Verfassungsreform: Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet

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Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion NRW, erläutert die Position der PIRATEN in der heutigen Landtagsdebatte zur Verfassungsänderung:

„Die Verfassungskommission ist institutionell gescheitert. Durch den Versuch eine ‚große Lösung‘ zu finden, die alle Interessen berücksichtigt, mussten zu viele Kompromisse gemacht werden, so dass am Ende nur der kleinste gemeinsame Nenner übrig blieb.

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G9 jetzt – Farbe bekennen, liebe SPD!

Veröffentlicht am von unter Homepage, Monika Pieper, Schule und Weiterbildung (A15).

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW erklärt zur Beschlussvorlage der Antragskommission zum Landesparteitag der SPD „Gute Schule. Beste Bildung.“:

Bildungspolitische Sprecherin

„Die SPD befindet sich weiterhin auf der falschen Fährte. Der zur Abstimmung stehende Leitantrag verfestigt das G8 und ignoriert den Willen der Menschen in NRW.

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G irgendwas für alle, aber nicht jetzt!

Veröffentlicht am von unter Homepage, Monika Pieper, Pressemitteilungen, Schule und Weiterbildung (A15).

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW, fordert die Landesregierung zur Klarstellung auf:

Bildungspolitische Sprecherin

„Seit vier Jahren klebt die Schulministerin wie Pattex am G8, nun kommt plötzlich die Kehrtwende: Ihr reicht es nicht einmal, die Schulzeit für alle zu verlängern, jetzt soll jeder Schüler seine eigene Lernzeit bekommen.

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ImS! Demokratie zwischen Städten und Bundesländern

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Am Dienstag, 6. September, haben wir mal etwas Neues ausprobiert: Einige Abgeordnete aus Düsseldorf sind nach Kiel gereist, um mit der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein gemeinsam zu diskutieren. Zusammen verabschiedeten wir unseren 10-Punkte-Plan „Mit Transparenz und digitalem Weitblick auf Kurs“. Zwei Abgeordnete aus Düsseldorf waren dabei zugeschaltet und konnten mit abstimmen. Kurz und knapp: Das Pilotprojekt „Interfraktionelle multilokale Sitzung“ (ImS) war ein Erfolg.

Die meisten Abgeordneten sind nach Kiel gereist, um sich dort mit der Fraktion auszutauschen.

Die meisten Abgeordneten waren nach Kiel gereist, um sich dort mit der Fraktion auszutauschen.

In Düsseldorf sind Hanns-Jörg Rohwedder und Marc Olejak geblieben und wurden nach Kiel zugeschaltet.

In Düsseldorf sind Hanns-Jörg Rohwedder und Marc Olejak geblieben und wurden nach Kiel zugeschaltet.

Per Mumble funktionierte die Sprachübertragung und per Periscope kam der Video-Stream von Kiel nach Düsseldorf. Manchmal kann ortsunabhängige Demokratie so einfach sein.

Per Mumble funktionierte die Sprachübertragung und per Periscope kam der Video-Stream von Kiel nach Düsseldorf. Manchmal kann ortsunabhängige Demokratie so einfach sein.

Unter anderem haben wir auch über unser gemeinsam Projekt "Digitaler Kompass" diskutiert (www.digitaler-kompass.de).

Unter anderem haben wir auch über unser gemeinsam Projekt „Digitaler Kompass“ diskutiert (www.digitaler-kompass.de).

Allerdings war es schon ein wenig traurig, wie leer der Fraktionssaal in Düsseldorf war :'( Nächsten Dienstag wirds wieder voller.

Allerdings war es schon ein wenig traurig, wie leer der Fraktionssaal in Düsseldorf war :'( Nächsten Dienstag wirds wieder voller.

Andrang wie auf einem #Rum-melplatz – NRW-Tag bei den Piraten

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Nordrhein-Westfalen ist 70 geworden. Da haben wir am 27. und 28. August auf dem NRW-Tag mitgefeiert. Mit ordentlich #Rum und vielen Diskussionen.

