…und dann bekommst du eine Antwort…. und hast mehr Fragen als vorher

Veröffentlicht am von unter Kai Schmalenbach, Persönliche Blogposts.

zugegeben, die kleine Anfrage zur E-Zigarette  hätten wir deutlich früher machen können. Es gab über einen langen Zeitraum immer wieder Aussagen intern, die E-Zigarette sei nicht drin im neuen NiSchG, weil sie im Gesetz nicht erwähnt wird, gleichwohl ich immer der Meinung war sie sei drin, denn nichts in den parlamentarischen Diskussionen hatte auf etwas anderes hingewiesen, aber nun haben wir uns dann doch entschlossen sie zu stellen und uns auf die Antwort gefreut. Aber wie das meistens so ist bei den Antworten der Landesregierung, die Vorfreude ist die schönste Freude und irgendwie meistens auch die einzige.

Nun haben wir eine Antwort bekommen und uns verwundert die Augen gerieben. Hatte ich mich kürzlich noch über seltsam vage Aussagen von Frau Pötschke-Langer zu den Liquids gewundert, so war meine Verwunderung über diese Antwort ungleich größer. Denn es wurde die gleiche unspezifische Antwort gegeben, wie Pötschke-Langer sie kürzlich in einem Interview offenbahrte. Die Inhaltsstoffe sind gefährlich! Verdammt, ich schmeiß meine E-Zigarette weg!… oder, warte, nein, warum sollte ich? Was ist denn gefährlich an den Liquids und um welche Inhaltsstoffe geht es konkret? Und wie begegnet man dem? Ministerin Steffens versucht ja schon lange, die E-Zigarette unter das Arzneimittelgesetz zu packen. Ich verstehe gar nicht warum. Ist das ihre persönliche Blacklist? Egal, jedenfalls sage ich dazu nur toi toi toi

However, nach dem ich mich im AK Drogen dazu geäußert habe, dass ich gerne wüsste, welche Inhaltsstoffe denn so gefährlich sein mögen, kam von dort der absolut wichtige und richtige Einwand, dass das gar nicht mal das größte Problem an dieser Antwort sei. Vielmehr antwortet die Regierung komplett an den Anforderungen eines wie auch immer gearteten NiSchG vorbei, denn es geht mitnichten darum, ob die Inhaltsstoffe gefährlich sind, was ich immer noch nirgendwo konkret belegt bekommen habe, es geht vielmehr darum, dass das NiSchG die Nichtraucher schützen soll und eben nicht diejenigen, die sich der Gesundheistgefährdung konkret bewusst und wissentlich aussetzen. oder mit anderen Worten, was unter Punkt 3 als Antwort steht ist schlichtweg eine Frechheit, denn es werden, bis zum heutigen Tage nicht mal belegte, „Argumente“ angeführt, die mit dem NiSchG nichts, aber auch rein gar nichts zu tun haben, denn bisher ist mir persönlich genau Null darüber bekannt, dass auch nur irgendwelche Inhaltsstoffe an die Raumluft emittiert werden und unter dem Gesichtspunkt muss man dann auch unsere umgehend gestellte neue kleine Anfrage lesen.

Im Raum steht ggf. noch eine weitere kleine Anfrage, um Belege zur Gefährlichkeit der Inhaltsstoffe von Liquids zu bekommen und damit natürlich verbunden, die Frage, warum die Landesregierung dann nicht längst mal auf Bundesebene und dort unter anderem auf Frau Aigner eingewirkt hat. Denn, wenn die Liquids wirklich gefährlich sind, dann will ich bitte, zum einen, dass da sehr schnell belege geliefert werden und zum anderen, dass der Gesetzgeber diesbezüglich auch aktiv wird und zwar nicht in Form der Frage, wie kassiert der Staat am besten mit, sondern in Form der Frage, wie kann man eine steigende Anzahl von Dampfern vor gesundheitsschädlichen Liquids schützen. Kleiner Tipp: Nicht über das Arzneimittelgesetz 🙂

Kennt die Landesregierung den Unterschied zwischen Rauchen und Dampfen? Offenbar nicht.

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Gemeinsam mit dem Kollegen Schmalenback aka @Dave_Kay habe ich am 7. Mai eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt:

Kennt die Landesregierung den Unterschied zwischen Rauchen und Dampfen?

Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 1224 mit Schreiben vom 6. Juni 2013 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In einer am 03.05.2013 erschienenen Pressemitteilung beruft sich der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) auf den Hamburger Verwaltungsrechtler, Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Schwemer, der zu der Feststellung kommt, dass elektrische Zigaretten nicht von der Neure-gelung des Nichtraucherschutzgesetzes erfasst sind.Der genaue Wortlaut der Pressemitteilung ist unter http://www.vd-eh.de/de/ezigarette-fallt-nicht-unter-das-nichtraucherschutzgesetz.html abrufbar.

1. Wie bewertet die Landesregierung den in der Pressemitteilung geschilderten Sachverhalt?

Die Landesregierung vertritt eine andere als die in der Pressemitteilung zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung zum geschilderten Sachverhalt.

2. Gilt das Nichtraucherschutzgesetz auch für elektrische Zigaretten?

Ja

3. Sofern Ja, mit was begründet sich die Haltung der Landesregierung?

Die Haltung der Landesregierung begründet sich durch eine Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 24. Februar 2012. Hiernach sind Gefahren für Dritte nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Angesichts eines großen Produktspektrums an Liquids und der nahezu unbegrenzten Möglichkeiten zum Experimentieren mit Inhaltsstoffen und Konzentraten bleibt es fraglich, was eine E-Raucherin / ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen somit die Raumluft belastet wird. Es wird daher empfohlen, E-Zigaretten in Nichtraucherbereichen wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln und das E-Rauchen dort zu untersagen. Zu einer ähnlichen Gefährdungseinschätzung kommen auch das Dt. Krebsforschungsinstitut (DKFZ) sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. So rät die die BZgA vom Konsum der E-Zigarette ab, “weil er mit gesundheitlichen Risiken verbunden (ist), denn die Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen”.
Auch die Bundesregierung bezieht in das Rauchverbot in Einrichtungen und Verfassungsorganen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personen-bahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen ausdrücklich das Rauchen auch mit E-Zigaretten ein.
(Kleine Anfrage betreffend “Gesundheitliche und rechtliche Bewertung von E-Zigaretten”, Antwort auf Frage 34, BT-Drs. 17/8772)

4. Sofern nein, warum wurde das nicht deutlich von der Landesregierung kommuniziert?

Entfällt

5. Welche Rolle spielte hierbei das vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beauftragte Gutachten?

Das Gutachten zur E-Zigarette wurde als ein Beitrag zur Meinungsbildung in Auftrag gegeben. In Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Gutachter ist die Landesregierung zu einer gegenteiligen Auffassung gekommen.

Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Antworten haben wir eine weitere Kleine Anfrage gemeinsam mit dem AK Drogenpolitik NRW erstellt:

Ist der Landesregierung bewusst, dass es beim NiSchG um die Schädigung Dritter geht?

In der Antwort auf die kleine Anfrage zur E-Zigarette offenbart die Landesregierung eine seltsam undifferenzierte Haltung. Alle Argumente in der Antwort beziehen sich zu keinem Zeitpunkt auf die Schädigung Dritter durch die E-Zigarette, sondern ausschließlich auf Vermutungen und Annahmen zu Inhaltsstoffen. Es wird unspezifisch argumentiert, ohne wissenschaftlich fundierte Belege zu liefern. Belege von Annahmen und Vermutungen mögen dies für jene Menschen sein, die PR-Aussagen für solche halten.
Entscheidend für das NRSG ist, welche Stoffe durch das Exhalat emittiert werden. Selbst wenn gesundheitsgefährdende Stoffe in den Liquids enthalten sein sollten, so ist immer noch davon auszugehen, dass diese bei der E-Zigarette voraussichtlich beim Inhalieren überwiegend absorbiert werden.

Das NiSchG wurde geschaffen, weil es wissenschaftliche Studien gab, die belegten, dass Nichtraucher durch Passivrauch “sterben”. Dieser Passivrauch entsteht vorrangig durch den Nebenstromrauch, welchen es bei der E-Zigarette nicht gibt.Das NiSchG hat in keiner Weise zu regeln, welchen Gefahren ein Konsument sich selbst aussetzt, sondern welche Gefahren für unbeteiligte Dritte entstehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

(Sofern Untersuchungen genannt werden, bitte wir um Quellenangabe, auch zu getesteten Produkten [Hersteller, Inhaltsstoffe])

1. Welche Untersuchungen belegen Erkrankungen, oder gar Todesfälle von unbeteiligten Dritten durch das Exhalat von E-Zigarettenkonsumenten?

