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Hier unsere Anträge mit aktuellen Statements:

Eilantrag: Ausverkauf der rot-grünen Politik für 100 Millionen Euro – Hilfe für die Kommunen muss auch bei den Geflüchteten ankommen!
Drucksache 16/7467

Die Landesregierung stimmte im Bundesrat den Neuregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes zu. Im Gegenzug will der Bund Städten und Kommunen Unterstützungsmittel in Höhe von 500 Millionen Euro für 2015 zur Verfügung stellen. Sowohl die Zustimmung zum Asylbewerberleistungsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz als auch die Umleitung der Gelder sind abzulehnen. Die Gelder sollen den Kommunen umgehend, allerdings zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.

Frank Herrmann, Sprecher im Innenausschuss:

Die neuen Bundesmittel müssen ohne Abzüge der Flüchtlingsaufnahme in den Kommunen zu Gute kommen. Stattdessen ist davon auszugehen, dass die Mittel genutzt werden, um die angekündigten Maßnahmen des Flüchtlingsgipfels zu finanzieren. Erst am Ende zu gucken, ob für die Kommunen noch etwas übrig bleibt, das ist zu wenig. Außerdem hat sich Rot/Grün viel zu billig kaufen  lassen. 100 Millionen Euro für die seit Jahren gepredigte Ablehnung des Asylbewerberleistungsgesetzes – das ist wirklich traurig. Mit diesem diskriminierenden Gesetz hat NRW das Leiden der Flüchtlinge verlängert und eine nachhaltige Entlastung der Kommunen in den nächsten Jahre verhindert. Das lässt sich weder mit Geld noch mit einem zu Protokoll gegebenden schlechten Gewissen relativieren.

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Der Landtag Nordrhein-Westfalen verurteilt den millionenfachen Grundrechtsbruch durch „Eikonal“!
Drucksache 16/7151

Geheime Unterlagen belegen einen millionenfachen Grundrechtsbruch des Bundesnachrichtendienstes BND in Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Nachrichtendienst NSA. Unter dem Codenamen „Eikonal“ hat der Bundesnachrichtendienst von 2004 bis 2008 in dieser Kooperation Telefonate und Daten von Bundesbürgern aus dem größten deutschen Internetknoten DE-CIX an die NSA weitergeleitet, obwohl die systematische Ausspähung von Deutschen im Inland durch den BND unzulässig ist. Wir fordern Aufklärung, Verurteilung und Konsequenzen.

Daniel Schwerd, Netzpolitischer Sprecher:

Wir haben es hier mit einem ernsthaften Fall des Versagens staatlicher Vertreter zu tun, dass man von drohender Kernschmelze staatlicher Integrität sprechen kann. Der Landtag steht als rechtsstaatliches Organ in der Pflicht, die Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit ‚Eikonal‘ zu verurteilen. Besonders vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Verfehlungen von Bundesbehörden gegenüber Bürgern und Unternehmen aus NRW muss sie hier Aufklärung fordern.

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Starker Datenschutz braucht einen starken Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Drucksache 16/7406

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) leistet wertvolle Arbeit für die sachgerechte Einhaltung von Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und Informationsfreiheitsgesetz in einer sich schnell wandelnden, digitalisierenden Gesellschaft. Bei Betrachtung des breiten Aufgabenfeldes und -Volumens des Beauftragten wird schnell deutlich, dass der LDI nicht ausreichend ausgestattet ist. Der Antrag begleitet unsere zwei Haushaltsänderungsanträge, in denen wir 22 zusätzliche Stellen und mehr finanzielle Ressourcen für Informationsmaterialien für den LDI fordern.

Frank Herrmann, Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz:

Dem Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit fehlen Ressourcen. Wer Transparenz des Staates und den Schutz der  Privatheit der Bürger ernst nimmt, der muss ausreichend und gut ausgebildetes Personal für die Arbeit des LDI bereitstellen. Durch die fehlende Unterstützung und chronische Unterfinanzierung gerät Datenschutz in NRW zur Farce. Rot/Grün hat heute ohne Änderungen im Haushalt für einen zahnlosen Tiger gestimmt. Der LDI kann bei einem rasant wachsenden Aufgabenvolumen und seiner defizitären Ausstattung seinen Aufgaben in Zukunft nicht gerecht werden.

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Digitales Lernen: Offene Infrastruktur gehört auf die Agenda!
Drucksache 16/6673

Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Rahmen der von der Bundesregierung angekündigten ‚Digitalen Agenda‘ für eine offene Infrastruktur für das digitale Lernen und die Stärkung der Medienpädagogik an Hochschulen einzusetzen. Zukunftsweisende Medienbildung gelingt nur, wenn in den Bildungseinrichtungen mit aktuellen Geräten, offenen Systemen und freie Inhalte gearbeitet wird. In der ‚Digitalen Agenda‘ kündigt die Bundesregierung eine gemeinsame Strategie ‚Digitales Lernen‘ mit den Ländern und anderen Partner an. Dem müssen jetzt auch Taten folgen!

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin:

Die Vorschläge der Bundesregierung zum ,Digitalen Lernen‘ sind zu unbestimmt. Jetzt muss bei der Entwicklung dieser Strategie das Richtige getan werden. Alle Schüler müssen die Möglichkeit haben, die Arbeit mit aktuellen Geräten in den Schulen einzuüben. Der Einsatz offener Softwaresysteme und freier Inhalte ist dabei ein Gebot der Vernunft. Für die Lehrer ist bei der rasanten technischen Entwicklung eine entsprechende Aus- und Fortbildung zu gewährleisten. Hierzu muss die Medienpädagogik gestärkt werden.

 

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