Politik trifft Gamer – Gametreff in Köln

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Wir haben zusammen mit den Piraten im Rat der Stadt Köln ins Bürgerhaus Stollwerck eingeladen, um gemeinsam zu zocken. Rund 30 Teilnehmer sind am 18. August gekommen, darunter rund 10 Geflüchtete.#IntegrationPiratenStyle #EinHerzFürGamer

Haushalt NRW 2017 – Landesregierung beerdigt NRW 4.0

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Persönliche Blogposts.

Zu den heute veröffentlichten Eckpunkten des Landeshaushaltsplans 2017 erkläre ich als finanzpolitischer Sprecher:

Auch dieser Haushalt der Rot-Grünen Landesregierung für 2017 zeigt: Ziellos, planlos, kraftlos – ergänzt um mutlos und ideenlos. Von einer Schuldensenkung keine Spur und was 2020 ist, ist nicht heute zu entscheiden. Die Weichen für die Zukunft neben denen für Bildung und Infrastruktur sind stattdessen in den Bereichen der Umsetzung des digitalen Wandels zu stellen, der Nordrhein-Westfalen Monat für Monat überholt. Auch hiervon keine Spur.

Von der vermeintlichen „Mega-Bits-Offensive“ der Landesregierung und NRW 4.0 sowie Bildung 4.0 ist nichts zu erkennen. Wesentliche Ausgabenpositionen in den als maßgeblich bezeichneten Bereichen (Bildung, Inklusion, Infrastruktur, innere Sicherheit und Flüchtlingswesen) kompensieren im wesentlichen Versäumnisse der letzten Jahre und deuten auf nicht mehr hin, als auf das Auffangen von demographischen Veränderungen. Insbesondere das verschweigen die Eckpunkte. Im Bereich Infrastruktur sind 173 Mio Ausgaben alleine angesichts rd. 10.000 bröckelnder Brücken nur als Farce zu bezeichnen. Dazu fehlt jeglicher Innovationsansatz im Bereich des Öffentlichen Nahverkehrs und Individualverkehrs. Für Bildung und Inklusion fehlt weiterhin Personal in Höhe von einigen Tausend. Die vollmundigen Ankündigungen von 2012 ff. wird die aktuelle Landesregierung im letzten Jahr ihrer aktuellen Regierungszeit nicht mehr erreichen.

Hinzu kommt: Digitalisierung ist offenbar nicht länger Ziel der Landesregierung. Dazu gehört nicht zuletzt auch das Fehlen jeglichen Impulses für den Wirtschaftsstandort NRW und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit NRWs, die – so die Vermutung – allenfalls noch über den Schattenhaushalt der NRW.Bank befördert werden könnten. NRW wird auf diese Weise die Rote Laterne im Bundesvergleich behalten.

Was bleibt? Verwaltung der Gegenwart statt Gestaltung der Zukunft.

Unabhängige Wahlbeoabachter für die OB-Wahl Köln JETZT!

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Kommunales, Persönliche Blogposts.

Ich fordere unabhängige Wahlbeobachter für die Vorbereitung und Durchführung der OB-Wahl in Köln.
Ab sofort und bis zur amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses.
Nach den nun zahlreichen Wahl-Desastern bei Kommunalwahl und in der Vorbereitung der OB-Wahl in Köln einschließlich des nun schon 2. Rücktritts einer/eines Wahlleiters/Wahlleiterin und der seit über 1 Jahr unsäglichen Performance der Kommunalaufsicht im SPD-geführten Innenministerium sowie der peinlichen SPD-Wahlwerbungs-Kampagne (Rundschreiben mit amtlich anmutendem Charakter) ist es im Macht-Gerangel in der Dom-Stadt an der Zeit, die Wahrung demokratischer Grundsätze zur Vermeidung weiterer Steigerung der Politik- und Politiker-Verdrossenheit der Menschen auch kommunal als unerlässlich zu bezeichnen. Das hat entgegen IM Jäger auch nichts mehr mit Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zu tun, sondern dient letztlich der Wahrung der freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung in unserem Land.

Abgesehen davon: Der „Klüngel“ in Köln (und auch andernorts) muss ein Ende haben!