2. Wie viele Erkrankte/Tote wurden hier in welchem Zeitraum festgestellt?

3. Welche gesundheitsgefährdenden Stoffe, die Dritte schädigen, wurden in den Exhalaten in welcher Menge festgestellt?

4. Welcher Menge an Exhalat müsste ein Dritter ausgesetzt werden um eine signifikante Gesundheitsgefährdung zu erleiden?

5. Wenn es keine Untersuchungen gibt, die diese Gefahr wissenschaftlich belegen, worauf begründet sich die Maßnahme ein Produkt unter das NiSchG zu stellen und dessen Nutzung per Gesetzgebung einzuschränken?

 

 

 

 

 

 

Fachtagung “Sexuelle Vielfalt als wertvolle Verunsicherung”

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Veranstalter:

Fachstelle Gender NRW

Programm

Ein paar Links von Ausstellern:

Jugendtreff Sunrise Dortmund

Schule ohne Homophobie

SchLAu NRW Schwul Lesbisch Bi Trans* Aufklärung

Auch von der GEW gibt es Material zu Genderthemen etc.:
http://www.gew.de/Publikationen_Gleichstellung.html

Together:
http://together-virtuell.de/

Kölner Treff für homo- und bisexuelle Menschen mit Migrationshintergrund

Ein älteres Heft der Bundeszentrale für politische Bildung:
Geschlechtsidentität

Problem in den Institutionen (Kindergarten, Schule etc.):

Nur Heterosexualität wird vom Kindergarten an als “normal” dargestellt. Aufklärung und Berücksichtigung von Homo-, Bi-, Trans-, Inter-, Sexualität findet in der Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in unserer zweigeschlechtlich geprägten Gesellschaft kaum statt und macht die Orientierung von Kindern und Jugendlichen sehr schwer (wenn sie davon abweichen).

Für Intersexuelle kommt erschwerend hinzu, dass es durchaus Arbeit für Mädchen und Jungen gibt, für homosexuelle Menschen, aber das zu wenig übergreifend, inklusiv gedacht wird. (Was dann im Praktischen eben auch Fragen aufwirft über Toiletten mit der Trennung in zwei Geschlechter.) Aber weiterhin geht es auch um Eintragung von Geschlecht in Geburtsurkunden, Erlaubnis neutraler Namenswahl, Operationen im Kindesalter etc.

“Bedenken Sie: Wenn Sie wollen, dass Menschen sich angesprochen fühlen, dann nennen Sie sie auch!”

Notizen zum Vortrag:

Kritische Aspekte und Herausforderungen einer Pädagogik vielfältiger Lebensweisen im Kontext von Geschlechter- und Sexualitätsnormen
Prof. Dr. Jutta Hartmann Alice-Salomon-Hochschule, Berlin

Interessant auch die Veröffentlichungen von Frau Prof. Dr. Hartmann:

http://www.ash-berlin.eu/hsl/literatur.phtml?id=844

“Von der Norm sind wir alle betroffen.”

Begriffe klären:
“Genderdschungel”

Begriffe verstehen -> Sensibilisieren -> Verschieben

Film von Lambda BB e.V.

Die meisten verwendeten Begriffe setze ich so bei meinen Leser*innen voraus, aber ein paar nochmal der Vollständigkeit halber (lässt sich aber natürlich auch alles in diesem Internet suchen):

“Als queer bezeichnen sich Menschen, die Ihre geschlechtliche und/oder sexuelle Identität als quer zur Norm beschreiben.

Queer: dynamischer und vielschichtiger Begriff
Wurzel im Poststrukturalismus, verbunden mit Fragen zur Dekonstruktion von diskursiven Machtverhältnissen.
“Glauben an fixe, vordiskursive, quasi-natürliche Bedeutungen von Geschlecht und Sexualität in Frage gestellt”

Folgen: Die vorherrschende binäre Ordnung von Geschlecht und Sexualität hinterfragen.
Die kausale Kopplung von anatomischem Geschlecht (sex), sozialem Geschlecht (gender) und Begehren anfechten.
Risse in der heteronormativen Realität sichtbar werden lassen.

