SÄA012: Parteitag soll nur eintägig sein

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Dieser Beitrag ist Teil 12 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Ein Antrag von StefanM2, der eine lange laufende Diskussion aufgreift.

Antragstext:

Unter § 6a – Der Landesparteitag ist an geeigneter Stelle einzufügen:

Ein Parteitag soll nicht länger als einen Tag stattfinden.

Antragsbegründung:

Mittlerweile laufen Parteitage standardmäßig über zwei Tage. Das lädt zu Ausschweifungen und Laberei ein. Wir haben keine Wahlen außer interne.

Es fallen hohe Kostenanteile tagesabhängig an, wie mehrere tausend Euro für die symbolpolitische Gebärdendolmetscherei für ganz wenige Betroffene, von nicht nachgewiesener Evaluierung/Qualität der Übersetzungsleistung (Stichwort Parteijargon).

Nur ein Tag, halber Preis für das. Eine Soll-Beschränkung auf einen Tag spart den Aktiven viel Zeit und Geld, eine Hotelübernachtung (50-100 Euro) wird in der Regel überflüssig.

Stattdessen sollte das freie Geld in andere Treffen, wo politische Arbeit stattfinden, fließen. Wie etwa TdPA, Barcamps etc. Für das Gestalterbarcamp etwa gab es eine ein Stück weit unwürdige Diskussion um ihre geringen Nebenkosten; über die zig tausend Gebärdenhonorare wird nonchanlant hinüberweggegangen seitens des aktuellen Vorstandes


Muss ein Parteitag unbedingt 2 Tage stattfinden, ist das mit der Satzungsänderung durchaus noch möglich, müsste aber schon begründet werden.

Ansonsten siehe auch https://wiki.piratenpartei.de/NRW_Diskussion:Landesparteitag_2009.4 für weitere Argumente pro eintägig.

Gegenrede

Die Parteitage dauern so lange wie sie dauern. Demokratie hat etwas mit Diskussion zu tun, mit Partizipation und mit Schmerzen. Das kann man als “Laberei” abtun, so wie die Inklusion durch die Gebärdendolmetscher auch gerne “symbolpolitisch” genannt werden kann…

Wir nehmen eh wieder kleinere Hallen, wir passen uns an, wir wollen Dinge dezentral und online machen. Wenn wir wollten, können wir ja nur einen Tag machen auch ohne diesen Änderungsantrag. Aber brauchen wir diesen Satzungsänderungsantrag wirklich? Ich meine Nein!

Bitte ablehnen!

SÄA011: Strukturreform Teil 1b

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Dieser Beitrag ist Teil 11 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Ein seeeeeeehr langer Text der AG Struktur, bei dem ich mich schwer tue.

Antragstext:

§6b – Der Landesvorstand

(13) Der Landesvorstand

a) dokumentiert seine Tätigkeit nach den Vorgaben von Anhang D,
b) veröffentlicht seine Dokumentation nach den Vorgaben von Anhang E,
c) dokumentiert jede seiner Sitzungen,
d) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit,
e) hält seine Beschlüsse in der Dokumentation der Sitzung fest,
f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf nach den Vorgaben von Anhang E ein und
g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab.

§20 – Begriffe

(1) Organisationseinheiten im Sinne dieser Strukturordnung sind

a) Crews,
b) Arbeitskreise (AK),
c) Servicegruppen (SG).

(2) Organisationseinheiten können Untergruppen (UG) bilden die der jeweiligen Organisationseinheit zugeordnet sind.
(3) Zweidrittel-Mehrheit in dieser Strukturordnung bedeutet, dass bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden.

§21 – Crew

(1) Crews sind flexible und tatkräftige Teams des Landesverbandes, und bieten den Spielraum für neue Ideen.
(2) Crews sollten sich in der Regel in kurzen Abständen zusammenfinden.
(3) Eine Crew kann vom Landesvorstand zu einer Servicegruppe gewandelt werden, wenn die Crew einen Service ins Leben gerufen hat, der fortan im Auftrag des Landesverbandes durchgeführt werden soll.

Modul: “oder dem Landesparteitag” in Absatz 3 hinter “vom Landesvorstand” einsetzten.


§22 – Arbeitskreis

(1) Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland, innerhalb des Landesverband NRW. Sie unterteilen sich in landesweite und lokale Arbeitskreise.
(2) Arbeitskreise dienen zusätzlich als thematische Schnittstelle zwischen Mandatsträgern und den Mitgliedern des Landesverbandes.
(3) Mandatsträger sind dazu angehalten, die thematisch und geographisch zuständigen Arbeitskreise in ihre parlamentarische Arbeit einzubinden und über selbige informiert zu halten.

§23 – Servicegruppe

(1) Eine Servicegruppe bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel die Internetplattform oder Mailinglisten sein sowie die Herstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnliches.
(2) Servicegruppen sind automatisch für die in Ihrer Geschäftsordnung beschriebene Tätigkeit vom Landesvorstand beauftragt.
(3) Die Beauftragungen einer Servicegruppe

a) können ganz oder in Teilen an andere Servicegruppen oder Untergruppen weitergegeben werden und
b) bleiben bei einem Wechsel des Landesvorstandes erhalten.

§24 – Untergruppen

(1) Untergruppen übernehmen Teilaufgaben der übergeordnete Organisationseinheit.
(2) Mitglieder einer Untergruppe müssen Mitglied der übergeordneten Organisationseinheit sein.
(3) Untergruppen müssen in den Sitzungen ihrer übergeordneten Organisationseinheit über ihre Tätigkeit berichten.
(4) Untergruppen sind von der Pflicht zur Dokumentation und Kommunikation befreit. Dies muss von der übergeordneten Organisationseinheit übernommen werden.

