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Der Innenminister von NRW steht mal wieder in der Presse, weil er etwas zu verantworten hat, was nicht zu verantworten ist: die Causa #Wendt (Bericht von RP Online). Damit das Thema nicht einfach versickert, bringen wir es per Antrag ins Plenum und haken mit zwei Kleinen Anfragen bei der Regierung nach. Hier eine kleine Übersicht.

Kleine Anfrage: Politische Landschaftspflege per Beamtenbesoldung – generelle Handhabung

1. Wie viele ähnliche, praktische Freistellungen praktiziert die Landesregierung, über alle exekutiven Ebenen, noch?
2. Welche Summe an Steuergeld wird im Jahr für diese „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ durch die Landesregierung, über alle exekutiven Ebenen, aufgewandt?
3. Welche Vorteile erhofft sich die Landesregierung durch die leistungserbringungsfreie Besoldung, bzw. Freistellung und gleichzeitiger Besoldung von Gewerkschaftsfunktionären?
4. Wann wurde die „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ in der Landesregierung eingeführt?
5. Durch wen wurde die „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ in der Landesregierung eingeführt?

Kleine Anfrage: Politische Landschaftspflege per Beamtenbesoldung zur Causa Wendt

1. Seit wann war Herr Wendt „zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ tatsächlich freigestellt?
2. Welche Summe an Steuergeld wurde in dieser Zeit „zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ an Herrn Wendt gezahlt?
3. Wird die Landesregierung in der Nachbetrachtung den Fall Wendt kritisch prüfen?
4. Wird die Landesregierung Leistungen, die ohne Gegenleistung an Herrn Wendt geflossen sind, zurückfordern?
5. Sollte es zu unrechtmäßig erbrachten Leistung an Herrn Wendt gekommen sein, wird die Landesregierung die Pensionsansprüche des Herrn Wendt entsprechend senken?

Antrag: Lehren aus der Causa Wendt ziehen

Der Landtag fordert die Landesregierung auf

– eine sofortige Beendigung der Freistellung ohne gesetzliche Grundlage von Landesbeamtinnen und Landesbeamten
– eine lückenlose Aufklärung der Causa Wendt und dem zuständigen Ausschuss im Landtag einen Abschlussbericht vorzulegen
– alle Beamtenverhältnisse und Angestelltenverhältnisse im Landesdienst zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten
– die Landesbetriebe und die Hochschulen des Landes darauf zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten.

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