Schutzsuchende aufnehmen, nicht abwehren: NRW lehnt das Asylpaket II ab

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 eindeutig festgestellt, dass „für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat die Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ muss (BVerfGE 94, 115). Die Bundesregierung will dennoch Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere“ Herkunftsländer festlegen. Die Sicherheit für bestimmte Menschen aus diesen Ländern ist nicht gegeben. In Marokko steht Homosexualität unter Strafe und aus allen drei oben genannten Ländern gibt es zahlreiche Berichte über gravierende Verstöße gegen die Pressefreiheit, die Meinung- und Versammlungsfreiheit.

Die Einrichtung von „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ – unter anderem für Personen aus „sicheren Herkunftsländern“ sowie Folgeantragstellern – führt dazu, dass abgelehnte Asylsuchende innerhalb von einer Woche gegen eine Abschiebung klagen und einen Eilantrag stellen müssen. Sie unterliegen dabei auch der Residenzpflicht, d.h. das Aufsuchen von Anwälten und/oder Asylverfahrensberatungsstellen ist auf dem Land häufig nicht möglich. Ein seriöser Rechtsschutz in der kurzen Zeit von einer Woche, ist zudem nahezu unmöglich.

Die geplanten Einschränkungen beim Familiennachzug würden bedeuten, dass Familien de facto auf Jahre getrennt werden. Dies ist mit dem Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 GG) und Art. 8 EMRK nicht vereinbar. Die geplanten Restriktionen sind nicht nur integrationsfeindlich, sondern sorgen dafür, dass die Angehörigen – vor allem Frauen und Kinder –, entweder akuten Gefahren im Herkunftsland ausgesetzt oder gezwungen sind, gefährliche Fluchtwege über das Mittelmeer zu wagen.

Für die Integration von Flüchtlingen ist der Spracherwerb unverzichtbar. Eine Eigenbeteiligung für die Teilnahme an Integrationskursen muss daher vermieden werden. Dass die wenigen verfügbaren Plätze in den Kurzen nur an Staatsangehörige aus Syrien, dem Irak, Iran und Eritrea an vergeben werden sollen, wenn diese eine gute Bleibeperspektive haben, ist ebenso skandalös, wie die Pläne, dass die Flüchtlinge für diese Leistung bezahlen sollen. Integrationskurse fallen ganz klar in den finanziellen Aufgabenbereich des Staates und die mit der Eigenbeteiligung verbundene Bürokratie ist absurd, insbesondere wenn man die derzeitige Auslastung in unseren Behörden betrachtet.

Die geplanten Verschärfung beim Abschiebungsschutz aus Gründen der physischen oder psychischen Gesundheit ist weder nachvollziehbar, noch akzeptabel. Die Nichtberücksichtigung einer Erkrankung, die sehr schwer, aber noch nicht lebensbedrohlich ist, kann mit dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit nicht vereinbart werden. Der komplette Ausschluss vom Asylverfahren – wenn einem Asylsuchenden vorgeworfen werden kann, sein Asylverfahren nicht mit zu betreiben, verstößt nicht nur gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sondern ist auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vereinbar.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

dass „Asylpaket II“, das vom Bundeskabinett am 3. Februar 2016 beschlossen wurde, in jeder Hinsicht politisch abzulehnen und im Bundesrat, soweit damit befasst, dagegen zu stimmen.

Mitschnitt der Plenardebatte:

Verschärfung des Asylrechts ist eine Schande

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Homepage, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

Bankrotterklärung vor der Aufgabe der Versorgung der geflüchteten Menschen.

Dass die Bundeskanzlerin und die Redner der Regierungsfraktionen heute von ‚Hilfe für Flüchtlinge‘ sprechen, muss bitter klingen für die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die vor Ort die echte Hilfe für die Menschen in Not leisten. Statt dort massive Unterstützung zu leisten, wird Abgrenzung und Abwehr von Flüchtlingen betrieben. Ob verfassungswidrige Versorgungskürzungen, ‚Transitlager‘ oder die besonders perfiden Änderungen in letzter Minute im gestrigen Innenausschuss: dort wurde z.B. ergänzt, dass nur noch Hilfsprojekte durch den Bundesfreiwilligendienst gefördert werden, die sich an ‚bleibeberechtigte‘ Flüchtlinge wenden. Hier wird eine latente Fremdenfeindlichkeit offiziell bis in die Hilfsstrukturen vor Ort getragen. Das ist unverantwortlich! Weiterlesen »

„Und plötzlich waren es so viele…“

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Das Neueste, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts, Politik.

Um es gleich vorweg zu sagen: Es ist meine Überzeugung, dass wir alle Geflüchteten, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, Willkommen heißen und unterstützen sollten. Und zwar egal, welcher Herkunft sie sind. Es zeichnet die Menschen in Nordrhein-Westfalen aus, dass sie genau das auch tun und nicht auf die Vorbehalte oder das Streuen von Ressentiments einiger Bürgermeister und Landräte hereinfallen, sondern sehen, dass die Geflüchteten echte Not erlitten haben und Hilfe brauchen. Dass ohne die Unterstützung der Menschen die Flüchtlingsaufnahme völlig zusammenbrechen würde, weiß auch Innenminister Jäger. Dafür hat er sich jetzt in der ersten Videobotschaft seit 4 Jahren auf der Webseite des Innenministeriums bei den ehrenamtlichen Helfern bedankt. Das war gut und wichtig und wir unterstützen das.

Ohne die vielen freiwillig helfenden Menschen in Nordrhein-Westfalen würde das völlige Versagen der Landesregierung bei der Flüchtlingsaufnahme noch viel deutlicher erkennbar sein.

Politische Zahlenspiele

Es ist schwer zu ertragen wie in den letzten Wochen und Monaten mit Schicksalen Politik gemacht wurde. In der direkten Begegnung mit Geflüchteten erkennt man, das es hier um echte Not geht, um Menschen, die Hilfe brauchen. Im Abstand der Masse und mit den Schlagzeilen der Presse können die eigenen politischen Interessen dagegen leichter vertreten werden: ‚Mehr Geld für Kommunen‘, ‚Wenige Ausländer‘ usw.
Weiterlesen »