§25 – Transparenz

(1) Alle Organisationseinheiten haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen.
(2) Die Treffen aller Organisationseinheiten sind grundsätzlich öffentlich.
(3) Die Tätigkeit der Organisationseinheit ist nach den Vorgaben von Anhang D zu dokumentieren.
(4) Die Dokumentation der Organisationseinheit ist nach den Vorgaben von Anhang E zu veröffentlichen.

§26 – Gründung und Name einer Organisationseinheit

(1) Servicegruppen werden durch den Landesvorstand gegründet.
(2) Der Termin der geplanten Gründungssitzung einer Organisationseinheit ist nach den Vorgaben von Anhang E zu veröffentlichen.
(3) Der Landesvorstand oder der Landesparteitag können jederzeit und ohne Fristbindung Servicegruppen gründen. In diesem Fall ist der Termin der ersten Sitzung nach den Vorgaben von Anhang E zu veröffentlichen.
(4) Zur Gründung einer Crew oder eines Arbeitskreis müssen mindestens drei der Gründungsmitglieder Mitglied des Landesverbandes sein. Die Identität der erforderlichen Gründungsmitglieder, die Mitglieder des Landesverbandes sind, muss dem Landesvorstand mit ihrem dem Landesverband bekannten Namen und der Mitgliedsnummer mitgeteilt werden. Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.
(5) Der Landesvorstand kann der Gründung einer Organisationseinheit innerhalb von 21 Tagen widersprechen, wenn sie die satzungswidrige Bestrebungen einer durch Schiedsgerichtsurteil oder Entscheidung des Landesparteitages aufgelösten Organisationseinheit an deren Stelle weiterverfolgt (Ersatzorganisationseinheit). Dieser Widerspruch muss vom Vorstand schriftlich begründet werden und es kann beim Landesschiedsgericht Klage gegen den Widerspruch erhoben werden. Die Klage gegen den Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
(6) Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen. Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen.
(7) Mit Ausnahme von Crews ist aus dem Namen von Organisationseinheiten der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Lokale Arbeitskreise tragen hierfür auch die Bezeichnung der Region in der sie tätig sind in ihrem Namen. Der Name wird entsprechend mit dem Präfix „AK“ bzw. „SG“ gekennzeichnet und hat, sofern keine Region im Namen benannt ist, das Suffix „NRW“.
(8) Der Landesvorstand oder der Landesparteitag haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen ihren Namen zu ändern und wenn sie der Anweisung nicht nachkommen sie umzubenennen.

Modul: “oder den Landesparteitag” in Absatz 1 hinter “vom Landesvorstand” einsetzten.

Modul: “Die Geschäftsordnung der zu gründenden Servicegruppe wird vom Landesvorstand festgelegt.” an Absatz 1 anhängen.


§27 – Entscheidungsmodell, Arbeitsstruktur und Mitgliedschaft in Organisationseinheiten

(1) Der Landesvorstand kann jederzeit und ohne Fristbindung Servicegruppen offiziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen.
(2) Jede Organisationseinheit kann sich in ihrer Geschäftsordnung ein eigenes Entscheidungsmodell geben. Außer für Servicegruppen muss das Entscheidungsmodel basisdemokratisch sein. Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Organisationseinheit.
(3) Die Organisationseinheiten sollte sich in ihrer Geschäftsordnung selber Regelungen zu Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Auftrennung, Selbstauflösung und Zusammenschluss mit einer anderen Organisationseinheiten geben.
(4) Die Mitgliedschaft in einer Organisationseinheit setzt keine Mitgliedschaft im Landesverband NRW voraus.
(5) Der Austritt aus einer Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich.
(6) Sollte sich die Organisationseinheit in ihrer Geschäftsordnung keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den begründeten Ausschluss eines Mitglieds entscheiden, wenn sich mindestens doppelt so viele ihrer Mitglieder dafür wie dagegen aussprechen. Mitglieder, die drei Mal in Folge den Treffen der Organisationseinheit unentschuldigt fernbleiben, bekunden damit ihren Willen zum Austritt aus der Organisationseinheit.
(7) Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit eine Kontaktmöglichkeit.
(8) Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit einen Koordinator. Der Koordinator ist verpflichtet die Kommunikationskanäle die nach Anhang E seiner Organisationseinheit sowie dem Landesvorstand zugeordnet sind zu lesen und seiner Organisationseinheit wichtige Informationen zusammengefasst mitzuteilen.

Modul: “oder der Landesparteitag” nach “Der Landesvorstand” in Absatz 1 einfügen.


§28 – Auflösung

(1) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn

a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit in ihrer Geschäftsordnung diesbezüglich keine anders lautenden eigenen Regelungen gegeben hat,
b) durch den Landesvorstand festgestellt wird, dass weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Landesverbandes sind,
c) sie schwerwiegend gegen das Transparenzgebot (§25) verstößt,
d) der Landesvorstand die Inaktivität selbiger feststellt,

(2) Die Aktivität einer Organisationseinheit wird vom Vorstand

a) bei Arbeitskreisen über das Vorhandensein der Protokolle und
b) bei Servicegruppen Anhand der Tätigkeitsberichte festgestellt.

Modul: 1e) der Landesparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.


