Ich habe mit David Grade über das Ausländerwahlrecht gesprochen:
David Grade (DG): Wie ist das Ausländerwahlrecht in NRW geregelt? Wer darf wählen, wer nicht?
Torsten Sommer (TS): Bei Landtags- oder Bundestagswahlen dürfen ausschließlich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die gesetzgebenden Versammlungen wählen. Ausländer und Ausländerinnen dürfen keine Vertreter wählen.
DG: Und wie sieht das kommunal aus?
TS: In den Kommunen dürfen zusätzlich hier lebenden EU Bürger wählen. Andere Ausländer, zum Beispiel Menschen aus der Türkei oder Marokko, dürfen nicht wählen. Egal wie lange sie hier schon wohnen, arbeiten und Steuern zahlen.
DG: Wie hätten die Piraten das gerne?
TS: Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass alle Menschen, die auf Dauer hier leben und dadurch von den beschlossenen gesetzlichen Regelungen direkt betroffen sind, auch dabei mitbestimmen dürfen. Wir sind für ein Wahl- und Abstimmrecht rein nach dem Lebensmittelpunkt, nicht nach Staatsbürgerschaft.
DG: Gibt es da Möglichkeiten, um diesem Ziel mit den anderen Parteien im Landtag näher zu kommen?
TS: Die Grünen und die SPD stehen unseren Forderungen teilweise offen gegenüber. CDU und FDP lehnen unserer Vorstellungen rund heraus ab. Da es zur Umsetzung unserer Forderung auf Landesebene eine Änderung der Verfassung bedarf, müsste sich zumindest noch die FDP bewegen.
DG: Danke für das Gespräch. Das nächste Thema wird transferfreier Mindestlohn sein.
Das Interview führte David Grade (DG), Mitglied der Piratenpartei Dortmund und seit 2014 für die Piraten in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.
Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!