LGBTI Lesbian, Gay, Bisexual, Trans*, Inter* (internationale Abkürzung aus der Menschenrechtsarbeit)

Multisexualität: ein vom Geschlecht des Gegenüber unabhängiges Begehren, dass sich auf alle Geschlechter beziehen kann

Es gibt kaum Studien aus dem deutschsprachigen Raum über das Leben von LGBTI-Jugendlichen. Es wird von 10 Prozent queer bei Jugendlichen ausgegangen.
Studien sind vorwiegend auf sexuelles, weniger auf geschlechtliches Selbstverständnis bezogen.
Es handelt sich also in der Pädagogik um eine weitgehend unsichtbare, dabei aber sehr vulnerable Gruppe! Sexualität ist stärker geprägt von Diskriminierungserfahrungen, auch in Familien.
Probleme daher: Angst, Schuldgefühle, Einsamkeit, Lernprobleme, Depressionen, Suizidversuche, Alkohol-Drogenmissbrauch etc.

Es muss daher in der Pädagogik auch darum gehen, Lust und Freude an der jeweils individuellen Sexualität als normal zu vermitteln!

Eine Auseinandersetzung mit vielfältigen Lebensweisen vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Machtverhältnisse und Normalisierungsbestrebungen anbieten.

Dem “Mehr” Raum geben. Achtung und Wertschätzung gegenüber anderen Lebensweisen fördern.
(Für uns völlig selbstverständlich, würde ich mal sagen. In Schule/Bildung ist es das aber leider noch nicht.)

Bei sexueller Vielfalt gehört aber eben auch Polyamorie hinzu, denn auch heterosexuellen Menschen wird eine bestimmte Norm vorgeschrieben in der Gesellschaft, die auf Monogamie abzielt.

Zweiter Teil: Workshop

SchLAu macht Vielfalt – Aufklärung mit Jugendlichen
Referent_innen:
Raphael Bak SchLAu NRW, Köln
Kirsten Künsebeck SchLAu Bielefeld, Kreisjugendwerk der AWO

Der Film, der zu Beginn gezeigt wurde, ist leider nicht im Internet verfügbar. Da wurde gezeigt, wie die (sehr krassen) Reaktionen in einer Schule waren von Schüler*innen und Schülern auf ein sich küssendes homosexuelles Paar (männlich-männlich und weiblich-weiblich). Das ging von verbalen Beschimpfungen bis hin zu tätlichen Angriffen. (Ich sehe, wie sehr ich schon in einem Filter von Gesellschaft lebe. Ich habe eine Peergroup, die unterschiedlichste Formen von Identität und Lebensweisen akzeptiert. In der Gesellschaft ist das noch nicht so selbstverständlich.)

Film verfügbar bei: Medienprojekt Wuppertal

Forschung:
22 Prozent berichten, dass Lehrer bei homophonen Sprüchen weghören.
27,7 Prozent erleben, dass Lehrer mitlachen
Nur 18 Prozent haben erfahren, dass Lehrer eingreifen!
(Die Studie bezog sich tatsächlich auf männliche Lehrer.)

Homophobe Sprüche werden in Schule unreflektiert verwendet, obwohl 80 Prozent der Teilnehmer*innen niemals bewusst Kontakt zu LSBTTI hatten.

Schule bietet keinen geschützten Raum!
(Und brauchen Information, Beratung, Rückendeckung.)

Spannend der Test einer Methode:

Zum ersten Mal verliebt:

Eine Gruppe wird in zwei Gruppen aufgeteilt. Die Teilnehmer*innen der ersten Gruppe stellen sich vor, heterosexuell zum ersten Mal verliebt zu sein in Alex. Die Teilnehmer*innen der zweiten Gruppe stellen sich vor, sie seien zum ersten Mal homosexuell verliebt.

Daraufhin werden diverse Fragen gestellt und die Teilnehmer*innen sollen die “Jas” zählen.

Beispielfragen:

1. Kannst Du mit Deinen Freund*innen darüber sprechen?
2. Kannst Du mit Deinen Eltern über Deinen neuen Freund/Deine Freundin sprechen?
3. Kannst Du Händchen haltend über den Schulhof laufen?
4. Kennst Du Sendungen im Fernsehen, in denenMenschen so lebst wie Du?
5. Kannst Du Deinen Freund/Deine Freundin mitnehmen auf eine Familienfeier/auf ein Schulfest?
6. Kannst Du in der Straßenbahn darüber reden?
7. Kannst Du Deine neue Freundin/Deinen neuen Freund am Bahnhof mit einem Kuss begrüßen?