ANHANG D: Dokumentation

(1) Alle Organe des Landesverbandes und Organisationseinheiten dokumentieren

a) ihre Mitglieder bzw. bei Landesparteitagen die Inhaber der Versammlungsämter mit Pseudonym oder Klarnamen, 
b) ihre Geschäftsordnung,
c) das Entscheidungsmodell,
d) den Tätigkeitsbereich,
e) vorhandene Untergruppen mit ihrem Tätigkeitsbereich,
f) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit bzw. das Organ direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
g) die Termine der Treffen sowie deren Ort
h) und Protokolle von Treffen.

(2) Protokolle von Treffen der Organisationseinheit müssen erstellt werden

a) bei der Gründung
b) bei der Planung von Aktionen,
c) bei Aufnahme und Ausschlüssen von Mitgliedern,
d) wenn Abstimmungen durchgeführt werden,
e) die Organisationseinheit sich auflöst oder aufgelöst wird,
f) eine Untergruppe gegründet oder aufgelöst wird,
g) Finanzmittel verwendet werden.

(3) Arbeitskreise verfassen Ergebnisberichte wenn eine thematische Position beschlossen wurde.
(4) Jede Servicegruppe erstellt vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht in dem die geleistete Arbeit kurz zusammengefasst wird.
(5) Das Erfassen von unentschuldigter Abwesenheit in Protokollen ist nicht gestattet.

Modul: “mit Ausnahme von Wahlhelfern” in Absatz 1a hinter “bei Landesparteitagen” einsetzten.

ANHANG E: Veröffentlichung von Dokumentationen

(1) Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen betreibt selbst oder durch die Piratenpartei Deutschland mehrere Mailinglisten sowie eine Internetplattform. Diese Mailinglisten sind öffentlich lesbar, werden archiviert und dienen nicht der Diskussion. Sie unterscheiden sich in moderierte Mailinglisten die ausschließlich der Information dienen und unmoderierte Mailinglisten die zusätzlich der Koordination dienen.
   a) moderierte Mailinglisten:
     1. „NRW-Info“ die dem Landesvorstand zugeordnet ist.
   b) unmoderierte Mailinglisten:
     1. “NRW-Kommunalpolitik“ die lokalen Arbeitskreisen zugeordnet ist.
     2. “NRW-Landespolitik“ die Landespolitischen Arbeitskreisen zugeordnet ist.
     3. “NRW-Servicegruppen“ die Servicegruppen zugeordnet ist.
     4. “NRW-Verbände“
   c) Die Internetplattform ist das Piraten-Wiki
(2) Alle Organe des Landesverbandes und Organisationseinheiten unterhalten eine Internetpräsenz auf der Internetplattform und veröffentlichen dort, in der Regel binnen 7 Tagen, ihre Dokumentation nach Anhang D.
(3) Der Landesvorstand veröffentlicht zusätzlich auf der Mailingliste „NRW-Info“ die Protokolle seiner Sitzungen und unverzüglich die Einladungen zu außerordentlichen Sitzungen.
(4) Servicegruppen veröffentlichen zusätzlich ihre Tätigkeitsberichte auf der Mailingliste “NRW- Servicegruppen”.
(5) Landesweite Arbeitskreise veröffentlichen zusätzlich ihre Ergebnisberichte auf der Mailingliste “NRW- Landespolitik”.
(6) Lokale Arbeitskreise veröffentlichen zusätzlich ihre Ergebnisberichte auf der Mailingliste “NRW- Kommunalpolitik”.
(7) Arbeitskreise informieren die betroffenen Mandatsträger über ihre Ergebnisberichte.
(8) Protokolle von Mitglieder- und Aufstellungsversammlungen die nicht zu einer Untergliederung des Landesverbandes gehören veröffentlichen ihre Protokolle auf der Mailingliste „NRW-Verbände“. Die Protokolle der Untergliederungen sollten ebenfalls auf dieser Mailingliste veröffentlicht werden.
(9) Der geplanten Termin der Gründungssitzung einer Organisationseinheit bzw. der Termin der ersten Sitzung einer Servicegruppe ist mit Angabe des Themas der Organisationseinheit auf der Mailingliste „NRW-Info“ und mit einer Frist von 7 Tagen auf der unmoderierten Mailingliste, die der Organisationseinheit unter Absatz 1 zugeordnet ist, zu veröffentlichen.

Antragsbegründung:

Teil 1b (Einführung von Servicegruppen) der auf dem letzten TdpA und LPT 2014.1 vorstellten Strukturreform.

Gegenrede

Ich selber war 2009/2010 dafür, die aus dem Ruder gelaufenen Arbeitsstrukturen in feste Formen zu gießen. Damals ™ waren wir im extremen Wachstum und wollten und mussten das kanalisieren. Es hat geholfen, in der Kürze der Zeit eine Landtagswahl zu stemmen und mit 20 Leuten in den Landtag zu ziehen.

Seitdem ist allerdings viel passiert. Viel Negatives. Weniger Mitglieder, sich verwischende Strukturen, eine Entfremdung der Basis von der Fraktion und vice versa. Die erste Strukturreform sollte das Fell retten, geschafft hat es aber die Partei in meinen Augen nicht.

Kurz gesagt: Ich glaube, dass es nicht wirklich etwas bringt, diese Struktur noch weiter zu verfestigen und zu verfeinern. Viel eher wäre ich für eine Verschlankung der ganzen Chose und maximal evtl. eine Zweiteilung in die Gruppen, die “dem Vorstand/der Partei zuarbeiten/Dienste anbieten” und den Gruppen, die thematisch an $dingen feilen. Ende. Mehr braucht es eigentlich nicht.