Erste Posse: Wahlzettel im Bezirk Rodenkirchen „falsch“ wurden ausgezählt und der Wahlleiter spielte es runter (Mai 2014). SPD bis zum für die Kommunalaufsicht zuständigen Innenminister Jäger weigerten sich mit Händen und Füßen, einer Neuauszählung zuzustimmen. Ein Gericht musste es richten.
Folge 1: Feststellung, dass Stimmen von SPD und CDU vertauscht wurden. Folge 2: Machtverlust der SPD im Rat und Verlust des Ratssitzes des heutigen OB-Kandidaten Jochen Ott (SPD). Folge 3: Rücktritt des Kreiswahlleiters Kahlen (SPD).
Zweite Posse: Im August 2015 produziert und verschickt die SPD Köln 20.000 Wurfsendungen als Wahlwerbung. Sie haben den Anschein einer offiziellen Mitteilung des Wahlamts der Stadt Köln mit dem Stadwappen Kölns und sorgen für Verwirrung in er Kölner Bürgerschaft.
Dritte Posse: Die Stadtverwaltung Köln lässt Wahlzettel drucken, verschickt diese zur Briefwahl und lässt in ihren Bürgerzentren vorgezogen zur OB-Wahl abstimmen. Die Wahlzettel entsprechen nicht den Vorgaben. Über 50.000 bereits abgegebene Stimmen werden für ungültig erklärt. Die Wahl wird verschoben. Die neue Wahlleiterin Klein tritt zurück. Operativ verantwortlich für die Wahlorganisation ist ein Gruppenleiter, der der CDU angehört, seine Chefin ist parteilos und der Abteilungsleiter wiederum gehört der CDU an. Chef der Verwaltung der Millionenstadt ist OB Roters (SPD).

Köln, Millionenstadt und Aushängeschild NRWs gleicht nach außen einem Tollhaus. Kabarettist Jürgen Becker bezeichnet Köln als den Idiotenhügel der Nation. Roters schweigt und alle finden das alles ganz furchtbar.

Die gläsernde Stadtverwaltung ist genauso wichtig wie der gläserne Staat. Darauf hat „der NICHTgläserne Bürger“ (TM) einen unbedingten Anspruch. Ob die beiden aussichtsreichsten Kandidaten zur OB-Wahl dafür stehen, wage ich zu bezweifeln, denn egal ob SPD oder parteilos…. Getrieben werden sie von den Interessen derer, die sie protegieren. So wird die parteilose Kandidatin Reker von CDU und FDP gepusht bekennt sich zu den Grünen, die sie ins Rennen geschickt haben. Parteilos wird dabei als Markenzeichen für Unabhängigkeit geführt. Parteipolitisch unabhängig kann indessen nur derjenige sein, der sein Engagement frei von jeder Protektion bestreitet. Das ist auch bei Reker nicht der Fall. Alles andere ist Etikettenschwindel, wenn man zudem bedenkt, dass Reker als Sozialdezernentin bereits Bestandteil des Systems „Stadtverwaltung Köln“ ist.

Wahlbeoabachtung in diesem offenbar von kollektiver Führungs- und Organisationsschwäche gepeinigten Köln scheint die einzige Garantie zu sein, dass man am Ende mit einer akzeptablen Wahlbeteiligung rechnen kann und nach der Wahl nicht der schale Beigeschmack von Wahlmanipulation zurück bleibt, die jenseits von parteipolitischem Wettbewerb anzusiedeln wäre.

Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 2/2 –

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Presse, Pressemitteilungen, Rechtsausschuss (A14).

Ich fordere, was wir Piraten fordern und setze noch eins drauf:

tl;dr: Unabhängigkeit Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei maximaler parlamentarischer Kontrolle sowie politische Weisung nur mit qualifizierter parlamentarischer Mehrheit.

Und nun im Langtext:

Auch die aktuelle „Affäre“ um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von „netzpolitik.org“ zeigt, dass es im politischen Raum eine unheilige Allianz von Weisungsgebundenheit auf der einen und Abhängigkeit von höchstrangigen Beamten von Bundesbehörden auf der anderen Seite gibt. Folge: Gefährdung unserer Verfassung und der aus ihr fließenden Grundrechte und Gefährdung der Demokratie an sich.

