SÄA006: Anpassen §18 Absatz 3

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Dieser Beitrag ist Teil 6 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Hier einer vom Vorstand. Uih!

Antragstext:

Streichen von §18 Absatz 3 Satz 2 und 3

Antragsbegründung:

Dieser Antrag rollt SÄA011 (1) vom LPT 2014.1 (vorgestellt von @Ballerstaedt / @MacGyver1977 (4)) zurück.

Gemäß SÄA011 wurden die aktuellen Kontostände der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände am 10.4.2014 (2) und am 24.4.2014 (3) in LaVo Protokollen (mit einer Tendenz zu „regelmäßig“) veröffentlicht.

Dies führte in mehreren vKVs zu Irritationen, weil teilweise erheblich größere Stände veröffentlicht wurden als den vKVs tatsächlich noch Geld zur Verfügung stand.

Das Problem: Die aktuellen Buchhaltungssalden sind nicht gleich den zur Verfügung stehenden Gelder der vKVs – daher ist die Veröffentlichung der Buchhaltungssalden größtenteils wertlos:

Die verplanten Gelder (beschlossene aber noch nicht abgerufene Finanzanträge) der vKVs sind nicht in der Buchhaltung erfasst und daher nicht in den Summen enthalten. (Wenn das in der Buchhaltung möglich wäre hätte das FAT es längst getan – es ist aber nicht vernünftig in der Buchhaltungssoftware abzubilden.)

Verplante Gelder z.B. aus laufenden regelmäßigen Kosten wie Daueraufträgen für Geschäftsstellen, Garagenmieten bis zum Jahresende etc. sind nicht erfasst.

Bereits eingereichte und noch nicht verbuchte Erstattungsanfragen sind … nicht verbucht und daher nicht im Saldo.

Die Veröffentlichung machte dem Schatzmeisterteam nicht nur erhebliche zusätzliche Arbeit sondern war auch nicht zielführend um den vKVs einen Überblick über ihre verfügbaren Geld zu verschaffen. Im Gegenteil, die satzungsgemäße Veröffentlichung erschuf bei einigen vKV die Illusion, über mehr Geld verfügen zu können als tatsächlich noch unverplantes Geld zur Verfügung stand.

Der LaVo beschloss daher in seiner Weisheit am 24.4.2014 einstimmig auf Antrag von Jens Ballerstaedt (der den SÄA011 auf dem LPT 2014.1 vorgestellt hatte (4)) das das Wort „regelmäßig“ in diesem Teil der Satzung als „alle 6 Monate“ zu interpretieren sein

Wörtlich aus dem LaVo Protokoll (5):

»_Zeiträume Meldung vKV Gelder/Jens_«

»Ich schlage vor den Abstand der Wasserstandsmeldungen vKV Gelder auf 6 Monate fest zu legen. Das FAT begrüßt Jens demütige Haltung gg. diesem SÄA und hofft, dass das so beibehalten wird. Jens freut sich unter einem solchen FAT Vorstandsmitglied sein zu dürfen (*gg*)«

Entsprechend ist der Sinn von SÄA011 (die Regelmäßigkeit um vKVs einen aktuellen Überblick zu verschaffen) durch einen LaVo Beschluss (alle 6 Monate!) konterkariert.

Die Meldung der vKV Buchhaltungskonten selbst ist aus o.a. Gründen nicht zielführend, da die Salden nicht aussagefähig sind.

Seit dem 8.5.2014 werden stattdessen die Restbudget der vKVs für das laufende Jahr im LaVo Protokoll veröffentlicht (6). (Intern geplant war dies vom Schatzmeisterteam für April 2014, wurde dann aber durch die für SÄA011 nötigen Aufwände suspendiert.)

Der Wortlaut in der Satzung ist daher längst von der Realität überholt (die Buchhaltungssalden werden nicht häufig veröffentlicht) und der Blödsinn kann aus der Satzung wieder gestrichen werden.

Alternative: Verklagt das Schatzmeisterteam wegen Untätigkeit und Satzungsverstoß vor dem LSG wenn ihr die Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände wiederhaben wollt.