Ich bin sehr skeptisch, ob das Formalficken hier wirklich jemanden nach vorne bringt – am wenigsten die PIRATEN in NRW. Daher gestehe ich einen 3 Jahre alten Fehler zu MEHR Struktur ein und sage:

Bitte ablehnen!

SÄA010: Korrektur Facelift Satzung

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Dieser Beitrag ist Teil 10 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

[UPDATE]Sehe gerade, dass dieser Antrag gar nicht durch die formale Prüfung gekommen ist… dann ist der Text rein informativ! :)[/UPDATE]

Stahlrabe und Dr.Bob. Formalfickerkollegen! :)

Antragstext:

Der Landesparteitag möge folgende Änderungen beschließen:

Ändern in Anhang F §1c Absatz 5 (bei Annahme von SÄA003 Absatz 4): “Satzung §16 Absatz 3″ durch “Satzung §13″ ersetzen.

Bei Annahme von SÄA003 ändern in Anhang F §4 Absatz 1: “Absatz 10″ durch “Absatz 9″ ersetzen

Ändern in Anhang F §4 Absatz 9 (bei Annahme von SÄA008 Absatz 8) und Anhang F §5 Absatz 2: “Satzung §X “Basisentscheid” Absatz 3″ durch “Satzung §13 Absatz 3″ ersetzen.

Ändern in Anhang F §5 Absatz 5: “dem den Urnenbeauftragten” bzw. bei Annahme von SÄA003 “dem Urnenbeauftragten” durch “den Urnenbeauftragten” ersetzen.

Einfügen eines Lehrzeichen hinter “§6″ in Anhang F §6

Einfügen von ” -” hinter “§5d” in Anhang F §5d

Antragsbegründung:

Der Antrag korrigiert

falsche Verweise die bereits bestanden.
falsche Verweise die durch den SÄA003 entstehen.
weitere kleine Tippfehler die durch den SÄA003 nicht korrigiert werden.

Dafürrede

Siehe SÄA003: Die Richtigstellung von Verweisen und Tippfehlern ist nicht Aufgabe eines Landesparteitags. Dafür ist der Scheiß einfach zu teuer! Bitte ohne Diskussion…

…annehmen!

Busfahrt zur Freiheit statt Angst-Demo am 30.08. in Berlin

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BerlinAm 30. August findet in Berlin wieder die alljährliche “Freiheit statt Angst”-Demonstration gegen Überwachungswahn und Sicherheitsparanoia statt.

Von NRW aus gibt es mehrere gesponserte Busfahrgelegenheiten.

Dieses Jahr hat sich das Bündnis #StopWatchingUs Köln bereiterklärt, einen Bus ab Köln zu organisieren:
http://cologne.stopwatchingus.info/fsa14.html
Vielen Dank dafür, daher muss ich dieses Jahr keinen Bus organisieren.

Mein Kollege Frank Herrmann sponsert Busfahrten von Düsseldorf und Bielefeld aus:
http://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/07/fahr-mit-zur-freiheit-statt-angst-in-berlin/

Wer nicht in einer der genannten Städte ist, sollte bei den üblichen Fernbuslinien mal umschauen, möglicherweise eine Mitfahrzentrale nutzen, oder das Wiki des Bündnisses Freiheit statt Angst nach einer Mitfahrmöglichkeit durchsuchen.

Kommt zahlreich! Aufstehen statt Aussitzen – Freiheit statt Angst.

The Dark Side of the Net

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Spätestens seit 2013 haben wir schreckliche Gewissheit über etwas, das, bedingt durch die Aktivitäten von Facebook, Google, Apple, Amazon, Microsoft und Co von Vielen vorher schon geahnt werden konnte und von etwas weniger als Vielen auch tatsächlich schon gewusst wurde.

Das Netz, bis dato als Fanal einer neueren Version der weltumspannenden Meinungsfreiheit und als Ermöglichungsrahmen der Weiterentwicklung einer Demokratie der Wenigen zu einer der Vielen gefeiert, bietet ebenfalls die technisch realisierbare Möglichkeit, Schwerkraftzentren der Informationsmacht auszubilden.

Das Netz ist in seiner technischen Anlage von vornherein nicht notwendigerweise demokratisch oder neutral, auch wenn viele der zugrundeliegenden Protokolltechniken auf dem Kollisionsprinzip [1] aufsetzen. Es besteht eben immer auch die Möglichkeit der Priorisierung und der Bildung von “Zentren”. Und genau das wird realisiert von Denjenigen, die ein konkretes Macht- oder Geschäftsinteresse damit verbinden. Aktuell bildet sich dieser Konflikt in der Debatte um die Netzneutralität ab.

Auf einer Seite, der Achse der vorwiegend informationsökonomischen Interessen, geschah die Ausbildung eines informationswirtschaftlichen Oligopols der fünf Global Player, der oben schon erwähnten Unternehmen Google, Facebook, Apple, Amazon und Microsoft, umkreist von diversen kleineren Satelliten.

Auf einer anderen Seite – aufgedeckt durch Edward Snowden – geht es um eine durch Sicherheitsinteressen und Terrorgefahr fadenscheinig begründete massive Sammeltätigkeit von Informationen. Staaten, die über die technischen und wirtschaftlichen Mittel verfügen, wie die der sogennannten Five Eyes Alliance, führen angeführt von den USA über ihre Geheimdienste einen totalitär zu nennenden Krieg gegen die bürgerrechtlichen Ansprüche der eigenen und der Bürger befreundeter Staaten.