Das Ergebnis bezüglich der Anzahl der Antworten liegt auf der Hand und wird noch deutlicher, wenn sich die Teilnehmer*innen entsprechend der Anzahl ihrer Ja-Antworten wieder hinsetzen dürfen.

Konkrete Schritte:
Was habe ich persönlich für eine Einstellung dazu? Welche Einstellung ist in meiner Einrichtung vorherrschend?

Was kann ich konkret tun?
Aufhören zu tun
Anfangen zu tun
Anders machen

(Ich würde mir zum Beispiel auch wünschen: Mehr Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Neigungen (Beispiel BDSM) und alternativer Beziehungskonzepte (Beispiel Polyamorie).)

Plenarrede: Michele Marsching zu GO Antrag der Piratenfraktion zu BDA & #Achtung!! Panikmacher Minister Jäger

Veröffentlicht am von unter Hauptausschuss (A05), Innenausschuss (A09).

Mittwoch, 15. Mai 2013

 

TOP 0. Geschäftsordungsantrag der Fraktion der Piraten zu BDA & #Achtung!! Panikmacher Minister Jäger

Unser Redner: Michele Marsching

Audiomitschnitt der Rede von Michele Marsching

Das vollständige Plenarprotokoll

Das Wortprotokoll zur Rede von Michele Marsching:

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer hier und zu Hause! Im Namen der Piratenfraktion beantrage ich nach § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen die Einführung eines neuen ersten Tagesordnungspunkts für die heutige Sitzung mit dem Titel „‚Achtung!!‘-serfolg für Panikminister Jäger – Bestandsdatenauskunft mit Horrorszenarien durchgedrückt“. Weiterlesen »

Grundrechtseingriff durch Überwachungsdrohnen-Einsatz

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

PM der Piratenfraktion zum Überwachungsdrohneneinsatz in NRW

Nordrhein-Westfalen setzt seit dem Jahr 2009 zwei Drohnen ein. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Daniel Schwerd berichtet Innenminister Ralf Jäger von insgesamt 26 Einsätzen der unbemannten Fluggeräte. Diese fanden demnach in den Regionen Köln, Heinsberg, Bochum, Wesel, Viersen, Krefeld, Märkischer Kreis und in Rheinland-Pfalz statt. In der überwiegenden Zahl der Einsätze wurden die Drohnen zur Aufklärung von Grundstücken und Gebäuden im Zusammenhang mit Cannabisplantagen eingesetzt. Daniel Schwerd, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW: “Bei der verdeckten Bildüberwachung mithilfe von Überwachungsdrohnen handelt es sich um einen schweren Grundrechtseingriff. Die Rechtsgrundlage, auf der diese Einsätze stattfinden, lässt vieles offen – die angewendeten Rechtsordnungen sind auf Drohneneinsätze nicht ausgelegt.

Immerhin sind die Überwachungsdrohnen wohl nicht zur Überwachung von Großveranstaltungen eingesetzt worden – aber auch bei Einsätzen auf der Jagd auf Cannabisplantagen können durchaus auch völlig unschuldige Menschen gefilmt werden.

Ich möchte nicht gefilmt werden, nur weil vielleicht mein Nachbar Cannabis im Garten anbaut. Hier treten die Ermittler das Persönlichkeitsrecht von unbescholtenen Bürgern mit Füßen!

Und selbst wenn gewährleistet wird, dass nur die Verdächtigen gefilmt werden, ist hierbei immer noch nicht die Rechtsgrundlage vollständig geklärt. Denn wenn man auf dem Boden in das Gelände eindringen wollen würde, wäre ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig. Aber ein Lufteinsatz wird einfach so durchgeführt.

Wie schon bei anderen Technologien, die mit Terror und organisierter Kriminalität begründet werden, werden die Überwachungsdrohnen sehr schnell auch bei leichtesten Vergehen eingesetzt. Hier ist keine Verhältnismäßigkeit gegeben. Wir fordern das Innenministerium eindringlich auf, Überwachungsdrohnen nur bei Verdacht auf schwerste Straftaten einzusetzen und dabei die Persönlichkeitsrechte aller Bürger zu berücksichtigen.

Grundsätzlich sollte der Einsatz von verdeckter Bildüberwachung Gegenstand einer breiten gesellschaftlichen Debatte sein, die wir dringend führen müssen. Denn die weitere technische Entwicklung wird eine noch intensivere und gleichzeitig unsichtbarere Überwachung möglich machen, und wir sollten uns alle fragen, ob wir das wollen.“

Grundrechtseingriff: 26 Drohnen-Einsätze

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Kleine Anfragen, Pressemitteilungen.