I. Ausgangslage: Gegen Journalisten eines Internetblogs – netzpolitik.org – wird wegen Landesverrats ermittelt, weil die, Ihnen zugespielte Dokumente veröffentlichen (Snowden lässt grüßen!).

Da existiert ein Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz; operativer Leiter an der Schnittstelle zwischen Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst) und politischem Raum und weisungsgebunden von Seiten des Bundesinnenministers.

Da existiert ein Chef der Generalbundesanwaltschaft; operativer Leiter von strafrechtlichen Ermittlungen im Interesse von Staatsschutz, Verfassungsschutz und Geheimdiensten und gleichermaßen weisungsgebunden. Weisungen erteilt ihm der Bundesjustizminister. Hier soll es keinerlei Weisungen von Seiten des BMJV gegeben haben.

Da gibt es einen Bundesinnenminister, der über Staatssekretäre verfügt, die ihn – glaubt man den Berichten – nicht über den Umstand informieren, dass der Chef des Verfassungsschutzes eine Strafanzeige erstattet oder dies nur beiläufig geschieht, sofern nicht eine Sache „von Gewicht“ vorliegt.

Tatsächlich obliegt es dem Generalbundesanwalt in eigener Kompetenz zu entscheiden, ob nach Prüfung von einem Anfangsverdacht auszugehen ist, der die Einleitung eines gegen Journalisten gerichteten Ermittlungsverfahrens rechtfertigt.

Eine Strafanzeige, welche unter völliger Ignoranz oder gar Missachtung des Grundrechts auf Pressefreiheit, sodann ein Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt auslöst, das seit 50 Jahren, seit der „Spiegel-Affäre“ seinesgleichen nicht kennt und lautere Journalisten unter den Verdacht des „Landesverrats“ stellt wäre demzufolge nur dann denkbar, wenn eine vorherige rechtliche Überprüfung stattgefunden hätte, ob ein Staatsgeheimnis vorlag, welches die Journalisten verraten haben und dies auch subjektiv den Tatbestand deckt, um die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in Ansehung durch eine ausländische Macht zu gefährden.

Jener Innenminister will von all dem nichts gewusst haben, liest man. Macht aber nichts, denn der Verfassungsschutzchef hat ja nichts Schlimmes gemacht, sondern nur seinen Job, weil er nicht für die Öffentlichkeit vorgesehene Dokumente als aus dem politischen Raum an die Presse durchgestochen weiß, was ihn massiv ärgert und von ihm in der Strafanzeige als „Staatsgeheimnisse“ klassifiziert werden. Nur so kann an ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats überhaupt nur gedacht werden; anderenfalls aber eher an nichts außer an eben jenes Ärgernis, welches den Verfassungsschutzchef umtreibt, dass der Politische Raum Dienst- oder Staatsgeheimnisse an die Presse und damit die Öffentlichkeit durchsticht.

Kommt hinzu, dass in den Dokumenten nichts anderes steht als das, was der Verfassungsschutzchef schon in zahlreichen öffentlichen Reden und Dossiers als unumgänglich bezeichnet, nämlich: Den Verfassungsschutz mit weitreichenden Möglichkeiten der flächendeckenden Überwachung von Kommunikation der in Deutschland und auch außerhalb Deutschlands lebenden Menschen auszustatten und hierfür auch die operativen Instrumente verfügbar zu machen oder zu halten.

Jener Justizminister, der angeblich den Generalbundesanwalt in Kenntnis dieser Strafanzeige und ihrer Problematik (Pressefreiheit) gewarnt haben will, dass ein solches Ermittlungsverfahren problematisch sei. Nein, dieser Justizminister hat keine eigene Prüfung der Rechtsfragen vorgenommen und dann den Generalbundesanwalt angewiesen, das Verfahren sofort einzustellen. Nein, er hat den Dingen ihren Lauf gelassen oder möglicherweise – auch das ist zurzeit noch nicht bekannt – den Generalbundesanwalt machen lassen, was auf´s Gleiche hinaus läuft.

Hat Maas (BMJV) den Generalbundesanwalt damit sogar bestärkt, ihn am Ende gar durch Unterlassen politischer Intervention und damit durch Unterlassen der Anwendung seines Weisungsrechts indirekt angewiesen, das Ermittlungsverfahren fortzusetzen?