Beiden gemein ist ein hier soziologisch, dort ökonomisch motivierter Alchimistentraum, und zwar der von der totalen Vermessung der Gesellschaft. Man will einen Plan haben, hier für die Erfassung der Bürgerinnen und Bürger, dort für die Kundinnen- und Kundenfunktionen, um den eigenen wirtschaftlichen Erfolg oder den Erfolg der Macht planbar zu machen. Die totale Realisierung dessen, was man zur Zeit des Sowjetregimes im Westen verächtlich “Planwirtschaft” nannte. Ein weiterer bitterer Witz der Geschichte.

Hinter den unterschiedlich motivierten Datensammlungen selbst gelangt ein zweites Moment in den Blick, das bei genauer Betrachtung nicht weniger skandalös ist, nämlich die vorauszusetzende Annahme, dass aufgrund dieser persönlichen Daten sinnvolle Erhebungen überhaupt möglich sind, so dass der einzelne Netzakteur in der Vorhersage seines Verhaltens auch außerhalb des Netzes in einem gewissen Sinn determinierbar ist. Das erste Mal in der Geschichte der Menschheit taucht nun die in Philosophie und Technik schon lange bekannte Determinismusfrage in einem technisch-politisch-gesellschaftlichen Kontext auf, und zwar nicht als Frage, sondern als Setzung.

Dieser durch Technikmißbrauch realisierte Gegenentwurf zu Freiheit und Vertrauen stellt die eigentliche Diskriminierung dar, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit technisch-algorithmisch getroffene Fehlentscheidungen — über Menschen und Gruppen von Menschen — zur Folge haben wird. Denn schon nicht-triviale finite Automaten sowie Ensembles aus solchen Automaten sind analytisch nicht determinierbar, geschichtsabhängig und in ihrem Verhalten unvoraussagbar.[2,3] Dies muss dann erst recht für Menschen, Menschengruppen und Gesellschaften gelten. Denn wir sind — glücklicherweise — etwas mehr als monokontexturale nicht-trivale finite Maschinen.

Das heißt aber nicht, dass Netzphänomene und die ihnen zugrundeliegenden Daten keinerlei analytischen Verfahren zugänglich wären. Unlängst förderte eine Analyse der weltweiten Kapitalströme und -beteiligungen Interessantes zutage. “The Network of Global Corporate Control” ist der Titel einer Studie der systemanalytischen Arbeitsgruppe von Stefania Vitali, James Glattfelder und Stefano Battiston an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich.[4]

Die drei Wissenschaftler ermittelten auf der Basis von Daten der 37 Millionen Firmen enthaltenden Unternehmensdatenbank Orbis 2007 etwa 43.000 Firmen, die die OECD-Definition [5] global operierender Konzerne erfüllen. Aus diesem Pool wurden wiederum über spezielle Verfahren der Ermittlung von Beteiligungen 1318 Unternehmen isoliert, die sich durch eine hochgradig miteinander verwobene Eigentumsstruktur auszeichnen.

Diese sind zusammengenommen verantwortlich für ca. 20% der weltweiten operativen Umsätze und kontrollieren die Mehrheit der weltgrößten Unternehmen mit der höchsten Marktkapitalisierung, also AGs, Aktiengesellschaften. Aus diesen 1318 Firmen konnten — gewissermaßen als innerer Kern — 147 Unternehmen ermittelt werden. Diese weniger als 1% des ursprünglichen Datensatzes vereinen im Wesentlichen zwei Eigenschaften, zum einen kontrollieren sie annähernd 40% der wirtschaftlichen Werte aller multinationalen Konzerne in der Welt “über ein kompliziertes Netz von Eigentumsbeziehungen” und haben andererseits die “fast volle Kontrolle über sich selbst”.[6] Bemerkenswert ist, dass es sich bei den oberen ¾ des engmaschig verwobenen Kerns der 147 fast ausnahmslos um Banken und Finanzdienstleister handelt. An dieser Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass das Transportmedium der Kapitalströme und der sie begleitenden Informationen das Internet ist.

Der Konzentration der Informationsmacht des Fünfer-Oligopols und der Sammelmacht der Geheimdienste der Nationalstaaten tritt also ein drittes Strukturelement des Netzes an die Seite, das allerdings schon längst und in aller Stille stattgefunden hat, die weltweite Konzentration des Kapitals.

Auf Platz 34 der Liste der 147 findet sich die Lehman Brothers Holdings Inc. Die Studie ist von 2011, basierend auf Datenmaterial aus 2007, ergo ist die Lehman Gruppe noch darin enthalten. Wir wissen alle, was passiert ist. Jenseits aller politischen oder gar moralischen Fragen tritt nun eine weitere Eigenschaft einer solch engmaschigen Konzentration zu Tage, und dabei handelt es sich um reine Stabilitätskriterien. Eine solch engmaschige Vernetzung ist nicht sicher vor Domino-Effekten, wenn einer der “Kapital-Netzwerk-Knoten” in Schwierigkeiten gerät. Als die Staaten um Hilfe gerufen wurden, haben letztlich die kleinen Steuerzahler geblutet, weltweit. Absicht?

Wie dem auch sei, festzuhalten bleibt, dass hinter den vordergründig in den Medien diskutierten Netzphänomenen ein Krieg der Verteilung von Macht- und Einflussfaktoren untereinander und zwischen Staaten und Unternehmen in vollem Gange ist.