Oder verklagt den LaVo wenn ihr „regelmäßig“ in öfter als in 6 Monaten haben wollt.

Oder macht es halt einfach selbst.

Quellen:

(1) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Antr%C3%A4ge/S%C3%84A011

(2) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-10_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

(3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

(4) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Protokoll/Sonntag#S.C3.84A011_vKV_Kontost.C3.A4nde_regelm.C3.A4.C3.9Fig_ver.C3.B6ffentlichen

(5) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Zeitr.C3.A4ume_Meldung_vKV_Gelder.2FJens

(6) http://wiki.piratenpartei.de/2014-05-08_-_Protokoll_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

Fürrede

Diesen Antrag ist im Schatziteam auf großen Widerstand gestoßen. Leider kann der aktuelle Kontostand anscheinden immer nur näherungsweise angegeben werden, da es einige Variablen gibt, die unsere Software nicht abbilden kann.

Wenn die Schatzihelfer UND die Schatzi den Aufwand als zu hoch einschätzen, dadurch andere Arbeit verloren geht – weg damit. Überflüssiger Ballast muss in der Satzung nicht sein.

Aaaaaaaaaaaaaaaaber Popaber: Der SÄA007 behandelt das gleiche Thema und ist noch einen kleinen Tick besser, denn er fordert zumindest die regelmäßige Veröffentlichung der Bankkontostände. Daher:

Bitte ablehnen und SÄA007 annehmen!

SÄA005: Vermeidung eines aLPTs

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Dieser Beitrag ist Teil 5 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Weiter geht es mit einem Antrag eines Schatzihelfers:

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschliessen, die Satzung im letzten Satz von §6b (10) folgendermassen zu ändern:

Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt und existiert kein stellvertretender Schatzmeister, so können die Aufgaben des Schatzmeisters durch Mehrheitsbeschluss im verbliebenen Vorstand einem anderen Vorstandsmitglied übertragen werden. Erfolgt ein solcher Beschluss nicht binnen 7 Tagen, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen. Ein Vorstandsbeschluss zur Aufgabenübertragung muss auf dem nächsten Landesparteitag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.

Antragsbegründung:

Derzeit wäre der Landesverband gezwungen, unmittelbar einen ausserordentlichen Landesparteitag einzuberufen, falls der Posten des Schatzmeisters aus irgendwelchen Gründen frei wird. Die unverzügliche Einberufung ist eine juristisch sehr harte Anforderung, die keinerlei Ermessensspielraum einräumt und zu erheblichen (u.a. auch finanziellen) Nachteilen für den Landesverband führen kann.

Durch diese Regelung geben wir dem Landesvorstand die Möglichkeit, den Posten komissarisch bis zum nächsten Landesparteitag intern neu zu besetzen. Dort wird die Entscheidung dann entweder bestätigt oder es findet die nach bisheriger Satzung ohnehin anzusetzende Neuwahl statt.

Der Antrag wird analog zum LPT2014.1 noch einmal gestellt. Er ist dort nur knapp gescheitert. LaVo und Verwaltung (insb. FAT) würden sich wünschen, daß er dieses mal durch kommt.

Gegenrede

Ui! Fopp! Immer noch dagegen:

Ich kann den Wunsch verstehen, immer einen Schatzmeister zu haben und die Kosten für eine Neuwahl zu sparen, Aaaaaaaber: Der/die Schatzmeister/in ist alleinverantwortlich für alles was mit Geld im Landesverband passiert. Diese Aufgabe möchte ich immer durch eine gewählte Repräsentanz besetzt sehen und nicht durch den (wir kennen das) am Samstag abend noch eben im dritten Wahlgang in Ermangelung von Alternativen bestimmten siebzehnten Beisitzer, der gerade nix zu tun hat im LVor und dann eben “Schatzmeister macht”.

BITTE BITTE ablehnen!