Warum verkündet jener Justziminister nicht in diesen Tagen, dass er bereits seit Mai über die Strafanzeige und die Bedenken des Generalbundesanwalts im Bilde ist? Und doch – so zeigt die heutige Bundespressekonferenz – soll Maas, also der BMJV davon gewusst haben.

Stattdessen wiegelt Maas ab und behauptet wahrheitswidrig, er habe den Generalbundesanwalt angewiesen, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Beckedahl und Meister „ruhen“ zu lassen. Etwas, was untechnisch gesprochen der Generalbundesanwalt schon selbst seit Mitte Mai tut, will also der BMJV nun veranlasst haben. Tatsächlich ruhen die Verfahren indessen nicht, sondern werden nur deshalb zurzeit nicht weiter betrieben, weil ein Rechtsgutachten, welches bereits im Mai vom Generalbundesanwalt in Ansehung der Strafanzeige seitens des Verfassungsschutzchefs in Auftrag gegeben wurde, aussteht.

Nun hört man in der Bundespressekonferenz, dass bereits Maaßen, also der Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz vor seiner Strafanzeige eine rechtliche Begutachtung vorliegen gehabt haben soll. Ein Gutachten, das selbst unter Geheimschutz-Verschluss gehalten wird. Hört! Hört!

Die Frage muss gestellt werden: Warum geht der Staat, warum gehen die Ministerien nicht offensiv TRANSPARENT mit der später ohnehin herauskommenden Tatsachenlage und Erkenntnislage um und veröffentlichen dieses Gutachten?

Gleichzeitig wissen aber alle Beteiligten (Verfassungsschutz-Chef, Innenministerium, Generalbundesanwalt, Justizministerium), dass es sich bei den von netzpolitik.org und also den beiden Journalisten Beckedahl und Meister veröffentlichten Dokumenten zwar um sog. „Verschluss-Sachen“ (für den internen Dienstgebrauch) handelt, die zwar Dienstgeheimnisse sein mögen, aber keinesfalls Staatsgeheimnis sind. Lediglich die Klassifizierung in einem geheimen Gutachten soll die Annahme eines Staatsgeheimnisses rechtfertigen. Möglicherweise ist dem aber nicht so, weshalb die Bewertung der Vorgänge noch eine weitere Wendung wird erfahren müssen, sobald das Gutachten öffentlich sein wird.

Kurze Zeit nachdem diese Umstände bekannt werden und auch, dass der Generalbundesanwalt entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben hat (der Tagesspiegel.online berichtete am Sonntag, 2.8.2015 unter Verlinkung auf die Seite des Generalbundesanwalts) passiert in der Nacht vom 2.8. auf den 3.8. plötzlich ein angeblicher Hackerangriff auf die Homepage des Generalbundesanwalts, in dessen Folge sämtliche Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts von der Seite verschwinden!

Nun könnte man allerlei Vermutungen darüber anstellen, wem solche Verfahren politisch oder sonstwie nutzen. Man könnte Mutmaßungen über Weisungen anstellen. Man könnte sogar so weit gehen, dass aus den genannten und relevanten politischen Kreisen – das können solche der Regierung sein und auch solche der nicht mehr parlamentarischen Opposition (FDP) – unter gleichzeitiger Instrumentalisierung von Verfassungsorganen (Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt) ein Staatsstreich geplant ist und durchgeführt werden soll, der die Schwächung der aktuellen Bündnis-Regierung aus CDU/CSU und SPD zum Inhalt hat; mit der Folge, dass infolge Koalitionszerwürfnis Neuwahlen erzwungen würden, in deren Folge die CDU/CSU als möglicherweise mit absoluter Mehrheit ausgestattete Alleinregierung hervor geht; ob nun mit einer wiedererstarkenden FDP im Parlament oder ohne sie. Es wäre gleich.

Und wie selbstverständlich betont das BMJV bzw. sein Pressesprecher, dass der BMJV bislang keine politische Weisung ausgebracht hat, weil nur dann eine Weisung erfolge, wenn ein Ermittlungsorgan (hier: Generalbundesanwalt) in strafrechtlich relevanter Weise von seinem Ermittlungsrecht Gebrauch macht oder keinen Gebrauch macht.