Und die Personen und Akteure dieser Welt bleiben bevorzugt unter sich. Zu beklagen ist, dass wir über diese transnationale Gruppe von Leuten nur sehr wenig wissen, denn diese hat kein Interesse daran, dass über sie eine Soziologie geschrieben wird.[7]

Eine Aufgabe netzpolitischer Akteure und opinion-leader wie beispielsweise der sog. Netzgemeinde (netzpolitik.org [8]), weiterer NGOs, also Nichtregierungsorganisationen, und auch der Piratenpartei kann es daher nur sein, dies transparent zu machen und den Diskurs darüber möglichst geschlossen in die Gesellschaft zu tragen. Und dazu reicht es nicht aus, die Diskussion auch wirtschaftspolitischer Fragestellungen vorwiegend Anderen zu überlassen. Netzpolitik ist vor allem auch Wirtschafts- und Finanzpolitik.

Vor dem Hintergrund der Kapitalknoten der Liste der 147 erscheinen auch die weltweiten Debatten um Freihandels- und Investitionsschutzabkommen wie um das US-europäische TTIP in einem neuen, jetzt erweiterten Licht. Die Freihandelsabkommen dienen offensichtlich der Zementierung einer transnationalen Macht eben jener Kapitalknoten, die nun in die Lage versetzt werden sollen, nicht demokratisch abgestimmtes übernationales Recht ins Werk zu setzen.

Dabei sind zwei Strategien schon jetzt zu erkennen, zum Ersten sollen bereits umgesetzte nationale Gesetze über Schiedsgerichte unter der Forderung des Investitionsschutzes angegriffen und ausgehebelt werden, zum Zweiten wird gerade das TTIP-Abkommen „themenübergreifende Disziplinen zur“ sogenannten „regulatorischen Kohärenz und Transparenz enthalten …“.[9] Diese verfolgen das Ziel, schon im Vorfeld neuer Gesetzgebungsverfahren in den Vertragsnationen „effiziente, kostenwirksame und besser kompatible Regelungen für den Waren- und Dienstleistungsbereich zu entwickeln und umzusetzen einschließlich frühzeitiger Konsultationen zu wichtigen Regelungen …“.

Das ist praktizierte Lobbykratie transnationaler Konzerne, die – ähnlich dem Muster der in Deutschland massiv Politik treibenden Bertelsmann-Stiftung – aktiven Einfluss auf demokratische Gesetzgebungsvorhaben nimmt und dabei jegliches demokratisch verabschiedetes Gestaltungsrecht eines gewählten Parlaments aushebelt und unterhöhlt. Die Parlamente verkommen dabei völlig zu Theaterveranstaltungen, die der Öffentlichkeit einen Anschein praktizierter Demokratie vermitteln sollen. Die wirklichen Entscheidungen fallen woanders.

Diesen zentralen Angriff auf unsere Demokratien auf breiter Front in die Gesellschaft zu tragen und dort ein Problembewusstsein hervorzurufen und zu fördern, ist ebenfalls Aufgabe der netzpolitischen opinion-leader.

Totalitär technokratische Weltzivilisation ODER demokratisch technische Weltzivilisation – das sind die aktuellen Schilder an der Weggabelung.

Joachim Paul
(Das übliche “Viel Spaß” erspare ich mir hier.)

Auszug aus einem internen Papier für die Piratenpartei – aktualisiert und ergänzt am 18.08.2014

Quellen

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Kollisionsdomänezurück zum Text
[2] Goldammer, Eberhard von, und Paul, Joachim; Autonomie in Biologie und Technik – Kognitive Netzwerke – Artificial Life – Robotik; in: Selbstorganisation – Jahrbuch für Komplexität in Natur – , Sozial – und Geisteswissenschaften, Bd. 6 : “Realitäten und Rationalitäten”; hg: Ziemke, Axel und Kaehr, Rudolf; Berlin 1995, S. 277-298; online: http://www.vordenker.de/autonomie/autonomie.pdfzurück zum Text
[3] Es gilt das Unbestimmbarkeitsprinzip nach Arthur Gill, der zeigte, dass es funktionale Organisationen solcher finiter Automaten gibt, die prinzipiell nicht durch eine endliche Versuchsfolge erschlossen werden können. In: Gill, Arthur; Introduction to the Theory of Finite-State-Machines, New York 1962zurück zum Text
[4] Vitali, Stefania; Glattfelder, James B.; Battiston, Stefano; The Network of Global Corporate Control; Zürich 2011; online: http://arxiv.org/PS_cache/arxiv/pdf/1107/1107.5728v2.pdfzurück zum Text
[5] Schall, Lars; Die Gruppe der 147; Fussnote i; online: http://www.larsschall.com/2011/10/28/die-gruppe-der-147/zurück zum Text
[6] Vitali et al; Übersetzung Lars Schallzurück zum Text
[7] Krysmanski, Hans-Jürgen; 0,1% – Das Imperium der Milliardäre; Frankfurt 2012zurück zum Text
[8] Netzpolitik.org – https://netzpolitik.org/zurück zum Text
[9] Leak des deutschsprachigen TTIP-Mandats – http://www.ttip-leak.eu/de/ii-regulierungsfragen-und-nichttarifaere-handelshemmnisse/regulatorische-kohaerenz.htmlzurück zum Text

Der nächste Atomtransport rollt auf NRW zu

Veröffentlicht am von unter Hanns-Jörg Rohwedder, Homepage, Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (A17), Persönliche Blogposts, Pressemitteilungen.