SÄA004: Bugfix Misstrauensvotum

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Dieser Beitrag ist Teil 4 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Hier der erste ohne alten Satzungtext, ich poste den mal dazu…

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen §6b Absatz 12 gegen folgenden Text zu ersetzten:
“Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, zum Landesparteitag einen Antrag auf Misstrauensvotum gegen einzelne Vorstandsmitglieder oder den gesamten Vorstand zu stellen. Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.”

Alter Satzungtext:

(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht ein Misstrauensvotum zu fordern. Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden. Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.

Antragsbegründung:

In der bisherige Formulierung ist nicht klar geregelt ob ein Mistrauensvotum auch gegen einzelne Vorstandsmitglieder beantragt werden kann.

Das Mistrauensvotum ist durch die neue Formulierung nun ein Antrag zum Landesparteitag. Die alte Formulierung ist hier nicht klar genug.

In der neuen Formulierung entspricht das Mistrauensvotum einem Sonstigen-Antrag nach §8 Absatz 5 und hat somit nun eine Antragsfrist von 21 Tagen was unserer Meinung nach ausreichend ist.

Gegenrede

Kompliziert zu begründen, meine Ablehnung:

Ich finde die Formulierung glasklar: ‘einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes’ = es kann nur einen Antrag gegen den gesamten Vorstand geben.

Auch die Formulierung zum ‘Was ist ein Votum’ ist klar: ‘kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden’ = es ist ein Antrag auf dem LPT zur sofortigen Abstimmung.

Gerade die Aussprache auf einem LPT kann so einiges zu Tage fördern, was ein Misstrauensvotum nötig macht. Immerhin sind diese Treffen die größten und meistens die einzigen Termine, auf denen überhaupt über die Arbeit in einer produktiven, aber kritischen Form geredet wird. Daher sollten wir uns nicht die Möglichkeit nehmen und stattdessen einen Antrag mit Frist und Quorum und sonstwas daraus machen. Die alte Formulierung erhält uns einen rebellischen Anteil, den ich nicht missen möchte (und der – seien wir ehrlich – nicht wirklich realistisch aufgeführt werden wird…).

Ich bitte darum den Antrag abzulehnen!

SÄA003: Facelift Satzung

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Dieser Beitrag ist Teil 3 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Uff, ein schwieriger… hier sind einige Änderungen in einem Block.

Antragstext:

Der Landesparteitag möge folgende Ersetzungen in der Satzung der Landesverbandes
NRW beschließen:

In §5 Absatz 6: “beschliessen” durch “beschließen”
In §6b Absatz 9: “zusammen gefasst” durch “zusammengefasst”
In §6b Absatz 13b: “veröffentlich seine” durch “veröffentlicht seine”
In §8 Absatz 1: “und Sonstige Anträge” durch “und Sonstige Anträge,” sowie “Finanzan- und Sonstige-Anträge” durch “Finanz- und Sonstige-Anträge”
In §8 Absatz 2: “Des weiteren” durch “Des Weiteren”
In §8 Absatz 5: “langsfristigen” durch “langfristigen” sowie “Wahlprgramm-Anträge” durch “Wahlprogramm-Anträge”
In §20 Absatz 1c: “Arbeitsgruppen (AG),” durch “Arbeitsgruppen (AG).”
In §21 Absatz 4: “das vorhandensein” durch “das Vorhandensein”
In Anhang D Absatz 1: “der Infomation dienen und unmoderiert Mailinglisten” durch “der Information dienen und unmoderierte Mailinglisten”
In Anhang D Absatz 3a 1.: Streichung von “b) auf der Mailingliste “NRW-Organisationsliste””
In Anhang E Absatz 2: “Das erfassen” durch “Das Erfassen”

Antragsbegründung:

Kann man auch so lassen, ist dann aber scheisse

Dafürrede

Ist dann Scheisse! Aaaaaber: ich persönlich bin der Meinung, dass SOLCHE Änderungen keinen Beschluss des LPT brauchen, sondern einen Wiki-Gärtner. Kann man aber machen…

Bitte den Antrag anzunehmen!

SÄA002: Regionalverbände über Bezirksgrenzen hinweg

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Dieser Beitrag ist Teil 2 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Weiter geht es mit diesem Antrag:

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, im §5 Abs. 3 den Text ” innerhalb von Bezirksgrenzen” zu streichen.