Mit anderen Worten soll hier vermittelt werden: Der Gelackmeierte ist immer der Generalbundesanwalt, weil nur der es in der Hand hat!

Wer soll das glauben, wenn man hört, dass Maas, also der BMJV schon im Mai den Generalbundesanwalt angewiesen hat, darauf zu achten, dass Ermittlungen gegenüber Journalisten im Lichte der Pressefreiheit problematisch seien und warum lässt der BMJV dann den Ermittlungen freien, weiterhin ungeprüften Lauf?

Prüft der Weisungsberechtigte und Dienstherr also nicht, wie weiter mit dem durch Strafanzeige veranlassten Ermittlungsverfahren umgegangen wird?

Das wäre lächerlich und entlarvte – falls – die völlige Inkompetenz eines Justizministers und seines gesamten Apparates in Hinblick auf die in seinem Beritt liegende Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wozu auch die Wahrung von Grundrechten durch Behörden gehört.

II. Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei größtmöglicher parlamentarischer Kontrolle unerlässlich

Über einen Umstand darf aber letztlich kein Zweifel bestehen:

Es ist zwingend erforderlich, dass in der Bundesrepublik endlich eine völlige Unabhängigkeit der Justiz und vor allem auch der Staatsanwaltschaften einschließlich der Generalbunesanwaltschaft gesetzlich fundiert hergestellt werden muss.

Das gleiche gilt hinsichtlich des Verfassungsschutzes.

Außerdem ist es unerlässlich, eine weitest gehende parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften herzustellen.

Eine ebenso weitest gehende parlamentarische und vor allem uneingeschränkte Kontrolle des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste ist ebenfalls herzustellen.

Alles unter Klarstellung, dass keine Regierung und vor allem kein einzelnes Regierungsmitglied zur Weisung gegenüber Staatsanwälten, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und ihren jeweiligen Chefs befugt sein dürfen.

Wir brauchen keine Staatlichen Behörden, die es nicht schaffen, Deutschland vor staatsfeindlichen Bestrebungen wie den NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) oder den Auswüchsen rechter (neo-nationalsozialistischer) Gesinnung, fremdenfeindlichen und damit verfassungsfeindlichen Übergriffen auf Menschen, die in unserem Land um Asyl und Schutz nachsuchen zu schützen.

Auch brauchen wir keine Staatsbehörden, die stattdessen – ob nun von einzelnen Politikern so gefordert oder operativ bzw. exekutiv von anderen Chefs von Behörden erwünscht (wie hier: Chef des BfV) – offen anstreben, flächendeckende Überwachungsmaßnahmen anlasslos und unter generalverdächtigender Weise zu implementieren.

Dies, um auf die Menschen durch die Regierungen, die sie demokratisch legitimiert haben im Endeffekt in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden und dabei nicht davor haltzumachen, unter Inkaufnahme der Verletzung elementarer, unveränderbarer Grundrechte (u.a. auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Kommunikations- und Postgeheimnisses, der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, der Pressefreiheit und am Ende der Versammlungsfreiheit) Machtstrukturen zu begründen oder zu fördern, die im besten Fall als autokratisch, im worst case-Szenario als totalitär zu bezeichnen sind; aber in keinem Fall demokratisch. Demokratie würde in diesem Fall nur noch zur Goutierung allen staatlichen Handelns nach einer Wahl mutieren und damit einer vollständigen Entdemokratisierung hoheitlicher Exekutive degradiert; nichts anderes zeichnet insoweit einen jeden Polizeistaat aus.

Was wir zurzeit erleben ist ein Missbrauch staatlicher Weisungsbefugnisse und damit staatlicher Gewalt oder die nachgerade blinde Außerachtlassung staatlicher, demokratisch legitimierter Weisungsrechte, um bloß nicht dem Verdacht zu erliegen, politisch angewiesen zu haben, wo politische Weisung erlaubt und auch im Lichte der Verfassung angezeigt ist.

Dabei weisen sich nun die Protagonisten wechselseitig die Verantwortlichkeiten zu und können dies ungehindert tun, weil es an eindeutigem Regelungswerk fehlt.

