Keller. Noch ein paar Wochen weiter und die kommen nicht mal mehr über die 5%-Hürde.
        Weiter so Frau Steffens, wir bauen auf Sie und ihre „Gläubigen“. Geben Sie sich einen Ruck, dann brauchen Sie auch nicht mehr nach Brüssel…. und wir müssen uns nicht so einen gequirlten Mist durchlesen.
        Sie schaffen das, die Grünen in den Wald zu schiessen. Da vertrauen wir Ihnen voll und ganz. 🙂

      • Kai Schmalenbach

        Hat jemand Lust, auf Basis dieser kleinen Anfrage Fragen an das Ministerium zu stellen? Ich glaube, Daniel und ich würden die dann gerne durchreichen…

      • Daniel Düngel

        aber ganz sicher sogar 🙂 … her damit!

      • bg2509

        Klar, ich sowieso. Ich wusste, dass Frau S. auf meine Fragen keine Antwort wusste. Wie auch.

    • bg2509

      Was für Regeln gibts dafür? Müssen wir die dann auch wieder dumm sterben lassen?

  • FrierBuerger

    – Fr. Steffens verhält sich nach geltendem Recht, das übersehen die meisten. Deutschland und die EU haben ca. 2004 das Tabakrahmenabkommen der WHO ratifiziert.. Und die Tabakrichtline der EU bezieht sich direkr darauf.
    – Fragt doch mal nach ob synthetisch hergestelltes Nikotin, z.B. aus Erdöl auch ein Tabakprodukt ist. Oder ist es ein Ölprodukt? Dann kann es nicht unter der Tabakrichtlinie „reguliert“ werden.
    – Sucht euch ein Labor das für euch Nikotin synthetisiert oder z.B. aus Tomaten gewinnt und einen Liquidhersteller. Macht ein VG/Nikotin-Liquid daraus und dampft es irgendwo wo ihr dafür verklagt werdet. Und dann zückt ihr das „Tomatennikotin“-Zertifikat oder das „Ölnikotin“-Zertifikat. Lol.

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