Antragsbegründung:

Mögliche Regionalverbände an Bezirksgrenzen festzuschreiben dürfte im Speziellen für das Ruhrgebiet ein unnötiges Hindernis darstellen.

Gegenrede

Ich bin mir nicht mehr zu 1000% Prozent sicher, aber diese Regelung hatte einen Grund. Leider kann ich weder die Diskussion in den alten PAd ansehen (gelöscht), noch die LQFB-Diskussion von damals (https://lqpp.de/nw/initiative/show/372.html), denn das wurde zwischendurch mal resettet und die Initiative hat nichts mehr mit der Satzung zu tun.

Ich bin mir aber sicher, es hatte etwas mit der Gleiderung zu tun: Wenn ein Bezirksverband gegründet werden sollte(!), dann ist die Frage offen, welcher BzV denn in einem RV Essen-Gelsenkirchen-Bochum den Anteil an Mitgliedsbeiträgen bekommt – BzV Arnsberg, Düsseldorf oder Münster?

So nett ich die Idee finde, einfach diese Beschränkung aus der Satzung streichen ohne die Konsequenzen zu beschreiben geht leider nicht.
Bitte den Antrag abzulehnen!

SÄA001: Umformulierung §8 Abs. 4

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Dieser Beitrag ist Teil 1 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Long time – no see. Leider komme ich in letzter Zeit nicht wirklich dazu, mich hier im Blog zu verewigen. Es gibt zu viele andere Kanäle und ich bin auch nicht gut in diesem “Schreiben”. Aber ich will es zum LPT mal wieder versuchen, ich habe ja schon einmal Anträge versucht zu sezieren und meine Meinung dazu zu posten, das mache ich die nächsten Tage auch hier.

Also: Es geht um den LPT2014.2 in Kleve, es gibt 20 Satzungsänderungsanträge (ich liebe es!), 5 Grundsatzprogrammänderungen und 2 Positionspapiere. Ich fange mal mit dem ersten Satzungsfoo an:

SÄA001: Umformulierung §8 Abs. 4

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, im §8 Abs. 4 den folgenden Absatz:
Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben.

durch diesen Text zu ersetzen:

Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung schriftlich vorliegen und vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben.

Antragsbegründung:

Den geänderten Antrag vorzustellen und dann 60 Minuten warten zu müssen war sicher nicht die Intention der Formulierung und sollte entsprechend korrigiert
werden.

Gegenrede

Von meiner Seite (als Antragsteller) WAR es die Intention der Fomulierung, dass nach Vorstellung 60 Minuten gewartet werden muss. (Man hätte mich auch fragen können!)

Dies war ein Kompromiss zwischen den Zweifeln, ob man überhaupt Anträge noch auf dem LPT ändern können soll und der Gegenseite. Damit ist sichergestellt, dass der Antrag nach Vorstellung noch eine Stunde “sacken” kann. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.

Bitte den Antrag abzulehnen!

Hauptsache nicht links?

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Das scheint derzeit das Motto der Piratenpartei zu sein. Der Landesverband NRW ist da natürlich bei.

Obwohl ich beim Landesparteitag demnächst leider nicht anwesend sein kann, habe ich mir natürlich die Anträge mal angesehen.

Interessant ist dabei der Wille (Einzelner?) zu erkennen, sich antifeministisch zu positionieren.

So finden sich neben einem Antrag, sich explizit als nicht feministische Partei zu positionieren, auch mehrere Anträge gegen Quoten (in der Gesellschaft und in der Partei).

Mein persönliches Highlight bezüglich Formulierung findet sich im Antrag gegen “gegenderte Sprache“:

“Die Mitglieder des Landesverbandes NRW erkennen (!) im derzeit üblichen Sprachgebrauch (beispielsweise nach Duden) keine geschlechterspezifische Diskriminierung durch Sprache.”