Genau dieses Vakuum in der öffentlichen Wahrnehmung, das daraus entsteht, dass Weisungsrechte zwar bestehen, diese aber angeblich nie ausgeübt werden – wer auch immer das glauben soll?! – gilt es zu schließen und damit solchen Weisungsrechten ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.

Dazu gilt es, dieser Möglichkeit der politischen Weisung im Interesse des Rechtsstaats unumwunden Einhalt zu gebieten.

Eine deutsche Regierung, die nicht Verfassungskonformität und jeden Verdacht, gegen die Verfassung zu verstoßen unmissverständlich geißelt und auch personell Zug um Zug bekämpft, ist anderenfalls der Stimmen nicht wert, die sie in diese Machtstellung brachten.

III. Wir brauchen eine Therapie:

Die Therapie lautet: Stärkung der Demokratie durch Transparenz politischen – auch parlamentarischen und vor allem exekutiven – Handelns und optimale (gesellschaftliche und soziale) politische Teilhabe unter größtmöglicher Wahrung von Privatsphäre, informationeller Selbstbestimmung und der Gewährleistung unabdingbarer Gewaltenteilung.

Optimierung der Gewaltenteilung haben wir Piraten herzustellen versucht; im Kleinen als Anfang … und ohne politischen Erfolg, weil der politische Wille der in Regierung verantworteten Parteien fehlt: Durch Anträge auf Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, respektive der Staatsanwaltschaften. Durch Initiativen im Landtag Nordrhein-Westfalens und im Landtag von Schleswig-Holstein. Erfolglos, weil wortreich von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen niederargumentiert und niedergestimmt.

Fragt sich, warum das so ist. Es ist eine Frage der Zementierung von Macht! Keine Frage.

Gleichermaßen verhält es sich mit den Bestrebungen des BfV, die massenhafte, selektorengesteuerte Kommunikations-Überwachung Deutschlands und der hier lebenden Menschen zu implementieren. Und selbstverständlich ist da die Vorratsdatenspeicherung nur ein Anfang.

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall.

Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden darf. Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit. Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet selbstverständlich dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

Piraten fordern daher die Herstellung und Bewahrung einer völlig politisch unabhängigen Justiz und besonders der Staatsanwaltschaften einschließlich des Generalbundesanwalts und der Verfassungsschutzbehörden.

Gleichzeitig fordern Piraten eine unverzügliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle von Justiz und Verfassungsschutz. Bereits die Möglichkeit des Verdachts von Einflussnahme durch die Politik ist zu beseitigen. Eine Kontrolle ist unterdessen unerlässlich.

Soweit dennoch an politische Weisungen zu denken ist, müssen politische Weisungen in diese Richtung (Justiz, Staatsanwaltschaftn etc., Verfassungsschutz, Nachrichten-/Geheimdienst) auf Länderebene und auf Bundesebene dort, wo dies aus Gründen der Staatssicherheit oder zum Zweck der Wahrung von Grundrechten unerlässlich ist, einer qualifizierten Mehrheit in den Parlamenten im Sinne von Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz unterworfen werden und dürfen keiner Einzelverantwortung (keinem Einzelweisungsrecht z.B. eines Ministers) anheim gestellt sein.

Menschen in Deutschland! Wehret den Anfängen von Unfreiheit durch staatliche Gewalt und durch die Schaffung von Instrumenten staatlicher Überwachungsmaßnahmen und ihre flächendeckende, verdachtsunabhängige Anwendung!

Was muss ich da noch anfügen?

Richtig: Wählt und fördert ‪#‎Piraten‬! Denn die ‪#‎Piratenpartei‬ ist nach nunmehr als Totalausfall in punkto Bürgerrechte zu konstatierender FDP die einzige bürgerrechtliche Bewegung und politische Kraft, die im Zeitalter der digitalen Revolution glaubhaft mit Antworten auf die vielen Fragen von Freiheit und Teilhabe aufwarten kann und die freiheitlichen Interessen der Menschen in unserem Land und in Europa unvorbelastet vertreten kann. Alle anderen Parteien haben sich systematisch und politisch in den vergangenen Jahrzehnten als untauglich erwiesen, jene Antworten ernstlich suchen und geben zu wollen.