„Wie sicher ist der Atomtransport?“ fragt Hanns-Jörg Rohwedder, Umweltpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW. „Ich fordere die Landesregierung auf, sofort die Korrektheit der Papiere und die Gesamt-Sicherheit des Transportes zu überprüfen und den Transport gegebenenfalls zu stoppen.“ Dieser Transport wird wahrscheinlich durch Nordrhein-Westfalen fahren: entweder über Münster-Hamm-Wuppertal-Leverkusen-Köln oder Münster-Hamm-Düsseldorf-Leverkusen-Köln. Weiterlesen »

Never look back..

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

“Mir wird das zu dumm. Ich geh schaukeln… äh… klettern.”

Urlaub dieses Mal in Dresden und der Sächsischen Schweiz gemacht.

Erst natürlich die Touritour. Schwedenlöcher und die Bastei. (War auch gar nicht so überlaufen, wie ich erwartet hatte.)

Schwedenlöcher

Schwedenlöcher

Bastei

Bastei

Dann zum Einstimmen die Häntzschelstiege. (Das ist nichts mehr für Menschen, die nicht schwindelfrei sind.)

Häntzschelstiege

Häntzschelstiege

Häntzschelstiege

Häntzschelstiege

Häntzschelstiege

Häntzschelstiege

Wilde Hölle

Wilde Hölle

Als Abschluss dann die Rübezahlstiege. (Da sortiert man die normalen Wander*innen aus, indem man sie drei Meter frei klettern lässt bis zum ersten Griff/Tritt. Später folgt dann auch noch eine lustige Stelle, bei der man durch eine enge Höhle nach oben klettern muss.)

Rübezahlstiege

Rübezahlstiege

Rübezahlstiege Höhle

Rübezahlstiege Höhle

Rübezahlstiege oben

Rübezahlstiege oben

So schön <3

Schade allerdings: Die ganze hübsche Landschaft vor allem in den kleinen Städten voller NPD/AfD-Plakate.

SÄA009: Anpassung wer Anträge stellen darf

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Dieser Beitrag ist Teil 9 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Die AG Strukur NRW. Ich mag euch echt Jungs, aber diese Modulbaukästen gehen gar nicht! Entscheidet euch für eine Lösung, die ihr für vernünftig haltet und dann GO! :)

Antragstext:

Ändern von §8 Absatz 3 auf:


Modul 1a: “Anträge können nur von Mitgliedern des Landesverbandes eingereicht werden.”

Modul 1b: “Anträge können nur von Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland eingereicht werden.”

Modul 1c: “Anträge können nur von Mitgliedern einer politischen Partei, die Mitglied von Pirate Parties International ist eingereicht werden.”


und Ergänzen der Änderung mit einem der folgenden Modulen:


Modul 2a: “Mit Ausnahme von Positionspapieren können Anträge” anstelle von “Anträge können”.

Modul 2b: “Mit Ausnahme von Positionspapieren und Programmanträgen können Anträge” anstelle von “Anträge können”.

Modul 2c: “Satzungsänderungsanträge” anstelle von “Anträge”.

Modul 2d: “Satzungsänderungsanträge und Finanzanträge” anstelle von “Anträge”.

Modul 2e: “Finanzanträge” anstelle von “Anträge”.

Antragsbegründung:

Auf dem Landesparteitag 2014.1 wurde die von der AG Struktur vorgeschlagene Eingrenzung der Antragsmöglichkeiten abgelehnt und per Meinungsbild ermittelt das das stellen von allen Anträgen für jeden Menschen möglich sein soll.

Falls der LPT 14.2 nun anderer Meinung ist und somit SÄA008 keine zustimmung erfährt, bietet die AG Struktur hier einen Baukasten um den §8 entsprechend anzupassen.

Module 1a-1c sind untereinander konkurrierend.

Module 2a-2e sind untereinander konkurrierend und bauen auf einem Modul 1 auf.

Gegenrede

Ich wiederhole meine Begründung beim SÄA008 und füge hinzu:

Wir sind hier in NRW. Was für einen sinnvollen Grund sollte es haben, wenn z.B. ein Mitglied aus Hamburg unsere Satzung ändern will und er dafür im Vorfeld nicht ein(!) unterstützendes Mitglied aus NRW findet (das den Antrag stellen könnte). Srsly?

Bitte Ablehnen!

SÄA008: Anpassung wer Anträge stellen darf

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Dieser Beitrag ist Teil 8 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Die AG Strukur NRW:

Antragstext:

Streichen von §8 Absatz 3

Antragsbegründung:

Auf dem Landesparteitag 2014.1 wurde die von der AG Struktur vorgeschlagene Eingrenzung der Antragsmöglichkeiten abgelehnt und per Meinungsbild ermittelt das das stellen von allen Anträgen für jeden Menschen möglich sein soll.

Die Streichung von §8 Absatz 3 ist somit die Schlussfolgerung aus diesem Meinungsbild.

Gegenrede

Hallo im Jahr 2006! Willkommen bei der neu gegründeten Piratenpartei, in der jeder mitarbeiten und mitreden kann. “Mitmachpartei” nennen wir das – und es funktionierte bis gestern auch noch ganz gut. Dann kamen die Trolle und Querulanten, der Erfolg und die Parteienhopper, die Scientologen und die Nazis, die Radikalfeministen und der Frankfurter Kreisel. Am Ende stand solarkritik wochenlang im Open Antrag unserer Landtagsfraktion.