Da denke ich dann leider, dass alle Versuche, zu erläutern, dass auch generisches Maskulinum gegendert ist, halt eben männlich, hier offensichtlich gescheitert sind. Den sprachwissenschaftlichen Teil des Problems erspare ich uns hier. Wir sehen ja: Es bringt nichts.

Abschließend bei den Anträgen findet sich natürlich noch etwas zur Positionierung bei antifaschistischen Bündnissen. Eine Entsolidarisierung mit antifaschistischem Protest erscheint derzeit auch obligatorisch. (Um die in vergangenen Diskussionen vorherrschende Frage, ob nun Blockaden für Piraten ok sind, wird sich hier herumgewieselt.)

Anträge zu den sogenannten Kernthemen finden sich hingegen erstaunlich wenig. (Keine? Vielleicht übersehe ich da aber auch was.)

 

Nachtrag:
Ich warte mit der Anmeldung zum Sommerfest des Frauenrates NRW mal noch, bis diese Abstimmungen getätigt wurden über die oben genannten Anträge. Interessant werden könnte das dann auch in anderen Arbeitskreisen/Gesprächsrunden etc., in denen ich mich als frauenpolitische Sprecherin der Piratenfraktion engagiere.

Support your critical researchers!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Gestern war ich beim Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung.

Dort leisten ganz großartige Menschen wichtige Arbeit.

Da das Institut sich über Drittmittel und einen Förderkreis finanziert, könnt ihr helfen, solche Arbeit zu unterstützen und überhaupt zu erhalten. (Auch mit einmaligen Spenden.)

Es gibt mehrere Arbeitskreise, z.B. den Arbeitskreis Rechts, in dem schon seit vielen Jahren rechte Bewegungen beobachtet werden, aber auch das “Eindringen rechter Ideologie in die Mitte der Gesellschaft”.

Ihr findet auf der Seite auch viele Infos, Texte und Veröffentlichungen, z.B. “Spurensuche zur Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma in Duisburg”.

vordenker news – August 2014

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Liebe Vordenkerinnen, liebe Vordenker,

mitten im Sommer – inklusive Unwettern und Starkregen vielerorts – kommt  die Sommeredition 2014 unseres kleinen und mittlerweile steinalten E-Journals vordenker.de (nicht vergessen: 2016 feiern wir 20 Jahre Vordenker.de!)

Für den ersten Teil überlassen wir die Anmoderation Eberhard von Goldammer:

In der Sommer-Edition 2014 ist es die deutsche Übersetzung von “The Logical Parallax” von Gotthard Günther aus dem Jahr 1953 – eine Übersetzung, die wir Rajko Aust verdanken, der schon die Science Fiction Texte “Achilles and the Tortoise” und “The Seetee Mind” übersetzt hat.
Günthers Science-Fiction Erzählungen sind in der ersten Hälfte der 50er Jahre entstanden, also in einer Zeit, als viele Begriffe noch nicht das Licht der wissenschaftlichen Welt erblickt hatten, die er in den darauf folgenden Jahren in die Wissenschaft eingeführt hat. Sie enthalten aber vom Kern her bereits alles, was dann später kam, d.h. hier muss man nicht revidieren. Im Zusammenhang mit “The Logical Parallax” lohnt es sich, einmal die die Arbeit “Die gebrochene Rationalität” durchzulesen. Auf Seite 9 dieses Textes entschuldigt sich Günther für die etwas “kindliche Vorstellung”, wie er es nennt, wenn er, um die Phänomene des Mikro- und Makrokosmos zu verstehen, ein Modell vorschlägt, bei dem man sich in das Innere eines Atoms versetzt und sich dieses wie “ein Universum mit unzähligen Weltkörpern der entsprechenden Größenordnung” vorstellt und er fährt fort (Zitat):
“Auf diesen intra-atomaren Planeten sollen nun Wesen leben, die wie wir Naturwissenschaft treiben. Diese mikrokosmischen Intelligen­zen würden unweigerlich feststellen, dass es in ihrer Welt vollkommen vernünftig klassisch zuginge. Wenn ihr Wissen aber jene Grenze zwischen ihrer Welt und un­serem Mediokosmos erreichte, würden sie mit gleichem Recht zu dem Ergebnis kommen, dass es bei uns vollkommen verrückt zuginge, weil in mediokosmischen Regionen die Gesetze von Identität, verbotenem Widerspruch und ausgeschlosse­nem Dritten nicht mehr durchgängig anwendbar seien. Die hypothetischen Wesen wären erst dann in der Lage, ihre falschen Vorstellungen zu korrigieren, wenn je­mand unter ihnen die ontologischen Brechungsgesetze der Rationalität entdeckte.”
Ohne im Detail weiter auf diesen Text weiter einzugehen, sie hier angemerkt, dass Günthers “Entschuldigung” für diese kindliche Vorstellung heute in der Kosmologie durchaus verwendet wird, nämlich in der Vorstellung des Modells der Multiversen. Wer sich dafür interessiert, dem sei der Text von George F.R. Ellis “Multiversum in Beweisnot” (Spektrum der Wissenschaft 11/11, November 2011, S. 36-42) empfohlen, den man – allerdings ohne Bilder und genau diese sollte man sich nicht entgehen lassen! – im Web finden kann. Für “kleines Geld”; nämlich 1,50 Euro, kann man den Text (mit Bildern!) auch beim Spektrum Verlag erwerben, oder eine angepasste separate “Nachempfindung” der Uni-Multiversenbilder nsehen.
Das geistige Chaos, das heute in der Kosmologie zu herrschen scheint – und einige Andere sind auch der Meinung, dass es sich um ein geistiges Chaos handelt – dieses Wirrwarr hat vermutlich – oder sollte man “vermutlich” ersetzen durch “ganz sicher” – seinen Ursprung in der monokontexturalen Betrachtungsweise kosmologischer und quantenmechanischer Phänomene – also der Phänomene des Makro- und Mikrokosmos, um die es in den beiden Texten “The Logical Parallax” und “Die gebrochene Rationalität” geht.

Eberhard von Goldammer

Für den zweiten Teil freuen wir uns, dass unsere in den Jahren 2011 bis 2013 monatlich kontinuierlich erschienene Reihe METAPHON ihre – wie seinerzeit angekündigt – erste lose Fortsetzung erfährt.

In Wortspielhalle zeigen Sophie Reyer und A.J. Weigoni eindrucksvoll, was Sprache in Zeiten der “berechnenden und vorausrechnend-überwachenden künstlichen binären Intelligenz” (ein Widerspruch in sich, wir wissen darum ;-)), also in Zeiten der binären – O-Ton – “Dialektik der Aufzehrung” (- ich schmeiß mich weg -) an Innovationspotential dennoch – oder gerade drum – zu bieten hat, Stichwort “Heterophone Stimmgewalt”.

 

Viel Spaß,

Ihr vordenker team,

Joachim Paul (Hrsg.)

Strafanzeige wegen Volksverhetzung

Veröffentlicht am von unter Hanns-Jörg Rohwedder, Persönliche Blogposts.

Ich habe eine E-Mail von Bernhard W. T. erhalten – die Weiterleitung eines Offenen Briefes an Evelyn Hecht-Galinski, deutsche Publizistin und Gründerin der deutschen Abteilung der Organisation „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“.

In 840 Wörtern beschimpft Bernhard W. T. Frau Hecht-Galinski persönlich und jüdische Mitmenschen allgemein auf das Übelste. Dazu kommen drei Anhänge voller pathologischem Judenhass. Der gute Anstand verbietet es mir, auch nur auszugsweise auf den Inhalt dieser E-Mail näher einzugehen oder ihn ihr sogar zu zitieren. Für mich steht fest: Antisemitismus hat keinen Platz in meinem Umfeld. Die Verbreitung derartigen braunen Gedankenguts muss mit allen Mitteln verhindert werden. Keinen Fußbreit!

Die Kriminalpolizei Düsseldorf hat inzwischen den Eingang meiner Strafanzeige wegen Volksverhetzung bestätigt.

Hanns-Jörg Rohwedder MdL