Nordrhein-Westfalen setzt seit dem Jahr 2009 zwei Drohnen ein. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Daniel Schwerd berichtet Innenminister Ralf Jäger von insgesamt 26 Einsätzen der unbemannten Fluggeräte. Diese fanden demnach in den Regionen Köln, Heinsberg, Bochum, Wesel, Viersen, Krefeld, Märkischer Kreis und in Rheinland-Pfalz statt. In der überwiegenden Zahl der Einsätze wurden die Drohnen zur Aufklärung von Grundstücken und Gebäuden im Zusammenhang mit Cannabisplantagen eingesetzt. Daniel Schwerd, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Bei der verdeckten Bildüberwachung mithilfe von Überwachungsdrohnen handelt es sich um einen schweren Grundrechtseingriff. Weiterlesen »

Plenarrede: Dietmar Schulz zum Rückgang strafrechtlicher Verurteilungen

Veröffentlicht am von unter Rechtsausschuss (A14), Reden, Reden.

20. Plenarsitzung, 23.01.13

TOP 1. Aktuelle Stunde

Rückgang strafrechtlicher Verurteilungen und Anstieg Verfahrenseinstellungen trotz besorgniserregender Kriminalitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP, Drucksache 16/1952

Unser Redner: Dietmar Schulz

Audiomitschnitt der 1. Rede von Dietmar Schulz

Videomitschnitt der 1. Rede von Dietmar Schulz

Audiomitschnitt der 2. Rede von Dietmar Schulz

Videomitschnitt der 2. Rede von Dietmar Schulz

Das vollständige Plenarprotokoll gibt es hier.

Das Wortprotokoll der 1. Rede:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Zuschauer im Hohen Hause und auch zu Hause am Stream! Ich habe mich bei der Lektüre des Antrags zur Aktuellen Stunde ernsthaft gefragt, wo der Aktualitätsbezug liegt. Liegt er in der Veröffentlichung einer Statistik, liegt er in einem Kernproblem unserer Gesellschaft oder liegt er im Lande NRW? Ich bin, ehrlich gesagt, noch nicht zu einem endgültigen Ergebnis gekommen. Aber eines steht jedenfalls fest: Wir beraten heute in dieser Aktuellen Stunde ein Thema, das wir als Legislative teilweise gar nicht beraten dürfen bzw. sollten, geht man einmal von der Überschrift aus. Da geht es nämlich einerseits um die Frage der Verurteilung von Straftätern und um Verfahrenseinstellungen in Strafverfahren. Man könnte allerdings auch auf den Gedanken kommen, es gehe hier um die Strafverfolgung. So ganz klar wird es nicht. Weiterlesen »

KellerCast #011 vom 07.12.2012

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Mit leichter Verzögerung bereiteten @teilerdoehrden und @grmpyoldman die Web-Variante vom 07.12.2012 vor. Anstehende Plenarwochen sind dann doch Zeitfresser (Folge #012). Im Groben waren die Themen folgende: #Brüssel #Banken #Drogen #TKG #OpenGov #Lobby

Viel Spaß und bitte Kritik! Comme toujours zuerst die .torrents im RSS-Feed.

Der Folge #011 Erster Teil:

AdventsKeller #011#1 bei Metacafé

Der Folge #011 Zweiter Teil:

SchiffeVersenkenKeller #011#2 bei Metacafé


Plenarrede: Kern zu Drogenhandel

Veröffentlicht am von unter Arbeit, Gesundheit, Soziales (A01), Innenausschuss (A09), Reden, Reden.

Plenarsitzung 16 am 30. November 2012

Nico Kern zu TOP: 6 Drogenhandel und -konsum in Justizvollzugsanstalten effektiv eindämmen – Jeder JVA ein eigener Drogenspürhund

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1273

Mitschnitt der Rede von Nico Kern 

Redeprotokoll:

Danke. – Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Ich will nicht alles wiederholen, was meine Vorredner schon gesagt haben, und konzentriere mich auf einige wenige Punkte. Die Quintessenz hat der Kollege Wedel auch schon selbst vorweggenommen. Die Quintessenz lautet nämlich: Die Justizvollzugsanstalten werden Sie mit Ihrem Antrag nicht drogenfrei kriegen. Der Antrag ist ungeeignet.

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