Zu diesem Zeitpunkt haben wir eingesehen, dass wir eine politische Partei sind. Wir nehmen Ideen entweder auf und verwursten sie zu einem Antrag oder wir sagen kurz “danke nein!” und arbeiten an anderen Themen weiter. Kurz nach dem LPT2014.2 in Kleve hat der neue polGF es sogar geschafft, dass die Arbeitskreise sich wieder trafen und _DORT_ jeder mitmachen und diskutieren konnte. Die _DORT_ gesammelten und ausgearbeiteten Ideen wurden dann auf einem LPT zur Abstimmung gestellt und fanden oft begeisterte Anhänger.

Und wenn wir nicht gestorben sind, dann diskutieren wir noch heute.
Ablehnen!

SÄA007: Anpassung §18 Absatz 3 – Rücknahme des SÄA01 vom LPT 2014.1

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Dieser Beitrag ist Teil 7 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Wieder ein Schatzi-Helfer, diesmal mit einem Klon von SÄA006. Ach ja: Schlumpf, ich liebe dich! (nur mal so!) :)

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen in §18 Absatz (3) hinter “Bankkonten” die Worte “und der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände sollen” gegen das Wort “soll” auszutauschen.

Antragsbegründung:

Dieser Antrag rollt SÄA011 (1) vom LPT 2014.1 (vorgestellt von @Ballerstaedt / @MacGyver1977 (4)) zurück.

Gemäß SÄA011 wurden die aktuellen Kontostände der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände am 10.4.2014 (2) und am 24.4.2014 (3) in LaVo Protokollen (mit einer Tendenz zu „regelmäßig“) veröffentlicht.

Dies führte in mehreren vKVs zu Irritationen, weil teilweise erheblich größere Stände veröffentlicht wurden als den vKVs tatsächlich noch Geld zur Verfügung stand.

Das Problem: Die aktuellen Buchhaltungssalden sind nicht gleich den zur Verfügung stehenden Gelder der vKVs – daher ist die Veröffentlichung der Buchhaltungssalden größtenteils wertlos:

Die verplanten Gelder (beschlossene aber noch nicht abgerufene Finanzanträge) der vKVs sind nicht in der Buchhaltung erfasst und daher nicht in den Summen enthalten. (Wenn das in der Buchhaltung möglich wäre hätte das FAT es längst getan – es ist aber nicht vernünftig in der Buchhaltungssoftware abzubilden.)

Verplante Gelder z.B. aus laufenden regelmäßigen Kosten wie Daueraufträgen für Geschäftsstellen, Garagenmieten bis zum Jahresende etc. sind nicht erfasst.

Bereits eingereichte und noch nicht verbuchte Erstattungsanfragen sind … nicht verbucht und daher nicht im Saldo.

Die Veröffentlichung machte dem Schatzmeisterteam nicht nur erhebliche zusätzliche Arbeit sondern war auch nicht zielführend um den vKVs einen Überblick über ihre verfügbaren Geld zu verschaffen. Im Gegenteil, die satzungsgemäße Veröffentlichung erschuf bei einigen vKV die Illusion, über mehr Geld verfügen zu können als tatsächlich noch unverplantes Geld zur Verfügung stand.

Der LaVo beschloss daher in seiner Weisheit am 24.4.2014 einstimmig auf Antrag von Jens Ballerstaedt (der den SÄA011 auf dem LPT 2014.1 vorgestellt hatte (4)) das das Wort „regelmäßig“ in diesem Teil der Satzung als „alle 6 Monate“ zu interpretieren sein

Wörtlich aus dem LaVo Protokoll (5):

Zeiträume Meldung vKV Gelder/Jens

Ich schlage vor den Abstand der Wasserstandsmeldungen vKV Gelder auf 6 Monate fest zu legen. Das FAT begrüßt Jens demütige Haltung gg. diesem SÄA und hofft, dass das so beibehalten wird. Jens freut sich unter einem solchen FAT Vorstandsmitglied sein zu dürfen (*gg*)

Entsprechend ist der Sinn von SÄA011 (die Regelmäßigkeit um vKVs einen aktuellen Überblick zu verschaffen) durch einen LaVo Beschluss (alle 6 Monate!) konterkariert.

Die Meldung der vKV Buchhaltungskonten selbst ist aus o.a. Gründen nicht zielführend, da die Salden nicht aussagefähig sind.

Seit dem 8.5.2014 werden stattdessen die Restbudget der vKVs für das laufende Jahr im LaVo Protokoll veröffentlicht (6). (Intern geplant war dies vom Schatzmeisterteam für April 2014, wurde dann aber durch die für SÄA011 nötigen Aufwände suspendiert.)

Der Wortlaut in der Satzung ist daher längst von der Realität überholt (die Buchhaltungssalden werden nicht häufig veröffentlicht) und der Blödsinn kann aus der Satzung wieder gestrichen werden.

Alternative: Verklagt das Schatzmeisterteam wegen Untätigkeit und Satzungsverstoß vor dem LSG wenn ihr die Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände wiederhaben wollt.

Oder verklagt den LaVo wenn ihr „regelmäßig“ in öfter als in 6 Monaten haben wollt.



Quellen:

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Antr%C3%A4ge/S%C3%84A011

(2) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-10_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

(3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

(4) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Protokoll/Sonntag#S.C3.84A011_vKV_Kontost.C3.A4nde_regelm.C3.A4.C3.9Fig_ver.C3.B6ffentlichen
(5) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Zeitr.C3.A4ume_Meldung_vKV_Gelder.2FJens

(6) http://wiki.piratenpartei.de/2014-05-08_-_Protokoll_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

Fürrede

Ich mag den Antrag, er ist noch einen kleinen Ticken besser als SÄA006. Daher bitte ich darum:

Annehmen!